ABFALL-INFORMATION 2014 / 2015

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1 ABFALL-INFORMATION 2014 / 2015

2 LIEBE BÜRGERINNEN UND BÜRGER, die vorliegende»abfallinformation 2014/2015«informiert Sie in bewährter Weise, wie die Abfallentsorgung im Landkreis Prignitz aktuell organisiert ist, was Sie bei der Entsorgung Ihrer Abfälle beachten müssen und wo Sie sich gegebenenfalls Rat zum Thema Abfall holen können. Natürlich finden Sie die»abfallinformation 2014/2015«, wie auch den Abfallkalender, wieder im Internet unter Zum 1. April 2012 wurde die haushaltsnahe Papiertonne im Landkreis Prignitz neu aufgestellt. Von Ihnen wurde diese Änderung positiv angenommen. Die meisten Bürgerinnen und Bürger möchten die Papiertonne heute nicht mehr missen. Das Mengenaufkommen ist jedoch deutlich niedriger als erwartet, sodass die Sammlung nicht kostenneutral erfolgen kann. Zu viele Mengen gelangen in gewerbliche Sammlungen. Hier liegt es an jedem selbst, die Höhe der Müllgebühren positiv zu beeinflussen, indem er das Papier dem kommunalen Sammelsystem zuführt. Die Sperrmüllkarte findet langsam ihre Akzeptanz. Leider warten die meisten Bürger mit der Anmeldung des Sperrmülls bis zum Jahresende. Da kann es schon einmal passieren, dass erst ein Termin für das neue Jahr vergeben werden kann. Viele nutzen aber auch die Gelegenheit, einmal im Jahr den Sperrmüll kostenlos selbst an den drei Annahmestellen anzuliefern. Am 28. November 2013 hat der Kreistag über die neue Abfallgebührensatzung abgestimmt. Die Gebühr 2014/2015 konnte in derselben Höhe wie 2012/2013 beschlossen werden. Dies ist jedoch allein darauf zurückzuführen, dass 2010/2011 das Behältervolumen weniger stark rückläufig war als kalkuliert. Dadurch wurden höhere Gebühreneinnahmen erzielt, welche mit der Kalkulation 2014/2015 an die Gebührenzahler zurückgegeben werden. Für die Zukunft muss jedoch mit einer Gebührensteigerung gerechnet werden. Dies ist nicht allein der demografischen Entwicklung im Landkreis Prignitz geschuldet. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet die Abfallwirtschaft, weitere Abfallarten getrennt vom Hausmüll einzusammeln. Dies ist nicht zum Nulltarif zu haben. So soll neben Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen auch Bioabfall getrennt gesammelt werden. Hierzu gehört nicht nur der Grün- und Strauchschnitt, den Sie auch heute schon auf freiwilliger Basis einer getrennten Erfassung zuführen können. Getrennt zu erfassen wären auch Küchen- und Gartenabfälle. In der Prignitz dürfen diese bisher über die Hausmülltonne entsorgt werden, sofern sie nicht von Ihnen selbst kompostiert werden. Eine getrennte Erfassung würde folglich zu einer Reduzierung der Hausmüllmenge führen. Daher muss die Abfallwirtschaft für den Landkreis Prignitz insgesamt neu aufgestellt und eine wirtschaftliche, gebührenverträgliche Sammlung organisiert werden. Dies bedarf einer gründlichen Vorbereitung, die in einer Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes mündet, welches dann von den Abgeordneten des Landkreises zu beschließen ist. Sie sehen, auch 2014/2015 bleibt die Abfallwirtschaft spannend. Aufgabe der Verwaltung wird es sein, wirtschaftliche Lösungen zu finden, um die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes»gebührenfreundlich«umzusetzen. Damit unsere Prignitz sauber bleibt! Es ist zu einer schönen Tradition geworden, dass die Entsorgungsfirmen durch ihren Werbe eintrag die Erstellung dieser Broschüre finanziell unterstützen. Ihnen gilt mein herzlicher Dank dafür. Ihr Hans Lange Landrat des Landkreises Prignitz

3 IHRE ANSPRECHPARTNER Ansprechpartner Landkreis Prignitz, Sachbereich Abfallwirtschaft / ÖPNV Postanschrift Berliner Straße Perleberg Sitz Bergstraße Perleberg Telefon / Fax / abfallwirtschaft@lkprignitz.de Internet Sprechzeiten Montag 13:00 15:00 Uhr Dienstag 09: Uhr 13:00 17:30 Uhr Mittwoch 13:00 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 12:00 Uhr 13:00 15:30 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin. Sachbereichsleiter Abfallwirtschaft / ÖPNV Herr Much / Hauptsachbearbeiterin öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (öre) Abfallberatung für Bürger; Tourenpläne Frau Pabst / Frau Dröge / Abfallberatung für Gewerbe / Einrichtungen; Widersprüche und Satzungsfragen Frau Gebler / Gebührenbescheide und Änderungsdienst Stadt Perleberg, Amt Lenzen-Elbtalaue, Gemeinde Karstädt, Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) Frau Müller / Stadt Pritzwalk, Amt Meyenburg, Amt Putlitz/Berge, Gemeinde Gumtow Frau Eick / Stadt Wittenberge, Amt Bad Wilsnack/Weisen, Gemeinde Plattenburg Frau Hildebrandt / Überwachung der abfallwirtschaftlichen Leistungen Abfallanlagen / Entsorgungsnachweise Herr Klawitter / Herr Plöhn / /

