Fördermöglichkeiten für Kommunen in Sachsen Daniel Näser
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- Roland Wetzel
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1 CLIMATIC TOWN Energiestadterneuerung. Fördermöglichkeiten für Kommunen in Sachsen Daniel Näser Bautzen,
2 Inhalt I. Kurzvorstellung Sächsische Aufbaubank Förderbank II. SAB-Förderprogramme im Zusammenhang mit Energieeffizienz/-erneuerung a) - Richtlinie Klimaschutz RL Klima/2014 b) - Richtlinie SchulInfra-FöriSiF c) - Städtebauförderung und Nachhaltige Stadtentwicklung (EFRE) III. KfW-Förderprogramme für Kommunen IV. Förderprogramme im Klimaschutz des BMUB V. Förderprogramme des BAFA 2
3 I. Die Sächsische Aufbaubank Förderbank
4 Die Sächsische Aufbaubank stellt sich vor. 6. Mai 1991 Die von der L-Bank errichtete SAB-Zweiganstalt nimmt ihre Fördertätigkeit auf. 12. Juli 2003 SAB wird Anstalt des öffentlichen Rechts Errichtung FörderbankGesetz; Auszug: Die SAB ist zentrales Förderinstitut des Freistaates Sachsen. 19. Juni 2003 übernimmt Förderaufgaben im staatlichen Auftrag in nahezu allen Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen. führt Förderprogramme und sonstige Maßnahmen des Freistaates, des Bundes, der Europäischen Union sowie der europäischen Organisationen und Einrichtungen sowie bankeigene Förderprogramme durch. 4
5 Unterstützung durch die SAB - Förderung in vielen Bereichen Aufzüge Balkone Wohnen mit Handicap Sozial Wohnen Mietwohnungsbau Familien Energiesparhaus Weiterbildung Zuhause im Alter Eigenes Heim Wohnen mit Generationen Krankenhäuser Fachkräfte Integration Existenzgründung Soziales Alltagsbegleiter Berufsorientierung Soziale Schule Kitas Gesundheit Erstausbildung Infrastruktur Energieeffizienz Sportstätten Moderne Stadt Schulbau Flächenerwerb Wirtschaft Erneuerbare Energien Brachflächen Lebendiges Dorf Fischerei sanieren Forschung u. Entwicklung Straßenbau Energie speichern E-Business Mittelstand Zusammenarbeit über Grenzen Umwelt Kläranlagen Klimaschutz Messen Wachstum Investitionen Sanierung Biotope Landwirtschaft Hochschulen Tourismus Innovation Digitalisierung LED-Straßenbeleuchtung
6 Aufbauorganisation der SAB Vorstand Markt Stefan Weber Vorsitzender des Vorstandes Marktfolge / Kredit Ronald Kothe Mitglied des Vorstandes Bereich Kredit Bereich Zuschuss Bereich Finanzen/ Personal Bereich Bankbetrieb Vorstands-stab Wohnungsbau Wirtschaft Rechnungswesen Organisation Risikocontrolling Treasury Kommunal- u. Gewerbefinanzierung Bildung Personal Informationstechnologie Compliance Informationssicherheit Innenrevision Beteiligungen Infrastruktur Marktfolge Kredit Zentrale Dienste Justiziariat Produktmanagement Baubüro Leipzig Kundenmanagement
7 Struktur des Fördergeschäfts Wohnungsbau Infrastruktur, Kommunales Kooperationsprogramm SN-CZ INTERREG PL-SN Umwelt und Landwirtschaft Wirtschaft, Technologie, SBG* Bildung und Soziales Förderinstrumente: Beratungen Beteiligungen Bürgschaften Fondseinrichtung und -verwaltung Öffentliche Darlehen Zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen Zuschüsse * Sächsische Beteiligungsgesellschaft 7
