JA zur Unternehmenssteuerreform III Volksabstimmung vom 12. Februar 2017

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1 Kanton Basel-Stadt JA zur Unternehmenssteuerreform III Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 Dr. Eva Herzog, Regierungsrätin Christoph Brutschin, Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger, Regierungsrat Medienkonferenz, 13. Dezember 2016

2 Agenda 1. Ausgangslage 2. Die Unternehmenssteuerreform III 3. Volkswirtschaftliche Bedeutung der Reform 4. Umsetzung im Kanton Basel-Stadt 5. Schlusswort Unternehmenssteuerreform III 2

3 Ausgangslage Unternehmenssteuerreform III 3

4 Grosse Differenzen bei ordentlichen Steuersätzen Ordentliche Gewinnsteuerlast 2015 (max.), effektiv, inkl. dbst, im Hauptort 25% Kanton und Gemeinde Bund 20% 15% Abstand BS zu günstigsten Standorten: 10 Prozentpunkte 10% 5% 0% LU NW OW AR AI ZG SZ UR GL SH TG GR NE SG AG FR BL TI JU ZH VS BE SO BS VD GE Quelle: Hinny (2016) Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 6, S. 16 Unternehmenssteuerreform III 4

5 Geringe Abstände bei Statusgesellschaften Typische Gewinnsteuerlast einer gemischten Gesellschaft 2014, effektiv, inkl. dbst., im Hauptort 25% 20% Kanton + Gemeinde, effektiv Bund, effektiv 15% 10% Abstand BS zu günstigsten Standorten: Rund 1 Prozentpunkt 5% 0% LU OW AR NW AI SZ ZG UR GL SH TG GR SG NE AG FR TI BL JU ZH BE VS SO BS VD GE Quelle: KPMG (2014) Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 7, S. 18 Unternehmenssteuerreform III 5

6 Statusgesellschaften werden aufgehoben Die Schweiz muss handeln International müssen bis Ende 2016 rund 40 Steuermodelle angepasst oder aufgehoben werden (5 in der Schweiz). Übergangsfrist bis Internationaler Austausch von Steuerdaten ab Unternehmenssteuerreform III 6

7 Und wenn wir nichts tun? 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% GE BS ZH ZG LU ordentlicher Steuersatz privilegierter Steuersatz BS: Verdoppelung der Steuerlast für bisher privilegierte Erträge Abwanderungsdruck in Richtung Tiefsteuerkantone / Ausland Annahme CH: Gewinnsteuersatz effektiv, inkl. Bund, Kanton, Gemeinde; privilegiert: Gemischte Gesellschaft Unternehmenssteuerreform III 7

8 Unternehmensteuerreform III: Reformpaket des Bundes Unternehmenssteuerreform III 8

9 Heutige Statusgesellschaften Mit Status Reduktion Gewinnsteuer Kanton alt Ordentlich Gewinnsteuer Kanton neu Ohne Gegenmassnahmen International nicht mehr akzeptabel. würde sich die Gewinnsteuerlast verdoppeln. droht die Abwanderung aus BS in Tiefsteuerstandorte. Gewinnsteuer Bund Gewinnsteuer Bund Die Schweiz und Basel-Stadt müssen handeln. Unternehmenssteuerreform III 9

10 Patentbox (obligatorisch) Mit Status Reduktion wegen Status Gewinnsteuer Kanton alt Mit Patentbox Reduktion mit Patentbox Gewinnsteuer Kanton neu OECD- Standard und heute in 15 EU-Staaten eingesetzt. Erträge aus Patenten (u.ä.) werden in den Kantonen reduziert besteuert. Reduktion nur, soweit Forschung/Entwicklung in der Schweiz stattfindet. Gewinnsteuer Bund Gewinnsteuer Bund Die Patentbox ist ein wichtiges Element, um die Standortattraktivität für innovative Firmen zu sichern. Unternehmenssteuerreform III 10

11 Inputförderung (freiwillig) Mit Inputförderung Reduktion mit Inputförderung Gewinnsteuer Kanton neu In über 20 OECD-Staaten eingesetzt. Aufwendungen für Forschung, Entwicklung und Innovation sind zu maximal 150% abzugsfähig. Die konkrete Erhöhung bleibt den einzelnen Kantonen überlassen. Gewinnsteuer Bund Die Inputförderung fördert Forschung und Entwicklung. Sie ist ein möglicher Ersatz einer Patentbox. Unternehmenssteuerreform III 11

