Bachelorstudiengang Gesundheits- und Pflegemanagement

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1 Informationsbroschüre zur Onlinebewerbung Bachelorstudiengang Gesundheits- und Pflegemanagement Bachelor of Science (B.Sc.) Alice-Salomon -Hochschule Berlin Alice-Salomon-Platz 5, Berlin StudierendenCenter Telefon: 030 / Telefax: 030 / immatrikulationsamt@ash-berlin.eu URL: //

2 2 Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite Allgemeine Informationen 3 Vorwort zur Online-Bewerbung 4 Bewerbungsfristen; Richtigkeit der Angaben; Zugangsvoraussetzungen 5 Hinweise zum Ausfüllen des Online-Bewerbungsbogens 6 Information und Beratung 11 Krankenversicherung 13 Checkliste der einzureichenden Unterlagen 14 Anlage 1 Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen der Bereiche Soziales, Gesundheit und Erziehung/Bildung gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH Anlage 2 Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes bezogen auf den Durchschnittswert der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH 15 16

3 3 Allgemeine Informationen Aufbau des Studiums Das Studium dauert 6 Semester (Regelstudienzeit), einschließlich eines Praktikums und der Bachelorabschlussarbeit. Das Studium ist modular aufgebaut, das heißt Stoffgebiete werden zu thematisch und zeitlich in sich abgeschlossenen und mit Leistungspunkten (Credits) abprüfbaren Lerneinheiten zusammengefasst. Nähere Informationen finden Sie unter: Studienformen und -Zeiten Vor Ihrer Entscheidung zur Studienbewerbung ist wichtig zu wissen: Mit der Wahl des Studienbeginns ist ein Früh- oder ein Spätstudium verbunden: Kernzeiten der Vorlesungen Start zum Abendstudium Uhr Wintersemester (01. Oktober) Tagesstudium Uhr Sommersemester (01. April) Der Abendstudiengang ist nicht als Fernstudium konzipiert, sondern findet wie das Tagesstudium in Vollzeit mit Präsenzzeiten statt. Beide Studienformen sind grundsätzlich förderfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Akademischer Grad Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums verleiht die Alice Salomon Hochschule den Akademischen Grad Bachelor of Science (B.Sc.) NC - Werte der letzten 5 Semester Grenzrang nach Leistung Grenzrang nach Wartezeit Hochschuleigenes Auswahlverfahren SoSe 2013 = 2,2 (02 Wartesemester) 16 Wartesemester ( = 3,4) 21 Punkte WiSe 2013/14 = 3,0 (14 Wartesemester) 12 Wartesemester ( = 3,1) 21 Punkte SoSe 2014 = 2,2 (03 Wartesemester) 16 Wartesemester ( = 3,0) 21 Punkte WiSe 2014/15 = 2,4 (12 Wartesemester) 14 Wartesemester ( = 2,7) 10 Punkte SoSe 2015 = 2,3 (16 Wartesemester) 16 Wartesemester ( = 2,8) 13 Punkte Hinweis: Durch Änderung des Punktekataloges bzgl. der studienrelevanten Kompetenzen, stellen die hier dargestellten erreichten Punkte im hochschuleigenen Auswahlverfahren der letzten Semester keinen Richtwert mehr dar. Semestertermine Wintersemester 2015/16 Semesterbeginn: Semesterende:

