Für Genf steht viel auf dem Spiel

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1 Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über die Unternehmensbesteuerung auf kantonaler Ebene Für Genf steht viel auf dem Spiel 11. Oktober 2012

2 Brüssel ficht die kantonalen Steuerstatus an: Worum geht es? Seite 2

3 Das schweizerische Steuersystem Besteuerung von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz: Gewinnsteuer auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene: Beispiel Stadt Genf: statutarischer Steuersatz 31,9% (Kanton:18,9% / Gemeinde: 4,5% / direkte Bundessteuer: 8,5%) dies ergibt unter Berücksichtigung der Abzugsfähigkeit der Steuer einen effektiven Steuersatz von 24,2% Kapitalsteuer auf Kantons- und Gemeindeebene, Steuersatz von circa 0,4% im Kanton Genf In Genf kommt noch die kommunale Gewerbesteuer hinzu, welche die anderen Kantone nicht erheben. Kanton Zug: effektiver Steuersatz auf Unternehmensgewinne circa 12,5% Seite 3

4 Das schweizerische Steuersystem Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden von 1990, (dessen Bestimmungen im kantonalen Gesetz über die Besteuerung juristischer Personen übernommen wurden), sieht drei verschiedene Unternehmensstatus vor: Holdinggesellschaft Gemischte Gesellschaft Domizilgesellschaft In Genf werden die gemischten Gesellschaften und die Domizilgesellschaften unter der Bezeichnung «sociétés auxiliaires» zusammengefasst und nach den selben Grundsätzen besteuert. Die Unternehmensstatus existieren nur auf kantonaler und kommunaler Ebene Seite 4

5 Der Status der Holdinggesellschaft Gesellschaft, die Aktien von anderen Gesellschaften besitzt und keine Geschäftstätigkeit in der Schweiz ausübt. Ihre Erträge stammen zur Hauptsache aus den erhaltenen Dividenden. Diese Gesellschaften: unterliegen nicht der Gewinnsteuer auf Kantons- und Gemeindeebene werden zu einem niedrigeren Satz besteuert, was die Kapitalsteuer anbelangt Auf Bundesebene: Besteuerung zum ordentlichen Steuersatz vorbehaltlich des Beteiligungsabzugs Seite 5

6 Der Status der gemischten Gesellschaft («Société auxiliaire» in Genf) Gesellschaft, deren Geschäftstätigkeit im Kauf und Verkauf von Gütern im Ausland besteht, ohne dass diese Güter durch die Schweiz befördert werden. Besteuerung auf Kantons- und Gemeindeebene: Völlige Steuerfreiheit für Beteiligungserträge Andere Erträge aus Schweizer Quellen werden nach dem ordentlichen Steuertarif besteuert (24%) Andere Erträge aus ausländischen Quellen werden zum ordentlichen Steuertarif besteuert, je nachdem welchen Anteil die Geschäftstätigkeit in der Schweiz ausmacht Auf Bundesebene: Besteuerung zum ordentlichen Steuersatz vorbehaltlich des Beteiligungsabzugs Statutarischer Gewinnsteuersatz in der Stadt Genf: 13,2% (Kanton: 3,8% / Gemeinde 0,9% / direkte Bundessteuer: 8,5%) also ein effektiver Steuersatz von 11,6% unter Berücksichtigung der Abzugsfähigkeit der Steuer Seite 6

7 Der Status der Domizilgesellschaft («Société auxiliaire» in Genf) Gesellschaft ohne Geschäftstätigkeit, die in der Schweiz ausschliesslich Verwaltungsaufgaben ausführt (z.b. Dienstleistungen für andere Gruppengesellschaften im Ausland) Gleiche Besteuerung wie die gemischten Gesellschaften Seite 7

8 Rahmen für die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union Seite 8

9 Juni 2012: Verabschiedung des Mandats 1. Juni 2012: mit der Zustimmung der Konferenz der Kantonsregierungen verabschiedet der Bundesrat den Mandatstext für den Dialog mit der EU über die Unternehmensbesteuerung. 22. Juni 2012: die EU-Finanzminister fordern bis Ende Jahr ein "befriedigendes Ergebnis", andernfalls würde die EU eine unilaterale Beurteilung der angeprangerten Steuerregimes vornehmen. Seite 9

