Die Förderrichtlinie Klimaschutz 2014

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1 Die Förderrichtlinie Klimaschutz 2014 Neue Angebote für Kommunen in den Programmteilen II (Konzepte und Instrumente) und III (Komplexvorhaben) 06. Oktober

2 EU-Strukturfondsperiode Grundlagen für die Inanspruchnahme der EU-Förderung durch die Länder Einsatz EFRE-Mittel in Deutschland zur Unterstützung der Energiewende und der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, Schwerpunkt sind Maßnahmen zur Reduzierung der CO 2 -Emissionen auf Grund des breiten Förderangebots für Privatpersonen (z. B. KfW) nur Unterstützung von Unternehmen und öffentlichen Gebäuden/Infrastrukturen mit EFRE-Mitteln Förderung nur, wenn ein europäischer Mehrwert entsteht (über den gesetzlichen Standard hinaus) Vorhaben sollten auf einem integrierten territorialen Entwicklungs- oder Energiekonzept basieren (z. B. kommunale Energie- und Klimaschutzkonzepte) Auswahl der zu fördernden Projekte sollte verstärkt über Wettbewerbe erfolgen

3 EU-Strukturfondsperiode EFRE-OP Sachsen Insgesamt rund 2,1 Mrd. EUR, davon rund 450 Mio. EUR im thematischen Ziel 4 Für kommunalen Klimaschutz relevante Vorhaben in Sachsen: Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (SMWA RL Energie/2014) Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude und im Wohnungsbau (SMUL RL Klimaschutz/2014, SMK RL SchulInfra FöriSIF/2015) Zielübergreifende Prioritätsachse Nachhaltige Stadtentwicklung (SMI RL Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020)

4 EU-Strukturfondsperiode Umsetzung in der RL Klimaschutz (RL Klima 2014) 45 Mio. EUR Förderung von Maßnahmen zur Erschließung des CO 2 -Einsparpotenzials im Bereich der öffentlichen Infrastruktur einschließlich öffentlicher Gebäude Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Verbandskörperschaften und gemeinnützige Einrichtungen neben Einzelmaßnahmen Förderung von Maßnahmen auf konzeptioneller Grundlage (Programmteil B) III - Komplexmaßnahmen) im Programmteil B) III erfolgt die Auswahl der zu fördernden Projekte über ein Aufrufverfahren

5 Sächsische Energie- und Klimapolitik Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 vom 12. März 2013 mittelfristige Strategien für die Energie- und Klimapolitik der Staatsregierung inkl. Maßnahmenplan Ziel: Senkung der CO 2 -Emissionen außerhalb des Emissionshandels bis 2020 um 25 Prozent gegenüber 2009 Kommunen als wesentliche Akteure benannt die Potenziale zur Energieeinsparung in Kommunen sollen kontinuierlich weiter erschlossen werden Vorhaben im Maßnahmenplan umfassen Information / Weiterbildung, Bereitstellung von Instrumenten, Unterstützung von Strukturen sowie Förderung investiver Maßnahmen

6 Programmteil Konzepte und Instrumente Was wird gefördert? Teilnahme am European Energy Award CO2-Minderungskonzepte inklusive Umsetzungsmanagement (Klimaschutzmanager Erst- und Anschlussvorhaben) Zuwendung nach RL/Klima 2014 erfolgt ergänzend zur Förderung des Bundes im Rahmen der Kommunalrichtlinie aber getrennte Förderverfahren, da Kopplung der Verfahren aus förderrechtlichen Gründen nicht möglich ist Klimaschutzmanager (Erstvorhaben): Fördersatz Bund 65 %, SN 10 % (Anschlussvorhaben): Fördersatz Bund 40 %, SN 25 %