4 4 Vorwort zur Online-Bewerbung Die Bewerbung für das 1. Fachsemester des Bachelorstudiengangs Gesundheits- und Pflegemanagement ist nur noch mittels Onlinebewerbung möglich. Alle anderen Bewerbungsformen werden vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Sollten Sie eine der nachstehend genannten Sonderquoten Bewerbung nach 11 Berliner Hochschulgesetz, Zweitstudium, Bildungsausländer/innen, Härtefallantragsteller/innen erfüllen, bewerben Sie sich bitte mit dem von der Alice Salomon Hochschule Berlin bereitgestellten Zulassungsantrag sowie der Informationsbroschüre für Bewerber/innen einer der v.g. Sonderquoten, andernfalls werden Sie vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Den v.g. Zulassungsantrag finden Sie als Downloaddokument auf unserer Homepage bzw. erhalten Sie diesen auf telefonische/schriftliche Anfrage beim Immatrikulationsamt der ASH. Gemeinsam mit dem unterschriebenen Anmeldeformular und der Kontrollansicht senden Sie alle in dieser Informationsbroschüre genannten Nachweise zur Onlinebewerbung in der jeweiligen Form (siehe Checkliste Seite 14) sowie bedarfsweise in deutscher Übersetzung an die: Alice Salomon Hochschule Berlin StudierendenCenter/Immatrikulationsamt Alice-Salomon-Platz Berlin. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Weitere Hinweise zur Gültigkeit einer amtlichen Beglaubig finden Sie unter dem Link Die ASH Berlin beglaubigt Ihre Bewerbungsunterlagen nicht. Ein Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer in Berlin erhalten Sie über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v. (BDÜ) Landesverband Berlin-Brandenburg e.v. Geschäftsstelle Kurfürstenstraße Berlin Die ASH Berlin erteilt keine telefonischen Auskünfte über den Eingang der Bewerbungsunterlagen sowie über den Stand und den Ausgang des Auswahlverfahrens. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten und die Auswahl der Bewerber/innen, die einen Studienplatz erhalten, ist das Berliner Hochschulzulassungsgesetz sowie die dazugehörige Hochschulzulassungsverordnung. Falsche oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, ist von der Alice Salomon Hochschule Berlin zurückzunehmen. Falls sich nach der Absendung des Bewerbungsantrages Ihre Anschrift ändert, teilen Sie dies der Alice Salomon Hochschule Berlin bitte umgehend schriftlich mit. Sollten Sie die Einschreibung nicht selbst vornehmen können, ist eine Vollmacht für die von Ihnen beauftragte Person erforderlich. Wenn Sie keinen Studienplatz erhalten haben, können wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen nur zurückschicken, wenn Sie uns einen mit Ihrer Adresse versehenen A4-Umschlag, frankiert mit 1,45 Euro, beifügen. Bitte keine Klarsichthüllen, Bilder sowie Schnellhefter mit einreichen. Die ASH hebt keine Unterlagen für eine eventuelle spätere Bewerbung auf, d.h., eine Aufrechterhaltung der Bewerbung für das nächste Bewerbungsverfahren ist nicht möglich.

5 5 Bewerbungsfristen Ihre Onlinebewerbung muss spätestens zu folgender Frist: für das jeweilige Wintersemester bis für das jeweilige Sommersemester bis :00 Uhr (Ausschlussfrist) 24:00 Uhr (Ausschlussfrist) Zulassungsanträge können durch Fax und nicht wirksam gestellt werden. Die alleinige Onlinebewerbung stellt keine form- und fristgerechte Bewerbung dar. Onlinebewerbungen, die nach den o.g. Ausschlussfristen an der ASH eingehen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Das Anmeldeformular muss unterschrieben werden, da es sonst ungültig ist. Sie können sich ab 01. Juni 2015 bis zum 15. Juli 2015 für das WiSe 2015/16 online bewerben Bis spätestens für das Wintersemester Uhr müssen die Bewerbungsformulare (mit den erforderlichen Dokumenten) postalisch an der ASH eingegangen sein. Abweichende Bewerbungsfristen für so genannte Altabiturient/innen gibt es an der ASH nicht. Richtigkeit der Angaben Bitte beachten Sie, dass unrichtige Angaben, die zu einem Zulassungsbescheid führten, zu einer Aufhebung der Zulassung oder wenn sie erst später bekannt werden auch zu einer Aufhebung der Immatrikulation führen. Sie versichern auf dem Anmeldeformular (aus dem Onlinebewerbungsverfahren) mit Ihrer Unterschrift, dass Sie alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig gemacht haben. Ihnen ist bekannt, dass fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben ordnungswidrig sind und zum Ausschluss vom Zulassungsverfahren oder bei späterer Feststellung zum Widerruf der Zulassung/ Einschreibung führen. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular, dass Sie die v.g. Zulassungsinformationen zur Kenntnis genommen haben. Zugangsvoraussetzungen Folgende Voraussetzungen sind für die Aufnahme des Studiums zwingend notwendig: die Hochschulzugangsberechtigung (im folgenden HZB genannt), das heißt die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung (Anerkennung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Berlin) und eine abgeschlossene 3jährige Ausbildung in einem der nachstehend genannten staatlich anerkannten Pflegeberufe: (Gesundheits-/Krankenpflege, Gesundheits-/Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Heilerziehungspflege oder Geburtshilfe). Bei nur 2jähriger Ausbildung müssen die Bewerber/innen im Anschluss an die abgeschlossene Berufsausbildung zusätzlich eine einjährige Vollzeittätigkeit (bei Teilzeittätigkeit entsprechend länger) in einem der o. g. Berufe nachweisen.