8 Erreichbarkeit der SAB Kundencenter Dresden Pirnaische Straße Dresden Telefon: Kundencenter Leipzig Universitätsstraße Leipzig Telefon: Kundencenter Chemnitz Am Rathaus Chemnitz Regionalbüro Torgau Schlossstraße Torgau Telefon: Regionalbüro Plauen Bahnhofstraße Plauen Telefon: Regionalbüro Görlitz Bahnhofstraße Görlitz Telefon: Regionalbüro Annaberg-Buchholz Adam-Ries-Straße Annaberg-Buchholz Telefon:
9 II. SAB-Förderprogramme im Zusammenhang mit Energieeffizienz/-erneuerung
10 II. a) Richtlinie Klimaschutz RL Klima/2014
11 RL Klima/2014: Zuwendungsempfänger, max. Fördersätze Teil/ Ziffer B)I. B)II. B)III. B)IV. B)V. Fördergegenstände energieeffiziente Gebäudesanierungsmaßn. in Nichtwohngebäuden nichtinvestive Maßnahmen Konzepte und Instrumente investive Komplexmaßnahmen und Maßnahmekombinationen auf Basis vorhandener Konzepte Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen und infrastrukturellen Einrichtungen Modellprojekte zu I. zzgl. Neubaumaßnahmen und IV. Zuwendungsempfänger Unternehmen mit kommunaler Beteiligung Kommunen und Verbandskörperschaften Religionsgemeinschaften, gemeinnützige Organisationen x x x ohne Initialberatung x x bei EEA, KEM, Initialberatung sind Unternehmen der Kommune ausgeschlossen x bei EEA, KEM ausgeschlossen ohne: Wasserver- und Abwasserentsorung Straßenbeleuchtung x x x * 500 EUR pro eingesparter Tonne CO 2 pro Jahr x Faktor (Faktor = 0,2 bis 10,0 je nach Fördergegenstand) ** gestuft nach KfW-Effizienzhausstandards Quelle: Förderrichtlinie Klimaschutz RL Klima/ Fördersätze bis zu 80% ** bis zu 80% bis zu 80% bis zu 60% * bis zu 80%
12 RL Klima/2014: Übersicht Fördergegenstände Nr. Fördergegenstand Inhalt B)I. energieeffiziente komplexe Sanierung öffentlicher Gebäude, z.b. Gebäudesanierungsmaßnahmen Rathäuser; B)II. nichtinvestive Maßnahmen Konzepte und Instrumente Sanierung von Baudenkmalen keine Beteiligung SAENA, sondern Sachverständiger European Energy Award (EEA); Kommunales Energiemanagement (KEM); Energienetzwerk (ENW); Umsetzungsmanagement (Klimaschutzmanager) B)III. investive Komplexmaßnahmen und Maßnahmekombinationen auf Basis vorhandener Konzepte Aufrufverfahren: Komplexe kommunale Versorgungsstrukturen und Energielösungen zur CO2- Minderung (z.b. Stadtteillösungen) Aktueller Aufruf Einreichung Projektideen bis 10/2017 B)V. Modellprojekte zu I. und IV. über den Stand der Technik/ etablierte Prozessabläufe hinausgehend (Innovationsgrad); Vorbildcharakter für vergleichbare Fälle (z.b. Klärschlammverbrennungsanlagen, energieautarke öffentliche Gebäude) Quelle: Förderrichtlinie Klimaschutz RL Klima/
13 RL Klima/2014: Übersicht Fördergegenstand B. IV. Nr. Fördergegenstand Inhalt B.IV.1 Steigerung der Energieeffizienz in der Energieeffizienz, z.b. Wasserversorgung und Belüftungsanlagen Abwasserentsorgung Überdachungen Pumpen B.IV.2 Betriebsoptimierung von Heizungsanlagen Durch investive Maßnahmen erfolgt die Überführung der Heizungsanlage in einen bestimmungsgemäßen Betrieb und eine Effizienzverbesserung von mindestens 10 % im angestrebten Sollzustand bezogen auf den Ausgangszustand B.IV.3 Effiziente Wärme- und Kälteerzeugung sowie versorgung inkl. Speicher und Verteilnetze Brennwertkessel Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)-Anlagen Anlagen zur Wärmegewinnung mit VRV- Systemen Anlagen zur Kälteerzeugung mit Sorptionskälteanlagen bzw. adiabater und freier Kühlung Nahwärmenetze Thermische Speicher Sachausgaben, sofern sie unmittelbar durch die energetische Maßnahme oder zwingend notwendige Nebenarbeiten bedingt sind Quelle: Förderrichtlinie Klimaschutz RL Klima/
