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1 Studienplan für den weiterbildenden Fernstudiengang Medizinische Physik und Technik des Fachbereiches Physik und des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern Vom geändert am: 11. Dezember September 2009 Aufgrund des 20 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167), BS223 41, haben die Fachbereichsräte des Fachbereiches Physik und des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern am (Physik) und (Elektrotechnik und Informationstechnik) 2006 den nachfolgenden Studienplan beschlossen. Er wird hiermit bekannt gemacht. Vorbemerkung Das weiterbildende Fernstudium Medizinische Physik und Technik der Technischen Universität Kaiserslautern enthält in den durch das Studium vermittelten Wissensgebieten vollständig den Stoffkatalog der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik e.v. (DGMP). Inhaltsübersicht 1. Geltungsbereich 2. Geltungsdauer 3. Eingangsvoraussetzungen 4. Definition des Faches 5. Tätigkeitsfelder 6. Allgemeine Studienhinweise, Studienberatung 7. Studienzeit (Teilzeit Regelstudienzeit) 8. Studienbeginn 9. Ausbildungsziele 10. Gliederung und Aufbau des Fernstudiums, Umfang 11. Grundlagenstudium 12. Vertiefungsstudium, Abschluss 13. Ausbildungsorganisation 14. In Kraft Treten 15. Übergangsbestimmungen Anhang A Studiengänge, deren Absolventen 1 zum Fernstudium Medizinische Physik und Technik gemäß Ziffer 3 zugelassen werden können Anhang B Lehrbriefe und Präsenzphasen des Grundlagenstudiums Anhang C Lehrbriefe und Präsenzphasen des Vertiefungsstudiums Anhang D Katalog der Lehrinhalte, Studienverlauf 1 Alle in diesem Studienplan aufgeführten Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weiblichen und von Männern in der männlichen Form geführt. 1 von 12

2 1. Geltungsbereich Dieser Studienplan regelt auf der Grundlage der jeweils gültigen Prüfungsordnung Ziele, Inhalt und Aufbau des Fernstudienganges Medizinische Physik und Technik des Fachbereiches Physik und des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern. 2. Geltungsdauer Im Hinblick auf den Modellversuchscharakter des Studienganges bleiben kurzfristige Änderungen dieses Studienplanes vorbehalten. 3. Eingangsvoraussetzungen (1) Das weiterbildende Fernstudium Medizinische Physik und Technik der Technischen Universität Kaiserslautern in Zusammenarbeit mit der Westpfalz Klinikum GmbH ist ein Studium für einschlägig berufstätige Absolventen der in Anhang A genannten universitären und Fachhochschul Studiengänge. Die einschlägige Berufstätigkeit und ihre bisherige Dauer ist bei der Beantragung der Einschreibung nachzuweisen, da das Studium in Zielsetzung, Studieninhalten, Didaktik und Organisation auf Berufstätige ausgerichtet ist. Liegt bis zum Zeitpunkt der Beantragung der Einschreibung keine einschlägige Berufstätigkeit vor, kann diese in einem Beschäftigungsverhältnis während des Studienganges erworben werden. Die Berufstätigkeit kann auch durch entsprechende einschlägige Zeiten eines Praktikums bzw. eine Berufstätigkeit während des Promotionsverfahrens nach dem Erststudium nachgewiesen werden. (2) In besonderen Fällen kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag eine Aufnahme des weiterbildenden Fernstudiums nach dem Vordiplom in den in Anhang A genannten universitären Studiengängen, nach der nachgewiesenen Einleitung des