12 Zinsbereinigte Gewinnsteuer Von EU-Kommission als Standard vorgeschlagen - Zusätzlicher Abzug der Verzinsungskosten des Eigenkapitals Reduktion - Wurde dank Widerstand der Kantone sehr stark eingeschränkt. - Beendet die steuerliche Begünstigung von Fremdkapital gibt einen Anreiz, Eigenkapital zu schaffen. Gewinnsteuerbasis Gewinnsteuerbasis Die zinsbereinigte Gewinnsteuer wurde von gewichtigen Kantonen gefordert. Sie macht Unternehmen «krisenresistenter». Unternehmenssteuerreform III 12

13 Bundesreform: Umbau des Steuersystems Bisherige Instrumente Holding Gemischte Gesellschaft Domizilgesellschaft Neue Instrumente Patentbox Inputförderung Zinsbereinigte Gewinnsteuer Gewinnsteuerlast: ~8-11% (inkl. dbst.) für internationale Aktivitäten Gewinnsteuerlast: ~11-13% (inkl. dbst.), z.b. für Erträge aus Innovation Mit der Bundesreform werden nicht mehr akzeptierte Steuermodelle aufgehoben und neue, international verbreitete Modelle eingeführt. Unternehmenssteuerreform III 13

14 Entlastungsbegrenzung sichert die Kantone ab NID «light» Patentbox Inputförderung Maximale Entlastung der kantonalen Gewinnsteuer: Basel-Stadt: 40%, Schweiz: 80% Die Entlastungsbegrenzung garantiert eine Mindestabschöpfung in allen Kantonen. Sie ist eine wichtige Neuerung der USR III. Unternehmenssteuerreform III 14

15 Steuereinnahmen von Unternehmen verdreifacht Steuereinnahmen p.a. von juristischen Personen (Gewinn- und Kapitalsteuern), in Franken 20'000'000'000 15'000'000'000 10'000'000'000 Kantone und Gemeinden 5'000'000'000 Bund Quelle: EFV (2016), Finanzstatistik Unternehmenssteuerreform III 15

16 Bundesreform gibt Spielraum für die Kantone. Mittel zur Gegenfinanzierung kantonalen Reform Teilbesteuerung Dividenden NFA Kompensation Bund Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden Entlastung im Finanzausgleich Erhöhung des Kantonsanteils an der Bundessteuer Dank der Bundesreform erhalten die Kantone finanziellen Spielraum für die Umsetzung der kantonalen Reform Unternehmenssteuerreform III 16

17 Auswirkungen auf Unternehmenskategorien Internationale Unternehmen, die heute privilegiert sind und die in der Schweiz über einen hohen Forschungsanteil verfügen (z.b. Life Science), tragen insgesamt eine ähnliche Steuerlast nach der Reform wie vor der Reform. Unternehmen, die heute steuerlich privilegiert sind und nicht in der Forschung tätig sind (z.b. internationale Handelsunternehmen), erfahren eine spürbare, aber tragbare Mehrbelastung. Viele KMU und weitere heute ordentlich besteuerte Unternehmen tragen nach der Unternehmenssteuerreform III eine deutlich tiefere Steuerlast. Unternehmenssteuerreform III 17

18 Zusammenfassung Die Unternehmenssteuerreform III - macht das Schweizer Steuersystem international kompatibel. - hält den Standort attraktiv. - gibt den Kantonen finanziellen Spielraum für die Umsetzung der nötigen kantonalen Reformen. - kommt finanziell günstiger als die bekannten Alternativszenarien. Unternehmenssteuerreform III 18

19 Volkswirtschaftliche Bedeutung für den Kanton Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III 19

20 Es geht um den Werkplatz. International ausgerichtete Firmen: Vollzeitstellen allein in Basel-Stadt 48% der Gesamtwertschöpfung in Basel-Stadt Mit der Unternehmenssteuerreform III stellen wir auch die Weichen für den Werkplatz Schweiz. Unternehmenssteuerreform III 20

