STUDIENORDNUNG FÜR DAS NEBENFACH BIOLOGIE IM STUDIEN- GANG MAGISTER ARTIUM DER UNIVERSITÄT LEIPZIG

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1 STUDIENORDNUNG FÜR DAS NEBENFACH BIOLOGIE IM STUDIEN- GANG MAGISTER ARTIUM DER UNIVERSITÄT LEIPZIG Auf Grund des 25 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SHG) vom (SächsGVBl. Nr 35/1993 S.697 ff.) hat der Senat der Universität Leipzig folgende Studienordnung beschlossen. Inhaltsverzeichnis Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Prüfungsordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts. I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Zulassungsvoraussetzungen 3 Studienbeginn 4 Studienzeit 5 Vermittlungsformen 6 Studienziel 7 Studienberatung 8 Umfang des Studiums II. Inhalt und Aufbau des Studiums 9 Bereiche des Studiums 10 Aufbau des Studiums III. Prüfungsvorleistungen 11 Prüfungsvorleistungen im Grundstudium 12 Prüfungsvorleistungen im Hauptstudium IV. Weitere Bestimmungen 13 Studienangebot 14 Anrechnung von Studienleistungen 15 Übergangsbestimmungen 16 Inkrafttreten und Veröffentlichung V. Anlage 1. Gliederung des Lehrstoffes gem. 9

2 2. Strukturierung der Ankündigungen von Lehrveranstaltungen gem. 5 und 13 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprü-fungsordnung der Universität Leipzig vom das Studium des Nebenfaches Biologie im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Die Studienordnung wird durch Studienordnungen der mit dem Nebenfach Biologie kombinierbaren Haupt- und Nebenfächer ergänzt. 2 Zulassungsvoraussetzungen Die Qualifikation für den Zugang zu einem Studium wird durch ein Zeugnis der allgemeine Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundene Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen. Für den Hochschulzugang gilt 15 des SHG. Die Einschreibebedingungen sind durch die Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig geregelt. 3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Wintersemesters aufgenommen werden. 4 Studienzeit Das Magisterstudium beträgt in der Regel 9 Semester. Davon entfallen auf das Grundstudium vier Semester. Es schließt mit der Zwischenprüfung ab. Das Hauptstudium erstreckt sich über fünf Semester, wobei Teile des achten und neunten Semesters der Anfertigung der Magisterarbeit im Hauptfach und dem Ablegen der Fachprüfungen dienen. Das Lehrangebot ist so zu gestalten, daß es sich in der Regel über acht Semester erstreckt. 5 Vermittlungsformen Vermittlungsformen sind: Vorlesungen (V), Seminare (S), Übungen (Ü), Praktika (P), Exkursionen (E) und, soweit als möglich, Teilnahme an Forschungsvorhaben. 6 Studienziele Ziel des Studiums ist es, den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Biologie die erforder-lichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden zu vermitteln, um sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung biologischer Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln zu befähigen. Wissenschaftlich begründete Kenntnisse und Fähigkeiten sollen während des Studiums so vermittelt werden, daß sie nach dem Studium nutzbar und durch eigene Erfahrung und Weiterbildung zu vertiefen sind.

3 - 3-7 Studienberatung Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten. Die studienbegleitende fachliche Beratung im Nebenfach Biologie ist Aufgabe der Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie. Sie erfolt durch die Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter der jeweiligen Lehrgebiete. Die studienbegleitende fachliche Beratung unterstützt die Studenten, insbesondere in Fragen der Studiengestaltung sowie der Wahl der Schwerpunkte des gewählten Faches. Der Prüfungsausschuß der Fakultät berät in Fragen der Prüfungsorganisation. 8 Umfang des Studiums Das Studium des Nebenfaches Biologie umfaßt 40 Semesterwochen-stunden (SWS). Davon entfallen jeweils die Hälfte auf das Grund- bzw. Hauptstudium. II. Inhalt und Aufbau des Studiums 9 Bereiche des Studiums Das Nebenfach Biologie umfaßt Lehrveranstaltungen aus folgenden Bereichen: Grundlagen der Biologie Botanik Zoologie Die Bereiche sind in Teilgebiete untergliedert, die aus der Anlage I (1.) ersichtlich sind. 10 Aufbau des Studiums Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung, die als Blockprüfung nach Beendigung der Lehrveranstaltungen des vierten Semesters im vom Fakultätsrat festgelegten Zeitraum abgeschlossen. Das Hauptstudium endet mit der Magisterprüfung. (1) Grundstudium Das Grundstudium umfaßt 20 SWS. Im Grundstudium der Biologie werden fundierte Grundkenntnisse in Zoologie und Botanik erworben. Die folgenden Bereiche beziehungsweise Teilgebiete der Biologie sind Pflichtveranstaltungen Grundlagen der Biologie... 8 SWS (V) (Allgemeine Botanik, Allgemeine Zoologie) Spezielle Botanik I... 2 SWS (V)

