Einkommensabhängige Finanzierung des Gesundheitswesens
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- Brit Fischer
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1 Einkommensabhängige Finanzierung des Gesundheitswesens (KVG) Untersuchung der kantonalen Unterschiede 23. März 25, Michael Bertschi 1
2 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage Politische Forderung nach einkommensabhängigen Krankenkassenprämien Vorteile der heutigen Lösung gegenüber der Beitragslösung 3 2. Untersuchung der kantonalen Unterschiede bei einer Musterfamilie Musterfamilie Krankenkassenprämien Steuerbelastung fürs KVG Datenquellen Kantonale Auswertungen 16 Aargau 16 Appenzell Innerrhoden 17 Appenzell Ausserrhoden 18 Basellandschaft 19 Basel-Stadt 2 Bern 21 Freiburg 22 Genf 23 Glarus 24 Graubünden 25 Jura 26 Luzern 27 Neuenburg 28 Nidwalden 29 Obwalden 3 Schaffhausen 31 Schwyz 32 Solothurn 33 St. Gallen 34 Tessin 35 Thurgau 36 Uri 37 Waadt 38 Wallis 39 Zug 4 Zürich 41 2
3 1. Ausgangslage 1.1 Politische Forderung nach einkommensabhängigen Krankenkassenprämien Die Forderung nach einkommensabhängigen Krankenkassenprämien taucht in der politischen Diskussion immer wieder auf. Im Mai 23 verwarfen das Schweizer Volk mit einem Nein-Stimmenanteil von über 7% und sämtliche Stände die Gesundheitsinitiative der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz. Die Initiative sah im Wesentlichen vor, die Krankenkassen nicht mehr über Kopfprämien, sondern über einkommens- und vermögensabhängige Beiträge, sowie über die zu finanzieren. Kurz nach der Niederlage der Gesundheitsinitiative wurde die Einheitskassen-Initiative des Mouvement populaire des families (MFP) lanciert, welche ebenfalls einkommensabhängige Krankenkassenprämien vorsieht. santésuisse macht sich für das heutige System stark und zeigt mit diesem Beitrag auf, dass dieses nicht unsozial ist. Die Behauptung: Ein armer Arbeiter bezahle heute in der Schweiz genau gleich viel an das öffentliche Gesundheitswesen wie ein Millionär ist nicht korrekt. Zwar stimmt es, dass die Krankenkassenprämien unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Versicherten erhoben werden. Zwei Umstände sorgen aber für die soziale Abfederung der Kopfprämien: 1. Die Subventionen der Kantone und n an stationäre und ambulante Leistungserbringer (v.a. Spitäler, Pflegeheime und Spitex) betragen knapp einen Drittel der Gesamtkosten der medizinischen Leistungen, welche im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erbracht werden. Diese Ausgaben werden über progressive Steuereinnahmen finanziert. 2. Jeder sechste Prämienfranken wird über die von der öffentlichen Hand (2/3 ; 1/3 Kantone) übernommen. Die wirkt doppelt sozial: Erstens kommen die Gelder den Personen in schwachen wirtschaftlichen Verhältnissen zugute und zweitens werden diese Mittel ebenfalls über progressive Steuereinnahmen finanziert. 1.2 Vorteile der heutigen Lösung gegenüber der Beitragslösung Nun stellt sich die Frage, warum nicht zu einkommens- und/oder vermögensabhängigen Beiträgen übergegangen wird, wenn doch die heutige Situation scheinbar zu genau dem gleichen Resultat führt. Wäre eine solche Lösung nicht administrativ viel einfacher? (1) Erstens muss bezweifelt werden, dass eine Beitragslösung administrativ einfacher wäre. Die Krankenversicherer müssten über die Einkommens- und Vermögenssituation ihrer Versicherten informiert sein. Zudem müsste neben dem heutigen Risikoausgleich noch ein Finanzkraftausgleich ähnlich demjenigen bei den öffentlichen Körperschaften installiert werden, welcher einen Ausgleich zwischen Krankenversicherern mit ärmeren und reicheren Versicherten schafft. (2) Ein Vorteil des heutigen Systems besteht darin, dass bei Personen mit einem sehr geringen Einkommen die gesamte Prämie durch die gedeckt ist. Diese Personen würden durch einen einkommensabhängigen Beitragssatz stärker belastet als sie dies heute sind. Das Beispiel in Abbildung 1 veranschaulicht diesen Sachverhalt: Während eine vierköpfige Familie heute bis zu einem Bruttoeinkommen von 4'.- Franken keine Netto- ( minus ; rote Linie) zu tragen hat, wird im Beitragssystem (prozentualer Beitragssatz; grüne Linie) auch diese Familie durch die Krankenkasse belastet. 3
