Durchführungsbestimmungen für die Spielzeit 2014/2015 des Kreises 4 Mönchengladbach/Viersen
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1 Durchführungsbestimmungen für die Spielzeit 2014/2015 des Kreises 4 Mönchengladbach/Viersen Allgemein: Der Rahmenspielplan des Kreis-Jugend-Ausschusses Mönchengladbach/Viersen wird in Anlehnung an den Rahmenspielplan des Fußballverbandes Niederrhein e.v. Abteilung Jugend erstellt. 16 Absatz 4 der Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes e.v. (JSpO-WFLV) findet entsprechende Anwendung. Die spieltechnischen Angelegenheiten, die in den Amtlichen Mitteilungen des Fußballverbandes Niederrhein e.v. (AM) veröffentlicht werden, sind bindend. Die Staffelleiter sind für alle spieltechnischen Angelegenheiten in ihrem Aufgabenbereich zuständig. Beanstandungen und Beschwerden sind entsprechend der Rechts- und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes e.v. (RuVO-WFLV) vorzubringen. Die Vereine sind verpflichtet, Änderungen innerhalb der Jugendabteilung im DFBnet- Modul Meldebogen einzupflegen und zusätzlich, bei Wechsel des Jugendleiters, den Kreis-Jugend-Ausschuss über die neue Anschrift schriftlich zu informieren. Spielbetrieb: 1. Spielberichte: In der Saison 2014/15 ist für alle Leistungsklassen und für alle A- G-Junioren-Kreisklassen der elektronische Spielbericht zwingend vorgeschrieben. Dabei sind die Hinweise des Jugendverbandsauschusses (Download auf der Kreis 4 Homepage) zu berücksichtigen. Bei Spielen ohne offiziell angesetzten Schiedsrichter sind die Mannschaftsverantwortlichen der jeweiligen Vereine für das Ausfüllen des Spielberichts verantwortlich. Bei Spielbericht Online sei noch anzumerken, dass bei Problemen z.b. keine Internetverbindung nur ein vom Verband gedruckter Spielberichtsbogen immer ausgestellt werden muss. Diese sind deutlich auszufüllen und in einfacher Ausfertigung unmittelbar nach dem Spiel an die Anschrift des Staffelleiters zu senden. Eine Durchschrift ist an den Gastverein weiterzugeben. Im Spielbericht ist der Staffelleiter, die Spielklasse und Gruppe unbedingt anzugeben. Das Spielergebnis ist vom Platzverein ins DFBnet einzugeben. Beide Vereine sind verpflichtet, die Mannschaftsaufstellung noch am Spieltag vollständig einzugeben und freizugeben. Bei Spielbericht online müssen in allen Altersklassen unter Spielverlauf die eingesetzten Auswechselspieler eingetragen werden. Sollten keine Ersatzspieler eingesetzt worden sein, ist dieses im Feld Besonderheiten zu vermerken. Kein Eintrag hat ein Ordnungsgeld (Schlechtausfüllung eines Spielberichtes) 4 Abs. 3g RuVO/WFLV zur Folge.
2 Bei angesetztem oder angefordertem Schiedsrichter auch wenn dieser nicht erscheint- ist auch eine Kopie des Spielberichtes an den Kreisschiedsrichterausschuss (Sportkamerad Marco Lechtenberg) zu senden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Schiedsrichter keine Berechtigung hat das Original des Spielberichtes mitzunehmen. Die Kopie des Spielberichtes kann dem Schiedsrichter zur Weiterleitung mitgegeben werden. Einladungen an Gastmannschaften sind bei allen Spielen der A- bis G-Junioren nicht mehr erforderlich. Der Platzverein ist verpflichtet, die Uhrzeit bis spätestens 10 Tage vor dem Spieltag ins DFBnet einzupflegen, ebenso die Spielstätte. Bei Uhrzeitänderungen ist nach Verstreichen der 10-Tagefrist der Staffelleiter zu benachrichtigen, der die geänderte Uhrzeit ins DFBnet einpflegt. In diesem Falle erhält die Gastmannschaft automatisch eine Nachricht über das elektr. Postfach. Spätere Änderungen, die nur durch den Staffelleiter vorgenommen werden können, sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Alle für sonntags angesetzten Pflichtspiele sind ab Uhr durchzuführen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Vereine, die am bestreffenden Spieltag zwei Heimspiele durchzuführen und nur einen Platz zur Verfügung haben. Juniorenspiele am Samstag sollen nicht vor 9.00 Uhr angesetzt werden. Der Ausfall eines Pflichtspiels ist im DFBnet unverzüglich durch den Platzverein zu erfassen. Ausgenommen hiervon sind generelle Spielabsagen des Verbandes oder Kreises. Die Neuansetzung wird vom Staffelleiter geregelt und verbindlich im DFBnet veröffentlicht.. 