10 Ziel des Bundesrats Ziel des Dialogs ist es, bei der Unternehmensbesteuerung eine Lösung zu finden, die international akzeptiert ist und gleichzeitig den Unternehmensstandort Schweiz stärkt und die Finanzhaushalte von Kantonen und Bund im Lot behält. Die drei Ziele: Wahrung und Weiterentwicklung der steuerlichen Attraktivität des Unternehmensstandorts Schweiz Förderung der internationalen Akzeptanz der schweizerischen Unternehmenssteuerordnung Sicherstellung ausreichender Einnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden zur Finanzierung staatlicher Tätigkeiten Seite 10

11 Präsentation der CREA-Studie von Frau Délia Nilles Seite 11

12 Wie Genf das Schlimmste verhindern kann Seite 12

13 Genf ist auf die Umstellung vorbereitet Die Genfer Behörden haben sich von langer Hand vorbereitet (Legislaturprogramm des Staatsrats vom Juni 2010) : alle betroffenen Kreise wurden eingehend konsultiert, um eine vernünftige Lösung vorzubereiten, mit welcher der voraussichtlichen Abschaffung der kantonalen Steuerstatus begegnet werden kann : aktive Mitarbeit in den vom Bund geschaffenen Fachgruppen und enge Kontakte mit den übrigen am stärksten betroffenen Kantonen Seite 13

14 Abschaffung der kantonalen Steuerstatus: Risiko massiver Standortverlagerungen Werden die betroffenen Unternehmen zum ordentlichen Satz besteuert, würde sich ihre Steuerlast verdoppeln, was die meisten von ihnen als unzumutbar erachten. Diese global tätigen Unternehmen sind ausgesprochen mobil und würden nicht zögern, ihren Standort zu verlagern. Diejenigen Schweizer Kantone, welche bereits effektive Steuersätze von weniger als 15% anwenden, würden diese Unternehmen mit offenen Armen empfangen (Zug, Schwyz, Luzern, Glarus ) Zahlreiche Länder bieten attraktive steuerliche Bedingungen und bemühen sich aktiv darum, internationale Investitionen und Unternehmen anzulocken (Irland, Grossbritannien, die baltischen Staaten, Polen, Ungarn, Slowenien, Dubai, Singapur ) Seite 14

15 Grosser Wettbewerbsnachteil innerhalb der Schweiz Effektive Besteuerung der Unternehmensgewinne, Lage 2012 Situation actuelle 30.00% 25.00% 20.00% Taux min 15.00% Taux max 10.00% 5.00% 0.00% L u ce rn e A p p e n ze ll R h.e xt. N id w a ld O b w a ld S ch w yz A p p e n ze ll R h.in t. U ri Zo u g S ch a ffh o u se G la ris Th u rg o vie G riso n S a in t Ga ll A rg o vie Frib o u rg Te ssin B â le -C a m p a g n e N e u ch â te l Ju ra Zu rich B e rn e V a la is S o le u re B â le -V ille V a u d G e n è ve T au x Cantons Seite 15

16 Starke Konkurrenz auf internationaler Ebene Effektive Besteuerung der Unternehmensgewinne, Lage 2012 (Quelle: PWC) 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% B ulgarie C hypre Irlande Lettonie Lituanie R oumanie S lovénie H ongrie P ologne R épublique tchèque S lovaquie Grèce E stonie R oyaume-u ni Genève Finlande A utriche D anemark P ays-b as P ortugal S uède Luxembourg A llemagne E spagne Italie France B elgique Malte EU-Durchschnitt: 22,6% Seit zehn Jahren tendenziell sinkend Seite 16

17 Verheerende wirtschaftliche und soziale Auswirkungen Die CREA-Studie zeigt auf, welche erhebliche Bedeutung die Steuerstatus für die Genfer Wirtschaft haben und betont, dass die Auswirkungen vermutlich unterschätzt wurden: Direkte Auswirkungen: rund Arbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten rund 4 Milliarden Franken an Wertschöpfung über 1 Milliarde Steuereinnahmen (Kanton und Gemeinden) Globale Auswirkungen (direkt, indirekt, induziert): rund Arbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten annähernd 10 Milliarden Franken an Wertschöpfung Schon der Wegzug von ein paar Grossunternehmen wäre für unseren Kanton ein verheerender wirtschaftlicher und sozialer Schlag Seite 17

18 Proaktive Lösung, um die Abschaffung der kantonalen Steuerstatus zu verkraften Markante Senkung des effektiven Steuersatzes für alle juristischen Personen im Kanton Genf Erhalt der betroffenen Unternehmen und Arbeitsplätze Ein in den Augen der EU einwandfreies Steuerregime Gleichbehandlung aller in Genf niedergelassenen Unternehmen Seite 18