4 (in CHF) Abb. 1: Soziales Krankenversicherungssystem (heutiges System) Prozentualer Beitragssatz (Beitragssystem) Brutto-Jahreseinkommen (3) Ein weiterer Vorteil des heutigen Systems besteht aber darin, dass jeder Versicherte einen grossen individuellen Sparanreiz bei der Versicherungs- und Franchisewahl hat. Der Grund für diesen Sparanreiz liegt in der Unabhängigkeit der von der Wahl des Krankenversicherers, der Franchise und des Versicherungsmodells (HMO, Hausarztmodell u.a.) 1. Dies hat zur Folge, dass jeder Franken, welcher der Versicherte bei der Wahl des Versicherungsproduktes spart, diesem Versicherten zugute kommt. Bei einem prozentualen Beitragssatz auf dem Einkommen oder Vermögen ist dies nicht der Fall: Es hätten dann nur noch die Reichen einen Anreiz, einen günstigen Krankenversicherer, eine hohe Wahlfranchise oder ein alternatives Versicherungsmodell zu wählen.. Beispiel: Familie Müller hat die Wahl zwischen einer ordentlicher Franchise und voller Leistungserbringerfreiheit (Wahl 1) und einer maximalen Wahlfranchisen und leicht eingeschränkter Leistungserbringerfreiheit (Wahl 2). Die Prämien, respektive die Beitragssätze (bei einem allfälligen Systemwechsel) sind bei der Wahl 1 doppelt so hoch wie bei der Wahl 2. Wahl 1: Wahl 2: Ordentliche Franchise Hohe Wahlfranchisen Traditionelles Modell Hausarztmodell Heutiges System: Familien-Jahresprämie: 1'.- Familien-Jahresprämie: 5'.- Beitragssystem Beitragssatz: 7% vom Bruttolohn Beitragssatz: 3.5% vom Bruttolohn Im heutigen System beträgt die Ersparnis bei der Wahl 2 gegenüber der Wahl 1 für die Familie Müller - unabhängig vom Bruttoeinkommen - genau 5.- Franken (schwarze Pfeile in Abb. 2). 1 Einzig im Kanton Tessin ist die abhängig vom jeweiligen Krankenversicherer. In einigen Kantonen wird maximal die vom Versicherten effektiv bezahlte Prämie verbilligt. 4
5 Abb 2: Heutiges System: Prämien - = Nettoprämie 1 Wahl 1 (pro Jahr für die ganze Familie) 1 8 Wahl 2 Ersparnis: 5.- Ersparnis: 5.- Brutto-Jahreseinkommen Gehen wir davon aus, dass die Familie Müller 5'.- Jahreseinkommen erzielt. In diesem Fall beträgt die Ersparnis im Beitragsmodell bei der Wahl 2 gegenüber der Wahl 1 nur Franken. Von der effektiven Einsparung von 5.- Franken bleibt für Familie Müller lediglich ein Drittel übrig. Dadurch geht der Sparanreiz insbesondere für mittlere und untere Einkommen verloren. Abb 3: Beitragssystem: Beitrag in % des Bruttolohns 1 Beitragsprämie (pro Jahr für die ganze Familie) 1 8 Wahl 1 Wahl 2 Ersparnis: Ersparnis: Brutto-Jahreseinkommen 5
6 2. Untersuchung der kantonalen Unterschiede bei einer Musterfamilie Ziel unserer Auswertungen ist es, aufzuzeigen, dass die Ausgaben für die medizinische Grundversorgung (KVG) für eine Durchschnittsfamilie in allen Kantonen mehr oder weniger stark von den jeweiligen Einkommen abhängen. Damit man die Auswertungen der einzelnen Kantone miteinander vergleichen kann, wurden die Ausgaben für die medizinische Grundversorgung (KVG) in Bezug zum Bruttoeinkommen dargestellt. Die Berechnungen der für eine vierköpfige Musterfamilie wurden von den zuständigen kantonalen Stellen überprüft und für richtig empfunden. Einzelne Kantone legen aber Wert darauf, dass aufgrund dieser Auswertungen kein Anspruch auf besteht. Die Untersuchung bezieht sich auf das Jahr Musterfamilie Um die und die Steuerbelastung für die öffentlichen Ausgaben gemäss KVG zu berechnen, mussten gewisse Annahmen getroffen werden, um vom Bruttoeinkommen auf das für die massgebende Einkommen einerseits und anderseits auf den Steuerbetrag zu gelangen. Unsere vierköpfige Musterfamilie besteht aus einem Ehepaar mit zwei unmündigen Kindern. Für die Ermittlung des steuerbaren Einkommens wurden folgende Annahmen getroffen: - Vorsorge: Pensionskasse = 6% vom Bruttolohn; keine freiwillige Vorsorge - Es ist nur ein Elternteil erwerbstätig - Keine Erbschaften, Schenkungen, Vermögen, Liegenschaften, - Fahrkostenabzug: 1.- Franken Spezialfall Sozialhilfe In den meisten Kantonen hängt die Höhe der stark davon ab, ob die Musterfamilie Sozialhilfe bezieht oder nicht. Die Berechtigung zur Sozialhilfe wiederum hängt von der kantonalen und kommunalen Handhabung der SKOS 2 -Richtlinien, sowie den kantonalen Kinderzulagen und Wohnungsmieten ab. Für unsere Musterfamilie wurde angenommen, dass ihr bis zu einem Bruttoeinkommen zwischen 41'.- Franken (Wallis, Jura) und 48'.- Franken (beide Basel, Zürich) Sozialhilfe gewährt wird. 2.2 Krankenkassenprämien Grundlage unserer Auswertungen sind die kantonalen Durchschnittsprämien gemäss BAG. In Kantonen mit mehreren Prämienregionen wurde jeweils die Durchschnittsprämie der Prämienregion des Kantonshauptortes genommen. Das BAG berechnet die Durchschnittsprämien anhand der Prämien bei ordentlicher Franchise, traditionellem Versicherungsmodell und mit Unfalldeckung. Daraus folgt, dass die bei der Wahl einer höheren Franchise oder der Beitritt zu einem Hausarztmodell oder einer HMO tiefer ist, als im Folgenden angegeben. 2 Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe 6
