Unsere Leistungen und Ihr besonderes PLUS. von A Z

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1 Unsere Leistungen

2 Unsere Leistungen und Ihr besonderes PLUS von A Z

3 Ärztliche Behandlung Wenn Sie einmal krank werden, haben Sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte die freie Wahl unter allen zugelassenen Ärzten (Hausund Fachärzte). Wir sichern Ihnen den zeitlich unbefristeten Anspruch auf Behandlung zu. Bestandteil der ärztlichen Leistungen sind alle wissenschaftlich anerkannten Behandlungsmethoden. Ihr besonderes PLUS: ambulante Behandlung in Privateinrichtungen Wir haben für Sie Vereinbarungen mit exquisiten Privateinrichtungen geschlossen. Ziel ist es, eine optimierte, qualitätsgesicherte ambulante Versorgung ohne größere Wartezeiten sicherzustellen. Die vertraglich vereinbarten Kosten rechnen wir direkt mit unserem Vertragspartner ab. Gern senden wir Ihnen ein aktuelles Verzeichnis der gelisteten Privateinrichtungen zu. Ihr besonderes PLUS: Psychotherapie Leider besteht in einigen Regionen Deutschlands eine erhebliche Unterversorgung mit kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Die Wartezeiten für einen Therapieplatz sind meist sehr lang. Wir haben uns deshalb entschieden, in diesem Fall die Kosten für Psychotherapeuten auch ohne Kassenzulassung zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass ein Facharzt die geplante Psychotherapie bestätigt. Erstattet werden maximal die Gebührensätze für zugelassene Psychotherapeuten. Ihr besonderes PLUS: Integrierte Versorgung Darunter versteht man die Versorgung aus einer Hand wobei der Hausarzt, das Krankenhaus und die Reha-Einrichtung sehr eng zusammenarbeiten und die Therapie optimal koordinieren können. Wir haben bundesweit entsprechende Verträge für u. a. Orthopädie, Gynäkologie und Chirurgie abgeschlossen. Arzneimittel Ihr Arzt wählt das richtige Mittel aus den verordnungs fähigen Medikamenten für Sie aus. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden übernommen für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr, Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und zur Standardtherapie bei schwerwiegenden Erkrankungen. Empfängnisverhütende Mittel (z. B. Pille, Spirale) werden bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bezahlt. Versicherte über 18 Jahre müssen eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Verordnet Ihr Arzt ein Medikament über dem sogenannten Festbetragspreis, müssten Sie neben der Zuzahlung auch diese Mehrkosten tragen. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach Alternativen. Ihr besonderes PLUS: alternative Arzneimittel Nicht jeder setzt bei der Behandlung mit Medikamenten auf die klassischen Arzneimittel deshalb übernehmen wir auch die Kosten bestimmter alternativer Arzneien in Höhe von 80 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal aber 80 Euro pro Kalenderjahr. Bei einer Erstattung werden nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie berücksichtigt. Bitte reichen Sie uns eine Originalrechnung der Apotheke sowie eine ärztliche Verordnung ein. Ihr besonderes PLUS: Versandapotheke Als eine der ersten Krankenkassen haben wir die alterna tive Versorgung mit Arzneimitteln über Versandapotheken (Bestellung über das Internet) unterstützt. Vorteil für Sie: bequeme, kostenfreie Lieferung per Post, Preisvorteil für alle frei verkäuflichen Medikamente usw. Auslandsreisekrankenversicherungsschutz Die Europäische Krankenversicherungskarte (auch European Health Insurance Card EHIC genannt) erleichtert es Ihnen, in 32 europäischen Ländern (die 28 EU-Mitglieds staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Sie haben mit der Karte bei Krankheit oder Unfall Anspruch auf den gleichen Zugang zu staatlichen Gesundheitsdienstleistungen (z. B. Arztbehandlung, Apotheke, Krankenhaus oder Gesundheitszentrum) wie die Bürger des Landes, in dem Sie sich gerade aufhalten. In den übrigen Ländern (beispielsweise Asien oder Amerika) besteht gar kein Krankenversicherungsschutz! Für jede Auslandsreise sollte daher eine spezielle private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

