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1 Studienplan für den weiterbildenden Master Fernstudiengang Medizinische Physik des Fachbereiches Physik und des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern Vom geändert am 11.Oktober 2007 geändert am 11. Dezember 2008 geändert am 17. September 2009 Aufgrund des 20 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167), BS223 41, haben die Fachbereichsräte des Fachbereiches Physik und des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern am (Physik) und (Elektrotechnik und Informationstechnik) 2006 den nachfolgenden Studienplan beschlossen. Er wird hiermit bekannt gemacht. Vorbemerkung Das weiterbildende Master Fernstudium Medizinische Physik der Technischen Universität Kaiserslautern enthält in den durch das Studium vermittelten Wissensgebieten vollständig den Stoffkatalog der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik e.v. (DGMP). Inhaltsübersicht 1. Geltungsbereich 2. Geltungsdauer 3. Eingangsvoraussetzungen 4. Definition des Faches 5. Tätigkeitsfelder 6. Allgemeine Studienhinweise, Studienberatung 7. Studienzeit (Teilzeit Regelstudienzeit) 8. Studienbeginn 9. Ausbildungsziele 10. Gliederung und Aufbau des Master Fernstudiums, Umfang 11. Grundlagenstudium 12. Vertiefungsstudium 13. Graduierungsphase, Abschluss 14. Ausbildungsorganisation 15. In Kraft Treten Anhang A Studiengänge, deren Absolventen 1 zum Master Fernstudium Medizinische Physik gemäß Ziffer 3 zugelassen werden können Anhang B Studienmodule des Grundlagenstudiums Anhang C Studienmodule des Vertiefungsstudiums Anhang D Studienmodule der Graduierungsphase Anhang E Katalog der Lehrinhalte, Studienverlauf 1 Alle in diesem Studienplan aufgeführen Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weiblichen und von Männern in der männlichen Form geführt. 1 von 17
2 1. Geltungsbereich Dieser Studienplan regelt auf der Grundlage der jeweils gültigen Prüfungsordnung Ziele, Inhalt und Aufbau des Master Fernstudienganges Medizinische Physik des Fachbereiches Physik und des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern. 2. Geltungsdauer Im Hinblick auf den Modellversuchscharakter des Studienganges bleiben kurzfristige Änderungen dieses Studienplanes vorbehalten. 3. Eingangsvoraussetzungen (1) Das weiterbildende Fernstudium Medizinische Physik der Technischen Universität Kaiserslautern in Zusammenarbeit mit der Westpfalz Klinikum GmbH ist ein Studium für einschlägig berufstätige Absolventen der in Anhang A genannten universitären und Fachhochschul Studiengänge. Die einschlägige Berufstätigkeit und ihre bisherige Dauer (mindestens ein Jahr nach dem Erststudium) ist bei der Beantragung der Einschreibung nachzuweisen, da das Studium in Zielsetzung, Studieninhalten, Didaktik und Organisation auf Berufstätige ausgerichtet ist. Liegt bis zum Zeitpunkt der Beantragung der Einschreibung keine einschlägige Berufstätigkeit vor, muss spätestens bei der Anmeldung der Masterarbeit (s. Prüfungsordnung 17 Abs. 4) eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit nach dem Erststudium nachgewiesen werden. Die Einschlägigkeit bezieht sich auf den Masterstudiengang Medizinische Physik. Die Berufstätigkeit kann auch durch entsprechende einschlägige Zeiten eines Praktikums bzw. eine Berufstätigkeit während des Promotionsverfahrens nach dem Erststudium nachgewiesen werden. (2) In Ausnahmefällen können auch Absolventen anderer ingenieurwissenschaftlich oder physikalisch technisch ausgerichteter Studiengänge zum Fernstudium Medizinische Physik der Technischen Universität Kaiserslautern zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt durch den Prüfungsausschuss entsprechend 8 der Prüfungsordnung. (3) 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, 3 und Abs. 4 Satz 1 der Prüfungsordnung gilt entsprechend. 