4 RESTABFALL Der Kreistag Prignitz hat am 28. November 2013 die neue Abfallentsorgungssatzung und die neue Abfallgebührensatzung beschlossen. Die Satzungen sind am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Soweit Abfälle aus Haushalten und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle nicht getrennt entsorgt werden oder nach der Abfallentsorgungssatzung ausgeschlossen sind, sind sie Restabfall. Andere Stoffe als Restabfälle dürfen nicht in die Restabfallbehälter gefüllt werden. Der Restabfallbehälter ist seit 2010 mit einem Transponder ausgestattet. Mit Hilfe einer Identifikationseinrichtung am Entsorgungsfahrzeug ist es möglich, die einzelnen Behälterleerungen mit Datum, Uhrzeit und Standort zu erfassen. Der Behälter wird nicht verwogen. Für den gesamten Landkreis besteht ein mindestens 14-täglicher Tourenplan. In einzelnen Straßen gilt ein wöchentlicher Rhythmus. Jeder kann im Rahmen dieses Rhythmus selbst entscheiden, wie oft die Mülltonne geleert werden soll. Für die Berechnung der Leerungsgebühr werden im Regelfall mindestens acht Leerungen pro Jahr zugrunde gelegt. Ausnahmen gelten für Ein-Personen-Grundstücke und Wochenendgrundstücke (auf Antrag). Die Veröffentlichung des Hausmüll-Tourenplanes erfolgt im Amtsblatt des Landkreises Prignitz (zurzeit ist dies der»prignitz-express«bzw.»dosse-express«) sowie im Internet (siehe Seite»Tourenplan und Abfallkalender«in dieser Broschüre). Regelungen der Abfallentsorgungssatzung (Auszug) Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang für Wohn-, Gewerbe- und gemischt genutzte Grundstücke. ( 4) Für die Restabfallentsorgung sind Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 120, 240 und Litern sowie der 80-Liter-Restabfallsack des Landkreises Prignitz zugelassen. Die Abfallbehälter werden von einem durch den Landkreis beauftragten Entsorgungsunternehmen bereitgestellt und gehen nicht in das Eigentum des Anschlusspflichtigen über. ( 17) Die Grundstückseigentümer haben für ständig bewohnte Grundstücke mindestens einen 120-Liter-Restabfallbehälter vorzuhalten. Dies gilt auch für gewerblich und gemischt genutzte Grundstücke. ( 18) Am Abfuhrtag sind die Restabfallbehälter/Restabfallsäcke bis 07:00 Uhr bereitzustellen. Abfallbehälter dürfen nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt. ( 20) Die Abfälle sind so in die Abfallbehälter einzufüllen, dass die Entleerung mühe- und gefahrlos möglich ist, ein Anfrieren verhindert wird und eine Beschädigung der Abfallbehälter ausgeschlossen ist. ( 22) Die Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Prignitz finden Sie im Internet unter Bereich Landkreis & Verwaltung, Stichpunkt Kreisrecht (Wirtschaft und Bau). Wenn es um Entsorgung geht: Jetzt Tönsmeier wählen! 0800/ * *kostenlos aus dem dt. Festnetz Tönsmeier - Ihr zuverlässiger Partner in Sachsen Anhalt Tönsmeier Entsorgungsdienste GmbH Fax-Nr.: /

5 Regelungen der Abfallgebührensatzung (Auszug) Als Gebührenpflichtiger wird der Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümer, bei gewerblich genutzten Grundstücken der Gewerbeinhaber in Anspruch genommen. ( 2) Der Grundstückseigentümer/Gewerbeinhaber hat den erstmaligen Anfall von Abfällen schriftlich anzuzeigen. Die Gebührenpflicht beginnt erstmals mit der Bereitstellung der Abfallbehälter. ( 3) Die Gebühren sind zu gleichen Teilen am 15. März und 15. September eines jeden Jahres fällig. ( 4) Abfallbehälter ohne Transponder oder Behälteretikett werden nicht geleert. ( 5) Es werden eine Grundgebühr pro Monat und eine Behälterleerungsgebühr erhoben. Die Grundgebühr richtet sich nach der Behältergröße, die Behälterleerungsgebühr nach Behältergröße und Anzahl der Leerungen. Für Restabfallbehälter mit Automatik-Schwerkraftschloss wird eine weitere Gebühr zusätzlich zur Grundgebühr erhoben. ( 7) Die erstmalige Ausrüstung eines Grundstückes mit Abfallbehältern ist gebührenfrei. Werden Abfallbehälter auf Antrag des Gebührenpflichtigen ausgetauscht, sind Gebühren zu entrichten. ( 8) Für die Berechnung der Behälterleerungsgebühr werden mindestens 8 Leerungen pro Jahr zugrunde gelegt. Auf schriftlichen Antrag kann der Landkreis bei Ein-Personen-Grundstücken einer Änderung auf 6 Mindestleerungen zustimmen. Für saisongenutzte Grundstücke werden mindestens 4 Leerungen pro Jahr berechnet. ( 6) Restabfall (Hausmüll) Gebührensätze für Hausmüll und Gewerbehausmüll 1. Grundgebühr pro Monat Restabfallsack 80 Liter 4,03 Abfallbehälter 120 Liter 4,03 Abfallbehälter 240 Liter 8,06 Abfallbehälter Liter 36,94 Abfallbehälter 120 Liter 3,23 (1-Personen-Grundstück) Abfallbehälter 120 Liter 2,02 (Wochenendgrundstück) andere Abfallbehälter (pro m³) 33,58 2. Zusätzliche monatliche Gebühr pro Restabfallbehälter mit Automatik-Schwerkraftschloss Abfallbehälter 120 Liter 1,27 zusätzlicher Schlüssel / Abfallbehälter 240 Liter 1,27 Ersatzschlüssel 5,81 Abfallbehälter Liter 2,53 3. Behälterleerungsgebühr Restabfallsack 80 Liter 3,38 Abfallbehälter 120 Liter 5,07 Abfallbehälter 240 Liter 10,14 Abfallbehälter Liter 46,48 4. Gebühr für den Austausch eines Abfallbehälters Abfallbehälter 120 Liter 28,98 Abfallbehälter 240 Liter 28,98 Abfallbehälter Liter 60,41 Die Abfallgebührensatzung des Landkreises Prignitz finden Sie im Internet unter Bereich Landkreis & Verwaltung, Stichpunkt Kreisrecht (Wirtschaft und Bau).