7 2.3 Das für die massgebende Einkommen wird in fast jedem Kanton unterschiedlich berechnet. Ausgangslage für die Ermittlung des massgebenden Einkommens ist meistens das steuerbare Einkommen. Dieses wurde für alle Kantone anhand des Steuerrechners der eidgenössischen Steuerverwaltung ( ermittelt. Aufgrund des massgebenden Einkommens kann die Höhe der berechnet werden. Es gibt im Wesentlichen zwei Systeme: a) Selbstbehalts-Regelung (AG, AI, AR, BL, LU, NW, OW,SH, UR, ZG) In diesen Kantonen entspricht die der Differenz der Richtprämie (meistens die Durchschnittsprämie) und dem Selbstbehalt. Der Selbstbehalt ist ein fixer Prozentsatz des massgebenden Einkommens 3. b) Abgestufte (BS, BE, JU, NE, TI, TG, VD, ZH) In diesen Kantonen werden Bandbreiten des massgeblichen Einkommens festgelegt. Die wird dann nach diesen Einkommensstufen abgestuft. In einzelnen Kantonen ist die Abstufung sehr fein (z.b. JU), andere Kantone kennen nur sehr wenige Einkommensstufen (z.b. BE). Fünf Kantone (GR, GL, SG, SO, SZ) kennen eine Mischung dieser beiden Systeme (Abgestufter Selbstbehalt). Kantonale en 24 Die folgenden Angaben zur Berechnung der kantonalen beziehen sich jeweils auf unsere Musterfamilie (Annahmen gemäss Punkt 2.1). Da die Familie kein Vermögen und keine Liegenschaften besitzt und auch keine freiwillige Vorsorge leistet, entspricht in vielen Kantonen das massgebende Einkommen dem steuerbaren Einkommen. Dies ist aber unter anderen Voraussetzungen nicht der Fall. Aargau Massgebendes Einkommen = Steuerbares Einkommen Richtprämien: 25.- für Erwachsene; 8.- für Kinder; 66.- für Familie = Richtprämien - 9% des massgebenden Einkommens Sozialhilfebezüger (bis 46'.- Bruttoeinkommen) erhalten die volle Richtprämie. Appenzell Innerrhoden Massgebendes Einkommen = Steuerbares Einkommen Richtprämien: für Erwachsene; für Kinder; für Familie = Richtprämien - 7.5% des massgebenden Einkommens Übersteigt der Prämienanteil 15% des massgebenden Einkommens (d.h. bis zu ), wird die gesamte Richtprämie vergütet. Appenzell Ausserrhoden Massgebendes Einkommen = Steuerbares Einkommen - Ehepaarabzug ( ) - Kinderabzug (11.-) Richtprämien: für Erwachsene; für Kinder; für Familie = Richtprämien - 26% des massgebenden Einkommens Sozialhilfebezüger (bis 44'.- Bruttoeinkommen) erhalten die volle Richtprämie. 3 = Richtprämie Selbstbehalt (in % des massgebenden Einkommens) 7
8 Basellandschaft Massgebendes Einkommen = Steuerbares Einkommen Richtprämien: 24.- für Erwachsene; 78.- für Kinder; für Familie = Richtprämien % des massgebenden Einkommens Basel-Stadt Massgebendes Einkommen = Bruttoeinkommen - AHV/IV/ALV (6.5%) - BVG (6%) - Kinderabzug (18'.-) - Berufsauslagen (12.-) - Versicherungsabzug (.-) Einkommensgrenzen (massgebendes) Sozialhilfe 36' 43' 5' 57' 64' Erwachsene Kinder Familie Sozialhilfebezügern (bis 48' Bruttoeinkommen) wird 9% der kantonalen Durchschnittsprämie (d.h. 1'238.-) vergütet. Bern (Prämienregion 1) Massgebendes Einkommen = Reineinkommen - Familienabzug (16'.-) - Kinderabzug (17.-) Einkommensgrenzen (massgebendes) 18' 24' 33' Erwachsene Kinder Familie Sozialhilfebezüger (bis 45'.- Bruttoeinkommen) erhalten die effektive Prämie vollständig verbilligt. Freiburg (Prämienregion 1) Massgebendes Einkommen = Nettoeinkommen Richtprämien: Erwachsene: 33.-; Kinder Familie Massgebendes Einkommen von X% unter der Anspruchsgrenze von 74'6.- Sozialhilfe 6% 3% 15% % Einkommensgrenze (massgebendes) Richtprämie 1% 74% 64% 41% 24% Annahme: Sozialhilfe bis 44' Bruttoeinkommen Genf Massgebendes Einkommen = Nettoeinkommen (.88*Bruttoeinkommen) Einkommensgrenzen (massgebendes) 31' 5' 62' Erwachsene Kinder Familie Sozialhilfebezüger (bis 47' Bruttoeinkommen) erhalten die kantonale Durchschnittsprämie verbilligt. Glarus Massgebendes Einkommen = Bruttoeinkommen - Kinderabzug (1'.-) Richtprämie: Erwachsene ; Kinder 78.-; Familie = Richtprämie - Selbstbehalt Einkommensgrenzen (massgebendes) Selbstbehalt 5% 6% 7% 8% 9% 1% 11% Sozialhilfebezüger (bis 43' Bruttoeinkommen) erhalten 1% der Richtprämie. 8
9 Graubünden (Prämienregion 1) Massgebendes Einkommen = steuerbares Einkommen Richtprämien: für Erwachsene; für Kinder, für Familie = Richtprämien - Selbstbehalt Einkommensgrenze (massgebendes) 1' 2' 3' 4' 5' 6' ab 6'1 Selbstbehalt 5.% 6.5% 8.% 9.% 1.% 11.% 12.% Sozialhilfebezüger (bis 45' Bruttoeinkommen) erhalten die Durchschnittsprämie. Jura Massgebendes Einkommen = Steuerbares Einkommen minus 18'.- Die wird bis zu einem massgebenden Einkommen von 33'.- Franken gewährt. Sie reicht von 54.- bis 6.- bei Kindern und von 12.- bis bei Erwachsenen. Die Abstufung erfolgt in 1-Franken-Schritten. Sozialhilfebezüger (bis 41' Bruttoeinkommen) erhalten 1% der Durchschnittsprämie. Luzern (Prämienregion 1) Massgebendes Einkommen = Steuerbares Einkommen Richtprämien: für Erwachsene; für Kinder; 72.- für Familie = Richtprämien - 9.5% des massgebenden Einkommens Sozialhilfebezüger (bis 45' Bruttoeinkommen) erhalten die volle Richtprämie vergütet. Neuenburg Massgebendes Einkommen = Bruttoeinkommen minus AHV/IV/EO/AL (7%) minus Berufsauslagen (19.- bis 38.-) Einkommensgrenzen (massgebendes) Sozialhilfe Erwachsene pro Monat Kinder pro Monat Familie pro Jahr Sozialhilfebezüger (bis 42'.- Bruttoeinkommen) erhalten die volle Prämie verbilligt. Nidwalden Massgebendes Einkommen = Reineinkommen Richtprämie: Erwachsene ; Kinder 612.-; Familie = Richtprämie - 7.8% des massgebenden Einkommens Sozialhilfebezüger (bis 47' Bruttoeinkommen) erhalten die volle Richtprämie. Obwalden Massgebendes Einkommen = Steuerbares Einkommen Richtprämie: Erwachsene ; Kinder 624.-; Familie.- = Richtprämie - 6.5% des massgebenden Einkommens Sozialhilfebezüger (bis 46' Bruttoeinkommen) erhalten die volle Durchschnittsprämie verbilligt. Schaffhausen Massgebendes Einkommen = Steuerbares Einkommen Richtprämien: 29.- für Erwachsene; 75.- für Kinder; 73.- für Familie = Richtprämien - 12% des massgebenden Einkommens, maximal jedoch 75% der Richtprämie Sozialhilfebezüger (bis 43'.- Bruttoeinkommen) erhalten die volle Richtprämie. Beiträge unter 3.- Franken werden nicht ausbezahlt. 9