4 Ihr besonderes PLUS: Barmenia Auslandsreise-Krankenver sicherungsschutz Als erste Krankenkasse in Deutschland bieten wir die E.ON Betriebskrankenkasse einen Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz für alle unsere Versicherten ohne Antragstellung oder Beitragszahlung. Unser Kooperations partner Barmenia Versicherungen in Wuppertal leistet bei im Ausland eintretenden Unfällen und akuten Erkrankungen für bis zu 42 Tage je Auslandsreise im Kalenderjahr. Zum Beispiel werden medizinisch erforderliche Rücktransporte nach Deutschland und Kosten, die in Ländern entstehen, für die es keine Abkommen gibt, übernommen. Wir helfen Ihnen gern weiter. BKK MedPlus Unter der Bezeichnung BKK MedPlus bietet die E.ON Betriebskrankenkasse Disease-Management-Programme (DMP) für chronisch Kranke an. BKK MedPlus ermöglicht mit den von medizinischen Experten erarbeiteten Untersuchungen und Dokumentationen einen optimalen Behandlungsablauf. So wird gewährleistet, dass die Behandlung koordiniert, kontrolliert und nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens erfolgt. Teilnehmer an BKK MedPlus profitieren damit von einer auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen kontinuierlichen Behandlung. Als Patient werden sie aktiv in den Behandlungsprozess einbezogen und noch stärker in den Mittelpunkt gestellt. Die strukturierten Behandlungsprogramme BKK MedPlus werden derzeit BKK-Versicherten mit folgenden Erkrankungen angeboten: Brustkrebs Diabetes mellitus Typ I und II koronare Herzkrankheit (KHK) Asthma bronchiale COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) Unter finden Sie ausführliche Informationen zu den Inhalten der BKK MedPlus-Programme. Selbstverständlich senden wir Ihnen Infomaterial auch per Post zu. Ihr besonderes PLUS: Beitragsermäßigung Versicherte, die an unseren Behandlungsprogrammen BKK MedPlus teilnehmen, erhalten einen Bonus von 40 Euro je Kalenderjahr als Beitragsermäßigung. Brillen Für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr übernehmen wir die Kosten der Gläser (auch Zweistärken- und unter bestimmten Voraussetzungen Kunststoffgläser). Ohne Altersbegrenzung werden Sehhilfen (einschl. Kontaktlinsen) bezahlt, wenn schwere Sehbeeinträchtigungen, Augenverletzungen oder Augenerkrankungen vorliegen. Maßgebend für die Kostenübernahme sind u. a. Festbeträge oder Vertragspreise. Versicherte ab 18 Jahren haben eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten. Fahr- und Transportkosten Diese werden übernommen bei stationären Leistungen (z. B. Krankenhausbehandlung) und bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus, wenn ein Krankentransportwagen erforderlich ist oder Fahrten eine Krankenhausbehandlung vermeiden helfen (z. B. ambulante Operationen). Fahrten zu einer ambulanten Behandlung können in Ausnahmefällen oder bei zwingenden medizinischen Gründen nach vorheriger Genehmigung der BKK übernommen werden. Über die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen informieren wir Sie gern. Krebsvorsorge bei Frauen Ab dem 20. Lebensjahr: Frauen bis 25 können sich pro Jahr einmal auf eine Chlamydieninfektion untersuchen lassen. Eine Chlamydieninfektion ist eine sexuell übertragbare bakterielle Infektion, die oft keine Symptome zeigt, jedoch zu Unfruchtbarkeit führen kann. Ebenfalls ab dem 20. Lebensjahr kann als Vorsorgeuntersuchung eine Genitaluntersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs vorgenommen werden. Ab dem 30. Lebensjahr werden bei einer Vorsorgeuntersuchung zusätzlich die Brust sowie die Achselhöhlen abgetastet und eine ärztliche Anleitung zur Selbsttastuntersuchung erteilt. Ab einem Alter von 50 Jahren (bis zum Alter von 69 Jahren) erfolgt die Früherkennung von Brustkrebserkrankungen durch das Mammographie- Screening (alle zwei Jahre). Diese Vorsorgeuntersuchung dient der Brustkrebsfrüherkennung und umfasst neben einem Beratungsgespräch das Röntgen beider Brüste und die anschließende Doppelbefundung der Röntgenaufnahmen durch zwei unabhängige Untersucher. Zusätzlich wird ab dem Alter von 50 Jahren eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms angeboten.

