Unternehmenssteuerreform III: Umbau des Steuersystems
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- Claudia Langenberg
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1 Unternehmenssteuerreform III: Umbau des Steuersystems Regierungsrätin Dr. Eva Herzog Regierungsrat Dr. Anton Lauber Informationsanlass HKBB 18. August 2015 Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft 1 Agenda 1. Rahmenbedingungen und Ziele 2. Ausgangslage in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft 3. Botschaft des esrates 4. Kantonale senkungen 5. Ausblick 6. Zusammenfassung/Schlusswort Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft 2 1
2 1. Rahmenbedingungen Neue internationale Standards - «Schädliche» Steuermodelle müssen aufgehoben werden. - OECD entwickelt internationalen Standard für eine Patentbox. - Details werden bis Ende 2015 bekannt. «Die Schweiz muss ihr Steuersystem umbauen. Nur so kann sie die Investitionssicherheit gewährleisten und als Standort attraktiv bleiben.» Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft 3 1. Ziele der Unternehmenssteuerreform III Internationale Regeln einhalten Attraktivität des Standorts erhalten Nötige Einnahmen für die öffentlichen Hand sichern «Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wollen die Attraktivität der Region auch nach der Unternehmenssteuerreform III erhalten.» Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft 4 2
3 2. Ausgangslage: sätze, gemischte Gesellschaft sätze gemischte Gesellschaft 2013, effektiv, inkl. essteuer, im Hauptort Quelle: KPMG (2013) «Für international ausgerichtete Unternehmen sind heute dank Sondermodellen alle Kantone international wettbewerbsfähig» Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft 5 2. Ausgangslage: sätze, ordentlich Ordentliche sätze 2014, effektiv, inkl. essteuer, im Hauptort Quelle: KPMG (2014) «Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gehören heute bei den ordentlichen Steuersätzen zu den teureren Standorten.» Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft 6 3
4 2. Ausgangslage: Geschätzte Anteile an den n Datenbasis ; inkl. Kantonsanteil DBSt.; Quelle: Botschaft des esrates (2015) «Sowohl in Basel-Stadt als auch in Basel-Landschaft tragen die Statusgesellschaften einen hohen Anteil zu den n bei.» Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft 7 2. Ausgangslage: Anteile am steuerbaren Gesamtgewinn Datenbasis ; basis DBSt..; Quelle: Botschaft des esrates (2015) «Sowohl in Basel-Stadt als auch in Basel-Landschaft tragen die Statusgesellschaften zu über der Hälfte der basis bei.» Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft 8 4
5 2. Ausgangslage: Hohe volkswirtschaftliche Bedeutung Innovative, international ausgerichtete Unternehmen - tragen einen hohen Anteil an den Steuereinnahmen; - beschäftigen in der Region Basel direkt rund Personen (+indirekt ); - haben in der Region einen Wertschöpfungsanteil von rund 30%; Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft 9 3. Botschaft des esrates: Überblick Übergangsregeln kantonale sätze Ersatzmassnahmen Gegenfinanzierung «Das rasche Vorgehen und die Botschaft des esrates als Gesamtpaket sind positiv» Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft 10 5
6 3. Botschaft: Aufhebung der Statusgesellschaften heute: Art. 28 StHG heute Reduktion Kanton alt nach Reform Kanton neu Ohne Gegenmassnahmen - würde sich die last für die betroffenen Unternehmen verdoppeln. - droht die Abwanderung aus BS und BL in Tiefsteuerstandorte. «Die Aufhebung der Statusgesellschaften löst in BS und BL Handlungsbedarf aus es gibt keine Alternative dazu.» Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft Botschaft: Einführung Patentbox neu: Art. 24a StHG mit Status, vor Reform Reduktion Kanton alt mit Box, nach Reform Reduktion Kanton neu - Erträge aus Patenten und patentähnlichen Immaterialgütern werden in den Kantonen reduziert besteuert. - Die maximale Entlastung hängt von den Investitionen in Forschung und Entwicklung in der Schweiz ab (OECD-Standard). - Die konkrete Entlastung bleibt den einzelnen Kantonen überlassen (max. 90%). «Die Patentbox ist aus Sicht der Kantone BS und BL zu begrüssen.» Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft 12 6
7 3. Botschaft: Einführung «Inputförderung» neu: Art. 25a StHG - Kantone erhalten die Möglichkeit, Forschung und Entwicklung über erhöhte Abzüge zu fördern. - Die konkrete Erhöhung und Ausgestaltung bleibt den einzelnen Kantonen überlassen. «Die Kantone BS und BL unterstützen die Möglichkeit der Inputförderung. Das Instrument dient zur Kompensation einer allfällig zu restriktiven Patentbox.» Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft Botschaft: Anpassung bei der Kapitalsteuer (1) neu: Art. 29 Abs. 3 StHG Heutige Regelung (BL) 1) Ordentlich besteuerte Gesellschaften Kapitalsteuer beträgt minimal 2.8 Promille und maximal 3.8 Promille des Eigenkapitals. Auf kantonaler Ebene wird die an die Kapitalsteuer angerechnet. 2) Statusgesellschaften Kapitalsteuer beträgt 0.2 Promille für Holding- und 1 Promille für übrige Statusgesellschaften. à findet mitusr III keine Anwendung mehr Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft 14 7
