Jugendordnung der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Bischoffen
|
|
- Johann Gärtner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Jugendordnung der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Bischoffen 1 Name, Wesen, Aufsicht (1) Die Jugendfeuerwehrabteilungen sind die Jugendgruppen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bischoffen. Sie gehören dem Jugendfeuerwehr Verband Dill, der Hessischen Jugendfeuerwehr und der Deutschen Jugendfeuerwehr im Deutschen Feuerwehrverband an. Die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Bischoffen führt den Namen "Jugendfeuerwehr Bischoffen" und den Ortsteilnamen als Zusatz. (2) Die Jugendfeuerwehrabteilungen sind der freiwillige Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter von 10 Jahren bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Sie gestalten ihr Jugendleben als selbstständige Jugendfeuerwehrgruppen innerhalb ihrer Ortsteilfeuerwehr nach dieser Ordnung selbst. (3) Als Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr Bischoffen untersteht die Jugendfeuerwehr der fachlichen Aufsicht und der Betreuung durch den Gemeindebrandinspektor als Leiter der Freiwilligen Feuerwehr, der sich dazu des Jugendfeuerwehrwartes bedient. Der Jugendfeuerwehrwart muss mindestens 18 Jahre alt sein und die erforderliche fachliche, pädagogische und persönliche Eignung besitzen. Er muss Angehöriger der Einsatzabteilung sein. (4) Der Jugendfeuerwehrwart sollte einen Gruppenführerlehrgang an der Landesfeuerwehrschule absolviert haben. Er sollte über die Jugendgruppenleitercard verfügen oder über andere pädagogische Erfahrungen. Er wird von der Einsatzabteilung der Ortsteilfeuerwehr auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er ist Mitglied des Feuerwehrausschusses des jeweiligen Ortsteiles. (5) Für den stellv. Jugendfeuerwehrwart findet Ziffer 4 entsprechend Anwendung. (6) Zusätzliche Betreuer der Jugendfeuerwehr müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und aktives Mitglied einer Ortsteilfeuerwehr sein. 1
2 2 Aufgaben und Ziele (1) Ziel der Jugendarbeit in den Jugendabteilungen (Jugendfeuerwehren) der Gemeinde Bischoffen ist es, durch regelmäßige Veranstaltungen und Unternehmungen das Interesses der Kinder und Jugendlichen am Feuerwehrdienst zu wecken sowie das Verantwortungsbewusstsein und das damit verbundene Selbstbewusstsein zu fördern. (2) Die Jugendfeuerwehr Gemeinde Bischoffen will das Gemeinschaftsleben und die demokratischen Lebensformen unter den Jugendlichen fördern und pflegen. Dazu dienen insbesondere die Jugendarbeit und die Betätigung auf jugendpflegerischem Gebiet. 3 Mitgliedschaft (1) Mitglied der Jugendfeuerwehrabteilungen können Jugendliche im Alter von 10 Jahren bis zum vollendeten 17. Lebensjahr werden, wenn die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt. Der Aufnahmeantrag muss schriftlich an die Jugendfeuerwehrabteilung der jeweiligen Ortsteilfeuerwehr gerichtet werden. Über die Aufnahme und Ablehnung entscheidet der Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen mit dem jeweiligen Wehrführer in der Ortsteilfeuerwehr und dem Gemeindebrandinspektor als Leiter der Freiwilligen Feuerwehr. (2) Die Mitglieder der Jugendfeuerwehrabteilung erhalten einen Mitgliedsausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr sowie die entsprechende persönliche Schutzkleidung nach UVV. 4 Rechte und Pflichten (1) Jedes Mitglied der Jugendfeuerwehrabteilung hat das Recht, a) bei der Gestaltung der Jugendarbeit aktiv mitzuwirken, b) in eigener Sache gehört zu werden, c) an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. (2) Jedes Mitglied übernimmt freiwillig die Verpflichtung, 2
3 a) an den angesetzten Übungen und Gruppenveranstaltungen regelmäßig, pünktlich und aktiv teilzunehmen, b) die im Rahmen dieser Ordnung gegebenen Anordnungen zu befolgen, c) die Kameradschaft und das Gemeinschaftsleben innerhalb der Jugendfeuerwehr zu pflegen und zu fördern. 5 Ordnungsmaßnahmen (1) Bei wiederholten Verstößen gegen Jugendordnung und Kameradschaft können folgende Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden: a) Verweis unter vier Augen b) Ausschluss aus der Jugendfeuerwehr (2) Der Ausschluss aus der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr) der Gemeinde Bischoffen wird nach Beschluss des Jugendfeuerwehrausschusses im Einvernehmen mit dem Wehrführer und dem Gemeindebrandinspektor schriftlich erklärt. (3) Gegen den Ausschluss steht den gesetzlichen Vertretern das Recht der Beschwerde zu. Die Beschwerde muss spätestens 4 Wochen nach Ausspruch des Ausschlusses mündlich oder schriftlich beim Leiter der Feuerwehr eingebracht werden, der über die Beschwerde entscheidet. 6 Verlust der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft in der Jugendabteilung der Ortsteilfeuerwehr erlischt, a) bei einem Wechsel des Wohnsitzes außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Jugendfeuerwehren der Gemeinde Bischoffen b) durch schriftliche Austrittserklärung der gesetzlichen Vertreter c) auf Wunsch des Mitgliedes d) durch Ausschluss bei unkameradschaftlichem Verhalten und wiederholten Verstößen gegen diese Ordnung (siehe 5 Abs. 2). 3
