Frohe Ostern. Amtliche Bekanntmachungen. 47. Jahrgang Nummer 16 Mittwoch, 16. April 2014

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1 47. Jahrgang Nummer 16 Mittwoch, 16. April 2014 Frohe Ostern Allen Einwohnern der Gemeinde wünsche ich, auch im Namen von Gemeinderat und Gemeindeverwaltung ein frohes Osterfest. Ihr Bürgermeister Bernd Mangold Amtliche Bekanntmachungen Herzlichen Glückwunsch an folgenden Jubilar: Erich Braunmüller, Berghülen, Heimstr. 12, 80 Jahre Amtseinsetzung von Bürgermeister Bernd Mangold Unter großem Anteil der Öffentlichkeit wurde Bürgermeister Bernd Mangold in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11. April 2014 für eine weitere Amtszeit von acht Jahren in sein Amt eingesetzt. Der stellvertretende Bürgermeister Karl Kücherer nahm die feierliche Verpflichtung vor und blickte auch in launigen Worten auf die bisherige, 24-jährige Amtszeit des Bürgermeisters zurück. Grußworte und gute Wünsche überbrachten neben Landrat Heinz Seiffert auch Pfarrer Johannes Koch, Grundschulrektor Dieter Stirn und Karl Scheck als Vertreter der Vereine. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr sorgten im Anschluss in der Auhalle für die Bewirtung der Gäste. Für die musikalische Umrahmung der Festsitzung waren der Schülerchor "Goldkehlchen", der Posaunenchor Bühlenhausen sowie der Gesangverein "Harmonie" Berghülen zuständig. Herzlichen Dank an alle Mitwirkenden und Helfer für die Gestaltung dieses gelungenen Abends! Internetauftritt der Gemeinde Die Homepage der Gemeinde wurde in Zusammenarbeit von Gemeindeverwaltung und Rechenzentrum Ulm aktualisiert und neu gestaltet. Hintergrund dieser Neugestaltung war vor allem die veraltete Technik im Hintergrund. So ist es ab sofort auch möglich, die Seite bequem über mobile Geräte aufzurufen. Die neue Homepage ist ab sofort freigeschaltet. Allerdings kann es noch ein bis zwei Tage dauern, bis die Aktualisierung auf allen Servern umgestellt wird. Ich lade alle Einwohner dazu ein, den Internetauftritt der Gemeinde zu besuchen und bitte in diesem Zuge auch, uns weiterhin Fehler, Änderungswünsche oder Verbesserungsvorschläge zu melden. Ansprechpartner für die Homepage ist Herr Bernd Nüssle, Tel / , Ihr Bürgermeister Bernd Mangold

2 2 Mitteilungsblatt Berghülen 16. April 2014, Nummer 16 Impressionen vom Gewerbetag 2014

