1. Aufruf zur Feststellung der Einkommenssituation der Berufsanfänger/innen 3

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1 FORUM JUNGE RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE DES DEUTSCHEN ANWALTVEREINS INHALT Seite 1. Aufruf zur Feststellung der Einkommenssituation der Berufsanfänger/innen 3 2. Berichte vom VIII. Forum Junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Saarbrücken (hier: Workshop "Frauen und Anwaltstätigkeit - Thesen, Erfahrungsberichte und Überlebensstrategien) 3 3. Berichte von der Forumsveranstaltung "Mandanten finden - Mandanten binden; Marketing für junge Anwälte" in Dortmund 8 4. Fortbildungsveranstaltungen 11 a) IX. Forum Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte 11 b) Die juristische Zusammenarbeit zwischen Frankreich, Spanien und Deutschland: Die europäischen Konventionen 12 c) Strategien für Junge Anwälte ARGE Baurecht im DAV Deutsche Ausgleichsbank erhöht Zinsen in den Eigenprogrammen Kurzzeitstipendien des British Council für jüngere Juristen Erstellung von Home Pages für Rechtsanwälte im Internet Jobbörse Regionalbeauftragte 15 a) Reg ionalbeauftragte der einzelnen Landgerichtsbezirke 15 b) Stammtische 18 c) Regionalbeauftragte stellen sich vor 18 d) weiße Flecken Mitgliederverwaltung Gründung einer Korrespondenzgemeinschaft im Forum 20

2 SIEMENS Ci)...,.- Perfektes Anlage-Modell für junge Anwälte Die Kommunikationsanlage für Einsteiger, die das Zeug zum Aufsteiger haben:...c- Ein tolles Gefühl, wenn der erste Mandant anruft. Sie ziehen alle Register. Zeigen, was Sie drauf haben... Und es klappt. Sie gewinnen Ihren ersten Prozeß. Man wird auf Sie aufmerksam, empfiehlt Sie weiter. Die Zahl Ihrer Mandanten wächst. Ihre Kanzlei beginnt, Profit zu machen... Eine innovative Telekommunikationsanlage ist unser Beitrag zu diesem Erfolgsszenario. Denn professionelle Kommunikation macht Ihre Arbeit schneller und effektiver: Bei Akquisition! Beim Kontakt mit Mandanten und Gerichten! Und bei allen administrativen Arbeiten! Siemens. Communication unlimited.

3 FORUM 3 1. Aufruf Mitteilungsblatt zur Feststellung der Einkommenssituation der Berufsanfängerlinnen Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Ihnen/Euch möglicherweise bekannt ist, läuft zur Zeit eine Studie, die sich mit der Einkommenssituation der Berufsanfänger beschäftigt. Absehbar ist, daß in dieser Studie sehr wahrscheinlich nicht die uns vereinzelt zugetragenen katastrophalen Einkommens- und Arbeitsbedingungen der Berufsanfänger belegt werden. Die Einzelberichte besagen aber, daß Berufsanfänger/innen gibt, die entweder ohne Entgelt, siebzig Stunden in der Woche für minimalen Lohn oder zwar in geregelten Arbeitszeiten, jedoch mit minimalem Lohn arbeiten. Bisher sind uns solche Berichte jedoch immer als mündliche Einzelfallberichte zugetragen worden. Wir möchten alle Mitglieder des Forums aufrufen, sollten Sie von solchen schlechten Arbeitsbedingungen betroffen sein, uns unter Angaben der genauen Arbeitsbedingungen und -zahlungen Ihre Situation schriftlich zu schildern. Wir möchten Sie/Euch bitten, uns diese Informationen mit Namensangabe zukommen zu lassen. Wir sichern Ihnen/ Euch zu, daß wir die Namen nicht weitergeben werden. Wir möchten jedoch auch verhindern, daß die Schilderungen, wenn Sie anonym eingehen, wiederum in den Bereich der Legenden verwiesen werden. Gerne können die Berichte direkt in meine Kanzlei gesandt werden, wenn Befürchtungen vorhanden sind, daß im Geschäftsgang des DAV zu viele Personen Einsicht nehmen (Kanzleianschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kill, Närdemann, Kasimir, Frech, z. Hd. Frau Rechtsanwältin Frech persönlich, Postfach , Herne). Sollten sich die bisher vorliegenden vereinzelten Berichte über die schlechten Berufssituationen bestätigen, möchten wir versuchen, auf eine Änderung der Berufsordnung hinzuwirken, die bisher lediglich festhält, daß Kollegen zu "angemessenen Bedingungen" zu beschäftigen sind. Bitte unterstützt uns mit vielen Zuschriften, damit wir die Anfängersituation dauerhaft verbessern können. Cornelia Frech, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses 2. VIII. Forum Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - Erfolg im Anwaltsberuf 17. und 18. Oktober 1997 in der Kongreßhalle in Saarbrücken Im Rahmen des Forums Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte luden Cornelia Frech, Rechtsanwältin in Herne, und Doris Kretz, Rechtsanwältin in Leipzig, zu einem Workshop zum Thema "Frauen und Anwaltstätigkeit - Thesen, Erfahrungsberichte und Überlebensstrategien" ein. Der Workshop war die letzte der zahlreichen Veranstaltungen im Rahmen des Forums. Da die Plenarsitzungen und Arbeitskreise recht groß waren, fand ich es als Teilnehmerin sehr angenehm, daß der Workshop in überschaubarem Rahmen stattfand. Vor allem Frauen waren gekommen, aber auch einige Männer mischten sich unter die Runde. Frau Frech und Frau Kretz warfen zu Beginn einige negative Thesen in die Diskussion, die landläufig von Männern über Frauen geäußert werden: 1. "Frauen können nicht logisch denken und sind daher für den Anwaltsberuf ungeeignet!" 2. "Frauen werden schwanger, sobald sie eine Stelle haben!" 3. "Frauen sind zu gefühlsbetont!" 4. "Frauen haben kein Durchsetzungsvermögen, ordnen sich schnell unter!" Über diese Thesen entbrannte sofort eine lebhafte Diskussion, in deren Verlauf viele der Teilnehmerinnen über ihre persönlichen Erfahrungen, vor allem bei der Bewerbung, berichteten. Da "Frau" die oben genannten Thesen bzw. negativen Vorurteile häufig selbst mit in ein Bewerbungsgespräch hineinträgt, ist es wichtig, von sich aus offen die eigene Lebensplanung anzusprechen. Eine Teilnehmerin berichtete, daß sie sich auf eine Stelle hin bewarb, für die sich die Kanzlei einen Mann vorgestellt hatte - ein Anwalt für Architektenrecht, der auch auf Baustellen herumlaufen und mit Bauunternehmern sprechen kann -. Sie bekam jedoch die Stelle, weil sie im Gespräch durch ihr Können und ihre Persönlichkeit überzeugt hatte. Frau Frech machte allen Frauen Mut, ihren eigenen Lebensplan klar darzulegen, um bei einer Bewerbung überzeugen zu können. Eine Teilnehmerin berichtete von einem Bewerbungsgespräch, bei dem ihr der Anwalt gesagt habe, daß er gerne eine Frau einstellen möchte, weil er sich für seine Kanzlei eine Bereicherung davon verspreche. Frauen würden gerne mit Kollegen im Team arbeiten und seien sehr kooperativ. In der Diskussion würden sie nicht auf einem Standpunkt unentwegt verharren, sondern hörten sich andere Ansichten an, könnten auch einmal ein Stück nachgeben und versuchten anhand von unterschiedlichen Zielen einen Kompromiß zu erreichen (solche Urteile hört man gerne!). Was noch sehr deutlich in der Runde zum Ausdruck kam: Gerade wenn bzw. weil Frauen durch Beruf und Familie doppelt gefordert sind, sind sie gezwungen, ihre Zeit ganz streng einzuteilen und zu organisieren. Die Zeit, die ihnen am Tag für ihren Beruf verbleibt, nutzen sie dadurch wesentlich effektiver als vielleicht ein männlicher Kollege, der zwölf und mehr Stunden täglich in der Kanzlei zubringt. Anhand der vielen positiven Erfahrungen, die Teilnehmerinnen berichteten, kann man demnach folgende positive Thesen aufstellen: 1. "Frauen sind gut in Organisation und Zeitmanagement!" 2. "Frauen sind kooperativer und zu Teamarbeit bereit!"

4 4 FORUM $. 'f 3. "Frauen stellen in Diskussionen das ausgleichende Element dar!" 4. "Frauen sind belastbarer!" Dies war ein gelungener Workshop, der von Frau Frech und Frau Kretz sehr locker und interessant gestaltet wurde und mir sehr gut gefiel! Annette Peteranderl Bericht über den Workshop "Frauen und Anwaltstätigkeit - Thesen, Erfahrungsberichte und Überlebensstrategien" Im Rahmen des VIII. Forums Junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wurden am Schluß der zweitägigen Veranstaltung auch drei verschiedene Workshops zur Wahl gesteilt, nämlich die Vollstreckung deutscher Titel im Ausland und ausländischer Titel in Deutschland, die Niederlassungsfreiheit deutscher Anwälte im Ausland und ausländischer Anwälte in Deutschland und der Workshop "Frauen und Anwaltstätigkeit". Leider konnte man sich nur einen der drei Themenbereiche aussuchen, da alle Workshops zeitgleich stattfanden, so daß sicher so mancher die Qual der Wahl hatte. Deutlich wurde daran auch, daß Frauen mal wieder mit einem Nachteil zu kämpfen hatten, denn sie mußten sich im eigenen Interesse selbstverständlich - mit den sie als Frau betreffenden Fragen beschäftigen, Männer dagegen fiel die Wahl sicherlich leichter und sie konnten sich eher für "Vollstreckung" oder "Niederlassungsfreiheit" entscheiden. Nichtsdestotrotz fanden sich im Workshop "Frauen" aber auch ein paar versprengte männliche Kollegen! Workshop bedeutet, daß mehr miteinander geredet wird und nicht alles nur "von vorne" kommt. Dem wurde voll und ganz entsprochen. Zunächst wurden von der Leitung, zwei Rechtsanwältinnen, vier provokative Thesen mit entsprechenden Antithesen in den Raum gestellt wie z. B. "Frauen sind schlechtere Juristen, weil sie gefühlsbetoner sind" u. ä., sowie ein paar Zahlen geliefert, u. a., daß 21 % aller Rechtsanwälte Frauen sind, daß 24% der im höheren Justizdienst Beschäftigten weiblich sind, daß maximal 10% aller Fachanwälte und nur 8% aller Notare weiblich sind. Die in den Raum gestellten Thesen waren dann so gut, daß es sogleich zu einer angeregten Diskussion kam, in der die Teilnehmer zu Wort kamen und ihre Erfahrungen untereinander und mit der Gesprächsleitung austauschten. Glücklicherweise setzte sich der Workshop aus Juristinnen in den unterschiedlichsten Stadien ihres Berufslebens zusammen, wie Referendarin, Assessorin, freie Mitarbeiterin, Angestellte, selbständige Rechtsanwältin, alles miuohne Kind/ern, so daß Erfahrungen an Juristinnen in einem anderen Stadium weitergegeben werden konnten und sicher viele von dieser Veranstaltung profitiert haben. Es konnten konkrete Fragen gestellt werden, z. B. welche Argumente man als Frau denn anführen könnte, damit man gegenüber männlichen Mitbewerbern bevorzugt würde. So gibt es sicher Blickpunkte, die man nur als Frau sieht, Frauen verhandeln besser, weil sie es nicht als einen solchen Prestigeverlust ansehen, wenn sie auch einmal nachgeben müssen, sie verfügen über ein gutes Zeitmanage- ment, ihre Karriereplanung ist häufig eine andere (Kinder!), so daß eher mit Kontinuität in der Kanzlei gerechnet werden kann und sie sind, biologisch bedingt, belastbarer als Männer. Es wurden viele gute Tips gegeben, wie etwa der Hinweis, daß man es als Einzelanwältin ohne Fachanwaltsqualifikation sehr schwer haben wird und daß für Frauen in den neuen Bundesländern durchaus ein Spektrum vorhanden ist, um sich niederzulassen. Das Thema "Kinder" nahm naturgemäß einen breiteren Raum ein und es wurden Wege aufgezeigt, wie man Beruf und Familienleben unter einen Hut bringen kann, ohne beide Bereiche vernachlässigen zu müssen. Außerdem wurde einem durch die zahlreichen Erfahrungsberichte Mut gemacht, daß es schon immer irgendwie gehen würde. Über Geld wurde selbstverständlich auch geredet, z. B. was man so nehmen könne für eine Erstberatung, wie man an Mandanten komme, auch speziell als Frau (Spielplatz!) oder wie man ein weitergehendes Interesse bei der Mandantschaft wecken könne. Insgesamt war der Workshop meiner Meinung nach ein voller Erfolg, ebenso wie das gesamte VIII. Forum, bedingt durch engagierte Referenten, eine gute Organisation und eine nette, anregende Atmosphäre. Weiter so! Rechtsreferendarin Regina Schütt, Würzburg Die Referenzveranstaltung zum Einstieg in den Anwaltsberuf (Dieser Bericht wurde in der Jumac - Jugendmagazin für Ausbildung und Beruf Heft 11/ abgedruckt) VIII. Forum Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte In der Zeit vom 17. bis zum 18. Oktober 1997 fand in der Kongreßhalie in Saarbrücken das VIII. Forum für Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte statt. Das Forum ist eine eigenständige, dem Deutschen Anwalt Verein (DAV) angeschlossene Vereinigung. Mit insgesamt 350 Teilnehmern - Moderatoren, Techniker und Aussteller nicht eingerechnet -, war es die bisher bestbesuchte Veranstaltung dieser Reihe. Und dabei überstieg die Nachfrage nach begrenzten Kapazitäten bei weitem: 250 Interessenten mußte abgesagt werden. Die Unterbringung erfolgte in Hotels. Der Eigenanteil betrug dabei DM 85,- pro Übernachtung. Die restlichen Kosten übernahmen der DAV, die Hans Soldan Stiftung, der Gerling-Konzern und die DKV. Die Teilnahmegebühr betrug DM 20,-. Kanzleigründung in der Marktnische "Kleinstadtwohnviertel" Nach einer Begrüßung durch die Vorsitzende des Forums, Rechtsanwältin Cornelia Frech, berichtete Rechtsanwalt Lutz Forster auf amüsante Weise über den Aufbau seiner Kanzlei in einem Einfamilienhaus inmitten eines Wohngebietes, in dessen oberen Etagen er mit seiner Lebensge-