6 Anmeldungen, Abmeldungen oder Eigentümerwechsel Bei Anmeldungen und Abmeldungen der Abfallentsorgung oder bei einem Eigentümerwechsel werden folgende Angaben benötigt: vollständige Anschrift des Grundstückseigentümers und Angaben zum Grundstück (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort); Unterschrift des Grundstückseigentümers; Zeitpunkt der An- bzw. Abmeldung bzw. des Eigentümerwechsels; bei Anmeldung: Größe und Anzahl der gewünschten Restmülltonnen (möglichst 14 Tage vor Bezug des Wohnraumes bzw. Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit); bei Abmeldung/Eigentümerwechsel: Kassenzeichen und Behälternummer(n) (siehe Gebührenbescheid); bei Gewerbetreibenden: Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. -abmeldung. Bei einem Eigentümerwechsel haben sowohl der bisherige Eigentümer als auch der neue Eigentümer den Wechsel schriftlich bekannt zu geben. Was gehört in den Restabfallbehälter? In den Restabfallbehälter werden alle Abfälle, die keiner Verwertung zugeführt werden und nicht durch Satzung von der öffentlichen Abfallentsorgung ausgeschlossen sind, eingefüllt. Die Abfallbehälter sind so zu befüllen, dass der Deckel sich schließen lässt. Überfüllt bereitgestellte Abfallbehälter werden nicht geleert. In die Restabfallbehälter können z. B. eingefüllt werden: Asche, Glasscherben, Federn, Lederartikel, Lumpen, nicht kompostierbare Lebensmittel, Kehricht, Keramikscherben, Porzellanscherben, Staubsaugerbeutel, verschmutzte Papier- und Tapetenreste, Schuhe, Wegwerfwindeln, Zigarettenreste. Wenn ausnahmsweise mehr Restmüll da ist Für vorübergehend anfallenden Restmüll, z. B. bei Wohnungsrenovierungen oder Familienfeiern, können die Restabfallsäcke des Landkreises Prignitz verwendet werden. Nur diese grauen Abfallsäcke mit dem Aufdruck des Landkreises Prignitz können am Leerungstag der Mülltonnen zur Abholung bereitgestellt werden. Befüllte nicht zugelassene Behältnisse, z. B. handelsübliche Säcke oder Kartons, werden nicht entsorgt. Restabfallsäcke können an den Kleinannahmestellen des Landkreises in Wittenberge, Wahrenberger Chaussee 1 in Perleberg, Betriebshof der Kreisstraßenmeisterei, Wilsnacker Straße 48 in Pritzwalk, Hermann-Graebke-Straße 2 und beim Landkreis Prignitz, Sachbereich Abfallwirtschaft, Perleberg, Bergstraße 1, erworben werden. Die Gebühr für einen Restabfallsack beträgt 3,38 ohne Grundgebühr für Grundstücke, die bereits über einen festen Abfallbehälter angeschlossen sind. Für zusätzlich erworbene Restabfallsäcke ist in diesen Fällen nur die Behälterleerungsgebühr (Einsammlung und Entsorgung) zu entrichten.