Diplomprüfungsverfahrens in den in Anhang A genannten Fachhochschulstudiengängen sowie nach dem Bachelorabschluss in den in Anhang A genannten universitären und Fachhochschulstudiengängen gestatten. Die Abschlussprüfung des Fernstudiums kann jedoch erst abgelegt werden, wenn die Diplom- bzw. Masterprüfung bestanden ist. (3) In Ausnahmefällen können auch Absolventen anderer ingenieurwissenschaftlich oder physikalisch technisch ausgerichteter Studiengänge zum Fernstudium Medizinische Physik und Technik der Technischen Universität Kaiserslautern zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt durch den Prüfungsausschuss entsprechend 8 der Prüfungsordnung. (4) 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, 3 und Abs. 4 Satz 1 der Prüfungsordnung gilt entsprechend. (5) Eine Zulassung ist nicht möglich, wenn Leistungen gem. 8 der Prüfungsordnung in so großem Umfang anerkannt werden können, dass zum 2 von 12

3 erfolgreichen Abschluss des Fernstudiums keine weiteren Leistungen mehr erbracht werden müssten. Bei der Beurteilung der Anerkennbarkeit von Leistungen ist auch die Wahl der Fachrichtung des Vertiefungsstudiums gem. 15 der Prüfungsordnung zu berücksichtigen. 4. Definition des Faches Die Medizinische Physik und Technik verknüpft Erfahrungen und Methoden naturwissenschaftlicher und ingenieurwissenschaftlicher Fächer mit den Hauptzielen: 1. Anwendung physikalischer und ingenieurwissenschaftlicher Prinzipien, Methoden und Messverfahren zur Vertiefung der Kenntnisse über den gesunden und kranken menschlichen Körper; 2. Einbeziehung physikalischer und ingenieurwissenschaftlicher Methoden in medizinische Verfahren zur Untersuchung und Behandlung von Patienten; 3. Übertragung von Ergebnissen physikalischer und ingenieurwissenschaftlicher Forschung in die medizinische (klinische) Praxis. 5. Tätigkeitsfelder Die Tätigkeitsfelder der Absolventen des Fernstudiums liegen in der 1. verantwortlichen Prüfung und Qualitätskontrolle von medizinisch physikalischen und medizinisch technischen Untersuchungs und Behandlungsverfahren, insbesondere bei der Verwendung von Großgeräten; 2. verantwortlichen Mitwirkung (insbesondere entsprechend der jeweils anzuwendenden Strahlenschutzgesetzgebung) bei der Planung und Anwendung dieser Verfahren zur Untersuchung und Behandlung von Kranken, soweit physikalische Gesetzmäßigkeiten und Methoden zur Anwendung kommen; 3. Entwicklung neuer Verfahren und Geräte in Diagnostik und Therapie; 4. Mitwirkung bei medizinisch experimentellen oder medizinisch klinischen Forschungsaufgaben durch Anwendung physikalischer Methoden und Gesetzmäßigkeiten; 5. Beratung bei der Anschaffung von Großgeräten; 6. Mitwirkung bei der Aus und Weiterbildung von Ärzten, Studenten und medizinischem Assistenzpersonal bei der Vermittlung physikalisch technischer Lehrinhalte. 6. Allgemeine Studienhinweise, Studienberatung (1) Der Studienplan ist die Leitlinie für einen sinnvollen Studienaufbau. Zur genauen Orientierung und Planung des Studiums wird dem Studenten empfohlen, möglichst frühzeitig Kontakt mit Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studenten höherer Semester aufzunehmen, die an dem Fernstudium Medizinische Physik und Technik teilnehmen. (2) Die Studienberatung wird vom Distance and International Studies Center (DISC), dem Fachbereich Physik sowie dem Fachbereich Elektrotechnik und 3 von 12