5 bei Männern Diese Maßnahmen umfassen ab Beginn des 45. Lebensjahres die Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut sowie ab dem 50. Lebensjahr des Dickdarms. Krebsvorsorge bei Männern und Frauen Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf das sogenannte Hautkrebs-Screening. Für den Arzttermin und die Abrechnung reicht die Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte) aus, es entstehen Ihnen somit keine Kosten. Die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs kann von Hautärzten und nach entsprechender Fortbildung hausärztlich tätigen Fachärzten für Allgemeinmedizin sowie von Internisten und praktischen Ärzten vorgenommen werden. Ihr besonderes PLUS: Hautkrebs-Screening Immer häufiger erkranken auch junge Menschen an Hautkrebs. Daher können Versicherte der E.ON Betriebskrankenkassen schon vor dem 35. Lebensjahr an einem Hautkrebs-Screening teilnehmen. Diese Früherkennungsuntersuchung können Frauen und Männer ab dem Alter von 20 Jahren alle zwei Jahre bei einem Facharzt für Hautkrankheiten oder Dermatologen, der an dem Versorgungsangebot teilnimmt, in Anspruch nehmen. In einzelnen Bundesländern gibt es abweichende Vereinbarungen, wie z.b. eine fehlende Altersbeschränkung. Wir informieren Sie gern! Ihr besonderes PLUS: Darmkrebsfrüherkennung Die E.ON Betriebskrankenkasse widmet sich dem Thema Darmkrebsvorsorge schon seit einigen Jahren mit besonderer Aufmerksamkeit. Mit der jährlich durchgeführten Aktion soll frühzeitig ein Tumor erkannt werden, um somit gute Erfolgsaussichten für eine Behandlung zu erzielen. Gesundheitsuntersuchung Check-up 35 Diese Gesundheitsuntersuchung bezieht sich insbesondere auf Herz- Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie auf Stoffwechselstörungen; sie ist nach Vollendung des 35. Lebensjahres alle zwei Jahre möglich. Durch diese Untersuchung sollen Krankheiten möglichst frühzeitig erkannt werden. Wichtige Ratschläge betreffen die Möglichkeiten, persönliche Risikofaktoren zu vermeiden oder zu reduzieren. Damit Sie gesund bleiben. Gesundheitsuntersuchungen für Kinder Zehn Untersuchungen bis zum sechsten Lebensjahr und weitere drei Untersuchungen bis zum 14. Lebensjahr ergeben ein umfassendes Früherkennungsprogramm! Stellen Sie Ihr Kind zu den vorgesehenen Terminen Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt vor, auch wenn es sich normal entwickelt. Häusliche Krankenpflege Anstelle einer Krankenhausbehandlung ist neben der ärztlichen Betreuung die Pflege durch Fachkräfte zu Hause in Ihrer vertrauten Umgebung möglich. Wir tragen dafür die Kosten grundsätzlich bis zu vier Wochen. Dies gilt auch, wenn die Pflege zur Sicherung der ärztlichen Behandlung notwendig ist. Für Versicherte ab 18 Jahren ist eine gesetz liche Zuzahlung vorgesehen. Haushaltshilfe Die E.ON Betriebskrankenkasse leistet Haushaltshilfe, wenn Versicherte wegen Krankenhausbehandlung, medizinischer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen oder bei häuslicher Krankenpflege den Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt (bei Behinderung ohne Altersgrenze). Versicherte ab 18 Jahren haben eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten. Ihr besonderes PLUS: Haushalthilfe Wir leisten auch Haushaltshilfe, wenn diese bei einer akuten Erkrankung notwendig ist oder durch eine ambulante Operation ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden wird. Bei Unfällen oder schweren Erkrankungen kann Haushaltshilfe auch dann erbracht werden, wenn kein Kind im Haushalt betreut werden muss.