4. Definition des Faches Die Medizinische Physik verknüpft Erfahrungen und Methoden naturwissenschaftlicher und ingenieurwissenschaftlicher Fächer mit den Hauptzielen: 1. Anwendung physikalischer und ingenieurwissenschaftlicher Prinzipien, Methoden und Messverfahren zur Vertiefung der Kenntnisse über den gesunden und kranken menschlichen Körper; 2. Einbeziehung physikalischer und ingenieurwissenschaftlicher Methoden in medizinische Verfahren zur Untersuchung und Behandlung von Patienten; 2 von 17
3 3. Übertragung von Ergebnissen physikalischer und ingenieurwissenschaftlicher Forschung in die medizinische (klinische) Praxis. 5. Tätigkeitsfelder Die Tätigkeitsfelder der Absolventen des Fernstudiums liegen in der 1. verantwortlichen Prüfung und Qualitätskontrolle von medizinisch physikalischen und medizinisch technischen Untersuchungs und Behandlungsverfahren, insbesondere bei der Verwendung von Großgeräten; 2. verantwortlichen Mitwirkung (insbesondere entsprechend der jeweils anzuwendenden Strahlenschutzgesetzgebung) bei der Planung und Anwendung dieser Verfahren zur Untersuchung und Behandlung von Kranken, soweit physikalische Gesetzmäßigkeiten und Methoden zur Anwendung kommen; 3. Entwicklung neuer Verfahren und Geräte in Diagnostik und Therapie; 4. Mitwirkung bei medizinisch experimentellen oder medizinisch klinischen Forschungsaufgaben durch Anwendung physikalischer Methoden und Gesetzmäßigkeiten; 5. Beratung bei der Anschaffung von Großgeräten; 6. Mitwirkung bei der Aus und Weiterbildung von Ärzten, Studenten und medizinischem Assistenzpersonal bei der Vermittlung physikalisch technischer Lehrinhalte. 6. Allgemeine Studienhinweise, Studienberatung (1) Der Studienplan ist die Leitlinie für einen sinnvollen Studienaufbau. Zur genauen Orientierung und Planung des Studiums wird dem Studenten empfohlen, möglichst frühzeitig Kontakt mit Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studenten höherer Semester aufzunehmen, die an dem Fernstudium Medizinische Physik teilnehmen. (2) Die Studienberatung wird vom Distance and International Studies Center (DISC), dem Fachbereich Physik sowie dem Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern durchgeführt. Weitere Informationen über das Fernstudium sind beim ZFUW erhältlich. (3) Die Studierenden sollen eine Studienberatung zumindest in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: zu Beginn des Studiums, nach nicht bestandenen Prüfungen, bei Überschreiten der regulären Studienzeit. 7. Studienzeit (Teilzeit Regelstudienzeit) Das ordnungsgemäße Studium beträgt einschließlich der Zeit für die Ablegung der Masterprüfung sechs Semester (Teilzeit). 3 von 17
4 8. Studienbeginn Da die Lehrveranstaltungen des Studiums (Präsenzphasen) im Jahreszyklus beginnend mit dem Wintersemester angeboten werden, ist eine Aufnahme des Studiums nur zum Wintersemester möglich. 