2. Meisterschaftsspiele haben in jedem Falle Vorrang vor Freundschafts- und Stadtmeisterschafts-sowie Turnierspielen. 3. Das Vorverlegen Damit ein ordnungsgemäßer Verlauf des Spielbetriebs gewährleistet wird, sind Spielverlegungen nur in Ausnahmefällen möglich. Dabei kann ein Spiel nur vor dem ursprünglichen Termin gelegt werden. Das Einverständnis beider Vereine ist dem Staffelleiter mindestens 14 Tage vor dem Pflichtspiel vorzulegen. Der Antrag auf Spielverlegung ist über das DFBnet-Modul Antrag Spielverlegung zu stellen. Die Spielverlegungen werden durch den Staffelleiter im DFBnet bearbeitet. Die Vereine werden über das DFBnet-Postfach informiert. Ein verlegen von Spielen auf einen späteren Zeitpunkt ist grundsätzlich nicht möglich. Sonstige Ausnahmen sind zu begründen wie z.b. Schul- oder kirchliche Veranstaltungen. Diese sind in der Regel den Eltern rechtzeitig bekannt und ermöglichen in der Regel ein Vorholen der Spiele. Kurzfristige Spielabsagen in solchen Fällen können nicht akzeptiert werden. Bei Absage oder Verzicht auf die Austragung eines Spiels in den Normalklassen, muss die Information noch vor dem Spieltag bis Uhr an den Staffelleiter, Schiedsrichter und Gegner erfolgen. Am Spieltag erfolgt Punktverlust und Ordnungsgeld. Der Verzicht auf die Austragung eines Meisterschafts- oder Pokalspiels bedarf der Genehmigung des Staffelleiters. In den Leistungsklassen ist ein Verzicht auf die Austragung nicht möglich.
3 4. Nichtantreten einer Gastmannschaft in der Hinrunde hat zur Folge, dass diese Mannschaft in der Rückrunde erneut beim Gegner antritt. 5. Bei Spielausfall von Spielen der Leistungsklassen und Spielen mit angesetztem Schiedsrichter ist das Spiel automatisch für den darauf folgenden Mittwoch o. Donnerstag (es entscheidet der Platzverein) neu angesetzt. Sollten Spieler für den DFB-Stützpunkt abgestellt sein, ist das Spiel dienstags auszutragen,. 6. Gruppenmeisterschaft: Lediglich in den Leistungsklassen A, B und C-Junioren sind nach Abschluss der Saison bei Punktegleichheit Entscheidungsspiele um den Gruppensieg auszutragen. Haben in den A- bis D-Junioren Kreisklassen in einer Gruppe zwei oder mehrere Mannschaften dieselben Punktzahlen, oder die Tordifferenz ist gleich, ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch diese gleich, entscheiden die Spiele der betreffenden Mannschaften gegeneinander. Besteht auch da noch Gleichheit, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralen Platz statt. 7. FAIR-PLAY-Liga Die Spiele der G-Junioren und F-Junioren werden nach den Regeln der FAIR-PLAY- Liga durchgeführt. Bei den F- und G-Junioren werden nach der Hinrunde neue Gruppen eingeteilt. 8. Freundschaftsspiele Der Platzverein ist verpflichtet den Staffelleiter über das Freundschaftsspiel zu informieren, so das die Spielstätte, der Termin und die Uhrzeit bis spätestens 10 Tage vor dem Spieltag ins DFBnet eingepflegt werden kann. Bei Uhrzeitänderungen ist nach Verstreichen der 10-Tagefrist der Staffelleiter zu benachrichtigen, der die geänderte Uhrzeit ins DFBnet einpflegt. In diesem Falle erhält die Gastmannschaft automatisch eine Nachricht über das elektr. Postfach. Auch hier ist der elektronische Spielbericht zwingend vorgeschrieben. 