Eidgenössische Volksinitiative. «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» FAQ. Deine Stimme zählt!

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1 Eidgenössische Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» FAQ Deine Stimme zählt!

2 gestellte Fragen 1. Was will die Initiative «Familie stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen»? 2. Warum will die CVP diesen Verfassungsartikel ändern? 3. Wem nützt die Initiative? 4. Wäre nicht die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen der bessere Weg? 5. Profitieren nicht nur die Reichen? 6. Braucht es diese Initiative überhaupt? Hat das Parlament nicht bereits einen Entscheid gefasst? 7. Widerspricht diese Initiative nicht dem Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit? 8. Ist dies nicht ein Eingriff in die kantonale Kompetenz? 9. Kostet das nicht zu viel? Sind die Mindereinnahmen verkraftbar? 10. Wird das nicht generell zu Steuererhöhungen führen?

3 1. Was will die Initiative «Familie stärken! Steuerfreie Kinderund Ausbildungszulagen»? Mit der Initiative will die CVP Schweiz die Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern befreien. Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 116 Abs. 2 zweiter Satz (neu) 2 Kinder- und Ausbildungszulagen sind steuerfrei. 2. Warum will die CVP diesen Verfassungsartikel ändern? Familien mit Kindern und im Besonderen Familien mit Kindern in Ausbildung sind starken finanziellen Belastungen ausgesetzt. Familienzulagen sollen diese Mehrbelastung mindern. Heute kommt diese Unterstützung den Familien nur teilweise zugute, da durch die Besteuerung der Kinder- und Ausbildungszulagen ein Teil des Geldes wieder in die Staatskassen fliesst. Es kann nicht der Sinn dieser Zulagen sein, dass die Arbeitgeber die Familien mit einer Hand unterstützen und Kinder- und Ausbildungszulagen bezahlen, und der Staat mit der andern Hand einen Teil dieses Geldes mittels Steuern gleich wieder einkassiert. Dies widerspricht auch dem staatlich festgelegten Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. 3. Wem nützt die Initiative? Mit dieser Initiative werden alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung entlastet, unabhängig vom gewählten Lebens- oder Erwerbsmodell. Werden Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern befreit, kommen sie den Familien sofort zugute. Sie kompensieren die Kinder- und Ausbildungskosten direkt und verbessern ihre Kaufkraft. 4. Wäre nicht die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen der bessere Weg? Sicher würden höhere Kinder- und Ausbildungszulagen einen Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft der Familien leisten. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass durch die Besteuerung der Zulagen deren effektive Wirkung gleich wieder reduziert wird. Es käme auch niemand auf die Idee, Prämienverbilligungen, welche die Kaufkraft der Bezüger verbessern, versteuern zu wollen.

4 So lange Kinder- und Ausbildungszulagen nicht steuerfrei sind, hilft es dem Mittelstand nicht, diese zu erhöhen. Im Gegenteil, eine Erhöhung hätte paradoxe Auswirkungen auf die Steuerprogression: Mit erhöhten Kinderzulagen würde auch das steuerbare Einkommen steigen und Familien fielen in eine höhere Steuerkategorie. Der Effekt höherer Kinderzulagen verpufft, da Familien sie gleich wieder mit mehr Steuern dem Staat zurückzahlen müssten. Alle Familien profitieren von einem tieferen steuerbaren Einkommen! Durch Familienzulagen erhöht sich das steuerbare Einkommen. Die Betroffenen geraten in eine höhere Progressionsstufe. Dadurch erhöht sich nicht nur der Steuersatz der Familien. Sie haben zudem einen erschwerten oder gar keinen Zugang mehr zu Vergünstigungen, welche Familien mit tieferem Einkommen erhalten; zu Prämienverbilligungen, zu Stipendien etc. Diese Familien sind damit doppelt bestraft. Familien, die wenig Steuern bezahlen, profitieren ebenfalls von der Initiative. Weil sie ein tieferes steuerbares Einkommen ausweisen können. Damit erhalten sie erleichterten Zugang zu den Vergünstigungen für tiefe Einkommen: Kinderbetreuungszulagen, Prämienverbilligung, Stipendien usw. Je tiefer das steuerbare Einkommen ist, desto mehr profitiert eine Familie und das schenkt ein. 6. Braucht es diese Initiative überhaupt? Hat das Parlament nicht bereits einen Entscheid gefasst? Eine Volksinitiative ist notwendig, weil die CVP im Parlament keine Mehrheit für dieses Anliegen erhalten hat. Tatsächlich fordern die Standesinitiativen der Kantone St. Gallen und Aargau ( SG und AG), die Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen, jedoch nur auf kantonaler und kommunaler Ebene. Es muss aber eine ganzheitliche Lösung durchgebracht werden. Eine Differenz zwischen direkter Bundessteuer und Kantonssteuer ist nicht wünschenswert. Zudem hat sich nur der Nationalrat mit einer sehr knappen Mehrheit für den Grundsatz der Steuerbefreiung entschieden. 7. Widerspricht diese Initiative nicht dem Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit? Nein, denn es gibt verschiedene Bereiche, die von der Steuer befreit sind, zum Beispiel der Sold für Militär- und Schutzdienst oder Unterstützungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln (vgl. Art. 7 Abs 4 StHG). 8. Ist dies nicht ein Eingriff in die kantonale Kompetenz? Ja, aber bereits mit dem Steuerharmonisierungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber Rahmenbedingungen festgelegt, die von allen Kantonen eingehalten werden müssen. Diese neue Rahmenbedingung die Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen fügt sich in eine Reihe von weiteren ein.

5 9. Kostet das nicht zu viel? Sind die Mindereinnahmen verkraftbar? Einerseits stärken wir dadurch die Kaufkraft der Familien und leisten somit auch einen Beitrag zur Förderung der Wirtschaft (zum Beispiel erhöhter Konsum). Andererseits werden jährlich Familienzulagen in der Höhe von über fünf Milliarden Franken ausbezahlt, von denen der Staat gleich wieder fast eine Milliarde wegnimmt. Es ist sind in diesem Sinne also keine Mindereinnahmen. Es handelt sich um Geld, das nicht dem Staat bzw. den Kantonen zusteht, sondern den Familien (ca. 250 Mio. Franken gehen an den Bund und ca. 650 Mio. an die Kantone, wobei deren Minderertrag von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist). 10. Wird das nicht generell zu Steuererhöhungen führen? Nein, der Bundessteuersatz ist in der Verfassung festgelegt, an diesem wird nichts geändert. Ausserdem würde eine Steuererhöhung den Mittelstand belasten und das würden wir konsequent und in aller Deutlichkeit bekämpfen. Zudem hat die Bevölkerung bis anhin verschiedenen Steuererleichterungen (auch für die Familien) zugestimmt. Sie weiss, dass ihr Ja nicht zu höheren Steuern geführt hat.

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