10 Schwyz Massgebendes Einkommen = bundessteuerpflichtiges Reineinkommen geteilt durch 1.95 (Divisor für Ehepaar mit 2 Kindern) Richtprämie: Erwachsene: 27.-; Kinder 696.-; Familie = Richtprämien - 1% des massgebenden Einkommens bis 4'.-; Richtprämien - 15% des massgebenden Einkommens ab 4'1.- Sozialhilfebezüger (bis 46'.- Bruttoeinkommen) erhalten die effektive Prämie vergütet. Solothurn Massgebendes Einkommen = Steuerbares Einkommen - zusätzlicher Kinderabzug (4'4.-) Richtprämie: Erwachsene: 24.-; Kinder 72.-; Familie: = Richtprämien Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt zwischen 4% und 12% und ist zwischen dem massgebenden Einkommen.- und 8'.- linear abgestuft. Bei Sozialhilfebezügern (bis 44' Bruttoeinkommen) wird der Sozialbehörde der die effektive Prämie, maximal jedoch die kantonale Durchschnittsprämie vergütet. Beiträge unter 6 Franken pro Ehepaar werden nicht ausbezahlt. St. Gallen (Prämienregion 1) Massgebendes Einkommen = Reineinkommen - Kinderabzug (16'4.-) Richtprämie: Erwachsene: 21.-; Kinder 535.-; Familie = Richtprämie - Selbstbehalt Einkommensgrenze bis 175 bis 225 ab 2251 Selbstbehalt 5% 7% 9% Sozialhilfebezügern (bis 44'.- Bruttoeinkommen) wird die volle Prämie verbilligt. Beiträge unter 12.- werden nicht ausbezahlt. Tessin (Prämienregion 1) Massgebliches Einkommen = Steuerbares Einkommen Richtprämie: Erwachsene 36.-; Kinder 99.-; Familie (massgebend sind die Prämien des eigenen Krankenversicherers; für die Auswertungen wurden die bei Krankenversicherern mit kantonalen Durchschnittsprämien gewählt). Einkommensgrenze bis 18' bis 34' bis 39' Erwachsene Kind Kind Total Thurgau Massgebendes Einkommen = Einfache Steuer (1%) Grenzsteuer bis 8.- bis 1.- bis 12.- Sozialhilfe Erwachsene Kinder Familie Annahme: Sozialhilfe bis 43'.- Bruttoeinkommen Uri Massgebendes Einkommen = Steuerbares Einkommen Richtprämie: Erwachsene 245.-; Kinder 65.-; Familie 62.- = Richtprämien - 9% des massgebenden Einkommens bis zu einem massgebenden Einkommen von 6'.- Sozialhilfebezüger (bis 43' Bruttoeinkommen) erhalten die gesamte Richtprämie vergütet. 1
11 Waadt (Prämienregion 1) Massgebendes Einkommen = Nettoeinkommen (88% des Bruttoeinkommens) Kinderabzug (14'.-) Ordentliche : pro Kind und pro Erwachsenen bis und mit 17' Einkommen; 72.- pro Kind und 12.- pro Erwachsenen bei 45'.- Einkommen. Dazwischen gemäss separater Tabelle. Sozialhilfebezüger (bis 47' Bruttoeinkommen) erhalten die effektive Prämie vergütet. Wallis (Prämienregion 1) Massgebliches Einkommen = Reineinkommen Richtprämie: für Kinder; für Erwachsene; für Familie = % der Richtprämie 8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% bis Einkommen: Sozialhilfebezüger (bis 41' Bruttoeinkommen) erhalten die gesamte Richtprämie vergütet Zug Massgebendes Einkommen = Steuerbares Einkommen + persönlicher Abzug (13'.-) Richtprämien: für Erwachsene; für Kinder; für Familie = Richtprämien - 7.7% des massgebenden Einkommens Sozialhilfebezüger (bis 47' Bruttoeinkommen) erhalten die volle Richtprämie. Zürich (Prämienregion 1) Massgebendes Einkommen = steuerbares Einkommen Einkommensgrenzen (massgebendes) 22'8 3'4 38'5 47'5 Erwachsene Kinder Familie Steuerbelastung fürs KVG Die der Kantone und des es sowie die Subventionen der n und der Kantone an medizinische Leistungserbringer (Spitäler, Pflegeheime, Spitex) werden über die Steuergelder finanziert. Mit der Steuerrechnung bezahlt der Bürger somit auch einen nicht unbeachtlichen Teil an das öffentliche Gesundheitswesen. Wenn man davon ausgeht, dass die des es über die Steuereinnahmen aus direkter essteuer und finanziert wird, so entfallen je 6,8% dieser Einnahmen auf die (siehe Tabelle 1). Tabelle 1: Steueranteil des es für Gesundheitswesen (Jahr 22) 4 Direkte essteuer Steuereinnahmen Steueranteil fürs in Mio. CHF (BAG) (BfS) (BfS) total Gesundheitswesen In den Kantonen und n variiert der Anteil der kantonalen und kommunalen Steuereinnahmen, welche für das Gesundheitswesen aufgewendet werden, zwischen 1% im Kanton Thurgau und 26% im Kanton Glarus (siehe Tabelle 2). 4 Da keine aktuelleren Zahlen (Steuereinnahmen aus direkter essteuer und ) vorliegen, beziehen sich diese Zahlen auf das Jahr 22. Die Steueranteile fürs Gesundheitswesen (letzte Spalte) dürften sich aber seither nicht wesentlich geändert haben. 11