6 6 Hinweis für Bewerber/innen mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife: für eine erfolgreiche Bewerbung ist die Vorlage einer Endbescheinigung des jeweils zuständigen Kultusministeriums (über den schulischen Teil und den praktischen Teil der Fachhochschulreife) zwingend notwendig.. Alle Bewerber/innen auch die der neuen Bundesländer müssen zusätzlich zu ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) eine Bescheinigung über die Durchschnittsnote beifügen (sofern sie nicht auf dem Zeugnis steht); diese Bescheinigung erhalten Sie in der Regel von der Schule, die Ihr Zeugnis ausgestellt hat. Alle Bewerber/innen, die die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife haben, das aber nicht durch das Zeugnis der EOS, einer Fachoberschule oder eines Gymnasiums belegen können, müssen sich die Anerkennung über die fachliche oder regionale Geltung ausschließlich bei der ausstellen lassen. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Straße 6 in Berlin, Telefon 030/ Das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachabitur) sowie das Berufszeugnis und die Urkunde sind unbedingt im amtlich beglaubigter Form einzureichen. Bitte schicken Sie keine Originalzeugnisse mit. Hinweise zum Ausfüllen des Onlinebewerbungsbogens 1. Einleitung Bitte lesen Sie den Einleitungstext gründlich durch. Wir empfehlen Ihnen vor dem Ausfüllen des Onlinebewerbungsbogens den Ausdruck dieser Informationsbroschüre. Nachdem Sie den Onlinebewerbungsbogen vollständig ausgefüllt haben, drucken Sie das Anmeldeformular und die Kontrollansicht 2-fach aus. Einen Satz davon behalten Sie für Ihre Unterlagen. Das andere Anmeldeformular müssen Sie unterschreiben, die Kontrollansicht beifügen und zusammen mit den Bewerbungsdokumenten an die ASH Berlin bis zum /24.00 Uhr (Ausschlussfrist) einsenden. Alle von Ihnen im Onlinebewerbungsverfahren gemachten Angaben müssen Sie durch entsprechende Zeugnisse und Nachweise belegen (die erforderliche Form, in der diese erbracht werden müssen, finden Sie in unserer Checkliste auf Seite 14 dieser Infobroschüre). 2. Angaben zur Person In die Felder tragen Sie bitte Ihre personenbezogenen Daten ein. Bei den mit einem Sternchen ( * ) gekennzeichneten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder, die zwingend ausgefüllt werden müssen. 3. Anschrift & Kommunikation Bitte tragen Sie die Postanschrift ein, unter der Sie den weiteren Schriftverkehr mit der ASH führen möchten. Sollte sich Ihre Anschrift im Verlauf des Bewerbungsverfahrens ändern, teilen Sie dies bitte dem Immatrikulationsamt umgehend schriftlich per oder per Post mit. Achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Anschrift und -Adresse. Die Postanschrift zur Untermiete füllen Sie nur dann aus, wenn ein anderer Name als der Ihre auf dem Briefkasten steht.

