n Steuerliche Entlastung der Familien durch höhere Kinderund Ausbildungskostenabzüge
|
|
- Ulrich Becker
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nationalrat Conseil national Consiglio nazionale Cussegl naziunal n Steuerliche Entlastung der Familien durch höhere Kinderund Ausbildungskostenabzüge Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 11. Januar 2000 Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 11. Januar 2000 die von der CVP Fraktion am 16. Juni 1999 eingereichte Parlamentarische Initiative gemäss Artikel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) vorgeprüft. Die Initiative verlangt, dass Familien Steuererleichterungen insbesondere in Form höherer Kinder und Ausbildungsabzüge gewährt werden. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt einstimmig bei 3 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben. Im Namen der Kommission Inhalt: 1 Wortlaut und Begründung der Initiative vom 16. Juni Stand der Arbeiten der Bundesversammlung zum gleichen Gegenstand 3 Stand der Arbeiten der Verwaltung zum gleichen Gegenstand 4 Beratungen der Kommission 5 Antrag der Kommission Der Präsident: Strahm
2 1 Wortlaut und Begründung der Initiative vom 16. Juni Wortlaut Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reicht die CVP Fraktion folgende Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung ein: Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) werden in folgendem Sinne geändert: Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer ist auf mindestens 7200 Franken pro minderjährigem oder in Ausbildung stehendem Kind zu erhöhen. Für Kinder in Ausbildung ist im DBG ein zusätzlicher Abzug der durch die Eltern getragenen Ausbildungskosten von bis zu Franken zu ermöglichen, und in das StHG ist eine Kompetenznorm zur Gewährung von Ausbildungskostenabzügen aufzunehmen. Im DBG ist für allein erziehende Erwerbstätige und gemeinsam steuerpflichtige Doppelverdienerpaare ein Sozialabzug bis zu einem fixen Maximalbetrag von 4000 Franken einzuführen, mit dem den Kosten der Kinderbetreuung durch Dritte (Krippen, Tageseltern, Haushalthilfen) Rechnung getragen wird. 1.2 Begründung Am 13. Juni 1999 hat das Volk die Einführung einer Mutterschaftsversicherung abgelehnt. Dies ist umso bedauerlicher, als bei der finanziellen Unterstützung junger Familien dringender Handlungsbedarf besteht. Die CVP Fraktion möchte nach dem definitiven Aus für die Mutterschaftsversicherung die wirtschaftlichen Benachteiligungen von Eltern gegenüber Kinderlosen über steuerpolitische Massnahmen zumindest verringern. Die in der Parlamentarischen Initiative geforderten Abzugsmöglichkeiten müssen so rasch als möglich und noch vor der Reform der Finanzverordnung (2007) eingeführt werden. Die Gründung einer Familie hat in der Regel eine Einbusse beim Lebensstandard zur Folge. Diese Einbusse wird auch akzeptiert, nicht nur von der Gesellschaft, sondern auch von den Eltern selbst zugunsten der immateriellen Werte, die eine Familie bedeutet. Das Ausmass der direkten und insbesondere der indirekten Kosten der Kindererziehung hat zu einer mehrfachen Diskrepanz von Einkommen und Lebensbedarf von Alleinstehenden und Familien geführt. Betroffen sind neben Familien der unteren Einkommensschicht zunehmend auch mittelständische Familien mit durchschnittlichen Einkommen und insbesondere Familien mit mehreren Kindern; mit steigender Anzahl heranwachsender, noch nicht erwerbstätiger Kinder sinkt das Pro Kopf Einkommen in den Familien überproportional stark ab. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt klare Auswirkungen auf die Familien. Steigende Erwerbslosigkeit und Lebenshaltungskosten sowie sinkende Löhne machen es vielen Familien nicht leicht, über die Runden zu kommen. Die Mittelschicht läuft Gefahr zu erodieren. Die bereits erfolgten einkommenspolitischen Korrekturen (Fiskalmassnahmen, Familienausgleich) tragen der realen Lebenslage von Familien bzw. den realen direkten Kinderkosten zu wenig Rechnung. Um dem Prinzip der Besteuerung nach der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gerecht zu werden, müssen die Abzüge für Kinderkosten bei der direkten Bundessteuer bedeutend ausgebaut werden. Durch die Einführung eines Ausbildungsabzuges ist der Belastung der Familienbudgets während der Ausbildungszeit der Kinder Rechnung zu tragen. Diese Massnahme ist geeignet, auch Kindern aus mittelständischen Familien eine gute Erstausbildung zu erleichtern und über den Standortvorteil "hohes Bildungsniveau" unsere Volkswirtschaft insgesamt zu stärken. Zur Wahrung der Ertragsneutralität für den Bundeshaushalt sind Vorschläge für die Kompensation der Einnahmenausfälle in der direkten Bundessteuer auszuarbeiten; insbesondere ist die Verschiebung auf Einnahmen aus indirekten Steuern, namentlich der Mehrwertsteuer, zu prüfen. 2 Stand der Arbeiten der Bundesversammlung zum gleichen Gegenstand 2
