1 von 17. geändert am 11.Oktober 2007 geändert am 11. Dezember 2008 geändert am 17. September 2009

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1 von 17. geändert am 11.Oktober 2007 geändert am 11. Dezember 2008 geändert am 17. September 2009"

Transkript

1 Studienplan für den weiterbildenden Master Fernstudiengang Medizinische Physik des Fachbereiches Physik und des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern Vom geändert am 11.Oktober 2007 geändert am 11. Dezember 2008 geändert am 17. September 2009 Aufgrund des 20 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167), BS223 41, haben die Fachbereichsräte des Fachbereiches Physik und des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern am (Physik) und (Elektrotechnik und Informationstechnik) 2006 den nachfolgenden Studienplan beschlossen. Er wird hiermit bekannt gemacht. Vorbemerkung Das weiterbildende Master Fernstudium Medizinische Physik der Technischen Universität Kaiserslautern enthält in den durch das Studium vermittelten Wissensgebieten vollständig den Stoffkatalog der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik e.v. (DGMP). Inhaltsübersicht 1. Geltungsbereich 2. Geltungsdauer 3. Eingangsvoraussetzungen 4. Definition des Faches 5. Tätigkeitsfelder 6. Allgemeine Studienhinweise, Studienberatung 7. Studienzeit (Teilzeit Regelstudienzeit) 8. Studienbeginn 9. Ausbildungsziele 10. Gliederung und Aufbau des Master Fernstudiums, Umfang 11. Grundlagenstudium 12. Vertiefungsstudium 13. Graduierungsphase, Abschluss 14. Ausbildungsorganisation 15. In Kraft Treten Anhang A Studiengänge, deren Absolventen 1 zum Master Fernstudium Medizinische Physik gemäß Ziffer 3 zugelassen werden können Anhang B Studienmodule des Grundlagenstudiums Anhang C Studienmodule des Vertiefungsstudiums Anhang D Studienmodule der Graduierungsphase Anhang E Katalog der Lehrinhalte, Studienverlauf 1 Alle in diesem Studienplan aufgeführen Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weiblichen und von Männern in der männlichen Form geführt. 1 von 17

2 1. Geltungsbereich Dieser Studienplan regelt auf der Grundlage der jeweils gültigen Prüfungsordnung Ziele, Inhalt und Aufbau des Master Fernstudienganges Medizinische Physik des Fachbereiches Physik und des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern. 2. Geltungsdauer Im Hinblick auf den Modellversuchscharakter des Studienganges bleiben kurzfristige Änderungen dieses Studienplanes vorbehalten. 3. Eingangsvoraussetzungen (1) Das weiterbildende Fernstudium Medizinische Physik der Technischen Universität Kaiserslautern in Zusammenarbeit mit der Westpfalz Klinikum GmbH ist ein Studium für einschlägig berufstätige Absolventen der in Anhang A genannten universitären und Fachhochschul Studiengänge. Die einschlägige Berufstätigkeit und ihre bisherige Dauer (mindestens ein Jahr nach dem Erststudium) ist bei der Beantragung der Einschreibung nachzuweisen, da das Studium in Zielsetzung, Studieninhalten, Didaktik und Organisation auf Berufstätige ausgerichtet ist. Liegt bis zum Zeitpunkt der Beantragung der Einschreibung keine einschlägige Berufstätigkeit vor, muss spätestens bei der Anmeldung der Masterarbeit (s. Prüfungsordnung 17 Abs. 4) eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit nach dem Erststudium nachgewiesen werden. Die Einschlägigkeit bezieht sich auf den Masterstudiengang Medizinische Physik. Die Berufstätigkeit kann auch durch entsprechende einschlägige Zeiten eines Praktikums bzw. eine Berufstätigkeit während des Promotionsverfahrens nach dem Erststudium nachgewiesen werden. (2) In Ausnahmefällen können auch Absolventen anderer ingenieurwissenschaftlich oder physikalisch technisch ausgerichteter Studiengänge zum Fernstudium Medizinische Physik der Technischen Universität Kaiserslautern zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt durch den Prüfungsausschuss entsprechend 8 der Prüfungsordnung. (3) 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, 3 und Abs. 4 Satz 1 der Prüfungsordnung gilt entsprechend. 4. Definition des Faches Die Medizinische Physik verknüpft Erfahrungen und Methoden naturwissenschaftlicher und ingenieurwissenschaftlicher Fächer mit den Hauptzielen: 1. Anwendung physikalischer und ingenieurwissenschaftlicher Prinzipien, Methoden und Messverfahren zur Vertiefung der Kenntnisse über den gesunden und kranken menschlichen Körper; 2. Einbeziehung physikalischer und ingenieurwissenschaftlicher Methoden in medizinische Verfahren zur Untersuchung und Behandlung von Patienten; 2 von 17

3 3. Übertragung von Ergebnissen physikalischer und ingenieurwissenschaftlicher Forschung in die medizinische (klinische) Praxis. 5. Tätigkeitsfelder Die Tätigkeitsfelder der Absolventen des Fernstudiums liegen in der 1. verantwortlichen Prüfung und Qualitätskontrolle von medizinisch physikalischen und medizinisch technischen Untersuchungs und Behandlungsverfahren, insbesondere bei der Verwendung von Großgeräten; 2. verantwortlichen Mitwirkung (insbesondere entsprechend der jeweils anzuwendenden Strahlenschutzgesetzgebung) bei der Planung und Anwendung dieser Verfahren zur Untersuchung und Behandlung von Kranken, soweit physikalische Gesetzmäßigkeiten und Methoden zur Anwendung kommen; 3. Entwicklung neuer Verfahren und Geräte in Diagnostik und Therapie; 4. Mitwirkung bei medizinisch experimentellen oder medizinisch klinischen Forschungsaufgaben durch Anwendung physikalischer Methoden und Gesetzmäßigkeiten; 5. Beratung bei der Anschaffung von Großgeräten; 6. Mitwirkung bei der Aus und Weiterbildung von Ärzten, Studenten und medizinischem Assistenzpersonal bei der Vermittlung physikalisch technischer Lehrinhalte. 6. Allgemeine Studienhinweise, Studienberatung (1) Der Studienplan ist die Leitlinie für einen sinnvollen Studienaufbau. Zur genauen Orientierung und Planung des Studiums wird dem Studenten empfohlen, möglichst frühzeitig Kontakt mit Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studenten höherer Semester aufzunehmen, die an dem Fernstudium Medizinische Physik teilnehmen. (2) Die Studienberatung wird vom Distance and International Studies Center (DISC), dem Fachbereich Physik sowie dem Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern durchgeführt. Weitere Informationen über das Fernstudium sind beim ZFUW erhältlich. (3) Die Studierenden sollen eine Studienberatung zumindest in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: zu Beginn des Studiums, nach nicht bestandenen Prüfungen, bei Überschreiten der regulären Studienzeit. 7. Studienzeit (Teilzeit Regelstudienzeit) Das ordnungsgemäße Studium beträgt einschließlich der Zeit für die Ablegung der Masterprüfung sechs Semester (Teilzeit). 3 von 17

