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1 Nationalrat Conseil national Consiglio nazionale Cussegl naziunal n Steuerliche Entlastung der Familien durch höhere Kinderund Ausbildungskostenabzüge Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 11. Januar 2000 Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 11. Januar 2000 die von der CVP Fraktion am 16. Juni 1999 eingereichte Parlamentarische Initiative gemäss Artikel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) vorgeprüft. Die Initiative verlangt, dass Familien Steuererleichterungen insbesondere in Form höherer Kinder und Ausbildungsabzüge gewährt werden. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt einstimmig bei 3 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben. Im Namen der Kommission Inhalt: 1 Wortlaut und Begründung der Initiative vom 16. Juni Stand der Arbeiten der Bundesversammlung zum gleichen Gegenstand 3 Stand der Arbeiten der Verwaltung zum gleichen Gegenstand 4 Beratungen der Kommission 5 Antrag der Kommission Der Präsident: Strahm

2 1 Wortlaut und Begründung der Initiative vom 16. Juni Wortlaut Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reicht die CVP Fraktion folgende Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung ein: Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) werden in folgendem Sinne geändert: Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer ist auf mindestens 7200 Franken pro minderjährigem oder in Ausbildung stehendem Kind zu erhöhen. Für Kinder in Ausbildung ist im DBG ein zusätzlicher Abzug der durch die Eltern getragenen Ausbildungskosten von bis zu Franken zu ermöglichen, und in das StHG ist eine Kompetenznorm zur Gewährung von Ausbildungskostenabzügen aufzunehmen. Im DBG ist für allein erziehende Erwerbstätige und gemeinsam steuerpflichtige Doppelverdienerpaare ein Sozialabzug bis zu einem fixen Maximalbetrag von 4000 Franken einzuführen, mit dem den Kosten der Kinderbetreuung durch Dritte (Krippen, Tageseltern, Haushalthilfen) Rechnung getragen wird. 1.2 Begründung Am 13. Juni 1999 hat das Volk die Einführung einer Mutterschaftsversicherung abgelehnt. Dies ist umso bedauerlicher, als bei der finanziellen Unterstützung junger Familien dringender Handlungsbedarf besteht. Die CVP Fraktion möchte nach dem definitiven Aus für die Mutterschaftsversicherung die wirtschaftlichen Benachteiligungen von Eltern gegenüber Kinderlosen über steuerpolitische Massnahmen zumindest verringern. Die in der Parlamentarischen Initiative geforderten Abzugsmöglichkeiten müssen so rasch als möglich und noch vor der Reform der Finanzverordnung (2007) eingeführt werden. Die Gründung einer Familie hat in der Regel eine Einbusse beim Lebensstandard zur Folge. Diese Einbusse wird auch akzeptiert, nicht nur von der Gesellschaft, sondern auch von den Eltern selbst zugunsten der immateriellen Werte, die eine Familie bedeutet. Das Ausmass der direkten und insbesondere der indirekten Kosten der Kindererziehung hat zu einer mehrfachen Diskrepanz von Einkommen und Lebensbedarf von Alleinstehenden und Familien geführt. Betroffen sind neben Familien der unteren Einkommensschicht zunehmend auch mittelständische Familien mit durchschnittlichen Einkommen und insbesondere Familien mit mehreren Kindern; mit steigender Anzahl heranwachsender, noch nicht erwerbstätiger Kinder sinkt das Pro Kopf Einkommen in den Familien überproportional stark ab. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt klare Auswirkungen auf die Familien. Steigende Erwerbslosigkeit und Lebenshaltungskosten sowie sinkende Löhne machen es vielen Familien nicht leicht, über die Runden zu kommen. Die Mittelschicht läuft Gefahr zu erodieren. Die bereits erfolgten einkommenspolitischen Korrekturen (Fiskalmassnahmen, Familienausgleich) tragen der realen Lebenslage von Familien bzw. den realen direkten Kinderkosten zu wenig Rechnung. Um dem Prinzip der Besteuerung nach der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gerecht zu werden, müssen die Abzüge für Kinderkosten bei der direkten Bundessteuer bedeutend ausgebaut werden. Durch die Einführung eines Ausbildungsabzuges ist der Belastung der Familienbudgets während der Ausbildungszeit der Kinder Rechnung zu tragen. Diese Massnahme ist geeignet, auch Kindern aus mittelständischen Familien eine gute Erstausbildung zu erleichtern und über den Standortvorteil "hohes Bildungsniveau" unsere Volkswirtschaft insgesamt zu stärken. Zur Wahrung der Ertragsneutralität für den Bundeshaushalt sind Vorschläge für die Kompensation der Einnahmenausfälle in der direkten Bundessteuer auszuarbeiten; insbesondere ist die Verschiebung auf Einnahmen aus indirekten Steuern, namentlich der Mehrwertsteuer, zu prüfen. 2 Stand der Arbeiten der Bundesversammlung zum gleichen Gegenstand 2

3 Zur Familienbesteuerung sind in den letzten Jahren im Nationalrat namentlich folgende Vorstösse eingereicht worden: Motion christlichdemokratische Fraktion, "Direkte Bundessteuer. Besserstellung der Familien"; Parlamentarische Initiative Vallender, "Zivilstandsunabhängige Besteuerung"; Motion Hafner, "Sozialabzüge bei der Einkommenssteuer"; Motion Schmid Samuel, "Verlagerung von Bundessteuern auf die Mehrwertsteuer"; Motion Aeppli Wartmann, "Steuerbefreiung von Kinderzulagen". Im Ständerat wurden u. a. eingereicht: Motion Simmen, "Steuerliche Entlastung für Familien"; Postulat Spoerry, "Weiterbearbeitung der Familienbesteuerung"; Parlamentarische Initiative Spoerry, "Berücksichtigung der berufsbedingten Kinderbetreuungskosten"; Parlamentarische Initiative WAK SR, "Senkung der direkten Bundessteuer. Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes"; Motion Frick, "Für familiengerechte Bundessteuern gegen die Progressionsstrafe für Ehepaare". Im Nationalrat wurden die Motionen und noch nicht behandelt; der Bundesrat beantragt, diese in Postulate umzuwandeln. Der Parlamentarischen Initiative Vallender hat der Nationalrat mit 70 zu 59 Stimmen Folge gegeben. Die Motion Schmid Samuel, die ähnlich wie die Parlamentarische Initiative insbesondere verlangt, dass die Soziallasten der Familien besser berücksichtigt, die Ehepaare und Konkubinatspaare steuerlich gleich behandelt und die Einnahmeausfälle durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer kompensiert werden, wurde im Nationalrat mit 75 zu 67 Stimmen und im Ständerat mit grosser Mehrheit überwiesen. Die Motion Aeppli Wartmann wurde während zweier Jahre nicht behandelt und daher abgeschrieben. Die Motion Simmen wurde im Ständerat einstimmig überwiesen und wird im Nationalrat in der Frühjahrssession 2000 behandelt werden. Die WAK beantragt einstimmig deren Überweisung. Das Postulat Spoerry, das den Bundesrat ersucht, die Parlamentarische Initiative der WAK SR weiter zu bearbeiten, wurde in Anbetracht der Vorschläge der vom EFD eingesetzten Expertenkommission Locher im Ständerat am 4. Oktober 1999 einstimmig überwiesen. Somit wird die abgeschriebene Parlamentarische Initiative , die insbesondere verlangte, den Soziallasten der Familien besser Rechnung zu tragen, im Rahmen des Postulates Spoerry weiter diskutiert. Die Parlamentarische Initiative Spoerry betreffend Berücksichtigung der berufsbedingten Kinderbetreuungskosten wird in der Frühjahrssession 2000 im Ständerat behandelt. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beantragt, ihr Folge zu geben. Die Motion Frick wurde von beiden Räten überwiesen. Der Bundesrat hat daraufhin einen Expertenbericht in Auftrag gegeben und die entsprechende Botschaft auf Ende 2000 angekündigt. 