7 SPERRMÜLLENTSORGUNG Sperrmüll ist Restabfall aus Haushalten, der selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen seiner Sperrigkeit, Materialbeschaffenheit oder seines Gewichtes nicht über die Restmülltonne entsorgt werden kann. Jeder Haushalt, der an die Abfallentsorgung angeschlossen ist, kann einmal im Jahr Sperrmüll vom Grundstück abholen lassen (Holsystem). Dazu füllen Sie eine Sperrmüllkarte aus und senden diese an das Entsorgungsunternehmen. Anmeldeschluss für das laufende Jahr ist jeweils der 15. November. Der Entsorger teilt Ihnen den Abholtermin spätestens eine Woche vor der Abholung schriftlich mit. Die Kosten der Sperrmüllabholung sind Bestandteil der Abfallgebühren. Sperrmüll Die Sperrmüllkarte kann in den Verwaltungen der Städte, Ämter und Gemeinden, beim Sachbereich Abfallwirtschaft/ÖPNV des Landkreises Prignitz oder bei der Becker Umweltdienste GmbH abgeholt werden. Die Sperrmüllkarte ist eine Doppelkarte, welche nicht getrennt werden darf. Auf einem Teil der Doppelkarte sind Angaben über die Art und Menge der abzuholenden Gegenstände und zum angeschlossenen Grundstück zu machen. Auf der Antwortkarte tragen Sie bitte Ihre Anschrift als Empfängeradresse ein. Nach dem Ausfüllen ist die Doppelkarte zu falten, zu verschließen und an das Entsorgungsunternehmen zu senden. Dieses teilt Ihnen den Abholtermin auf der Antwortkarte mit. Vom Landkreis Prignitz wurde die Becker Umweltdienste GmbH Perleberg mit der Entsorgung des Sperrmülls beauftragt. Die Anschrift des Unternehmens befindet sich bereits auf der Karte. Es wird empfohlen, dem Entsorger eine Telefonnummer für Rückfragen mitzuteilen. Am Abholtag ist der Sperrmüll bis 07:00 Uhr am Straßenrand vor dem Grundstück bzw. an der nächstgelegenen Haltemöglichkeit des Sammelfahrzeuges bereitzustellen. Um zu verhindern, dass der Sperrmüll durchwühlt wird oder unerwünschten»zuwachs«erhält, sollte allzu frühes Bereitstellen vermieden werden. Eine Sperrmüllnachberäumung erfolgt nicht. Stehen gebliebene Reste hat der Anschlusspflichtige umgehend wieder auf sein Grundstück zurückzunehmen egal, ob es eigene oder durch andere hinzugestellte Gegenstände sind. In der Gebühr enthalten ist auch eine Selbstanlieferung pro Jahr von Sperrmüll bis 300 kg an den Kleinannahmestellen des Landkreises Prignitz (siehe Seite»Kleinanlieferung«). Entsorgt werden kann, was üblicherweise im Laufe eines Jahres in einem durchschnittlichen Haushalt an Sperrmüll anfällt. Komplette Grundstücksberäumungen oder Haushaltsauflösungen werden nicht im Rahmen der Sperrmüllentsorgung durch den Landkreis durchgeführt. Wenden Sie sich bitte an ein Ent sorgungsunternehmen oder einen Containerdienst (siehe Übersicht auf den letzten Innenseiten dieser Broschüre). Auskunft über die Höhe der Entgelte erteilt Ihnen das entsprechende Unternehmen. Zum Sperrmüll gehören z. B.: Möbel aus dem Wohnbereich, Teppiche und Fußbodenbeläge (frei von Kleberesten), Koffer, Innen rollos, Spielzeug, Schreibtischlampen und Stehlampen, Federbetten (gebündelt), sperrige Behälter aus Kunststoff, Balkon- und Terrassenmöbel. NICHT zum Sperrmüll gehören z. B.: in Säcke und Kartons verpackter Hausmüll, Altreifen, Autobatterien, Alttextilien, Bauabfälle (z. B. Fenster, Türen, Sanitärkeramik), Bauschutt, Elektronikschrott (z. B. Fernseher, Kühlgeräte), Flüssigkeiten, Fußbodenbeläge mit Kleberesten, Gartenabfälle, Glas, Schrott jeglicher Art, Papier, Pappe und Schadstoffe.

8 ELEKTRO- UND ELEKTRONIKSCHROTT Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet alle Besitzer von elektrischen bzw. elektronischen Altgeräten, diese einer getrennten Erfassung zuzuführen (Rückgabepflicht). Eine Entsorgung zusammen mit dem Restmüll, dem Sperrmüll oder Verpackungsabfällen ist nicht zulässig. Die Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet, diese dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei uns also dem Landkreis Prignitz, dem Hersteller oder Vertreiber (z. B. Handel) zu überlassen (Überlassungspflicht). Die Abgabe der Altgeräte aus privaten Haushalten an den kommunalen Sammelstellen bzw. beim Hersteller/Vertreiber ist in jedem Fall entgeltfrei. Elektroschrottsammlungen durch Gewerbetreibende sind nicht gestattet. Ignorieren Sie daher bitte auch in Ihrem eigenen Interesse Sammelaufrufe durch Handzettel, im Briefkasten oder Werbeanzeigen. Die Überlassung von Elektroschrott an gewerbliche Sammler ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Sammelsystem im Landkreis Prignitz Im Landkreis Prignitz werden Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Bringsystem erfasst. An den kommunalen Sammelstellen werden die Altgeräte unentgeltlich entgegengenommen. Sie können auch einen privaten Entsorger oder einen Hausmeisterservice mit der Abholung ihrer Geräte beauftragen. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Der Transporteur berechnet die Kosten seiner Transportleistung. Sammelstellen im Landkreis Prignitz An den folgenden Sammelstellen können Elektro- und Elektronik-Altgeräte abgeben werden: 1. Kleinannahmestelle Wittenberge in der Wahrenberger Chaussee 1 in Wittenberge 2. Kleinannahmestelle Perleberg auf dem Betriebsgelände der Kreisstraßen meisterei in der Wilsnacker Straße 48 in Perleberg 3. Kleinannahmestelle Pritzwalk auf dem Recyclinghof der MDL GmbH in der Hermann-Graebke-Straße 2 in Pritzwalk. Die Öffnungszeiten und Telefonnummern der Sammelstellen lesen Sie bitte auf der Seite»Kleinanlieferung«nach. Welche Geräte können an den Sammelstellen abgegeben werden? Haushaltsgroßgeräte (z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke, Elektroherde); Haushaltskleingeräte (z. B. Staubsauger, Bügeleisen, Toaster); Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Computer, Drucker, Telefone, Kopierer); Geräte der Unterhaltungselektronik (z. B. Fernseher, Videorekorder, Radios, DVD-Player); Beleuchtungskörper (z. B. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren); elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge; elektrische/elektronische Sport- und Freizeitgeräte sowie Spielzeug; Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte; Überwachungs- und Kontrollinstrumente; automatische Ausgabegeräte (z. B. Getränkeautomaten, Geldautomaten).

