Öffentliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Dudenhofen
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- Marcus Giese
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1 Verbandsgemeinde Dudenhofen Donnerstag, den 27. August 2009 Seite 1 Öffentliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Dudenhofen mit den Ortsgemeinden Dudenhofen, Hanhofen und Harthausen Verbandsgemeinde Dudenhofen Donnerstag, den 27. August 2009 Seite 1 RV 08 Dudenhofen 16. Interationales Sprintermeeting mit Steherrennen Radrennbahn Dudenhofen Freitag, 4. September Beginn Uhr Qualifikation und Vorläufe ab Uhr Im Sprint am Start Fahrer und Fahrerinnen der Weltelite aus Großbritannien, Tschechischen Republik, Spanien und Deutschland Im Steherfeld die besten Gespanne Europas Eintrittspreis 8,, ermäßigt 7, Schüler bis 15 Jahre frei Die FVD Jugend Saison 2009/10 Am 5.September 2009 ab Uhr vor. Die Präsentation findet an der Grillhütte des FV-Dudenhofen statt. WICHTIGES AUF EINEN BLICK Verbandsgemeindeverwaltung ( Konrad-Adenauer-Platz 6 Zentralfax: Dudenhofen Fax: Bgm u. Amtsblattredaktion , Internet info@vg-dudenhofen.de Öffnungszeiten: Montag-Freitag Donnerstag durchgehend von Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros: mit Kfz-Zulassungs-Außenstelle des Rhein-Pfalz-Kreises Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Öffnungszeiten des Sozialamtes: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Uhr Freitag Sprechstunden der Bürgermeister und Beigeordneten: Verbandsgemeinde Dudenhofen Bürgermeister Clemens Körner (Tel ) Sprechstunden täglich während der Dienstzeiten der Verwaltung nach Vereinbarung. 1. Beigeordnete Irmgard Ball Sprechstunden: nach tel. Vereinbarung (Tel ) Ortsgemeinde Dudenhofen Ortsbürgermeister Clemens Körner (Tel , priv ), Sprechstunden: täglich während der Dienstzeiten der Verwaltung nach Vereinbarung. Ortsbeigeordneter Peter Eberhard (Tel , priv ), Sprechstunden: Mo, Uhr und Do, Uhr, Rathaus, Zi 37c, I. OG Aufgabenbereiche: Gemeindewerke Dudenhofen Friedhof Dudenhofen Ortsgemeinde Harthausen Ortsbürgermeister Harald Löffler (Tel , Fax: ), Gemeindebüro Harthausen, Tel , während der Sprechstunde Sprechstunden: montags Uhr Uhr im Gemeindebüro/Karl-Hufnagel-Schule Harthausen, Schulstr. 1 Ortsbeigeordneter Klaus Bachmeier (Tel ) Sprechstunden: montags Uhr Uhr im Gemeindebüro/Karl-Hufnagel-Schule Harthausen, Schulstr. 1 Aufgabenbereiche: Bauhof der Ortsgemeinde Harthausen Friedhofsangelegenheiten Forstwirtschaft Unterhaltung von gemeindeeigenen Einrichtungen (Karl-Hufnagel-Grundschule, kath. Kindergarten, ehemal. Schwesternhaus, Historischer Tabakschuppen, Heilsbruckhalle, Grillhütte, Jugendtreff) Ortsgemeinde Hanhofen Ortsbürgermeisterin Friederike Ebli (Tel ) Sprechstunden: Dienstag, Uhr im Gemeindehaus Hanhofen, 1. OG, Hauptstraße (Tel , Fax: ) Ortsbeigeordneter Josef Flörchinger (Tel ) Verbandsgemeindeverwaltung: Schiedsamt Schiedsmann Werner Wingerter (Tel ) Sprechstunden täglich während der Dienstzeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung, Rathaus Dudenhofen, Zi 52, III. OG. Gleichstellungsbeauftragte der VG Dudenhofen Frau Gerlinde Kade (Tel )