7 Programmteil Komplexvorhaben Warum? Kommunen sind wichtige Akteure zur Erreichung der sächsischen Klimaschutzziele bislang wurden vorrangig Konzepte und investive Einzelmaßnahmen gefördert Ansatz ist nicht mehr ausreichend benötigt werden künftig aufeinander abgestimmte Maßnahmenkombinationen mit hoher CO 2 -Minderung auf der Grundlage von Strategien / Programmen / Konzepten Unterstützung von Kommunen, die bereits Strategien / Programme / Konzepte haben (derzeit 37 eea-kommunen und zahlreiche Kommunen mit Klimaschutz(teil)konzept) Ziel ist es, in den Konzepten erarbeitete Maßnahmen zur Umsetzung zu bringen Anreiz für weitere Kommunen, solche Grundlagen zu schaffen

8 Ansatz im neuen Programmteil Komplexvorhaben Bonusregelung für investive Einzelmaßnahmen bisher zusätzliche Förderung von bis zu 10 Prozentpunkten für eea-kommunen oder Kommunen mit Energie- und Klimaschutzkonzepten neuer Ansatz: Bonus über den Zugang zum neuen Programmteil B) III. (= Förderquote 80 % statt 60 % für investive Einzelmaßnahmen im Programmteil B) IV.) für investive Einzelmaßnahmen nach B) IV. ist die Höhe der CO 2 -Minderung das entscheidende Kriterium; gleiche CO 2 -Einsparung soll im Maßnahmenvergleich nicht unterschiedlich gefördert werden

9 Programmteil Komplexvorhaben Differenzierung, um Gemeindegrößenklassen besser zu berücksichtigen: Kommunen bis Einwohner: Kommunen > Einwohner: mind EUR förderfähige Ausgaben mind EUR förderfähige Ausgaben

10 Programmteil Komplexvorhaben Ziel: Reduzierung der CO 2 -Emissionen in öffentlichen Infrastrukturen und öffentlichen Gebäuden Antragsberechtigte: Kommunen / Verbandskörperschaften Fördersatz: 80 % (beihilferelevante Teile auf beihilferechtlich zulässige Höchstgrenze reduziert) Komplex- Vorhaben (individuell angepasste Lösungen) Teilnahmevoraussetzung: Vorliegen einer konzeptionellen Grundlage (z.b.klimaschutzkonzept, eea) Ableitung des Vorhabens aus dem Konzept oder Arbeitsprogramm Anforderungen an das Vorhaben: mind. zwei aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen höhere CO 2 -Minderung als Einzelmaßnahmen ohne abgestimmte Kombination

11 Was bedeutet komplex? bestehend aus mindestens zwei Einzelmaßnahmen, welche aufeinander abgestimmt sind und die CO 2 -Minderungspotenziale in höherem Umfang erschließen als nicht aufeinander abgestimmte einzelne Maßnahmen.

12 Was bedeutet Mindestens zwei Einzelmaßnahmen Einzelmaßnahmen sind investive Maßnahmen zur Erschließung des CO 2 -Einsparpotentials im Bereich der öffentlichen Infrastruktur einschließlich öffentlicher Gebäude, z. B. Maßnahmen der Programmteil B) I. und B) IV. der RL Klima/2014 oder andere Maßnahmen außerhalb der RL Klima/2014 Nicht ausreichend sind z. B. die Kombination ausschließlich von einzelnen Maßnahmen der energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle oder die Kombination der Sanierung der Gebäudehülle mit einzelnen gebäudebezogenen Maßnahmen an der Gebäudeversorgungstechnik (z.b. Erneuerung der Heizungsanlage, Modernisierung der Innenbeleuchtung).