5 FORUM 5 fährtin auch selber lebt. Den Standort Trier wählte Forster ganz bewußt: brachte doch der Mangel an sozialen Kontakten den Vorteil der Neutralität: ein Umstand, der gerade im kleinstädtischen Trier wichtig ist. Nach Einrichtung der Kanzlei stellte sich während der unvermeidlichen An(Leer) laufphase die Frage: Wie gewinne ich Mandate? Neben seinem Engagement in der Trierer Volkshochschule, der Gemeindevertretung und auf Tanzveranstaltungen, erprobte Förster auch ausgefallenere Methoden. So ließ er sich regelmäßig ministerielle Publikationen sämtlicher Bundesländer zusenden. Diese Sendungen nahm Förster aber - obwohl er anwesend war, nicht an: sie wurden daher bei Nachbarn hinterlegt. Diese entdeckten ehrfurchtsvoll, daß der Herr Rechtsanwalt im beständigen Kontakt mit verschiedenen Bundesministerien stand, was für Gesprächsstoff sorgte. Neben der Freude an der - auch juristisch verwertbaren Lektüre aktuellster Gesetzesinitiativen bzw. von Kommentaren und Erläuterungen, erlangte er so mit Hilfe der kleinstadttypischer Nachbargespräche zusätzliche Aufmerksamkeit, ein erster Schritt zum Mandat. Als diese dann nach einigen Wochen tatsächlich auch übernommen wurden, ließ er sich bei Mandantengesprächen anrufen, nahm aber den Hörer nicht ab. Dadurch sollte dem Mandanten die Botschaft vermittelt werden: "Ich bin jetzt ausschließlich für Sie zu sprechen". Ob diese Methoden erfolgreich waren, ließ Förster offen. Da sich auch Förster im Laufe seiner Praxis erst an die Einforderung von Gebühren und Vorschüssen gewöhnen mußte, was oftmals dazu führte, daß er nur unzureichende Gebührenrechnungen schrieb, endete er seinen Beitrag mit d.em Hinweis: "Legen sie Wert auf die Gebühren, denn sie gebühren Ihnen." "In manchen Schwerpunktbereichen schlummerten enormer Nachholbedarf?" Im Anschluß an diesen Vortrag, referierten die Rechtsanwälte Kilger, Gessner, Prof. Müller und Gebhard in Kurzstatements über die Vorteile einer Schwerpunkttätigkeit in den Bereichen des Sozial-, Bau-, Straf- und Verkehrsrechts. Eine Beschäftigung in einem dieser Tätigkeitsfelder sei lohnend, da u. a. im ganzen Bundesgebiet weniger als 300 Fachanwälte für Sozialrecht tätig seien. 6-7 Mio. Ermittlungsakten jährlich ohne Hinzuziehung eines anwaltlichen Beistands geführt, bzw. im Rahmen des Verkehrsrechts Gebühren in Milliardenhöhe von den Versichereren gezahlt werden würden. Nach diesen Kurzreferaten begannen Arbeitskreise zu den Themen "Spektrum anwaltlicher Tätigkeit"; "Unternehmen Anwaltskanzlei" und "Zusammenarbeitsformen". Da dazu das Auditorium in drei Gruppen geteilt wurde und damit jeder Teilnehmer die Möglichkeit hatte, jeden Arbeitskreis zu besuchen, wurden diese für jede Gruppe im Wechsel in gleicher Besetzung wiederholt. Arbeitskreis I Spektrum anwaltlicher Tätigkeiten Unter Moderation des Kölner Rechtsanwalts van Bühren, berichteten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Boelker, Mack und River über ihre Erfahrungen als Fachanwältin- bzw. anwalt für Steuer-, Verwaltungs- und Familienrecht. Rechtsanwalt van Bühren, seines Zeichens ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Versicherungsrechts und Autor des aus der Rechtswirklichkeit nicht mehr wegzudenkenden Kommentars zur Reisegepäckversicherung, behandelte notwendigerweise das Versicherungsrecht. Fachanwälte für Steuerrecht haben den Steuerberatern etwas Wesentliches voraus Rechtsanwältin Mack, Fachanwältin für Steuerrecht, begann mit dem Hinweis, daß Rechtsanwälte die Tätigkeit eines Steuerberaters übernehmen könnten, Steuerberater aber nicht die Tätigkeit des Rechtsanwalts. Rechtsberatung und die gerichtliche Vertretung obliegen alleine der Rechtsanwaltschaft. Diesen Vorteil im Bewußtsein ließe es sich vermeiden, daß Steuerberater sich immer stärker als Konkurrenz der Rechtsanwaltschaft erweisen würden. Durch entsprechende Fortbildungen (DAV - Lehrgänge in Detmold) zur Fachanwältin bzw. -anwalt für Steuerrecht oder einer ergänzenden Ausbildung zur Steuerberaterin- bzw. -berater könnte dem entgegengewirkt werden. Beides weise aber auch Hindernisse auf: Der Fachanwaltkurs ist kostenintensiv und zeitaufwendig. Zudem darf die Bezeichnung Fachanwalt nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung nur derjenige tragen, der innerhalb eines bestimmen zeitlichen Rahmens zumindest 50 steuerrechtliche Mandate aufweist; diese könnten aber in der Regel nur in einschlägigen Sozietäten erlangt werden. Die Steuerberaterprüfung ist ebenfalls zeit- und kostenintensiv. Zudem gäbe es eine Durchfallquote von ca. 80 %. Wer sich davon nicht abhalten läßt, steht vor der Frage der Mandantenakquise. Wie auch in anderen Tätigkeitsbereichen, sind auf die Praxis zugeschittene Beiträge - kein typisch juristischer Artikel: auch Laien sollten ihn verstehen können - in einschlägigen Publikationen vorteilhaft. Verwaltungs- und Familienrecht: Profilierung durch die Fachanwaltsbezeichnung Laut Rechtsanwalt Boelker, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, sind insgesamt 400 Rechtsanwälte gleichzeitig Fachanwalt für Steuerrecht, wovon lediglich 100 ausschließlich im Bereich des Verwaltungsrechts arbeiten. Wer ein solcher werden möchte, der muß nach der theoretischen Prüfung, wiederum innerhalb eines bestimmten Zeitraumes insgesamt 80, davon 30 prozessualer Natur, verwaltungsrechtliche Mandate aufweisen. Zusätzlich ist der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen vorgeschrieben (zumindest 10 Stunden pro Jahr). Rechtsanwältin River, Fachanwältin für Familienrecht, nannte zu Beginn ihrer Ausführungen die Voraussetzungen des Erwerbs der Fachanwaltschaft im Familienrecht: eine zumindest dreijährige ununterbrochene Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, der Besuch eines entsprechenden Lehrganges mit einem Gesamtumfang von 120 Stunden, die erfolgreiche Bewältigung der Klausuren und der Nachweis von 120 familienrechtlichen Mandaten, davon 60 prozessualer Natur. Zusätzlich muß die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt lernen, mit den zumeist in einer Lebenskrise befindlichen Mandanten umzugehen. Telefonate außerhalb der Bürozeit sind dabei einzuplanen. Wichtig ist in diesen Fällen die notwendige Distanz zur Mandantschaft beizubehalten. Das Vertrauensverhältnis zum Mandanten kann sich auch nachteilig auswirken.

6 6 FORUM ~ 'f Meditation - noch keine Trendwende in Sicht Rechtsanwältin River behandelte auch die aus den Vereinigten Staaten stammende und in Deutschland zum Trend avancierte Methode zur Vermittlung in Parteienkonflikten, wobei ein Rechtsanwalt (nicht notwendigerweise) als neutraler Dritter ohne Entscheidungsbefugnis handelt: die Meditation. Mediator darf sich nennen, wer sich einer 200-stündigen Fortbildung unterzieht. Mediatoren handeln nicht als Rechtsanwälte. Aus diesem Grund ist diese Tätigkeit auch nicht der Rechtsanwaltschaft vorbehalten. Auch andere Berufsgruppen (Psychologen, Pädagogen) können als Mediatoren tätig werden. Der Mediator hat zunächst die Aufgabe, ein Arbeitsbündnis zwischen den Parteien zu vereinbaren. Danach muß er die Konfliktfelder aufzeigen und daran anschließend eine Bearbeitung der Konflikte vornehmen. Die Meditation endet mit einem "Vertrag" zwischen den Parteien, in den alle zu regelnden Angelegenheiten erschöpfend aufgenommen werden. Die Hinzuziehung eines Mediators ist eine Kostenfrage. Nicht nur dessen Honorar muß bezahlt werden (Stundensatz zwischen DM 150,- und DM 300,-). Daneben müssen noch die Kosten für die unvermeidbaren Rechtsbeistände aufgebracht werden. Diesen Luxus konnten sich aber bislang nur die einkommensstarken Bevölkerungsgruppen leisten. Aus diesem Grund habe sich die Meditation in Deutschland auch noch nicht richtig durchsetzen können. Rechtsanwalt van Bühren schilderte im Rahmen seines Beitrages zum Versicherungsrecht zunächst seinen eigenen Werdegang und die wirtschaftlichen Vorteile, welche eine frühzeitige Promotion bedeuten würde. Anschließend referierte er kurz über das Verhältnis des Versicherten zum Versicherer. Arbeitskreis 11 Unternehmen Anwaltskanzlei Die Moderation dieses Arbeitskreises übernahm Rechtsanwalt Dr. Streck, Referenten dieses Arbeitskreises waren die Rechtsanwälte Klinkert und Brieske und Rechtsanwältin Kindermann. Als erster Referent skizzierte Rechtsanwalt Klinkert die Finanzierung bzw. den Kauf einer Rechtsanwaltskanzlei und die Sozialleistungen, welche nach dem 2. Staatsexamen in Anspruch genommen werden können. Worauf beim Kauf einer Kanzlei zu achten ist Bezüglich des Kaufs einer Rechtsanwaltskanzlei müsse in jedem Fall die vorhandene Mandantenstruktur beachtet werden. Eignet sie sich dazu, den Käufer auch noch in den nächsten Jahren mit Mandaten zu versorgen oder ist sie "überaltert"? Welche Projekte hat der Verkäufer der Kanzlei vor? Möchte dieser möglicherweise andernorts eine neue Kanzlei eröffnen und besteht insoweit die Gefahr, daß Mandanten verloren gehen? Klinkert verwies zur Frage der Preisgestaltung und zum weiteren Themenbereich auf den Bericht des Ausschusses "Bewertung von Anwaltspraxen" der Bundesrechtsanwaltskammer, BRAK-Mitteilungen 1992, Seite 24 ff. und auf die Veröffentlichung von Eich, "Die Bewertung von Anwaltspraxen". Die Schritte bei der Kanzleigründung Hinsichtlich der Praxisgründung nannte Klinkert eine Reihe von Vorüberlegungen, welche der Entscheidung unbedingt vorausgehen sollen: u. a. Standort, Konkurrenzsituation, Höhe der laufenden Kosten, Infrastruktur, Soziales Umfeld und Finanzierungsmöglichkeiten (Inanspruchnahme von Mitteln der Deutschen Ausgleichsbank bzw. der Kreditanstalt für den Wiederaufbau). Schließlich ging er kurz auf die von Referendaren geltend zu machenden Bezüge in Form von Arbeitslosenhilfe (bei üblicherweise - verbeamteten Referendaren) und dem etwa günstigerem Arbeitslosengeld (bei Referendaren im sch lichten Angestelltenverhältn is). Abschließend erwähnte Klinkert noch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Überbrückungsgeld im Rahmen einer Kanzleigründung. Dies kann beantragen, wer mehr als 18 Wochenstunden in seiner Kanzlei beschäftigt ist, zuvor Arbeitslosenhilfe bezog und ein Gutachten über die Rentabilität der Kanzlei seitens der Rechtsanwaltskammer vorlegen kann. Nachhilfe in Sachen Gebührenrecht Rechtsanwältin Kindermann oblag die Thematik "Gebühren, Beratungs- und Prozeßkostenhilfe". Kindermann, seit mehreren Jahren als Referentin der DAV-Seminare zum Gebührenrecht tätig, leitete ihre Darlegungen mit einem Motto ein, daß zuvor Rechtsanwalt Förster während seiner Ausführungen äußerte: "Warum gehe ich in meine Praxis? Um Geld zu verdienen'''. Damit war Kindermann bereits mitten im Thema. Um ein Gehalt zu erzielen, daß dem eines Richters gleichkommt, müßten täglich DM 1000,- d. h. ca. DM 170,-/h eingenommen werden. Dies könne natürlich - eine entsprechende Mandantschaft vorausgesetzt - nur dann geschehen, wenn alle Gebühren in Rechnung gestellt werden, die nach der BRAGO dem Rechtsanwalt aufgrund seiner jeweiligen Tätigkeit zustehen. Was einfach klänge, stelle sich gerade zu Beginn der Arbeit als Rechtsanwalt als besonders schwierig heraus. Das Schreiben von Kostenrechnungen würde ja weder an der Universität noch im Rahmen des Referendariats gelehrt. Auch seien in größeren Sozietäten die Sekretariate dafür zuständig, so daß nicht immer genügend Möglichkeiten bestünden, dies ausreichend zu üben. Zum Zeitpunkt der Übernahme des Mandats müsse also zunächst geklärt werden, was der Mandant konkret begehrt. Dies lasse sich u. a. dadurch überprüfen, daß diesem nach dem ersten Beratungsgespräch ein Schreiben zugesandt wird, in dem detailliert der Auftragsumfang dargelegt wird. Zur Sicherung der eigenen Ausgaben, müßte bereits diesem Schreiben eine Vorschußrechnung beigelegt werden, die bereits Thema des Beratungsgespräches gewesen sein sollte. Erst wenn der Eingang dieses Vorschusses zu verzeichnen ist, stets vorausgesetzt, die Fristen lassen dies zu, auch wenn eine Deckungszusage des (Rechtsschutz)versicherers vorläge, sei es sinnvoll, Vorschüsse zu verlangen. Bei der Bemessung der Gebühren ging Kindermann kurz auf die gesetzlichen Gebühren und die Möglichkeiten der Honorarvereinbarung ein, welche unter bestimmten Umständen höher bzw. niedriger als die gesetzlichen Gebühren sein könnten. In diesem Zusammenhang erwähnte sie auch das Zeithonorar, das nicht unter DM 350,- / Stunden liegen sollte. Unerwähnt blieb, daß ein derartiger Stundensatz für