19 Einheitlicher Steuersatz für alle Gesellschaften Herabsetzung des effektiven Steuersatzes auf Unternehmensgewinne für alle juristischen Personen von 24% auf rund 13% (Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern) Der endgültige Satz sollte die Auswirkungen allfälliger EU-kompatibler Massnahmen berücksichtigen, die infolge der Abschaffung der kantonalen Steuerstatus eingeführt werden könnten. Vollständige Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer Seite 19

20 Schritte zur Umsetzung 1. Abkommen als Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU: Termin ungewiss, Verknüpfung mit der Problematik der institutionellen Beziehungen 2. Ausarbeitung einer neuen Bundesgesetzgebung, die ein gerechtes Ausgleichssystem zugunsten jener Kantone vorsieht, welche Steuereinbussen erleiden. Frist: mindestens zwei Jahre 3. Anpassung der kantonalen Gesetzgebung und Umsetzung der neuen Steuerordnung, Zeithorizont Seite 20

21 Erhebliche Steuereinbussen Auswirkungen eines einheitlichen Steuersatzes von 13% nach Schätzungen der Steuerverwaltung: Verringerung der Steuereinnahmen um 457 Millionen Franken (Wert 2008) davon 387 Millionen auf Kantonsebene und rund 70 Millionen auf Gemeindeebene Seite 21

22 Ein Ausgleich ist unerlässlich Ohne Ausgleichsmassnahmen ist eine solche Reform für Genf und die übrigen betroffenen Kantone wirtschaftlich nicht tragbar. Sie erfordert einen erheblichen Beitrag des Bundes und eine Revision des interkantonalen Finanzausgleichs. Dieser Beitrag ist insofern gerechtfertigt, als die Gesellschaften, welche kantonale Steuerstatus geniessen, die gesamte Gewinnsteuer an den Bund entrichten. Seite 22

23 Denkbare Lösungen Der Beitrag von Bund und Kantonen kann verschiedene kombinierte Formen annehmen Die Lösung muss zwingend eine grosse Rechtssicherheit garantieren: Niedrigere effektive Steuersätze als die in der EU geltenden Mindestsätze, d.h. 12,5% (Irland) sind in allen Kantonen zu VERBIETEN Nicht EU-kompatible Massnahmen sind in allen Kantonen AUSZUSCHLIESSEN 1. Der Bund leistet einen Beitrag durch Senkung der direkten Bundessteuer: eine Senkung um 2 Prozentpunkte ermöglicht den Kantonen eine Anhebung um 2 Prozentpunkte, ohne dass sich der effektive Gesamtsteuersatz verändert. 2. Der Bund leistet einen Beitrag durch Erhöhung des an die Kantone verteilten Anteils der direkten Bundessteuer (zurzeit: 17%) Gefahr: starke politische Opposition aufgrund der erheblichen Steuereinbussen auf Bundesebene Seite 23

24 Denkbare Lösungen Der Beitrag von Bund und Kantonen kann verschiedene kombinierte Formen annehmen 3. Erhöhung der Finanzzuschüsse des Bundes: verstärkte finanzielle Unterstützung (neben NFA) für wichtige Leistungen der städtischen Kantone, wie Universitäten und Hochschulen. Höhere Zuschüsse des Bundes für den Agglomerationsverkehr Begründung: Von diesen Leistungen der städtischen Kantone profitiert die gesamte Schweiz und sie tragen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Landes bei. 4. Neugestaltung des interkantonalen Finanzausgleichs: Korrektur der Aufteilung zwischen dem geografisch-topografischen und dem sozio-demografischen Lastenausgleich, Berücksichtigung der Lasten für Hochschulen bei der Berechnung des Finanzausgleichs Ziel: Deutliche Erhöhung des an die städtischen Kantone geleisteten Ausgleichsanteils für die von diesen getragenen spezifischen Lasten Gefahr: starke Opposition der Kantone, die vom gegenwärtigen Verteilschlüssel profitieren (Mehrzahl) Seite 24

25 Die Steuerreform soll für Kanton und Gemeinden tragbar sein Unabhängig davon, welche Massnahmen schliesslich ergriffen werden, sollten diese mindestens die Hälfte des Steuerausfalls ausgleichen Nur wenn ein Beitrag in diesem Ausmass geleistet wird, ist die Steuerreform für den Kanton tragbar kann der Verlust der Gemeinden zum Teil ausgeglichen werden Wie die übrigen stark betroffenen Kantone wird auch Genf keine ungerechte Reform akzeptieren, welche die wichtigsten Wirtschaftszentren des Landes stark beeinträchtigen und im Endeffekt der ganzen Schweiz schaden würde. Seite 25

26 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Haben Sie Fragen? Seite 26

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