3 16. April 2014, Nummer 16 Mitteilungsblatt Berghülen 3 Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 25. Mai 2014 Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form. Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Berghülen die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats und Wahl des Kreistags - statt. 1. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen - für die Wahlbezirke der Gemeinde Berghülen werden in der Zeit vom 5. Mai 2014 bis 9. Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Einsichtsort: Bürgermeisteramt Berghülen, Rathaus, Hauptstr. 2, Zimmer 03 - barrierefrei - Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes und 33 Abs. 1 des Meldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat. 2. Für die Kommunalwahlen gilt außerdem 2.1 Wahl des Gemeinderats Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. 2.2 Wahl des Kreistags Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags - durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, ist dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. 2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 4. Mai 2014 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt Berghülen, Hauptstr. 2, Berghülen Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Berghülen, Hauptstr. 2, Berghülen bereit. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. 3. Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann während des o.g. Zeitraums (Nr. 1), spätestens am Freitag, 9. Mai 2014 bis 13:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Bürgermeisteramt Berghülen, Rathaus, Hauptstr. 2, Berghülen, Zimmer 03 Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichtigung (bzgl. der Kommunalwahlen) des / der Wählerverzeichnisse(s) stellen. Der Einspruch / Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt / gestellt werden. 4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 4. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4 4 Mitteilungsblatt Berghülen 16. April 2014, Nummer 16 Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5). 5. Wahlschein 5.1 Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im Landkreis Alb-Donau-Kreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5.2 Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder durch Briefwahl wählen. 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 6.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 6.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die nachstehende Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis versäumt hat; Europawahl bei Deutschen nach 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) bis zum 4. Mai 2014, Kommunalwahlen bei Wahlberechtigten nach 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung (KomWO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 4. Mai Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen, wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden bei der Europawahl die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 21 Abs. 1 EuWO bis zum 9. Mai 2014 versäumt hat, bei den Kommunalwahlen die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bis zum 9. Mai 2014 versäumt hat. Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl bei der Europawahl bei Deutschen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 17 Abs. 1 der EuWO, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 Europawahlordnung, oder erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist; bei den Kommunalwahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 3 Abs. 2 und 4 KomWO oder der Einsichtsfrist nach 6 Abs. 2 KomWG entstanden ist wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl) / Widerspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Bürgermeisteramtes gelangt ist. zu 6.1 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 23. Mai 2014, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Berghülen, Rathaus, Hauptstr. 2, Berghülen, Zimmer 03 mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. zu 6.2 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl wählen will, erhält mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen gelben Wahlbriefumschlag. Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl und die Hinweise für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen auf der Rückseite des Wahlscheins enthalten die für den Wähler notwendigen Informationen. 7.1 Briefwahl für die Europawahl Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief für die Europawahl" und - ein Merkblatt für die Briefwahl. 7.2 Briefwahl für die Kommunalwahlen Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, mit zugehörigen Merkblättern 7), - die/den dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschlag/ Stimmzettelumschläge 5) für die Briefwahl, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief für die kommunale Wahl". Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen;