3 Zur Familienbesteuerung sind in den letzten Jahren im Nationalrat namentlich folgende Vorstösse eingereicht worden: Motion christlichdemokratische Fraktion, "Direkte Bundessteuer. Besserstellung der Familien"; Parlamentarische Initiative Vallender, "Zivilstandsunabhängige Besteuerung"; Motion Hafner, "Sozialabzüge bei der Einkommenssteuer"; Motion Schmid Samuel, "Verlagerung von Bundessteuern auf die Mehrwertsteuer"; Motion Aeppli Wartmann, "Steuerbefreiung von Kinderzulagen". Im Ständerat wurden u. a. eingereicht: Motion Simmen, "Steuerliche Entlastung für Familien"; Postulat Spoerry, "Weiterbearbeitung der Familienbesteuerung"; Parlamentarische Initiative Spoerry, "Berücksichtigung der berufsbedingten Kinderbetreuungskosten"; Parlamentarische Initiative WAK SR, "Senkung der direkten Bundessteuer. Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes"; Motion Frick, "Für familiengerechte Bundessteuern gegen die Progressionsstrafe für Ehepaare". Im Nationalrat wurden die Motionen und noch nicht behandelt; der Bundesrat beantragt, diese in Postulate umzuwandeln. Der Parlamentarischen Initiative Vallender hat der Nationalrat mit 70 zu 59 Stimmen Folge gegeben. Die Motion Schmid Samuel, die ähnlich wie die Parlamentarische Initiative insbesondere verlangt, dass die Soziallasten der Familien besser berücksichtigt, die Ehepaare und Konkubinatspaare steuerlich gleich behandelt und die Einnahmeausfälle durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer kompensiert werden, wurde im Nationalrat mit 75 zu 67 Stimmen und im Ständerat mit grosser Mehrheit überwiesen. Die Motion Aeppli Wartmann wurde während zweier Jahre nicht behandelt und daher abgeschrieben. Die Motion Simmen wurde im Ständerat einstimmig überwiesen und wird im Nationalrat in der Frühjahrssession 2000 behandelt werden. Die WAK beantragt einstimmig deren Überweisung. Das Postulat Spoerry, das den Bundesrat ersucht, die Parlamentarische Initiative der WAK SR weiter zu bearbeiten, wurde in Anbetracht der Vorschläge der vom EFD eingesetzten Expertenkommission Locher im Ständerat am 4. Oktober 1999 einstimmig überwiesen. Somit wird die abgeschriebene Parlamentarische Initiative , die insbesondere verlangte, den Soziallasten der Familien besser Rechnung zu tragen, im Rahmen des Postulates Spoerry weiter diskutiert. Die Parlamentarische Initiative Spoerry betreffend Berücksichtigung der berufsbedingten Kinderbetreuungskosten wird in der Frühjahrssession 2000 im Ständerat behandelt. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beantragt, ihr Folge zu geben. Die Motion Frick wurde von beiden Räten überwiesen. Der Bundesrat hat daraufhin einen Expertenbericht in Auftrag gegeben und die entsprechende Botschaft auf Ende 2000 angekündigt. 3 Stand der Arbeiten der Verwaltung zum gleichen Gegenstand Das EFD hat auf Ersuchen der WAK mit Schreiben vom 9. Dezember 1999 folgende Stellungnahme abgegeben: Die in der Parlamentarischen Initiative unterbreiteten Vorschläge sind mehrheitlich auch von der Expertenkommission "Familienbesteuerung" aufgenommen worden. Das gilt für die Erhöhung des Kinderabzuges bei der direkten Bundessteuer, den die Expertenkommission ebenfalls von bisher 5100 Franken auf 7200 Franken anzuheben vorschlägt. Das trifft auch für die Kinderbetreuungskosten zu, wofür die Expertenkommission bei der direkten Bundessteuer ebenfalls einen jährlichen Abzug von maximal 4000 Franken vorschlägt, allerdings nicht in Form eines festen, allgemeinen Sozialabzuges, sondern als Abzug, der bis zum entsprechenden Maximalbetrag nur die effektiv angefallenen Kosten berücksichtigt. Einen zusätzlichen Ausbildungskostenabzug hat die Expertenkommisson für die direkte Bundessteuer nicht vorgesehen. Es soll grundsätzlich beim erhöhten Kinderabzug bleiben, der aber auch wie bis 3
4 anhin bei volljährigen Kindern, die in Ausbildung begriffen sind, vorgenommen werden kann. Insofern soll der Kinderabzug für mündige Kinder den Ausbildungskostenabzug ersetzen. Allerdings erachtet die Expertenkommission einen solchen Abzug für die Kosten der auswärtigen Ausbildung im StHG als denkbar. Vor allem in weitläufigen Bergkantonen, wo Ausbildungsstätten oft weit vom Wohnort des Kindes entfernt sind, müssen Schüler und Schülerinnnen höherer Schulen oft weite Reisen in Kauf nehmen oder auswärts wohnen. Für solche Fälle sollte nach Auffassung der Expertenkommission den Kantonen im StHG die Möglichkeit gegeben werden, einen Abzug zuzulassen. Die Berechnung der Steuerausfälle bezieht sich auf die direkte Bundessteuer. Für Berechnungen im Bereich der Staats und Gemeindesteuern stehen der Eidgenössischen Steuerverwaltung keine geeigneten Grundlagen zur Verfügung. Für die Erhöhung des Kinderabzuges von heute 5100 auf 7200 Franken würde ein jährlicher Steuerausfall von rund 200 Millionen Franken entstehen. Beim zusätzlichen Ausbildungskostenabzug von bis zu Franken für Kinder in Ausbildung ist die statistische Datenlage weniger komfortabel. Der Begriff "Kinder in Ausbildung" ist nicht so eindeutig. Sind alle Kinder in der Sekundarstufe II (Maturitätsschulen sowie Berufsausbildung) sowie die Lernenden auf der Tertiärstufe (Universitäten und ausseruniversitäre Schulen) einzubeziehen (rund Kinder und Lernende), nicht aber Kinder im Schulobligatorium, ist mit einem Steuerausfall von rund 250 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Vor allem weil eine sehr grosse Anzahl dieser Kinder (etwa ) in der Berufsausbildung stehen oder staatliche Schulen der Sekundarstufe II besuchen, wo die Kosten durchschnittlich weit unter der in der Initiative vorgeschlagenen Grenze von Franken liegen dürften, ist aber davon auszugehen, dass mit diesem zusätzlichen Abzug für Ausbildungskosten letztlich ein jährlicher Steuerausfall von rund 100 Millionen Franken verbunden wäre. Dabei handelt es sich nur um eine grobe Annäherung. Beim Abzug für Kinderbetreuungskosten bestehen ebenfalls grosse statistische Lücken, die eine genauere Schätzung verunmöglichen. Der Wortlaut der Initiative ist überdies nicht sehr klar. Einerseits ist von einem "Sozialabzug" die Rede, andererseits soll dieser Abzug nach oben begrenzt ("Maximalbetrag