7 FORUM 7 den Anwaltsneuling völlig utopisch ist, falls er sich nicht als versierter Experte auf einem Gebiet präsentieren kann. Kindermann wies abschließend ausdrücklich darauf hin, daß Rechtsanwälte verpflichtet sind, für ihre Mandanten Prozeßkosten- bzw. Beratungshilfe zu beantragen, wenn sich dafür hinreichende Anhaltspunkte feststellen lassen. "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Haftpflichtversicherer!" Mit den Worten "Kommt zu mir, alle die Ihr mich haften sehen wollt", leitete Rechtsanwalt Brieske zu seinem Beitrag "Versicherungen und Haftungsrisiken" ein. Im Ergebnis erschöpfte sich dieser in dem Ratschlag, als Haftungssumme besser DM ,- Mio statt DM ,- zu wählen, was zwar zunächst höhere Kosten verursachen würde, daß Haftungs- und damit auch das finanzielle Risiko aber verringern würde. Er wies ausdrücklich darauf hin, daß der Haftungshöchstbetrag nicht mit dem Streitwert identisch ist und empfahl abschließend nachdrücklich, die Bedingungen der eigenen Berufshaftpflichtversicherung, welche für Rechtsanwälte notwendige Bedingung zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist, auf den jeweiligen Selbstbehalt zu überprüfen. DM 5000,- seien dabei zu hoch. Zum Abschluß dieser Sektion ging Rechtsanwalt Dr. Streck auf die Pflichtmitgliedschaft bei der Rechtsanwaltskammer und einer darüber hinaus sinnvollen Mitgliedschaft bei dem jeweils örtlichen Verein des Deutschen Anwalts Vereins ein. Er endete seinen Beitrag mit dem Hinweis, daß der Beitritt in das regionale Rechtsanwaltsversorgungswerk günstigere Rentenleistungen bei vergleichbaren Beiträgen gewähre als die Bundesanstalt für Angestellte. Arbeitskreis 111 Zusammenarbeitsformen Den letzten Arbeitskreis gestaltete Rechtsanwalt Kilger als Moderator im Zusammenwirken mit Rechtsanwältin Fischedick und Rechtsanwalt Schwackenberg. Freier Mitarbeiter, Angestellter, Justitiar Zunächst betonte Kilger die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts, welche selbstverständlich auch im Angestelltenverhältnis bestehe, insoweit müsse zwischen dem Bezugspunkt unterschieden werden. Da sich ein Angestellter Rechtsanwalt für die arbeitsgebende Sozietät aufgrund der zu leistenden Arbeitgeberanteile schlichtweg als zu teuer erweise, würden viele Sozietäten auf die Freie Mitarbeit von Rechtsanwälten angewiesen sein. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen in Höhe von DM 5000,- für einen angestellten Rechtsanwalt lägen die Arbeitgeberanteile bei DM 80000,- im Jahr. Zumindest nach vier Jahren würden aber durch das Finanzamt Freie Mitarbeiterverhältnisse als Angestelltenverhältnisse eingestuft werden, womit für die Arbeitgeber wesentliche (nachteilige) steuerrechtliche Konsequenzen verbunden wären. Bei Aufdeckung eines Angestelltenverhältnisses müsse der Arbeitgeber alle Kosten tragen. Erhebliche Nachzahlungen stünden dann an. Diese würden den ganzen Beschäftigungszeitraum betreffen. Zudem ergäben sich auch nachteilige Auswirkungen auf das Rechtsanwalts-Versorgungswerk. Es könne daher jedem Freien Mitarbeiter nur geraten werden, spätestens nach zweijähriger Tätigkeit auf ein Angestelltenverhältnis zu drängen. Das Gehalt eines Freien Mitarbeiters würde oftmals bei DM 2000,- brutto liegen. Bei einer ganztägigen Beschäftigung verstoße das gegen die Berufsordnung der Rechtsanwälte. Abschließend stellte Kilger noch kurz die Vorteile eines Syndikusanwalts dar. Dieser geht einem - aufgrund eines Anstellungsvertrags geordneten - Beschäftigungsverhältnis mit einem ständigen Auftraggeber nach. Die finanzielle Absicherung sei in diesem Fall ein nicht unerheblicher Vorteil Bürogemeinschaft, Sozietät, EWIV usw. Rechtsanwältin Fischedick erörterte zunächst die Bürogemeinschaft. Anders als ein bloßes Untermietverhältnis, das auch zwischen nicht sozietätsfähigen Berufsgruppen 0Jersicherungen, Finanzdienstleistungsunternehmen...) erfolgen könne, sei eine Bürogemeinschaft nur zwischen Rechtsanwälten bzw. Steuerberatern, Patentanwälten bzw. Wirtschaftsprüfern möglich. Dabei stünde die gemeinsame Nutzung der Büroräume im Vordergrund. Dies dürfe aber nicht zu einer personellen Verpflichtung der Mitarbeiter untereinander führen. Eine gemeinsame Entgegennahme von Mandanten sei daher ebenso ausgeschlossen wie die Teilung von Arbeitskräften. Zudem dürfe eine Bürogemeinschaft keine gemeinsamen Briefbögen verwenden. Diese müßten separat entworfen werden, könnten aber einen Hinweis auf die Bürogemeinschaft enthalten. Es gäbe auch die Zusammenarbeitsform der verfestigten Kooperation. Dabei handele es sich um jede tatsächliche bzw. rechtliche Koordinierung von Unternehmensfunktionen zwischen zwei und mehreren selbständigen Anwaltsunternehmen. Bei den Kooperationspartnern handelt es sich in der Regel um hochspezialisierte Fachleute, welche - in Form einer interdisziplinären Zusammenarbeit - die mittelbare Bearbeitung von Mandaten in Form von Gutachten erbringen würden. Mandate würden dabei gerade nicht abgegeben. Solche Zusammenarbeitsformen erfordern selbstverständlich genaue vertragliche Absprachen (auch und gerade über die zu erbringenden Honorare, Haftungsfragen usw.). Fischedick erörterte auch die zunehmend bei Großkanzleien bestehende Europäische wirtschaftliche Interessengemeinschaft (EWIV). Diese Möglichkeit der Zusammenarbeit, welche auf einer Verordnung der EWG beruht, dient dazu, die wirtschaftliche Tätigkeit von EG-Mitgliedern zu erleichtern bzw. zu entwickeln, um so die Ergebnisse der Arbeit zu verbessern. Dabei handelt es sich um eine Handelsgesellschaft im Sinne des HGB, womit eine Eintragungspflicht verbunden ist. Eine solche Zusammenarbeitsform darf aber nicht als Ganze auf Gewinnerzielung gerichtet sein. Der Vorteil bei dieser Kooperation wäre, daß auch sozietätsfremde Berufe inkorporiert werden könnten. Spezielle Leistungsangebote könnten so erbracht werden. Zudem könne das nationale Recht bei internationalen Rechtsgeschäften ergänzt werden. Rechtsanwalt Schwackenberg behandelte die Sozietät (GbR), Partnerschaftsgesellschaften und die Anwalts GmbH, wobei besonders die Haftungsfragen im Vordergrund seiner Darstellungen standen. Bei Partnerschaftsgesellschaften würden die Gläubiger persönlich und als Gesamtschuldner auch für Altschulden haften, was besonders nachteilig wäre. Sobald bei einer Sozietät ein Freier Mitarbeiter auf dem Briefkopf geführt werden würde, hafte dieser ebenfalls neben den Partnern als Gesamtschuldner, was unbedingt beachtet werden müsse.

8 8 FORUM ~ 'f Die Vorteile einer Anwalts-GmbH lägen bei einem vorformulierten Haftungsausschuß. Nachteilig wäre aber die damit verbundene aufwendige Bilanzierungspflicht. Gegenüber einer GbR könnten dabei aber Rückstellungen einbezogen werden. MdB RA Eylmann & eine Welturaufführung Ein Höhepunkt dieser Veranstaltung war der Beitrag Eylmanns. Diesem vorgelagert war zunächst - und dabei handelte es sich um eine Welturaufführung - die Präsentation eines ca. 2-minütigen Werbespots für die Rechtsanwaltschaft. Der DAV trägt sich mit dem Gedanken, diesen Spot, in welchem die Vorzüge einer professionellen Streitbeilegung skizzi~rt wird, als Kinowerbung durch die örtlichen Anwaltsverei e zu verbreiten. Eine konkrete Entscheidung diesbezüglic wurde aber noch nicht getroffen. Nach dieser Einstimmung brachte Eylmann seine Auffassung zur W rbung auf den Punkt: "Werbung ist wichtig, Werbung m ß sein". In seinem historisch aufgebauten Vortrag entwick Ite Eylmann zunächst die Ursachen, welche zu dem rigiden Werbeverbot, dem Rechtsanwälte und Notare unterliegen, geführt haben. Mit der Neuordnung der Berufsordnung ist aber nunmehr die sachliche, nicht auf die Erteilung eines Mandats gerichtete Werbung ermöglicht worden. Dabei dürfen ausschließlich berufsbezogene und objektive Daten verwendet werden. Er ging weiterhin auf die Unterscheidung Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt ein. Auch neu zugelassene Rechtsanwälte dürfen 5 Interessenschwerpunkte (als werbewirksames Mittel) benennen. Die Angaben von Tätigkeitsschwerpunkten sei erst nach zweijähriger Arbeit als Anwalt erlaubt. Die Angaben könnten als Vorbereitung auf eine etwaige Fachanwaltschaft sinnvoll genutzt werden. Eylmann nannte als werbewirksames Mittel noch die Kanzleibroschüre, in der auch persönliche Daten angegeben werden können. Abschließend versuchte Eylmann die Anwesenden zu ermutigen: "Werbemöglichkeiten bestehen genug, machen Sie von diesen Gebrauch". Fazit Das Forum bietet eine sehr gute Gelegenheit, sich, am besten noch während des Referendariats, mit der Rechtsanwaltschaft auseinanderzusetzen. Viele wichtige Informationen sind hilfreich, schon zu diesem Zeitpunkt eine Entscheidung über den zukünftigen Beruf zu treffen. Dabei können die informellen Gespräche während der Pause und den sonstigen Veranstaltungen (selbst eine Disko wurde organisiert) sehr hilfreich sein. Die Güte der Beiträge hängt notwendigerweise von den jeweiligen Referenten ab. Während sich einige sehr große Mühe mit der Vermittlung inhaltlicher wichtiger Beiträge gaben, nutzen einige die Bühne lediglich zur Selbstdarstellung. Selbst wenn diese Veranstaltung für die Teilnehmenden relativ geringe Kosten verursachte und die Referenten ohne Honorar auftraten, war dies sehr ärgerlich, da einfach wertvolle Zeit verschwendet wurde. Dennoch kann das Form jedem empfohlen werden, der sich als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt niederlassen möchte. Rechtsanwalt Carsten M. Herrle, Kiel 3. Forumsveranstaltung "Mandanten finden - Mandanten binden; Marketing für junge Anwälte" am in Dortmund Die Forumsveranstaltung "Marketing für junge Anwälte" vom wurde sinnvollerweise mit dem Regionalbeauftragtentreffen und der Mitgliederversammlung 1997 zusammengelegt. So war der Anreiz größer, sowohl zum Regionalbeauftragtentreffen zu fahren, als auch an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Das hätte man zumindest meinen können. Gleichwohl war die Resonanz besonders bei der Mitgliederversammlung beschämend gering. Während zu dem Regionalbeauftragtentreffen, welches bereits um Uhr begann, erfreulicherweise recht viele Regionalbeauftragte angereist waren, sah dies bei der Mitgliederversammlung schon ganz anders aus: von derzeit rund 1700 Mitglieder (!) waren schätzungsweise nur ca. 70 anwesend, obwohl so wichtige Punkte wie die Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses auf der Tagesordnung standen. Jeder sollte sich vergegenwärtigen, daß das FORUM nur so gut und so aktiv sein kann, wie auch seine Mitglieder. Der erste Vortrag der Forumsveranstaltung selbst fand dann nach der Mitgliederversammlung am späten Nachmittag statt. Dieser stand unter dem Thema "Chancen und Risiken anwaltlicher Werbung" und wurde gehalten von dem Werbefachmann Christian Spahrbier und Herrn Rechtsanwalt Ludwig Koch. Leider hatte ich mir von diesem Vortrag etwas mehr versprochen, was wohl einigen anderen Teilnehmern genauso ging. Neue Erkenntnisse hat mir jedenfalls der Vortrag von Herrn Spahrbier nicht gebracht. Daß man bei Marketing und Werbung Chancen nutzen und Risiken vermeiden muß, dürfte jedem bereits bekannt sein. Während Herr Rechtsanwalt Koch etwas ausführlicher auf die Marketingsituation und die Werbemöglichkeiten einging, blieb der Vortrag von Herrn Spahrbier doch recht oberflächig. Zugegeben kann man in einem halbstündigen Vortrag nicht sämtliche Werbemöglichkeiten darlegen und auf ihre standesrechtliche Zulässigkeit hin überprüfen. Gleichwohl hätte ich mir von einem Werbefachmann zumindest einzelne Anregungen erwünscht, die jedoch vollends ausblieben. Am Abend hatte dann die Victoria Versicherung AG zum Abendessen ins Sozialamt (!) eingeladen. Hintergrund der seltsamen Ortswahl war, daß sich die Räumlichkeiten im ursprünglich eingeplanten "Hövels Braukeller" als zu klein erwiesen. Aus diesem Grunde wurde das gemeinsame Abendessen kurzerhand in die Empfangshalle des Sozialamtes, die für diese Zwecke hergerichtet wurde, verlegt, was zwar die Gemütlichkeit etwas beeinträchtigte, nicht jedoch die gute Laune der Teilnehmer. Der Bezug zur Brauerei war auch noch gewahrt - es handelte sich nämlich um das ehemalige Verwaltungsgebäude der Thier Brauerei. Nur so mancher Passant wird sich im Vorübergehen wohl gefragt haben, welche "Armenspeisung" denn wohl da gerade stattfindet. Der Abend selbst endete - wie so oft auf solchen Veranstaltungen - mehr oder weniger feuchtfröhlich an der Ho-