2 Verbandsgemeinde Dudenhofen Donnerstag, den 27. August 2009 Seite 2 Sprechstunden täglich während der Dienstzeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung, Rathaus Dudenhofen, Zi. 46, II. OG. Sprechstunden des Forstbeamten: Herrn Forstamtmann Peter Eberhard (Tel oder Handy ) Fax-Nr oder finden im Sommerhalbjahr bis September 2009 nur noch am folgenden Donnerstag von bis Uhr im Forst- und Bauhof in Dudenhofen statt: 10. September Sprechstunden des Seniorenbeirates Dudenhofen Herr Walter Hoffmann (Tel / priv.) nach tel. Vereinbarung Sprechstunden der Leiterin Volkshochschule Verbandsgemeinde Frau Marliese Goldschmidt (Tel ) nach tel. Vereinbarung Sprechstunden der Sozialarbeiterin des Rhein-Pfalz-Kreises Frau Lehmann-Westermann, Tel. 0621/ Jeden 1. Dienstag im Monat von Uhr, Rathaus Dudenhofen, Zi. 20, Tel / Sprechstunden des Kontaktbeamten der Polizei Speyer Herr Polizeioberkommissar Ottmar Fischer von der Polizeiinspektion Speyer, Tel , jeden 2. und 4. Dienstag im Monat von Uhr und jeden 2. Donnerstag im Monat von Uhr. Ansonsten Termine nach Vereinbarung. Frauenbeauftragte des Rhein-Pfalz-Kreises Frau Dr. Monika Isis Ksiensik (Tel ) im Kreishaus Ludwigshafen, Europaplatz 5, Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9.00 Uhr bis Uhr WICHTIGE TELEFONNUMMERN Polizei-Notruf 110 Polizeiinspektion Speyer Feuerwehr-Notruf - von Dudenhofen von Harthausen und Hanhofen Wehrleiter Stefan Zöller - Feuerwache Dudenhofen (nur besetzt im Alarm- und Übungsfall) Fax-Nr Vergiftungs-Informationszentrale Kinderschutzbund Speyer Sprechstunde und Vermittlung von Tagespflegepersonen Roland-Berst-Str. 1, Speyer-Süd, Di und Mi , Do Uhr Kinder- und Jugendtelefon (kostenlos) Elterntelefon Telefonseelsorge Psychosoziale Beratungsstelle Suchtkrankenhilfe Kreuzbund e.v. Speyer, Selbsthilfegemeinschaft für Alkohol- und sonstige Suchterkrankungen (Herr Fischer) Krisentelefon für psychisch kranke Menschen Donum-Vitae e.v. Ludwigshafen Vorderpfalz Staatl. anerkannte Schwangerschafts- Fax: konfliktberatungsstelle Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. Waldspitzweg 10, Schifferstadt Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Europaplatz 5, Ludwigshafen Ruftaxi der Verbandsgemeinde, Fahrpreis 2, Schulen Grundschule Dudenhofen , Fax: Regionale Schule , Fax: Schulsozialarbeiterin der Regionalen Schule Dudenhofen-Römerberg Frau Magdalene Müller m.muellerrsd@gmx.de Sprechstunden nach Vereinbarung Ganerbhalle Dudenhofen Grundschule Hanhofen ; Fax: Grundschule Harthausen ; Fax: Kindertagesstätten Sternschnuppe, Schubertstr. 1a, Dudenhofen St. Kunigunde, Kilianstr. 1a, Dudenhofen Villa Sonnenburg, Schulstraße 5, Hanhofen Schulkinderhaus, Alte Kirchstraße 1, Hanhofen St. Dominikus, und Speyerer Straße 20, Harthausen Bau- und Forstbetriebshof Friedrich-Ludwig-Jahn-Str., Dudenhofen Fax Bürgerhaus Dudenhofen, K.