4 Informationstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern durchgeführt. Weitere Informationen über das Fernstudium sind beim ZFUW erhältlich. (3) Die Studierenden sollen eine Studienberatung zumindest in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: zu Beginn des Studiums, nach nicht bestandenen Prüfungen, bei Überschreiten der regulären Studienzeit. 7. Studienzeit (Teilzeit Regelstudienzeit) Das ordnungsgemäße Studium beträgt einschließlich der Zeit für die Ablegung der Abschlussprüfung vier Semester (Teilzeit). 8. Studienbeginn Da die Lehrveranstaltungen des Studiums (Präsenzphasen) im Jahreszyklus beginnend mit dem Wintersemester angeboten werden, ist eine Aufnahme des Studiums nur zum Wintersemester möglich. 9. Ausbildungsziele Das Studium Medizinische Physik und Technik soll Absolventen physikalischer oder ingenieurwissenschaftlicher Hochschulstudiengänge im Rahmen eines Fernstudiums die Möglichkeit geben, sich für eine eigenverantwortliche Tätigkeit als Medizinphysiker bzw. Medizinphysik Experte bei Betreibern (z.b. Kliniken) und bei Herstellern medizinischer Geräte zu qualifizieren. Das Studium soll das in der Prüfungsordnung für das Fach Medizinische Physik und Technik geforderte Wissen für die Erlangung des Zertifikates Medizinische Physik und Technik vermitteln. Hierbei sollen die Studierenden erwerben: 1. Grundkenntnisse auf den folgenden Gebieten (s. auch Anhang B): Anatomie, Physiologie Biochemie, Biophysik Biomathematik, insbesondere Statistik Informatik Medizintechnik Organisatorische und rechtliche Grundsätze im Gesundheitswesen Strahlenschutz 2. Eingehende Kenntnisse auf Gebieten der Medizinischen Physik und Technik, die einer der Fachrichtungen Medizinische Strahlenphysik, Medizinische Laserphysik oder Medizinische Bildverarbeitung zugeordnet sind (s. auch Anhang C). 3. Kenntnisse auf weiteren Gebieten der Medizinischen Physik und Technik, um eine möglichst breit angelegte Wissensvermittlung zu gewährleisten. Der angebotene Stoffkatalog ist in Anhang D wiedergegeben. 4 von 12

5 10. Gliederung und Aufbau des Fernstudiums, Umfang (1) Das Studium der Medizinischen Physik und Technik gliedert sich in ein Grundlagen und ein Vertiefungsstudium. In diesen Studienabschnitten ist das Lehrangebot auf je zwei Semester aufgeteilt. Der Aufbau des Fernstudiums ermöglicht dem Studenten im Vertiefungsstudium (s. Ziffer 12) eine individuelle berufsfeld bzw. interessenbezogene Schwerpunktsetzung. (2) Der verpflichtende Gesamtumfang der Veranstaltungen des Fernstudiums beträgt 47 Semesterwochenstunden. Die Verteilung auf die einzelnen Studienabschnitte ist in den Ziffern 11 und 12 angegeben. 11. Grundlagenstudium (1) Das Grundlagenstudium deckt vollständig den Lehrstoff der Grundlagen der Medizinischen Physik und Technik ab. Die Vermittlung des Lehrstoffes erfolgt durch Lehrbriefe und die Teilnahme an Präsenzphasen (s. Anhang B). (2) Der Umfang des Grundlagenstudiums beträgt 25 Semesterwochenstunden. (3) Der Lehrstoff des Grundlagenstudiums wird nach Maßgabe der Prüfungsordnung durch drei Fachprüfungen sowie die erfolgreiche Bearbeitung von Einsendeaufgaben und die erfolgreiche Teilnahme an den Präsenzphasen des Grundlagenstudiums abgeprüft (s. auch Anhang B). (4) Die erfolgreiche Teilnahme am Grundlagenstudium wird durch das Grundlagenzertifikat Grundlagen der Medizinischen Physik und Technik beurkundet. 