6 Heilmittel Zu den Heilmitteln gehören z. B. Massagen, Krankengymnastik, Sprach- und Ergotherapie. Versicherte ab 18 Jahren haben eine Zuzahlung zu leisten. Ihr besonderes PLUS: Behandlung außerhalb des Regelfalls Wenn Sie Heilmittel verordnet bekommen, sind diese auf eine maximale Verordnungsmenge pro Rezept beschränkt. Falls eine längerfristige Behandlung erforderlich ist, müssten wir eigentlich die medizinisch begründete Verordnung Ihres Arztes genehmigen. Darauf verzichten wir, weil wir überzeugt sind, dass Ihr Arzt die richtige Therapie im Rahmen der Heilmittel-Richtlinien für Sie wählt. So ist eine kontinuierliche Behandlung gewährleistet. Ihr besonderes PLUS: Osteopathie Immer mehr Menschen entscheiden sich für die heilende Kraft der Osteopathie. Ihre Lehre betrachtet den Menschen als Ganzes und sieht eine individuelle Behandlung mit sanften Mitteln vor. Ziel dieses ganzheitlichen Therapieansatzes ist es, die körpereigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Wir übernehmen die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung. Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie eine ärztliche Verordnung vorzulegen. Hilfsmittel Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Hörgeräte, Rollstühle und Prothesen. Maßgebend für die Kostenübernahme sind Festbeträge oder Vertragspreise. Versicherte ab 18 Jahren beteiligen sich mit einer gesetzlich festgelegten Zuzahlung. Ihr besonders PLUS: Hilfsmittelberatung Wir haben mit ausgesuchten, zertifizierten Sanitätshäusern Vereinbarungen geschlossen. Diese beinhalten u. a. eine qualifizierte Hilfsmittelberatung zur Unterstützung bei der individuellen Auswahl und Beschaffung des für Sie geeigneten Hilfsmittels. Selbstverständlich erhalten Sie eine ausführliche Einweisung und haben die Möglichkeit bei bestimmten Hilfsmitteln, diese zu testen. Ihr besonderes PLUS: orthopädische Einlagen Bei chronischen Schmerzsymptomatiken, bei schwerwiegenden muskulären Dysbalancen, bei statischen Veränderungen des Bewegungsapparates sowie bei gravierenden Fuß- und Zehenfehlstellungen erstatten wir die Kosten für sensomotorische/propriozeptive Einlagen in Höhe von max. 100 Euro. Hospiz Wir bezuschussen bzw. fördern stationäre, teilstationäre oder ambulante Hospizleistungen. Impfungen Schutzimpfungen werden insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung übernommen. Zu den Standardimpfungen für Kinder zählen Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus-influenzae-b-Infektion, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Wundstarrkrampf und Windpocken. Erwachsene sollten alle zehn Jahre die Impfung gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf und Polio auf frischen lassen. Ihr besonderes PLUS: Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs Die E.ON Betriebskrankenkasse erstattet die Kosten für die Schutzimpfungen (Impfstoff und Arzthonorar) zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) für weibliche Versicherte bis zum Alter von 26 Jahren in Höhe von 100 Prozent. Versicherte ab 18 Jahren haben die gesetz lichen Zuzahlungen zu leisten. Ihr besonderes PLUS: Auslandsimpfung Die E.ON Betriebskrankenkasse erstattet ihren Versicherten die Kosten für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise. Voraussetzung ist, dass Sie sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt haben impfen lassen, und zwar auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes.