7 7 4. Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Bitte geben Sie die Art, das Datum, die Note der HZB sowie Stadt/Kreis der HZB-Einrichtung im Inland und im Bedarfsfalle im Ausland ein. 5. Beruf und Praxis Bitte tragen Sie bei Berufsabschluss ein Ja ein, wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung in den folgenden Pflegefachberufen absolviert haben: (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Heilerziehungspflege oder Geburtshilfe). Weisen Sie diese durch entsprechende Zeugnisse und Berufsurkunden nach. Die Berufsausbildung muss bis zum (für das WiSe) des Jahres der Bewerbung abgeschlossen sein. Beträgt die Berufsausbildung nicht 3, sondern 2 Jahre, muss im Anschluss eine einjährige Vollzeittätigkeit in einem der o.g. Berufe nachgewiesen werden. 6. Angaben zu den örtlichen NC-Verfahren Abgeleistete Dienste Diese Fragen betreffen ausschließlich Bewerber/innen, die den Dienst bereits beendet haben. Als Dienst gilt: ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von 3 Jahren; ein Bundesfreiwilligendienst, Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gem. 14b ZDG (gilt nur für EU- und Bildungsinländer/innen); ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr; ein mindestens 2jähriger Dienst als Entwicklungshelfer/Entwicklungshelferin; ein Freiwilliger Friedensdienst (nicht im Rahmen des 14b ZDG); eine Betreuung oder Pflege eines pflegebedürftigen leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren (durch ärztliche Atteste nachzuweisen, siehe Seite 8 dieser Infobroschüre ). Außerdem gelten folgende Dienste, die in der ehemaligen DDR (bis zur Dauer von 3 Jahren) abgeleistet und vor dem beendet wurden: Wehrdienst; Zivildienst; Dienst in der Zivilverteidigung; Dienst in den kasernierten Einheiten des Ministeriums des Inneren; Dienst in den Baueinheiten im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung. Wenn Sie einen der vorstehend genannten Dienste in der ehemaligen DDR begonnen, aber nach dem beendet haben, gilt Ihre gesamte Dienstzeit als in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet. Bei Bildungsinländer/innen und EU-Ausländer/innen, die eine Studienberechtigung im Gebiet der alten Bundesländer oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, wird auch ein in ihrem Heimatland bzw. in Deutschland geleisteter Dienst berücksichtigt. EU-Ausländer/-innen werden wie Deutsche berücksichtigt; ein von Ihnen im Ausland geleisteter Dienst wird berücksichtigt, sofern er mit einem deutschen Dienst vergleichbar ist. Haben Sie mehrere Dienste geleistet, etwa Wehrdienst und danach Freiwilliges Soziales Jahr, tragen Sie es ebenfalls ein.