12. Vertiefungsstudium, Abschluss (1) Das Vertiefungsstudium schließt thematisch an das Grundlagenstudium an. Die Vermittlung des Lehrstoffes erfolgt durch Lehrbriefe und die Teilnahme an Präsenzphasen. (2) Das Vertiefungsstudium dient dem Studium einer von dem Studenten zu wählenden Fachrichtung der Medizinischen Physik und Technik (s. Ziffer 9 Nr. 2) sowie zum Erwerb von ergänzenden Grundkenntnissen auf dem Gebiet Physikalische Messtechniken in der Medizin. (3) Der Umfang des Vertiefungsstudiums beträgt 22 Semesterwochenstunden. (4) Der Lehrstoff des Vertiefungsstudiums wird nach Maßgabe der Prüfungsordnung durch zwei Fachprüfungen sowie die erfolgreiche Bearbeitung von Einsendeaufgaben und die erfolgreiche Teilnahme an den Präsenzphasen des Vertiefungsstudiums abgeprüft (s. auch Anhang C). (5) Das Fernstudium wird nach Maßgabe der Prüfungsordnung mit der Abschlussprüfung für das Studium Medizinische Physik und Technik abgeschlossen. Diese wird studienbegleitend durch die Studien und Prüfungsleistungen des Vertiefungsstudiums (s. Ziffer 12 Abs. 4) erbracht. 5 von 12

6 (6) Der erfolgreiche Abschluss des Fernstudiums wird durch die Verleihung des Abschlusszertifikates Medizinische Physik und Technik beurkundet. 13. Ausbildungsorganisation (1) Der Fachbereich Physik und der Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik werden bei der Durchführung des Fernstudiums Medizinische Physik und Technik vom Distance and International Studies Center (DISC) unterstützt. (2) Im Rahmen des bestehenden Kooperationsvertrages zwischen der Universität und der Westpfalz Klinikum GmbH stehen im Rahmen freier Kapazitäten medizinische Einrichtungen und Geräte für Praktika sowie zur Besichtigung und zu Vorführungen zur Verfügung. (3) Zur Erlangung berufspraktischer Erfahrungen können bei der Westpfalz Klinikum GmbH im Rahmen freier Kapazitäten Praktika durchgeführt werden. (4) Für den Erwerb von Kenntnissen der Medizinischen Physik ist das Studium von Fachliteratur unerlässlich. Hierzu stehen dem Studenten die Einrichtungen der Universitätsbibliothek und der Bibliothek des Klinikums zur Verfügung. 14. In Kraft Treten Dieser Studienplan tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft. Ziffer 15 bleibt unberührt. 15. Übergangsbestimmungen Dieser Studienplan findet auf alle Studenten Anwendung, die erstmalig im Wintersemester 2007/2008 in das weiterbildende Fernstudium Medizinische Physik und Technik eingeschrieben werden. Er gilt ferner für Studenten, die früher eingeschrieben worden sind, wenn sie einen Antrag auf Anwendung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Fernstudiengang Medizinische Physik und Technik des Fachbereiches Physik und des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern vom 16. Mai 2007 gemäß 19 dieser Prüfungsordnung stellen oder aus dem Fernstudium exmatrikuliert waren und nach dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung wieder eingeschrieben wurden. Kaiserslautern, den Die Dekane des Fachbereiches Physik und des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern Prof. Dr. C. Ziegler Prof. Dr. S. Liu 6 von 12