14 RL Klima/2014: Übersicht Fördergegenstand B. IV. Nr. Fördergegenstand Inhalt B.IV.4 Komplexe Energieleittechnik oder Sachausgaben nach DIN 276, z.b. Gebäudeleittechnik einschließlich technischer Infrastruktur für das Energiecontrolling Gebäude- und Energieleittechnik und kontrollsysteme zur Energieverbrauchsüberwachung Tageslicht- und nutzungsabhängige Mess- und Steuerungstechnik für Gebäudebeleuchtung und Anlagen Einzelraumregelungen für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaregelung B.IV.5 Energieeffiziente Straßenbeleuchtung an öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen Sachausgaben nach DIN 276, z.b. hocheffiziente Leuchten inkl. Leuchtmitteln Vorschaltgeräte/Betriebsgeräte Nicht förderfähig: Tiefbaumaßarbeiten und Erdverkabelung bis zum Kabelübergangskasten B.IV.6 Innenraumbeleuchtung B.IV.7 Sonstige Anlagen Quelle: Förderrichtlinie Klimaschutz RL Klima/2014 Sachausgaben, z.b. hocheffiziente Leuchten inkl. Leuchtmittel Anlagen zur bedarfs-, präsenz- und/oder tageslichtabhängigen Beleuchtungssteuerung Effizienzmaßnahmen, die keinen oben genannten Fördergegenstand zugeordnet werden können, z.b. Austausch eines Dampfkessels durch einen neuen Niederdruckdampfkessel 14
15 RL Klima/2014: Fördervoraussetzungen Zuwendungshöhe mindestens 3.000,00 EUR bei Programmteil Konzepte und Instrumente (Teil B.II. der RL) mindestens 1.000,00EUR Ausschluss von Projekten, die über die RL Nachhaltige Stadtentwicklung des SMI und die RL Zukunftsfähige Energieversorgung des SMWA gefördert werden bauliche Maßnahmen in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten sind nur förderfähig, wenn Genehmigung oder Zustimmung der unteren Wasserbehörde vorliegt Anlagen, die dem Emissionshandel unterliegen sind von einer Zuwendung ausgeschlossen Ausgaben für Planungsleistungen nach HOAI werden i.h. bis zu 20 % der förderfähigen Projektausgaben anerkannt teilweise sind Personalausgaben und Sachverständigenleistungen förderfähig fachliche Einschätzung der Projekte durch Sächsische Energieagentur SAENA GmbH (außer B. I.) Quelle: Förderrichtlinie Klimaschutz RL Klima/
16 Kontakt: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - Abteilung Wirtschaft Dresden Tel.: 0351/ Fax: 0351/ energie@sab.sachsen.de Fachliche Beratung: Sächsische Energieagentur GmbH SAENA Tel.: 0351/ info@saena.de Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie unter:
17 II. b) Schul-Infrastrukturförderung
18 Förderrichtlinie des SMK zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie SchulInfra FöriSIF) vom 29. Juni 2015 Gegenstand der Förderung gemäß Ziffer II, Teil B der Richtlinie Gegenstand der Förderung im Rahmen des EFRE und des für den Freistaat Sachsen geltenden Operationellen Programms sind energetische Maßnahmen bei Bestandssanierungen einschließlich Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien als auch die Errichtung von energetisch innovativen Neubauten in Form von Schulgebäuden, Schulhorten und Schulsporthallen. Bei Neubaumaßnahmen werden energetisch innovative Modell-/Pilotvorhaben gefördert, bevorzugt in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen.