4 8. Studienbeginn Da die Lehrveranstaltungen des Studiums (Präsenzphasen) im Jahreszyklus beginnend mit dem Wintersemester angeboten werden, ist eine Aufnahme des Studiums nur zum Wintersemester möglich. 9. Ausbildungsziele Das Studium Medizinische Physik soll Absolventen physikalischer oder ingenieurwissenschaftlicher Hochschulstudiengänge im Rahmen eines Fernstudiums die Möglichkeit geben, sich für eine eigenverantwortliche Tätigkeit als Medizinphysiker beziehungsweise Medizinphysikerin bei Betreibern (z.b. Kliniken) und bei Herstellern medizinischer Geräte zu qualifizieren. Das Studium soll das in der Prüfungsordnung für das Fach Medizinische Physik geforderte Wissen für die Erlangung des Mastergrades Master of Science vermitteln. Hierbei sollen die Studierenden erwerben: 1. Grundkenntnisse auf den folgenden Gebieten (s. auch Anhang B): Anatomie, Physiologie Biochemie, Biophysik Biomathematik, insbesondere Statistik Informatik Medizintechnik Organisatorische und rechtliche Grundsätze im Gesundheitswesen Strahlenschutz 2. Eingehende Kenntnisse auf Gebieten der Medizinischen Physik, die einer der Fachrichtungen Medizinische Strahlenphysik, Medizinische Laserphysik oder Medizinische Bildverarbeitung zugeordnet sind (s. auch Anhang C). 3. Kenntnisse auf weiteren Gebieten der Medizinischen Physik, um eine möglichst breit angelegte Wissensvermittlung zu gewährleisten und die Anfertigung der Masterarbeit vorzubereiten (s. auch Anhang D). Der angebotene Stoffkatalog ist in Anhang E wiedergegeben. 10. Gliederung und Aufbau des Master Fernstudiums, Umfang (1) Das Studium der Medizinischen Physik gliedert sich in ein Grundlagen und ein Vertiefungsstudium sowie die Graduierungsphase. In diesen Studienabschnitten ist das Lehrangebot auf je zwei Semester aufgeteilt. Der modulare Aufbau des Fernstudiums ermöglicht dem Studenten im Vertiefungsstudium (s. Ziffer 12) und in der Graduierungsphase (s. Ziffer 13) eine individuelle berufsfeld bzw. interessenbezogene Schwerpunktsetzung. (2) Der verpflichtende Gesamtumfang der Veranstaltungen des Fernstudiums beträgt 86 Semesterwochenstunden bzw. 90 Leistungspunkte (ECTS Punkte; 1 Leistungspunkt entspricht ca. 30 Stunden student workload). Die Verteilung auf die einzelnen Studienabschnitte ist in den Ziffern 11, 12 und 13 angegeben. 4 von 17

5 (3) Für die erfolgreich absolvierten Studien und Prüfungsleistungen werden Leistungspunkte nach dem ECTS (European Credit Transfer System) verteilt (s. Anhänge B, C, D und E). Die Leistungspunkte werden bei Bestehen der jeweiligen Studien bzw. Prüfungsleistung erteilt, unabhängig von damit erreichten Noten. (4) Das Studium ist modular strukturiert. Die einzelnen Module umfassen inhaltlich zusammenhängende Studieninhalte. Jedes Modul ist i.d.r. in einem Semester vollständig abzuhandeln. 11. Grundlagenstudium (1) Das Grundlagenstudium deckt vollständig den Lehrstoff der Grundlagen der Medizinischen Physik ab. Die Vermittlung des Lehrstoffes erfolgt durch Lehrbriefe und die Teilnahme an Präsenzphasen, die in sieben Pflichtmodulen organisiert sind (s. Anhang B). (2) Der Umfang des Grundlagenstudiums beträgt 27 Semesterwochenstunden. Es umfasst 29 Leistungspunkte. (3) Der Lehrstoff des Grundlagenstudiums wird nach Maßgabe der Prüfungsordnung durch drei Fachprüfungen sowie die erfolgreiche Bearbeitung von Einsendeaufgaben und die erfolgreiche Teilnahme an den Präsenzphasen des Grundlagenstudiums abgeprüft (s. auch Anhang B). (4) Die erfolgreiche Teilnahme am Grundlagenstudium wird durch das Grundlagenzertifikat Grundlagen der Medizinischen Physik beurkundet. 12. Vertiefungsstudium (1) Das Vertiefungsstudium schließt thematisch an das Grundlagenstudium an. Die Vermittlung des Lehrstoffes erfolgt durch Lehrbriefe und die Teilnahme an Präsenzphasen. (2) Das Vertiefungsstudium dient dem Studium einer von dem Studenten zu wählenden Fachrichtung der Medizinischen Physik (s. Ziffer 9 Nr. 2) sowie zum Erwerb von ergänzenden Grundkenntnissen auf den Gebieten Grundlagen der Diagnostik und Physikalische Messtechniken in der Medizin. Die Grundkenntnisse der Grundlagen der Diagnostik und der Physikalischen Messtechniken in der Medizin werden durch zwei Pflichtmodule, die gewählte Fachrichtung wird durch drei bis fünf Wahlpflichtmodule abgedeckt (s. Anhang C). (3) Der Umfang des Vertiefungsstudiums beträgt 27 Semesterwochenstunden. Es umfasst 27 Leistungspunkte. (4) Der Lehrstoff des Vertiefungsstudiums wird nach Maßgabe der Prüfungsordnung durch zwei Fachprüfungen sowie die erfolgreiche Bearbeitung von Einsendeaufgaben und die erfolgreiche Teilnahme an den Präsenzphasen des Vertiefungsstudiums abgeprüft (s. auch Anhang C). (5) Die erfolgreiche Teilnahme am Vertiefungsstudium wird Studenten, die nicht oder nicht vollständig an der Graduierungsphase (s. Ziffer 13) teilnehmen, auf Antrag durch ein Fachrichtungszeugnis mit der Bezeichnung der vom Studenten gewählten Fachrichtung beurkundet. 5 von 17