13 Was bedeutet Mindestens zwei Einzelmaßnahmen Nicht förderfähig sind: Gebäudeneubau (außer Modellvorhaben) Maßnahmen in Wohngebäuden Maßnahmen in der Gebietskulisse der RL Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020 des SMI komplexe Gebäudesanierung von Krankenhäusern (aber förderfähig: Einzelmaßnahmen an Anlagen/Infrastruktur sowie punktuelle Maßnahmen an der Gebäudehülle) Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, wenn eine Vergütung des eingespeisten Stroms nach EEG geplant ist (Ausnahme: besonders innovative Technologien)

14 Was bedeutet aufeinander abgestimmt Einzelmaßnahmen werden fachlich sinnvoll kombiniert, z. B. Gebäudesanierung und eine an den dadurch reduzierten Wärmebedarf angepasste Nahwärmeversorgung CO 2 -Minderungspotenziale in höherem Umfang erschließen technische Aspekte (technische Optimierungen, effizientere Anlagentechnologien oder -größen) zeitliche Aspekte (durch die Gesamtumsetzung früher realisierte CO 2 -Einsparungen statt schrittweise über mehrere Jahre)

15 Übersicht über das Verfahren Vorgeschaltetes Aufrufverfahren (Entscheidung, welche Vorhaben zur Antragstellung zugelassen werden) Juryphase: Veröffentlichung Aufruf Erarbeitung Projektskizzen Einreichen Projektskizzen Vorprüfung Juryentscheidung Auswahlentscheidung SMUL Förderverfahren Zulassung zum Förderverfahren Vorbereitung Förderantrag Bearbeitung SAB Antragstellung Bewilligungsbescheid Projektumsetzung Förderabschluss 15

16 Vorgesehener Zeitplan Veröffentlichung des Aufrufes Abgabefrist für die Teilnahmeunterlagen: Auswahlentscheidung bis zum späteste Antragstellung: (sechs Monate nach Zulassung zum Antragsverfahren) Bewilligungsbescheid der SAB bis spätestens (ca. drei Monate nach Antragstellung) Umsetzung der Maßnahme bis spätestens

17 Teilnahmevoraussetzungen a) ein beschlossenes energiepolitisches Arbeitsprogramm aus der Teilnahme am European Energy Award (eea) oder ein beschlossenes Energie- und Klimaschutzprogramm als dena-energieeffizienzkommune oder b) ein CO2-Minderungskonzept des Teilnehmers (Klimaschutzkonzept/-teilkonzept gefördert nach Kommunalrichtlinie des Bundes, Klimaschutzkonzept gefördert nach RL EuK/2007, Quartierskonzept gefördert von der KfW, Aktionsplan für nachhaltige Energie (SEAP) gemäß den Leitlinien zur Berichterstattung des Konvents der Bürgermeister) oder c) ein CO 2 -Minderungskonzept des Teilnehmers mit vergleichbaren konzeptionellen Grundlagen oder d) Ein Programm oder Konzept nach a) oder b) oder c) des übergeordneten Landkreises/Region, welches den Teilnehmer inhaltlich einbezieht und aus dem sich Maßnahmen des Teilnehmers ableiten lassen

18 Bewertungssystem Mindestkriterien 18

19 Bewertungssystem Wertungskriterien (I)

20 Bewertungssystem Wertungskriterien (II)

21 Ablauf Juryphase Vorprüfung durch SAENA und SAB Prüfung der Einhaltung der Mindestkriterien Vorhaben, welche die Mindestkriterien nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen SAENA fertigt anhand der Wertungskriterien einen fachlichen Bewertungsvorschlag für die Jury Juryentscheidung Bewertung der Vorhaben anhand der Wertungskriterien Jury ist dabei nicht an die Bewertungsvorschläge der SAENA gebunden

22 Stimmberechtigte Mitglieder der Jury Herr Dr. Hartmut Schwarze (Vorsitz) Herr Dr. Thomas Gröger Frau Barbara Meyer Herr Christian Micksch Prof. Dipl.-Ing. Martin zur Nedden Dr.-Ing. Siegfried Schlott (angefragt) Prof. Dr.-Ing. Jörn Krimmling Dr. Birgit Hertzog n.o. (Vorschlag SSG)