9 Elektroschrott Nicht unter das ElektroG fallen z.b.: Transportmittel, wie Gabelstapler, Kraftfahrzeuge (unterfallen der Altfahrzeugverordnung); Schreibtisch-, Decken-, Wand- und Stehleuchten (gehören in den Sperrmüll); einfache Glühlampen (gehören in den Restmüll); Autoradios, Freisprecheinrichtungen (unterfallen der Altfahrzeugverordnung); Benzinrasenmäher (gehören in die Schrottsammlung); Spielzeug, das die Primärfunktion»Spielen«behält, wenn es nicht elektrisch betrieben wird (gehört in den Restmüll bzw. Sperrmüll). Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein bestimmtes Altgerät an der Sammelstelle abgeben dürfen, dann erkundigen Sie sich bitte: bei der Sammelstelle (siehe Seite»Kleinanlieferung«) oder im Bereich Abfallwirtschaft (siehe Seite»Ansprechpartner«). Einen Hinweis darauf, ob das Altgerät unter das ElektroG fällt, gibt folgendes Symbol: Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht worden sind, müssen unter anderem mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet sein. Altgeräte, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht worden sind, sind in der Regel jedoch nicht gekennzeichnet. Weitere Hinweise zum ElektroG finden Sie im Internet z. B. unter:

10 CD-RECYCLING CDs und DVDs sind Speichermedien, die inzwischen in nahezu jedem Haushalt Einzug gehalten haben. Viele CDs veralten sehr schnell oder gelangen als Werbebeigabe mehr oder weniger erwünscht in die Haushalte. Immer häufiger stellen sich Verbraucher die Frage: Wohin mit den alten Scheiben? Alte CDs für die Mülltonne zu wertvoll! Bisher wurden CDs, die niemand mehr gebrauchen konnte, achtlos in die Restmülltonne geworfen. CDs bestehen jedoch aus Polycarbonat einem glasklaren und vielseitig einsetzbaren Kunststoff, der durch Recycling wiedergewonnen und in den Rohstoffkreislauf zurückgeführt werden kann. Das aufbereitete Polycarbonat ist ein hochwertiger Wertstoff, aus dem beispielsweise Produkte für die Medizintechnik, die Automobil- und die Computerindustrie hergestellt werden. Eine Verwertung ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll sie hilft auch, Erdöl und damit die begrenzten Ressourcen der Natur nachhaltig zu schonen. Das Recycling von CDs ist in Deutschland bereits seit mehreren Jahren möglich. Die Verbraucher machen davon bisher jedoch nur wenig Gebrauch. Dies ist ein Zeichen dafür, dass die privaten Haushalte noch nicht ausreichend über die bestehenden Rückgabemöglichkeiten informiert sind.

11 Machen Sie mit! Schützen Sie die Umwelt! Statt gebrauchte CDs überall zu Hause zu lagern oder in der Restabfalltonne zu entsorgen, empfiehlt das Umweltbundesamt die Rückgabe an die Sammelstellen der Verwerter, zum Beispiel auf dem Postweg. Folgende Rückgabesysteme sind dem Landkreis derzeit bekannt: Newcycle Kunststofftechnik GmbH, Julius-Hornung-Straße 12, Sangerhausen, PAV GmbH & Co. KG, Großbeerenstraße 171 a, Berlin, Blueboxx, Glanzstoffstraße 21, Elsenfeld a. Main, CD- Recycling CDs der Telekom nehmen alle T-Punkt-Filialen der Deutschen Telekom entgegen. CDs der Firma AOL können unfrei an AOL zurückgesandt werden. Die Postanschrift lautet: AOL Kundenbetreuung, Stichwort: CD-Recycling, Postfach 8000, Verl. Allgemeine Hotline: 01805/ Rücknahmesystem im Landkreis Prignitz Gebrauchte CDs können Sie ohne Hülle bei den Kleinannahmestellen des Landkreises Prignitz (siehe Seite»Kleinanlieferung«) und in der Kreisverwaltung, Sachbereich Abfallwirtschaft / ÖPNV, Berg straße 1 in Perleberg, kostenlos abgeben. Hinweise zum Datenschutz Wenn Sie CDs mit persönlichen oder brisanten Daten (z. B. Patientendaten) entsorgen wollen, können Sie diese gegen unbefugtes Lesen durch Dritte schützen, indem Sie die CDs zerkratzen oder besser noch zerschneiden. IHR PARTNER IN ALLEN ENTSORGUNGSFRAGEN Containerdienst Entsorgung Bauschutt / Baumischabfall Entsorgung Holz / Sperrmüll / Schrott Abfallverwertung und -beseitigung maschinelle Kehrleistungen Wertstoffsammlung aller Art Abfallberatung Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb Betriebsstätte Falkenhagen Am Hünengrab Pritzwalk / OT Falkenhagen Telefon: / Fax: / Hotline: /