9. Ausbildungsziele Das Studium Medizinische Physik soll Absolventen physikalischer oder ingenieurwissenschaftlicher Hochschulstudiengänge im Rahmen eines Fernstudiums die Möglichkeit geben, sich für eine eigenverantwortliche Tätigkeit als Medizinphysiker beziehungsweise Medizinphysikerin bei Betreibern (z.b. Kliniken) und bei Herstellern medizinischer Geräte zu qualifizieren. Das Studium soll das in der Prüfungsordnung für das Fach Medizinische Physik geforderte Wissen für die Erlangung des Mastergrades Master of Science vermitteln. Hierbei sollen die Studierenden erwerben: 1. Grundkenntnisse auf den folgenden Gebieten (s. auch Anhang B): Anatomie, Physiologie Biochemie, Biophysik Biomathematik, insbesondere Statistik Informatik Medizintechnik Organisatorische und rechtliche Grundsätze im Gesundheitswesen Strahlenschutz 2. Eingehende Kenntnisse auf Gebieten der Medizinischen Physik, die einer der Fachrichtungen Medizinische Strahlenphysik, Medizinische Laserphysik oder Medizinische Bildverarbeitung zugeordnet sind (s. auch Anhang C). 3. Kenntnisse auf weiteren Gebieten der Medizinischen Physik, um eine möglichst breit angelegte Wissensvermittlung zu gewährleisten und die Anfertigung der Masterarbeit vorzubereiten (s. auch Anhang D). Der angebotene Stoffkatalog ist in Anhang E wiedergegeben. 10. Gliederung und Aufbau des Master Fernstudiums, Umfang (1) Das Studium der Medizinischen Physik gliedert sich in ein Grundlagen und ein Vertiefungsstudium sowie die Graduierungsphase. In diesen Studienabschnitten ist das Lehrangebot auf je zwei Semester aufgeteilt. Der modulare Aufbau des Fernstudiums ermöglicht dem Studenten im Vertiefungsstudium (s. Ziffer 12) und in der Graduierungsphase (s. Ziffer 13) eine individuelle berufsfeld bzw. interessenbezogene Schwerpunktsetzung. (2) Der verpflichtende Gesamtumfang der Veranstaltungen des Fernstudiums beträgt 86 Semesterwochenstunden bzw. 90 Leistungspunkte (ECTS Punkte; 1 Leistungspunkt entspricht ca. 30 Stunden student workload). Die Verteilung auf die einzelnen Studienabschnitte ist in den Ziffern 11, 12 und 13 angegeben. 4 von 17
5 (3) Für die erfolgreich absolvierten Studien und Prüfungsleistungen werden Leistungspunkte nach dem ECTS (European Credit Transfer System) verteilt (s. Anhänge B, C, D und E). Die Leistungspunkte werden bei Bestehen der jeweiligen Studien bzw. Prüfungsleistung erteilt, unabhängig von damit erreichten Noten. (4) Das Studium ist modular strukturiert. Die einzelnen Module umfassen inhaltlich zusammenhängende Studieninhalte. Jedes Modul ist i.d.r. in einem Semester vollständig abzuhandeln. 11. Grundlagenstudium (1) Das Grundlagenstudium deckt vollständig den Lehrstoff der Grundlagen der Medizinischen Physik ab. Die Vermittlung des Lehrstoffes erfolgt durch Lehrbriefe und die Teilnahme an Präsenzphasen, die in sieben Pflichtmodulen organisiert sind (s. Anhang B). (2) Der Umfang des Grundlagenstudiums beträgt 27 Semesterwochenstunden. Es umfasst 29 Leistungspunkte. (3) Der Lehrstoff des Grundlagenstudiums wird nach Maßgabe der Prüfungsordnung durch drei Fachprüfungen sowie die erfolgreiche Bearbeitung von Einsendeaufgaben und die erfolgreiche Teilnahme an den Präsenzphasen des Grundlagenstudiums abgeprüft (s. auch Anhang B). (4) Die erfolgreiche Teilnahme am Grundlagenstudium wird durch das Grundlagenzertifikat Grundlagen der Medizinischen Physik beurkundet. 12. Vertiefungsstudium (1) Das Vertiefungsstudium schließt thematisch an das Grundlagenstudium an. Die Vermittlung des Lehrstoffes erfolgt durch Lehrbriefe und die Teilnahme an Präsenzphasen. (2) Das Vertiefungsstudium dient dem Studium einer von dem Studenten zu wählenden Fachrichtung der Medizinischen Physik (s. Ziffer 9 Nr. 2) sowie zum Erwerb von ergänzenden Grundkenntnissen auf den Gebieten Grundlagen der Diagnostik und Physikalische Messtechniken in der Medizin. Die Grundkenntnisse der Grundlagen der Diagnostik und der Physikalischen Messtechniken in der Medizin werden durch zwei Pflichtmodule, die gewählte Fachrichtung wird durch drei bis fünf Wahlpflichtmodule abgedeckt (s. Anhang C). (3) Der