Der Landkreis Aurich Kinder und Jugendförderung veranstaltet von Januar bis April 2018 die 44. Jugendwinterfreizeit in Oberstaufen / Steibis/ Allgäu.

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1 Ausschreibung zur 44. Jugendwinterfreizeit Steibis 2018 Der Landkreis Aurich Kinder und Jugendförderung veranstaltet von Januar bis April 2018 die 44. Jugendwinterfreizeit in Oberstaufen / Steibis/ Allgäu. Die Skifreizeit findet auf der Falkenhütte (1600 m) statt.

2 2 1. Leistung gemütliche Nachtfahrt mit dem Reisebus nach Oberstaufen / Steibis und zurück bei Ankunft in Steibis Ort ein Frühstück Fahrt mit der Imbergbahn und auf Wunsch Transport mit einem Pistentaxi zur Falkenhütte Gepäcktransfer Übernachtung mit Vollpension im Berggasthof Falkenhütte Ski Alpin mit individueller Bindungsanpassung oder Snowboard mit Softbindung und Schuhen für die Zeit des Aufenthaltes 4 Tage Ski- oder Snowboardunterricht (jeweils 2 Stunden vor- und nachmittags) kostenfreie Liftbenutzung Besuch des Erlebnisbades Aquaria in Oberstaufen 2. Termine Nr. Datum Dauer/ Gruppe Tage Schule Schule Schule Schule Schule Schule Jugendgruppen/Vereine Familienfreizeit Ehrenamtliche/ Familienfreizeit

3 3. TeilnehmerInnen 3 Schulklassen aus dem Landkreis Aurich ab der 4. Klasse Jugendgruppen sowie Gruppen von Sportvereinen aus dem Landkreis Aurich Familien aus dem Landkreis Aurich 4. Gruppengröße / Anzahl der BetreuerInnen Mindestteilnehmerzahl je Gruppe: Je Schulklasse Jugendgruppe / Verein 15 Personen 2 Lehrkräfte zum ermäßigten Preis bis 15 TeilnehmerInnen ein Leiter, bei größeren Gruppen jede 16. Person, höchstens aber 4 Leiter zum ermäßigten Preis.

4 5. Teilnehmerbeiträge 4 Termine 1 6 Schulklassen Termin 7-8 Termin 9 Erwachsene Termin 7-8 Termin 9 Gruppen/Vereine TN bis 27 Jahre TN ab 28 Jahre Vollzahler Ermäßg. Stufe 1 Ermäßg. Stufe 2 Lehrer/ Leiter 400,00 360,00 320,00 320,00 425,00 400,00 375,00 350,00 400,00 335,00 310,00 295,00 270,00 295,00 o. Juleica 200,00 m. Juleica Termin 7-8 Termin 9 Familien Erwachsene 390,00 365,00 Kinder 5-17 Jahre 310,00 300,00 Kinder 0 4 Jahre 180,00 180,00 In den Terminen 7-9 können nur LeiterInnen von Jugendgruppen mit gültiger JugendleiterCard zum halben Preis fahren. Maßgebend für die Einstufung der TeilnehmerInnen ist das tatsächliche Alter bei Fahrtantritt. 6. Anmeldung Schulklassen Anmeldung für jede Klasse auf Vordruck bis zum 30. September 2017 Jugendgruppen/Vereine/Familien Anmeldung auf Vordruck bis zum 01. November 2017 Aufgrund der gestaffelten Teilnehmerpreise ist von allen Klassen und Gruppen eine Teilnehmerliste ( auf Vordruck ) einzureichen.

5 5 7. Abmeldung/Änderungen Abmeldungen und sonstige Änderungen sind schriftlich, möglichst per Fax (04941/165197) vom Klassenlehrer bzw. Gruppenleiter mitzuteilen. 8. Belegungsplan Terminwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, allerdings muss die optimale Auslastung der Kapazitäten im Vordergrund stehen. Bei einer zu geringen Beteiligung von Schulklassen werden ggf. Termine gestrichen. Der Belegungsplan für die Schulen wird nach Stand der Anmeldung zum erstellt. Der Belegungsplan für die Jugendgruppen/Vereine und Familien wird nach dem Stand der Anmeldung zum erstellt. 9. Rücktritt von Klassen / Gruppen Entsteht dem Landkreis Aurich durch Rücktritt einer Klasse/Gruppe nach bestätigter Anmeldung und ggf. Klärung von Terminfragen ein finanzieller Schaden ( z.b. Zahlung von Ausfallgeld ), so kann Regress

6 genommen werden Rücktritt von Einzelpersonen Tritt der/die Teilnehmer/in von der Freizeit zurück oder tritt er/sie ohne Ankündigung die Freizeit nicht an, kann der Landkreis Aurich eine angemessene Entschädigung verlangen. Als Entschädigung werden folgende pauschalierte Sätze festgelegt: - bis 3 Monate vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises - bis 2 Monate vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises - bis 1 Monat vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises - bis 2 Wochen vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises Eine Reisekostenrücktrittsversicherung wird empfohlen und ist seitens des Landkreises Aurich nicht abgeschlossen. 11. Ermäßigungs-/Antragsverfahren Zunächst stellen die Personensorgeberechtigten anhand des Berechnungsbogens fest, ob und ggf. welcher Zuschuss zu gewähren ist. Danach erklären sie auf dem Vordruck Erklärung, dass die Voraussetzungen für die Ermäßigungsstufe I oder II vorliegen. Die Angaben werden durch das Jugendamt in Stichproben überprüft. Die Berechnungsbögen und Erklärungen sind (ggf. im verschlossenen Umschlag) Klassen- bzw. Gruppenweise, entsprechend der Frist in der den Schulen/Gruppenleitern zugehenden Terminbestätigung, beim Jugendamt einzureichen. Ein Zuschuss kann nur TeilnehmerInnen mit Wohnsitz im Landkreis Aurich gewährt werden. TeilnehmerInnen des Familientermins kann kein weiterer Zuschuss gewährt werden. 12. Zahlung der Teilnehmerbeiträge Über die Höhe der Summe der Teilnehmerbeiträge erhält die/der LeiterIn der Klasse/Gruppe eine Zahlungsaufforderung. Die Beiträge sind in einer Summe zu zahlen.

7 7 13. Hausordnung/ Haftung Während des Aufenthaltes ist die Hausordnung der Hütte verbindlich, siehe Winterfreizeit. Der Landkreis Aurich haftet nicht für Schäden, die während der Fahrt oder während des Aufenthaltes von den Klassen/Gruppen zu verantworten sind; hier haften diese selber. 14. Vorbereitung Gerne sind Herrn Gastmann und Herr Strutz bereit an Elternabenden bezüglich der Winterfreizeit teilzunehmen und dort direkt Auskünfte zu erteilen. Sollte hierfür Ihrerseits Bedarf bestehen, wird um Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr gebeten. Eine DVD (ca. 15 min.) über die Winterfreizeit kann kostenlos beim Jugendamt entliehen werden. Die aktuelle Infobroschüre kann unter nachgelesen und heruntergeladen werden. Die Anmeldung ist schriftlich einzureichen bei Landkreis Aurich Amt für Kinder, Jugend und Familie Herrn Jörg Buß Fischteichweg Aurich Im Auftrage Homann Kinder- und Jugendförderung

8 Weitere Informationen und Bilder unter > Jugend & Familie > Winterfreizeit Steibis 8

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