STEUERVORLAGE 17 UND ANDERE STEUERPOLITISCHE THEMEN
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- Adrian Huber
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1 STEUERVORLAGE 17 UND ANDERE STEUERPOLITISCHE THEMEN ERICH ETTLIN PARTNER BDO AG STÄNDERAT KT OW 2. November 2017
2 SV17 Politische Beurteilung Welches Preisschild? Ist Patent Box so noch attraktiv? F+E international wettbewerbsfähig? NID vom Tisch? Dividendenbesteuerung: soll man die Kantone materiell harmonisieren? Dividendenbesteuerung: Wie gross wird der Widerstand? Seite 2
3 SV17 Politische Beurteilung Familienzulagen kein taugliches Instrument Alternativen (EL; Prämienverbilligung.) Ausgleich Bund Kantone Zeitplan realistisch? Wenn Vernehmlassung «zerzaust» wie sieht die Botschaft aus? Kann man ein Referendum verhindern? Seite 3
4 SV17 Politische Beurteilung Wie lange hat die Schweiz Zeit, die Privilegien abzuschaffen Multinationals verlangen die Abschaffung asap Unilaterale Gegenmassnahmen werden bereits angewandt Wenn SV17 scheitert interkantonaler Steuerwettbewerb angeheizt? Seite 4
5 SV17 Dividendenbesteuerung Rechtsformneutrale Besteuerung? Ist 70 % richtig? Das hängt von den Massnahmen der Kantone ab (Senkung der Gewinnsteuer) Soll man zuerst auf die Steuerstrategien der Kantone warten oder parallel daran arbeiten? 70 % Dividendenbesteuerung = Mehreinnahmen Bund ca. 75 Mio. CHF; Kantone ca. 315 Mio CHF Seite 5
6 SV17 Wegfall Privilegien Step up freiwillig (10 Jahre) oder nach SV17 (5 Jahre Sondersatz)? Auswirkungen auf NFA Seite 6
7 SV17 Zustimmung der Kantone, Städte und Gemeinden Städte und Gemeinden explizit erwähnt Ist eigentlich falsche Vorgehensweise: Bund Kantone Städte/Gemeinden Bundessteuer-Anteil von 17 % auf 20.5 % = CHF 825 Mio. Wird wohl eher wieder auf 21.2 % angehoben Seite 7
8 SV17 Was machen die Kantone? Warten auf die SV17 bis die Kantone sich geäussert haben (Abstimmungskampf erleichtern)? Kapitalsteuer! Senkung Gewinnsteuer Mehr als 70 % Dividendenbesteuerung oder weniger als 70 % Gesamtbegrenzung? Seite 8
9 SV17 Chancen? Wie verhält sich Gewerbeverband / SVP? Druck der Abstimmungsgewinner (SP) Parlament muss sich möglichst einig sein sonst wird es vor dem Volk schwierig Kantonsvertreter in unterschiedlicher Ausgangslage Seite 9
10 VEREINFACHTES ABRECHNUNGSVERFAHREN Einschränkung auf: Hausangestellte Gilt nicht mehr für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften Mitarbeit Ehegatte und Kinder im eigenen Betrieb nicht mehr Damit aber für Personenunternehmen noch möglich Seite 10
11 VEREINFACHTES ABRECHNUNGSVERFAHREN Seite 11
12 VEREINFACHTES ABRECHNUNGSVERFAHREN Seite 12
13 EL-REFORM Momentan im Parlament U.a. enthalten (kann noch ändern): Kapitalbezug (nur obligatorischer Bereich) soll eingeschränkt werden (Leistung in Rente) Vorbezug für selbstständige Erwerbstätigkeit soll nicht mehr möglich sein Kommission reduziert auf jenen Betrag, auf den die Versicherten im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten Vorbezug für Wohneigentum immer noch möglich Seite 13
14 FABI Motion Ettlin von beiden Räten angenommen Keine Aufrechnung von «übrigen» Einkommen bei Geschäftsfahrzeugen wegen Arbeitsweg Verwaltung hat Gesetzesänderung verlangt WAK-N und NR sind ihr gefolgt ( ) Seite 14
15 FABI Die Motion wird mit folgender Änderung angenommen: Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzuschlagen, damit auf Verwaltungsstufe ein Einkommensanteil für die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg mit den 9,6% des Fahrzeugkaufpreises für die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs mitabgegolten ist. Seite 15
16 FABI Warten auf den Gesetzesvorschlag (Art. 26 Abs. 1 Bst. a DBG) In WAK-S Auftrag an Verwaltung erteilt, Anpassung mit Erhöhung der Pauschale (heute 9.6 %) zu verbinden Inzwischen ist das Einkommen bei langem Arbeitsweg (Kosten höher als CHF bzw. kantonalem Betrag) in der Steuererklärung zu deklarieren Aussendiensttage abziehen - Auch halbe Aussendiensttage Für Steuerverwaltungen schwierig (was wenn nicht deklariert wird Steuerhinterziehung?) Seite 16
17 VERRECHNUNGSSTEUER Motion Schneeberger Keine Verwirkung bei der Verrechnungssteuer: Der Bundesrat wird beauftragt, das Verrechnungssteuergesetz so anzupassen, dass in der Schweiz ansässige, natürliche Personen die Verrechnungssteuer-Rückerstattung wegen versehentlichem oder fahrlässigem Nicht- oder Falschdeklarieren nicht verwirken, solange gewährleistet ist, dass die mit der Verrechnungssteuer belasteten Vermögenserträge besteuert werden. Seite 17
18 VERRECHNUNGSSTEUER Der Bundesrat beauftragt das EFD, bis Juni 2017 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten die Vernehmlassungs-vorlage liegt vor. Artikel 23 VStG soll dahingehend präzisiert werden, dass bei noch nicht rechtskräftiger Veranlagung die versehentlich nicht deklarierten verrechnungssteuerbelasteten Einkünfte vom Steuerpflichtigen grundsätzlich nachdeklariert werden können, ohne dass der Rückerstattungsanspruch verwirkt. Dies soll sowohl bei spontanen Nachdeklarationen gelten als auch bei solchen, die anlässlich einer Nachfrage der Steuerbehörde erfolgen. Seite 18
19 VERRECHNUNGSSTEUER Seite 19
20 EIGENMIETWERTBESTEUERUNG : Die WAK-N gibt der von der WAK-S eingereichten parlamentarischen Initiative «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» (17.400) Folge; Die WAK-S wird nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Seite 20
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