Umfang des Vertiefungsstudiums beträgt 27 Semesterwochenstunden. Es umfasst 27 Leistungspunkte. (4) Der Lehrstoff des Vertiefungsstudiums wird nach Maßgabe der Prüfungsordnung durch zwei Fachprüfungen sowie die erfolgreiche Bearbeitung von Einsendeaufgaben und die erfolgreiche Teilnahme an den Präsenzphasen des Vertiefungsstudiums abgeprüft (s. auch Anhang C). (5) Die erfolgreiche Teilnahme am Vertiefungsstudium wird Studenten, die nicht oder nicht vollständig an der Graduierungsphase (s. Ziffer 13) teilnehmen, auf Antrag durch ein Fachrichtungszeugnis mit der Bezeichnung der vom Studenten gewählten Fachrichtung beurkundet. 5 von 17
6 13. Graduierungsphase, Abschluss (1) Die Graduierungsphase schließt an das Vertiefungsstudium an und dient zur Vermittlung von Kenntnissen auf weiteren Gebieten der Medizinischen Physik sowie zur Vorbereitung und Anfertigung der Masterarbeit. Die Vermittlung des Lehrstoffes erfolgt durch Lehrbriefe und die Teilnahme an Präsenzphasen, die in zwei Pflichtmodulen und zwei thematisch gruppierten Wahlpflichtmodulen organisiert sind (s. Anhang D). (2) Der Umfang der Graduierungsphase beträgt 32 Semesterwochenstunden einschließlich 16 Semesterwochenstunden für die Anfertigung der Masterarbeit. Sie umfasst 34 Leistungspunkte. (3) Der Lehrstoff der Graduierungsphase wird nach Maßgabe der Prüfungsordnung durch eine Fachprüfung sowie die erfolgreiche Bearbeitung von Einsendeaufgaben und die erfolgreiche Teilnahme an der Präsenzphase der Graduierungsphase abgeprüft (s. auch Anhang D). (4) Das Fernstudium wird nach Maßgabe der Prüfungsordnung mit der Masterprüfung für das Studium Medizinische Physik abgeschlossen. Diese wird studienbegleitend durch die Studien und Prüfungsleistungen des Vertiefungsstudiums (s. Ziffer 12 Abs. 4) und der Graduierungsphase (s. Abs. 3) sowie die Masterarbeit erbracht. (5) Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums wird durch die Verleihung des Master Grades Master of Science (abgekürzt: M.Sc. ) beurkundet. 14. Ausbildungsorganisation (1) Der Fachbereich Physik und der Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik werden bei der Durchführung des Fernstudiums Medizinische Physik vom Distance and International Studies Center (DISC)unterstützt. (2) Im Rahmen des bestehenden Kooperationsvertrages zwischen der Universität und der Westpfalz Klinikum GmbH stehen im Rahmen freier Kapazitäten medizinische Einrichtungen und Geräte für Praktika sowie zur Besichtigung und zu Vorführungen zur Verfügung. (3) Zur Erlangung berufspraktischer Erfahrungen können bei der Westpfalz Klinikum GmbH im Rahmen freier Kapazitäten Praktika durchgeführt werden. (4) Für den Erwerb von Kenntnissen der Medizinischen Physik ist das Studium von Fachliteratur unerlässlich. Hierzu stehen dem Studenten die Einrichtungen der Universitätsbibliothek und der Bibliothek des Klinikums zur Verfügung. 15. In Kraft Treten Dieser Studienplan tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft. Kaiserslautern, den Die Dekane des Fachbereiches Physik und des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern Prof. Dr. C. Ziegler Prof. Dr. W. Kunz 6 von 17