5 16. April 2014, Nummer 16 Mitteilungsblatt Berghülen 5 im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief/die Wahlbriefe mit dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und den Wahlscheinen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen. Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (roter Wahlbrief = Europawahl, gelber Wahlbrief = für die kommunale Wahl). Der Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Berghülen, 16. April 2014 Bernd Nüssle Vorsitzender Gemeindewahlausschuss Gefährdung der Wälder durch Borkenkäfer Schwarmflug des Buchdruckers hat bereits begonnen Ausgehend von einer Vielzahl befallener Fichten aus dem letzten Spätsommer hat der nahezu frostfreie Winter den Borkenkäferbestand auf einem gefährlich hohen Niveau gehalten. Der milde Herbst und die wenig winterliche Witterung der vergangenen Monate hat die Entwicklung des Buchdruckers, einer Käferart aus der Familie der Borkenkäfer, weiter begünstigt. Gegenwärtig brechen zunehmend die unter der Rinde überwinternden Bruten (Larven, Puppen) auf. Der erste Käferflug hat bereits Ende März begonnen. Schon bald wird der Hauptschwarm des Buchdruckers in allen Landesteilen und Höhenlagen erwartet. Deshalb müssen besonders betroffene Bestände ab sofort engmaschig überwacht werden. Dazu gehören die Bohrmehlsuche, die Kontrolle auf Spechteinschläge und abfallende Rinde sowie die Begutachtung des Kronenzustandes. Die noch im Spätsommer befallenen Bäume zeigen rote oder grüne Kronen und abfallende Rinde. Wichtigste Maßnahme ist jetzt, alle von den Käfern befallenen Fichten zu finden und einzuschlagen. Landratsamt bittet Waldbesitzer um Wachsamkeit Der Fachdienst Forst, Naturschutz des Landratsamtes appelliert deshalb an alle Waldbesitzer, ihre Wälder auf mögliche vom Borkenkäfer befallene Bäume hin zu inspizieren. Umgestürzte, liegengebliebene sowie stehend befallene Fichten sollten sofort aufgearbeitet oder entfernt werden. Ein gezielter Hieb mit dem Beil unter die Rinde zeigt schnell, ob hier Gefahr durch Käfer lauert. Der Schutz von benachbarten Waldbeständen muss unbedingt gewährleistet bleiben. Waldbesitzern, die selbst nicht in der Lage sind, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, steht der Fachdienst Forst, Naturschutz im Landratsamt mit den zuständigen Revierleitern der Betreuungsreviere für Unterstützungen zur Verfügung. Bevor mit dem Holzeinschlag begonnen wird, sollte die Längenaushaltung und Gütesortierung mit dem zuständigen Betreuungsrevierleiter oder mit den Geschäftsführern der Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) abgeklärt werden, um eine rasche Vermarktung und Abfuhr des Holzes zu ermöglichen. Dies sind die FBG Ulmer Alb, Moritz Köhler, Tel / und die FBG Alb-Donau-Ulm, Alwin Menz, Tel. 0731/ Nähere Informationen hierzu gibt es beim Fachdienst Forst, Naturschutz des Landratsamts, Tel / Weitere Informationen zur Borkenkäfersituation sind auch auf der Internetseite der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg erhältlich: Für die Landwirtschaft Landratsamt Alb-Donau-Kreis Ausbildung im Beruf Landwirt/Landwirtin ein Beruf mit Zukunft Die Ausbildung zum/r Landwirt/-in beginnt mit einem Vollzeitschuljahr. Neben der theoretischen Ausbildung in Tier- und Pflanzenproduktion und den allgemeinbildenden Fächern wird auch 12 Wochenstunden praktische Fachkunde in der Metall- und Holzbearbeitung unterrichtet. Außerdem werden an einem Tag pro Woche praktische Inhalte in Pflanzenbau, Tierhaltung und Technik in einem landwirtschaftlichen Praxisbetrieb vermittelt. Eine Vielzahl an leistungsfähigen Ausbildungsbetrieben im Raum Ulm ermöglicht auch eine wohnortnahe Ausbildung. Zur Auswahl stehen konventionell oder ökologisch wirtschaftende Betriebe mit den Schwerpunkten Ackerbau, Grünland, Rinder-, Schweine- oder Geflügelhaltung sowie Energieerzeugung. Der Ausbildungsberuf Landwirt/in ist ein besonders vielseitiger Beruf, der sowohl den Umgang mit Tieren und Pflanzen, als auch mit Technik und Elektronik beinhaltet. Eine Branche mit Zukunft wartet auf Sie! Information und Anmeldung: Valckenburgschule Ulm, Telefon / , Ausbildungsberatung Landwirtschaft beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Telefon / Dinge bewegen......mit Anzeigenwerbung

6 6 Mitteilungsblatt Berghülen 16. April 2014, Nummer 16 Notdienste Notruf Feuerwehr/Rettungsdienst 112 Notruf Polizei 110 Ärztlicher Notdienst Zentrale Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 0731/ Die Zentrale Notfallpraxis beim Bundeswehrkrankenhaus Ulm übernimmt den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Woche abends (18:00-23:00 Uhr), an den Wochenenden und Feiertagen (8:00-23:00 Uhr). Während der Öffnungszeiten ist dort ein Arzt vor Ort. Die Patienten können ohne Voranmeldung in die Praxis kommen. Die Anschrift lautet: Oberer Eselsberg 40, Ulm. Die Rufnummer ist auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar! HNO - und Augenärztlicher Notfalldienst Zu erfragen über DRK, Telefon: 07 31/ Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Zu erfragen über Telefon: 01 80/ Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Dr. Pfetsch, Merklingen, Tel /4 98 Störungsnummer Albwerk Geislingen / Störungsnummer Gasversorgung 08 00/ Der tägliche Notdienst beginnt um 8.30 Uhr und endet am nächsten Morgen um 8.30 Uhr. Die Apothekennotdienste in unserer näheren Umgebung können un ter der Rufnummer 01805/ erfragt werden oder Sie finden eine Aufstellung im Internet:

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