6 13. Graduierungsphase, Abschluss (1) Die Graduierungsphase schließt an das Vertiefungsstudium an und dient zur Vermittlung von Kenntnissen auf weiteren Gebieten der Medizinischen Physik sowie zur Vorbereitung und Anfertigung der Masterarbeit. Die Vermittlung des Lehrstoffes erfolgt durch Lehrbriefe und die Teilnahme an Präsenzphasen, die in zwei Pflichtmodulen und zwei thematisch gruppierten Wahlpflichtmodulen organisiert sind (s. Anhang D). (2) Der Umfang der Graduierungsphase beträgt 32 Semesterwochenstunden einschließlich 16 Semesterwochenstunden für die Anfertigung der Masterarbeit. Sie umfasst 34 Leistungspunkte. (3) Der Lehrstoff der Graduierungsphase wird nach Maßgabe der Prüfungsordnung durch eine Fachprüfung sowie die erfolgreiche Bearbeitung von Einsendeaufgaben und die erfolgreiche Teilnahme an der Präsenzphase der Graduierungsphase abgeprüft (s. auch Anhang D). (4) Das Fernstudium wird nach Maßgabe der Prüfungsordnung mit der Masterprüfung für das Studium Medizinische Physik abgeschlossen. Diese wird studienbegleitend durch die Studien und Prüfungsleistungen des Vertiefungsstudiums (s. Ziffer 12 Abs. 4) und der Graduierungsphase (s. Abs. 3) sowie die Masterarbeit erbracht. (5) Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums wird durch die Verleihung des Master Grades Master of Science (abgekürzt: M.Sc. ) beurkundet. 14. Ausbildungsorganisation (1) Der Fachbereich Physik und der Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik werden bei der Durchführung des Fernstudiums Medizinische Physik vom Distance and International Studies Center (DISC)unterstützt. (2) Im Rahmen des bestehenden Kooperationsvertrages zwischen der Universität und der Westpfalz Klinikum GmbH stehen im Rahmen freier Kapazitäten medizinische Einrichtungen und Geräte für Praktika sowie zur Besichtigung und zu Vorführungen zur Verfügung. (3) Zur Erlangung berufspraktischer Erfahrungen können bei der Westpfalz Klinikum GmbH im Rahmen freier Kapazitäten Praktika durchgeführt werden. (4) Für den Erwerb von Kenntnissen der Medizinischen Physik ist das Studium von Fachliteratur unerlässlich. Hierzu stehen dem Studenten die Einrichtungen der Universitätsbibliothek und der Bibliothek des Klinikums zur Verfügung. 15. In Kraft Treten Dieser Studienplan tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft. Kaiserslautern, den Die Dekane des Fachbereiches Physik und des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern Prof. Dr. C. Ziegler Prof. Dr. W. Kunz 6 von 17

7 Anhang A Studiengänge, deren Absolventen zum Fernstudium Medizinische Physik gemäß Ziffer 3 zugelassen werden können Wenn nur Absolventen bzw. Studierende einer bestimmten Vertiefungsrichtung eines Studienganges zum Fernstudium Medizinische Physik zugelassen werden können, wird diese Vertiefungsrichtung in Klammern hinter dem entsprechenden Studiengang genannt. 1. Universitäre Studiengänge mit Diplom oder Master Abschluss: Chemie (Physikalische Chemie) Ingenieurwesen Elektrotechnik Ingenieurwesen Informationstechnik Ingenieurwesen Luft und Raumfahrttechnik Ingenieurwesen Maschinenbau Ingenieurwesen Mechatronik Ingenieurwesen Mikrosystemtechnik Ingenieurwesen Physik Ingenieurwesen Umwelttechnik Physik Physikalische Ingenieurwissenschaften 2. Fachhochschul Studiengänge mit Abschluss Diplom Ingenieur (FH) oder Master Abschluss: Biomedizinische Technik Chemie (Nuklearchemie oder Kernchemie) Elektrotechnik Informationstechnik Luft und Raumfahrttechnik Maschinenbau (Fertigungstechnik oder Konstruktion) Mechatronik Medical Engineering (Biomedizinische Technik) Medizintechnik Mikrosystemtechnik Physikalische Technik Sensorsystemtechnik 7 von 17

8 3. Universitäre Studiengänge mit Bachelor Abschluss: Elektrotechnik Informationstechnik Physik 4. Fachhochschul Studiengänge mit Bachelor Abschluss: Elektrotechnik Informationstechnik Physikalische Technik 8 von 17

9 Anhang B Studienmodule des Grundlagenstudiums Semester Pflichtmodul bzw. Präsenzphase Semesterwochenstunden / Credit Points (ECTS) MPT0003: Biomathematik, insbesondere Statistik 3 / 3 MPT0004: Informatik: Grundlagen und Einsatz in der Medizin MPT0005/0021: Medizintechnik (Technik und gesetzlicher Rahmen) MPT0006: Organisatorische und rechtliche Grundsätze im Gesundheitswesen Präsenzphase G1: Medizintechnik (beinhaltet 1 S des Moduls MPT0005/0021) 3 / 3 5 / 6 3 / 2 SS MPT0001: Anatomie und Physiologie 4,5 / 6 SS MPT0002: Biochemie und Biophysik 3 / 3 SS MPT0007: Einführung in den Strahlenschutz 5,5 / 6 SS Präsenzphase G2: Anatomie und Physiologie / Einführung in den Strahlenschutz (beinhaltet 0,25 S des Moduls MPT0001 und 0,75 S des Moduls MPT0007) Gesamtaufwand 27 / 29 Inhalte der Präsenzphase G1: 1. Tutorium zum Lehrgebiet Medizintechnik (Technik und gesetzlicher Rahmen) zur Vertiefung des Lehrstoffes der Lehrbriefe MPT0005 Medizintechnik und MPT0021 Gesetzlicher Rahmen für den Umgang mit Medizintechnik sowie zur Klausurvorbereitung 2. Vorlesung zur praktischen Anwendung der Medizintechnik 3. Demonstrationspraktikum zur Einführung in die Medizintechnik 4. Klausur Medizintechnik (Technik und gesetzlicher Rahmen) Inhalte der Präsenzphase G2: 1. Praktikum zum Lehrgebiet Einführung in den Strahlenschutz (Durchführung von Versuchen) 2. Tutorium zum Lehrgebiet Einführung in den Strahlenschutz zur Vertiefung des Lehrstoffes des Lehrbriefes MPT0007 Einführung in den Strahlenschutz und des Praktikums sowie zur Klausurvorbereitung 3. Tutorium zum Lehrgebiet Anatomie und Physiologie zur Vertiefung des Lehrstoffes des Lehrbriefes MPT0001 Anatomie und Physiologie sowie zur Klausurvorbereitung 4. Klausur Einführung in den Strahlenschutz 5. Klausur Anatomie und Physiologie 9 von 17