7 Anhang A Studiengänge, deren Absolventen zum Fernstudium Medizinische Physik gemäß Ziffer 3 zugelassen werden können Wenn nur Absolventen bzw. Studierende einer bestimmten Vertiefungsrichtung eines Studienganges zum Fernstudium Medizinische Physik zugelassen werden können, wird diese Vertiefungsrichtung in Klammern hinter dem entsprechenden Studiengang genannt. 1. Universitäre Studiengänge mit Diplom oder Master Abschluss: Chemie (Physikalische Chemie) Ingenieurwesen Elektrotechnik Ingenieurwesen Informationstechnik Ingenieurwesen Luft und Raumfahrttechnik Ingenieurwesen Maschinenbau Ingenieurwesen Mechatronik Ingenieurwesen Mikrosystemtechnik Ingenieurwesen Physik Ingenieurwesen Umwelttechnik Physik Physikalische Ingenieurwissenschaften 2. Fachhochschul Studiengänge mit Abschluss Diplom Ingenieur (FH) oder Master Abschluss: Biomedizinische Technik Chemie (Nuklearchemie oder Kernchemie) Elektrotechnik Informationstechnik Luft und Raumfahrttechnik Maschinenbau (Fertigungstechnik oder Konstruktion) Mechatronik Medical Engineering (Biomedizinische Technik) Medizintechnik Mikrosystemtechnik Physikalische Technik Sensorsystemtechnik 7 von 17
8 3. Universitäre Studiengänge mit Bachelor Abschluss: Elektrotechnik Informationstechnik Physik 4. Fachhochschul Studiengänge mit Bachelor Abschluss: Elektrotechnik Informationstechnik Physikalische Technik 8 von 17
9 Anhang B Studienmodule des Grundlagenstudiums Semester Pflichtmodul bzw. Präsenzphase Semesterwochenstunden / Credit Points (ECTS) MPT0003: Biomathematik, insbesondere Statistik 3 / 3 MPT0004: Informatik: Grundlagen und Einsatz in der Medizin MPT0005/0021: Medizintechnik (Technik und gesetzlicher Rahmen) MPT0006: Organisatorische und rechtliche Grundsätze im Gesundheitswesen Präsenzphase G1: Medizintechnik (beinhaltet 1 S des Moduls MPT0005/0021) 3 / 3 5 / 6 3 / 2 SS MPT0001: Anatomie und Physiologie 4,5 / 6 SS MPT0002: Biochemie und Biophysik 3 / 3 SS MPT0007: Einführung in den Strahlenschutz 5,5 / 6 SS Präsenzphase G2: Anatomie und Physiologie / Einführung in den Strahlenschutz (beinhaltet 0,25 S des Moduls MPT0001 und 0,75 S des Moduls MPT0007) Gesamtaufwand 27 / 29 Inhalte der Präsenzphase G1: 1. Tutorium zum Lehrgebiet Medizintechnik (Technik und gesetzlicher Rahmen) zur Vertiefung des Lehrstoffes der Lehrbriefe MPT0005 Medizintechnik und MPT0021 Gesetzlicher Rahmen für den Umgang mit Medizintechnik sowie zur Klausurvorbereitung 2. Vorlesung zur praktischen Anwendung der Medizintechnik 3. Demonstrationspraktikum zur Einführung in die Medizintechnik 4. Klausur Medizintechnik (Technik und gesetzlicher Rahmen) Inhalte der Präsenzphase G2: 1. Praktikum zum Lehrgebiet Einführung in den Strahlenschutz (Durchführung von Versuchen) 2. Tutorium zum Lehrgebiet Einführung in den Strahlenschutz zur Vertiefung des Lehrstoffes des Lehrbriefes MPT0007 Einführung in den Strahlenschutz und des Praktikums sowie zur Klausurvorbereitung 3. Tutorium zum Lehrgebiet Anatomie und Physiologie zur Vertiefung des Lehrstoffes des Lehrbriefes MPT0001 Anatomie und Physiologie sowie zur Klausurvorbereitung 4. Klausur Einführung in den Strahlenschutz 5. Klausur Anatomie und Physiologie 9 von 17
10 Anhang C Studienmodule des Vertiefungsstudiums Das Vertiefungsstudium dient dem Studium einer vom Studenten zu wählenden Fachrichtung der Medizinischen Physik sowie zum Erwerb von ergänzenden Grundkenntnissen auf den Gebieten Grundlagen der Diagnostik und Physikalische Messtechniken in der Medizin. Die Module MPT0022 Grundlagen der Diagnostik und MPT0017 Physikalische Messtechniken in der Medizin sind deshalb unabhängig von der Wahl der Fachrichtung von allen Studierenden verpflichtend zu belegen. Mit der Wahl der Fachrichtung (in der Mitte des zweiten Semesters) legt der Student die Wahlpflichtmodule seines Vertiefungsstudiums im dritten und vierten Semester fest. 1. Pflichtmodul für alle Fachrichtungen Semester Pflichtmodul Semesterwochenstunden / Credit Points (ECTS) MPT0022: Grundlagen der Diagnostik 4 / 5 SS MPT0017: Physikalische Messtechniken in