21 Studie von BAK Basel Economics BAK Basel Economics hat im Auftrag des Kantons Basel-Stadt die volkswirtschaftliche Bedeutung der Unternehmenssteuerreform III untersucht. Fragestellungen: Wie gross ist der Anteil der Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Kanton Basel-Stadt, die bei einer Ablehnung gefährdet wären? Welche Branchen sind konkret betroffen? Welche Zusammenhänge bestehen zum Kanton Basel-Landschaft? Unternehmenssteuerreform III 21

22 Ergebnis: Hohe volkswirtschaftliche Bedeutung Einnahmen aus Gewinnund Kapitalsteuern sowie aus Kantonsanteil dbst. in Mio. Franken Beschäftigung in Basel-Stadt, in Vollzeitstellen Wertschöpfung in Basel-Stadt, in Mia. Franken 32' % % % '000 Statusgesellschaften Ordentlich besteuerte Gesellschaften Quelle: Steuerverwaltung Basel-Stadt und BAK Basel Unternehmenssteuerreform III 22

23 Life Science, Handel, Logistik besonders betroffen Beschäftigung in BS, in Vollzeitstellen 125'000 20% 32'000 Branche Anzahl Stellen Life Science Weitere F&E Handel Logistik und Verkehr Übrige Total Branchen mit hoher Bedeutung der Steuerstatus Branchen mit tiefer Bedeutung der Steuerstatus Quelle: BAK Basel, volkswirtschaftliche Bedeutung der Unternehmenssteuerreform III für den Kanton Basel-Stadt Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 12, S. 23 Unternehmenssteuerreform III 23

24 Grosse Ausstrahlung in die Region Über Arbeitskräfte pendeln aus Baselland nach Basel-Stadt und tragen so Einkommen in ihren Kanton. Sollten die Statusgesellschaften aus Basel- Stadt abwandern, so gingen Baselland geschätzt 220 Mio. Franken an Einkommenssteuern verloren. Quelle: BAK Basel Unternehmenssteuerreform III 24

25 Patentbox zentral für den Innovationsstandort Erträge aus Patenten werden reduziert besteuert. 15 Staaten in Europa wenden die Patentbox derzeit an. OECD-Standard: Steuerreduktion nur für Unternehmen, welche in der Schweiz in Forschung investieren. Die Patentbox ist ein zentrales Element im Standortwettbewerb. Sie schafft einen Forschung und Innovation in der Schweiz zu betreiben. Unternehmenssteuerreform III 25

26 Der Anteil der innovationsintensiven Branchen wächst. Anteil an der Wertschöpfung in der Schweiz, in % 30% 25% 19% 18% 2000: 56% 42% 2012: 65% 15% 48% 2020(p) 69% 13% 19% 26% 23% 21% Low-tech Mediumlow-tech Mediumhigh-tech High-tech Quelle: BAK Basel Unternehmenssteuerreform III 26

27 Zusammenfassung Die Unternehmenssteuerreform III - ist für zahlreiche Arbeitsplätze im Kanton Basel-Stadt von grösster Bedeutung. - schafft Anreize, in der Schweiz weiterhin in Forschung und Innovation zu investieren. - sichert das Rückgrat der Basler Volkswirtschaft. Unternehmenssteuerreform III 27

28 Umsetzung im Kanton Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III 28

29 Umsetzung in Basel-Stadt: Eine Reform für Bevölkerung, Wirtschaft und Kanton Finanzielle Entlastung Bevölkerung Wirtschaft Kanton Attraktivität des Standorts Finanzielle Nachhaltigkeit Unternehmenssteuerreform III 29

30 Drei Säulen des kantonalen Massnahmenpakets (1) Unternehmenssteuerreform (2) Begleitmassnahmen für die Bevölkerung (3) Ausgleich für den Kanton (Element der Bundesreform) Aufhebung Steuerstatus Senkung Gewinnsteuersatz Einführung Patentbox Einführung zinsbereinigte Gewinnsteuer Senkung Kapitalsteuersatz Erhöhte Besteuerung Dividenden Steuersenkung für natürliche Personen Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen Erhöhung der Beiträge an die Prämienverbilligung Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer Reform des Nationalen Finanzausgleichs Quelle: Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 2, S. 7 Unternehmenssteuerreform III 30

