Der nationale Finanzausgleich im Umbruch?
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- Waltraud Wetzel
- vor 6 Jahren
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1 Der nationale Finanzausgleich im Umbruch? Eine politische Diskussion organisiert von
2 Die Teilnehmer auf dem Podium Peter Hegglin, Finanzdirektor Zug Alfred Bossard, Finanzdirektor Kanton Nidwalden Joachim Eder, Ständerat, Kanton Zug Roland Fischer, Nationalrat, Kanton Luzern Martin Landolt, Nationalrat, Kanton Glarus Frank Marty, Leiter Finanzen und Steuern, economiesuisse Gesprächsleitung: Leo Granziol, alt Kantonsrat, Rechtsanwalt und Konsulent bei GHM Partners, Zug Einführung: Oliver Habke, Rechtsanwalt und Notar, Partner bei GHM Partners, Zug
3 Die heutigen Themen 1. Der nationale Finanzausgleich Funktionsweise: Ressourcenausgleich 3. Die minimale Ausstattung mit Ressourcen 4. Die Auswirkungen des NFA 5. Fehlanreize im NFA 6. UStR III: Weshalb? 7. UStR III: Besteuerungssystem 8. UStRIII: Auswirkungen 9. Widerstand? Massnahmen in Diskussion 10.Fragen aus dem Publikum
4 Der nationale Finanzausgleich (NFA) Der Finanzausgleich verfolgt das Ziel, zusammen mit dem Härteausgleich dafür zu sorgen, dass alle Kantone über eine minimale Ausstattung mit finanziellen Ressourcen verfügen, was ihre Finanzautonomie stärkt und die Unterschiede verringert
5 Zahlungen in Mio. CHF Ausgleichszahlungen 2016 Bund 227 2' vertikal horizontal 114 vertikal horizontal 1'572 Lastenausgleich des Bundes Härteausgleich Ressourcenausgleich geografischtopografisch soziodemografisch 341 3' Ressourcenschwache Kantone AG BL AI AR GR SG SH SO TG TI UR VS BE FR GL JU LU NE OW Kantone mit Härteausgleich Ressourcenstarke Kantone ZG BS GE NW SZ VD ZH Kantone mit Sonderlasten Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
6 Ausgleichszahlungen der Kantone Quelle: Tagesanzeiger
7 Die grössten Zahler NFA Kantonsbeiträge total CHF Mio Zug Zürich Genf Basel Stadt übrige Kantone
8 NFA Ausgleichszahlungen 2016 pro Kopf der Bevölkerung CHF / Einwohner
9 Ressourcenausgleich in CHF pro Einw. 90'000 80'000 70'000 60'000 50'000 40'000 Massgebende Gewinne der juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus Massgebende Gewinne der juristischen Personen ohne besonderen Steuerstatus Massgebende Vermögen der natürlichen Personen Massgebende Einkommen der natürlichen Personen (inkl. Quellensteuer) 30'000 20'000 10'000 - ZG SZ GE BS NW ZH VD SH BL TI AG NE OW AR AI GR LU SG SO TG FR BE GL VS JU UR Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
10 Die minimale Ausstattung mit Ressourcen RessourcenstarkeKantone Ressourcenschwache Kantone SchweizerMittelwert 85%-Ziel Punkte ZG SZ GE BS NW ZH VD SH BL TI AG NE OW AR AI GR LU SG SO TG FR BE GL VS JU UR
11 Kantone insgesamt: leichteranstiegder Steuerausschöpfung Mehrheit der Kantone senkteausschöpfung Die Folgen des NFA Veränderung in Prozentpunkten CH-Mittel = 0.6 ZG SZ NW CH-Mittel= 26 % VD NE ZH BE TI VS BS AG BL GL AR SH SG GR AI SO LU TG UR OW FR GE JU -8 10% 15% 20% 25% 30% 35% Ressourcenstarke Kantone, 2014 Ressourcenschwache Kantone, 2014 Steuerliche Ausschöpfung 2008 Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
12 Fehlanreize im NFA? Der Finanzausgleich führt bei ressourcenschwachen Kantonen zu einem starken Anreiz, Steuersenkungen oder andere Massnahmen zur Stärkung der Wirtschaft zu unterlassen. Dieser negative Anreiz gilt insbesondere bei den Gewinnen jur. Personen, wo ein Grossteil der ressourcenschwachen Kantone mehr Geld aus dem Finanzausgleich verliert als sie über höhere Steuereinnahmen erzielen können
13 UStR III: Weshalb? Seit 2005 Kontroverse mit EU über die Unternehmensbesteuerung 2007 unliateralereu Entscheid: Kantonale Unternehmenssteuerregime (Domizilgesellschaften, Gemischte Gesellschaften, Holdinggesellschaften, Beteiligungsabzug, Finanzbetriebsstätten, Prinzipalstrukturen und Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik) verletzen die Beihilfebestimmung des Freihandelsabkommens Schweiz-EU 2009 Lösung des Konflikts scheitert 2010 Angebot der EU: Dialog über Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung 2012 Mandat an den Bundesrat, den Dialog aufzunehmen 2014 Einigung: Verzicht auf kantonale Steuerregimes und Anpassung neuer Massnahmen an die internationalen Standards der OECD Neu : Abschaffung von Domizilgesellschaften, Holdinggesellschaften, Gemischte Gesellschaften, Beteiligungsabzug etc
14 Neues Besteuerungssystem unter UStR III HeutigesSystem: Gewinne: Ressourcenpotenzial: Ressourcenpotenzial: OrdentlichbesteuerteGes. GemischteGes. Domizil-Ges. Holding-Ges. 100% b M b D b H NeuesSystem: Gewinne OrdentlichbesteuerteGesellschaften Box ζ ordentlich ζ box FaktorZeta: Gewichtung mit relativer Steuerausschöpfung; Ø-Besteuerung von Gewinnen im Verhältnis zu Einkommen Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
15 UStR III: Finanzpolitische Aspekte Geltendes Steuersystem: Einnahmen aus Gewinnsteuern (Durchschnitt ): Steueraufkommen Bund: CHF 8.2 Mrd. davon Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus (48%): CHF 3,6 Mrd. Steueraufkommen Kantone + Gemeinden: CHF 9.9 Mrd. davon Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus: CHF 2.1 Mrd. Steuerausschöpfung beträgt je nach Kanton ca % Quelle: Erläuternder Berichtzur Vernehmlassungsvorlage USR III
16 UStR III: Auswirkung auf den Ressourcenindex Ressourcenindex ZG ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Zeta Faktoren Effektive Zahlen 2014 Ohne Gewichtung der Gewinne Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
17 Widerstand? Massnahmen in Diskussion Kantonsreferendum (8 Kantonsparlamente müssen zustimmen, bei noch 7 Geberkantonen) Gesamtschweizerisches Referendum gegen den Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeträge des Ressourcenausgleichs ( Unterschriften bis notwendig) Einzahlung auf ein Sperrkonto Zahlungsverweigerung Sistierung der Mitgliedschaft bei der Konferenz der Kantonsregierungen Mitsprache bei der Verwendung der Ausgleichszahlungen (wer zahlt befiehlt!) Mehr Infos auf
18 Fragen aus dem Publikum?
19 Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme! Wir laden Sie nun zum Apéroim Foyer ein!
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