Unternehmenssteuerreform III

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1 Unternehmenssteuerreform III Informationsanlass 2016, Kanton Obwalden 5. September 2016 Tamara Pfammatter, ESTV

2 Überblick Steuerpolitische Massnahmen Abschaffung kant. Steuerstatus Sondersatzlösung Patentbox Erhöhte Abzüge für F&E NID light Entlastungsbegrenzung Kapitalsteuer Senkung von kantonalen Gewinnsteuersätzen, die durch geeignete Massnahmen des Bundes begünstigt wird Aufdeckung stiller Reserven psta für CH-BS ausl. Unternehmen 2

3 Überblick Finanzpolitische Massnahmen Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf 21.2% Gewichtung der Gewinne juristischer Personen im Ressourcenpotenzial gemäss der relativen steuerlichen Ausschöpfung mit Übergangsbestimmungen Gewährung eines zeitlich limitierten Ergänzungsbeitrags zur Vermeidung von Härtefällen bei den ressourcenschwächsten Kantonen 3

4 Patentbox (1) Qualifizierende Immaterialgüterrechte Berechnung des relevanten Ertrages Modifizierter Nexusansatz Höhe der Entlastung Übergangsregelung 4

5 Patentbox (2) Qualifizierende Immaterialgüterrechte gemäss OECD-Standard 1. Kategorie Patente i.w.s. 2. Kategorie Urheberrechtlich geschützte Software 3. Kategorie Nicht patentgeschützte Erfindungen von KMU 5

6 Patentbox (3) Modifizierter Nexusansatz Zulässige getragene Kosten zur Entwicklung d. Immaterialguts Vom Steuerzahler selbst getragene zulässige Kosten Zulässige Kosten durch Auslagerung an inländische Nahestehende Zulässige Kosten durch Auslagerung an in- /ausländische Dritte + Uplift: getragene Auslagerungs- und Akquisitionskosten (bis 30% der zulässigen getragenen Kosten) Getragene Gesamtkosten zur Entwicklung d. Immaterialguts Zulässige getragene Kosten zur Entwicklung des Immaterialguts Nicht zulässige getragene Kosten zur Entwicklung des Immaterialguts inkl. Auslagerungs- und Akquisitionskosten 6

7 Nexusansatz Residualmethode USR III Massnahmen Patentbox (4) Gesamtgewinn (vor Steuern) 1 verbleibender Residualgewinn 2 verbleibender Residualgewinn 3 Residualgewinn Korr. Nexus ordentlich besteuert privilegiert besteuert Uplift 4 / 5 X Residualgewinn = Privilegiert steuerbar 1 = Erfolg Finanzierungstätigkeit 4 = Eigene Aufwendungen für Entwicklung IP 2 = Erfolg nicht aus Lizenzen oder IP stammend 5 = Gesamtausgaben Entwicklung IP 3 = Erfolg Routinefunktionen und Markenentgelte 7

8 Patentbox (5) Beispiel Mögliche Ausgestaltung Patentbox Annahmen: Nettoumsatz Total Nettoumsatz aus Produkten ohne Patente Warenkosten Total Warenkosten Produkte ohne Patente Produktionskosten Total 640 Produktionskosten Produkte ohne Patente 200 Lizenzerfolg 80 Gewinn vor Steuern Erfolg aus Finanzierungstätigkeit 60 Markenentgelte 98 8

9 Patentbox (6) Annahmen: Routinefunktionen 10% der Produktionskosten Gewinnaufschlag 5% eigene Ausgaben Entwicklung IP 400 Gesamte Ausgaben Entwicklung IP 600 Nexus-Ratio 66,66 9

10 Patentbox (7) Erfolgsrechnung Mio. Schritt 1 Finanzierungstätigkeiten Schritt 2 Tätigkeiten o. Patent Schritt 3a Routinefkt. 10%+5% Schritt 3b Markenentgelte Nettoumsatz, davon ohne Patente mit Pat Warenkosten, davon ohne Patente mit Pat herausrechnen herausrechnen herausrechnen herausrechnen Bruttogewinn Personal-/Betriebsaufw. Prod. ohne Patent -200 Prod. mit Patent (440x0,1x0,05) -98 Lizenzerfolg 80 Finanzierungserfolg Boxengewinn