7 Anhang A Studiengänge, deren Absolventen zum Fernstudium Medizinische Physik und Technik gemäß Ziffer 3 zugelassen werden können Wenn nur Absolventen bzw. Studierende einer bestimmten Vertiefungsrichtung eines Studienganges zum Fernstudium Medizinische Physik und Technik zugelassen werden können, wird diese Vertiefungsrichtung in Klammern hinter dem entsprechenden Studiengang genannt. 1. Universitäre Studiengänge mit Diplom oder Master Abschluss: Chemie (Physikalische Chemie) Ingenieurwesen Elektrotechnik Ingenieurwesen Informationstechnik Ingenieurwesen Luft und Raumfahrttechnik Ingenieurwesen Maschinenbau Ingenieurwesen Mechatronik Ingenieurwesen Mikrosystemtechnik Ingenieurwesen Physik Ingenieurwesen Umwelttechnik Physik Physikalische Ingenieurwissenschaften 2. Fachhochschul Studiengänge mit Abschluss Diplom Ingenieur (FH) oder Master Abschluss: Biomedizinische Technik Chemie (Nuklearchemie oder Kernchemie) Elektrotechnik Informationstechnik Luft und Raumfahrttechnik Maschinenbau (Fertigungstechnik oder Konstruktion) Mechatronik Medical Engineering (Biomedizinische Technik) Medizintechnik Mikrosystemtechnik Physikalische Technik Sensorsystemtechnik 7 von 12

8 Anhang B Lehrbriefe und Präsenzphasen des Grundlagenstudiums Semester Lehrbrief bzw. Präsenzphase Semesterwochenstunden MPT0003: Biomathematik, insbesondere Statistik 3 MPT0004: Informatik: Grundlagen und Einsatz in der Medizin MPT0005/0021: Medizintechnik (Technik und gesetzlicher Rahmen) MPT0006: Organisatorische und rechtliche Grundsätze im Gesundheitswesen Präsenzphase G1: Medizintechnik 1 SS MPT0001: Anatomie und Physiologie 3 SS MPT0002: Biochemie und Biophysik 3 SS MPT0007: Einführung in den Strahlenschutz 4 SS Präsenzphase G2: Anatomie und Physiologie / Einführung in den Strahlenschutz Gesamtaufwand 25 Inhalte der Präsenzphase G1: 1. Tutorium zum Lehrgebiet Medizintechnik (Technik und gesetzlicher Rahmen) zur Vertiefung des Lehrstoffes der Lehrbriefe MPT0005 Medizintechnik und MPT0021 Gesetzlicher Rahmen für den Umgang mit Medizintechnik sowie zur Klausurvorbereitung 2. Vorlesung zur praktischen Anwendung der Medizintechnik 3. Demonstrationspraktikum zur Einführung in die Medizintechnik 4. Klausur Medizintechnik (Technik und gesetzlicher Rahmen) Inhalte der Präsenzphase G2: 1. Praktikum zum Lehrgebiet Einführung in den Strahlenschutz (Durchführung von Versuchen) 2. Tutorium zum Lehrgebiet Einführung in den Strahlenschutz zur Vertiefung des Lehrstoffes des Lehrbriefes MPT0007 Einführung in den Strahlenschutz und des Praktikums sowie zur Klausurvorbereitung 3. Tutorium zum Lehrgebiet Anatomie und Physiologie zur Vertiefung des Lehrstoffes des Lehrbriefes MPT0001 Anatomie und Physiologie sowie zur Klausurvorbereitung 4. Klausur Einführung in den Strahlenschutz 5. Klausur Anatomie und Physiologie von 12

9 Anhang C Lehrbriefe und Präsenzphasen des Vertiefungsstudiums Das Vertiefungsstudium dient dem Studium einer vom Studenten zu wählenden Fachrichtung der Medizinischen Physik und Technik. Mit der Wahl der Fachrichtung (in der Mitte des zweiten Semesters) legt der Student die Lehrbriefe und Präsenzphasen seines Vertiefungsstudiums im dritten und vierten Semester fest. 1. Fachrichtung Medizinische Strahlenphysik Semester Lehrbrief bzw. Präsenzphase Semesterwochenstunden MPT0009: Physik und Technik der Nuklearmedizin 5 MPT0010: Physik und Technik der Röntgendiagnostik 5 Präsenzphase S1: Strahlendiagnostik 1 SS MPT0008: Physik und Technik der Strahlentherapie 5 SS MPT0017: Physikalische Messtechniken in der Medizin SS Präsenzphase S2: Strahlentherapie 1 Gesamtaufwand 