8 8 Als Dienst gilt weiterhin Pflege eines Kindes oder eines Angehörigen (nur bei langwieriger gesundheitlicher/ geistiger Behinderung) Die Betreuung/Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen kann nur dann als Dienst anerkannt werden, wenn sie in ihrem Umfang und ihrer Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist. Wer ein pflegebedürftiges Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren (mindestens jedoch 15 Monate) betreut bzw. gepflegt hat, muss dies mit einer schriftlichen Versicherung nachweisen, aus der hervorgeht, dass diese viel Zeit beanspruchende Tätigkeit von ihm ausgeübt wurde und keine andere Person zur Verfügung stand. Darüber hinaus sind im Falle der Betreuung/Pflege eines Kindes alle Belege beizufügen, die Aufschluss über die Betreuungsbedürftigkeit geben (z.b. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest). Im Falle der Betreuung/Pflege eines sonstigen Angehörigen ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, die über Grund und Umfang der Pflegebedürftigkeit Aufschluss geben muss sowie eine Meldebescheinigung der pflegebedürftigen Person. Aus den Unterlagen muss die Betreuung/Pflege glaubhaft nachvollziehbar sein. Veränderung der Wartezeit: Haben Sie vor bzw. nach der Erlangung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung einen berufsqualifizierenden Abschluss außerhalb eines Hochschulstudiums erlangt, können Ihnen ggf. Wartesemester zusätzlich angerechnet werden. Wenn Sie nach der Erlangung der Hochschulreife mindestens 3 Jahre (Vollzeit bzw. bei Teilzeit länger) berufstätig waren, kann auch dieser Umstand ggf. zu einer zusätzlichen Anrechung von Wartesemestern führen. Sollten Sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen bzw. eine mindestens 3jährige Berufstätigkeit ausgeübt haben, weisen Sie dies durch entsprechende Zeugnisse nach. Berufstätigkeiten können nur durch Arbeitszeugnisse (keine Arbeitsverträge) nachgewiesen werden. Nach bestimmten Stichtagsregelungen kann dieser Nachweis zu einer Verbesserung der Wartezeit führen. Als Berufe werden anerkannt: eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der in dem Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe nach 6 Abs. 2 Nr. 5 des Berufsbildungsförderungsgesetzes aufgeführt ist. eine Berufsausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsschule oder Fachschule. eine abgeschlossenen Ausbildung im einfachen oder mittleren Dienst der öffentlichen Verwaltung (Ausnahme: eine Ausbildung im gehobenen Dienst an einer Fachhochschule für Verwaltung gilt als Zweitstudium). eine bestandene Unteroffiziers- bzw. Offiziersprüfung von Berufs- oder Zeitsoldaten. eine im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung, die einer deutschen Berufsausbildung gleichgestellt wurde (Bescheinigung durch Industrie- und Handelskammer). 7. Angestrebter Studienabschluss: Hier wurde die Eintragung 85 - Bachelor of Science voreingestellt und kann nicht verändert werden. 8. Studienfach für Hauptfach: Hier wurde die Eintragung 884 Gesundheits- und Pflegemanagement voreingestellt. Dasselbe gilt für die Eintragung Fachsemester 1 und Form des Studiums Erststudium.

9 9 9. Hochschuleigenes Auswahlverfahren Die ASH Berlin führt ein eigenes Auswahlverfahren gemäß dem Hochschulzulassungsgesetz Berlin durch, welches neben dem gesetzlichen Auswahlverfahren (nach Leistung und Wartezeit) studienrelevanten Kompetenzen eine besondere Berücksichtigung einräumt. Der Schwerpunkt des hochschuleigenen Auswahlverfahrens liegt weiterhin beim Kriterium Leistung, also bei der Durchschnittsnote Ihres Abiturs bzw. Ihrer Fachhochschulreife. Darüber hinaus werden studienrelevante Kompetenzen gemäß Punktekatalog der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH (siehe Anlagen 1 und 2) gesondert mit Punkten bewertet. HZB-Note bitte wählen Sie die entsprechende Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung aus. Studienrelevantes Praktikum ab 6 Monaten es werden nur studienrelevante Praktika und ehrenamtliche Tätigkeiten gewertet (20 Stunden Arbeitszeit die Woche nicht unterschreitend; bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden). Es werden vier Punkte vergeben. oder Abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung der berufliche Abschluss muss für die gewählte Studienrichtung einschlägig sein. Es werden sechs Punkte vergeben. oder Studienrelevante Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf dieses Feld ist nur auszuwählen, wenn Ihre Berufstätigkeit 2 Jahre oder länger gedauert hat unter der Maßgabe, dass 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschritten wurden. Es werden acht Punkte vergeben. Hinweis: Es erfolgt nur die Bepunktung jeweils einer nachgewiesenen Alternative. Bei der Bewerbung wird um Schwerpunktentscheidung gebeten bzw. bei Vorliegen der Nachweise die jeweils höchst bepunktete Alternative gewertet. Erfolgreich abgeschlossene Vorbildungen eines besonderen studienvorbereitenden Kurses einer Schule oder Hochschule, insbesondere studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen es werden nur studienrelevante Weiterbildungen/Lehrgänge mit einem Umfang ab 150 Stunden gewertet (ausgehend von Unterrichtsstunden á 45 Minuten). Es werden vier Punkte vergeben. Bilinguale Sprachkompetenz, auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens (mindestens C 1) nachgewiesen gewertet werden Sprachkenntnisse außer Deutsch / Siehe dazu Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen mögliche Zertifikate auf C1 Niveau Link: Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung Es werden vier Punkte vergeben.