9 FORUM 9 telbar, wobei nicht verschwiegen werden soll, daß gerade in dieser Phase ein reger Erfahrungsaustausch zwischen den jungen Kolleginnen und Kollegen stattfand, der mindestens genauso interessant und wichtig ist, wie eine Semninarveranstaltung selbst. Die Fortsetzung des Seminars begann am mit einem Vortrag des einigen Forumsmitgliedern bereits bekannten Prof. Dr. Christoph Hommerich zum Thema "Kanzleimanagement". Für alle, die Herrn Prof. Hommerich noch nicht kennen: Prof. Hommerich ist kein Jurist, beschäftigt sich aber bereits seit vielen Jahren mit empirischen Studien zur Entwicklung der Anwaltschaft. Vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Anwaltschaft (Prof. Hommerich: "Die magische Grenze von zugelassenen Anwälten in Deutschland wird früher überschritten werden, als Sie alle bisher dachten...) versuchte Herr Prof. Hommerich deutlich zu machen, daß man mit einem gut durchdachten Arbeitsablauf und einer durchstrukturierten Kanzleiorganisation den täglichen Arbeitsanfall wesentlich besser bewältigen kann. Anwälte, die von morgens bis abends stets nur "in Briefkastenhöhe durch ihre Kanzleiräume hechten", müßte es nach seiner Ansicht nicht geben. Die weiter von Herrn Prof. Hommerich vertretene Ansicht, man müsse sich bereits mit Berufsbeginn spezialisieren, um auf dem Anwaltsmarkt konkurrenzfähig zu sein, kann ich indes nicht ohne weiteres teilen. Derjenige Anwalt, der sich - wie ich - als Berufsanfänger erst einen Mandantenstamm aufbauen muß, wird sich regelmäßig noch nicht auf zwei oder drei Gebiete spezialisieren können. Zum einen kann man sich das schon finanziell nicht erlauben. Zum anderen ist es zum Berufsstart meist so, daß man in gewisse Interessengebiete erst "hineinwachsen" muß. Man muß ferner ersteinmal sehen, was der örtliche Markt an Beratungsbedarf hergibt, ehe man dann als weiteren Schritt feststellen kann, ob man sich auf diese Gebiete spezialisieren kann und auch möchte. Schließlich machte Herr Prof. Hommerich deutlich, daß man für die eigene Kanzlei ein Konzept benötige. Mit nur einem Satz müsse man das Konzept der Kanzlei benennen können, aus dem sich ergibt, für was die Kanzlei steht. Man müsse agieren, nicht reagieren. Damit meint er, daß man selbst Marketingstrategien entwickeln und kreativ sein soll und nicht dazu neigen soll, lediglich die Ideen von anderen zu übernehmen. Jeder wird mir Recht geben, wenn ich sage, daß die Vorträge von Professor Hommerich stets erfrischend und immer mit der zugehörigen Portion Witz gewürzt sind, die die Vorträge nie langweilig erscheinen lassen. Das traf auch auf den vorbezeichneten Vortrag zu. Im Anschluß hieran fanden insgesamt vier Workshops statt, von denen jeder Teilnehmer zwei wählen konnte. Ich selbst entschied mit für die Workshops "Werbung bei Kanzleigründung/Mandantenbindung durch Service" und "Erstellen einer Kanzleibroschüre". Die Teilnahme an ersterem habe ich in keinem Fall bereut. Dieser Workshop hatte weniger zum Ziel, Vorgaben oder Lösungen anzubieten, als viel mehr miteinander Erfahrungen und Ideen auszutauschen. Insbesondere wurden dabei Punkte angesprochen wie Erreichbarkeit für und Umgang mit Mandanten, einheitliches Erscheinungsbild der Kanzlei nach außen (Logos auf Briefköpfen, Visitenkarten und Kanzleischildern/-türen, einheitliche "Kanzleifarbe" etc.), Werbemöglichkeiten. Besonders von dem letztgenannten Punkt konnte man nur profitieren. Von Herrn Rechtsanwalt Koch, der diesen Workshop gemeinsam mit Frau RAin Gantert und Frau RAin Dörrenhaus leitete, wurde Herr RA Klinkert aus Hannover vorgestellt, der die nach Änderung des Standesrechts neugeschaffenen Werbemöglichkeiten sozusagen bis zum "Exzeß" auszuschöpfen versucht. So wurde auf den Fahrzeugen von Herrn RA Klinkert und dessen Partner das Kanzleilogo nebst Telefonnummer angebracht; Plakate, die auf die Kanzlei aufmerksam machen, werden aufgehängt; regelmäßig werden Zeitungsanzeigen geschaltet; ein Tag der offenen Tür wurde durchgeführt, um die Kanzlei potentiellen Mandanten bekannt zu machen. Eine besondere Werbemaßnahme, die viele Teilnehmer lange beschäftigte und diskutieren ließ, war die Veröffentlichung von Anzeigen und der Aushang von Plakaten mit dem Hinweis: "Erstberatung ab 26,45 DM". Hier mag man zwar streiten, ob dies noch eine zulässige Werbemaßnahme darstellt. Ich selbst denke jedoch, dies gehört noch zu der rein sachlichen, informativen und damit zulässigen Werbung, da nichts anderes gemacht wird, als die gesetzliche Mindestgebühr für eine Erstberatung mit dem Mindeststreitwert von 600,- DM bekanntzugeben. In jedem Falle machten die Schilderungen von Herrn RA Klinkert Mut, sich ausgefallene, aber zulässige Werbemaßnahmen auszudenken, auch wenn man zunächst bei der Rechtsanwaltskammer anecken wird. Von dem zweiten Workshop über die Erstellung einer Kanzleibroschüre war ich etwas enttäuscht, was aber auch daran liegen kann, daß ich mich bereits im Vorfeld durch den DAV-Leitfaden Praxisbroschüre über die Erstellung einer Kanzleibroschüre informiert hatte und damit einige Vorkenntnisse mitbrachte. Dieser Workshop wurde wiederum u. a. von dem Werbefachmann Christian Spahrbier geleitet. Leider wurde von diesem jedoch kein beispielhaftes, aber vollständiges Konzept für eine Kanzleibroschüre angeboten. Vielmehr brachte er auch hier wenig Konkretes. Unter den herumgereichten Broschüren befand sich lediglich eine einzige, die tatsächlich eine Kanzleibroschüre war. Die übrigen Broschüren waren hauptsächlich aus dem Bereich der Wirtschaftsunternehmen, die jedoch von ihrer ganzen Konzeption her nicht unbedingt auf die Frage, wie eine Kanzleibroschüre auszusehen hat, herangezogen werden können. Hier hätte ich mir doch mehr Broschüren aus dem Anwaltsbereich gewünscht, in unterschiedlichen Größen und Umfängen, um verschiedene Beispiele aus dem Anwaltsbereich vergleichen zu können. Alles in allem habe ich die Teilnahme an dieser Veranstaltung jedoch nicht bereut. Insbesondere habe ich mal gesehen, daß es für mich von großer Bedeutung ist, mit anderen jungen Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen. Gerade hierdurch bekommt man neue Ideen und neuen Mut. Bei den Organisatoren möchte ich mich in jedem Fall bedanken und hoffe, daß auch zukünftig noch viele solcher Veranstaltungen vom FORUM durchgeführt werden. Rechtsanwalt Dirk Osthoff, Regionalbeauftragter im LG-Bezirk Kassel

10 10 FORUM ~ Strategie zur Spezialisierung - oder "Wie wird man zum Baracuda?" Die Mitgliederversammlung des "Forum junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte" am / widmete sich eines Themas, das jedem jungen RechtsanwalUin unter den Nägeln brennt: Mandanten finden - Mandanten binden. Mit Prof. Dr. Hommerich - der sich seit den 80er Jahren mit der Erforschung der Anwaltschaft beschäftigt - konnte für den Workshop: "Strategien zur Spezialisierung" ein Referent gewonnen werden, der mit großer Kompetenz und mitreißendem Vortrag über dieses Thema zu sprechen verstand. I. "Der Teich ist leergefischt!", so die landläufige Meinung über den Anwaltsmarkt. Ca Rechtsanwälte/innen buhlen um Mandanten; der Konkurrenzkampf wird härter; der Markt ist gesättigt. So zumindest der Tenor aller, die meinen, etwas hierzu sagen zu müssen. Zu den im Raume stehenden Zulassungszahlen meinte Prof. Dr. Hommerich, daß diese nicht unbedingt die Realität widerspiegeln: so hätten z. B. Kollegen die anwaltliche Zulassung, stünden jedoch bei Wirtschaftsunternehmen in Lohn und Brot. Gleichwohl sei es in heutiger Zeit weitaus schwieriger als Neugründer einer Kanzlei die Unwägbarkeiten zu bewältigen, da zusätzlich zu den Gründungsproblemen (Aufbau eines Mandantenstammes, Spezialisierung usw.) der starke Marktdruck hinzukommt. Gleichwohl sei in einer Neugründung auch eine Chance zu sehen, da nicht - wie bestehende Kanzleien - umgelernt werden müsse, sondern strukturiert, geplant und durchdacht vorgegangen werden könne, ohne auf eingefahrene Muster und Strukturen achten zu müssen. In diesem Zusammenhang führte Prof. Dr. Hommerich aus, daß der Teich zwar leer sei, es gebe allerdings noch andere Teiche, in denen es sich - und zwar üppig - fischen läßt. Diese Teiche hieße es zu finden und die Angel auszuwerfen. Hintergrund für diese Aussage bildet der Umstand, daß der Markt der Rechtsberatung ständig wächst und bei weitem noch nicht gesättigt ist. Mitursächlich hierfür ist, daß immer mehr Menschen ihr Leben aus eigener fachlicher Kompetenz nicht mehr regeln können (Verrechtlichung der Verhältnisse) bzw. Wirtschaftsunternehmen realisieren, daß das frühzeitige Erkennen rechtlicher Konflikte Zeit und Geld sparen hilft. 11. Wie ist es nun möglich, neue Märkte zu erschließen und erfolgreich am Markt zu operieren? Hierzu sei es wichtig, eine aktive Haltung - im Gegensatz zu einer reaktiven oder statischen - einzunehmen, Probleme anzugehen und Trends zu setzen. Eine große Gefahr sah Prof. Dr. Hommerich darin, daß sich die Kanzlei nicht klar am Markt zu profilieren versuche, sondern organisch wuchere und eine breiige Mitte bilde, will heißen: alles anbieten, jeden Mandanten beraten, egal in welchen Rechtsgebieten. Diese Strategie zeitige keinen Erfolg, vielmehr deutete dies auf einen grundsätzlichen Fehler mit der Gefahr des Scheiterns hin. Daneben seien noch anderer Gesichtspunkte für eine weniger erfolgreiche Kanzleigründung zu benennen: fehlende Ziele sowie mangelnde Zeitreserven. Es mangele in diesem Zusammenhang oft an einer konsequenten Zielkontrolle und eine sich darauf möglicherweise ergebenden Korrektur des Vorgehens. Vielfach bestimme die Arbeit und das Arbeitsaufkommen die Handlungen des Rechtsanwaltes, was ein Hinweis auf ein mangelhaftes Zeitmanagement sei. Besser ist, selbstbestimmtes Handeln, was nur durch konsequentes Selbstmanagement möglich sei. Zuletzt sind ein sträflich vernächlässigtes Personalmanagement und eine mangelhafte Kommunikation (interne und externe) Hinderungsgründe für einen Mißerfolg bei einer Kanzleigründung. Dagegen zeichnet sich ein erfolgreiches Unternehmen dadurch aus, daß klare Leitbilder formuliert wurden, was bedeutet: Verantwortlichkeiten sind klar geregelt (Stichwort: TQM) ständige Entwicklung (Stichwort lernendes Unternehmen) Optimierung des Personalmanagements (Stichwort: Prinzip der Selbstverantwortung verankern) 11I. Im Anschluß an diesen eher allgemeinen Problemkreis wurde versucht, die Frage zu beantworten: Wie, mit welchen Mitteln kann eine erfolgreiche Kanzleigründung durchgeführt werden? An erster Stelle steht eine Analyse des Marktes sowie des Umfeldes (Konkurrenz/Infrastruktur). Unter diesem Gesichtspunkt erwähnte Prof. Dr. Hommerich, daß eine konsequente Konkurrentenanalyse durchgeführt werden müsse, bei der folgende Fragen zu stellen sind: Wie gut ist der Beste (im Stadtteil/StadURegion usw)? Warum? Was kann besser gemacht werden? Im zweiten Schritt sind Ziele (Iang-, mittel-, kurzfristige) festzulegen, wobei es zu beachten gilt, sich realistische und erreichbare Ziele zu setzen, da sonst Frustration entstehen kann. Bei der Zielsetzung ist zu unterscheiden zwischen: Finanz-, Personal-, Ablaufs-, Image-; Kundenbindungs- und MarktsteIlungsziele. Zu jedem Ziel ist ein Zeitlimit zu setzen, in dem die Vorgaben erreicht werden sollen. In Anschluß an die Zielfindung muß eine Unternehmensstrategie formuliert werden, wobei sich hier vier verschiedene Grundstrategien unterscheiden lassen: Differenzierungsstrategie (meint Spezialisierung) Segmentierung (Will heißen, Bedienung eines Klienteis in allen Rechtsangelegenheiten) Flexibilisierung (meint, schneller Rechtsrat egal in weicher rechtlichen Angelegenheit mit der Gefahr des "Misch Masch"; breiige Mitte) Kostenführerschaft (Dumpingpreise, mit der Gefahr der "Aldisierung" der Rechtsberatung)