22 Inhalte der Präsenzphase S1: 1. Vertiefungspraktikum zur Fachrichtung Medizinische Strahlenphysik Teil 1 (Durchführung von Versuchen zur Strahlendiagnostik) 2. Tutorien zum Gebiet Strahlendiagnostik (Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin) zur Vertiefung des Lehrstoffes der Lehrbriefe MPT0009 Physik und Technik der Nuklearmedizin und MPT0010 Physik und Technik der Röntgendiagnostik sowie zur Praktikums und Prüfungsvorbereitung 3. Klausur Strahlendiagnostik Inhalte der Präsenzphase S2: 1. Vertiefungspraktikum zur Fachrichtung Medizinische Strahlenphysik Teil 2 (Durchführung von Versuchen zur Strahlentherapie) 2. Tutorium zum Lehrgebiet Strahlentherapie zur Vertiefung des Lehrstoffes des Lehrbriefes MPT0008 Physik und Technik der Strahlentherapie sowie zur Praktikums und Prüfungsvorbereitung 3. Klausur Strahlentherapie 5 9 von 12

10 2. Fachrichtung Medizinische Laserphysik Semester Lehrbrief bzw. Präsenzphase Semesterwochenstunden MPT0011: Medizinische Optik 5 MPT0012: Grundlagen von Lasern 5 Präsenzphase L1: Grundlagen Laser / Medizinische Optik SS MPT0013: Medizinische Anwendung von Lasern 5 SS MPT0017: Physikalische Messtechniken in der Medizin SS Präsenzphase L2: Medizinische Anwendung Laser 1 Gesamtaufwand 22 Inhalte der Präsenzphase L1: 1. Praktikum zur Fachrichtung Medizinische Laserphysik Teil 1 (Durchführung von Versuchen zu den Grundlagen von Lasern) 2. Tutorium und Vorlesung zum Lehrgebiet Grundlagen von Lasern zur Vertiefung des Lehrstoffes des Lehrbriefes MPT0012 Grundlagen von Lasern sowie zur Praktikums und Prüfungsvorbereitung (Lehrstoff ist Gegenstand eines Praktikumstestates der Präsenzphase L1 und Teil der Prüfung Laserphysik (Grundlagen und medizinische Anwendung) der Präsenzphase L2) 3. Tutorium zum Lehrgebiet Medizinische Optik zur Vertiefung des Lehrstoffes des Lehrbriefes MPT0011 Medizinische Optik sowie zur Prüfungsvorbereitung 4. Klausur Medizinische Optik Inhalte der Präsenzphase L2: 1. Praktikum zur Fachrichtung Medizinische Laserphysik Teil 2 (Durchführung von Versuchen zur medizinischen Anwendung von Lasern) 2. Tutorium und Vorlesungen zum Lehrgebiet Medizinische Anwendung von Lasern zur Vertiefung des Lehrstoffes des Lehrbriefes MPT0013 Medizinische Anwendung von Lasern sowie zur Praktikums und Prüfungsvorbereitung 3. Klausur Laserphysik (Grundlagen und medizinische Anwendung) von 12

11 3. Fachrichtung Medizinische Bildverarbeitung Semester Lehrbrief bzw. Präsenzphase Semesterwochenstunden MPT0015: Physik und Technik der Ultraschallanwendung in der Medizin MPT0016: Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin MPT0016-Z: Vertiefungswissen Bildgebungsverfahren in der Medizin Präsenzphase B1: Bildverarbeitung Einführung 1 SS SS SS MPT0018: Kernspintomographie und Kernspinspektroskopie MPT0019: Bilderzeugung und Bildbewertung in der Strahlenphysik MPT0017: Physikalische Messtechniken in der Medizin SS Präsenzphase B2: Bildverarbeitung Fortgeschrittene 1 Gesamtaufwand 22 Inhalte der Präsenzphase B1: 1. Praktikum zur Fachrichtung Medizinische Bildverarbeitung Teil 1 (Durchführung von Versuchen zu den Grundlagen der Bildverarbeitung) 2. Tutorium und Vorlesung zum Lehrgebiet Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin zur Vertiefung des Lehrstoffes der Lehrbriefe MPT0016 Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin und MPT0016-Z