8 3. Botschaft: Anpassung bei der Kapitalsteuer (2) neu: Art. 29 Abs. 3 StHG Heutige Regelung (BS) 1) Ordentlich besteuerte Gesellschaften Kapitalsteuer beträgt 5.25 Promille des Eigenkapitals 2) Statusgesellschaften Kapitalsteuer beträgt 0.5 Promille des Eigenkapitals à findet mit USR III keine Anwendung mehr Ersatzmassnahme im Rahmen der Botschaft Kantone erhalten die Möglichkeit, die Kapitalsteuer auf Beteiligungen und Immaterialgütern zu reduzieren. «Die Anpassung bei der Kapitalsteuer ist als zielgerichtete Ersatzmassnahme zu begrüssen.» Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft Botschaft: Abschaffung Emissionsabgabe - BR will Emissionsabgabe auf Eigenkapital abschaffen 230 Mio. - Es geht um eseinnahmen von jährlich mehr als CHF 200 Mio. «Die Kantone BS und BL lehnen diese nicht prioritäre Massnahme ab. Die frei werdenden Mittel sind zur Erhöhung der Ausgleichszahlungen zu verwenden.» Nein Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft 16 8
9 3. Botschaft: Elemente zur Gegenfinanzierung Teilbesteuerung Dividenden Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden (von 50% auf 70%) Mittel zur Gegenfinanzierung der nötigen Senkung der ordentlichen sätze NFA Kompensation Entlastung durch reduziertes Gewicht Unternehmen / Boxengewinne im Finanzausgleich Erhöhung des Kantonsanteils an der essteuer (von 17% auf 20.5%) «BS und BL begrüssen im Grundsatz die in der Botschaft vorgesehene Gegenfinanzierung und Anpassung des NFA.», aber Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft Botschaft: Vom esrat verworfene Massnahmen - Zinsbereinigte - Reform des Beteiligungsabzugs - Ausdehnung der Verlustverrechnung - Ausdehnung der Teilbesteuerung der Dividenden auf Streubesitz - Tonnage Tax «Aus Sicht der Kantone BS und BL ist der Verzicht des esrates auf die aufgeführten Massnahmen positiv.» - Kapitalgewinnsteuer «BL unterstützt den Verzicht auf die Kapitalgewinnsteuer. BS akzeptiert ihn im Gesamtpaket.» Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft 18 9
10 3. Botschaft: Übergangsregel für Statusgesellschaften neu: Art. 78g StHG heute Reduktion wegen Status Kanton alt Übergangsregel Reduktion durch Step Up Kanton neu Zeitlich begrenzt auf 5 hre: - Reduzierte Besteuerung der aufgedeckten stillen Reserven inklusive selbst geschaffener Mehrwert. - Die Übergangsregel federt den Übergang vom alten ins neue System ab. - Der in der Botschaft vorgeschlagene "Step Up" hat Vorteile gegenüber der Vernehmlassungsvorlage. «Die Übergangsregeln sind aus Sicht der Kantone BS und BL im Sinne eines schrittweisen Übergangs zu begrüssen.» Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft Kantonale senkungen Von Ersatzmassnahmen profitieren nicht alle - Patentbox - Inputförderung - Reduzierte Kapitalsteuer Gegenfinanzierung ermöglicht Spielraum - Die Gegenfinanzierung (Ausgleichsmassnahmen, NFA, Dividendenbesteuerung) gibt den Kantonen Spielraum für die Senkung der ordentlichen sätze. Statusgesellschaften Patentbox Inputförderung Anpassung Kapitalsteuer ordentlich besteuerte Gesellschaften «Die Kantone BS und BL werden im Zuge der USR III ihre ordentlichen sätze senken müssen.» Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft 20 10
11 5. Ausblick: Auswirkungen für Unternehmen Reformelement KMU KMU, forschend Grosskonzern, forschend Grosskonzern, nicht forschend Aufhebung Sonderstatus neutral steuererhöhend steuererhöhend Einführung Patentbox neutral Mitnahme Kompensation neutral Inputförderung? offen Mitnahme Kompensation? offen Anpassung der Kapitalsteuer Mitnahmeeffekt neutral neutral Senkung ordentliche n Mitnahmeeffekt Kompensation Kompensation Saldowirkung Steuerlast sinkt neutral Steuerlast steigt «KMU profitieren von der Reform. Für forschende Grossunternehmen bleibt die Steuerlast ähnlich. Für andere Grossunternehmen steigt sie an.» Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft Ausblick: Zeitlicher Ablauf Bisheriges System Anpassungsfrist für Kantone Neues System in Kraft, Übergangsregeln laufen noch Neues System Bis : - Keine Veränderungen Ab : - esreform in Kraft - 2 hre Anpassungsfrist für Kantone läuft Ab : - Kantonsreform in Anwendung Ab : - Übergangsregeln sind ausgelaufen Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft 22 11
12 6. Zusammenfassung Der esrat will Patentbox Inputförderung Anpassung der Kapitalsteuer Übergangsregeln (Step Up) Abschaffung Emissionsabgabe Erhöhung Dividendenbesteuerung Vertikale Ausgleichsmassnahmen Anpassung des NFA Der esrat will nicht Zinsbereinigte Ausdehnung Verlustverrechnung Änderung Beteiligungsabzug Kapitalgewinnsteuer Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft Schlusswort Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft arbeiten bei der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III weiterhin eng zusammen. Sie streben gemeinsam für die Region an: - Eine Besteuerung, welche den Wirtschaftsraum für bestehende und neue Unternehmen attraktiv macht. - Den Erhalt von Arbeitsplätzen. - Eine finanziell tragbare Reform für die Kantone und Gemeinden. Unternehmenssteuerreform III, Basel-Stadt und Basel-Landschaft 24 12
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