10 Anhang C Studienmodule des Vertiefungsstudiums Das Vertiefungsstudium dient dem Studium einer vom Studenten zu wählenden Fachrichtung der Medizinischen Physik sowie zum Erwerb von ergänzenden Grundkenntnissen auf den Gebieten Grundlagen der Diagnostik und Physikalische Messtechniken in der Medizin. Die Module MPT0022 Grundlagen der Diagnostik und MPT0017 Physikalische Messtechniken in der Medizin sind deshalb unabhängig von der Wahl der Fachrichtung von allen Studierenden verpflichtend zu belegen. Mit der Wahl der Fachrichtung (in der Mitte des zweiten Semesters) legt der Student die Wahlpflichtmodule seines Vertiefungsstudiums im dritten und vierten Semester fest. 1. Pflichtmodul für alle Fachrichtungen Semester Pflichtmodul Semesterwochenstunden / Credit Points (ECTS) MPT0022: Grundlagen der Diagnostik 4 / 5 SS MPT0017: Physikalische Messtechniken in der Medizin 2. Wahlpflichtmodule der Fachrichtung Medizinische Strahlenphysik Semester Wahlpflichtmodul bzw. Präsenzphase Semesterwochenstunden / Credit Points (ECTS) 5 / 3 MPT0009: Physik und Technik der Nuklearmedizin 5,5 / 5 MPT0010: Physik und Technik der Röntgendiagnostik 5,5 / 5 Präsenzphase S1: Strahlendiagnostik (beinhaltet 0,5 S des Moduls MPT0009 und 0,5 S des Moduls MPT0010) SS MPT0008: Physik und Technik der Strahlentherapie 7 / 9 SS Präsenzphase S2: Strahlentherapie (beinhaltet 1 S des Moduls MPT0008) Gesamtaufwand (inkl. Module MPT0017, MPT0022) 27 / 27 Inhalte der Präsenzphase S1: 1. Vertiefungspraktikum zur Fachrichtung Medizinische Strahlenphysik Teil 1 (Durchführung von Versuchen zur Strahlendiagnostik) 2. Tutorien zum Gebiet Strahlendiagnostik (Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin) zur Vertiefung des Lehrstoffes der Lehrbriefe MPT0009 Physik und Technik der Nuklearmedizin und MPT0010 Physik und Technik der Röntgendiagnostik sowie zur Praktikums und Prüfungsvorbereitung 3. Klausur Strahlendiagnostik 10 von 17

11 Inhalte der Präsenzphase S2: 1. Vertiefungspraktikum zur Fachrichtung Medizinische Strahlenphysik Teil 2 (Durchführung von Versuchen zur Strahlentherapie) 2. Tutorium zum Lehrgebiet Strahlentherapie zur Vertiefung des Lehrstoffes der Lehrbriefe MPT0008 Physik und Technik der Strahlentherapie und MPT0008-Z Grundlagen der Dosimetrie sowie zur Praktikums und Prüfungsvorbereitung 3. Klausur Strahlentherapie 3. Wahlpflichtmodule der Fachrichtung Medizinische Laserphysik Semester Wahlpflichtmodul bzw. Präsenzphase Semesterwochenstunden / Credit Points (ECTS) MPT0011: Medizinische Optik 5,25 / 5 MPT0012: Grundlagen von Lasern 5,75 / 5 Präsenzphase L1: Grundlagen Laser / Medizinische Optik (beinhaltet 0,25 S des Moduls MPT0011 und 0,75 S des Moduls MPT0012) SS MPT0013: Medizinische Anwendung von Lasern 7 / 9 SS Präsenzphase L2: Medizinische Anwendung Laser (beinhaltet 1 S des Moduls MPT0013) Gesamtaufwand (inkl. Module MPT0017, MPT0022) 27 / 27 Inhalte der Präsenzphase L1: 1. Praktikum zur Fachrichtung Medizinische Laserphysik Teil 1 (Durchführung von Versuchen zu den Grundlagen von Lasern) 2. Tutorium und Vorlesung zum Lehrgebiet Grundlagen von Lasern zur Vertiefung des Lehrstoffes des Lehrbriefes MPT0012 Grundlagen von Lasern sowie zur Praktikums und Prüfungsvorbereitung (Lehrstoff ist Gegenstand eines Praktikumstestates der Präsenzphase L1 und Teil der Prüfung Laserphysik (Grundlagen und medizinische Anwendung) der Präsenzphase L2) 3. Tutorium zum Lehrgebiet Medizinische Optik zur Vertiefung des Lehrstoffes des Lehrbriefes MPT0011 Medizinische Optik sowie zur Prüfungsvorbereitung 4. Klausur Medizinische Optik Inhalte der Präsenzphase L2: 1. Praktikum zur Fachrichtung Medizinische Laserphysik Teil 2 (Durchführung von Versuchen zur medizinischen Anwendung von Lasern) 2. Tutorium und Vorlesungen zum Lehrgebiet Medizinische Anwendung von Lasern zur Vertiefung des Lehrstoffes der Lehrbriefe MPT0013 Medizinische Anwendung von Lasern und MPT0013-Z Vertiefungswissen medizinische Laseranwendung sowie zur Praktikums und Prüfungsvorbereitung 3. Klausur Laserphysik (Grundlagen und medizinische Anwendung) 11 von 17