Vertiefungswissen Bildgebungsverfahren in der Medizin sowie zur Praktikums und Prüfungsvorbereitung 3. Klausur Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin, Prüfung zu Lehrbrief MPT0016 Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin und MPT0016-Z Vertiefungswissen Bildgebungsverfahren in der Medizin Inhalte der Präsenzphase B2: 1. Praktikum zur Fachrichtung Medizinische Bildverarbeitung Teil 2 (Durchführung von fortgeschrittenen Versuchen zur Bildverarbeitung in der Medizin) 2. Vorlesung zur Vorbereitung des Fortgeschrittenen Praktikums 3. Tutorium zum Gebiet Bilderzeugung und Bildbewertung (Kernspintomographie, Bilderzeugung und Bildbewertung in der Strahlenphysik) zur Vertiefung des Lehrstoffes der Lehrbriefe MPT0018 Kernspintomographie und Kernspinspektroskopie und MPT0019 Bilderzeugung und Bildbewertung in der Strahlenphysik sowie zur Praktikums und Prüfungsvorbereitung 4. Klausur Bilderzeugung und Bildbewertung (Kernspintomographie und spektroskopie, Bilderzeugung und Bildbewertung in der Strahlenphysik) von 12

12 Anhang D Katalog der Lehrinhalte, Studienverlauf Die Zusammenstellung dieses Themenkataloges richtet sich i.allg. nach den Empfehlungen der Dt. Gesellschaft für Medizinische Physik e.v. (DGMP). Weiterhin fanden in der jeweils geltenden Fassung u.a. die Anforderungen der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin vom 24. Juni 2002 und der BGV B2 (ehem. VBG 93) Laserstrahlung vom 01. Januar 1997 Eingang in die Themenfestlegung. Lehrbrief S (Lehrbrief + Präsenz) *) Grundlagen MPT0001: Anatomie und Physiologie 3,25 (3 + 0,25) Grundlagen MPT0002: Biochemie und Biophysik 3 Grundlagen MPT0003: Biomathematik, insbesondere Statistik 3 Grundlagen MPT0004: Informatik: Grundlagen und Einsatz in der Medizin 3 Grundlagen MPT0005 Medizintechnik und MPT0021: Gesetzlicher Rahmen für den Umgang mit Medizintechnik Grundlagen MPT0006: Organisatorische und rechtliche Grundsätze im Gesundheitswesen 5 (4 + 1) 3 Grundlagen MPT0007: Einführung in den Strahlenschutz 4,75 (4 + 0,75) Vertiefung MPT0008: Physik und Technik der Strahlentherapie 6 (5 + 1) Vertiefung MPT0013: Medizinische Anwendung von Lasern 6 (5 + 1) Vertiefung MPT0017: Physikalische Messtechniken in der Medizin 5 Vertiefung MPT0018: Kernspintomographie und Kernspinspektroskopie 3,5 (3 + 0,5) Vertiefung MPT0019: Bilderzeugung und Bildbewertung in der Strahlenphysik 2,5 (2 + 0,5) Vertiefung MPT0009: Physik und Technik der Nuklearmedizin 5,5 (5 + 0,5) Vertiefung MPT0010: Physik und Technik der Röntgendiagnostik 5,5 (5 + 0,5) Vertiefung MPT0011: Medizinische Optik 5,25 (5 + 0,25) Vertiefung MPT0012: Grundlagen von Lasern 5,75 (5 + 0,75) Vertiefung MPT0015: Physik und Technik der Ultraschallanwendung in der Medizin 3 Vertiefung MPT0016: Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin und MPT0016-Z: Vertiefungswissen Bildgebungsverfahren in der Medizin *) zu Lehrbriefen ohne Aufschlüsselung existieren keine Präsenzphasen, S = Semesterwochenstunde 8 (7 + 1) Studienabschnitt Der Verlauf des Studiums Medizinische Physik und Technik ergibt sich wie folgt: Studienabschnitt Lehrbriefe und Präsenzphasen S 1) Grundlagen 8 Lehrbriefe, 2 Präsenzphasen 25 Vertiefung 4 6 Lehrbriefe (Anzahl fachrichtungsabhängig), 2 Präsenzphasen 22 Gesamtaufwand 47 1) S = Semesterwochenstunde 12 von 12

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