4 e) Bei Vollendung des 17. Lebensjahres, mit automatischer Übernahme in die Einsatzabteilung. 7 Organe Organe der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bischoffen sind a) die Mitgliederversammlung der Ortsjugendfeuerwehren b) Jugendfeuerwehrausschuss in den Jugendfeuerwehren der Ortsteile c) der Gemeindejugendfeuerwehrausschuss d) der Gemeindejugendfeuerwehrwart 8 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung der Jugendabteilungen müssen mindestens einmal jährlich von dem Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen mit dem Wehrführer der Ortsteilfeuerwehr mit 14 Tagen Frist und unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einberufen werden. Die Mitgliederversammlung wird von dem Jugendfeuerwehrwart geleitet. (2) Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. (3) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der Mitglieder anwesend sind. Sind weniger Mitglieder anwesend, muss spätestens innerhalb zwei Wochen eine zweite Versammlung einberufen werden, bei der ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden eine Beschlussfähigkeit gegeben ist. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, sofern diese Ordnung nicht etwas anderes bestimmt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Der Jugendfeuerwehrwart hat eine beratende Funktion. 4
5 (4) Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: a) Genehmigung des Jahresberichtes und des Kassenberichtes, Entlastung des Kassenwartes und des Jugendfeuerwehrausschusses b) Wahl der Kassenprüfer, Kassenwartes und Schriftführers c) Wahl des Jugendsprechers d) Festsetzung etwaiger Mitgliedsbeiträge e) Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge 9 Der Jugendfeuerwehrausschuss (1) Der Jugendfeuerwehrausschuss wird von der Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Er wird von dem Jugendfeuerwehrwart nach Bedarf einberufen. (2) Der Jugendfeuerwehrausschuss setzt sich zusammen aus a) dem Jugendsprecher b) dem Schriftführer c) dem Kassenwart d) dem Jugendfeuerwehrwart mit beratender Stimme (3) Die Mitglieder des Jugendfeuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit von der Mitgliederversammlung gewählt. (4) Der Jugendfeuerwehrausschuss hat folgende Aufgaben: a) Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung b) Aufstellung des Jahresberichtes und des Kassenberichtes 5
6 10 Der Gemeindejugendfeuerwehrausschuss (1) Der Gemeindejugendfeuerwehrausschuss setzt sich aus dem Gemeindejugendfeuerwehrwart sowie dessen Stellvertreter und allen Jugendfeuerwehrwarten und den Stellvertretern zusammen, sowie den Jugendsprechern der einzelnen Ortsteiljugendfeuerwehren. (2) Der Gemeindejugendfeuerwehrwart wird auf der gemeinsamen Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehren von den Mitgliedern der Einsatzabteilung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. (3) Der Gemeindejugendfeuerwehrwart hat folgende Aufgaben: a) die Koordination und Durchführung der Arbeit der Jugendabteilungen (Jugendfeuerwehren) der Gemeinde Bischoffen b) Beratung des Leiters der Feuerwehr und des Wehrführerausschusses in Fragen der Jugendarbeit c) Vertretung der Jugendabteilungen der Gemeinde Bischoffen gegenüber den Organen der Kreisjugendfeuerwehr, der Hessischen Jugendfeuerwehr und der Deutschen Jugendfeuerwehr. d) Der Gemeindejugendfeuerwehrwart, im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter, ist stimmberechtigtes Mitglied des Wehrführerausschusses der Gemeinde Bischoffen. 11 Schriftgut (1) Führen eines Mitgliederverzeichnisses und des Dienstbuches sowie sonstiger schriftlicher Arbeiten ist die Aufgabe des jeweiligen Jugendfeuerwehrwartes der Ortsteil-Jugendfeuerwehren. (2) Zu den Personalangaben der Mitglieder gehören der vollständige Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, das Eintrittsdatum in die Jugendabteilung und das Datum der Übernahme in die Einsatzabteilung bzw. das Ausscheiden aus der Jugendfeuerwehr. Veränderungen sind entsprechend den Richtlinien der Deutschen Jugendfeuerwehr weiterzuleiten. Für die Weiterleitung ist der Jugendfeuerwehrwart verantwortlich. (3) Das Dienstbuch soll kurze Berichte über alle Veranstaltungen der Jugendabteilung sowie Niederschriften über die Organversammlungen aufnehmen. 6