9. Schiedsrichter: Schiedsrichter werden für die Leistungsklassen A bis D-Junioren, sowie für die C- Junioren-Kreisklasse 2, die C-Jugend-Niederrheinliga und die B-Juniorinnen- Niederrheinliga angesetzt. Die Schiedsrichteransetzungen werden stets aktuell über bekannt gegeben. Bei Spielen mit angesetztem Schiedsrichter sind die Uhrzeiten spätestens 10 Tage vor dem Spiel im DFBNet einzupflegen. Alle Schiedsrichter für die angesetzten Spiele müssen nicht mehr separat vom Heimverein eingeladen werden! Das übernimmt der Sportkamerad Marco Lechtenberg vollständig für Sie. Für alle anderen Kreisklassen können Schiedsrichter angefordert werden. Bei Engpässen kann jedoch nicht jede Anforderung berücksichtigt werden. Anforderungen müssen 10 Tage vor dem Spiel beim Ansetzer Marco Lechtenberg vorliegen. Bei Spielverlegungen und Uhrzeitänderungen sind der Staffelleiter und Marco Lechtenberg zu benachrichtigen. Bleibt ein eingeteilter Schiedsrichter aus, sollte das Spiel dennoch ausgetragen werden. Dabei ist nach folgender Regelung zu verfahren: a) anwesender neutraler Schiedsrichter b) anwesender Schiedsrichter des Gastvereins c) anwesender Schiedsrichter des Platzvereins d) Jugendleiter des Gastvereins mit gültigem Ausweis
4 e) Jugendleiter des Platzvereins mit gültigem Ausweis f) Jugendleiter des Gastvereins g) Jugendleiter des Platzvereins Bei Spielen ohne eingeteilten Schiedsrichter gilt die Reihenfolge ab d). Ob ein Schiedsrichter eingeteilt wurde, können Sie unter einsehen! Steht dort kein Kamerad bei der Paarung eingetragen, wurde auch keiner eingeteilt. Für alle Schiedsrichterangelegenheiten im Juniorenbereich ist der Sportkamerad Marco Lechtenberg, Handy: , Mail: zuständig. 10. DFBNet: Die Spielergebnisse am Wochenende sind spätestens jeweils samstags und sonntags bis 18:00 Uhr einzugeben. Spiele an Wochentagen sind am Spieltag bis spätestens 1 Stunde nach Spielende einzugeben. Eingaben sind auch für alle ausgefallenen Spiele erforderlich (auch bei Platzsperren oder Absagen durch den Verband). Ausgenommen sind lediglich Spieltage, die bereits durch den Verband verlegt wurden. Bei allen Spielen auch an Wochentagen (A- bis G-Junioren) müssen im DFBnet die Anstoßzeiten mindestens 10 Tage vorher eingepflegt sein. Weitere Regelungen: 11. Die letzten drei Spieltage einer Saison sind geschlossen auszutragen. Vorverlegungen sind dann nur möglich, falls die Spiele nicht mehr Einfluss auf Meisterschaft oder Qualifikation haben. 12. Spielen ohne Wertung: Mannschaften, die zur Teilnahme am Spielbetrieb ohne Wertung auf Grund des Einsatzes von älteren Spielern teilnehmen wollen, müssen einen schriftlich begründeten Antrag an den Kreisjugendausschuss stellen. Über diese Zulassung entscheidet dann der Kreisjugendausschuss. Bei 11er- u. 9er-Mannschaften dürfen bis zu drei ältere Spieler mitwirken. Davon dürfen sich allerdings nur 2 Spieler gleichzeitig auf dem Feld befinden. Bei 7er- Mannschaften dürfen bis zu 2 ältere Spieler mitwirken. In diesem Falle darf sich allerdings nur ein Spieler auf dem Spielfeld befinden. Die Spieler dürfen altersmäßig nur dem jüngeren Jahrgang der nächst höheren Altersklasse angehören. Sie sind dem Spielpartner und dem Schiedsrichter vor Beginn unaufgefordert zu benennen. Nur die unterste Mannschaft einer Altersklasse kann ohne Wertung spielen. Über Ausnahmen entscheidet auch in diesem Fall der KJA in seiner Gesamtheit. 13. E, F und G-Junioren gemischter Jahrgang: Es dürfen bis zu 4 Spieler des älteren Jahrganges eingesetzt werden. 14. Einsatz von Juniorinnen in Juniorenmannschaften Der Einsatz von Juniorinnen in C- oder B-Juniorenmannschaften ist genehmigungspflichtig. Der Antrag kann aus dem Download-Center des FVN heruntergeladen werden oder formlos beim FVN erfolgen. Beim Online-Antrag müssen die Eltern auf dem entsprechenden Formular unterschreiben. Dem formlosen Antrag ist eine schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen. Für jede Altersklasse, in der die Juniorin eingesetzt werden soll, ist eine Genehmigung zu beantragen. Eine Genehmigung seitens des FVN gilt jeweils nur für eine Spielzeit und muss daher für jede Saison neu beantragt werden.