10 Früheres Studium Verfügen Sie bereits über Vorstudienzeiten in der Bundesrepublik Deutschland, wählen Sie im Feld Ersthochschule die entsprechende Fachhochschule/Universität aus und tragen anschließend im Feld Semester der Ersteinschreibung den entsprechenden Zeitraum ein. Falls Sie noch nicht eingeschrieben waren, tragen Sie das kommende Semester (WiSe 2015/16) ein. Im Feld Semesterzähler tragen Sie alle bereits studierten Semester an Fachhochschulen/ Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland ein. Im Feld Urlaubssemester werden nur die Semester eingetragen, in denen sie von Ihrer damaligen Hochschule offiziell vom regulären Studium beurlaubt waren (persönliche Freisemester oder sonstige Auszeiten gelten nicht als Urlaubssemester). Sind Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert, ist es nicht erforderlich, dass Sie sich schon jetzt exmatrikulieren. Die Exmatrikulation an Ihrer Hochschule muss erst dann erfolgen, wenn Sie von der ASH Berlin einen Studienplatz erhalten haben und sich immatrikulieren wollen. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer anderen Hochschule bereits exmatrikuliert sind, reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung (unbedingt mit Angabe des Grundes und den in der BRD erbrachten Hochschul- und Urlaubssemestern) zu Ihrer Bewerbung mit ein. Sollten Sie bereits den Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement in der Bundesrepublik Deutschland studiert haben, müssen Sie auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Herkunftshochschule einreichen. 11. Abschließende Bemerkungen Vor dem Beenden des Onlinebewerbungsbogens empfehlen wir Ihnen die Überprüfung Ihrer Daten in der Kontrollansicht. 12. Bewerbung abschließen Nach erfolgter Dateneingabe wird Ihnen Ihre Bewerbernummer zugeteilt sowie der Anmeldebogen als PDF-Datei generiert. Anmeldebogen und Kontrollansicht sind zweifach auszudrucken. Ein Satz davon ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse, Urkunden und andere Nachweise) an die Alice Salomon Hochschule zu senden. Bitte achten Sie darauf, dass der Anmeldebogen unterschrieben ist. Den anderen Satz (Anmeldebogen und Kontrollansicht) behalten Sie für Ihre Unterlagen. Die Bewerbung ist bis zum /24.00 Uhr (Ausschlussfrist) an die ASH einzusenden. Erhalten wir von Ihnen keine zugestellte Bewerbung, werden Sie automatisch vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass Mehrfachbewerbungen (in schriftlicher Form) unzulässig sind und zum Ausschluss vom Zulassungsverfahren führen.

11 11 Information und Beratung 1. Studiengangsleitung Herr Prof. Dr. Günter Thiele Tel.: 030 / thiele@ash-berlin.eu 2. StudierendenCenter - Studienberatung und Koordination Raum 325, 3. Etage Frau Elke Weisgerber (Dipl.-Kauffr./Soz.päd.) Tel.: 030 / weisgerber@ash-berlin.eu Beratungszeiten: Dienstag bis Uhr Donnerstag bis Uhr 3. Allgemeine Studienberatung Raum 329, 3. Etage Frau Anna Kuhlage (M.A.) Tel.: 030 / sb@ash-berlin.eu Beratungszeiten: Dienstag bis Uhr Donnerstag bis Uhr Donnerstag bis Uhr (Telefonsprechzeit) Die Allgemeine Studienberatung des StudierendenCenters der ASH berät Sie zu folgenden Themen der grundständigen Bachelor- und Masterstudiengänge: Studienangebot, Studiengangswahl/Entscheidungsberatung, Bewerbung und Zulassungsbedingungen, Studienorganisation, Soziale Beratung, Studienfinanzierung, Studium und Familie/ Job/ chronische Erkrankung/ Behinderung. 4. StudierendenCenter - Immatrikulationsamt Raum 336 und 337, 3. Etage Telefon: 030 / immatrikulationsamt@ash-berlin.eu Persönliche Sprechzeiten: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Telefonische Sprechzeiten: Mo und Do Uhr