19 Förderrichtlinie des SMK zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie SchulInfra FöriSIF) vom 29. Juni 2015 Fördersätze gemäß Ziffer V, Absatz 6 der Richtlinie: aa) Innovativer Neubau: 75 Prozent der förderfähigen Kosten Null-Energiehaus, Plus-Energiehaus oder nach dem Gold-Standard des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) bb) Bestandssanierung: Überschreitung EnEV um 30 Prozent - Fördersatz 100 Prozent der förderfähigen Kosten Überschreitung EnEV um 20 Prozent - Fördersatz 90 Prozent der förderfähigen Kosten Überschreitung EnEV um 10 Prozent - Fördersatz 80 Prozent der förderfähigen Kosten
20 Förderrichtlinie des SMK zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie SchulInfra FöriSIF) XX.XX.2018 Aktualisierung der FöriSIF in Planung Erweiterung der EFRE-Fördergegenstände auf bauteilbezogene baulich und/oder technische Einzelmaßnahmen an oder in Bestandsgebäuden zur Steigerung der Energieeffizienz (mind. 10%ige CO² Einsparung) voraussichtliche Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Kosten
21 Kontakt: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - Abteilung Infrastruktur Dresden Matthias Simmank Tel Frank Fiedler Tel Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie unter: Antragsstichtag 1. September des der Förderung vorangehenden Jahres 21
22 II. c) Städtebauförderung
23 Städtebauförderung/Städtebauliche Erneuerung Bundes-/ Landesmittel (1) Gebietsförderung: Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP) Kleinere Städte und Gemeinden (KSP) Soziale Stadt (SSP) Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP) Stadtumbau (SUO) Zukunft Stadtgrün Verbesserung des städtischen Grüns (ZSP) Einzelprojektförderung: Brachenberäumung (Landesbrachenprogramm) Landesprogramm Rückbau Wohngebäude Investitionspakt Soziale Integration im Quartier (IVP-IQ)
24 Städtebauförderung/Städtebauliche Erneuerung Bundes-/ Landesmittel (2) Gefördert werden auf Basis städtebaulicher Konzeptionen (Gebietsentwicklung u.a. zur Beseitigung baulicher Missstände, incl. energetische Maßnahmen) Baumaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen oder Sicherungsmaßnahmen Erhalt und Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur investive Maßnahmen zur Anpassung der städtebaulichen Infrastruktur der Daseinsvorsorge Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden Aufwertung der urbanen grünen Infrastruktur Zuwendungsempfänger: Städte und Gemeinden, mit mindestens 2000 Einwohnern, programmabhängig Grundzentren tw. Weiterleitungsrecht der Förderung an Dritte.
25 Kontakt: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - Abteilung Infrastruktur Dresden Doreen Roitsch 0351/ (für Kommunen Landkreise Bautzen, Görlitz) doreen.roitsch@sab.sachsen.de Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie unter: Bitte jährliche Programmausschreibung beachten! 25
26 Nachhaltige Stadtentwicklung (EFRE ) Integrierte Brachflächenentwicklung (IBE) Integrierte Stadtentwicklung (ISE) auf der Basis von Integrierten Handlungskonzepten Gefördert werden unter anderem investive und nicht investive Maßnahmen im Rahmen eines integrierten Handlungskonzeptes in benachteiligten Städten und Stadtquartieren (u.a. Ziel CO²-Minderung) Die Nutzbarmachung brachgefallener oder brachliegender Flächen, insbesondere Abbruch, Entsiegelung und Beräumung der Flächen verbunden mit der Inwertsetzung und Wiederzuführung der sanierten Brachflächen in den Flächenkreislauf Zuwendungsempfänger: Gemeinden (Auswahl für Förderzeitraum abgeschlossen) (in ISE - Weiterleitung unter bestimmten Voraussetzungen auch an andere Maßnahmeträger möglich)
27 Kontakt: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - Abteilung Infrastruktur Dresden Susanne May Lenz, Jana Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie unter: 27
28 Sicherstellung Gesamtfinanzierung
29 Ihr Kontakt zu uns für Förderergänzungsdarlehen Abteilung Kommunal- und Gewerbefinanzierung Beratung: Frank Hoppe Sandra Lindner Fax:
30 III. KfW-Förderprogramme für Kommunen