12 4. Wahlpflichtmodule der Fachrichtung Medizinische Bildverarbeitung Semester Wahlpflichtmodul bzw. Präsenzphase Semesterwochenstunden / Credit Points (ECTS) MPT0015: Physik und Technik der Ultraschallanwendung in der Medizin MPT0016: Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin Präsenzphase B1: Bildverarbeitung Einführung (beinhaltet 1 S des Moduls MPT0016) SS SS SS MPT0018: Kernspintomographie und Kernspinspektroskopie MPT0019: Bilderzeugung und Bildbewertung in der Strahlenphysik MPT0023: Fortgeschrittene Methoden der medizinischen Bildverarbeitung 3 / 3 8 / 7 2,5 / 3 2,5 / 3 SS Präsenzphase B2: Bildverarbeitung Fortgeschrittene (beinhaltet 0,5 S des Moduls MPT0018 und 0,5 S des Moduls MPT0019) 2 / 3 Gesamtaufwand (inkl. Module MPT0017, MPT0022) 27 / 27 Inhalte der Präsenzphase B1: 1. Praktikum zur Fachrichtung Medizinische Bildverarbeitung Teil 1 (Durchführung von Versuchen zu den Grundlagen der Bildverarbeitung) 2. Tutorium und Vorlesung zum Lehrgebiet Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin zur Vertiefung des Lehrstoffes der Lehrbriefe MPT0016 Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin und MPT0016-Z Vertiefungswissen Bildgebungsverfahren in der Medizin sowie zur Praktikums und Prüfungsvorbereitung 3. Klausur Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin Inhalte der Präsenzphase B2: 1. Praktikum zur Fachrichtung Medizinische Bildverarbeitung Teil 2 (Durchführung von fortgeschrittenen Versuchen zur Bildverarbeitung in der Medizin) 2. Vorlesung zur Vorbereitung des Fortgeschrittenen Praktikums 3. Tutorium zum Gebiet Bilderzeugung und Bildbewertung (Kernspintomographie, Bilderzeugung und Bildbewertung in der Strahlenphysik) zur Vertiefung des Lehrstoffes der Lehrbriefe MPT0018 Kernspintomographie und Kernspinspektroskopie und MPT0019 Bilderzeugung und Bildbewertung in der Strahlenphysik sowie zur Praktikums und Prüfungsvorbereitung 4. Klausur Bilderzeugung und Bildbewertung (Kernspintomographie, Bilderzeugung und Bildbewertung in der Strahlenphysik) 12 von 17

13 Anhang D Studienmodule der Graduierungsphase Die Graduierungsphase dient zur Vermittlung von Kenntnissen auf weiteren Gebieten der Medizinischen Physik sowie zur Vorbereitung und Anfertigung der Masterarbeit. Die Vermittlung der weiteren Kenntnisse erfolgt durch die Belegung von zwei Pflichtmodulen zur Thematik Klinische Studien und Qualitätsmanagement und zwei Wahlpflichtmodulen im fünften Semester. Die Wahlpflichtmodule des fünften Semesters sind aus dem Lehrangebot einer Fachrichtung des dritten Semesters des Vertiefungsstudiums zu entnehmen. Bei der Auswahl der Wahlpflichtmodule ist zu beachten, dass die Wahlpflichtmodule einer anderen Fachrichtung als der im Vertiefungsstudium studierten Fachrichtung zugeordnet sein müssen und das Thema der im sechsten Semester anzufertigenden Masterarbeit entweder aus dem Themenbereich der Wahlpflichtmodule oder der im Vertiefungsstudium studierten Fachrichtung stammen soll. Der Student wählt die Wahlpflichtmodule des fünften Semesters gegen Ende des vierten Semesters aus. 1. Pflichtmodule der Graduierungsphase Semester Pflichtmodul Semesterwochenstunden / Credit Points (ECTS) MPT0104: Klinische Studien 2 / 2 MPT0107: Qualitätsmanagement in Gesundheits und Sozialeinrichtungen 2. Wahlpflichtmodule der Graduierungsphase Semester Wahlpflichtmodul bzw. Präsenzphase Semesterwochenstunden / Credit Points (ECTS) 3 / 2 MPT0009: Physik und Technik der Nuklearmedizin 5,5 / 5 MPT0010: Physik und Technik der Röntgendiagnostik 5,5 / 5 Präsenzphase S1: Strahlendiagnostik (beinhaltet 0,5 S des Moduls MPT0009 und 0,5 S des Moduls MPT0010) oder MPT0011: Medizinische Optik 5,25 / 5 MPT0012: Grundlagen von Lasern 5,75 / 5 oder Präsenzphase L1: Grundlagen Laser / Medizinische Optik (beinhaltet 0,25 S des Moduls MPT0011 und 0,75 S des Moduls MPT0012) 13 von 17

14 MPT0015: Physik und Technik der Ultraschallanwendung in der Medizin MPT0016: Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin Präsenzphase B1: Bildverarbeitung Einführung (beinhaltet 1 S des Moduls MPT0016) 3 / 3 8 / 7 Gesamtaufwand (inkl. Masterarbeit mit 16 Semesterwochenstunden bzw. 20 Credit Points sowie den Modulen MPT0104 und MPT0107) 32 / 34 Inhalte der Präsenzphasen S1, L1, B1: s. Anhang C 14 von 17

15 Anhang E Katalog der Lehrinhalte, Studienverlauf Die Zusammenstellung dieses Themenkataloges richtet sich i.allg. nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik e.v. (DGMP). Weiterhin fanden in der jeweils geltenden Fassung u.a. die Anforderungen der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin vom 24. Juni 2002 und der BGV B2 (ehem. VBG 93) Laserstrahlung vom 01. Januar 1997 Eingang in die Themenfestlegung. Studienabschnitt Studienmodul Credit S Workload Points (Lehrbrief + (Stunden) Präsenz) *) Grundlagen MPT0001: Anatomie und Physiologie 6 4,5 190 (4,25 + 0,25) Grundlagen MPT0002: Biochemie und Biophysik Grundlagen MPT0003: Biomathematik, insbesondere Statistik Grundlagen MPT0004: Informatik: Grundlagen und Einsatz in der Medizin Grundlagen MPT0005/0021: Medizintechnik (Technik und gesetzl. Rahmen) Grundlagen MPT0006: Organisatorische und rechtliche Grundsätze im Gesundheitswesen (4 + 1) Grundlagen MPT0007: Einführung in den Strahlenschutz 6 5,5 (4,75+ 0,75) Vertiefung Vertiefung Vertiefung Vertiefung Vertiefung MPT0008: Physik und Technik der Strahlentherapie MPT0013: Medizinische Anwendung von Lasern MPT0017: Physikalische Messtechniken in der Medizin MPT0018: Kernspintomographie und Kernspinspektroskopie MPT0019: Bilderzeugung und Bildbewertung in der Strahlenphysik 9 7 (6 + 1) 9 7 (6 + 1) ,5 (2 + 0,5) 3 2,5 (2 + 0,5) Vertiefung MPT0022: Grundlagen der Diagnostik Vertiefung MPT0023: Fortgeschrittene Methoden der medizinischen Bildverarbeitung Vertiefung + Graduierung Vertiefung + Graduierung Vertiefung + Graduierung Vertiefung + Graduierung Vertiefung + Graduierung MPT0009: Physik und Technik der Nuklearmedizin MPT0010: Physik und Technik der Röntgendiagnostik 5 5,5 (5 + 0,5) 5 5,5 (5 + 0,5) MPT0011: Medizinische Optik 5 5,25 (5 + 0,25) MPT0012: Grundlagen von Lasern 5 5,75 (5 + 0,75) MPT0015: Physik und Technik der Ultraschallanwendung in der Medizin von 17