23 Auswahl der Vorhaben durch das SMUL auf Grundlage der Empfehlung der Jury Ausschluss von Vorhaben, welche die Mindestpunktzahl nicht erreichen Zulassung zum Förderantragsverfahren für die verbliebenen Vorhaben gemäß ihrer erreichten Punktzahl in absteigender Reihenfolge bis die im Aufrufverfahren zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft sind Bei Punktgleichheit werden aktive eea-kommunen vorrangig platziert Entscheidung, ob und welche fachlichen Hinweise der Jury für das Förderverfahren anerkannt werden können Benachrichtigung der Teilnehmer durch SMUL

24 Einzureichende Unterlagen Angaben zum Vorhabensträger (max. 1 Seite) Strategische/Konzeptionelle Basis (max. 2 Seiten) Beschreibung des zur Förderung beantragten Vorhabens (etwa 6-7 Seiten) (Ausgangszustand, Mehrwert gegenüber vergleichbarer Einzelmaßnahmen, Herleitung aus Konzept, nachvollziehbare Berechnung der CO 2 -Minderung, Darstellung der Öffentlichkeits- und Vorbildwirkung...) Ausgaben- und Finanzierungsplan (etwa 2-3 Seiten) Projektabschnitte und Zeitplan (etwa 2 Seiten) Anlagen (insb. Konzept/Arbeitsprogramm) Alle Unterlagen sind schriftlich und elektronisch beim SMUL einzureichen.

25 Förderkonditionen Mittelvolumen 1. Aufruf: insgesamt 10 Mio. EUR Gefördert werden nur Projekte mit förderfähigen Ausgaben von => mindestens EUR (Kommunen > Einwohner) bzw. => mindestens EUR (Kommunen bis Einwohner) Regelfördersatz 80 % Bei Beihilferelevanz verringert sich die Zuwendungshöhe auf die beihilferechtlich zulässige Höchstgrenze.

26 Förderfähige Ausgaben investive Sachausgaben, die unmittelbar durch die energetische Maßnahme oder zwingend notwendige Nebenarbeiten bedingt sind, nicht-investive Sachausgaben (Monitoring und Managementleistungen externer Dritter, Öffentlichkeitsarbeit), Personalausgaben für Managementleistungen für die Umsetzung des Vorhabens durch eigenes Personal bis zu einem Anteil von höchstens 10 Prozent der förderfähigen Projektausgaben, Ausgaben für Sachverständigenleistungen, soweit diese zur Vorbereitung, Durchführung und zum Monitoring / zur Auswertung unerlässlich sind (nur, wenn von Fach- oder Bewilligungsstelle verlangt), es sich nicht um eine gesetzliche Verpflichtung oder um Planungsleistungen handelt, Ausgaben für Planungsleistungen bis zu einem Anteil von höchstens 20 Prozent der förderfähigen Projektausgaben.

27 Förderverfahren Vorgeschaltetes Aufrufverfahren Förderverfahren Vorbereitung Förderantrag Bearbeitung SAB Antragstellung Bewilligungsbescheid Projektumsetzung Förderabschluss 27

28 Förderverfahren Benachrichtigung über die Auswahlentscheidung Förderantrag bei der SAB innerhalb von 6 Monaten stellen nach Einreichen der vollständigen Antragsunterlagen ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn prinzipiell zugelassen Bewilligung im Rahmen der zur Verfügung stehenden HH-Mittel Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht auch bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen nicht

29 Kontakt Daniela Bärtling, SMUL Ref. 52 (Fachreferat) Werner Sommer, SMUL Ref. 52 (Fachreferat) Annegret Börnicke, SMUL Ref. 58 (Förderreferat) Da die SAENA die eingereichten Unterlagen für die Auswahl durch die Jury vorbereitet steht sie für eine umfassende fachliche Beratung der Teilnehmer am Aufrufverfahren vor der Auswahlentscheidung durch das SMUL nicht zur Verfügung.

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