der Medizin 2. Wahlpflichtmodule der Fachrichtung Medizinische Strahlenphysik Semester Wahlpflichtmodul bzw. Präsenzphase Semesterwochenstunden / Credit Points (ECTS) 5 / 3 MPT0009: Physik und Technik der Nuklearmedizin 5,5 / 5 MPT0010: Physik und Technik der Röntgendiagnostik 5,5 / 5 Präsenzphase S1: Strahlendiagnostik (beinhaltet 0,5 S des Moduls MPT0009 und 0,5 S des Moduls MPT0010) SS MPT0008: Physik und Technik der Strahlentherapie 7 / 9 SS Präsenzphase S2: Strahlentherapie (beinhaltet 1 S des Moduls MPT0008) Gesamtaufwand (inkl. Module MPT0017, MPT0022) 27 / 27 Inhalte der Präsenzphase S1: 1. Vertiefungspraktikum zur Fachrichtung Medizinische Strahlenphysik Teil 1 (Durchführung von Versuchen zur Strahlendiagnostik) 2. Tutorien zum Gebiet Strahlendiagnostik (Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin) zur Vertiefung des Lehrstoffes der Lehrbriefe MPT0009 Physik und Technik der Nuklearmedizin und MPT0010 Physik und Technik der Röntgendiagnostik sowie zur Praktikums und Prüfungsvorbereitung 3. Klausur Strahlendiagnostik 10 von 17
11 Inhalte der Präsenzphase S2: 1. Vertiefungspraktikum zur Fachrichtung Medizinische Strahlenphysik Teil 2 (Durchführung von Versuchen zur Strahlentherapie) 2. Tutorium zum Lehrgebiet Strahlentherapie zur Vertiefung des Lehrstoffes der Lehrbriefe MPT0008 Physik und Technik der Strahlentherapie und MPT0008-Z Grundlagen der Dosimetrie sowie zur Praktikums und Prüfungsvorbereitung 3. Klausur Strahlentherapie 3. Wahlpflichtmodule der Fachrichtung Medizinische Laserphysik Semester Wahlpflichtmodul bzw. Präsenzphase Semesterwochenstunden / Credit Points (ECTS) MPT0011: Medizinische Optik 5,25 / 5 MPT0012: Grundlagen von Lasern 5,75 / 5 Präsenzphase L1: Grundlagen Laser / Medizinische Optik (beinhaltet 0,25 S des Moduls MPT0011 und 0,75 S des Moduls MPT0012) SS MPT0013: Medizinische Anwendung von Lasern 7 / 9 SS Präsenzphase L2: Medizinische Anwendung Laser (beinhaltet 1 S des Moduls MPT0013) Gesamtaufwand (inkl. Module MPT0017, MPT0022) 27 / 27 Inhalte der Präsenzphase L1: 1. Praktikum zur Fachrichtung Medizinische Laserphysik Teil 1 (Durchführung von Versuchen zu den Grundlagen von Lasern) 2. Tutorium und Vorlesung zum Lehrgebiet Grundlagen von Lasern zur Vertiefung des Lehrstoffes des Lehrbriefes MPT0012 Grundlagen von Lasern sowie zur Praktikums und Prüfungsvorbereitung (Lehrstoff ist Gegenstand eines Praktikumstestates der Präsenzphase L1 und Teil der Prüfung Laserphysik (Grundlagen und medizinische Anwendung) der Präsenzphase L2) 3. Tutorium zum Lehrgebiet Medizinische Optik zur Vertiefung des Lehrstoffes des Lehrbriefes MPT0011 Medizinische Optik sowie zur Prüfungsvorbereitung 4. Klausur Medizinische Optik Inhalte der Präsenzphase L2: 1. Praktikum zur Fachrichtung Medizinische Laserphysik Teil 2 (Durchführung von Versuchen zur medizinischen Anwendung von Lasern) 2. Tutorium und Vorlesungen zum Lehrgebiet Medizinische Anwendung von Lasern zur Vertiefung des Lehrstoffes der Lehrbriefe MPT0013 Medizinische Anwendung von Lasern und MPT0013-Z Vertiefungswissen medizinische Laseranwendung sowie zur Praktikums und Prüfungsvorbereitung 3. Klausur Laserphysik (Grundlagen und medizinische Anwendung) 11 von 17