12 Tabelle 2: Steueranteile der Kantone und n fürs Gesundheitswesen (Jahr 21) 5 Kantonale in Mio. CHF Subventionen an Leistungserbringer (BfS) Prä- mienver- billigung (BAG) Ausgaben total Kantonale und kommunale Einkommens- und Vermögenssteuern (BfS) Steueranteil fürs Gesundheitswesen Aargau % Appenzell A. Rh % Appenzell I. Rh % Basel-Land % Basel-Stadt % Bern % Freiburg % Genf % Glarus % Graubünden % Jura % Luzern % Neuenburg % Nidwalden % Obwalden % Schaffhausen % Schwyz % Solothurn % St. Gallen % Tessin % Thurgau % Uri % Waadt % Wallis % Zug % Zürich % Total Kantone % Der Steueranteil fürs Gesundheitswesen (jeweils letzte Spalte in Tabelle 1 und 2) multipliziert mit der jeweiligen direkten Steuerbelastung ergibt den Steuerbetrag fürs Gesundheitswesen. Die Steuerbelastung pro Einkommensklasse wurde ebenfalls mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung ( ermittelt (siehe Punkt 2.3). Die Belastung durch die nimmt mit dem Einkommen ebenfalls zu allerdings degressiv. 5 Da keine aktuelleren Zahlen (Steuereinnahmen, Finanzierung des Gesundheitswesens durch Kantone und n) vorliegen, beziehen sich diese Zahlen auf das Jahr 21 respektive auf das Jahr 22 bei der. Die Steueranteile fürs Gesundheitswesen (letzte Spalte) dürften sich aber seither nicht wesentlich geändert haben. 12
13 2.5 (KVG) Die ergibt sich aus der sowie dem Steuerbetrag fürs Gesundheitswesen: - + Steuerbetrag fürs Gesundheitswesen (KVG) fürs Gesundheitswesen (KVG) 13
14 3. Datenquellen Begriff Quelle Erklärung/Berechnung A Bruttoeinkommen gemäss Lohnausweis B Steuerbares Einkommen Eidgenössische Steuerverwaltung ( = A - allgemeine Abzüge - Pensionskassenabzug (6% vom Bruttoeinkommen) - Fahrkostenabzug (1.-) C Einfache Steuer Eidgenössische Steuerverwaltung gemäss ermitteltem steuerbaren Einkommen ( D Kantonssteuer Berechnung = C * kantonaler Steuersatz (in den meisten Kantonen entspricht die einfache Steuer der Kantonssteuer) E steuer Berechnung = C * Steuersatz im Kantonshauptort F Kantons- und steuer Berechnung = D + E G essteuern Eidgenössische Steuerverwaltung gemäss ermitteltem steuerbaren Einkommen ( H n esamt für Statistik, Einkommens- und Verbrauchserhebung 1998 I J K L M Massgebliches Einkommen KVG-Steuern (Kantone&n) KVG-Steuern (direkte essteuer) KVG-Steuern () Steuerbelastung fürs KVG GDK ( >Gesundheitsökonomie- >) Berechnung Berechnung Berechnung Berechnung N BAG: Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, Tabelle 3.11 & 3.13 O GDK ( >Gesundheitsökonomie- >) belastung nach Einkommen: Brutto-Monatseinkommen (in kommens durch die Belastung des Ein- CHF) MwSt. Bis % % % % % % % % 9 und mehr 3.84% Bereinigung des steuerbaren Einkommens um auf das für die massgebliche Einkommen zu gelangen = F * V = G * Z = H * Z = J + K + L P Berechnung = N - O Q Berechnung = M + P R in % des Bruttoeinkommens Berechnung = Q / A Kantonale Durchschnittsprämien 24 oder Durchschnittsprämie der Prämienregion 1 (Kantonshauptort) 24: 2 mal, 2 mal eigene Berechnung aufgrund kantonaler Gesetze 14
15 Kantonsbeiträge S Subventionierung des Gesundheitswesens (Spitäler, Pflegeheime, Spitex, ) in Mio. CHF T der Kantone U V Steuereinnahmen (in Mio. CHF) Subventionierung des Gesundheitswesen in % der Steuereinnahmen esamt für Statistik (Statistisches Jahrbuch: Tabellen ) BAG: Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, Tabelle 4.9 esamt für Statistik (Statistisches Jahrbuch: Tabellen und ) Berechnung Subventionierung des Kantons und der n des Gesundheitswesens: Spital, Spitex, Pflegeheime, Verwaltung, der Kantone 22 Kantonale und Kommunale Steuereinnahmen aus Vermögen und Einkommen = (S + T) / U esbeiträge W BAG: Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, Tabelle 4.9 X Y Z Steuereinnahmen aus Einkommen (direkte essteuer) Steuereinnahmen aus Subventionierung des Gesundheitswesen in % der direkten essteuer +MwSt esamt für Statistik (Statistisches Jahrbuch: Tabelle ) esamt für Statistik (Statistisches Jahrbuch: Tabelle ) Berechnung des es 22 Direkte essteuer = W / ( X + Y) 15
16 Kanton Aargau Erklärung: Eine vierköpfige Familie bezahlte im Kanton Aargau im Jahr 24 bei ordentlicher Franchise durchschnittlich Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Einkommen von knapp 18'.- Franken gewährt der Kanton Aargau dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton Aargau werden 12% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '423 1'936 2'524 3'191 3'97 15'124 34'196 7'368 7'368 7'368 7'368 7'368 7'368 7'368 7'368 7'368 7'368 7'368 7'368 7'368 6'6 6'6 6'6 3'684 2' '684 5'232 6'753 7'368 7'368 7'368 7'368 7'368 7'368 7' '6 5'845 7'735 8'791 9'34 9'892 1'559 11'275 22'492 41' Durchschnittsprämien Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 12% essteuer 16