12 Informationen für Studienbewerber/innen mit Behinderung und chronischer Krankheit 12 Barrierefrei studieren an der ASH Studentenwerk Berlin Das Studentenwerk Berlin ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Seine Aufgaben bestehen in der sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Betreuung und Förderung der Studenten an den Berliner Hochschulen. Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in den vier Hauptbereichen; Verpflegung (Mensen), studentisches Wohnen sowie Sozial- und Gesundheitsdienst, Ausbildungsförderung (BAföG). Wohnraum Des Weiteren hat das Studentenwerk Berlin seit November 1980 ein Beratungs- und Hilfsangebot für behinderte Studienbewerber/innen. Behinderte Bewerber/innen können sich zu folgenden Themen beraten lassen: zum Hochschulzugang Finanzierung des Studiums BAföG-Verlängerung notwendige und geeignete Hilfsmittel Wohnungssuche Fahrt zur Hochschule Suche und Anleitung von Helfer/innen Studentenwerk Berlin Beate Domrös Franz-Mehring-Platz Berlin (Friedrichshain) Tel.: (030) Mail: beh.beratung.f-mehring-pl@studentenwerk-berlin.de Sprechzeiten: Donnerstag von Uhr bis Uhr und nach Vereinbarung.

13 13 Krankenversicherung Der Nachweis einer Krankenversicherung wird erst zur Einschreibung notwendig. Alle Studenten/innen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind bzw. werden, unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Sie gilt auch für die Studierenden, die ihren Wohnsitz oder gewählten Aufenthalt im Ausland haben, wenn nicht aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts ein Anspruch auf Sachleistung besteht. Aufgrund des zum 1. Januar 1989 in Kraft getretenen Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG -) vom (BGBL. I Seite 2477), veröffentlicht im GVBL für Berlin vom , Seite 2449, besteht die Versicherungspflicht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Ausnahmsweise bleibt die Versicherungspflicht bestehen, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre oder persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungsweges, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen. Ohne den Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung können sich Studenten/innen oder Studienbewerber/innen, die der Versicherungspflicht unterliegen, nicht zurückmelden bzw. einschreiben. Von einer Versicherungspflicht ist immer auszugehen, wenn ein/e Student/in oder Studienbewerber/in weder das 14. Fachsemester noch das 30. Lebensjahr überschritten hat und auch keine Bescheinigung der Krankenkasse über eine Befreiung von der Versicherungspflicht gem. 8 Abs. 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch vorlegen kann. Bei Studenten/innen oder Studienbewerber/innen, die das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr überschritten haben, wird unterstellt, dass sie nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen; sie können sich ohne den Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung rückmelden bzw. einschreiben. Dies gilt auch für den Fall, dass sich ein/e Student/in oder Studienbewerber/in gegenüber der Krankenkasse auf einem Ausnahmetatbestand (s. o.) beruft. Über das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes entscheidet die zuständige Krankenkasse. Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studierenden erteilen die Krankenkassen bzw erfahren Sie auf unserer Homepage. Link:

14 14 Checkliste der einzureichenden Unterlagen Im Anschluss an Ihre Onlinebewerbung reichen Sie bitte neben dem unterschriebenen Anmeldeformular und der Kontrollansicht folgende Unterlagen bedarfsweise in deutscher Übersetzung ein: Zwingend einzureichen sind: Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in amtlich beglaubigter Kopie Berufszeugnis und Urkunde in amtlich beglaubigter Kopie bei 2jähriger Berufsausbildung das mindestens 1jährige Arbeitszeugnis/Beurteilung durch den Arbeitgeber in amtlich beglaubigter Kopie Unterschriebener Anmeldebogen für das Wintersemester 2015/16 und die Kontrollansicht Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Vorstudienzeiten vorliegen Darüber hinaus sind folgende Arbeitszeugnisse/ Nachweise (in einfacher Kopie ) in Bezug auf die studienrelevanten Kompetenzen einzureichen, sofern Sie dazu Angaben im Onlineverfahren, konkret im hochschuleigenen Auswahlverfahren, gemacht haben (gemäß Anlage 1): Nachweis studienrelevantes Praktikum durch einfaches Zeugnis/Beurteilung (Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten ab 6 Monaten, welche 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschreiten - bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden). Nachweis der studienrelevanten Berufsausbildung (Abschlusszeugnis und Urkunde) Nachweis einer mindestens 2jährigen Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (Arbeitszeugnis keine Verträge) Nachweis über studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen (qualifiziertes Zeugnis) studienrelevante Kurse ab 150 Stunden Nachweis der bilingualen Sprachkompetenz Zertifikate auf Niveau mindestens C 1 (Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung Link: Bewerber/innen, welche das 55. Lebensjahr vollendet haben 3 (3) der BerlHZVO Wer bei der Bewerbung auf Zulassung zum 1. Fachsemester für das Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Bewerbung für das Wintersemester bis zum 15. Juli das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird am Zulassungsverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Bewerbers oder der Bewerberin schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen. Dies muss durch entsprechende Nachweise glaubhaft gemacht werden.

15 15 Anlage 1 Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen der Bereiche Soziales, Gesundheit und Erziehung/Bildung gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ASH Berlin) Studienrelevante* Kompetenzen Studienrelevantes Praktikum ab 6 Monaten 1 oder Punkte 4 Summe max. Abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung 2 oder 6 Studienrelevante Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf 3 (mind. 2 Jahre) 8 max. 8 Es erfolgt nur die Bepunktung jeweils einer nachgewiesenen Alternative. Bei der Bewerbung wird um Schwerpunktenscheidung gebeten bzw. bei Vorliegen der Nachweise die jeweils höchst bepunktete Alternative gewertet Erfolgreich abgeschlossene Vorbildungen eines besonderen studienvorbereitenden Kurses einer Schule oder Hochschule 4 insbesondere studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen 4 max. 4 Bilinguale Sprachkompetenz, auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens (mindestens C 1) nachgewiesen 5 4 max. 4 maximale Summe 16 Punkte * Die Studiengangsleitungen geben Richtlinien für die Studienrelevanz vor, soweit sie sich nicht aus Spezialgesetzen, den Ordnungen der ASH bzw. aus dem Sachzusammenhang ergibt. 1 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend Nachweis durch einfaches Zeugnis/Beurteilung 2 Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis 3 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend Nachweis durch Arbeitszeugnisse - Arbeitsverträge werden nicht anerkannt 4 studienrelevante Lehrgänge ab 150 Stunden Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis 5 Sprachkenntnisse außer Deutsch / Siehe dazu Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen mögliche Zertifikate auf C1 Niveau Link:

16 16 Anlage 2 Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes bezogen auf den Durchschnittswert der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ASH Berlin) Punktwert der HZB gleichwertiger Punktwert ab 1,0 24 1,1 23 1,2 22 1,3 21 1,4 20 1,5 19 1,6 18 1,7 17 1,8 16 1,9 15 2,0 14 2,1 13 2,2 12 2,3 11 2,4 10 2,5 9 2,6 8 2,7 7 2,8 6 2,9 5 3,0 4 3,1 3 3,2 2 3,3 1 3,4 0

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst)

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