11 Patentbox (8) Berechnung Bemessungsgrundlage Besteuerung Boxengewinn gemäss Berechnung 540 Nexus Ratio 66,66% 360 Gewinn vor Steuern /. Gewinn Box (90% Ermässigung) 324 Steuerbarer Gewinn

12 Inputförderung (1) Eckwerte Fakultativ für die Kantone F&E im Inland Höchstens 150% Definition von F&E in Verordnung 12

13 Inputförderung (2) Beispiel: Mögliche Berechnung des F&E-Abzugs Sachverhalt Die Y AG betreibt eine Maschinenfabrik. Sie entwickelt neue Technologien und setzt diese erfolgreich in ihrer Produktion ein. Im abgelaufenen Geschäftsjahr weist sie einen Gewinn von CHF 2 Mio. aus. Die Forschungs- und Entwicklungskosten betragen CHF 0,5 Mio., wovon CHF 0,2 Mio. auf das Ausland entfallen Annahme Das kantonale Steuergesetz sieht einen Zuschlag von 30% auf den ausgewiesenen Forschungs- und Entwicklungskosten vor. 13

14 Inputförderung (3) Steuerveranlagung Staats- und Gemeindesteuern: Gewinn gemäss Erfolgsrechnung CHF 2,00 Mio../. Förderung F&E 30 % von CHF 0,3 Mio. CHF 0,09 Mio. steuerbarer Gewinn CHF 1,91 Mio. Direkte Bundessteuer: Gewinn gemäss Erfolgsrechnung steuerbarer Gewinn CHF 2,00 Mio. CHF 2,00 Mio. 14

15 Würdigung Ziele der USR III Kompetitive Steuerbelastung Internationale Akzeptanz Ergiebigkeit 15

16 Würdigung Internationale Akzeptanz Erkenntnisse für die USR III Abschaffung kantonaler Steuerstatus erhöht die internationale Akzeptanz OECD-Standard für Patentboxen wird umgesetzt Für einige Regelungen wurden in der OECD (noch) keine Standards definiert. Fazit: Nach derzeitigem Erkenntnisstand stehen alle mit der USR III vorgeschlagenen Massnahmen im Einklang mit den internationalen Standards. 16

17 Würdigung Kompetitive Steuerbelastung Erkenntnisse für die USR III Allgemeine Gewinnsteuerbelastung in vielen Kantonen bereits heute kompetitiv Für verschiedene Aktivitäten gibt es weiterhin Sonderregelungen Für den Grosshandel gibt es keine international akzeptierte Sonderregelung Keine Unterscheidung zwischen in- und ausländischen Erträgen Mitnahmeeffekte Gleiche Besteuerung für alle Unternehmen 17

18 Würdigung Finanzielle Ergiebigkeit Erkenntnisse für die USR III Festhalten am status quo ist keine Lösung Finanzielle Auswirkungen sind schwierig zu quantifizieren Fehlende Daten Verhaltensanpassungen der Unternehmen Verhalten der Konkurrenzstandorte Kantonale Strategien 18

19 Weiteres Vorgehen USR III Referendumsfrist 28. Juni 6. Oktober 2016 Frühestmögliches Inkrafttreten der USR III 1. Januar 2019 Folgearbeiten zur USR III Konkretisierung Patentbox und Inputförderung Konkretisierung NID light Konkretisierung weiterer Massnahmen? Abschaffung Praxen Swiss Finance Branch und Prinzipalbesteuerung Anpassung der Verordnung über die pauschale Steueranrechnung 19

20 Fazit USR III ist komplex Schwierige Ausgangslage Anspruchsvolle Materie Detailregelungen noch ausstehend USR III ist notwendig Mangelnde internationale Akzeptanz des jetzigen Systems Rechts- und Planungssicherheit USR III ist zielgerichtet Mix aus Sonderregelungen und Gewinnsteuersenkungen Instrumentarium für die Kantone Investition in den Standort Schweiz 20

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 21

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