7 12 Bekleidung und Ausrüstung Die Mitglieder der Jugendabteilung erhalten für die Ausbildung und den Übungsdienst entsprechend den Bekleidungsrichtlinien der Hessischen Feuerwehren die Bekleidung und Ausrüstung kostenlos von der Gemeinde Bischoffen gestellt. Beim Ausscheiden aus einer Jugendabteilung sind die erhaltenen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände zurückzugeben. Für fehlende Gegenstände wird ein Kostenersatz erhoben. 13 Ausbildung, Einsatz, Jugendarbeit (1) Die feuerwehrtechnische Ausbildung der Mitglieder der Jugendfeuerwehrabteilung erfolgt auf der Grundlage der Ausbildungsvorschriften für die Freiwilligen Feuerwehren unter Anpassung an die Leistungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen. Die Ausbildung erstreckt sich auf die theoretische Schulung in allen Sparten des Feuerlösch- und Rettungswesens und auf die praktische Ausbildung an Geräten. (2) Die Verwendung von Mitgliedern der Jugendfeuerwehr an der Einsatzstelle ist nicht zulässig. (3) Die Jugendarbeit wird in regelmäßigen Gruppenveranstaltungen, bei Spiel, Sport, Wanderungen und Fahrten, Zeltlager, Jugendtreffen und anderen Aktivitäten der allgemeinen Jugendarbeit, Vorträgen und Unterrichten geleistet. (4) Für die Ausbildung und Jugendarbeit wird von dem Jugendfeuerwehrwart ein Dienstplan erstellt. Der Dienstplan ist vom Wehrführer der Ortsteilfeuerwehr genehmigen zu lassen. (5) Foto- und Videoaufnahmen, die während Veranstaltungen und Übungen der Jugendfeuerwehr/en entstehen, können im Rahmen der Jugend- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. 14 Soziale Sicherung (1) Die Mitglieder der Jugendabteilungen sind gegen Unfälle im Dienst der Jugendfeuerwehr bei der Unfallkasse Hessen und darüber hinaus zusätzlich gemäß 11 HBKG versichert. 7
8 (2) Bei der praktischen Ausbildung an den Fahrzeugen und Geräten ist die körperliche Leistungsfähigkeit der Jugendlichen zu berücksichtigen. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist ganz besonders zu achten. (3) Sachschäden im Dienst der Jugendabteilung werden nach den gleichen Grundsätzen gedeckt wie im aktiven Feuerwehrdienst der Freiwilligen Feuerwehr. 15 Übernahme in die Einsatzabteilung der Ortsteilfeuerwehr (1) Mitglieder, die sich im Jugendfeuerwehrdienst bewährt haben und den Bedingungen für die Aufnahme in die Einsatzabteilung der Ortsteilfeuerwehr entsprechen, können nach Vollendung des 17. Lebensjahres in den aktiven Feuerwehrdienst übernommen werden. Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr ist auf die aktive Dienstzeit anzurechnen. (2) Bei einem Wechsel des Wohnsitzes erhält das Mitglied der Jugendabteilung auf Wunsch eine Bescheinigung über seine Dienstzeit in der Jugendfeuerwehr, die vom Gemeindebrandinspektor als Leiter der Feuerwehr ausgestellt wird. 16 Schlussbestimmungen (1) Die Jugendordnung ist Bestandteil der Ortssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bischoffen. (2) Aus Gründen der Lesbarkeit und Verständlichkeit wird bei der Bezeichnung von Personen die männliche Form verwendet. Diese Bezeichnung schließt Frauen, die die jeweilige Position bekleiden, ausdrücklich mit ein. (3) Sie wurde von dem Gemeindejugendfeuerwehrausschuss verabschiedet sowie vom Gemeindebrandinspektor der Feuerwehr und dem Wehrführerausschuss am 04. Februar 2012 bestätigt und tritt am 15. Februar 2012 durch Beschluss des Gemeindevorstands der Gemeinde Bischoffen in Kraft. (Patrick Will) Gemeindebrandinspektor der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Bischoffen 8
9 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bischoffen hat die Jugendfeuerwehrordnung in seiner Sitzung am 15. Februar 2012 beschlossen. Bischoffen, den Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bischoffen (Venohr) Bürgermeister 9
10 Hinweis: Jugendordnung (Urfassung) vom veröffentlicht am in Kraft getreten am Ggf. vorstehende Änderungen wurden vollständig in die Satzung eingearbeitet. Bischoffen, den Venohr -Bürgermeister- 10
Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr
S A T Z U N G D E R G E M E I N D E F E U E R W E H R D E R S T A D T G L Ü C K S B U R G ( O S T S E E ) Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren
MehrSatzung der komba jugend nrw ORTSVERBAND MÜNSTER
Satzung der komba jugend nrw ORTSVERBAND MÜNSTER I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I. Name, Sitz, Zweck, Aufbau und Mitgliedschaft 1 4 II. Organe, Wahlen, Beschlüsse, Zusammensetzung, Aufgaben 5 10 III.
MehrSatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Arendsee (Altmark)
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Arendsee (Altmark) Aufgrund der 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert
MehrSatzung der Freiwilligen Feuerwehr Heide-Süderholm
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Heide-Süderholm Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl.
MehrSatzung des Fanclubs Red Devils e.v.
Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. 1 Name, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein Red Devils e.v. von 1995 hat sich zum Ziel gesetzt, die Handball-Profimannschaft des TuS Nettelstedt e.v. (derzeit
MehrSatzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
MehrSatzung des Sportvereins Plate e.v.
Satzung des Sportvereins Plate e.v. 1 Name und Sitz Der Sportverein Plate e.v. hat seinen Sitz in 19086 Plate. 2 Ziele, Aufgaben, Gemeinnützigkeit 2.1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. 2.2.
MehrSatzung des Trägervereins Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v.
Satzung des Trägervereins Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Trägerverein Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v.. Im folgendem Verein genannt. Er soll in
Mehrb) Eheleute sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Familienmitgliedschaft)
Satzung 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen: BÜRGERGEMEINSCHAFT OBERAICHEN Er soll im Vereinsregister beim Amtsgericht Nürtingen eingetragen werden. Nach seiner Eintragung führt
MehrFreiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main - Rödelheim
Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main - Rödelheim gegründet 1859 Freiw. Feuerwehr Rödelheim Assenheimer Straße 24 60489 Frankfurt a.m. S A T Z U N G Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main - Rödelheim
MehrSatzung BreitensportBurgsteinfurt. in der Fassung vom März 1988 und Änderung durch die Jahreshauptversammlung vom 18.4.1997
Steinfurt 18.4.1997 Satzung BreitensportBurgsteinfurt in der Fassung vom März 1988 und Änderung durch die Jahreshauptversammlung vom 18.4.1997 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen " Breitensport
MehrSatzung Fassung vom 17.2.2009
Satzung Fassung vom 17.2.2009 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Turngemeinde Biberach 1847 e.v. 2. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Biberach eingetragen. Er
MehrBlasorchester 1924 Staudernheim e.v. Mitglied des Kreismusikverbandes Bad Kreuznach Im Landesmusikverband Rheinland-Pfalz. Satzung
Blasorchester 1924 Staudernheim e.v. Mitglied des Kreismusikverbandes Bad Kreuznach Im Landesmusikverband Rheinland-Pfalz Satzung des Blasorchesters 1924 Staudernheim e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der
MehrEntwurf einer Neufassung der Vereinssatzung zum 01.01.2016
Der im Jahre 1958 als Fremdenverkehrsverein Melsungen ins Vereinsregister eingetragene Verein hat sich am 03. Juli 2013 einen neuen Namen gegeben und führt bisher den Namen KULTUR- & TOURIST-INFO MELSUNGEN
Mehr2 ZWECK 3 GEMEINNÜTZIGKEIT
SATZUNG Mitglied im: Deutschen Verband für Garde-und Schautanzsport e.v. (DVG) Bayerischer Landes-Sportverband e.v. (BLSV) Landes Tanzsportverband Bayern e.v. (LTVB) Fassung vom 20.05.2009 1 NAME UND SITZ
MehrS a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Sülzetal
-nichtamtliche Lesefassung- S a t z u n g für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Sülzetal Auf Grund der 6 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO/LSA) vom 05.10.1993
Mehr(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Das wird insbesondere verwirklicht durch:
Vereinssatzung für den Tourismus-Marketing Schlaubetal e.v. 1 Name, Sitz und räumlicher Wirkungskreis (1) Der Tourismus-Marketing Schlaubetal e.v. hat seinen Sitz in 15299 Müllrose Kietz 7, im Haus des
MehrS ATZ U N G. 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. gemeinnutzige Zwecke im Sinne des Abschnitts ~SteuerbegUnstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
S ATZ U N G des Vereins: 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR 1. Der Verein fuhrt den Namen: Shotokan Karate Verein Altenstadt und hat seinen Sitz in 6472 Altenstadt. Er wurde am 14.12.1985 gegrundet und soll
MehrSatzung. Des Vereins. "Faschingsumzug Münchsmünster e.v."