-Adenauer-Platz Festhalle Dudenhofen, Albrecht-Dürer-Str Haus Marientraut Hanhofen, Schulstraße Bauhof Hanhofen Heilsbruckhalle Harthausen, Am Waldsportplatz Historischer Tabakschuppen Harthausen Bauhof Harthausen, Raiffeisenstraße Notfalldienste (Änderungen vorbehalten! Sozialstation AHZ Schifferstadt Pflege ( Beratung und Koordinierungsstelle ( Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt ( 112 Rettungsdienst bundesweit ( Polizei ( 110 Dienstbereitschaft Ärzte (falls Hausarzt nicht erreichbar): Bereitschaftsdienstzentrale Speyer, Diakonissen-Stiftungskrankenhaus, Hilgardstraße 26, ( Dienstzeiten: Zum Wochenende (Freitag Montag Uhr) An Feiertagen (Feiertag Folgetag Uhr) An Mittwochnachmittagen (Mittwoch Donnerstag Uhr) Bereitschaftsdienstzentrale für Kinder und Jugendliche in den Räumen des Diakonissen - Krankenhauses Speyer Kinderärzte-Notdienst ( freitags, von bis montags 7.00 Uhr, d.h. jedes Wochenende feiertags, ab Uhr vor den Feiertagen bis 7.00 Uhr nach dem Feiertag einschl jeden Mittwoch von Uhr bis donnerstags 7.00 Uhr Die Kinder- und Jugendärzte sind jeden Samstag und Sonntag und jeden Feiertag von bis Uhr in den Räumen der BDZ-Päd- Speyer e.v. innerhalb des Diakonissen-Krankenhauses. Zu den übrigen Zeiten sind die Kinderklinik-Ärzte für die Versorgung zuständig. Dienstbereitschaft Zahnärzte: Samstag, , von Uhr Sonntag, , von Uhr Dr. med. dent. Dr. Univ. Rijeka Novakovic Nebojsa, Christian-Dathan-Str. 12, Speyer, ( Dienstbereitschaft Apotheken: Die Notdienste beginnen jeweils um Uhr und enden am darauf folgenden Tag ebenfalls um Uhr: Donnerstag, Bären-Apotheke, Speyer, Ernst-Reuter-Str. 14, ( Freitag, West-Apotheke, Speyer, Lessingstr. 2, ( Sebastianus-Apotheke, Harthausen, Hanhofer Str. 22, (
3 Verbandsgemeinde Dudenhofen Donnerstag, den 27. August 2009 Seite 3 Samstag, Einhorn-Apotheke, Speyer, Maximilianstr. 23, ( Schiller-Apotheke, Dudenhofen, Holzstr. 3, ( Sonntag, Apotheke im Vogelgesang, Speyer, Windthorststr. 11, ( Montag, Paracelsus-Apotheke, Speyer, Landauer Str. 40, ( Dienstag, Ludwig-Apotheke, Speyer, Ludwigstr. 31, ( Mittwoch, Markt-Apotheke, Speyer, Am Königsplatz, ( Donnerstag, Flora-Apotheke, Speyer, Dahlienweg 2, ( Kreuz-Apotheke, Römerberg, Heiligensteiner Str. 84, ( Freitag, Schwanen-Apotheke, Speyer, Korngasse 36, ( Tierärztlicher Notfalldienst: zu erfragen unter der jeweiligen Rufnummer eines niedergelassenen Tierarztes. Ver- und Entsorgung STROMVERSORGUNG bei Störungen in der Stromversorgung und Straßenbeleuchtung Dudenhofen: Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen, Herr Wüst ( nach Dienstschluss Firma Elektro-Schlee GmbH, Raiffeisenstraße 14, Dudenhofen ( oder bei Störungen in der Stromversorgung Hanhofen und Harthausen: Pfalzwerke, Dienststelle Edenkoben ( Bei Störungen im Stromnetz: bei Störungen an der Straßenbeleuchtung in Hanhofen und Harthausen: Verbandgemeindeverwaltung Dudenhofen, Herr Möhler ( GASVERSORGUNG bei Störungen in der Gasversorgung Hanhofen und Harthausen: Pfalzwerke, Dienststelle Edenkoben ( bei Störungen in der Gasversorgung Dudenhofen: Pfalzgas GmbH, Frankenthal ( WASSERVERSORGUNG: bei Störungen in der Wasserversorgung für Dudenhofen, Hanhofen und Harthausen: Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen, Herr Wüst ( oder: Zweckverband für Wasserversorgung Schifferstadt ( nach Dienstschluss: Zweckverband für Wasserversorgung Schifferstadt ( ABWASSERBESEITIGUNG: bei Störungen in der Abwasserbeseitigung für Dudenhofen, Hanhofen und Harthausen: Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen, Herr Möhler ( nach Dienstschluss: Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen ( (Anrufbeantworter) Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe Dudenhofen: Jeden Donnerstag von Uhr können Wertstoffe abgegeben werden. Ist der Donnerstag ein Feiertag, wird der Mittwoch davor geöffnet. Hanhofen: Jeden 1. und 3. Samstag im Monat können von Uhr Grünabfälle abgegeben werden. Harthausen: Jeden 2. und 4. Samstag im Monat können von Uhr Wertstoffe abgegeben werden. Hat der Monat fünf Samstage, ist hier auch dieser geöffnet. Abgabestellen für Kleinbatterien Dudenhofen: Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten Wertstoffhof zu den Öffnungszeiten Schlee Elektro GmbH, Raiffeisenstraße 14, zu den Öffnungszeiten Hanhofen: Gemeindehaus in der Hauptstraße täglich Harthausen: Wertstoffhof zu den Öffnungszeiten Abgabestellen für CDs, CD-Rom und DVDs Dudenhofen: Wertstoffhof zu den Öffnungszeiten Harthausen: Wertstoffhof zu den Öffnungszeiten Ausgabe für Zusatzabfallsäcke Wie bisher, können Zusatzabfallsäcke zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro Dudenhofen käuflich erworben werden (Gebühr 2,70). Weitere Verkaufsstellen sind zu den üblichen Geschäftszeiten: Lesen und Schreiben Herrmann, Landauer Straße 6, Dudenhofen TextilhausSchütt-Henrich, Speyerer Straße 40, Harthausen (auch Abgabe von Wertstoffsäcken) Frau Pittner (Bastelstübchen), Speyerer Str. 17, Harthausen Abfallecke Informationen rund um die Abfallentsorgung im Rhein-Pfalz-Kreis: Sperrmüll: Bitte Bereitstellungsmengen beachten! Die Sperrmüllabfuhr auf Abruf bietet allen Haushalten des Rhein- Pfalz-Kreises die Möglichkeit, sperrige Gegenstände des beweglichen Inventars (Möbelstücke) bequem zu entsorgen. Die Kosten für die Sperrmüllentsorgung werden über die Grundgebühr auf alle Kreishaushalte verteilt. Im Sinne der Gebührengerechtigkeit ist die kostenlos bereitstellbare Sperrmüllmenge mit jährlich maximal 6 m³ pro Haushalt begrenzt. Darüber hinausgehende Mengen (> 6 m³) werden nur unter vorheriger Anmeldung gegen eine Gebühr von 42,70 Euro pro angefangene 3 m³ mitgenommen. Das kostenfreie Jahreskontingent von 6 m³ kann grundsätzlich auf zwei Termine zu jeweils maximal 3 m³ aufgeteilt oder an einem Termin auf einmal bereitgestellt werden. Die gewünschte Abfuhrmenge ist bei der Bestellung am Telefon bzw. im Internet dem Eigenbetrieb verbindlich anzugeben. Wichtig: Zum Abfuhrtermin darf maximal nur die zuvor beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bestellte Abfuhrmenge (bis 3 m³ oder bis 6 m³) bereitgestellt werden! Stehen dennoch deutliche Übermengen bereit, so werden diese unter Ausschöpfung des verbliebenen Freikontingentes abgefahren. Übersteigen die Übermengen das kostenfreie Jahreskontingent, so bleiben sie entweder stehen oder werden, soweit eine kurzfristige Absprache mit dem Bereitsteller möglich ist, gegen obig erwähnte Zusatzgebühr ausnahmsweise mitgenommen. Um ungewollte Teilabfuhren zu vermeiden, sollte schon vor der Bestellung die Sperrmüllmenge möglichst genau abgeschätzt werden. Das einfache Abfuhrvolumen von 3 m³ entspricht dabei dem Volumen von drei nebeneinander liegenden Würfeln mit einer Kantenlänge von jeweils 1 m. Im Zweifel sollte vorsorglich die größere Menge beim Eigenbetrieb bestellt werden. Weitere Sperrmüllregeln: Nur sperrige Möbelstücke. Keine Bau- und Renovierungsabfälle. Keine Kleinteile in Säcken oder Kartons.