17 Kanton Appenzell Innerrhoden Erklärung: Eine vierköpfige Familie bezahlte im Kanton Appenzell Innerrhoden im Jahr 24 bei ordentlicher Franchise durchschnittlich Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 18'.- Franken gewährt der Kanton Appenzell Innerrhoden dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton Appenzell Innerrhoden werden 15% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '27 1'71 2'25 2'825 3'45 4'96 13'86 29'175 5'544 5'544 5'544 5'544 5'544 5'544 5'544 5'544 5'544 5'544 5'544 5'544 5'544 5'544 5'544 5'544 5'544 1' '75 5'18 5'544 5'544 5'544 5'544 5'544 5'544 5' '515 6'225 7'245 7'794 8'369 8'994 9'64 19'44 34' Durchschnittsprämien Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 15% essteuer 17
18 Kanton Appenzell Ausserrhoden Erklärung: Eine vierköpfige Familie bezahlte im Kanton Appenzell Ausserrhoden im Jahr 24 bei ordentlicher Franchise durchschnittlich Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 9'.- Franken gewährt der Kanton Appenzell Ausserrhoden dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton Appenzell Ausserrhoden werden 14% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je 6,8% der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '497 2'79 2'699 3'364 4'77 4'81 16'24 33'957 6'168 6'168 6'168 6'168 6'168 6'168 6'168 6'168 6'168 6'168 6'168 6'168 6'168 6'192 6'192 6'192 6'192 1' '175 6'168 6'168 6'168 6'168 6'168 6'168 6'168 6' '162 7'665 8'247 8'867 9'532 1'245 1'969 22'48 4' Durchschnittsprämien Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 14% essteuer 18
19 Kanton Basellandschaft Erklärung: Eine vierköpfige Familie bezahlte im Kanton Baselland im Jahr 24 bei ordentlicher Franchise durchschnittlich Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 12'.- Franken gewährt der Kanton Baselland dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton Baselland werden 16% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je 6,8% der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '193 1'815 2'575 3'38 4'133 5'67 6'77 2'752 48'628 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 5'64 5'447 4'36 3'273 2'186 1' ' 3'193 4'28 5'367 6'454 7'541 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 3'16 3'299 4'498 5'989 7'646 9'356 11'215 11'948 12'773 13'77 14'717 29'392 57' Durchschnittsprämien Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 16% essteuer 19
20 Kanton Basel-Stadt Erklärung: Im Jahr 24 bezahlte eine vierköpfige Familie im Kanton Basel-Stadt bei ordentlicher Franchise durchschnittlich 11'376.- Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 97'.- Franken gewährt der Kanton Basel-Stadt dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton Basel-Stadt werden 2% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je 6,8% der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '315 2'154 3'116 4'117 5'144 6'221 7'36 24'37 55'58 11'376 11'376 11'376 11'376 11'376 11'376 11'376 11'376 11'376 11'376 11'376 11'376 11'376 1'238 1'238 1'238 7'68 4' '138 1'138 1'138 3'768 7'56 11'376 11'376 11'376 11'376 11'376 11'376 11'376 11'376 1'244 1'244 1'267 4'368 8'371 13'53 14'492 15'493 16'52 17'597 18'682 35'683 66' Durchschnittsprämien Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 2% essteuer 2
21 Kanton Bern (Stadt Bern) Erklärung: Eine vierköpfige Familie bezahlte in der Stadt Bern im Jahr 24 bei ordentlicher Franchise durchschnittlich Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 92'.- Franken gewährt der Kanton Bern dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton Bern werden 19% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je 6,8% der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '329 2'34 2'836 3'725 4'674 5'7 6'756 24'262 54'787 9'24 9'24 9'24 9'24 9'24 9'24 9'24 9'24 9'24 9'24 9'24 9'24 9'24 5'4 5'4 5'4 5'4 3' '2 4'2 4'2 4'2 5'52 9'24 9'24 9'24 9'24 9'24 9'24 9'24 9'24 4'36 4'36 4'329 4'76 6'849 11'274 12'76 12'965 13'914 14'94 15'996 33'52 64' Durchschnittsprämien 24 (Bern) Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 19% essteuer 21
22 Kanton Freiburg (Stadt Freiburg) Erklärung: Eine vierköpfige Familie bezahlte in der Stadt Freiburg im Jahr 24 bei ordentlicher Franchise durchschnittlich Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 9'.- Franken gewährt der Kanton Freiburg dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton Freiburg werden 19% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je 6,8% der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '357 2'96 2'912 3'818 4'83 5'848 6'929 24'146 5'416 8'34 8'34 8'34 8'34 8'34 8'34 8'34 8'34 8'34 8'34 8'34 8'34 8'34 8'34 8'34 8'34 5'315 1' '989 6'311 8'34 8'34 8'34 8'34 8'34 8'34 8'34 8' '77 7'668 1'4 11'216 12'122 13'134 14'152 15'233 32'45 58' Durchschnittsprämien 24 (Freiburg) Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 19% essteuer 22