Satzung Des Vereins "Faschingsumzug Münchsmünster e.v." Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Zweck des Vereins 3 Geschäftsjahr 4 Mitgliedschaft 5 Finanzen und Haftung 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8
MehrSportverein SV 07 Häselrieth. Satzung. l Sitz des Vereins. Geschäftsjahr. 2 Ziele. Zweck. Aufgaben und Grundsätze des Vereins
Sportverein SV 07 Häselrieth Satzung l Sitz des Vereins. Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen - Sportverein 07 Häselrieth e.v. Als Umbenennungstag von BSG Aufbau" Häselrieth in den genannten Vereinsnamen
MehrOrdnungen der Deutschen Jugend - Brassband Lübeck e. V. von 1949
Ordnungen der Deutschen Jugend - Brassband Lübeck e. V. von 1949 Beitrags- und Sicherheitsleistungsordnung 1. Grundsatz: Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, sie regelt die Beitragsverpflichtung
MehrS A T Z U N G. Den Kauf von Schulbüchern und sonstigen Lehrmitteln;
S A T Z U N G 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderer der Nabushome School e.v.. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Landshut, Registergericht eingetragen. Der Verein hat
Mehr1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige Zwecke - im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Satzung des Musikverein Wilhelmskirch 1 Name und Sitz des Vereins: Der Verein führt den Namen: Musikverein Wilhelmskirch e. V. Und hat seinen Sitz in Wilhelmskirch 88263 Horgenzell. Er ist im Vereinsregister
MehrSatzung. des Vereins. Freunde und Förderer des. katholischen Kindergartens. St. Josef Hockenheim
Satzung des Vereins Freunde und Förderer des katholischen Kindergartens St. Josef Hockenheim - 1-1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer des katholischen Kindergartens
MehrSatzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Endbach
Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Endbach Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. I S. 534), der
MehrRENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen
RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen RENO BEMEN Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen e.v.. 2.
MehrTSV Bobingen 1910 e.v. Jugendordnung CHRISTIAN SCHREIER
0 TSV Bobingen 1910 e.v. Jugendordnung JO CHRISTIAN SCHREIER - 1 - Inhaltsverzeichnis Jugendordnung des TSV Bobingen 1910 e.v. Seite Leitsätze zur Jugendordnung 2 1 Anerkennung der Jugendordnung 3 2 Zugehörigkeit
MehrVereinssatzung. 1 Name und Sitz
Vereinssatzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Sport Club Condor von 1956 e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. 3. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.
MehrS A T Z U N G 1 - Rechtsform, Name, Sitz 2 - Aufgabe 3 - Mitgliedschaft
S A T Z U N G 1 - Rechtsform, Name, Sitz 1. Der Verband hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. 2. Der Verein führt den Namen "Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e. V." 3. Der Sitz des
MehrVorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar
Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner
MehrENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule
MehrSchützenverein Methler 1830 e.v. Satzung
Schützenverein Methler 1830 e.v. Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schützenverein Methler 1830 e.v. und hat seinen Sitz in Kamen, Stadtteil Methler. 2. Die Farben sind Blau-Weiß. 3.
MehrVereinssatzung. I. Allgemeines. Stand: 27. September 2011
Vereinssatzung Stand: 27. September 2011 I. Allgemeines 1 Vereinsname 1. Der Verein führt den Namen HD-Freeride e. V. 2. Er hat seinen Sitz in Heidelberg 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 4. Der Verein
MehrSeglervereinigung Gnadensee Allensbach (SVGA) e.v. Brunnengasse 6a, 78476 Allensbach
Satzung beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 11. April 2003 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Seglervereinigung Gnadensee, Allensbach e.v. Die Abkürzung des Namens lautet
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
MehrSatzung des Bürgerverein Burg/Dithmarschen e.v.
Satzung des Bürgerverein Burg/Dithmarschen e.v. Einleitung Der Bürgerverein wurde im Jahre 1896 gegründet. An Stelle der bisherigen Satzung tritt die Neufassung am 24.Februar 2008 in Kraft. 1 Name, Sitz,
MehrSatzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins
Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bottrop eingetragen werden und trägt dann den Namen Marketing für
Mehr8. Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Satzung 1. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr a. Der Verein führte den Namen OpenTechSchool. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v. führen. b. Der Verein hat
MehrFreundeskreis Heppenheim - Le Chesnay e.v. Les Amis du Jumelage
Freundeskreis Heppenheim - Le Chesnay e.v. Les Amis du Jumelage Satzung vom 18. Februar 1991 in der Fassung der Änderung vom 14. November 1994 und vom 22. Februar 2002 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein
MehrS a t z u n g ------------------- Stadtfeuerwehrverband Düsseldorf e.v.