4 - 4 - Spezielle Botanik II... 2 SWS (V) Spezielle Zoologie I... 2 SWS (V) Spezielle Zoologie.II... 2 SWS (V) Aus dem nachstehenden Angebot der Wahlpflichtveranstaltungen belegt der Student eine Lehrveranstaltung im Umfang von 2 SWS : Botanisches Praktikum I... 2 SWS (P) Botanisches Praktikum II... 2 SWS (P) Zoologisches Praktikum I... 2 SWS (P) Zoologisches Praktikum II... 2 SWS (P) Pflanzenbestimmungsübungen... 2 SWS (Ü) Tierbestimmungsübungen... 2 SWS (Ü) Dazu kommen 2 SWS nach freier Wahl, Wahlbereich, aus dem Lehrangebot der Hochschule. Wir empfehlen eine Veranstaltung aus den unter 10 Abs.1 angebotenen Wahlpflichtveranstaltungen. (2) Hauptstudium Das Hauptstudium umfaßt 20 SWS. Davon sind folgende Teilgebiete Pflichtveranstaltungen: Pflanzenphysiologie... 3 SWS (V) Tierphysiologie... 4 SWS (V) Natur- und Umweltschutz... 2 SWS (V) Evolutionsbiologie... 2 SWS (V) Aus folgenden Wahlpflichtveranstaltungen ist eine Lehrveranstaltung im Umfang von 3 SWS auszuwählen: Ökologie... 3 SWS (V) Genetik... 3 SWS (V) Mikrobiologie... 3 SWS (V) Zusätzlich belegt der Student aus dem Lehrangebot der unter 10 Abs.1 angeführten Wahlpflichtveranstaltungen zwei Lehrveranstaltungen von je 2 SWS (gesamt 4 SWS), welche nicht als Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung gewählt wurden. Die festgeschriebene Gesamtstundenzahl von 20 SWS im Hauptstudium wird durch die

5 freie Wahl, Wahlbereich, von 2 SWS aus dem Lehrangebot der Hochschule erreicht. Die Fakultät empfiehlt eine Veranstaltung aus der nachstehenden Übersicht Verhaltensbiologie... 2 SWS (V) Moderne Aspekte der Biologie... 2 SWS (V) Geschichte der Biologie... 2 SWS (V) Über die gesamte Regelstudienzeit ist die Teilnahme an insgesamt zwei botanischen und zwei zoologischen Tagesexkursionen bis zur Meldung zur Magisterprüfung Pflicht. III. Prüfungsvorleistungen 11 Prüfungsvorleistungen im Grundstudium (1) Gemäß der Forderung nach 5 Abs. 1 Ziff. 3 der MRPO sind als Zulassungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Magisterzwischenprüfung folgende Leistungsnachweise im Nebenfach Biologie zu erbringen: 1.1 ein Leistungsnachweis aus den Teilgebieten Spezielle Botanik oder Spezielle Zoologie nach Wahl entsprechend den in 10 Abs.1 genannten Pflichtveranstaltungen 1.2 ein Leistungsnachweis aus den Wahlpflichtveranstaltungen (Praktika oder Übungen) laut 10 Abs.1 über 2 SWS. Die Form der geforderten Leistungsnachweise bestimmt der Lehrende nach 11 Abs. 2. (2) Leistungsnachweise können in Form: a) einer (1 stündigen) Klausur b) einer schriftlichen Hausarbeit c) eines Referates d) einer Teilnahme an einer Übungsreihe mit schriftlichen Leistungen e) einer mündlichen Leistungskontrolle erworben werden. Die Leistungsnachweise beziehen sich auf Inhalte von Veranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich des gewählten Bereiches bzw. Teilgebietes.