7 Kieferorthopädische Behandlung Diese Leistung ist bei erheblicher Funktionseinschränkung (Kiefer-/Zahnfehlstellung) vorgesehen, bei einem Behandlungsbeginn nach dem 18. Lebensjahr bei schwerer Kieferanomalie. Die Eigenbeteiligung von 20 Prozent der Vertragssätze (10 Prozent ab dem zweiten Kind bei gleichzeitiger Behandlung) wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. Ihr besonderes PLUS: Retentionsspange Egal, ob mit herausnehmbaren oder festsitzenden Zahnspangen behandelt wurde das erzielte Ergebnis ist meistens kein Dauerzustand und muss daher entsprechend stabilisiert werden. Damit die Zahn- und Kieferstellung dauerhaft gehalten werden kann, ist der Einsatz einer festsitzenden Retentionsspange (sogenannte festsitzender Retainer ) nach Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung sinnvoll. Wir übernehmen deshalb die Kosten einer Retentionsspange in Höhe von max. 100 Euro je Kiefer. Voraussetzung ist, dass wir die Kosten für die vorherige kieferorthopädische Behandlung getragen haben. Kinderkrankengeld Voraussetzungen sind: Ein bis zu zwölf Jahre altes Kind (bei behinderten Kindern ohne Altersgrenze) wird von einem versicherten Arbeitnehmer wegen Krankheit beaufsichtigt, betreut oder gepflegt und eine andere im Haushalt lebende Person kann diese Tätigkeiten nicht übernehmen. Es werden kalenderjährlich für jedes Kind bis zu zehn Arbeitstage, bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 25 Arbeitstage bezahlt, bei allein erziehenden Versicherten bis zu 20 Arbeitstage bzw. bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 50 Arbeitstage. Weitergehende Leistungen sind zur Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder möglich. Krankengeld Im Anschluss an die in der Regel sechswöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers erhalten Sie von uns Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung entrichtet (gilt als Beitragszeit in der Rentenversicherung). Der Anspruch auf Krankengeld ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt; wegen ein und derselben Krankheit beträgt die Anspruchsdauer jedoch längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Krankenhausbehandlung Die BKK-Verträge sichern die modernsten und kostspie l ig s ten Behandlungsmethoden, auch zum Beispiel Herzoperationen, Organverpflanzungen, Herzschrittmacher, den Einsatz von Nierensteinzertrümmerern, der künst lichen Niere usw. Dafür übernehmen wir ebenso die vollen Kosten wie für ärztliche Behandlung, sonstige Operationen, Medikamente, Frührehabilitation, Pflege usw. Weil häusliche Ersparnisse unterstellt werden, haben Sie für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr eine Zuzahlung zu leisten. Davon sind zum Beispiel Versicherte bis zum 18. Lebensjahr ausgenommen. Über die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbeteiligungen informieren wir Sie gern. Ihr besonderes PLUS: stationäre Behandlung in Privatkliniken Wir übernehmen die Kosten für Leistungen in Privatkliniken bis zur Höhe der vergleichbaren Vertragssätze eines zugelassenen Krankenhauses. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden in qualitätsgesicherter Form anbietet. Reichen Sie uns vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung ein. Kurmaßnahmen Die BKK leistet ambulante oder stationäre Vorsorge bzw. Rehabilitation für Kinder und Erwachsene; auch als Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme. Über unsere Leis tungen und Ihre Zuzahlungen bzw. Eigenbeteiligungen beraten wir Sie gerne individuell. Primärprävention Bei der E.ON Betriebskrankenkasse wird GESUNDHEIT groß geschrieben. Um Ihre Gesundheit zu verbessern, bieten wir Ihnen Leistungen zur Primärprävention an. Außerdem fördern wir Gesundheitsmaßnahmen im Betrieb. Die E.ON Betriebskrankenkasse hält Schriften zu aktuellen Gesundheitsthemen bereit, sie fördert gezielt Kurse, insbesondere zur Vermeidung von chronischen Krankheiten. Über Einzelheiten informieren wir Sie gerne persönlich.