4 Verbandsgemeinde Dudenhofen Donnerstag, den 27. August 2009 Seite 4 Bereitstellung spätestens bis 6.00 Uhr am Gehwegrand. Möbelholz bitte möglichst getrennt neben dem Restsperrmüll aufstellen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne unter weiter. Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Kreishaus Europaplatz Ludwigshafen 0621 / 5909 Tel / Fax Öffentliche Bekanntmachungen Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen Ordnungs- und Sozialabteilung Dorffest Hanhofen 2009 Anlässlich des Dorffestes in Hanhofen werden die Hauptstraße, Raiffeisenstraße, Iggelheimer Straße (von der Hauptstraße bis Einfahrt Friedhof) und Alte Kirchstraße (ab Hauptstraße bis Brücke) in der Zeit vom bis einschl für den Verkehr voll gesperrt. Der gesamte Verkehr wird über die Hölderlinstraße, von-kleist- Straße, Schillerstraße, Schlossstraße umgeleitet. Im Bereich der Umleitungsstrecke ist ein einseitiges absolutes Halteverbot angeordnet. In dieser Zeit wird in der Schillerstraße im Bereich des Spielplatzes eine Bedarfsbushaltestelle eingerichtet. Diese Bedarfsbushaltestelle wird bis einschließlich angefahren. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und um Einhaltung der verkehrspolizeilichen Anordnung. Vielen Dank! Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag und die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Dudenhofen und die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Dudenhofen am 27. September Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl, zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Dudenhofen und die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Dudenhofen für die Wahlbezirke der Ortsgemeinden Dudenhofen, Hanhofen, und Harthausen wird in der Zeit von Montag, 7. September 2009, bis Freitag, 11. September 2009, während der allgemeinen Öffnungszeiten, im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen, Bürgerbüro, Konrad-Adenauer-Platz 6, Dudenhofen, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am Freitag, 11. September 2009, bis Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen, Bürgerbüro, Konrad-Adenauer-Platz 6, Dudenhofen, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum Sonntag, 6. September 2009 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein für die Bundestagswahl hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 209 Neustadt-Speyer durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer einen Wahlschein für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Dudenhofen und die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Dudenhofen hat, kann an der Wahl nur durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 6. September 2009) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 11. September 2009) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 25. September 2009, Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax, oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Bei Beantragung per sind der Name, der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber hinaus soll die Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung
5 Verbandsgemeinde Dudenhofen Donnerstag, den 27. August 2009 Seite 5 der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden. Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular steht im Internet unter zur Verfügung. Der Antrag per ist zu richten an folgende -Adresse: wahlen@vg-dudenhofen.de Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2. Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Ein Wahlberechtigter, der im Wege der Briefwahl wählen will, erhält im Einzelnen folgende Unterlagen: a) Briefwahl für die Bundestagswahl Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, roten Wahlbriefumschlag versehen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, und - ein Merkblatt für die Briefwahl. b) Briefwahl für Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Dudenhofen und die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Dudenhofen -Kommunalwahl- Ein Wahlberechtigter, der einen Wahlschein für die Kommunalwahl beantragt hat, erhält zugleich - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Dudenhofen und Bürger der Ortsgemeinde Dudenhofen einen Stimmzettel für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Dudenhofen zu der er wahlberechtigt ist, - einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck Stimmzettelumschlag für die Kommunalwahlen, - einen amtlichen mit der Anschrift der Gemeindeverwaltung versehenen orangefarbenen Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck Wahlbrief für die Kommunalwahlen, - ein Merkblatt für die Briefwahl zu der Kommunalwahl. Zugleich mit dem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für die Kommunalwahl kann der Wahlberechtigte einen Wahlschein für eine etwa notwendige Stichwahl beantragen. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Gemeindeverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Versenden Wahlberechtigte Wahlbriefe, so sind diese so rechtzeitig an die angegebene Stelle abzusenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief für die Bundestagswahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief für die Kommunalwahl der durch die Post übersandt werden soll, wird nicht frankiert; das Entgelt wird von der Deutschen Post AG mit dem Ministerium des Innern und für Sport zentral abgerechnet. Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Werden die Wahlbriefe zu den angegebenen Stellen überbracht, so müssen sie dort spätestens bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit der Kommunalwahl und der Bundestagswahl endet um Uhr. Wahlberechtigte, die durch Briefwahl an der Kommunalwahl und der Bundestagswahl teilnehmen, müssen zwei Wahlbriefe absenden. Dudenhofen, den Clemens Körner, Bürgermeister Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Dudenhofen am 27. September Der Wahlausschuss für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Dudenhofen hat in seiner Sitzung am 18. August 2009 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Dudenhofen am 27. September 2009 zugelassen: Listen Nr. Kennwort Bewerber 1 CDU Eberhard, Peter 2 SPD Ebli, Friederike 3 FWG Hook, Manfred 2. Der Wahlausschuss hat keine Wahlvorschläge zurückgewiesen. Dudenhofen, den 19. August 2009 Clemens Körner, Wahlleiter Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Dudenhofen am 27. September Der Wahlausschuss für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Dudenhofen hat in seiner Sitzung am 18. August 2009 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Dudenhofen am 27. September 2009 zugelassen: Listen Nr. Kennwort Bewerber 1 CDU Eberhard, Peter 2 SPD Kannegießer, Wilhelm 3 FDP Dr. Lardon, Hartmut 2. Der Wahlausschuss hat keine Wahlvorschläge zurückgewiesen. Dudenhofen, den 19. August 2009 Clemens Körner Wahlleiter für die Ortsbürgermeisterwahl Gemeindenachrichten An unsere Bürgerinnen und Bürger! Wir möchten Sie davon in Kenntnis setzen, dass die Verbandsgemeindeverwaltung sowie die Zulassungsstelle Dudenhofen am Freitag, dem 28. August 2009, wegen Betriebsausflugs geschlossen bleiben. Die Zulassungsstelle im Kreishaus und die Außendienststelle in Heßheim stehen zu den üblichen Dienstzeiten zur Verfügung.