von 4000 Franken") sein, und im Übrigen soll dieser Abzug auch noch "fix" sein. Ob und in wie vielen Fällen die Kinderbetreuungskosten unter 4000 Franken betragen, ist nicht bekannt. Dies dürfte jedoch öfters zutreffen, weil verhältnismässig viele Kinder weder ganztägig noch ganzjährig unter fremder Obhut betreut werden. Aufgrund dieser Annahmen dürfte der in der Parlamentarischen Initiative vorgeschlagene Abzug für Kinderbetreuungskosten einen jährlichen Steuerausfall von 15 bis 30 Millionen Franken nach sich ziehen. Der Vorsteher des EFD wird am 20. Januar 2000 mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) zusammenkommen. In Kenntnis der Beurteilung der Reformvorschläge der Expertenkommission durch die FDK wird der Bundesrat anschliessend ein breit angelegtes Vernehmlassungsverfahren durchführen. Um dessen Ergebnisse möglichst umfassend würdigen und berücksichtigen zu können, ist es angezeigt, im gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine festen Entscheide zu treffen, sondern sich im Interesse der bestmöglichen Lösungen alle Optionen offen zu halten. Das gilt nicht zuletzt auch für die Frage, wie viele Steuerausfälle in Kauf zu nehmen und wo oder durch wen diese Steuerausfälle wieder wettzumachen sind. 4 Beratungen der Kommission Die Familienbesteuerung bildet seit Jahren immer wieder Anlass zu Diskussionen. In verschiedenen parlamentarischen Vorstössen wurden dabei insbesondere zwei Aspekte angesprochen: die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren und die finanzielle Entlastung von Familien mit Kindern. Die WAK ist der Auffassung, dass das Initiativanliegen (welches nur den zweiten Aspekt betrifft) ein echtes Problem aufzeigt und dass hier Handlungsbedarf besteht. Sie hat auch davon Kenntnis genommen, dass infolge der Motion Frick eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Locher beauftragt wurde, diese beiden Aspekte zu untersuchen. Diese Expertenkommission schlägt drei Reformmodelle für die Familienbesteuerung vor: 4 Beim Vollsplitting mit Wahlrecht werden verheiratete Personen als wirtschaftliche Einheit gemeinsam besteuert. Dabei sollen Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren entlastet werden. Diese Entlastung erfolgt über das Splitting, d. h., die Einkommen von Ehegatten werden addiert und zum Satz des halben Gesamteinkommens besteuert. Konkubinatspaare können beantragen,
5 wie Ehepaare besteuert zu werden, wenn sie nachweisen können, dass sie seit mindestens zwei Jahren im gleichen Haushalt leben, oder wenn mindestens ein gemeinsames minderjähriges Kind mit ihnen im gleichen Haushalt lebt. Bei der modifizierten Individualbesteuerung werden alle erwachsenen steuerpflichtigen Personen unabhängig vom Zivilstand individuell besteuert. Das Familiensplitting kombiniert die Individual und die Gemeinschaftsbesteuerung. Das Splitting kann nur angewendet werden, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt des Paares lebt. Ausschlaggebend ist nicht die eheliche Gemeinschaft, sondern das beim Paar lebende minderjährige Kind. Ob das Paar verheiratet ist, spielt keine Rolle. Bundesrat Villiger hat vor der Kommission erklärt, dass der Bundesrat bis Ende 2000 eine Botschaft zur Revision der Familienbesteuerung vorzulegen gedenkt. Der Bundesrat beabsichtigte, bloss zwei der drei genannten Varianten in die Vernehmlassung zu geben (Splitting mit Wahlrecht und modifizierte Individualbesteuerung). Der Forderung der WAK, auch das dritte Modell in die Vernehmlassung zu schicken, um die Meinung der betroffenen Kreise zu allen Varianten in Erfahrung zu bringen, will aber Bundesrat Villiger entsprechen. 5 Antrag der Kommission Die WAK beantragt einstimmig bei 3 Enthaltungen, der Parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Der Handlungsbedarf im von der Initiative angesprochenen Bereich der kinderbedingten Familienbelastung ist gegeben. Allerdings gilt es, die Familienbesteuerung umfassend zu revidieren, also auch die Frage der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren (siehe Parlamentarische Initiative Vallender ) einzubeziehen. Die WAK will daher die beiden Initiativen in der zweiten Beratungsphase zusammen behandeln, sofern der Nationalrat der vorliegenden Parlamentarischen Initiative der Christlichdemokratischen Fraktion Folge gibt. Sie wird die Botschaft des Bundesrates bis Ende 2000 abwarten und dann entscheiden, ob sie allenfalls einen eigenen Entwurf ausarbeiten will. 5
s Kt. Iv. BE. Übergang von der Ehepaar- und Familienbesteuerung zur zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung. Änderung
Ständerat Conseil des Etats Consiglio degli Stati Cussegl dals stadis 16.318 s Kt. Iv. AG. Abschaffung der Heiratsstrafe 06.302 s Kt. Iv. ZH. Übergang zur Individualbesteuerung 07.305 s Kt. Iv. BE. Übergang
MehrGrundlagen der Familienbesteuerung
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Grundlagen der Familienbesteuerung Forum Familienfragen 12. Juni 2014 Fabian Baumer, Vizedirektor ESTV, Leiter Steuerpolitik Inhalt 1. Einführung 2. Geltendes Steuersystem
MehrVernehmlassungsstellungnahme der EKF zur Paar- und Familienbesteuerung
Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF Vernehmlassungsstellungnahme der EKF zur Paar- und Familienbesteuerung Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (ausgewogene Paarund
MehrBundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern
Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. Mai
MehrDieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird.
Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. [Signature] [QR Code] Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)
MehrKinderbetreuungsabzug
Praxisfestlegung Steuerverwaltung Graubünden StG 36 lit. l DBG 212 II bis 1. ÜBERSICHT ÜBER DEN KINDERBETREUUNGSABZUG: STP 2010 2014 StP 2010 StP 2011 StP 2012 StP 2013 StP 2014 Kanton Bund Kein Abzug
MehrBericht zur Abschreibung der Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates
Bericht zur Abschreibung der Motion 14.3299 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates «Berücksichtigung von allgemeinen Abzügen und Sozialabzügen bei im Ausland beschränkt steuerpflichtigen
Mehr(Änderung vom...; Kinderdrittbetreuungskostenabzug) nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 29. Februar
1 Antrag des Regierungsrates vom 29. Februar 2012 4870 Steuergesetz (Änderung vom............; Kinderdrittbetreuungskostenabzug) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom
MehrDirekte Bundessteuer Steuerperiode 1999/2000
Eidgenössische Steuerverwaltung Administration fédérale des contributions Amministrazione federale delle contribuzioni Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Division principale
MehrSteuerliche Entlastung von Familien mit Kindern - Vernehmlassung
Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgasse 3 3003 Bern 0610 Bern, 8. April 2009 FIN C Steuerliche Entlastung von Familien mit
MehrEidgenössische Volksinitiative. «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» FAQ. Deine Stimme zählt!
Eidgenössische Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» FAQ Deine Stimme zählt! www.familieninitiativen.ch gestellte Fragen 1. Was will die Initiative «Familie stärken!
MehrAnhang. Besteuerung der unverheiratet zusammenlebenden, geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten und Eltern bei der direkten Bundessteuer
Bericht Übergang vom Prinzip der Besteuerung nach der subjektiven Leistungsfähigkeit zum Prinzip der Besteuerung nach der objektiven Leistungsfähigkeit bei den Kinderkosten Anhang Besteuerung der unverheiratet
MehrVerordnung über die pauschale Steueranrechnung
Verordnung über die pauschale Steueranrechnung Änderung vom 9. März 2001 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 22. August 1967 1 über die pauschale Steueranrechnung wird wie folgt
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 303/2004 Sitzung vom 29. September 2004 1475. Anfrage (Gleichstellung von Ehe- und Konkubinatspaaren im Steuergesetz) Die Kantonsrätinnen
MehrBundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern
090 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 5. Juli 2010 DB-214.2 bis
MehrSozialdemokratische Partei der Schweiz. Wir danken Ihnen für die Zustellung der Vernehmlassungsunterlagen. Gerne nehmen wir dazu Stellung.
Zentralsekretariat/Secrétariat central Spitalgasse 34, 3011 Bern Postfach/Case postale, 3001 Bern PC 30-28039-3 Tel. 031/329 69 69/Fax. 031 329 69 70 www.spschweiz.ch/www.pssuisse.ch Sozialdemokratische
MehrKinderbetreuungsabzug
Luzerner Steuerbuch Band 1, Weisungen StG: Einkommenssteuer, 42 Nr. 4 Datum der letzten Änderung: 01.01.2018 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_1_weisungen_stg einkommenssteuer_kinderbetreuungsabzug.html
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2015 KR-Nr. 38/2015 303. Motion (Splitting für Verheiratete) Die Kantonsrätinnen Judith Bellaiche, Kilchberg, und Silvia
MehrParlamentarische Initiative Erneute Verlängerung der kantonalen Zulassung von Arzneimitteln
12.471 Parlamentarische Initiative Erneute Verlängerung der kantonalen Zulassung von Arzneimitteln Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 26. April 2013 Sehr
MehrVernehmlassung zur Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung Stellungnahme
Eidgenössische Steuerverwaltung Eigerstrasse 65 3003 Bern Ihr Zeichen Ihre Nachricht Unser Zeichen Datum 940/2 Cal 21. Juli 2000 Vernehmlassung zur Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung Stellungnahme
Mehrn Pa.Iv. Müller Philipp. Kein Familiennachzug bei Bezug von Ergänzungsleistungen
Nationalrat Conseil national Consiglio nazionale Cussegl naziunal 08.428 n Pa.Iv. Müller Philipp. Kein Familiennachzug bei Bezug von Ergänzungsleistungen 08.450 n Pa.Iv. Müller Philipp. Mehr Handlungsspielraum
MehrBeschluss des Kantonsrates über die parlamentarische Initiative von Heinz Kyburz betreffend Steuerfreier Betrag (Sozialabzug) für Ehegatten
Antrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben* vom 3. Februar 2015 Beschluss des Kantonsrates über die parlamentarische Initiative von Heinz Kyburz betreffend Steuerfreier Betrag (Sozialabzug) für Ehegatten
MehrSTEUERVORLAGE 17 UND ANDERE STEUERPOLITISCHE THEMEN
STEUERVORLAGE 17 UND ANDERE STEUERPOLITISCHE THEMEN ERICH ETTLIN PARTNER BDO AG STÄNDERAT KT OW 2. November 2017 SV17 Politische Beurteilung Welches Preisschild? Ist Patent Box so noch attraktiv? F+E international
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Juni 2015 KR-Nr. 118/2015 669. Motion (Steuerbefreiung der anerkannten Ausgaben für den Lebensbedarf) Kantonsrat Thomas Marthaler,
Mehrn Bauspar-Initiative sowie Eigene vier Wände dank Bausparen. Volksinitiativen
Ständerat Sommersession 00 e-parl 30.04.00 - - 08:5 09.074 n Bauspar-Initiative sowie Eigene vier Wände dank Bausparen. Volksinitiativen Entwurf des Bundesrates vom 8. September 009 Beschluss des Nationalrates
Mehrn Pa.Iv. Müller Philipp. Kein Familiennachzug bei Bezug von Ergänzungsleistungen
Nationalrat Conseil national Consiglio nazionale Cussegl naziunal 08.428 n Pa.Iv. Müller Philipp. Kein Familiennachzug bei Bezug von Ergänzungsleistungen 08.450 n Pa.Iv. Müller Philipp. Mehr Handlungsspielraum
MehrKantonsrat des Kantons Schwyz
Kantonsrat des Kantons Schwyz Kommission für die Vorberatung des Steuergesetzes Wangen, 17. April 2014 Keine Steuerprivilegien für Ausländerinnen und Ausländer Für mehr Steuergerechtigkeit Beantwortung
MehrVerordnung über die pauschale Steueranrechnung
[Signature] [QR Code] Verordnung über die pauschale Steueranrechnung Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom. August 967 über die pauschale Steueranrechnung wird wie
MehrFDP des Kantons ZH lanciert Steuersystem-Reform. EasySwissTax Ein Projekt der FDP zur Vereinfachung des Steuersystems
FDP des Kantons ZH lanciert Steuersystem-Reform EasySwissTax Die FDP will Kantonsregierungen beauftragen, Vorschläge für eine grundlegende Reform der Besteuerung natürlicher Personen auszuarbeiten und
MehrKanton Bern. Familienbesteuerung. Sirgit Meier Daniel Dzamko-Locher Steuerverwaltung des Kantons Bern Geschäftsbereich Recht und Koordination
Familienbesteuerung Sirgit Meier Daniel Dzamko-Locher Geschäftsbereich Recht und Koordination Familienbesteuerung Rechtsgrundlagen Praxisfälle Auswirkung auf die Steuerbelastung: Individualvs. Ehegattenbesteuerung
Mehr(Änderung vom...; Besteuerung bei gemeinsamer elterlicher Sorge) nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 30.
Antrag des Regierungsrates vom 30. April 2013 4982 A. Steuergesetz (Änderung vom............; Besteuerung bei gemeinsamer elterlicher Sorge) 1 Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates
Mehr3864 A.Beschluss des Kantonsrates über die Volksinitiative «Für eine geringere Besteuerung der Seniorinnen und Senioren»
Antrag des Regierungsrates vom 6. Juni 2001 3864 A.Beschluss des Kantonsrates über die Volksinitiative «Für eine geringere Besteuerung der Seniorinnen und Senioren» (vom............) 1 Der Kantonsrat,
MehrVerwirklichung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Gleichberechtigung von Frau und Mann;
Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten Vernehmlassungsstellungnahme der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF (Juni 2017)
Mehrn Pa.Iv. Lüscher. Bundesgesetz vom 18. Dezember 1987 über das internationale Privatrecht. Änderung von Artikel 7
Nationalrat Conseil national Consiglio nazionale Cussegl naziunal 08.417 n Pa.Iv. Lüscher. Bundesgesetz vom 18. Dezember 1987 über das internationale Privatrecht. Änderung von Artikel 7 Bericht der Kommission
MehrGrundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.
ANTWORT auf die Motion 1.073 der Grossräte Pascal Luisier, PDCB, und Xavier Moret, PLR, betreffend vollumfänglicher Steuerabzug für Krankenkassenprämien (10.03.2010) Die Motionäre weisen darauf hin, dass
MehrParlamentarische Initiative Steuerbefreiung des Existenzminimums im StHG
05.471 Parlamentarische Initiative Steuerbefreiung des Existenzminimums im StHG Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 5. Mai 2006 Sehr geehrter Herr Präsident
MehrAusgewählte Beiträge zur Schweizer Politik
Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik Suchabfrage 02.0.207 Thema Keine Einschränkung Schlagworte Wettbewerb Akteure Genf, Luzern Prozesstypen Keine Einschränkung Datum 0.0.998-02.0.207 0.0.98-02.0.7
Mehr(Änderung vom...; juristische Personen mit ideellen Zwecken) nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 3.