11 FORUM 11 Nach dieser grundsätzlichen Nennung der Einzelstrategien, steht an letzter Stelle die Umsetzung und die Kontrolle der Ziele. IV, Im weiteren Verlauf des lockeren Vortrages wurde die Strategie der Spezialisierung - im übrigen die einzig erfolgversprechende - herausgegriffen und näher erläutert: Vorab wies der Referent darauf hin, daß der Spezialisierungsprozeß nicht so weit getrieben werden darf, daß der Blick für die Gesamtheit der Rechtsmaterie verlorengehe. Gefragt ist der Spezialist mit generalistischer Orientierung, d. h. mit dem Blick dafür, durch welchen Berater das Gesamtproblem eines Mandanten gelöst werden kann. Hier sprach Prof. Dr. Hommerich den Gedanken an, daß mit der Vernetzung auch fachfremder Berater, diese Gefahr mimimiert werden kann. Zudem ergeben sich daraus lohnende Kontakte. Für den Schritt der Spezialisierung ist zunächst sich selbst zu fragen, welche Neigung man verspürt, welches Rechtsgebiet am meisten Spaß bereitet und welche Qualifikationen man bereits hierfür besitzt. Im zweiten Schritt müssen die für die gewählte Spezialisierung notwendigen Qualifikationen vertieft bzw. erworben werden, sei es durch Kurse oder selbständige Aneignung. Zuletzt ist wie bei den Strategieüberlegungen ein Zeitrahmen zu setzen, um klare Vorgaben zu besitzen, an denen es sich zu orientieren gilt. Auf den Einwand, daß vielfach etablierte Kanzleien bereits im Teich fischen, sprach Prof. Dr. Hommerich die "Baracudastrategie" an, d. h. den Etablierten ins Bein beißen, um sich ein Stück abzureißen. Bei mehreren Baracudas kann das Bein bis auf die Knochen bloß liegen, so die recht einprägsame Metapher. V. Zu einem wesentlichen Punkt kam der Referent zum Schluß, nämlich, wie die avisierte Zielgruppe erreicht werden kann. Hierzu ist eine klare Definition der Zielgruppe notwendig, d. h. wen will man erreichen (Unternehmer/Arbeitnehmer; MieterlVermieter usw). Der zweite Schritt sei dann die Frage, wie diese Zielgruppe erreicht werden kann? Hierzu stünden - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - folgende Möglichkeiten zu Verfügung: Direktwerbung (Mailing); Kundenbindung (Orientierung an den Bedürfnissen des Kunden; Dienstleistungsmanagement; Service); Seminare, Vorträge für diese Zielgruppe halten; Publikationen in Fachzeitschriften der Zielgruppe. VI. Resümee: Der anschauliche Vortrag machte Mut. Er gab Denkanstöße, spezifische Gründungsprobleme zu erkennen und vermittelte ein gewisses Problembewußtsein, diesen Schwierigkeiten zu begegnen. Axel Barlet, Ellwangen 4. Fortbildungsveranstaltungen a. IX. Forum Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - Erfolg im Anwaltsberuf 13. und 14. März 1998, Wiesbaden, Kurhaus Das Forum will jungen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich in der Phase der Kanzleigründung befinden oder allein bzw. zusammen mit anderen eine Kanzlei etwa in den letzten vier Jahren gegründet haben, Hilfestellung geben. Die Erfahrungsberichte von Kanzleigründern (Einzelpraxis, Sozität, Bürogemeinschaft) sollen in die aktuelle Gründungsproblematik einführen. In den Arbeitskreisen wird das für eine erfolgreiche Berufsausübung erforderliche Know-how vermittelt. Die Veranstaltung beginnt am um 9.00 Uhr. Die Arbeitskreise diskutieren mit wechselndem Teilnehmerkreis, unterbrochen durch einen gemeinsamen Mittagsimbiß, bis etwa Uhr. Anschließen wird sich ein gemeinsames Abendessen mit ADVO-Disco. Am , 9.00 Uhr findet eine Plenumsveranstaltung zum Thema "Anwaltsethik unter Geltung des neuen Berufsrechts" statt. Referent ist der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Rechtsanwalt Felix Busse, Bonn. Danach treffen sich die Arbeitskreise. Um Uhr folgt nach einem kleinen Imbiß eine Schlußbetrachtung des Forums mit allen Teilnehmern. Ab Uhr veranstaltet das Forum Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte drei Workshops. Arbeitskreis I Die Pionierphase im Aufbau der Anwaltskanzlei Finanzierung, Kauf der Anwaltspraxis-Akquisition, Marketing in der jungen Einzelanwaltskanzlei - Tätigkeit als Antragsteller oder freier Mitarbeiter, Rechtsfragen und Honorierungsfragen - Gebühren innerhalb und außerhalb von BRAO und BRAGO Arbeitskreis 11 Die Wachstumsphase in der Entwicklung der Anwaltskanzlei Kanzleiorganisation - Zusammenarbeit in Bürogemeinschaft oder in anderen Kooperationen - Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete - Haftungsrisiken Arbeitskreis 111 Berufsrecht, Berufspolitik, Berufsverständnis Überblick - Werbung - Mediation - Verschwiegenheit, Interessenkollision Samstag, , Uhr Workshops des Forums - Bewerben leicht gemacht - Internet und elektronische Medien - Frauen und Anwaltstätigkeit - Thesen, Erfahrungsberichte und Überlebensstrategien

12 12 FORUM ~ 'f Teilnehmergebühr: 100,- DM inkl. Kaffeepausen, Abendessen am Freitag, Mittagsimbiß am Freitag und Samstag Das Forum wird mit Mitteln der Hans-Soldan-Stiftung, des Gerling-Konzerns und der Deutschen Krankenversicherung AG gefördert. Der Teilnehmerkreis wird beschränkt auf junge Rechtsanwälte (Zulassungsdatum ab , nachzuweisen durch Kopie der Zulassungsurkunde), Assessoren und Referendare. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eigenanteil für die Hotelübernachtung 85,- DM im Einzel-, 60,- DM im Doppelzimmer pro Teilnehmer. Bitte fordern Sie Ihr Anmeldeformular und das ausführliche Programm an: DeutscheAnwaltAkademie, Ellerstr. 48, Bonn, Tel.: 0228/ , Fax: 0228/ Uhr Uhr Uhr Uhr Brüsseler Übereinkommens in Deutschland, Frankreich und Spanien Diskussionsrunde Kaffeepause Neueste Rechtsprechung zum Übereinkommen von Rom vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht Die verschiedenen praktischen Probleme bei der Anwendung des Übereinkommens von Rom in Deutschland, Frankreich und Spanien Diskussionsrunde Schluß des Tagesprogramms Samstag, 14. Februar 1998 Der Deutsche AnwaltVerein veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Deh!gation des Barreaux de France, dem Consejo General de la Abogacia Espaiiola, dem Ministere Francais de la Justice und dem Consejo General dei Poder Judicial sowie mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Kommission ("Grotius-Programm") ein Seminar zum Thema: b. Die Juristische Zusammenarbeit zwischen Frankreich, Spanien und Deutschland: Die Europäischen Konventionen Februar 1998, Paris Maison du Barreau, 2-4, rue de Harlay, F Paris, Frankreich Die vorliegende Veranstaltung wendet sich an Rechtsanwälte, Richter und Justizbeamte aus Deutschland, Spanien und Frankreich. Schwerpunkte sind insbesondere das Brüsseler Übereinkommen (EuGVÜ) und das Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht. Darüber hinaus wird es eine Diskussion praktischer Probleme u. a. auf den Gebieten des Familien- und Insolvenzrechts geben und die zukünftige Entwicklung auf diesen Gebieten erörtert. Das Seminar soll den Teilnehmern Gelegenheit zu einem umfassenden Ideenaustausch geben, um so die Hindernisse und praktischen Schwierigkeiten der Zusammenarbeit zwischen den drei betroffenen Staaten aufzuzeigen und zu überwinden. Das Seminar wird ins Deutsche, Französische und Spanische simultan übersetzt. Freitag, 13. Februar Uhr Uhr Uhr Uhr Empfang und Begrüßung Einführung in das Programm Neueste Entwicklungen zum Brüsseler Übereinkommen vom 27. September 1968 Die verschiedenen praktischen Probleme bei der Anwendung des 9.30 Uhr 9.45 Uhr Uhr 11.15Uhr Uhr Einführung in das Programm Die justitielle Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Familienrechts und der Entwurf des Übereinkommens "Brüsselll" Die justitielle Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Insolvenzrechts und der Entwurf eines Übereinkommens über den Konkurs in Europa Kaffeepause Die justitielle Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verbrechensbekämpfung und das Europäische Auslieferungsübereinkommen Diskussionsrunde Uhr Ende der Veranstaltung Teilnahmegebühr: DM 400,-, inkl. Pausengetränke und Tagungsunterlagen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums und im Rahmen der verfügbaren Plätze bearbeitet. Stonierungsbedingungen: Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Bei bis zum Vortag eingehenden Stonierungen werden 50%, bei späterer Absage oder Nichtteilnahme 100% der Teilnehmergebühr fällig. Hotelreservierung: 1. Hotel IBIS Maine Montparnasse, 160, rue de Chateau, F Paris, Tel: (0033-1) , EinzelZ 410 FF, DoppelZ 460 FF, Frühstück 39 FF. 2. Hotel MERCURE Montparnasse, 20, rue de la Gaite, F Paris, Tel: (0033-1) , EinzelZ 870 FF, DoppelZ 900 FF, Frühstück 72 FF. Die o. g. Zimmer können über die Reservierungszentrale, Tel: 06196/483800, abgerufen werden. Im Hotel TRIANON RIVE GAUCHE, 1 bis et 3, rue de Vaugirard, F Paris, Tel: (0033-1) , Fax: , Metro Luxembourg/Odeon, in der Nähe des Tagungsorts am Jardin du Luxembourg/Ecke Boulevard Saint Michel, stehen ebenfalls Zimmer zu 600 FF im EinzelZ 650 FF im DoppelZ inkl Frühstück auf Abruf direkt im Hotel zur Verfügung. Die Reise- und Übernachtungskosten trägt der Teilnehmer.