23 Kanton Genf Erklärung: Eine vierköpfige Familie bezahlte im Kanton Genf im Jahr 24 bei ordentlicher Franchise durchschnittlich 12'24.- Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 7'.- Franken gewährt der Kanton Genf dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton Genf werden 18% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je 6,8% der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '635 2'58 3'615 4'712 5'895 7'123 26'816 61'388 12'24 12'24 12'24 12'24 12'24 12'24 12'24 12'24 12'24 12'24 12'24 12'24 12'24 12'24 12'24 12'24 3' '94 12'24 12'24 12'24 12'24 12'24 12'24 12'24 12'24 12' '81 12'786 13'659 14'64 15'639 16'736 17'919 19'147 38'84 73' Durchschnittsprämien Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 18% essteuer 23
24 Kanton Glarus Erklärung: Eine vierköpfige Familie bezahlte im Kanton Glarus im Jahr 24 bei ordentlicher Franchise durchschnittlich Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Bruttoeinkommen von rund 8'.- Franken gewährt der Kanton Glarus dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton Glarus werden 26% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je 6,8% der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '421 2'354 3'38 4'38 5'443 6'632 7'828 27'522 59'393 6'84 6'84 6'84 6'84 6'84 6'84 6'84 6'84 6'84 6'84 6'84 6'84 6'84 6'84 6'84 6'84 3' '5 6'3 6'84 6'84 6'84 6'84 6'84 6'84 6'84 6' '278 7'721 9'194 1'148 11'148 12'283 13'472 14'668 34'362 66' Durchschnittsprämien Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 26% essteuer 24
25 Kanton Graubünden (Stadt Chur) Erklärung: Eine vierköpfige Familie bezahlte in der Stadt Chur im Jahr 24 bei ordentlicher Franchise durchschnittlich Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 95'.- Franken gewährt der Kanton Graubünden dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton Graubünden werden 17% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je 6,8% der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '396 2'71 2'85 3'643 4'533 5'414 18'396 39'835 7'176 7'176 7'176 7'176 7'176 7'176 7'176 7'176 7'176 7'176 7'176 7'176 7'176 7'176 7'176 7'176 4'458 2' '718 4'76 7'176 7'176 7'176 7'176 7'176 7'176 7'176 7' '111 5'578 8'572 9'247 9'981 1'819 11'79 12'59 25'572 47' Durchschnittsprämien 24 (Chur) Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 17% essteuer 25
26 Kanton Jura Erklärung: Eine vierköpfige Familie bezahlte im Kanton Jura im Jahr 24 bei ordentlicher Franchise durchschnittlich Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Bruttoeinkommen von rund 8'.- Franken gewährt der Kanton Jura dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton Jura werden 2% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je 6,8% der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '669 2'536 3'494 4'54 5'614 6'736 7'866 27'72 61'644 9'312 9'312 9'312 9'312 9'312 9'312 9'312 9'312 9'312 9'312 9'312 9'312 9'312 9'312 9'312 9'312 3'36 1' '952 7'992 9'312 9'312 9'312 9'312 9'312 9'312 9'312 9' '81 9'661 11'848 12'86 13'852 14'926 16'48 17'178 37'32 7' Durchschnittsprämien Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 2% essteuer 26
27 Kanton Luzern (Stadt Luzern) Erklärung: Eine vierköpfige Familie bezahlte in der Stadt Luzern im Jahr 24 bei ordentlicher Franchise durchschnittlich 72.- Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 11'.- Franken gewährt der Kanton Luzern dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton Luzern werden 13% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je 6,8% der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '377 1'891 2'482 3'113 3'797 4'49 15'481 32'92 7'2 7'2 7'2 7'2 7'2 7'2 7'2 7'2 7'2 7'2 7'2 7'2 7'2 7'2 7'2 7'2 4'8 2' '192 4'826 6'432 7'2 7'2 7'2 7'2 7'2 7'2 7' '658 5'741 7'89 9'91 9'682 1'313 1'997 11'69 22'681 4' Durchschnittsprämien 24 (Luzern) Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 13% essteuer 27
28 Kanton Neuenburg Erklärung: Eine vierköpfige Familie bezahlte im Kanton Neuenburg im Jahr 24 bei ordentlicher Franchise durchschnittlich Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Bruttoeinkommen von rund 8'.- Franken gewährt der Kanton Neuenburg dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton Neuenburg werden 19% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je 6,8% der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '438 2'347 3'288 4'264 5'339 6'483 7'679 26'235 54'481 9'984 9'984 9'984 9'984 9'984 9'984 9'984 9'984 9'984 9'984 9'984 9'984 9'984 9'984 9'984 9'984 6' '744 9'12 9'984 9'984 9'984 9'984 9'984 9'984 9'984 9' '37 1'558 12'331 13'272 14'248 15'323 16'467 17'663 36'219 64' Durchschnittsprämien Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 19% essteuer 28
29 Kanton Nidwalden Erklärung: Eine vierköpfige Familie bezahlte im Kanton Nidwalden im Jahr 24 bei ordentlicher Franchise durchschnittlich Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 98'.- Franken gewährt der Kanton Nidwalden dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton Nidwalden werden 18% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je 6,8% der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '488 2'57 2'675 3'325 4'49 4'784 15'588 32'948 5'88 5'88 5'88 5'88 5'88 5'88 5'88 5'88 5'88 5'88 5'88 5'88 5'88 5'856 5'856 5'856 2'424 1' '384 4'671 5'88 5'88 5'88 5'88 5'88 5'88 5'88 5' '811 5'69 7'296 7'865 8'483 9'133 9'857 1'592 21'396 38' Durchschnittsprämien Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 18% essteuer 29