1 Antrag des Regierungsrates vom 3. Februar 2016 5252 Steuergesetz (Änderung vom...; juristische Personen mit ideellen Zwecken) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom
MehrBericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 7. April 2008
Ständerat Conseil des Etats Consiglio degli Stati Cussegl dals stadis 04.446 n Pa.Iv. Fraktion V. Kantonale Kompetenz für steuerlich begünstigtes Bausparen 04.448 n Pa.Iv. Gysin. Bausparmöglichkeit für
MehrMo. Nationalrat (Müller Leo). Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken. Pa. Iv. Müller Leo. Besteuerung von Grundstückgewinnen
Ständerat Conseil des Etats Consiglio degli Stati Cussegl dals stadis 12.3172 12.476 n n Mo. Nationalrat (Müller Leo). Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Pa. Iv. Müller Leo. Besteuerung
MehrPENDENTEN FAMILIEN- POLITISCHEN MASSNAHMEN UND IHREN FINANZIELLEN AUSWIRKUNGEN
BERICHT ZU DEN PENDENTEN FAMILIEN- POLITISCHEN MASSNAHMEN UND IHREN FINANZIELLEN AUSWIRKUNGEN Eidg. Steuerverwaltung Bundesamt für Gesundheit Bundesamt für Sozialversicherung Eidg. Finanzverwaltung in
Mehrs Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung
Ständerat Frühjahrssession 07 e-parl.0.07 7:5 - - 6.055 s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates vom 9. Juni 06 Beschluss des Ständerates
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Oktober 2018 KR-Nr. 209/2018 996. Motion (Krankenkassenprämien voller Abzug jetzt) Die Kantonsräte Stefan Schmid, Niederglatt,
MehrVersicherungsprämien und Sparkapitalien 41 Nr. 12 (Steuererklärung Ziff. 14, Formular Versicherungsprämien)
Solothurner Steuerbuch Versicherungsprämien und Sparkapitalien 41 Nr. 12 (Steuererklärung Ziff. 14, Formular Versicherungsprämien) Gesetzliche Grundlagen 41 Abs. 2 und 3 StG 21 VV StG 2 Abziehbar sind
MehrKinderabzug 43 Nr. 2 (Steuererklärung Ziff. 24.1) (Formular Angaben zu den eigenen Kindern)
Solothurner Steuerbuch 43 Nr. 2 (Steuererklärung Ziff. 24.) (Formular Angaben zu den eigenen Kindern) Gesetzliche Grundlagen 43 Abs. lit. a StG Sozialabzüge Vom Reineinkommen werden abgezogen a) 6'000
MehrVorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
Bundesgesetz Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft
MehrAm 9. März 2015 wurde vom Gemeindeparlamentarier Pascal Leuchtmann eine Kleine Anfrage betreffend "Mindereinnahmen der Stadt Schlieren" eingereicht:
Stadtrat Freiestrasse 6, Postfach 8952 Schlieren Telefon 044 738 15 76 stadtkanzlei@schlieren.zh.ch Stadt Schlieren Protokollauszug 9. Sitzung vom 4. Mai 2015 106/2015 32.02 Kleine Anfrage von Pascal Leuchtmann
MehrParlamentarische Initiative Teuerungsausgleich für die Einkommen und Entschädigungen der Ratsmitglieder
07.491 Parlamentarische Initiative Teuerungsausgleich für die Einkommen und Entschädigungen der Ratsmitglieder Bericht des Büros des Ständerates vom 16. November 2007 Sehr geehrte Damen und Herren, Mit
MehrHeiratsstrafe Heiratsbonus: Familienbesteuerung im Diskurs. 25. April 2017
Heiratsstrafe Heiratsbonus: Familienbesteuerung im Diskurs 25. April 2017 Zivilrechtliche Optik bis 1988 Art. 160 azgb Art. 161 Abs. 3 azgb Heiratsstrafe Heiratsbonus: Familienbesteuerung im Diskurs Andrea
Mehr2.9. Steuerliche Begünstigung von Risikokapital
Reg. 2 / Direkte Bundessteuer - 1-2.9. Risikokapital 2.9. Steuerliche Begünstigung von Risikokapital Ein Bericht des Bundesrates über das Risikokapital in der Schweiz veranlasst die Kommission für Wirtschaft
MehrEs werden je Familienkonstellation die Besteuerung der Kinderalimente, der Kinderabzug sowie der anwendbare Tarif für Kanton und Bund dargestellt.
Familienkonstellationen 1. Ausgangslage Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) hat in ihrem Kreisschreiben Nr. 30 vom 21. Dezember 2010 zur Ehepaar- und Familienbesteuerung nach dem DBG (http://www.estv.admin.ch/bundessteuer/dokumentation)
MehrFall 6 «Sicherheitsfirmen»
Übungen im Öffentlichen Recht I FS16 Gruppen A-C und N-P Fall 6 «Sicherheitsfirmen» Prof. Dr. Thomas Gächter / lic. iur. Arlette Meienberger Seite 1 Themen dieser Übung Verschiedene Fragen zum Rechtsetzungsverfahren
MehrAusgewählte Beiträge zur Schweizer Politik
Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik Dossier Neues Verfahren bei Veränderungen von Kantonsgebieten Impressum Herausgeber Année Politique Suisse Institut für Politikwissenschaft Universität Bern Fabrikstrasse
Mehrzur Änderung der Verordnung über die Verbilligung der Krankenkassenprämien
Verordnung vom. Oktober 206 Inkrafttreten: 0.0.207 zur Änderung der Verordnung über die Verbilligung der Krankenkassenprämien Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 24.
MehrBotschaft zur Deplafonierung Solidaritätsprozent in der Arbeitslosenversicherung
13.027 Botschaft zur Deplafonierung Solidaritätsprozent in der Arbeitslosenversicherung vom 27. Februar 2013 Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte
MehrVernehmlassung DGB: ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung
Eidg. Finanzdepartement Frau Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf Bundeshaus 3001 Bern 26. November 2012 Vernehmlassung DGB: ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin
MehrVerordnung über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer
Verordnung über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer (Verordnung über die kalte Progression, VKP) 1 642.119.2 vom 4. März 1996 (Stand
MehrVerordnung über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer
Verordnung über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer (Verordnung über die kalte Progression, VKP) 1 642.119.2 vom 4. März 1996 (Stand
Mehrn Pa.Iv. Aebischer Matthias. Die Nationalbank ist auch für einen hohen Beschäftigungsgrad verantwortlich
Nationalrat Conseil national Consiglio nazionale Cussegl naziunal 15.414 n Pa.Iv. Aebischer Matthias. Die Nationalbank ist auch für einen hohen Beschäftigungsgrad verantwortlich 15.415 n Pa.Iv. Schwaab.
MehrAusgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2011
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 15. September 2010 DB-434.4
MehrParlamentarische Initiative Ersatzbeschaffung von Wohneigentum. Förderung der beruflichen Mobilität
zu 04.450 Parlamentarische Initiative Ersatzbeschaffung von Wohneigentum. Förderung der beruflichen Mobilität Bericht vom 19. Januar 2010 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates Stellungnahme
MehrFamilienbesteuerung. entsprechenden Fall anklicken. Fall 1. Fall 2. Fall 3. Fall 4. Fall 5. Fall 6. Fall 7. Fall 8. Fall 9. Fall 10.
Dienststelle Steuern Kanton Luzern Familienbesteuerung Tarife / kinderspezifische Besteuerung und Abzüge (Staats- und Gemeindesteuern) Entscheidungshilfe zum Ausfüllen der Steuererklärung (ab Steuerperiode
MehrAktuelle Informationen
Aktuelle Informationen Philipp Moos, Leiter Abteilung Natürliche Personen Vorabendveranstaltung mit der Steuerverwaltung Zuger Treuhändervereinigung vom 26. Oktober 2010 Finanzdirektion, Steuerverwaltung
MehrSteuerbuch, Erläuterungen zu 33 Sozialabzüge
Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 33 Sozialabzüge 33 - Stand Februar 2013 1 Inhalt 1. Stichtag und unterjährige Steuerpflicht 4 2. Persönlicher Abzug 4 3. Verheiratetenabzug
Mehr[Signature] des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern
[Signature] [QR Code] Dieser Text ist ein Vorabdruck. Es können noch redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht
MehrÜbersicht über die Abzüge und Steuertarife bei unterschiedlichen Familienformen
Luzerner Steuerbuch Band 1, Weisungen StG: Einkommenssteuer, 42 Nr. 3 Datum der letzten Änderung: 01.01.2018 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_1_weisungen_stg einkommenssteuer_uebersichtabzuege.html Übersicht
MehrFall 6: Private Sicherheitsfirmen
Übungen im öffentlichen Recht I FS 2016 Fall 6: Private Sicherheitsfirmen MLaw Felix Schiller felix.schiller@rwi.uzh.ch Seite 1 Frage 1: Mit welchem parlamentarischen Instrument kann das Mitglied des Ständerates
MehrParlamentarische Initiative Öffentliches Beschaffungswesen Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium
zu 03.445 Parlamentarische Initiative Öffentliches Beschaffungswesen Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 14. Mai 2013 Stellungnahme
MehrBundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich
Ständerat Wintersession 2018 18.075 s Bundesgesetz über den Finanz und Lastenausgleich. Änderung Korrektur der Fahne 18.0751 (Betrifft nur die Ausgabenbremse) eparl 03.12.2018 17:05 1 Geltendes Recht Entwurf
MehrFall 6 «Sicherheitsfirmen»
Fall 6 «Sicherheitsfirmen» Übungen im Öffentlichen Recht I FS 2015 Patrizia Attinger, MLaw 06.04.2016 Seite 1 Frage 1 Mit welchem parlamentarischen Instrument kann das Mitglied des Ständerates dies erreichen?
Mehrnach Einsichtnahme in den Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 23. August 2016,
Antrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben* vom 23. August 2016 Beschluss des Kantonsrates über die parlamentarische Initiative von Beni Schwarzenbach betreffend Änderung Steuergesetz: Unternutzungsabzug
MehrSitzung: 22. Mai 2012 Sch/edb Art. Nr
Grosser Rat Protokoll Sitzung: 22. Mai 2012 Sch/edb Art. Nr. 2012-1916 (GR.12.29-1) Steuergesetz (StG); Änderung; 2. Beratung; Eintreten, Detailberatung und Schlussabstimmung; Abschreibungen; Antrag auf
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. September 2018 856. Stabilisierung der AHV (AHV 21); Vernehmlassung Mit Schreiben vom 27. Juni 2018 hat das Eidgenössische
MehrSteuerpaket bringt gerechtere Familienbesteuerung
Steuerpaket bringt gerechtere Familienbesteuerung Beseitigung der Diskriminierung von Ehepaaren 16. Februar 2004 Nummer 7 5. Jahrgang economiesuisse Hegibachstrasse 47 Verband der Schweizer Unternehmen
MehrDieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die im Bundesblatt veröffentlicht wird.
Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die im Bundesblatt www.admin.ch/ch/d/ff/) veröffentlicht wird. zu 09.456 Parlamentarische Initiative Vereinfachungen bei der Besteuerung von
MehrVernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2019)
Finanzdepartement des Kantons Luzern Herr Regierungspräsident Marcel Schwerzmann Bahnhofstrasse 19 6002 Luzern vernehmlassungen.fd@lu.ch Luzern, Ende nuar 2018 Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung
MehrJa zur 4. Teilrevision des Zuger Steuergesetzes per 2012
Ja zur 4. Teilrevision des Zuger Steuergesetzes per 2012 CVP Delegiertenversammlung 12. September 2011 Peter Hegglin Regierungsrat Änderungen im Überblick (Teil 1) 1. Umsetzung von Bundesrecht 1. Unternehmenssteuerreform
MehrBeantwortung und Abschreibung von parlamentarischen Vorstössen
Bundeskanzlei BK Sektion Recht Beantwortung und Abschreibung von parlamentarischen Vorstössen Forum für Rechtsetzung, 23. Februar 2012 Luzian Odermatt, Leiter Fachbereich II für Rechtsetzung, Bundesamt
MehrVorschau Wintersession 2016
Vorschau Wintersession 2016 Ständerat Kontakt: Hans Koller, Generalsekretär strasseschweiz (031 329 80 80) Wintersession 2016 Ständerat - 2/5 - strasseschweiz Verband des Strassenverkehrs FRS Inhaltsverzeichnis
MehrBotschaft. vom 8. März Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,
04.017 Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG; Berücksichtigung der kalten Progression bei der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung gemäss Steuerpaket) vom 8. März
MehrÜbersicht über die Abzüge und Steuertarife bei unterschiedlichen Familienformen
Luzerner Steuerbuch Band 1, Weisungen StG: Einkommenssteuer, 42 Nr. 3 Datum der letzten Änderung: 01.01.2016 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_1_weisungen_stg_einkommenssteuer_uebersichtabzuege.html Übersicht
Mehrn Für Ernährungssicherheit. Volksinitiative
Ständerat Wintersession 06 e-parl 08..06 09:3 - - 5.050 n Für Ernährungssicherheit. Volksinitiative Entwurf des Bundesrates vom 4. Juni 05 Beschluss des Nationalrates vom 9. März 06 Zustimmung zum Entwurf,
Mehrn Pa. Iv. Pfister Gerhard. Vielfalt statt Konzentration. Sicherstellen einer dezentralen Programmproduktion durch die SRG
Nationalrat Conseil national Consiglio nazionale Cussegl naziunal 18.448 n Pa. Iv. Pfister Gerhard. Vielfalt statt Konzentration. Sicherstellen einer 18.450 n Pa. Iv. Rytz Regula. Vielfalt statt Konzentration.
MehrSteuergesetzrevision 2011 Präsentation Botschaft. Finanzdepartement
Steuergesetzrevision Präsentation Botschaft Ausgangslage nach Vernehmlassung Antworten sehr kontrovers Konzept ist stimmig Fördert die Strategie des starken Kantons Konzept ist stimmig Entlastete Personengruppen
MehrSteuerverwaltung. Merkblatt. Voraussetzungen für den Abzug für Kinderdrittbetreuung. 1. Allgemeine Hinweise. 1.1 Direkte Bundessteuer
Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 45 Merkblatt Voraussetzungen für den Abzug für Kinderdrittbetreuung 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Direkte
Mehrnach Einsichtnahme in den Bericht der Kommission vom 24. Januar 2006,
Antrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben* vom 24. Januar 2006 Beschluss des Kantonsrates über die Parlamentarische Initiative Ralf Margreiter, Zürich, Esther Guyer, Zürich, und Prof. Katharina
MehrVernehmlassung: Kantonsratsbeschluss über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Vernehmlassung Pfäffikon, 26. Februar 2017 Vernehmlassung: in der Krankenversicherung Sehr geehrter Herr Landammann Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Sehr geehrte Herren Regierungsräte Sehr geehrte Damen
MehrBericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 7. Juli 2016
zu 10.407 und 13.477 Parlamentarische Initiativen Prämienbefreiung für Kinder / KVG Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Bericht der Kommission für soziale Sicherheit
MehrEidgenössische Steuerverwaltung Vernehmlassung Familienbesteuerung Eigerstrasse Bern. 29. November 2012
Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP) Generalsekretariat Nägeligasse 9 3000 Bern 7 Tel. 031 351 71 71 Fax 031 351 71 02 info@evppev.ch www.evppev.ch Eidgenössische Steuerverwaltung Vernehmlassung
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 30. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 30 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Grossen Rates 4. November 2003 Übersicht Der Grosse
Mehrnach Einsichtnahme in den Bericht und Antrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 27. April 2010, beschliesst:
Antrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben* vom 27. April 2010 Beschluss des Kantonsrates über die parlamentarische Initiative von Kaspar Bütikofer betreffend Abschaffung der Pauschalsteuer im Steuerharmonisierungsgesetz
MehrEidgenössische Volksinitiative Für Ehe und Familie gegen die Heiratsstrafe
Antworten auf häufig gestellte Fragen Eidgenössische Volksinitiative Für Ehe und Familie gegen die Heiratsstrafe 1. Was will die Initiative Für Ehe und Familie Abschaffung der Heiratsstrafe? 2 2. Wer profitiert
MehrPolitische Strukturen der Schweiz. 03 / Politik
Politische Strukturen der Schweiz 03 / Politik Nationalrat Sitzverteilung nach Kantonen 03 / Politik Sitzverteilung nach Fraktionen Die Bundesversammlung ist politisch in Fraktionen und nicht in Parteien
MehrVerordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik 901.022 vom 28. November 2007 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 12 Absatz
MehrBundesgesetz über die formelle Bereinigung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen
Bundesgesetz über die formelle Bereinigung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen vom 22. März 2013 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach
MehrQuellensteuer Monatstarif ohne Kirchensteuer (N) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000
Quellensteuer 01 Monatstarif ohne Kirchensteuer (N) Anhang zur Verordnung über die Quellensteuer vom. November 000 Gültig ab 1. Januar 01 INHALTSVERZEICHNIS Seite Erläuterungen Tarif für Alleinstehende
Mehr