6 Verbandsgemeinde Dudenhofen Donnerstag, den 27. August 2009 Seite 6 EINLADUNG Dorferneuerung Hanhofen Aktualisierung Dorferneuerungskonzept 6. Sitzung des Arbeitskreises Dorfentwicklungsplanung am , Uhr, im Gemeindehaus Thema: Zukunftsperspektive Ich freue mich über Ihr Kommen und bitte Sie um vollzählige Teilnahme. Weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger sind in den Arbeitskreisen jederzeit willkommen. Mit freundlichen Grüßen Friederike Ebli (Ortsbürgermeisterin) Schule, Kindergärten und sonstige Bildungseinrichtungen Kleidermarkt der Kindertagesstätte Sternschnuppe der Ortsgemeinde Dudenhofen Wann: Samstag, 05. September 2009 von Uhr bis Uhr Wo: Festhalle in Dudenhofen Standgebühr: 1 Tisch 6,00 Euro oder ein Kuchen und 3,00 Euro Anmeldung für Verkäufer: unter der Telefonnummer: 06232/93808 ab Der Aufbau beginnt am 05. September um 9.00 Uhr mit Kaffee und Kuchenverkauf Elternlotsendienst vom Harthausen: Frau König Manuela /. Frau Butz Steffi Schulanmeldung Pfalzinstitut für Hörsprachbehinderte Frankenthal Schuljahr 2010/11 Das Pfalzinstitut für Hörsprachbehinderte in Frankenthal, eine Einrichtung des Bezirksverbandes Pfalz, ist eine Schule für hörge- schädigte Kinder. Zum Schulbezirk gehören Rheinhessen und die Pfalz. Alle Kinder, die vor dem 1. September 2010 das 6. Lebensjahr vollendet haben, sind zum Schuljahr 2010/11 schulpflichtig. Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Beeinträchtigung des Gehörs können beim Pfalzinstitut am Montag, 14. September 2009, angemeldet werden. Wenn die Eltern sich für eine Schulaufnahme in der zuständigen Grundschule am Wohnort entscheiden, besteht für diese Kinder die Möglichkeit einer Hilfe im Sinne von integrierter Förderung an der besuchten Regelschule. Auch Kinder ohne Beeinträchtigung, die ihren Wohnsitz in Frankenthal haben, können in unsere Integrationsklasse aufgenommen werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine unauffällige Entwicklung und ein altersgemäßes Sprachverhalten. Die Anmeldung kann schriftlich oder auch persönlich im PIH Frankenthal, Holzhofstraße 21, Frankenthal, in den Räumen der Beratungsstelle für Pädagogische Audiologie (Verwaltung) von 8.00 bis Uhr erfolgen. Die Vorstellung des Kindes ist am Anmeldetag nicht erforderlich. Bei Rückfragen bittet das Pfalzinstitut darum, sich an die Beratungsstelle für Pädagogische Audiologie, Förderschulkonrektor Bertram Schwientek, zu wenden. (Tel / oder 223). Infos auch unter: Kinder- und Jugendforum Öffnungszeiten der Kinder- und Jugendtreffs Dudenhofen: (im Untergeschoss des Bürgerhauses) Dienstags Uhr für Kids von 8 13 Jahren Jeden 1. und 4. Dienstag, Uhr, Jugendcafé für Jugendliche von Jahren Harthausen: (Speyerer Straße 25) Mittwochs Uhr für Kids von 8 13 Jahren Jeden 2. und 4. Mittwoch, Uhr, Jugendcafé für Jugendliche von Jahren Hanhofen: (im Hof des Gemeindehauses) Donnerstags Uhr für Kids von 8 13 Jahren Jeden 1. und 3. Donnerstag, Uhr, Jugendcafé für Jugendliche von Jahren Sprechzeit der Jugendpflege: dienstags, Uhr oder nach Vereinbarung GILA mbh, Kilianstr. 41, Dudenhofen, Tel / Seniorenforum Seniorenbeirat sucht neue Mitglieder Zu Beginn der Wahlzeit des Ortsgemeinderates ist auch ein neuer Seniorenbeirat einzurichten. Dem Seniorenbeirat können grundsätzlich Bürgerinnen und Bürger angehören, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Es können auch jüngere Personen Mitglied werden, wenn sie über Erfahrungen in der Altenarbeit verfügen oder in Einrichtungen der Altenhilfe tätig sind. Jeder, der Interesse hat und über die genannten Voraussetzungen verfügt, kann sich melden. Der Seniorenbeirat ist