S a t z u n g ------------------- Stadtfeuerwehrverband Düsseldorf e.v. 1 Name, Rechtsstellung, Sitz Der Verband ist der vereinsmäßige Zusammenschluss der Feuerwehr der Stadt Düsseldorf sowie der Werks-
MehrSatzung. 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v..
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v.. 2) Der Verein hat seinen Sitz in München,
MehrSatzung des Pferdezuchtvereins Melle e.v.
Satzung des Pferdezuchtvereins Melle e.v. 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Melle e.v., hat seinen Sitz in Melle und erstreckt sich über Melle und
MehrFischereiverein Pfaffenhofen SATZUNG
Fischereiverein Pfaffenhofen SATZUNG 1 Name und Sitz Der am 6.4.1977 gegründete Verein führt den Namen " Fischereiverein Pfaffenhofen e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in 86647 Buttenwiesen - OT Pfaffenhofen.
MehrFreundeskreis Horns Erben e.v.
Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit
MehrSATZUNG. des Vereins. Förderverein der Stiftung Zivilhospital Altenzentrum Oppenheim
SATZUNG des Vereins Förderverein der Stiftung Zivilhospital Altenzentrum Oppenheim M_Vertr._Satzung_AZO_Satzung_Förderverein 1 Name, Sitz, Eintragung 2 (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Stiftung
MehrVHW. Verband Hochschule und Wissenschaft. Niedersachsen. im dbb Beamtenbund und Tarifunion Landesverband Niedersachsen. Satzung
Verband Hochschule und Wissenschaft VHW Niedersachsen im dbb Beamtenbund und Tarifunion Satzung Stand: 15.04.2005 Satzung des Verbandes Hochschule und Wissenschaft Niedersachsen (vhw) im dbb Beamtenbund
MehrSatzung über die Einrichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Havelberg (Feuerwehrsatzung)
Satzung über die Einrichtung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Havelberg (Feuerwehrsatzung) Auf Grundlage der 2, 4, 6, 33 und 44 Absatz 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land
MehrSatzung des Vereins. Medien-Club München e.v.
Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach
MehrFC Blau-Weiß Voerde e.v.
FC Blau-Weiß Voerde e.v. Satzung 1 Ennepetal, 24.08.2012 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein wurde am 22.Mai 1948 gegründet 2. Der Verein führt den Namen: F.C. Blau-Weiß Voerde e.v. und hat seinen
MehrSatzung über das Feuerlösch- und Brandschutzwesen der Gemeindevertretung Crawinkel
Satzung über das Feuerlösch- und Brandschutzwesen der Gemeindevertretung Crawinkel Die Gemeindevertretung erläßt auf der Grundlage der 2 und 5 der vorläufigen Kommunalordnung für das land Thüringen VKO
MehrSatzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe
Satzung Ev. Fachverband Schuldnerberatung SaFvbSb 314 Satzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe Vom 29. April 2009 (KABl. 2009 S. 169) Inhaltsübersicht 1 1 Name,
MehrSatzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule
Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen
MehrJohannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege. Straubing. 1 Name, Rechtsform, Sitz. Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing
Satzung des Fördervereins für die Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege Straubing 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing
MehrS A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------
S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen
MehrSatzung Rad-Sport-Verein RSV Bike-Riders Remchingen e.v.
1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins 1. Der Verein wurde am 23. Oktober 2003 gegründet und führt die Bezeichnung Rad-Sport- Verein RSV Bike-Riders Remchingen e.v. Er hat seinen Sitz in Remchingen. 2.
MehrSatzung des Kameradschaftsvereins der Freiwilligen Feuerwehr Ehra-Lessien
Satzung des Kameradschaftsvereins der Freiwilligen Feuerwehr Ehra-Lessien 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen Kameradschaftsverein der Freiwilligen Feuerwehr Ehra- Lessien. 2. Er wird
MehrEnergie und Handwerk e.v.
Energie und Handwerk e.v. SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Energie und Handwerk mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung beim Registergericht Oldenburg und hat seinen Sitz in 49681 Garrel-Falkenberg,
MehrVerband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e.v. Friedrichstraße 91 40217 Düsseldorf TELEFON: 02 11 / 45 10 77 FAX: 02 11 / 45 10 78.
Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e.v. Friedrichstraße 91 40217 Düsseldorf TELEFON: 02 11 / 45 10 77 FAX: 02 11 / 45 10 78 Aufnahmeantrag Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Verband
MehrSatzung German Water Partnership e.v.