12 WERTSTOFFE»Wertstoffe«sind Verpackungsabfälle aus Glas, aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) sowie Leichtverpackungen (LVP). Die Verpackungsverordnung regelt die abfallwirtschaftliche Produktverantwortung von Herstellern und Vertreibern von Verpackungen. Sie verpflichtet diese, gebrauchte Verpackungen zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Zur Erfüllung dieser Pflicht müssen sich die Hersteller und Vertreiber an einem»dualen System«beteiligen. Eine Kennzeichnungspflicht der Verpackungen mit dem»grünen Punkt«besteht schon seit 2003 nicht mehr. Alle Verpackungen, die in Haushalten anfallen, müssen zurückgenommen werden. Mit dem Einkauf eines Produktes wird die Einsammlung und Verwertung der Verpackungsmaterialien finanziert. Diese Kosten sind daher nicht Bestandteil der Abfallgebühren. Im Land Brandenburg waren zum Stichtag 31. Oktober 2013 zehn duale Systeme zugelassen. Die Systembetreiber haben die Rücknahmesysteme für Glas- und Leichtverpackungen mit dem Landkreis abzustimmen und die Sammlung auszuschreiben. Für die Rücknahme der Verpackungen aus PPK beteiligen sich die dualen Systeme am Sammelsystem des Landkreises. Informationen zum Verpackungsrecycling stehen auch auf der gemeinsamen Internetseite der dualen Systeme bereit. Verpackungen aus Glas Im Landkreis Prignitz erfolgt die Rücknahme von gebrauchten Verpackungen aus Glas über Depot container (Bringsystem). Auf knapp 300 Stellplätzen stehen solche Container bereit. Nähere Angaben zu den Stellplätzen finden Sie im Internet unter (siehe Seite»Tourenplan und Abfallkalender«in dieser Broschüre). Verpackungsabfälle aus Glas (z. B. Flaschen und Gläser) sind getrennt nach Farben in die gekennzeichneten Container für Grünglas, Braunglas und Weißglas einzuwerfen. Altglasverpackungen, die keiner dieser drei Farben zugeordnet werden können (z. B. blaues Altglas), werfen Sie bitte in den Container für Grünglas. Nicht in die Depotcontainer gehören Spiegelglas, Fensterglas, Kristallglas, Glühlampen oder sonstige Produkte aus Glas, die keine Verpackungen sind! Diese sind über den Restmüll zu entsorgen.

13 Verpackungen aus PPK, Altpapier Zur Altpapiererfassung gibt es im Landkreis Prignitz ein kombiniertes Hol- und Bringsystem. Jedes Grundstück verfügt grundsätzlich über eine»blaue Tonne«(240 Liter oder Liter). Die Leerung dieser haushaltsnahen Papierbehälter erfolgt im 28-täglichen Rhythmus. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Wer die Papiertonne nicht auf seinem Grundstück möchte, bringt das Altpapier zu den zentralen Sammelbehältern. Werfen Sie bitte kein verschmutztes Papier und keine Fremdstoffe in die Papierbehälter. Die Qualität des Altpapiers würde beeinträchtigt und die Verwertungsmöglichkeiten eingeschränkt. Die regelmäßige Entleerung der Papierbehälter erfolgt an Werktagen in der Zeit zwischen 07:00 und 20:00 Uhr. Den Tourenplan für die Leerung der haushaltsnahen Papiertonne finden Sie im Internet (siehe Seite»Tourenplan und Abfallkalender«in dieser Broschüre). Leichtverpackungen Im Landkreis Prignitz werden Leichtverpackungen haushaltsnah über den gelben Sack eingesammelt (Holsystem). Die gelben Säcke sind am Entsorgungstag bis 07:00 Uhr zur Einsammlung am Straßenrand vor dem Grundstück oder an einem durch den Landkreis festgelegten Ort bereitzustellen. Bitte legen Sie die Säcke nur am Abfuhrtag in die Öffentlichkeit, damit das Ortsbild Ihrer Gemeinde nicht dauerhaft beeinträchtigt wird. Wertstoffe Verpackungen Altpapier Die Sammlung der gelben Säcke erfolgt im 14-täglichen Rhythmus. Den Tourenplan finden Sie im Internet (siehe Seite»Tourenplan und Abfallkalender«in dieser Broschüre). Der gelbe Sack ist kein kostenfreier Ersatz für fehlendes Restmüllvolumen! Es passiert immer wieder, dass die gelben Säcke mit Restmüll, Bioabfällen und anderen Stoffen gefüllt werden. Offensichtlich falsch befüllte Wertstoffsäcke bleiben stehen und werden mit einem roten Aufkleber versehen. Diese Säcke sind vom Verursacher zurückzunehmen und neu zu sortieren. Unsere Umwelt verdient saubere Lösungen. Wir können sie bieten. Ihr Entsorgungspartner für alle Abfälle und Wertstoffe in der Prignitz Becker Umweltdienste GmbH Perleberg Wittenberge Bad Wilsnacker Str. 47 Tel. ( ) Fax ( ) info@beckerumweltdienste.de