5 15. Spielerpässe Liegt ein Spielerpass bei einem Spiel nicht vor, dann ist dieser innerhalb einer Woche (ggf. direkt nach Rückerhalt von der Passstelle) dem zuständigen Staffelleiter mit Freiumschlag vollständig (mit Foto, Unterschrift des Spielers und des Vereins) zuzusenden. Die Vereine sind verpflichtet, die Pässe in Ordnung zu bringen, bzw. in Ordnung zu halten. Die Zusendung von Passkopien ist nicht zulässig. Kann ein Verein aufgrund von kurzfristigen Neuanmeldungen/Passbeantragungen oder aus anderen Gründen einen Spieler nicht im elektronischen Spielbericht aufstellen, dann hat der Verein den Namen des Spielers im Feld Spieler, die nicht auf der Spielberechtigungsliste stehen einzutragen und der SR/Spielleiter die Eingaben zu kontrollieren. 16. Ein- und Auswechseln Auf Kreisebene: Bei den Spielen der A-, B- und C-Junioren-Mannschaften können bis zu 4 Spieler aus- und wiedereingewechselt werden. Bei den D9, D7-Junioren und E-Junioren können bis zu 4 Spieler beliebig ein und ausgewechselt werden. Bei den F-Junioren und G-Junioren ist das Auswechseln beliebig oft möglich. 17. Begrüßung/Verabschiedung Bei den Spielen sollten sich die Mannschaften vor Spielbeginn per Handschlag begrüßen und nach dem Abpfiff verabschieden. 18. Zurückziehen von Mannschaften Mannschaften, die vom Spielbetrieb zurückgezogen werden oder dreimal zu einem Pflichtspiel nicht antreten, dürfen für die Dauer des Spieljahres grundsätzlich keine Spiele mehr austragen. Nur die unterste Mannschaft einer Altersklasse kann zurückgezogen werden. Über Ausnahmen entscheidet der KJA. 19. Turniere/Treffs Antrag :Die Vereine können erst nach erteilter Genehmigung davon ausgehen, dass das Turnier in der beantragten Form durchgeführt werden darf. Der Antrag auf Genehmigung muss spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin eingereicht sein. Voraussetzung für eine Genehmigung ist das ordnungsgemäße Einreichen folgender Unterlagen, unter Beachtung der vorgenannten Frist und der, dem Veranstalter vorliegenden, schriftlichen Zusagen der Teilnehmer (brauchen bei der Beantragung nicht mit eingereicht werden): Vollständig ausgefüllter Antrag Turniergenehmigung (3-fach) Turnierordnung (einfach) Spielplan (einfach) Der Antrag kann auch per gestellt werden. Zusätzlich bei Turnieren mit ausländischen Mannschaften Hier ist das Antragsformular für internationale Freundschaftsspiele ausgefüllt direkt an den Fußballverband Niederrhein zu senden. Eine Kopie ist dem Antrag auf Turniergenehmigung an den Kreisjugendausschuss mit beizufügen. Die Zahl der ausländischen Mannschaften darf 75% der Gesamtteilnehmer nicht übersteigen. An einem Turnier dürfen in jeder Altersklasse nicht mehr als - 8 Juniorenmannschaften (bei Tagesturnieren) und - 12 Juniorenmannschaften (bei mehrtägigen Turnieren) teilnehmen.