8 Ihr besonderes PLUS: Gesundheitskurse Wenn Sie sich in qualitätsgesicherten Gesundheitskursen fit machen, erhalten Sie von uns einen jährlichen Finanzierungszuschuss von bis zu 160 Euro je Maßnahme. Für Leis tungen von Fremdanbietern wird ein jährlicher Finanzierungszuschuss von bis zu 80 Euro je Maßnahme gewährt. Maximal zwei Maßnahmen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern werden anerkannt. Ihr besonderes PLUS: Rückentherapie Die E.ON Betriebskrankenkasse bietet ihren Versicherten in Kooperation mit dem ZfG Rückenzentrum und Novotergum eine innovative Rückentherapie. Ziel ist es, durch einen speziellen Behandlungsplan Schmerzfreiheit zu erreichen und langfristig zu erhalten. Ihr besonderes PLUS: individuelle Ernährungsberatung Gesunde Ernährung ist die Basis für körperliches Wohl befinden. Aber nur wenn die individuellen Anforderungen ausreichend beachtet werden, kann Ihre Ernährung Sie in allen Lebensbereichen optimal unterstützen. Denn Ernährung ist so individuell wie Sie. Wir informieren Sie über die neuesten Erkenntnisse zur gesunden Ernährung und unterstützen Sie während Ihrer ärztlichen Therapie. Durch unser umfassendes Beratungs- und Kursangebot bieten wir Ihnen einen kompetenten Service bei allen Fragen rund um das Thema Ernährung. Ihr besonderes PLUS: BKK Aktivwoche Beliebt sind diese vielseitigen Gesundheitsprogramme vor allem, weil sie das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden: Aktivwochen machen Spaß, gleichzeitig tun Sie Ihrer Gesundheit damit etwas Gutes. Wir übernehmen die Kos ten der präventiven Kur-Maßnahme, Sie lediglich den Eigenanteil für Unterkunft und Freizeitprogramm. Informationen zu den Veranstaltungsprogrammen erhalten Sie selbstverständlich bei uns. Schwangerschaft/Mutterschaft Selbstverständlich übernehmen wir alle Kosten, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt stehen. Dazu gehören die Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind, Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei- und Heilmittel sowie die Kosten einer Entbindung in einer Vertragsklinik, ggf. häusliche Pflege und Haushaltshilfe. Arbeitnehmerinnen erhalten während der sogenannten Schutzfristen (sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen bei Frühund Mehrlingsgeburten nach der Entbindung) ein Mutterschaftsgeld in Höhe des bisherigen Netto verdienstes. Es beträgt maximal 13 Euro je Kalendertag eine evtl. Differenz zum Nettoentgelt zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (steuer- und sozialversicherungsfrei). Wurde die Zahlungsdauer durch eine vorzeitige Entbindung verkürzt, so verlängert sich der Zahlungszeitraum nach der Entbindung um diese Tage. Andere Frauen erhalten Krankengeld als Mutterschaftsgeld, sofern ein Anspruch darauf besteht. Tipp: Den Antrag auf Mutterschaftsgeld noch vor der Entbindung stellen! Ihr besonderes PLUS: NEW WAYS FOR FAMILIY Abweichend vom gesetzlichen Rahmen bieten wir Ihnen unser umfassendes Leistungsangebot NEW WAYS FOR FAMILY an. Wir informieren Sie gern über unser Leistungsangebot! Fordern Sie unser ausführliches Info-Blatt an! Ihr besonderes PLUS: künstliche Befruchtung Wir übernehmen die Kosten der künstlichen Befruchtung zu 100 Prozent. Der Behandlungsumfang richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen. Eine Kostenerstattung nach dieser Vorschrift erfolgt nur, wenn beide Ehegatten bei der E.ON Betriebskrankenkasse versichert sind. Ihr besonderes PLUS: Hallo Baby Mit dem Angebot Hallo Baby ist erstmals ein stabiles Netz zwischen gynäkologischen Praxen und stationären Fachzentren geknüpft worden. Mit diesem Projekt wird einerseits die Schwangere umfassend über ihre individuelle Situation informiert, andererseits eine optimale Abstimmung der medizinischen Versorgung organisiert. Die E.ON Betriebskrankenkasse hat sich mit ihrem Beitritt zu diesem Programm zum Ziel gesetzt, die Versorgung von Risikoschwangerschaften zu optimieren.