16 Vertiefung + Graduierung MPT0016: Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin 7 8 (7 + 1) Graduierung MPT0104: Klinische Studien Graduierung MPT0107: Qualitätsmanagement in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen Graduierung Masterarbeit *) Module ohne Aufschlüsselung beinhalten keine Präsenzphasen, S = Semesterwochenstunde Der Verlauf des Studiums Medizinische Physik ergibt sich daraus wie folgt: Studienbereich Studienmodule Credit Points S 1) Workload (Stunden 2) ) Grundlagen 7 Pflichtmodule Vertiefung 2 Pflichtmodule, 3 5 Wahlpflichtmodule (Anzahl abhängig von gewählter Fachrichtung) (abhängig von Wahlpflichtmodulen der gewählten Fachrichtung) Graduierung 2 Pflichtmodule, 2 Wahlpflichtmodule, Masterarbeit (abhängig von gewählten Wahlpflichtmodulen) Gesamtaufwand ) S = Semesterwochenstunde 2) der Zusammenhang Workload Summe eines Studienbereiches = Credit Points x Workload pro Credit Point ist nicht exakt mit einem Workload von 30 Stunden pro Credit Point ermittelbar, da sich der Workload eines Studienbereiches aus dem Workload der einzelnen Module ergibt und sich damit Rundungseffekte bei der Workload Ermittlung der Module im Gesamt Workload aufsummieren 16 von 17

1 von 12. geändert am: 11. Dezember 2008 17. September 2009. weiblichen und von Männern in der männlichen Form geführt.

1 von 12. geändert am: 11. Dezember 2008 17. September 2009. weiblichen und von Männern in der männlichen Form geführt. Studienplan für den weiterbildenden Fernstudiengang Medizinische Physik und Technik des Fachbereiches Physik und des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtliche Mitteilung. Inhalt 30. Jahrgang, Nr. 39 29. Juli 2009 Seite 1 von 6 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Physikalische Technik / Medizinphysik Applied Physics / Medical Engineering des Fachbereichs

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008

Mehr

Studienplan. für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang. Management von Kultur- und Nonprofit-Organisationen

Studienplan. für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang. Management von Kultur- und Nonprofit-Organisationen Studienplan für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Management von Kultur- und Nonprofit-Organisationen des Fachbereiches Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern Vom 23.

Mehr

Biomedizinische Technik

Biomedizinische Technik university of applied sciences Biomedizinische Technik Bachelor of Science Fachbereich 04 KMUB Campus Gießen Biomedizinische Technik Der Bachelorstudiengang Biomedizinische Technik Das Studium der Biomedizinischen

Mehr

Studienordnung. Bauhaus-Universität Weimar Fakultät Bauingenieurwesen

Studienordnung. Bauhaus-Universität Weimar Fakultät Bauingenieurwesen Bauhaus-Universität Weimar Fakultät Bauingenieurwesen Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Environmental Engineering and Management mit dem Abschluss Master of Science Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Studienplan zum Fernstudium Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen

Studienplan zum Fernstudium Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen Studienplan für das weiterbildende Fernstudium Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen des Fachbereiches Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern und der Medizinischen

Mehr

2. Geltungsdauer Im Hinblick auf den Modellversuchscharakter des Studienganges bleiben kurzfristige Änderungen dieses Studienplanes vorbehalten.

2. Geltungsdauer Im Hinblick auf den Modellversuchscharakter des Studienganges bleiben kurzfristige Änderungen dieses Studienplanes vorbehalten. Studienplan für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Software Engineering for Embedded Systems des Fachbereichs Informatik der Technischen Universität Kaiserslautern Vom 16.06.2010 Aufgrund des 20

Mehr

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) 1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2

Mehr

UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES MEDIZINISCHE PHYSIK UND STRAHLEN- SCHUTZ. Bachelor of Science. Fachbereich 04 KMUB Campus Gießen Campus Friedberg

UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES MEDIZINISCHE PHYSIK UND STRAHLEN- SCHUTZ. Bachelor of Science. Fachbereich 04 KMUB Campus Gießen Campus Friedberg UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES MEDIZINISCHE PHYSIK UND STRAHLEN- SCHUTZ Bachelor of Science Fachbereich 04 KMUB Campus Gießen Campus Friedberg MEDIZINISCHE PHYSIK UND STRAHLENSCHUTZ Der Bachelorstudiengang

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des

Mehr

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)

Mehr

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) mitteilungsblatt Nr.4 16. Februar 2011 Fachhochschule Mainz Seite 47 Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) an

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011

Mehr

Studienplan. für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Personalentwicklung

Studienplan. für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Personalentwicklung Studienplan für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Personalentwicklung des Fachbereiches Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern vom 09.07.2009 Geändert durch: Änderungsordnung

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences Amtliche Mitteilungen 26. Jahrgang, Nr. 27 Seite 1 11. April 2005 INHALT Studienordnung für den postgradualen und weiterbildenden Master-Fernstudiengang

Mehr

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013 Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Informatik - Digitale Medien und Spiele, Informatik - Sichere und mobile Systeme sowie Medizininformatik des Fachbereichs Informatik

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor

Mehr

Studienordnung für das postgraduale Studium (PGS) Toxikologie und Umweltschutz

Studienordnung für das postgraduale Studium (PGS) Toxikologie und Umweltschutz 20/18 Universität Leipzig Medizinische Fakultät Studienordnung für das postgraduale Studium (PGS) Toxikologie und Umweltschutz Vom 13. Februar 2015 Aufgrund des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtliche Mitteilung. Inhalt 30. Jahrgang, Nr. 46 30. Juli 2009 Seite 1 von 7 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Automatisierungssysteme (Automation Systems) des Fachbereichs VII der Beuth Hochschule für

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 93. FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences. - Studienordnung für den Studiengang Chemieingenieurwesen

Mitteilungsblatt Nr. 93. FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences. - Studienordnung für den Studiengang Chemieingenieurwesen FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences Mitteilungsblatt Nr. 93 - Studienordnung für den Studiengang Chemieingenieurwesen in der Fassung vom 06.05.2003 DIE PRÄSIDENTIN 19.09.2003 Mitteilungsblatt

Mehr

Leseabschrift. Vom 1. August 2007. zuletzt geändert durch Satzung vom 12.06.2008. Inhaltsübersicht

Leseabschrift. Vom 1. August 2007. zuletzt geändert durch Satzung vom 12.06.2008. Inhaltsübersicht Leseabschrift Studienordnung (Satzung) für Studierende des Bachelorstudienganges Medizinische Ingenieurwissenschaft an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss Bachelor of Science zuletzt geändert durch