6 Ausnahme: Bei Durchführung von E, F-Junioren sowie Juniorinnen-7er Turnieren, darf die maximale Anzahl der teilnehmenden Mannschaften doppelt so hoch sein wie oben angegeben. Turniere von G und F-Junioren werden nicht genehmigt. Hier ist eine Turnierdurchführung mit Platzierungsspielen nicht zuiässig. Der Austragungsmodus sollte den Charakter eines Spieltreffs haben. Diese Treffs müssen aber auch, wie oben beschrieben, beantragt werden. Die G und F- Junioren Turniere werden nach den FAIR PLAY Regeln gespielt. Darüber hinaus sollten die teilnehmenden Mannschaften gleiche Präsente erhalten. Bei den Turnieren der E- Junioren ist die Ermittlung eines Siegers zulässig. Bei jedem Turnier soll zumindest ein ausgebildeter Sanitäter oder auch Ersthelfer anwesend sein. Dabei kann der Veranstalter auch die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Erreichbarkeit von Ärzten und Rettungsdienst in Betracht ziehen. Schiedsrichteranforderung Für alle A- bis D-Junioren-Turniere sowie Turniere der B- bis E-Junioren mit ausländischer Beteiligung oder Teilnahme von Mannschaften der Bundes-, Regional- oder Niederrheinligen sind SR beim KSA Marco Lechtenberg, unabhängig von der Genehmigung, anzufordern. Die Anforderung muss mindestens 4 Wochen vor dem Termin erfolgen. Spiele von Bambini-Treffs werden von Mitarbeitern des ausführenden Vereins bzw. der teilnehmenden Mannschaft geleitet. Hallenfußballturniere Für Hallenfußballturniere gelten die Bestimmungen des DFB analog. Hinsichtlich der zu beachtenden Abweichungen sind die Richtlinien des Fußballverbandes Niederrhein e.v. zur Durchführung von Hallenspielen in der zur Zeit gültigen Fassung bindend. An einem Hallen-Turnier dürfen in jeder Altersklasse nicht mehr als - 8 Juniorenmannschaften (bei Tagesturnieren) und - 12 Juniorenmannschaften (bei mehrtägigen Turnieren) teilnehmen. Ausnahme: Bei Durchführung von Turnieren in Hallen mit mindestens zwei Plätzen, dürfen bei den Junioren sowie auch bei den Juniorinnen, die maximale Anzahl der teilnehmenden Mannschaften doppelt so hoch sein wie oben angegeben. Spielberichte Es sind ausschließlich Turnierspielberichte zu verwenden. Das Original ist dem zuständigen Mitglied des Kreis-Jugend-Ausschusses innerhalb von einer Woche zuzusenden. Bei Nichtantreten oder kurzfristiger Absage einer Mannschaft ist die schriftliche Zusage im Original dem Turnierspielbericht beizulegen. Sollte eine Mannschaft bei einem Turnier/Treff vorzeitig abreisen, so wird dieses als Spielabbruch angesehen und an die KJSK weitergegeben. Bei Verstößen von Vereinen aus anderen Kreisen wird der Vorgang an die VJSK zur Klärung weitergereicht.
7 Turnierdauer Der KJA Kreis Mönchengladbach/Viersen empfiehlt den Veranstaltern von Turnieren, folgende Turnierdauer nicht zu überschreiten: G-Junioren 3,00 Stunden F-Junioren 4,00 Stunden E-Junioren/innen 5,00 Stunden D-Junioren/innen 5,00 Stunden C-Junioren/innen 6,00 Stunden B-und A-Junioren/innen 6,00 Stunden Es dürfen keine Startgelder erhoben werden und keine Preisgelder ausgesetzt werden. Bei Durchführung von nicht genehmigten Turnieren/Treffs wird der Vorfall an die KJSK weitergeleitet. An Pflichtspieltagen sowie am Tag des Jugend und Mädchenfußballs werden grundsätzlich keine Turniere/Treffs genehmigt. Ausgenommen sind Qualifikationsspiele. 20. Trikotwerbung Trikot- und Ärmelwerbungen sind genehmigungspflichtig. Die Bestimmungen über die Gestaltung und unzulässige Werbung sind ebenso zu beachten, wie die übrigen allgemeinverbindlichen Vorschriften des DFB zur Beschaffenheit und Gestaltung der Spielkleidung (siehe Rückseite des Antrages). Die Werbung auf dem Trikotärmel ist im Juniorenbereich für alle Mannschaften zulässig. Die Genehmigung wird jeweils für die Dauer einer Spielzeit erteilt. Die Anzahl der Werbeträger wird nicht begrenzt (Ausnahme Ärmelwerbung), das bedeutet, dass auch für eine Mannschaft mehrere Werbeträger für Trikotwerbung zulässig sind. Für jeden Werbeträger ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Die Anträge zur Genehmigung sind einfach bei der Verbandsgeschäftsstelle einzureichen. Die Genehmigungsgebühr beträgt pro Antrag für Mannschaften im Juniorenund Juniorinnenbereich 10,00. Die Spielleitenden Stellen im Juniorenbereich sind angewiesen, die Einhaltung der vorstehenden Vorschriften zu überprüfen. Verstöße gegen die Anzeigepflicht werden dann nach Ablauf der Frist entsprechend 4 RuVO/WFLV geahndet und die Vereine in Ordnungsgeld genommen. Kaisers Fechtel Erbrath Vander Schroer Obels Nilges
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