31 Erste Säule: Unternehmenssteuerreform (1) Unternehmenssteuerreform Aufhebung Steuerstatus Senkung Gewinnsteuersatz Einführung Patentbox Einführung zinsbereinigte Gewinnsteuer Senkung Kapitalsteuersatz Erhöhung Besteuerung Dividenden Gewinnsteuerlast: 13%* *effektiv, inkl. Bund Maximale Entlastung kantonal: 40% Kapitalsteuersatz: 1 Teilbesteuerung: 80% 1. Internationale Akzeptanz 2. Erhalt der Attraktivität 3. Sicherung der Einnahmen Unternehmenssteuerreform III 31

32 Zweite Säule: Begleitmassnahmen für die Bevölkerung (2) Begleitmassnahmen für die Bevölkerung Steuersenkung für natürliche Personen Erhöhung der Kinderund Ausbildungszulagen Erhöhung der Beiträge an die Prämienverbilligung Erhöhung Freibetrag: Fr für Alleinstehende Fr für Alleinerziehende Fr für Verheiratete Erhöhung um Fr (auf Fr für Kinder / Fr für Auszubildende) Erhöhung um Fr. 10 Mio. 1. Steuerliche Entlastung 2. Weitergabe eines Teils der Entlastung der Unternehmen 3. Gesamte Bevölkerung profitiert Unternehmenssteuerreform III 32

33 Dritte Säule: Ausgleich für den Kanton (3) Ausgleich für den Kanton (Element der Bundesreform) Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer Reform des Nationalen Finanzausgleichs Erhöhung von 17% auf 21.2% Reduktion des Gewichts der Unternehmensgewinne und Berücksichtigung der Patentbox 1. Mehreinnahmen des Kantons von 50 Mio. Franken 2. Entlastung des Kantons um 20 Mio. Franken Unternehmenssteuerreform III 33

34 Kanton: Belastung um Fr. 140 Mio. Entlastung (Mio.) Unternehmenssteuern Begleitmassnahmen Ausgleich für Kanton Gewinnsteuer Kapitalsteuer Dividenden Einkommenssteuer Prämienverbilligung Kantonsanteil dbst. NFA Saldo Belastung (Mio.) Quelle: Ratschlag «Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton Basel-Stadt», Abbildung 5, S. 10 Unternehmenssteuerreform III 34

35 Zeitplan kantonale Vorlage Basel-Stadt Eröffnung der Vernehmlassung 8. September 2016 Ende der Vernehmlassung 15. Dezember 2016 Volksabstimmung Bundesreform 12. Februar 2017 Ratschlag an den Grossen Rat Frühjahr 2017 (Volksabstimmung kant. Reform gegebenenfalls 2018) Inkrafttreten 1. Januar 2019 Unternehmenssteuerreform III 35

36 Zusammenfassung Die Unternehmenssteuerreform III ermöglicht dem Kanton Basel-Stadt ein umfassendes Reformpaket, welches folgende Ziele erreicht: - Die Steuerbelastung für internationale Unternehmen bleibt wettbewerbsfähig Arbeitsplätze im Kanton werden gesichert und die Basis für weiteres Wachstum wird gelegt. - KMU werden steuerlich entlastet, da sie von sinkenden ordentlichen Steuersätzen und neuen steuerlichen Instrumenten profitieren. - Begleitmassnahmen bewirken eine finanzielle Entlastung der Bevölkerung. Die Reform ist für den Kanton Basel-Stadt finanziell tragbar. Unternehmenssteuerreform III 36

37 Schlusswort Unternehmenssteuerreform III 37

38 JA zur Unternehmenssteuerreform JA zu Basel Ein JA zur Unternehmenssteuerreform III heisst: - Attraktivität für Unternehmen und ihre Arbeitskräfte und Investitionen - Weiterhin hohe Qualität bei Infrastruktur, Kultur und Sozialleistungen Ein NEIN zur Unternehmenssteuerreform III heisst: - Unsicherheit für Unternehmen, Investitionen und Arbeitsplätze - Grosse finanzielle Risiken für den Kanton 38

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