3 Stand der Arbeiten der Verwaltung zum gleichen Gegenstand Das EFD hat auf Ersuchen der WAK mit Schreiben vom 9. Dezember 1999 folgende Stellungnahme abgegeben: Die in der Parlamentarischen Initiative unterbreiteten Vorschläge sind mehrheitlich auch von der Expertenkommission "Familienbesteuerung" aufgenommen worden. Das gilt für die Erhöhung des Kinderabzuges bei der direkten Bundessteuer, den die Expertenkommission ebenfalls von bisher 5100 Franken auf 7200 Franken anzuheben vorschlägt. Das trifft auch für die Kinderbetreuungskosten zu, wofür die Expertenkommission bei der direkten Bundessteuer ebenfalls einen jährlichen Abzug von maximal 4000 Franken vorschlägt, allerdings nicht in Form eines festen, allgemeinen Sozialabzuges, sondern als Abzug, der bis zum entsprechenden Maximalbetrag nur die effektiv angefallenen Kosten berücksichtigt. Einen zusätzlichen Ausbildungskostenabzug hat die Expertenkommisson für die direkte Bundessteuer nicht vorgesehen. Es soll grundsätzlich beim erhöhten Kinderabzug bleiben, der aber auch wie bis 3

4 anhin bei volljährigen Kindern, die in Ausbildung begriffen sind, vorgenommen werden kann. Insofern soll der Kinderabzug für mündige Kinder den Ausbildungskostenabzug ersetzen. Allerdings erachtet die Expertenkommission einen solchen Abzug für die Kosten der auswärtigen Ausbildung im StHG als denkbar. Vor allem in weitläufigen Bergkantonen, wo Ausbildungsstätten oft weit vom Wohnort des Kindes entfernt sind, müssen Schüler und Schülerinnnen höherer Schulen oft weite Reisen in Kauf nehmen oder auswärts wohnen. Für solche Fälle sollte nach Auffassung der Expertenkommission den Kantonen im StHG die Möglichkeit gegeben werden, einen Abzug zuzulassen. Die Berechnung der Steuerausfälle bezieht sich auf die direkte Bundessteuer. Für Berechnungen im Bereich der Staats und Gemeindesteuern stehen der Eidgenössischen Steuerverwaltung keine geeigneten Grundlagen zur Verfügung. Für die Erhöhung des Kinderabzuges von heute 5100 auf 7200 Franken würde ein jährlicher Steuerausfall von rund 200 Millionen Franken entstehen. Beim zusätzlichen Ausbildungskostenabzug von bis zu Franken für Kinder in Ausbildung ist die statistische Datenlage weniger komfortabel. Der Begriff "Kinder in Ausbildung" ist nicht so eindeutig. Sind alle Kinder in der Sekundarstufe II (Maturitätsschulen sowie Berufsausbildung) sowie die Lernenden auf der Tertiärstufe (Universitäten und ausseruniversitäre Schulen) einzubeziehen (rund Kinder und Lernende), nicht aber Kinder im Schulobligatorium, ist mit einem Steuerausfall von rund 250 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Vor allem weil eine sehr grosse Anzahl dieser Kinder (etwa ) in der Berufsausbildung stehen oder staatliche Schulen der Sekundarstufe II besuchen, wo die Kosten durchschnittlich weit unter der in der Initiative vorgeschlagenen Grenze von Franken liegen dürften, ist aber davon auszugehen, dass mit diesem zusätzlichen Abzug für Ausbildungskosten letztlich ein jährlicher Steuerausfall von rund 100 Millionen Franken verbunden wäre. Dabei handelt es sich nur um eine grobe Annäherung. Beim Abzug für Kinderbetreuungskosten bestehen ebenfalls grosse statistische Lücken, die eine genauere Schätzung verunmöglichen. Der Wortlaut der Initiative ist überdies nicht sehr klar. Einerseits ist von einem "Sozialabzug" die Rede, andererseits soll dieser Abzug nach oben begrenzt ("Maximalbetrag von 4000 Franken") sein, und im Übrigen soll dieser Abzug auch noch "fix" sein. Ob und in wie vielen Fällen die Kinderbetreuungskosten unter 4000 Franken betragen, ist nicht bekannt. Dies dürfte jedoch öfters zutreffen, weil verhältnismässig viele Kinder weder ganztägig noch ganzjährig unter fremder Obhut betreut werden. Aufgrund dieser Annahmen dürfte der in der Parlamentarischen Initiative vorgeschlagene Abzug für Kinderbetreuungskosten einen jährlichen Steuerausfall von 15 bis 30 Millionen Franken nach sich ziehen. Der Vorsteher des EFD wird am 20. Januar 2000 mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) zusammenkommen. In