13 FORUM 13 Seminarort: Maison du Barreau, Ordre des Avocats a la Cour de Paris, 2-4, rue de Harlay, F Paris, Frankreich Anbindung: Gebührenpflichtiger Parkplatz vorhanden Metro: Cite, Chätelet, Saint Michel RER: Chätelet, Saint Michel Information: DeutscherAnwaltVerein, Büro Brüssel, Avenue de la Joyeuse Entree 1, B-1040 Bruxelles Telefon: (0032-2) , Fax: (0032-2) , dav@skynet.be Was will die ARGE Baurecht? Ziel und Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist es, als Berufsfachverband die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der zusammengeschlossenen Baurechtsanwälte zu fördern sowie Fragen des privaten Baurechts zu erörtern und zur Fortbildung ihrer Mitglieder auf diesem Gebiet beizutragen. Dazu werden Fachveranstaltungen und Kurzlehrgänge durchgeführt und die Mitglieder durch Informationsblätter und andere geeignete Mittel über die Entwicklung des privaten Baurechts und damit zusammenhängender Fragen unterrichtet. c. Veranstaltung des Forums Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte anläßlich der Mitgliederversammlung des Deutschen Anwaltvereins in Würzburg am Strategien für Junge Anwälte Freitag, den 22. Mai Uhr Strategien zur Mandantenbindung Referent: RA Heinrich Kill, Herne Uhr Strategien zur Partnerwahl- Rund um die Sozietät Referent: RA Ludwig Koch, Köln Weitere Informationen: RA Oliver Krüger, Hildesheim Deutscher Anwaltverein, Schiffbauerdamm 17, Berlin, Tel.: 030/ , Fax: 030/ ARGE Baurecht Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im DeutschenAnwaltVerein stellt sich vor Wer ist die ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein? Die Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im DAV ist ein rechtlich unselbständiger Zusammenschluß von mittlerweile rund 1400 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Mitglied in einem dem DAV angeschlossenen Anwaltverein sind und deren berufliches Interesse sich besonders auf das private Baurecht richtet. Der Jahresbeitrag beträgt 100,- DM. Die Arbeitsgemeinschaft besteht seit August Sie ist organisiert auf der Grundlage einer vom Vorstand des DAV beschlossenen Geschäftsordnung. Organe sind die Mitgliederversammlung und der Geschäftsführende Ausschuß. Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses sind derzeit: PA Peter Michael Oppler, München (Vorsitzender); RA Dr. Peter Bergmann, Villingen-Schwenningen; Justizrat RA Dr. Karl Gessner, Saarbrücken; RA Udo Henke, Bonn (Geschäftsführung DAV); RAin Heike Rath, Langen; RAuN Franz Werner Wiesel, Essen und RA Dr. Axel Wirth, Berlin. Welche Aktivitäten entfaltet die ARGE Baurecht für Ihre Mitglieder? Das Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft informiert alle Mitglieder viermal im Jahr über aktuelle Entwicklungen im privaten Baurecht und Architektenrecht, über die Veranstaltungen der ARGE Baurecht, über die Entwicklung in der Gesetzgebung und gibt Tips für den Praktiker. Die Mitgliederliste der Arbeitsgemeinschaft erleichtert es sowohl dem ratsuchenden Bürger, den Baubeteiligten als auch den Anwälten, einen Baurechtsanwalt oder einen Korrespondenzkollegen vor Ort zu finden. Die Arbeitsgemeinschaft steht in Verbindung mit der für das Baurecht in Deutschland führenden Fachzeitschrift "Baurecht". Die Arbeitsgemeinschaft veranstaltet regelmäßig zweimal jährlich jeweils von Freitagmittag bis Samstagmittag Fachveranstaltungen mit Referaten und anschließender Diskussion. Die Vorträge über ausgewählte Probleme des privaten Baurechts werden sowohl von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft als auch von herausragenden Baurechtlern gehalten. Am Freitagabend findet eine gemeinsame Abendveranstaltung mal im geselligen, mal im festlichen Rahmen statt. Weitere Fachveranstaltungen, z. B. die Veranstaltungsreihe "Europäisches Baurecht" ergänzen das Tagungsprogramm. Die Teilnahme an den Fachveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft steht in der Regel allen Interessierten offen. Die Mitglieder der Arbeitgemeinschaft zahlen vergünstigte Teilnehmerbeträge. Der Beitritt zur ARGE Baurecht kann auch im Zusammenhang mit einer Tagungsanmeldung erfolgen. Noch Fragen? Für weitere Auskünfte, Informationsmaterial, Beitrittsformulare oder Tagungsanmeldungen wenden Sie sich bitte an: DeutscherAnwaltVerein, ARGE Baurecht Adenauerallee 106, Bonn, Fax 02 28/ Veranstaltungen ARGE Baurecht 13./14. März Baurechtstagung in Berlin 16. Mai EURO'98 - Baurecht und Europa in Obernai/Elsaß 12. Baurechtstagung in Bremen Anmeldung und Informationen: Deutsche Anwaltsakademie, Ellerstraße 48, Bonn, Tel.: 0228/ , Fax: 0228/

14 14 FORUM ~r rr 6. Deutsche Ausgleichsbank erhöht Zinsen in den Eigenprogrammen Die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) teilt uns mit, daß sie aufgrund der Kapitalmarktentwicklung die Zinssätze in ihren DtA-Programmen per angehoben hat. Die neuen Zinssätze können Sie der beigefügten Aufstellung entnehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit, sie über T Onlinie *dta# und im Internet abzurufen bzw. über Fax-Abruf anzufordern. Mit den Existenzgründungsprogrammen der Deutschen Ausgleichsbank befaßt sich auch ein Beitrag im Ratgeber des Deutschen Anwaltvereins, 7. Auflage 1997, Seite 274 H. Dort sind noch die seinerzeit bei Drucklegung geltenden Zinssätze angegeben. Rechtsanwältin Angelika Rüstow, Telefon-Durchwahl-13 Aktuelle Konditionen der Kreditprogramme Stand: ERP-Darlehen n. L1 3 EßP-Dafleheo a. L. l OtA-Ex n. L 3, DIA-Umwe~3und DtA-Sozial (VarianteA)4 DtA-Exa. L 3 DtA-Sozial(VarianteB)S DtA-Solar-lnitialivt!/privat DtA-Belriebsmitteln.L J DtA-Betriebsmitlela.L. 3 DtA-UmlZ.BMU~ Umwelt-Bürgpr.r Regionalpr. Bonn Rhein-Sieg ERP-Eigenkapitalhilleprogramm n. La ERP-Eigenkapitalhilleprogramma.l.! Eigenkapitalerganz.pr.(EKE)9 DtA-Bürgschaltsprogramm Regel- davon!il- linsbind. laufzeit gungsfrei dauer Jahre Jahre Jahre 15-2{I Der Effektivzins wurde für eine Laufzeit von 15 Jahren errechnet. 2 Die maximale tilgungsfreie Zeit beträgt im ERP-Existenzgründungsprogramm und ERP-Ausbildungsplätzeprogramm 3 Jahre und im ERP-Umweltund Energiesparprogramm 2 Jahre. Der Effektivzins wurde für eine Laufzeit von 10 Jahren und eine tilgungsfreie Zeit von 3 Jahren berechnet. 3 Bei Haftungsfreisteilung erhöht sich der Nominal-Zins um 0.50 % (außer ElF). Bei EIF-Haftungsfreisteilung in DIA-Umwelt-Programm beträgt der Zinssatz für den DN 4,75 % nominal und 5,65 % effektiv bei max. 10 Jahren Darlehenslaufzeit. 4 Im DIA-Sozialprogramm (Variante A) kann keine Haftungsfreisteilung gewährt werden. 5 bei 10-jähriger Zinsbindung: 6,40 % nom. 6,61 % eff:; die Effektiv-Zinssätze gelten für Darlehensbeträge bis 6 Mio DM; 100 % Haftungsfreisteilung. 6 Einzelfallbezogener Zinszuschuß des BMU :5:23 7 Analog ERP-Zins- und Auszahlungskonditionen für die alten Länder. 8 DN zahlt in den ersten 2 Jahren 0%, im 3. Jahr 3%, im 4. Jahr 4%, im 5. Jahr 5% und ab dem 6. bis zum 10. Jahr in den n. L. 7,00% und in den a. L. 7,50%. EKH-Anschlußfinanzierung (Richtlinie ab ): 6,40% nom. 9 Rahmen für die Nominalverzinsung: 6,50-7,50 % otlllehaftur.osfreistellung Kooditionen , , , , , , , , , , , , , , , , , AvalprOVlSion mit Hattungsfreistellung "'_. 5 Jahre laufzeit '0 LIde Avalprovision, zusätzlich einmaliges Antragsentgelt 0,50 % (wird bei AblehnungIVerzicht zurückerstattet). 4,75 5,05 5,00 5, ,00 5, ,SO 0-Eft.lins 0 Efllins 0-Etfljns Auszahl. im Zins- Im Zlns- im Zins 4, ,30 5,80 3,00 4,00 4,30 6,50 7,00 7,SO 7,10 0,90 '0 5,36 5,23 6,30 6,11 6, ,57 6, ,19 % % bind.-zeit- blnd.-zeit- bind.-leilffi"m 6,36 l Stipendien für jüngere Juristen zum Studium in Großbritannien 1999 Für das Jahr 1999 hat der British Council in Verbindung mit dem "British Institute for International and Comparative Law" wieder Stipendien für deutsche Juristen angeboten. Die Laufzeit beträgt 6 Monate. Ort des Studienaufenthaltes ist entweder London oder Edinburgh. Diese Stipendien stehen Juristen mit 11. Staatsexamen 1 I. Staatsexamen plus mindestens 12 Monate der Referendarzeit bei Stipendienantritt zur Verfügung. Die Teilnahme an diesem Kurs kann u. U. als Teil der Referendarzeit anerkannt werden; Bewerber müssen dies allerdings selbst mit den zuständigen deutschen Ausbildungsbehörden abklären. Weder der British Council noch der DAAD können hierbei Hilfestellung leisten. Die Antragsteller sollten nicht älter als 35 Jahre sein; sie müssen über sehr gute englische Sprachkenntnisse verfügen, um den Vorlesungen folgen, sich an Seminaren aktiv beteiligen und bei britischen Anwälten tätig sein zu können. Die von der Auswahlkommission vorgeschlagenen Bewerber müssen sich daher dem IELTS-Test (International Eng Iish Language Testing System) unterziehen; ausgenommen davon sind Bewerber, die entweder bereits in Großbritannien studiert oder das "Cambridge Certificate of Proficiency in English" abgelegt haben. Stipendienhöhe: Die Stipendien des British Council betragen z. Zt. r 620,- (London) bzw. r 517,- (Edinburgh) monatlich (Stand: November 1997; Änderungen möglich). Zu Reisekosten innerhalb Großbritanniens - soweit es sich um längere Fahrten im Zusammenhang mit dem Studienaufenthalt handelt - kann ein Zuschuß gewährt werden. Der British Council übernimmt auch die Studiengebühren. Die Reisekosten zum/vom Studienort müssen vom Stipendiaten selber getragen werden. Stipend ien laufze it: London: Edinburgh: 6 Monate ab Januar Monate ab Januar 1999 Programm des Studienaufenthalts: 1. Theoretischer Teil: Vorlesungen am College of Law in London bzw. an der University of Edinburgh zur Einführung in das - eng Iische 1schottische Rechtssystem - Vertrags- und Schadensersatzrecht - Treuhand- und Vermögensrecht - Zivilrecht und Beweisrecht - Fragen der europäischen Gesetzgebung 2. Praktischer Teil: Hospitation bei einem Solicoitor und Barrister Während der Hospitation werden die Stipendiaten vom Kursleiter oder dessen Assistenten betreut. Von den Stipendiaten wird erwartet, daß sie sich in Form von Hausarbeiten auf Seminare vorbereiten; in gewissem Umfang werden auch schriftliche Arbeiten verlangt. Der Kurs am College of Law, London, schließt mit einem "Diploma at postgraduate level" ab, das nicht einem "Master of Law" entspricht, aber ggf. als Teil des "Qualified Lawyers Transfer Test" (QLTI) anerkannt werden kann. Bewerbungen werden bis spätestens 1. April 1998 an den Deutschen Akademischen Austauschdienst, Kennedyallee