31 KfW-Förderprogramme für Kommunen Förderprogramme IKK Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung Programm-Nr. 201 IKK Energieeffizient Bauen und Sanieren Sanieren / Programm-Nr. 217 Was wird finanziert? Gefördert werden Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz Wärme-/Kälteversorgung Wasserver- und Abwasserentsorgung Errichtung oder Ersterwerb kommunaler Nichtwohngebäude oder die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden IKK Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Brennstoffzelle Programm-Nr. 433 Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 kw elektrischer Leistung Quelle: 31
32 KfW-Förderprogramme für Kommunen Förderprogramme IKK Energetische Stadtsanierung Stadtbeleuchtung Programm-Nr. 215 Energetische Stadtsanierung Zuschuss Programm-Nr. 432 Was wird finanziert? Energetische Maßnahmen in die Verbesserung der Energieeffizienz von Straßenbeleuchtung Erstellung von energetischen Konzepten (Integriertes Quartierskonzept) Sanierungsmanager BMUB-Umweltinnovationsprogramm Programm-Nr. 230 Innovative großtechnische Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten Förderung für Baumaßnahmen, Maschinen, Kosten der Inbetriebnahme und Messungen zur Erfolgskontrolle Quelle: Kontakt: KfW Bankengruppe Tel.:
33 IV. Förderprogramme im Klimaschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BMUB
34 Förderprogramme im Klimaschutz des BMUB Förderprogramme Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte (Förderaufruf) Kurze Wege im Klimaschutz (Förderaufruf) Was wird gefördert? Anforderungen: u.a. Hohe Treibhausgasminderung, Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden, Bundesweite Strahlungskraft In den Bereichen Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Energie- und Ressourceneffizienz und Grün in der Stadt Vorhaben, die konkrete, umsetzungsorientierte Angebote zur Realisierung klimaschonender Aktivitäten auf Nachbarschaftsebene bzw. in Quartieren schaffen Kommunale Netzwerk Richtlinie Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz- Netzwerken (Teil 1) Förderung von Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen (Teil 2) Quelle: BMUB: Aktuelle Förderprogramme im Klimaschutz 2017/
35 Förderprogramme im Klimaschutz des BMUB Förderprogramme Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (Förderaufruf) Was wird gefördert? Modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten Investive Projekte mit Modellcharakter zur Fahrradverkehrsfreundlichen (Neu-) Gestaltung des Straßenund Siedlungsraums Kälte-Klima-Richtlinie Errichtung neuer Kälte- oder Klimaanlagen oder die Volloder Teilsanierung von Bestandsanlagen hocheffiziente Komponenten und Systeme mit nichthalogenierten Kältemitteln Quelle: BMUB: Aktuelle Förderprogramme im Klimaschutz 2017/2018 Kontakt: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BMUB Tel.:
36 V. Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA
37 Förderprogramme des BAFA Förderprogramme Was wird gefördert? Contracting-Beratung Beratung zum Energiespar-Contracting durch einen zugelassenen unabhängigen Projektentwickler Energieanalysen und Abwasseranlagen Energieanalyse für öffentliche Abwasseranlagen und die damit verbundenen Ausgaben für Beraterhonorare Wärmenetze 4.0 Gesamtsysteme, die sich durch hohe Anteile erneuerbarer Energien, die effiziente Nutzung von Abwärme und ein deutlich niedrigeres Temperaturniveau auszeichnen Heizungsoptimierung Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser- Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen Heizen mit Erneuerbaren Energien Biomasse Solarthermie Visualisierung Wärmepumpen Zusatzförderung: Anreizprogramm Energieeffizienz Zusatzförderung: Nachträgliche Optimierung Quelle: 37
38 Förderprogramme des BAFA Förderprogramme Energieberatung kommunaler Nichtwohngebäude Energieeffizienz- und Ressourceneffizienz- Netzwerke von Kommunen Was wird gefördert? Energieberatung, die einen Sanierungsfahrplan empfehlen kann und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzeigt und darstellt Gegenstand sind Nichtwohngebäude, die sich im Bundesgebiet befinden Gewinnung von Kommunen und/oder Verwaltungseinheiten der Landkreise für die Einrichtung eines Netzwerks Aufbau und mehrjähriger Betrieb dieser Netzwerke Kraft-Wärme-Kopplung Kosten-Nutzen-Vergleich Mini-KWK Stromvergütung für KWK-Anlagen Wärme- und Kältenetze Wärme- und Kältespeicher Quelle: Kontakt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA Tel.:
39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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