Satzung German Water Partnership e.v. I. Allgemeines 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen "German Water Partnership", nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz "eingetragener
MehrSatzung der Kita-Zwergnase e.v.
Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck
MehrS A T Z U N G des Deutschen Unterwasser Clubs Wetter
S A T Z U N G des Deutschen Unterwasser Clubs Wetter ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1 Name des Vereins Der Verein führt
MehrFußball-Sport-Club Eisbergen e.v.
Fußball-Sport-Club Eisbergen e.v. Vereinsjugendordnung 1 Ziele der Jugendarbeit 1. Jede sportliche Betätigung muss der Gesundheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit dienen und soll die Lebensfreude
MehrFörderverein Luftrettungszentrum Christoph 29 (Hamburg)
Förderverein Luftrettungszentrum Christoph 29 (Hamburg) Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Förderverein Christoph 29. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden,
MehrSatzung des MSC-Dädalus Damme e. V.
Satzung des MSC-Dädalus Damme e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Modellsportclub Dädalus Damme e.v., und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Vechta eingetragen. Der Verein
MehrSatzung. N-Bahn Freunde München e.v. (Amtsgericht München, Registergericht VR 18070)
Satzung N-Bahn Freunde München e.v. (Amtsgericht München, Registergericht VR 18070) 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen N-Bahn Freunde München und hat seinen Sitz in München. Der Verein
MehrSatzung der Römergarde Köln-Weiden e.v.
Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Römergarde Köln-Weiden e.v.". Sitz des Vereins ist Köln. Das Gründungsjahr ist 1962. Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrVerein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V.
Verein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V. SATZUNG Satzungsänderung nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15. Juni 2013 beruhend auf der Grundlage der Fortsetzungsgründungsversammlung
Mehr1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Augsburger Tafel e.v. und ist in das Vereinsregister des AG Augsburg unter VR 2152 eingetragen.
SATZUNG DER AUGSBURGER TAFEL 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Augsburger Tafel e.v. und ist in das Vereinsregister des AG Augsburg unter VR 2152 eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in Augsburg.
MehrS A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz
S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins
MehrSatzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v.
Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Weißenberg e.v. I. Name, Sitz,
MehrSatzung für den Pferdezuchtverein Uelzen
Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.
MehrSatzung des Mietervereins Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung e. V.
Satzung des Mietervereins Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Mieterverein Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung e. V. 2. Er hat seinen
MehrVereinssatzung. (2) Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz " eingetragener Verein " in der abgekürzten Form "
Vereinssatzung 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Oldtimer - Club Reichenbach/V.. (2) Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz " eingetragener Verein " in der abgekürzten
MehrFörderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v.
Satzung (Stand 20.11.2007) Förderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der
MehrFördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung
Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der
MehrSatzung des Haaner Tennis-Club e.v.
Satzung des Haaner Tennis-Club e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft 1. Der Verein führt den Namen Haaner Tennis-Club e.v. Er ist im Vereinsregister des Amtsgericht Mettmann eingetragen.
MehrRock Days e.v. Satzung des Vereins Rock Days e.v.
Satzung des Vereins Rock Days e.v. 1. Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Namen und Sitz:
MehrKyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen
SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der
MehrSatzung des Vereins Die Benderstraße
Satzung des Vereins Die Benderstraße 1 Name, Zweck und Sitz der Gemeinschaft In dem Verein Die Benderstraße schließen sich diejenigen Bürger zusammen, die an einer prosperierenden, erfolgreichen und lebenswerten
MehrSatzung des Vereins BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung e.v.
Satzung des Vereins BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung (2)
MehrUnter dem Namen Pronto-Club besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Horw.
Statuten Prontoclub Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Pronto-Club besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Horw. Art. 2 Zweck Der Verein bezweckt die Bereitstellung der finanziellen
MehrFreundeskreis Weißrussland e.v.
Satzung des Vereins Freundeskreis Weißrussland e.v. beschlossen auf der Versammlung am 14. Oktober 1996 eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Erlangen am 18.12.1996 1 Name, Rechtsform, Sitz und
MehrVerein Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v.
1/6 Verein Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v. Satzung des Vereins Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und
MehrSatzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v.
Satzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Deutsche Gesellschaft für Mechatronik". Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrMännernetzwerk Dresden e.v.