Mehr

Studienplan. für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang. Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit

Studienplan. für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang. Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit Studienplan für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern Vom 30.11.2011 Aufgrund

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010 Nr. 05/2010 vom 21.12.2010 Amtliches Mitteilungsblatt der FH Koblenz Seite 1 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010 Koblenz, 21.12.2010 Herausgeberin: Die Präsidentin der Fachhochschule Koblenz Redaktion:

Mehr

Rahmenstudienordnung für die Studienvariante Umweltsicherung

Rahmenstudienordnung für die Studienvariante Umweltsicherung Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft Bachelor of Science (B.Sc.) Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung Rahmenstudienordnung

Mehr

Masterstudiengang Informatik

Masterstudiengang Informatik Masterstudiengang Informatik Studienordnung Universität zu Lübeck Seite 1 von 5 Studienordnung (Satzung) für Studierende des Masterstudienganges Informatik an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss

Mehr

-31/1- Ordnung für die Teilnahme am weiterbildenden Studium Multimediales Fernstudium Französisch der Universität Leipzig 1

-31/1- Ordnung für die Teilnahme am weiterbildenden Studium Multimediales Fernstudium Französisch der Universität Leipzig 1 -31/1- Universität Leipzig Wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium Ordnung für die Teilnahme am weiterbildenden Studium Multimediales Fernstudium Französisch der Universität Leipzig 1 Der Senat

Mehr

FACHHOCHSCHUlE lausilz University of Applied Sciences. Mitteilungsblatt Nr. 81. Studienordnung Master of Arts Studiengang Architektur DIE PRÄSIDENTIN

FACHHOCHSCHUlE lausilz University of Applied Sciences. Mitteilungsblatt Nr. 81. Studienordnung Master of Arts Studiengang Architektur DIE PRÄSIDENTIN FACHHOCHSCHUlE lausilz University of Applied Sciences Mitteilungsblatt Nr. 81 Studienordnung Master of Arts Studiengang Architektur DIE PRÄSIDENTIN 21.10.2002 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich S. 3

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Aufgrund des 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen

Mehr

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 30.11.2015 Aufgrund

Mehr

Leseabschrift. Geltungsbereich

Leseabschrift. Geltungsbereich Leseabschrift Studiengangsordnung (Satzung) für Studierende des Bachelorstudienganges Molecular Life Science an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss Bachelor of Science vom 17. November 2009 (NBl.

Mehr

vom 25.07.2011 Präambel

vom 25.07.2011 Präambel Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13

Mehr

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015. Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,

Mehr

Studiengangspezifische Bestimmungen. für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau. vom 29.07.2015

Studiengangspezifische Bestimmungen. für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau. vom 29.07.2015 Studiengangspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau vom 29.07.201 Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg hat am die vom Senat

Mehr

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung - Bachelor 1 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft des Fachbereichs

Mehr

Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums wird durch die Hochschule. Ludwigshafen der international anerkannte akademische Grad

Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums wird durch die Hochschule. Ludwigshafen der international anerkannte akademische Grad Kurzinformationen auf einen Blick Abschluss Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums wird durch die Hochschule Ludwigshafen der international anerkannte akademische Grad Master of Business Administration

Mehr

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001)

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) 1. Die Verleihung eines Hochschulgrades * an erfolgreiche Absolventen postgradualer Studiengänge

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Textil-

Mehr

M-419-3-2-000. Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen

M-419-3-2-000. Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen M-419-3-2-000 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Materialwissenschaften der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 05. Juli 2006 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1

Mehr

Hochschulanzeiger der Hochschule Kaiserslautern

Hochschulanzeiger der Hochschule Kaiserslautern Hochschulanzeiger der Freitag, den 29. Januar 2016 Nr. 26/2016/1 INHALT Redaktionelle Änderung der Fachprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik, Energieeffiziente Systeme, Maschinenbau,

Mehr

Studienplan. für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang. Erwachsenenbildung

Studienplan. für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang. Erwachsenenbildung Studienplan für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Erwachsenenbildung des Fachbereiches Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern Vom 28.05.2008, zuletzt geändert durch die

Mehr

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 349 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2005 ausgegeben zu Saarbrücken, 19. August 2005 Nr. 24 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Biotechnologie.

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung 33. Jahrgang, Nr. 71 22. Mai 2012 Seite 1 von 5 Inhalt Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen / Projektmanagement (Business Administration and Engineering / Project Management)

Mehr

Vorläufiger Studienplan zum Fernstudium Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Vorläufiger

Vorläufiger Studienplan zum Fernstudium Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Vorläufiger Vorläufiger Studienplan für das weiterbildende Fernstudium Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen des Fachbereiches Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern und der

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltung 2 Allgemeines Ausbildungsziel 3 Studiendauer

Mehr

Der Start ins Fernstudium

Der Start ins Fernstudium Der Start ins Fernstudium Dr. Thorsten Junge Lehrgebiet Bildungstheorie und Medienpädagogik Zentrale Webseiten - Studienportal Bildungswissenschaft: http://babw.fernuni-hagen.de - Lernplattform Moodle:

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober

Mehr

Prüfungsordnung. vom 19.06.2013

Prüfungsordnung. vom 19.06.2013 Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie (Arbeits- und Organisationspsychologie) an der Fakultät Kommunikation und Umwelt, Hochschule Rhein- Waal vom 19.06.2013 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz

Mehr

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Seite 1 Studienordnung für den der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 30.05.2006 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Nr. 8/0 Veröffentlicht am: 0. Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom Juli 008 Aufgrund von Abs.,

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014 Spezielle rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 räambel Nach Beschluss des

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 24. April 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 26, S. 552; geändert

Mehr

Studienplan. Vom 27. Mai 2009

Studienplan. Vom 27. Mai 2009 Studienplan für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Ökonomie und Management des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern Vom 27. Mai 2009 Aufgrund des 20

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Ingenieurwesen (grundständiges und duales System)

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Ingenieurwesen (grundständiges und duales System) Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Ingenieurwesen (grundständiges und duales System) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild des Studienganges

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre Studienordnung für den Diplomstudiengang Auf der Grundlage von 4 und 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 5.Oktober 1995 (GVBl. S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.Juli

Mehr

Studienordnung für Studierende im Master-Studiengang Informationsmanagement an der Universität Koblenz-Landau Vom 28. Februar 2001