Kenntnis der Beurteilung der Reformvorschläge der Expertenkommission durch die FDK wird der Bundesrat anschliessend ein breit angelegtes Vernehmlassungsverfahren durchführen. Um dessen Ergebnisse möglichst umfassend würdigen und berücksichtigen zu können, ist es angezeigt, im gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine festen Entscheide zu treffen, sondern sich im Interesse der bestmöglichen Lösungen alle Optionen offen zu halten. Das gilt nicht zuletzt auch für die Frage, wie viele Steuerausfälle in Kauf zu nehmen und wo oder durch wen diese Steuerausfälle wieder wettzumachen sind. 4 Beratungen der Kommission Die Familienbesteuerung bildet seit Jahren immer wieder Anlass zu Diskussionen. In verschiedenen parlamentarischen Vorstössen wurden dabei insbesondere zwei Aspekte angesprochen: die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren und die finanzielle Entlastung von Familien mit Kindern. Die WAK ist der Auffassung, dass das Initiativanliegen (welches nur den zweiten Aspekt betrifft) ein echtes Problem aufzeigt und dass hier Handlungsbedarf besteht. Sie hat auch davon Kenntnis genommen, dass infolge der Motion Frick eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Locher beauftragt wurde, diese beiden Aspekte zu untersuchen. Diese Expertenkommission schlägt drei Reformmodelle für die Familienbesteuerung vor: 4 Beim Vollsplitting mit Wahlrecht werden verheiratete Personen als wirtschaftliche Einheit gemeinsam besteuert. Dabei sollen Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren entlastet werden. Diese Entlastung erfolgt über das Splitting, d. h., die Einkommen von Ehegatten werden addiert und zum Satz des halben Gesamteinkommens besteuert. Konkubinatspaare können beantragen,

5 wie Ehepaare besteuert zu werden, wenn sie nachweisen können, dass sie seit mindestens zwei Jahren im gleichen Haushalt leben, oder wenn mindestens ein gemeinsames minderjähriges Kind mit ihnen im gleichen Haushalt lebt. Bei der modifizierten Individualbesteuerung werden alle erwachsenen steuerpflichtigen Personen unabhängig vom Zivilstand individuell besteuert. Das Familiensplitting kombiniert die Individual und die Gemeinschaftsbesteuerung. Das Splitting kann nur angewendet werden, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt des Paares lebt. Ausschlaggebend ist nicht die eheliche Gemeinschaft, sondern das beim Paar lebende minderjährige Kind. Ob das Paar verheiratet ist, spielt keine Rolle. Bundesrat Villiger hat vor der Kommission erklärt, dass der Bundesrat bis Ende 2000 eine Botschaft zur Revision der Familienbesteuerung vorzulegen gedenkt. Der Bundesrat beabsichtigte, bloss zwei der drei genannten Varianten in die Vernehmlassung zu geben (Splitting mit Wahlrecht und modifizierte Individualbesteuerung). Der Forderung der WAK, auch das dritte Modell in die Vernehmlassung zu schicken, um die Meinung der betroffenen Kreise zu allen Varianten in Erfahrung zu bringen, will aber Bundesrat Villiger entsprechen. 5 Antrag der Kommission Die WAK beantragt einstimmig bei 3 Enthaltungen, der Parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Der Handlungsbedarf im von der Initiative angesprochenen Bereich der kinderbedingten Familienbelastung ist gegeben. Allerdings gilt es, die Familienbesteuerung umfassend zu revidieren, also auch die Frage der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren (siehe Parlamentarische Initiative Vallender ) einzubeziehen. Die WAK will daher die beiden Initiativen in der zweiten Beratungsphase zusammen behandeln, sofern der Nationalrat der vorliegenden Parlamentarischen Initiative der Christlichdemokratischen Fraktion Folge gibt. Sie wird die Botschaft des Bundesrates bis Ende 2000 abwarten und dann entscheiden, ob sie allenfalls einen eigenen Entwurf ausarbeiten will. 5

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