9 Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz Sie haben die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten legen Sie bitte Ihre Versichertenkarte (künftig: elektro nische Gesundheitskarte) vor. Die E.ON Betriebskrankenkasse leistet befundbezogene Festzuschüsse (Regelversorgung) zu Zahnersatz (Kronen, Brücken, Teil- oder Totalprothesen). Dazu zählen auch Supra konstruktionen, also implantatgestützter Zahnersatz (die implantologischen Leistungen nur in besonderen zahnmedizinischen Ausnahmen). Dazu ein Beispiel: Zwei Brücken kosten (einschl. Goldlegierung, Material und Laboraufwand) Euro, die Regelversorgung Euro. Die BKK leistet: als Festzuschuss (50 Prozent) = Euro bei regelmäßigen Zahngesundheitsuntersuchungen (im sogenannten Bonusheft bestätigt) - in den vergangenen fünf Jahren + 20 Prozent = 200 Euro - in den vergangenen zehn Jahren + 10 Prozent = 100 Euro insgesamt = Euro Der verbleibende Anteil des Versicherten bis zu den Kos ten der Regelversorgung kann bei unzumutbarer Belas tung ganz oder teilweise übernommen werden. Wir beraten Sie gerne, welche zusätzlichen Leistungen Sie erwarten können. Ihr besonderes PLUS: Zahnersatz zum Nulltarif Die E.ON Betriebskrankenkasse hat deutschlandweit mit ausgewählten Zahnarztpraxen und Dentallaboren Verträge geschlossen. Bei Zahn ersatzbehandlungen, die der Gesetzgeber als Regelversorgung bezeichnet, fallen für Versicherte, wenn Sie diese Art der Versorgung nutzen, nur geringe Eigenanteile an. Voraussetzung ist, dass Sie in Ihrem Bonus heft die Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt in den vergangenen zehn Jahren vor Beantragung des Zahnersatzes nachweisen können. Der Anspruch auf professionelle Zahnreinigung besteht für Versicherte ab 18 Jahren, die sich in den letzten fünf Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr zahnärztlich untersuchen ließen (Bonusheft). Ihr besonderes PLUS: Anästhesie (Vollnarkose) Wir erstatten die Anästhesie (Vollnarkose) bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen. Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe von 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch maximal 100 Euro im Kalenderjahr. Ihr besonderes PLUS: Fissuren-Versiegelung Wir erstatten die Fissuren-Versiegelung der kariesfreien vorderen Backenzähne im bleibenden Gebiss für Kinder und Jugendliche vom sechsten Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an. Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe der für diese Leistung abrechnungsfähigen Beträge, jedoch maximal bis zu einem Betrag von insgesamt 100 Euro. Gesunde Zähne Durch drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen soll Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen vorgebeugt werden: Die erste findet im dritten Lebensjahr statt, die weiteren im Abstand von zwölf Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Während der Kindergarten- und Schulzeit ist die Gruppenprophylaxe vorgesehen. Vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr sollte einmal im Kalenderhalbjahr eine zahnärztliche Untersuchung (einschließlich Fissurenversiegelung der hinteren Backenzähne vom sechsten Lebensjahr an) genutzt werden, ab dem 18. Lebensjahr einmal jährlich. Der Zahnarzt bescheinigt die Untersuchungen ab dem zwölften Lebensjahr im Bonusheft. Ihr besonderes PLUS: professionelle Zahnreinigung Wir erstatten Ihnen einmal im Kalenderjahr Leistungen der professionellen Zahnreinigung bis zu einem Betrag von maximal 50 Euro.

10 Zuzahlungen Belastungsgrenze Versicherte leisten Zuzahlungen (u. a. Arzneimittel, Krankenhausbehandlung) während eines Kalenderjahres nur bis zur individuellen Belastungsgrenze: Sie beträgt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für Versicherte, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, gilt eine Grenze von einem Prozent. Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der im gemeinsamen Haushalt lebenden An ge hörigen (Ehegatte einschl. Lebenspartner, familien - ver sicherte Kinder) jeweils zusammengerechnet. Auf Familien wird durch Freibeträge und Kinderfreibeträge Rücksicht genommen. Die jährlichen Bruttoeinnahmen verringern sich deshalb um diese Pauschalen. Wird die Belastungsgrenze bereits während des Kalenderjahres erreicht, ist eine Befreiung für den Rest des Jahres möglich. Über sämtliche gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen informieren wir Sie ausführlich in unserem Infoblatt Zahlen und Fakten. E.ON Betriebskrankenkasse Brüsseler Platz Essen T F info@eon.de Stand: Februar 2014

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