15 FORUM 15 50, Bonn, erbeten. Nach diesem Termin eingehende Gesuche können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Die Bewerber sollten sich auf eine persönliche Vorstellung vor der britisch-deutschen Auswahlkommission im Mai/Juni 1998 im DAAD, Bonn-Bad Godesberg, einrichten. Antragsformulare sind beim DAAD erhältlich. Die Bewerbungen sind unmittelbar beim DAAD mit dem Vermerk "Juristenaustausch British Council, Referat 313", einzureichen. (Zuständige Sachbearbeiterin: Frau I. Kasperek, Tel.: 0228/ ). liegen u. a. im Arbeitsrecht und den dazugehörigen Grundlagen des allgemeinen Zivil-, Sozial- und Europarechts, die ich in der Personalabteilung eines Unternehmens erlangt habe. Daneben stehe ich insbesondere dem Strafrecht und dem Recht der Neuen Medien offen gegenüber. Neben erster forensischer Erfahrung biete ich die Fähigkeit zur Dienstleistungs- und erfolgsorientierten Arbeit. Zuschriften bitte an: Claus Baro, Inselstraße 3, Wuppertal, Tel.: 0202/ Erstellung von Home Pages für Rechtsanwälte im Internet Biete professionelle Erstellung von Home Pages für Rechtsanwälte im Internet kostengünstig (ab 250 DM) an. Weitere Informationen bei: Rechtsreferendar Ronald Rescher, Rheydterstraße 7, Korschenbroich. 9. Jobbörse a) Assessor, 28 Jahre, Zweites Staatsexamen 11/97, Auslandserfahrung (Saudi-Arabien), seit zwei Jahren freie Mitarbeit in RA-Kanzlei, vorwiegend Zivil-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, sucht neue Herausforderung in RA Kanzlei zum frühstmöglichen Termin. Gerrit Kranich, Maxstr. 16,53111 Bonn, Tel.: 0228/ b) Volljuristin 31. J., ortsungebunden, flexibel, belastbar, motiviert, offenes Wesen, mit Teamgeist, beide Examen BW (ausr.). Stationsnoten : gutlbefr.; Interessenschwerpunkte im dt. und franz. Recht: Wirtschafts- und allg. Zivilrecht; IPR; Bereitschaft und Fähigkeit zur raschen Einarbeitung in fremde Rechtsgebiete; Auslandsstudium: Lausanne; Wahlstation bei RA in Genf; Praktikum bei UNO (Genf) und dt. RA; Sprachen: gute Englischkenntnisse, gute Französischkenntnisse und Russisch (ausbaufähig); Pe-Kenntnisse: Word, Exel, div. RA-Programme; Teilnahme an Einf. in den Anwaltsberuf der FU Hagen; sucht ab sofort Anfangsstelle oder freie Mitarbeit bei RA oder in Unternehmen. Zuschriften erbeten an: Fax: 0731 /46216 c) Welche Anwaltskanzlei ermöglicht einem Assessor den Berufseinstieg als Rechtsanwalt? Meine juristischen Stärken d) RAlFAfStR, AG Bezirk Wunsiedel, mit Schwerpunkt im Steuerrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht bietet Kollegen oder Kollegin Bürogemeinschaft gegen Kostenbeteiligung. Repräsentative Räume mit kompletter Büroausstattung (EDV), stehen zur Verfügung, die Mitbenutzung des Sekretariats ist möglich. Der/Die Kollege/Kollegin sollte ergänzende Schwerpunkte bearbeiten, z. B. Familienrecht, Miet- und Verkehrsrecht, öffentl. und priv. Baurecht, Verwaltungsrecht. Eine Fachanwaltsbezeichnung sollte angestrebt werden. Eine spätere Sozietät ist erwünscht. RA/StB/FAfStR Klaus Schlockermann, Reiserbergstr. 15, Marktredwitz, Tel.: 09231/92137, Fax: 09231/ Regionalbeauftragte a. Liste der Regionalbeauftragten Unsere Liste der Regionalbeauftragten wächst unaufhaltsam. Nachstehend der aktuelle Stand per Landgerichtsbezirk Regionalbeauftragte Aachen Rechtsanwalt Georg H. Amian, c/o Amin & Partner, Rechtsanwälte und Steuerberater, Stolberger Str. 9, Aachen, Tel.: 0241 / , Fax: 0241/ Arnsberg Rechtsanwalt Ulrich Pauli, Habichtweg 3, Ense, Tel.: 02938/971440, Fax: 02938/ Aurich Rechtsanwalt Rainer Tertilt, c/o Rechtsanwälte Apetz & Winterhoff, Julianenburger Str. 6, Aurich, Tel.: /96880, Fax: / Berlin Rechtsanwalt Marc Andreas Rumpf, Selerweg 33, Berlin, Tel.: , Fax: Bielefeld Rechtsanwältin Simone Bendfeld, Zimmerstr. 20, Bielefeld, Tel.: 0521 /965560, Fax: 0521 /60292

16 16 FORUM ~ 'f Bochum Rechtsanwältin Jutta Sedlaczek, Am Hülsenbusch 54, Bochum, Tel.: 0234/935620, Fax: 0234/ Bonn Referendar Joerg Bereths, Kaiserstr. 73, Bonn, Tel.: 0228/224555, uzs7gk@uni-bonn.de Braunschweig Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski, Echternstr. 68, Braunschweig, Tel.: 0531/49692, Fax: Bremen Rechtsanwalt Markus Appel, Obernstr. 35, Bremen, Tel.: 0421/ , Fax: Cottbus Rechtsanwältin Barbara Judith Gärtner, c/o Rechtsanwälte Mönning und Georg, Inselstr. 24, Cottbus, Tel.: , Fax: Deggendorf Referendarin Petra Geiger, Starenstr. 10, Bad Abbach, Tel./Fax: 09405/96030 Dortmund Referendar Claus Volke, Am Hebewerk 66,45731 Waltrop, Tel.: 02363/62459 Dresden Rechtsanwältin Bärbel Molsbach, c/o Roth, Pahn & Mainda, Rudolf-Renner-Str. 1, Dresden, Tel.: , Fax: Düsseldorf Rechtsanwalt Axel Thoenneßen, Gutenbergstr. 27, Düsseldorf, Tel.: , Fax: 0211/ Duisburg Rechtsanwältin Maria Bandick, Werdener Str., Ratingen, Tel./Fax: /873774, Kanzlei: Königstr. 7-11,47051 Duisburg, Tel.: 0203/286310, Fax: 0203/ Ellwangen Rechtsanwalt Thomas Jensen, Nördlicher Stadtgraben 1, Aalen, Tel.: , Fax: Erfurt Rechtsanwältin Petra Geißinger, Lilienstr. 12, Erfurt, Tel.: , Fax: Essen Rechtsanwalt Jörg Holzmeier, Amselstr. 58, Essen, Tel.: , Fax: Frankenthai Rechtsanwältin Christina la Londe, Schubertstr. 2, Ludwigshafen, Tel.: 0621/565400, Fax: Frankfurt/Main Referendarin Daniela Best, Viktoriastr. 11 a, Wiesbaden, Tel.: Frankfurt/Oder Referendarin Ellen Neugebauer, Paul-Feldner-Str. 10, Frankfurt/Oder, Tel.: 0335/522932, Fax: 0335/ Freiburg Rechtsanwältin Sylvia Pilarsky-Grosch, Unter dem Dorf 18a, Bad Krozingen, Tel.: 07633/948256, Fax: 07633/ Fulda Rechtsanwalt Rolf Schwedux, Florengasse 18, Fulda, Tel.: 0661/ , Fax: Gießen Rechtsanwalt Peter Kath, Bahnhofstr. 61, Gießen, Tel.: 0641/ , Fax: 0641/ Göttingen Rechtsanwältin Silke Kaufmann, Baurat-Gerber-Str. 18, Göttingen, Tel.: , Fax: Halle/Saale Rechtsanwältin Ines Langen, Neustädter Passage 3, HalleiSaale, Tel.: 0345/ , Fax: 0345/ Hamburg Referendar Jörg Gutzmann, Gluckstr. 54 b, Hamburg, Tel.: 040/ Hanau Rechtsanwältin Isabella Steigerwald, Rheinstr Maintal-Dörnigheim, Tel./Fax: Hannover Rechtsanwalt Rainer Bohnsack, Podbielskistr. 33, Hannover, Tel.: 0511/965640, Fax: Heidelberg Rechtsanwalt Martin Dosch, Hauptstr. 20, Rauenberg, Tel.: 06222/62002, Fax: 06222/61073 Heilbronn Rechtsanwältin Ines Schwarz, Gerichtshof 8, Cleebronn, Tel.: 07135/974120, Fax: 07135/ Hildesheim Assessor Jur. Jürgen Dietze, Schaumburgstr. 23, Hannover, Tel.: 0511/ , Fax: Ingolstadt Rechtsanwalt Klaus Wittmann, Sustrisstr. 31, Ingolstadt, Tel.: , Fax: 0841/46440 Karlsruhe Rechtsanwalt Stefan Wahlen, Wendtstr. 17, Karlsruhe, Tel.: , Fax: 0721/ Kassel Rechtsanwalt Dirk Osthoff, c/o RAe Umbach & Kollegen, Leipziger Str. 164, Kassel, Tel.: , Fax: 0561/ , RAeUmbach@aol.com Kiel Referendarin Birgit Hermann, Blocksberg 8, Kiel, Tel.: Kleve Rechtsanwalt Christian Bock, Meißnerstr. 21,47533 Kleve, Tel.: , Fax: Koblenz Rechtsanwalt Thomas Dingendorf, Simmerner Str. 76, Koblenz, Tel.: , Fax:

17 FORUM 17 Köln Rechtsanwalt Klaus Weskamp, Weißhausstr. 24, Köln, Tel.: 0221/ , Fax: 0221/ , Konstanz Rechtsanwältin Michaela Hebsacker, Schottenstr. 11, Konstanz, Tel.: 07531/23720, Fax: 07531/16456 Krefeld Rechtsanwalt Guido Hagemeier, Grüner Dyk 30, Krefeld, Tel.: 02151/959140, Fax: / Landau/Pfalz Rechtsanwalt Michael Korte, Am Hirschgraben 9, Lingenfeld, Tel./Fax: 06344/939492, Tel. mobil: 01 71/ Landshut Rechtsanwältin Heike von Malottki, Hohenbachernstr. 61, Freising, Tel.: /42047, Fax: /44295 Leipzig Rechtsanwältin Barbara H. Joosten, Hermann-Liebmann-Str. 31,04315 Leipzig, Tel.: 0341 / /1, Fax: 0341/ Lübeck Rechtsanwalt Thomas Harbrecht, Hagener Allee 29, Ahrensburg, Tel./Fax: /54733 Magdeburg Rechtsanwalt Stefan Lück, Otto-v.-Guericke-Str. 56 b, Magdeburg, Tel.: 0391 / , Fax: 0391 / Mainz Rechtsanwältin Verena Schnatterer, Drechslerweg 23, Mainz, Tel.: /368213, Fax: / Mannheim Rechtsanwältin Susanne Weber-Käßer, Mannheimer Str. 5, Mannheim, Tel.: 0621 /739690, Fax: 0621 / Mönchengladbach Rechtsanwalt Stefan Wimmers, Hohenzollernstr. 190, Mönchengladbach, Tel.: 02161/181093, Fax: /12202 München I Rechtsanwalt Marcus Lettschulte, Würmtalstr. 125, München, Tel.: 089/ , Fax: 089/ München 11 Rechtsanwältin Sabine Feiler; Fürstenrieder Str. 74, München, Tel.: 089/ und , Fax: 089/ Neubrandenburg Rechtsanwalt Harald Urban, Schloßstr. 8, Mirow, Tel.: /2500, Fax: /20339 Nürnberg Rechtsanwalt Stefan Wolf, c/o Rechtsanwälte Bühl, Thume & Partner, Neudörfer Str. 3-7, Nürnberg, Tel.: 0911 / , Fax: 0911 / Potsdam Rechtsanwalt Frank Dressler; Maxim-Gorki-Str. 5, Königs-Wusterhausen, Tel.: 03375/292955, Fax: 03375/293658, RA_F.Dressler@t-online.de Ravensburg Rechtsanwalt Jan van Bruggen, Markdorfer Str. 36, Friedrichshafen, Tel.: 07544/913184, Fax: 07544/913186, RAkanzlei-v.Bruggen@t-online.de Regensburg (wird vorläufig von der Regionalbeauftragten LG Deggendorf vertreten) Referendar Andreas Neumann, Engelburgergasse 18, Regensburg, Tel./Fax: 0941 / Rostock Rechtsanwältin Katja Krechel, Neue Werderstr. 42, Rostock, Tel.: 0381 / , Fax: 0381/ Saarbrücken Rechtsanwalt Jean-Oliver Boghossian, Trierer Str. 8, Saarbrücken, Tel.: 0681 /948320, Fax: 0681 / Schwerin Rechtsanwalt Michael Ankermann, Turnerweg 4C, Wismar, Tel.: /212112, Fax: / Siegen Herr Gerrit Deppe, Auf dem Sand 9, Siegen Stralsund Referendar Mario Kasten, c/o Rechtsanwalt Eggert, Strohstr. 5, Grimmen, Tel.: /80205, Fax: /80207 Stuttgart Rechtsanwalt Mario Axmann, Cannstatter Str. 24, Fellbach, Tel.: 0711 / , Fax: 0711 / Traunstein Rechtsanwalt Peter Matthias Astner, Bahnhofstr. 5, Rosenheim, Tel.: 08031/380089, Fax: /14313 Trier Rechtsanwalt Lutz Förster, Im Sonnenschein 56, Trier, Tel.: 0651 /29791, Fax: 0651 /29789 Tübingen Rechtsanwalt Ulrich Emmert, Payerstr. 26,72074 TÜbingen, Tel.: privat /27397, Büro /925954, Fax: / Ulm Rechtsanwalt Roland Bischoff, Hauptstr. 19, Rechberghausen, Tel.: /57477, Fax: /57439 Verden / Aller Rechtsanwalt Thomas Bruckmann, Hauptstr. 30, Blender, Tel.: 04233/941 00, Fax: 04233/ Bruckmann_Feldt@t-online.de Wiesbaden Rechtsanwalt Stefan Huschke, Adolfsallee 14, Wiesbaden, Tel.: 0611/372828, Fax: 0611 / Würzburg Rechtsanwalt Jens Löcher, Otto-Hahn-Str. 31,97218 Gerbrunn, Tel.: 0931/ , Fax: 0931 /