6 - 6 - (3) die unter (2) genannten Leistungsnachweise werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. (4) Leistungsnachweise, die mit "nicht bestanden" bewertet worden sind, können wiederholt werden. Ein zwischenzeitlicher Wechsel des Lehrenden, bei dem die Vorleistung erbracht werden soll, ist eben-so zulässig wie ein Wechsel des Themas, auf das sich die Vorlei-stung bezieht. 12 Prüfungsvorleistungen im Hauptstudium (1) Gemäß der Forderung nach 5 Abs. 1 Ziff. 3 der MRPO sind als Zulassungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Magisterprüfung im Nebenfach Biologie folgende Leistungsnachweise zu erbringen: 1.1 ein Leistungsnachweis für die Teilgebiete Natur- und Umweltschutz oder Evolutionsbiologie 1.2 ein Leistungsnachweis über den Besuch von zwei Wahlpflichtveranstaltungen (Praktika oder Übungen) über insgesamt 4 SWS aus den unter 10 Abs.1 angebotenen Lehrveranstaltungen,die nicht Gegenstand der Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung waren. c) Nachweis über die Teilnahme an zwei botanischen und zwei zoologischen Tagesexkursionen Die Form der geforderten Leistungsnachweise bestimmt der Lehrende nach 11 Abs. 2. Zur ordnungsgemäßen Vorbereitung auf die Magisterprüfung ist die regelmäßige Teilnahme an den unter 10 Abs. 1 und 2 ausgewiesenen Pflichtveranstaltungen unabdingbare Voraussetzung. (2) Für den Erwerb, die Bewertung und die Wiederholung von Leistungsnachweisen des Hauptstudiums gelten die Regelungen des 11 Abs. 2 bis 4. IV. Weitere Bestimmungen 13 Studienangebot Das Studienangebot (der Studienplan) ergibt sich aus den Bestim-mungen zum Aufbau des Studiums unter 10 dieser Studienordnung. Die jeweils gültigen Veranstaltungsankündigungen (Vorlesungsver-zeichnisse, Aushänge u.ä.) bezeichnen die Veranstaltung sowie Veranstaltungsumfang und -form und geben deren Zuordnung zu den Pflicht- und Wahlpflichtbestandteilen in den jeweiligen Studien-abschnitten an.

7 - 7 - Das aktuelle Lehrangebot entspricht den in Satz 2 genannten Veran-staltungsankündigungen. Die Lehrveranstaltungen im Grund- und Hauptstudium sind aus der Auflistung in der Anlage I Abs.2 zu entnehmen. 14 Anrechnung von Studienleistungen Für die Anrechnung von Studienleistungen gelten die Regelungen des 13 der Magisterprüfungsordnung der Universität Leipzig vom Übergangsbestimmungen Diese Studienordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die im Wintersemester 1991/92 oder später ihr Studium des Nebenfaches Biologie im Studiengang Magister Artium aufgenommen haben. 16 Inkrafttreten und Veröffentlichung Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Senates der Universität Leipzig vom Diese Studienordnung wurde dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst angezeigt und tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Leipzig in Kraft. Leipzig, den Prof. Dr. rer. nat. habil. C. Weiss Rektor

8 - 8 - Anlage I 1.Gliederung des Lehrstoffes gem. 9 Fach BIOLOGIE Bereich: Grundlagen der Biologie Teilgebiete: Allgemeine Zoologie Allgemeine Botanik Evolutionsbiologie Geschichte der Biologie Genetik Ökologie Natur- und Umweltschutz Mikrobiologie Verhaltensbiologie Moderne Aspekte der Biologie Bereich: Botanik Teilgebiete: Spezielle Botanik Pflanzenphysiologie Bereich: Zoologie Teilgebiete: Spezielle Zoologie Tierphysiologie 2. Strukturierung der Ankündigung von Lehrveranstaltungen Grundstudium Biologie Semester Veranstaltung Pflicht (Pf) SWS Wahlpflicht (Wpf) Fakultativ (F) Grundlagen der Biologie (V) Pf (Allgem.Botanik/Allgem.Zoologie) 8 Botanisches Praktikum I (P) Wpf Spezielle Botanik I (V) Pf 2