Männernetzwerk Dresden e.v. Schwepnitzer Straße 10 01097 Dresden Tel Fax Mail Internet Anschrift Bank Steuernummer Vereinsregister Mitglied in 03 51 79 66 348 03 51 79 66 351 kontakt@mnw-dd.de www.mnw-dd.de
MehrVereinssatzung der TSG Emmerthal
TURN- UND SPORTGEMEINSCHAFT EMMERTHAL V.1910 E.V. Vereinssatzung der TSG Emmerthal I. Allgemeine Bestimmungen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Turn- und Sportgemeinschaft Emmerthal
MehrVereinssatzung der pfuutzger musigg seitingen-oberflacht e.v. Stand Juli 2006
Vereinssatzung der Artikel I Allgemeines 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Pfuutzger Musigg Seitingen Oberflacht nachstehend Verein genannt. 2. Der Sitz des Vereins ist 78606 Seitingen-Oberflacht;
Mehr3. Der Verein ist Mitglied im Landessportbund. Diese Satzung und die der zuständigen Unterverbände sind für ihn verbindlich.
Satzung des Sportvereins Frauenzimmern e.v. A. Zweck 1 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
MehrTurn- und Sportverein Neukölln 1865 e. V. Satzungen
Turn- und Sportverein Neukölln 1865 e. V. Satzungen Dies ist eine nicht beglaubigte Abschrift unserer aktuellen Satzungen aus dem Jahr 2010. Trotz sorgfältiger Prüfung können sich kleine Fehler oder Abweichungen
MehrVEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KIRCHENMUSIK DER KATHOLISCHEN KIRCHENGEMEINDE ST. MARIA IN MÖGLINGEN. Satzung
VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KIRCHENMUSIK DER KATHOLISCHEN KIRCHENGEMEINDE ST. MARIA IN MÖGLINGEN Satzung VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KIRCHENMUSIK DER KATHOLISCHEN KIRCHENGEMEINDE ST. MARIA IN MÖGLINGEN - SATZUNG
MehrS A T Z U N G des Vereins Stadtplanungsforum Stuttgart (e.v.)
S A T Z U N G des Vereins Stadtplanungsforum Stuttgart (e.v.) gemäß Beschluss der Gründungsversammlung vom 01.10.2002 der a.o. Mitgliederversammlung vom 17.02.2003 der a.o. Mitgliederversammlung vom 21.07.2003
MehrSatzung Gewerbe- und Handelsverein Spaichingen e.v. Stand 10.05.2012
1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Gewerbe- und Handelsverein Spaichingen e.v. und hat seinen Sitz in Spaichingen. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Spaichingen eingetragen. 2 Zweck des
MehrSatzung des "Förderverein des Lise-Meitner-Gymnasium Remseck am Neckar e. V. Förderverein des Lise-Meitner-Gymnasium Remseck am Neckar e. V.
Förderverein des Lise-Meitner-Gymnasium Remseck am Neckar e. V. Satzung Gefasst bei der Gründerversammlung am 08.12.1994 Geändert am 06.07.1995 Geändert am 28.03.2001 Geändert am 12.02.2014 1 Name, Sitz,
MehrLeseabschrift. Ordnung (Satzung) des Zentrums für Software and Systems Engineering. vom 17. November 2009 (NBl. MWV Schl.-H., S.
Leseabschrift Ordnung (Satzung) des Zentrums für Software and Systems Engineering vom 17. November 2009 (NBl. MWV Schl.-H., S. 47) 1 Ziel und Zweck des Zentrums Das Zentrum für Software and Systems Engineering
MehrBörsenordnung der Hamburger Getreidebörse. I. Abschnitt: Organisation
HAMBURGER GETREIDEBÖRSE des Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.v. Adolphsplatz 1(Börse, Kontor 24, 20457 Hamburg Tel. 040/ 36 98 79-0 Fax. 040/ 36 98 79-20 E-Mail: secretariat@vdg-ev.de Börsenordnung
MehrSatzung für den Seniorenbeirat. der Großen Kreisstadt Selb
Satzung für den Seniorenbeirat der Großen Kreisstadt Selb Die Stadt Selb erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August
Mehr(1) Der am 03.07.1990 in Dresden gegründete gemeinnützige Verein führt den Namen. Spielvereinigung Dresden-Löbtau 1893 e.v..
Satzung Paragraph 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der am 03.07.1990 in Dresden gegründete gemeinnützige Verein führt den Namen Spielvereinigung Dresden-Löbtau 1893 e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in
MehrDer Verein führt den Namen HBB - Heilpraktiker Berufs-Bund Der Sitz ist Waldeck/Hessen
Satzung 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen HBB - Heilpraktiker Berufs-Bund Der Sitz ist Waldeck/Hessen 2 Zweck und Aufgaben des Vereins Zweck des Vereins ist die Wahrnehmung von standespolitischen,
MehrS A T Z U N G Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v., Hamburg in der Fassung vom 12. November 2009
S A T Z U N G Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v., Hamburg in der Fassung vom 12. November 2009 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v.. Der Sitz ist in Hamburg. 2
Mehr