Studienordnung für Studierende im Master-Studiengang Informationsmanagement an der Universität Koblenz-Landau Vom 28. Februar 2001 Studienordnung für Studierende im Master-Studiengang Informationsmanagement an der Universität Koblenz-Landau Vom 28. Februar 2001 Auf Grund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001

Mehr

Vorläufige Struktur. Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft im Staatsexamensstudiengang Lehramt für Gymnasien

Vorläufige Struktur. Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft im Staatsexamensstudiengang Lehramt für Gymnasien Vorläufige Struktur Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft im Staatsexamensstudiengang Lehramt für Gymnasien Der Studiengang wird nur als Hauptfach angeboten, kein Erweiterungsfach, kein Beifach Stand

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Betriebswirtschaft

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung SO BC Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung räambel Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013 Studien- und rüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SO 30) vom 15. Juli 2013 Lesefassung vom 22. Dezember 2015 (nach 7. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit

Mehr

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Kaiserslautern

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Kaiserslautern Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Kaiserslautern Vom 6. November 2007 (Staatsanzeiger Nr. 42 vom 19.11.2007,

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anhang Bachelor Biomedizinische Technik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Fachhochschule Berlin

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Evangelischen Fachhochschule Berlin Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Fachhochschule Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich und Zuständigkeit 2 Ziele des Studiums 3 Zulassungsvoraussetzungen

Mehr

1 Aufgaben der Studienordnung

1 Aufgaben der Studienordnung Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Psychologie in den Bachelor-Studiengängen Internationale Kommunikation und Übersetzen und Internationales Informationsmanagement Fachbereich III

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit

Mehr

Studienplan für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Maschinenbau

Studienplan für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Maschinenbau Studienplan für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Maschinenbau Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Ziele des Studiengangs 3. Studienmodule und Vermittlungsformen 4. Dauer und

Mehr

Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im

Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im 2394 Dienstag, den 11. Dezember 2012 Amtl. Anz. Nr. 97 Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge Informatik und Berufliche Informatik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009 - 1 - Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009 Lesefassung vom 22. August 2014 Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit 34 Abs.

Mehr

2004 Ausgegeben Karlsruhe, den 22. Januar 2004 Nr. 9

2004 Ausgegeben Karlsruhe, den 22. Januar 2004 Nr. 9 2004 Ausgegeben Karlsruhe, den 22. Januar 2004 Nr. 9 I n h a l t Seite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe für den englischsprachigen Weiterbildungsstudiengang

Mehr

Bestimmungen. für den. Masterstudiengang Elektrotechnik (Electrical Engineering) Abschluss: Master of Engineering vom 26.11.

Bestimmungen. für den. Masterstudiengang Elektrotechnik (Electrical Engineering) Abschluss: Master of Engineering vom 26.11. und C Bestimmungen für den Masterstudiengang Elektrotechnik (Electrical Engineering) Abschluss: Master of Engineering vom 26.11.2008 Version 3 40-E/m Aufbau des Studiengangs 41-E/m Lehrveranstaltungen,

Mehr

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Master of Science (M.Sc.) im Studiengang Klinische Medizintechnik

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Master of Science (M.Sc.) im Studiengang Klinische Medizintechnik Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Master of Science (M.Sc.) im Studiengang Klinische Medizintechnik MASTER-STUDIENGANG klinische medizintechnik BERUFSBEGLEITENDER WEITERBILDENDER Studium neben

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008

Mehr

Zugangs- und Prüfungsordnung. für das. weiterbildende Zertifikatsstudium. Management und Unternehmensrecht

Zugangs- und Prüfungsordnung. für das. weiterbildende Zertifikatsstudium. Management und Unternehmensrecht Zugangs- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Zertifikatsstudium Management und Unternehmensrecht an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Hagen 1 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 62 Abs. 1 und

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5

Bestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5 Bestimmungen für den Studiengang International Management Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5 40-IM/M Aufbau des Studiengangs 41-IM/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Maschinenwesen an der Technischen Universität München

Studienordnung für den Masterstudiengang Maschinenwesen an der Technischen Universität München Studienordnung für den Masterstudiengang Maschinenwesen an der Technischen Universität München Vom 19. August 2005 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen

Mehr

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS]

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] 1. Um im Fach Kunstgeschichte, Bereich I, das universitäre Diplom eines Bachelor of Arts (BA) zu erlangen, müssen die Studierenden 120 ETCS Punkte in vier Teilbereichen

Mehr

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09. Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 351 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2002 ausgegeben zu Saarbrücken, 12. Oktober 2002 Nr. 32 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite... Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre.

Mehr

NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015, S. 84 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 9. Februar 2015

NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015, S. 84 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 9. Februar 2015 Dritte Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung (Satzung) für den berufsbegleitenden Master-Weiterbildungsstudiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung Vom 5. Februar 2015 NBl. HS MSGWG Schl.-H.

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Amtliche Bekanntmachungen Nr. 3/2010 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT KOBLENZ-LANDAU 29. Dezember 2010 Herausgeber: Präsident der Universität Koblenz-Landau

Mehr

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG 1 OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG Fakultät Elektrotechnik Fakultät für Maschinenbau Studienordnung für den Studiengang Energietechnik vom 3. April 1996 2 Aufgrund des 11 Abs. 1 sowie der 77 Abs.

Mehr

Studienordnung Bachelor Elektrotechnik und Automatisierungstechnik

Studienordnung Bachelor Elektrotechnik und Automatisierungstechnik Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Industrial Informatics an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven im Fachbereich Technik Der Fachbereichsrat Technik hat am 03.05.2005

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.) Vom 9. August 005 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr., S. 9 9), in der Fassung vom. September 0 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr. 8, S. 58 58) Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

Mehr

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50 25.09.2015 Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule Brandenburg Nummer 17 23. Jahrgang Datum Inhalt Seite 21.01.2015 Erste Satzung zur Änderung der Zulassungsordnung für den Master-Studiengang Technologie-

Mehr

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 2006

Studien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 2006 Studien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 200 Lesefassung vom 30. Juni 2011 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des

Mehr

Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation"

Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang Medien und Interkulturelle Kommunikation Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation" Inhaltsverzeichnis vom 2.05.2001 in der Fassung vom 19.11.200 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Spezifik

Mehr

university of applied sciences Krankenhaushygiene Bachelor of Science Fachbereich 04 KMUB Campus Gießen

university of applied sciences Krankenhaushygiene Bachelor of Science Fachbereich 04 KMUB Campus Gießen university of applied sciences Krankenhaushygiene Bachelor of Science Fachbereich 04 KMUB Campus Gießen Krankenhaushygiene Der Bachelorstudiengang Krankenhaushygiene Die Absolventinnen und Absolventen

Mehr