9 - 9 - Spezielle Zoologie I (V) Pf Semester Veranstaltung Pflicht (Pf) SWS Wahlpflicht (Wpf) Fakultativ (F) Spezielle Botanik II (V) Pf 2 Botanisches Praktikum II (P) Wpf 2 Spezielle Zoologie II (V) Pf 2 Zoologisches Praktikum I (P) Wpf 2 Zoologisches Praktikum II (P) Wpf Pflanzenbestimmungsübungen (Ü) Wpf 2 Tierbestimmungsübungen (Ü) Wpf 2 Im Verlaufe des Grundstudiums ist aus dem Lehrangebot der Hoch- schule nach freier Wahl eine Lehrveranstaltung im Umfang von 2 zu belegen. Hauptstudium Biologie Semester Veranstaltung SWS Tierphysiologie (V) Pf 4 Verhaltensbiologie (V) F Pflanzenphysiologie (V) Pf 3 Natur- und Umweltschutz (V) Pf 2 Evolutionsbiologie (V) Pf Geschichte der Biologie (V) F 2 Moderne Aspekte der Biologie (V) F Ökologie (V) Wpf 3 Mikrobiologie (V) Wpf 3 Genetik (V) Wpf 3 Die Absolvierung der beiden Wahlpflichtveranstaltungen (Praktika oder Übungen) kann auch im Hauptstudium des entsprechenden Wintersemesters oder Sommersemesters erfolgen. 2+2 Im Verlaufe des Hauptstudiums ist aus dem Lehrangebot der Hochschule nach freier

10 Wahl eine Lehrveranstaltung im Umfang von SWS zu belegen. 2 Tagesexkursionen können in den jeweiligen Sommersemestern nach Angebotskatalog absolviert werden. Anlage II zur Magisterprüfungsordnung der Universität Leipzig vom für das Nebenfach BIOLOGIE 1. Fächerkombination Das Nebenfach BIOLOGIE kann gemäß 4 Abs. 1 der MRPO nur in Kombination mit einem sozial- oder geisteswissenschaftlichen Fach als erstes Hauptfach studiert werden. Hinsichtlich der weiteren Nebenfächer gibt es keine Kombinations- beschränkungen. 2. Zulassungsvoraussetzungen Gemäß 5 Abs.1 Ziff.2 u.3 der MRPO sind als Zulassungs -voraussetzungen zu erbringen: 2.1. Für die Zulassung zur Magisterzwischenprüfung die folgenden Leistungsnachweise nach näherer Bestimmung der Studienordnung: - ein Leistungsnachweis für die Teilgebiete Spezielle Botanik oder Spezielle Zoologie nach Wahl entsprechend der in 10 Abs.1 genannten Pflichtveranstaltungen - ein Leistungsnachweis aus den Wahlpflichtveranstaltungen nach 10 Abs.1 über 2 SWS Für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden Leistungsnachweise nach näherer Bestimmung der Studienordnung: - ein Leistungsnachweis für die Teilgebiete Natur- und Umweltschutz oder Evolutionsbiologie

11 ein Leistungsnachweis aus den unter 10 Abs. 1 angebotenen Wahlpflichtveranstaltungen über insgesamt 4 SWS, der nicht Gegenstand der Zulassungsvoraussetzungen entsprechend 2.1. war. - Teilnahme an Exkursionen nach näherer Bestimmung durch die Studienordnung 3. Prüfungen 3.1. Die Fristen und die Nachfristen für die Durchführung der Magisterzwischenprüfungen / Magisterprüfung werden zu Beginn eines jeden Semesters vom Prüfungsausschuß, der für das Nebenfach Biologie verantwortlich ist, hochschulöffentlich bekanntgegeben Magisterzwischenprüfung (gemäß 17 und 18 der Magisterprüfungsordnung der Universität Leipzig) Die Magisterzwischenprüfung besteht im Nebenfach Biologie aus folgenden Prüfungen in den nachstehenden Bereichen / Teilgebieten : - einer schriftliche Aufsichtsarbeit (Klausur) von vier Stunden Dauer im Bereich Grundlagen der Biologie (Allgemeine Botanik und Allgemeine Zoologie) und - einer mündlichen Prüfung von 20 bis 30 Minuten Dauer in dem Teigebiet Spezielle Botanik oder Spezielle Zoologie, das nicht durch einen Leistungsnachweis als Zulassungsvoraussetzung für die Magisterzwischenprüfung gewählt wurde Andere Prüfungsleistungen im Sinne des 6 Absatz 4 der MRPO sind nicht vorgesehen Magisterprüfung (gemäß 22 und 23 der Magisterprüfungs-