12 4. Wahlpflichtmodule der Fachrichtung Medizinische Bildverarbeitung Semester Wahlpflichtmodul bzw. Präsenzphase Semesterwochenstunden / Credit Points (ECTS) MPT0015: Physik und Technik der Ultraschallanwendung in der Medizin MPT0016: Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin Präsenzphase B1: Bildverarbeitung Einführung (beinhaltet 1 S des Moduls MPT0016) SS SS SS MPT0018: Kernspintomographie und Kernspinspektroskopie MPT0019: Bilderzeugung und Bildbewertung in der Strahlenphysik MPT0023: Fortgeschrittene Methoden der medizinischen Bildverarbeitung 3 / 3 8 / 7 2,5 / 3 2,5 / 3 SS Präsenzphase B2: Bildverarbeitung Fortgeschrittene (beinhaltet 0,5 S des Moduls MPT0018 und 0,5 S des Moduls MPT0019) 2 / 3 Gesamtaufwand (inkl. Module MPT0017, MPT0022) 27 / 27 Inhalte der Präsenzphase B1: 1. Praktikum zur Fachrichtung Medizinische Bildverarbeitung Teil 1 (Durchführung von Versuchen zu den Grundlagen der Bildverarbeitung) 2. Tutorium und Vorlesung zum Lehrgebiet Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin zur Vertiefung des Lehrstoffes der Lehrbriefe MPT0016 Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin und MPT0016-Z Vertiefungswissen Bildgebungsverfahren in der Medizin sowie zur Praktikums und Prüfungsvorbereitung 3. Klausur Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin Inhalte der Präsenzphase B2: 1. Praktikum zur Fachrichtung Medizinische Bildverarbeitung Teil 2 (Durchführung von fortgeschrittenen Versuchen zur Bildverarbeitung in der Medizin) 2. Vorlesung zur Vorbereitung des Fortgeschrittenen Praktikums 3. Tutorium zum Gebiet Bilderzeugung und Bildbewertung (Kernspintomographie, Bilderzeugung und Bildbewertung in der Strahlenphysik) zur Vertiefung des Lehrstoffes der Lehrbriefe MPT0018 Kernspintomographie und Kernspinspektroskopie und MPT0019 Bilderzeugung und Bildbewertung in der Strahlenphysik sowie zur Praktikums und Prüfungsvorbereitung 4. Klausur Bilderzeugung und Bildbewertung (Kernspintomographie, Bilderzeugung und Bildbewertung in der Strahlenphysik) 12 von 17
13 Anhang D Studienmodule der Graduierungsphase Die Graduierungsphase dient zur Vermittlung von Kenntnissen auf weiteren Gebieten der Medizinischen Physik sowie zur Vorbereitung und Anfertigung der Masterarbeit. Die Vermittlung der weiteren Kenntnisse erfolgt durch die Belegung von zwei Pflichtmodulen zur Thematik Klinische Studien und Qualitätsmanagement und zwei Wahlpflichtmodulen im fünften Semester. Die Wahlpflichtmodule des fünften Semesters sind aus dem Lehrangebot einer Fachrichtung des dritten Semesters des Vertiefungsstudiums zu entnehmen. Bei der Auswahl der Wahlpflichtmodule ist zu beachten, dass die Wahlpflichtmodule einer anderen Fachrichtung als der im Vertiefungsstudium studierten Fachrichtung zugeordnet sein müssen und das Thema der im sechsten Semester anzufertigenden Masterarbeit entweder aus dem Themenbereich der Wahlpflichtmodule oder der im Vertiefungsstudium studierten Fachrichtung stammen soll. Der Student wählt die Wahlpflichtmodule des fünften Semesters gegen Ende des vierten Semesters aus. 1. Pflichtmodule der Graduierungsphase Semester Pflichtmodul Semesterwochenstunden / Credit Points (ECTS) MPT0104: Klinische Studien 2 / 2 MPT0107: Qualitätsmanagement in Gesundheits und Sozialeinrichtungen 2. Wahlpflichtmodule der Graduierungsphase Semester Wahlpflichtmodul bzw. Präsenzphase Semesterwochenstunden / Credit Points (ECTS) 3 / 2 MPT0009: Physik und Technik der Nuklearmedizin 5,5 / 5 MPT0010: Physik und Technik der Röntgendiagnostik 5,5 / 5 Präsenzphase S1: Strahlendiagnostik (beinhaltet 0,5 S des Moduls MPT0009 und 0,5 S des Moduls MPT0010) oder MPT0011: Medizinische Optik 5,25 / 5 MPT0012: Grundlagen von Lasern 5,75 / 5 oder Präsenzphase L1: Grundlagen Laser / Medizinische Optik (beinhaltet 0,25 S des Moduls MPT0011 und 0,75 S des Moduls MPT0012) 13 von 17