7 Verbandsgemeinde Dudenhofen Donnerstag, den 27. August 2009 Seite 7 die Interessenvertretung der älteren Generation. Er kann sich gegenüber den Organen der Gemeinde zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, äußern. Die Mitglieder des Seniorenbeirates sind ehrenamtlich ohne Aufwandsentschädigung, überparteilich, überkonfessionell und verbandsunabhängig tätig. Bewerben kann man sich bis 31. August 2009 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konrad-Adenauer-Platz Dudenhofen. Bei schriftlicher Bewerbung sollten Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und eventuelle Erfahrungen in der Seniorenarbeit mitgeteilt werden. Ansprechpartner in der Verbandsgemeindeverwaltung ist Frau Susanne Magin, Zimmer 27, Telefon s.magin@vg-dudenhofen.de. Weitere Informationen zum Seniorenbeirat gibt es auf der Homepage unter Wohnen & Leben/ Seniorenforum. Mittagstisch für Hanhofener Seniorinnen und Senioren jeden Mittwoch um Uhr im Gemeindehaus (Ab Uhr Sitztanz mit Frau Kristin Schütt) Speiseplan Mittwoch, 02.September Gebackener Fleischkäse, Salzkartoffeln Ende der amtlichen Bekanntmachungen Nachtisch: Eis Mittwoch, 09.September Spinatlasagne, Salat Nachtisch : Fruchtquark Mittwoch, 16.September Knusperschnitzel, Nudelsalat Nachtisch: Eis Sie müssen nicht immer alleine zu Mittag essen. In der Gemeinschaft schmeckt es einfach besser. Wir bitten um Ihre Anmeldung: Tel /6847. Unser Küchenteam und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer freuen sich auf Ihr Kommen. Mit freundlichen Grüßen Friederike Ebli Ortsbürgermeisterin Christian Hänlein Verein Familienzentrum Hanhofen Pfarrgemeinderat St. Johannes d.t. Harthausen Café-Auszeit Einladung an alle Seniorinnen und Senioren ins Café-Auszeit am Montag, Wir treffen uns zur gewohnten Zeit, von Uhr im Pfarrheim St. Sebastian, großer Saal Auszeit-Ecke. Thema: Spätsommer Alle Seniorinnen und Senioren aus Harthausen sind herzlich eingeladen. Auch Gäste aus unseren Nachbargemeinden sind willkommen und wir freuen uns auf viele Gäste. Ihr Café-Auszeit-Team Printart GmbH Dannstadt
einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister
Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12.
Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe
Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013
Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 09/2013 Schleswig, 14. August 2013 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,
Amtsblatt. Stadt Schleswig
Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 12/2009 Schleswig 2. September 2009 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,
Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde
Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2013 27.08.2013 Nr. 14 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt
Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04.
Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Juli 2010 Wahlscheinantrag Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht
Gemeinde Eslohe (Sauerland)
AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften
Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017
Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2017 Schleswig, 28. August 2017 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,
Datum Inhalt Seite Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Christel Wegmann...2
Werbung/Anzeigen $076%/$77 GHU6WDGW5KHGH +HUDXVJHEHU'HU% UJHUPHLVWHUGHU6WDGW5KHGH 2. Jahrgang Ausgabe 12/2005 Rhede,15.08.2005 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben
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