12 ordnung der Universität Leipzig) Die Magisterprüfung besteht im Nebenfach Biologie aus folgenden Prüfungen in den nachstehenden Teilgebieten: - einer schriftliche Aufsichtsarbeit (Klausur) von vier Stunden Dauer in dem Teilgebiet Pflanzenphysiologie oder Tierphysiologie und - einer mündlichen Prüfung von 20 bis 30 Minuten Dauer in dem Teilgebiet Mikrobiologie oder Genetik oder Ökologie Andere Prüfungsleistungen im Sinne des 6 Abs. 4 der MRPO sind nicht vorgesehen.

13 - 13 -

14 Anlage III Prüfungsanforderungen Magisterzwischenprüfung Allgemeine Botanik Umfassende Kenntnisse in Cytologie, Histologie,Morphologie und Anatomie der Pflanzen, Organisationsformen, Fortpflanzung, Grundlegende Kenntnisse der Pflanzenphysiologie Allgemeine Zoologie Tierische Zelle, Struktur und Funktion tierischer Organe, Evolution, Entwicklung, Verhalten Spezielle Botanik Umfassende Kenntnisse zum System der Pflanzen, zu den Merkmalen der Unterklassen und wichtiger Familien der Bedecktsamer, zu den Asco- und Basidiomyceten und zur Nomenklatur der Pflanzen Spezielle Zoologie Allgemeine Kenntnisse in Systematischer Zoologie,allgemeine Kenntnisse über die Klassen des Tierreiches, vertiefte Kenntnisse über die Spezielle Zoologie einer wählbaren Gruppe (Klasse) des Tierreiches Magisterprüfung Pflanzenphysiologie Kenntnisse in Pflanzenphysiologie der Teilgebiete Stoff-und Energiewechsel, Entwicklungsphysiologie, Sekundärstoffwechsel bei Pflanzen, Biochemie und nach Absprache Tierphysiologie Bau und Funktion der Sinnesorgane, Zentrales und peripheres Nervensystem (Neuron, Axon, Impulsleitung und Übertragung) Endokrinologie Blut (Zelluläre und humorale Bestandteile, Aufgaben bei der Gerinnung, Gastransport und mikrobielle Abwehr) Atmung (Äußere und innere Atmung, O 2- und CO 2 - Transport) Exkretion (Bau und Funktion der Niere, Wasser- und Elekrolythaushalt) Ernährung, Verdauung Muskelphysiologie (Mechanismus der Kontraktion, Innervation der glatten und querge-

15 streiften Muskulatur) Herz,Kreislauf Mikrobiologie Kenntnisse zur Struktur der prokaryotischen Zelle, zum Wachstum von Mikroorganismen, zum Abbau von Nährstoffen, zur Wechselwirkung von Mikroorganismen und Umwelt Grundkenntnisse zur Verbreitung und Struktur von Viren Genetik Struktur und Funktion der Erbmaterials in verschiedenen Organismen, Rekombinationsereignisse, Mendel-Regeln, geschlechtsgekoppelte Vererbung, Mutation und Mutagene, extrachromosomale Vererbung, parasexuelle Prozesse, Genexpression und deren Regulationsmechanismen, Gentechnologie, Anwendung rekombinierter Nukleinsäuren, Populationsgenetik Ökologie Umfassende Kenntnisse über die Teilbereiche der Ökologie: Aut-, Populations- und Synökologie, sowohl auf botanischem als auch zoologischem Gebiet (Begriffsbestimmungen, Beispiele, ökologische Zusammenhänge) Leipzig, den 22. Mai 1995 Prof. Dr. rer. nat. habil. C. Weiss Rektor

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