14 MPT0015: Physik und Technik der Ultraschallanwendung in der Medizin MPT0016: Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin Präsenzphase B1: Bildverarbeitung Einführung (beinhaltet 1 S des Moduls MPT0016) 3 / 3 8 / 7 Gesamtaufwand (inkl. Masterarbeit mit 16 Semesterwochenstunden bzw. 20 Credit Points sowie den Modulen MPT0104 und MPT0107) 32 / 34 Inhalte der Präsenzphasen S1, L1, B1: s. Anhang C 14 von 17
15 Anhang E Katalog der Lehrinhalte, Studienverlauf Die Zusammenstellung dieses Themenkataloges richtet sich i.allg. nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik e.v. (DGMP). Weiterhin fanden in der jeweils geltenden Fassung u.a. die Anforderungen der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin vom 24. Juni 2002 und der BGV B2 (ehem. VBG 93) Laserstrahlung vom 01. Januar 1997 Eingang in die Themenfestlegung. Studienabschnitt Studienmodul Credit S Workload Points (Lehrbrief + (Stunden) Präsenz) *) Grundlagen MPT0001: Anatomie und Physiologie 6 4,5 190 (4,25 + 0,25) Grundlagen MPT0002: Biochemie und Biophysik Grundlagen MPT0003: Biomathematik, insbesondere Statistik Grundlagen MPT0004: Informatik: Grundlagen und Einsatz in der Medizin Grundlagen MPT0005/0021: Medizintechnik (Technik und gesetzl. Rahmen) Grundlagen MPT0006: Organisatorische und rechtliche Grundsätze im Gesundheitswesen (4 + 1) Grundlagen MPT0007: Einführung in den Strahlenschutz 6 5,5 (4,75+ 0,75) Vertiefung Vertiefung Vertiefung Vertiefung Vertiefung MPT0008: Physik und Technik der Strahlentherapie MPT0013: Medizinische Anwendung von Lasern MPT0017: Physikalische Messtechniken in der Medizin MPT0018: Kernspintomographie und Kernspinspektroskopie MPT0019: Bilderzeugung und Bildbewertung in der Strahlenphysik 9 7 (6 + 1) 9 7 (6 + 1) ,5 (2 + 0,5) 3 2,5 (2 + 0,5) Vertiefung MPT0022: Grundlagen der Diagnostik Vertiefung MPT0023: Fortgeschrittene Methoden der medizinischen Bildverarbeitung Vertiefung + Graduierung Vertiefung + Graduierung Vertiefung + Graduierung Vertiefung + Graduierung Vertiefung + Graduierung MPT0009: Physik und Technik der Nuklearmedizin MPT0010: Physik und Technik der Röntgendiagnostik 5 5,5 (5 + 0,5) 5 5,5 (5 + 0,5) MPT0011: Medizinische Optik 5 5,25 (5 + 0,25) MPT0012: Grundlagen von Lasern 5 5,75 (5 + 0,75) MPT0015: Physik und Technik der Ultraschallanwendung in der Medizin von 17
16 Vertiefung + Graduierung MPT0016: Bilderzeugung und Bildverarbeitung in der Medizin 7 8 (7 + 1) Graduierung MPT0104: Klinische Studien Graduierung MPT0107: Qualitätsmanagement in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen Graduierung Masterarbeit *) Module ohne Aufschlüsselung beinhalten keine Präsenzphasen, S = Semesterwochenstunde Der Verlauf des Studiums Medizinische Physik ergibt sich daraus wie folgt: Studienbereich Studienmodule Credit Points S 1) Workload (Stunden 2) ) Grundlagen 7 Pflichtmodule Vertiefung 2 Pflichtmodule, 3 5 Wahlpflichtmodule (Anzahl abhängig von gewählter Fachrichtung) (abhängig von Wahlpflichtmodulen der gewählten Fachrichtung) Graduierung 2 Pflichtmodule, 2 Wahlpflichtmodule, Masterarbeit (abhängig von gewählten Wahlpflichtmodulen) Gesamtaufwand ) S = Semesterwochenstunde 2) der Zusammenhang Workload Summe eines Studienbereiches = Credit Points x Workload pro Credit Point ist nicht exakt mit einem Workload von 30 Stunden pro Credit Point ermittelbar, da sich der Workload eines Studienbereiches aus dem Workload der einzelnen Module ergibt und sich damit Rundungseffekte bei der Workload Ermittlung der Module im Gesamt Workload aufsummieren 16 von 17
1 von 12. geändert am: 11. Dezember 2008 17. September 2009. weiblichen und von Männern in der männlichen Form geführt.
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