30 Kanton Obwalden Erklärung: Eine vierköpfige Familie bezahlte im Kanton Obwalden im Jahr 24 bei ordentlicher Franchise durchschnittlich Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Bruttoeinkommen von rund 135'.- Franken gewährt der Kanton Obwalden dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton Obwalden werden 2% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je 6,8% der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '251 1'922 2'613 3'32 4'124 4'929 5'746 18'73 38'563 5'976 5'976 5'976 5'976 5'976 5'976 5'976 5'976 5'976 5'976 5'976 5'976 5'976 5'976 5'976 5'976 4'323 3'27 2'146 1' '653 2'76 3'831 4'975 5'976 5'976 5'976 5'976 5'976 5' '292 3'957 5'752 7'588 9'296 1'1 1'95 11'722 24'49 44' Durchschnittsprämien Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 2% essteuer 3
31 Kanton Schaffhausen Erklärung: Eine vierköpfige Familie bezahlte im Kanton Schaffhausen im Jahr 24 bei ordentlicher Franchise durchschnittlich Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 1'.- Franken gewährt der Kanton Schaffhausen dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton Schaffhausen werden 21% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je 6,8% der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '367 2'113 2'955 3'879 4'877 5'988 7'19 25'845 58'272 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 7'3 7'3 7'3 4'132 1' '932 6'2 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8'64 8' '61 7'567 1'177 11'19 11'943 12'941 14'52 15'173 33'99 66' Durchschnittsprämien Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 21% essteuer 31
32 Kanton Schwyz Erklärung: Eine vierköpfige Familie bezahlte im Kanton Schwyz im Jahr 24 bei ordentlicher Franchise durchschnittlich Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Bruttoeinkommen von rund 112'.- Franken gewährt der Kanton Schwyz dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton Schwyz werden 16% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je 6,8% der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '38 1'437 1'889 2'389 2'948 3'518 12'143 25'863 6'792 6'792 6'792 6'792 6'792 6'792 6'792 6'792 6'792 6'792 6'792 6'792 6'792 6'768 6'768 6'768 4'592 3'7 2' '2 3'92 3'985 6'792 6'792 6'792 6'792 6'792 6'792 6' '552 3'77 5'23 8'229 8'681 9'181 9'74 1'31 18'935 32' Durchschnittsprämien Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 16% essteuer 32
33 Kanton Solothurn Erklärung: Eine vierköpfige Familie bezahlte im Kanton Solothurn im Jahr 24 bei ordentlicher Franchise durchschnittlich Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Bruttoeinkommen von rund 9'.- Franken gewährt der Kanton Solothurn dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton Solothurn werden 16% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je 6,8% der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '182 1'863 2'574 3'33 4'18 5'99 6'7 22'31 48'296 7'632 7'632 7'632 7'632 7'632 7'632 7'632 7'632 7'632 7'632 7'632 7'632 7'632 7'632 7'632 7'632 3'887 1' '745 5'846 7'632 7'632 7'632 7'632 7'632 7'632 7'632 7' '317 7'28 9'495 1'26 1'962 11'812 12'731 13'72 29'942 55' Durchschnittsprämien Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 16% essteuer 33
34 Kanton St.Gallen (Stadt St. Gallen) Erklärung: Eine vierköpfige Familie bezahlte in der Stadt St.Gallen im Jahr 24 bei ordentlicher Franchise durchschnittlich 72.- Franken Krankenkassenprämien (rosa Linie). Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 97'.- Franken gewährt der Kanton St.Gallen dieser Familie (gelbe Linie). Die Krankenkassenprämien abzüglich der ergibt die (grüne Linie). Im Kanton St.Gallen werden 14% der kommunalen und kantonalen Steuereinnahmen natürlicher Personen für die Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflegeheime, oder Spitex) ausgegeben. Vom fliessen je 6,8% der Einnahmen aus der direkten essteuer und aus der ins Gesundheitswesen (). Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gesundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). Die und die anteilsmässige Steuerbelastung zusammen ergeben die dieser Familie für das Gesundheitswesen (rote Linie). Bruttoeinkommen 2' 5' 1'' '364 1'962 2'614 3'352 4'147 4'988 18'135 38'585 7'224 7'224 7'224 7'224 7'224 7'224 7'224 7'224 7'224 7'224 7'224 7'224 7'224 7'224 7'224 7'224 2'885 1' '339 5'95 7'224 7'224 7'224 7'224 7'224 7'224 7'224 7' '739 6'747 8'588 9'186 9'838 1'576 11'371 12'212 25'359 45' Durchschnittsprämien 24 (St. Gallen) Pflegeheime, ) Vermögenssteuern 14% essteuer 34
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