18 18 FORUM ~ Wuppertal Rechtsanwalt Wolfram Schnurbusch, clo Rechtsanwälte Runkel, Schneider, Weber, Grünwalder Str. 29/31,42657 Solingen, Tel.: 0212/ , Fax: 0212/ Zweibrücken Rechtsanwältin Astrid Deller, Kreuzbergstr. 1, Zweibrücken, Tel.: , Fax: Zwickau Rechtsanwalt Martin Treeck, Kaiserstr. 27, Auerbach, Tel.: 03744/171094, Fax: 03744/ b. Stammtische LG-Bezirk Regional- Zeit + Ort beauftragter Bochum Jutta Jeden 1. Mittwoch im Monat, Sedlaczek ab Uhr, "Tucholsky", Viktoriastr. 73, Bochum Berlin RA Marc- Jeden 1. Donnerstag im Andreas Monat, ab Uhr im Rumpf "Landauer" Landauer Str. 8, Berlin Cottbus RAin Barbara Jeden 3. Mittwoch im Monat Judith ab Uhr im Zelig in der Gärtner Friedrich-Ebert-Str., Cottbus Dortmund Referendar Jeden 1. Donnerstag im Claus Volke Monat, ab Uhr in der Gaststätte "Pfefferkorn" Hoher Wall 38, Dortmund Erfurt RAin Petra Donnerstags, , 19.2., Geißinger , , , und , jeweils ab Uhr im "Texas" in der Neuwerkstr., Erfurth Frankfurt Referendarin Jeden 1. Mittwoch im Monat, a. M. Daniela Best ab Uhr bei Bruschetta + Crostini, Eschersheimer Landstr. 418, Frankfurt Fulda RA Rolf Jeden 1. Dienstag im Monat Schwedux ab Uhr im Brauhaus "Wiesenmühle", Wiesenmühlenstr. 13, Fulda Göttingen RAin Silke Jeden 1. Mittwoch im Monat, Kaufmann im ZAK, Am Wochenmarkt 22, Göttingen Kassel RA Dirk Jeden 1. Dienstag eines un- Osthoff geraden Monats ab Uhr in der "Kleinen Weide", Tischbeinstr. 119, Kassel Lübeck RA Thomas Jeden letzten Donnerstag im Harbrecht Monat, Uhr im Avalon Kneipe & Restaurant, Klaus- Groth-Str. 37, Ahrensburg Tübingen RA Ulrich Jeden 3. Donnerstag im Emmert Monat im Urigen (Keller der Gaststätte "Wurstküche" in TÜbingen) Landau RA Michael Jeden letzten Mittwoch im Korte Monat ab Uhr, Gaststätte Rhenania, Werftstr. 1, Germersheim Mainz RAin Verena Jeden dritten Mitwoch im Mo- Schnatterer nat ab Uhr im Weinhaus Schreiner in der Rheinstr. 37, Mainz Nürnberg- RA Stefan Jeden ersten Dienstag im Fürth Wolf Monat ab Uhr im Cafe "Alibi", Rollnerstr. 13, Nürnberg Regensburg Referendarin Jeden zweiten Dienstag ab Petra Geiger Uhr im "Heuport" (am Domplatz) in Regensburg Stuttgart Mario Jeden ersten Dienstag im Mo- Axmann nat um Uhr, Taverne Odyssia, Brennerstr. 23, Stuttgart-Mitte, Tel.: , Parkmöglichkeit im Breuniger- Parkhaus Trier RA Lutz Jeden letzten Mittwoch im Förster Monat, um Uhr in der "Glocke", Trier Würzburg RA Jens Jeden ersten Mittwoch im Mo- Löcher nat Uhr im "Ratskeller" Langgasse, Würzburg c. Regionalbeauftragte stellen sich vor Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit Oktober 1997 bin ich nun der neue Reg ionalbeauftragte für den Landgerichtsbezirk Dortmund. Daher möchte ich nun die Gelegenheit nutzen, mich hier kurz vorzustellen. Zu meiner Person sei nur gesagt, daß ich im Mai 1996 mein erstes juristisches Staatsexamen beim OLG Hamm abgelegt habe und nun im Mai 1998 die Ehre habe, mein zweites Staatsexamen ablegen zu "dürfen". Studiert habe ich in Münster und bin gebürtiger Duisburger. Seit Oktober 1996 bin ich Referendar in Dortmund und seit Mai 1997 Mitglied im Forum. Zum Forum stieß ich übrigens (mittelbar) über die Weiterbildungsseminare des Deutschen Anwaltvereins. Da bereits vor mir ein Regionalbeauftragter tätig war und sowohl ein Stammtisch, als auch ein gewisses Feedback der jungen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vorhanden war, brauchte ich also "nur" noch auf diesem Fundament aufzubauen. In dieser "Bauphase" befinde ich mich zur Zeit also noch, doch ist es mir gelungen, durch diese Hilfe einiger erfahrener Kollegen anfängliche Schwierigkeiten schon früh zu

19 FORUM 19 beseitigen. Ich möchte es daher nicht versäumen, den Kollegen RA Tempel und RA Neuvians für eben diese Unterstützung meinen herzlichen Dank auszusprechen. In Dortmund besteht glücklicherweise zudem ein sehr guter Kontakt zum dort ansässigen Anwalts- und Notarverein, der mir freundlicherweise bereits ebenfalls tatkräftige Unterstützung zugesagt hat. Auch an diese "Adresse" meinen herzlichsten Dank! Ich denke, daß es möglich ist, mit dieser Unterstützung und einer gewissen Organisationsstruktur die Ziele des Forums nun auch tatsächlich in die Tat umzusetzen. Am , Uhr, findet daher der "neue" Stammtisch im Pfefferkorn, Hoher Wall 38, statt. Von da an wird der Stammtisch dort dann regelmäßig an jedem ersten Donnerstag im Monat stattfinden. Es würde mich sehr freuen, wenn sich viele Kollegen daran beteiligen würden. Insbesondere gilt diese Einladung natürlich auch an die Referendare des Landgerichtsbezirks Dortmund. Noch selbst mit der Referendarzeit und ihren Problemen betroffen, ist es eines meiner Anliegen, auch die Referendare zu einer aktiven Tätigkeit zu motivieren. Aus diesem Anlaß werde ich zudem unregelmäßig einige spezielle Referendarveranstaltungen anbieten. Wenn tatsächlich über 80% der jetzigen Referendare in Zukunft den Anwaltsberuf wählen (müssen?), ist es wohl nie früh genug, sich aktiv auch um diese Zukunft zu bemühen. Doch nun genug der Worte! Sollten noch Fragen, Anregungen oder auch nur ein erstes neugieriges Interesse vorliegen, stehe ich natürlich gerne zur Verfügung. Also: "Bis zum nächsten Stammtisch!" Mit freundlichen Grüßen! Claus Volke Regionalbeauftragter für den Landgerichtsbezirk Dortmund Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Regionalbeauftragter des Landgerichtsbezirks Nürnberg-Fürth stelle ich mich kurz vor: Am wurde ich in Nürnberg als zweiter Sohn eines Rechtsanwaltes und einer Rechtsanwaltsgehilfin geboren. Gemeinsam mit meinem ein Jahr jüngeren Bruder begann ich nach meinem Zivildienst 1988 das Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen. Unser damaliges Zauberwort hieß "Freischuß" und schon war ich gemeinsam mit meinem Bruder Referendar beim Landgericht Nürnberg-Fürth. Als letzter Jahrgang der 2 1/2-jährigen Ausbildung wurde den Referendaren damals die Möglichkeit eingeräumt, das Referendariat freiwillig um ein halbes Jahr zu verkürzen. Obwohl mir das Referendariat sehr gut gefiel, nahm ich auch diese Möglichkeit wahr. Nach meinem schriftlichen Examen im April 1994 begann ich nebenberuflich in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Nürnberg zu arbeiten. Sei Januar 1995 bin ich als Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Bühl, Thume & Partner als freier Mitarbeiter tätig. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im allgemeinen Zivilrecht, hier insbesondere im Verkehrsunfallrecht und Arbeitsrecht und im Transportrecht sowie dem Versicherungsrecht. Ende letzten Jahres führte ich mit dem Regionalbeauftragten für den Landgerichtsbezirk Würzburg ein Telefongespräch, in welchem sich dieser geradezu enthusiastisch über seine Arbeit für das Forum äußerte. Schließlich entschloß ich mich, mich ebenfalls aktiv für die Belange des Forums einzusetzen und erklärte mich bereit, die noch vakante Stelle des Regionalbeauftragten im hiesigen Bezirk zu übernehmen. Als Regionalbeauftragter habe ich nunmehr auch für den hiesigen Landgerichtsbezirk einen Stammtisch ins Leben gerufen. Dieser findet zukünftig statt. jeden ersten Dienstag des Monats im Cafe "Alibi", Rollnerstraße 13, Nürnberg ab Uhr Noch in diesem Jahr möchte ich eine Fortbildungsveranstaltung im Gebührenrecht und einen Vortrag über Rhetorik im Anwaltsberuf organisieren. Rechtsanwalt Stefan Wolf clo Kanzlei Bühl, Thume & Partner Regionalbeauftragter für den Landgerichtsbezirk Nürnberg Fürth d. Weiße Flecken In folgenden Landgerichtsbezirken sind derzeit keine Regionalbeauftragen des Forums Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig: Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Bad Kreuznach, Baden Baden, Bamberg, Bautzen, Bayreuth, Chemnitz, Coburg, Darmstadt, Dessau, Detmold, Flensburg, Gera, Görlitz, Hechingen, Hof, Itzehoe, Kaiserslautern, Kempten, Limburg, Lüneburg, Marburg, Meiningen, Memmingen, Mosbach, Mühlhausen, Münster, Neuruppin, Offenburg, Oldenburg, Osnabrück, Paderborn, Passau, Rottweil, Schweinfurt, Stendal, Waldshut-Tiengen, Weiden. Wir würden uns daher freuen, wenn sich Kolleginnen oder Kollegen bereit erklären würden, in den oben genannten Landgerichtsbezirken als Regionalbeauftragte tätig zu werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei: Deutscher Anwaltverein Forum Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Schiffbauerdamm 17, Berlin 11. Mitgliederverwaltung Leider geben uns nicht alle Mitglieder des Forums Ihre Adreßänderungen bekannt, so daß Mitteilungshefte und sonstige Post als unzustellbar zu uns zurückgelangt. Wir möchten daher nochmals bitten, alle Adreßänderungen umgehend an uns weiterzugeben. Anschrift: Deutscher Anwaltverein, Forum Junge Rechtsanwältinnen und Rechts-

20 20 FORUM ~ r anwälte, Schiffbauerdamm 17, Berlin, Tel.: 030/ , Fax: 030/ Von nachfolgend aufgeführten Mitgliedern haben wir keine aktuelle Anschrift, daher bitten wir Sie, sofern Sie von dem einen oder anderen die aktuelle Anschrift wissen, uns diese mitzuteilen: Referendar Völker, Mallory, 10, rue des Jonquilles, F Colmar Referendarin Seibold, Bettina, Industriestraße 46, Leipzig Herrn Römhild, Jan, Franz-Mehring-Platz 2, Berlin Referendarin Meyke, Anne, Wiesbadener Str. 3, Berlin RA Heidebrede-Bauer, Frank Mike, Marzahner Chaussee 194, Berlin Assessorin Kamper, Nicole, Baumgartenstr. 2, Kiel Referendar Hain, Christoph, Im Mühlenort 5, Neustadt Assessor Kobabe, Rolf, Brombeerweg 4, Göttingen Assessorin Mecking, Bettina, Hohenstaufenstr. 20, Wuppertal Referendar Straetker, Georg, Obere Parkallee 14, Münster Referendar Wenzel, Christian, Gievenbecker Reihe 146,48161 Münster Referendar Schuster, Albert, Koksche Straße 50, Osnabrück Referendar Hofmann, Axel, Schenkendorfstr. 12, Koblenz Referendarin Schwarz, Anette, Südstraße 44, Lüdenscheid Referendar Damlachi, Hellmut, Schweizer Str. 55, Frankfurt a. M. Herr Teschner, Harald, Weh lauer Str. 53, Karlsruhe Referendarin Senninger, Konstanze, Schulstraße 14, München Assessorin Münch, Andrea, Wirtsgasse 18, Ravensburg Assessor Köhler, Horst, Ostengasse 28, Regensburg Referendar Weiß, Dr. Roland, Am Exerzierplatz 3a, Würzburg Anregungen erhalten. Ideen wie Diskussionsforum im Internet, zentrale Vergabe innerhalb des LG-Bezirkes, Angaben von kanzleispezifischen Informationen der Kollegen/innen etc. gibt es reichlich. Da sich aufgrund der erhaltenen Schreiben in meinen Augen gezeigt hat, daß gerade die jungen Kolleginnen und Kollegen sich gegenseitig unterstützen und gemeinsam zur Konkurrenz zu den "Alteingesessenen" werden können, werde ich mit einigen der Kollegen Kontakt aufnehmen und (in welcher Rechtsform auch immer) die Korrespondenzgemeinschaft im Forum Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gründen. Der Hauptgedanke ist, als Vermittlungsstelle zu dienen, wobei letztendlich der Anfragende entscheidet, welchen der Kollegen/innen er kontaktiert. Dabei können beispielsweise angegebene Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte die Entscheidung beeinflussen. Grundsätzlich soll jede Neumeldung, die in die Liste aufgenommen wird, die gleiche Chance erhalten. Betont werden soll, daß nicht an eine Korrespondenzgemeinschaft mit Beiträgen gedacht ist. Die Vermittlung soll kostenfrei erfolgen (ansonsten müßte wenigstens der Kostenaufwand abgedeckt werden). Der DAV bzw. das Forum könnte um Zuschüsse zur Kostendeckung gebeten werden. Ich würde mich auch weiterhin über reges Interesse und Meldungen von Kolleginnen und Kollegen freuen. Aufgrund der Vielzahl von LG-Bezirken sind noch viele ohne Benennung von Junganwälten/innen, insbesondere in den neuen Bundesländern. Über den weiteren Fortgang der Initiative werde ich gerne berichten. Rechtsanwältin Nicole Schlimme, Rostocker Str. 13, Berlin, Tel.: 030/ , Fax: 030/ Gündung einer Korrespondenzgemeinschaft im Forum Im letzten Mitteilungsblatt habe ich die Idee zur Gründung einer Korrespondenzgemeinschaft im Forum Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angesprochen. Auf diesen Artikel habe ich ertaunliche Resonanz, Angebote zur Unterstützung und Mitarbeit sowie Vorschläge und Impressum Das Mitteilungsblatt wird vom FORUM Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein e. V, Adenauer Allee 106, Bonn, Telefon: 0228/2607-0, Fax: 0228/260742/66, im Selbstverlag herausgegeben. Redaktion: Rechtsanwalt Andreas Hagenkötter, Berlin. Satz und Druck: Hans Soldan GmbH, Essen

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