14 Leichtverpackungen bestehen aus: Metall z. B. Konserven- und Getränkedosen, Aluminiumverpackungen; Kunststoffen dazu zählen u. a.: Folien z. B. Tragetaschen und Einwickelfolien, Flaschen z. B. Spülmittelflaschen, Becher z. B. Joghurtbecher und Margarinebecher, Schaumstoffe z. B. Behälterschalen für Obst und Gemüse; Verbundstoffen z. B. Getränke- und Milchkartons, Vakuumverpackungen. Leichtverpackungen sind ausschließlich in die gelben Wertstoffsäcke einzufüllen. Handelsübliche Säcke, z. B. blaue Müllsäcke, werden nicht eingesammelt. Wo erhalten Sie gelbe Säcke? Die Becker Umweltdienste GmbH Perleberg mit Sitz in Wittenberge hat als Beauftragte der Systembetreiber dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend gelbe Säcke zur Verfügung stehen. Einmal jährlich erhält jeder Haushalt mindestens eine Rolle gelber Säcke. Der Entsorger hat in Abstimmung mit den Ämtern, Städten und Gemeinden Verteilstellen für gelbe Säcke einzurichten. Benötigen Sie weitere gelbe Säcke, dann erhalten Sie diese beim zuständigen Entsorgungsunternehmen, in Ihrer Amts-, Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, an der Rezeption der Kreisverwaltung, Berliner Straße 49 in Perleberg, an der Kleinannahmestelle Wittenberge, Wahrenberger Chaussee 1, an der Kleinannahmestelle Pritzwalk, Hermann-Graebke-Straße 2, an der Kleinannahmestelle Perleberg, Wilsnacker Straße 48. Fragen zum Verteilersystem des Entsorgers richten Sie bitte an die Becker Umweltdienste GmbH Perleberg, Bad Wilsnacker Straße 47 in Wittenberge, Telefon: / Rücknahme von Pflanzenschutzmittelverpackungen des Agrarbereiches Die Gesellschaft zur Zurückführung industrieller und gewerblicher Kunststoffverpackungen mbh (RIGK) hat für Kunststoffverpackungen aus dem Agrarbereich, die mit der Marke PAMIRA gekennzeichnet sind, ein entgeltfreies Rücknahmesystem eingerichtet. Die Sammeltermine für das Entsorgungsprojekt PAMIRA und nähere Informationen sind im Internet unter abrufbar. Im Landkreis Prignitz befindet sich eine Sammelstelle für diese Verpackungen in Groß Werzin. Anschrift: Rudolf Peters Landhandel Rambower Chaussee Groß Werzin Telefon: / Telefax: /

15 BIOABFÄLLE In unserem Landkreis verwerten die Einwohnerinnen und Einwohner die Bioabfälle zu großen Teilen selbst (Eigenkompostierung). In den ländlichen Gemeinden und in den Randgebieten der Städte werden große Mengen an Bioabfällen kompostiert und als Bodenverbesserer wieder in den Gärten eingesetzt. Tipps zur Eigenkompostierung Für die Kompostierung eignen sich pflanzliche Abfälle aus dem Garten, z. B. vertrocknete Pflanzen, Laub, Rasenschnitt, Hecken- und Baumschnitt, Obst- und Gemüsereste, Kaffee- und Teesatz, Eierschalen und Schnittblumen. Lassen Sie den Kompost nicht trocken werden. Wenn nötig, sollte der Kompost gewässert werden, damit der Rotteprozess nicht unterbrochen wird. Mit Krankheiten, z. B. Kohlhernie, befallene Pflanzenteile und samentragende Unkräuter, sollten nur kompostiert werden, wenn mehr als 50 C im Komposter erreicht werden. Wohin mit dem Biomüll, wenn nicht selbst kompostiert wird? Ist eine Eigenkompostierung nicht möglich oder übersteigt der Anfall von Bioabfällen Ihre Komposterkapazität, können Gartenabfälle zu folgenden Annahmestellen kostenpflichtig angeliefert werden. Kleinannahmestelle Wittenberge, Wahrenberger Chaussee 1 in Wittenberge, Telefon: / Öffnungszeiten: Montag Freitag von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr Samstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Bioabfälle Betriebshof der Stadt Perleberg, Annahmestelle (Kompostplatz), Wittenberger Chaussee 1 in Perleberg, Telefon: / Öffnungszeiten: Montag Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Unter können Sie sich über Annahmepreise und die Preise für den Verkauf von gesiebter Komposterde und Rohkompost informieren. Recyclinghof Pritzwalk, Hermann-Graebke-Str. 2 in Pritzwalk, Telefon: / Öffnungszeiten: Dienstag Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Samstag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr B+S Recycling GmbH Perleberg, Eichhölzer Weg in Perleberg (Verwiegung auf dem Gelände der Firma Schröder Transporte, Schwarzer Weg), Telefon: / Öffnungszeiten: Montag Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Perleberger Recycling GmbH, Rambower Chaussee 2 in Groß Werzin, Telefon: / Öffnungszeiten: Montag Freitag von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr Informieren Sie sich bitte vor Anlieferung über die Annahmebedingungen. Achten Sie bitte darauf, dass die zur Kompostierung angelieferten Abfälle nicht mit anderen Abfällen vermischt sind.

16 Organische Abfälle aus dem privaten Haushalt, die nicht selbst kompostiert werden, können über die Restmülltonne entsorgt werden. Dies gilt auch für verschimmelte Lebensmittel. Bioabfälle aus dem Gewerbebereich Fallen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (z. B. Kantinen, Großküchen, Hotel- und Gaststättengewerbe, Lebensmitteleinzelhandel) Lebensmittelreste an, sind diese Abfälle nicht über die Restmülltonne zu entsorgen. Lebensmittelreste unterliegen dem Tierkörperbeseitigungsrecht. Sie sind einer gesonderten Entsorgung zuzuführen. Für die Einsammlung und Aufbereitung von Lebensmittelresten aus dem gewerblichen Bereich bietet die SARIA Bio-Industries GmbH & Co. Verwaltungs- und Beteiligungs KG mit den Niederlassungen ReFood GmbH & Co. KG, Niederlassung Rüdnitz Rüsternstraße 7 a Rüdnitz Telefon: / Telefax: / ReFood GmbH & Co. KG, Niederlassung Malchin An der Landwehr Malchin Telefon: / Telefax: / ihre Leistungen an. Nähere Informationen erhalten Sie im Internet unter Unser Leistungsspektrum: Sammlung, Transport und Entsorgung von: Gewerbeabfall; Verpackungsabfall; Bio-/Grünabfällen; Altpapier; Kunststoffen / Folien; Baustellenabfällen; Sperrmüll; Holz; Sonderabfall Kehrleistungen Abfallberatung / Abfallmanagement Wir sind immer für Sie da. Fehr Umwelt Ost GmbH Betriebsstätte Falkenhagen Am Hünengrab Pritzwalk / OT Falkenhagen Tel.: / Fax: / info.ost@fehr.de zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb

17 SCHADSTOFFE Schadstoffe sind besonders umweltgefährdende Stoffe und gehören nicht in die Restmülltonne. Die Sammlung der Schadstoffe erfolgt deshalb mit Hilfe eines speziell ausgerüsteten Schadstoffmobils. Einmal jährlich können Sie Schadstoffe am Schadstoffmobil kostenlos abgeben. Zusätzlich zu der Sammlung in den einzelnen Orten macht das Schadstoffmobil an vier Samstagen im Jahr auf den drei Kleinannahmestellen Station. Den Tourenplan des Schadstoffmobils finden Sie im Internet (siehe Seite»Tourenplan und Abfallkalender«in dieser Broschüre). Wichtige Hinweise zum Umgang mit Schadstoffen Die Schadstoffe können nur direkt am Schadstoffmobil abgegeben werden. Vor und nach dem Eintreffen des Schadstoffmobils keine Stoffe unbeaufsichtigt an den Haltepunkten abstellen Gefahr für Kinder und Tiere! Wer Abfälle vor dem Eintreffen des Schadstoffmobils an den bekannt gegebenen Standorten ablagert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Schadstoffe bitte nach Möglichkeit in der Originalverpackung, in jedem Fall jedoch in geschlossenen Behältern abgeben. Sie sollten beim Schadstoffmobil angeben können, was sich in den Verpackungen und Behältern befindet. Dies erleichtert die Zuordnung der Schadstoffarten. Defekte Behälter (z. B. mit Loch in der Verpackung) bitte immer in andere (sichere) Gefäße stellen. Auf keinen Fall mehrere Schadstoffe vermengen! Dabei können gefährliche oder sogar explosive Mischungen entstehen. Der schwarze Totenkopf und andere Gefahrensymbole weisen bereits auf der Verpackung auf giftige und gefährliche Bestandteile in Produkten hin. Dosen, Packungen oder andere Behälter, die diese Zeichen tragen, gehören nicht in die Restmülltonne, sondern müssen am Schadstoffmobil abgegeben werden. Schadstoffe Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen: Altmedikamente (Rückgabe auch in Apotheken möglich bitte nachfragen); Farbreste, Grillanzünder, Holzschutzmittel, Klebstoffe, Lösemittel, Möbelpflegemittel, Pestizide, Reinigungsmittel, Verdünner, Wachse; Leuchtstoffröhren (Rückgabe auch über die Sammelstellen für Elektroschrott möglich); Kleinbatterien (Rückgabe auch im Handel möglich Batterieboxen); PUR-Schaum-Dosen, Montageschaum-Dosen (Rückgabe auch im Handel oder an den Klein annahmestellen möglich). Abgegeben werden kann also, was üblicherweise im Laufe eines Jahres in einem durchschnittlichen Haushalt an gefährlichen Abfällen übrig bleibt. Nicht angenommen werden z. B.: Fernseher, Kühlschränke, leere Farbeimer und sonstige entleerte Verpackungen, Autobatterien, große Fässer, Industrieabpackungen. Außerhalb der Schadstoffsammlung am Schadstoffmobil besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Abgabe bei der Becker Umweltdienste GmbH Perleberg, Bad Wilsnacker Straße 47 in Wittenberge nach telefonischer Anmeldung unter /

18 BATTERIERÜCKNAHMESYSTEM Gebrauchte Batterien gehören nicht in die Mülltonne. Über eine Milliarde Gerätebatterien werden in jedem Jahr in Deutschland in Verkehr gebracht. Doch wohin damit, wenn sie verbraucht sind? Das Batteriegesetz verpflichtet jeden Besitzer von Altbatterien, diese einer vom Hausmüll getrennten Entsorgung zuzuführen. Zum einen, weil in Batterien wichtige Metalle stecken, die als Rohstoffe wiedergewonnen werden können. Zum anderen enthält auch heute noch ein kleiner Prozentsatz an Gerätebatterien Quecksilber, Cadmium oder Blei und darf deshalb nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden. Die Endnutzer sind verpflichtet, alle verbrauchten Batterien zurückzugeben ohne Ausnahme haben verschiedene Hersteller und Importeure von Batterien oder batteriebetriebenen Geräten die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) gegründet, um ihrer Pflicht zur Errichtung eines gemeinsamen Rücknahmesystems nachzukommen. Seitdem wurde ein flächendeckendes Rücknahmesystem für Altbatterien durch GRS Batterien aufgebaut. Bringen Sie sie doch einfach um die Ecke! Sammelboxen für Altbatterien gibt es sozusagen an jeder Ecke nämlich überall da, wo man Batterien kaufen kann. Supermärkte, Warenhäuser, Fachgeschäfte und sogar Tankstellen sind von GRS Batterien mit Sammel- und Transport- behältern für Altbatterien ausgestattet worden. Am Schadstoffmobil (siehe Seite»Schadstoffe«) können ebenfalls Altbatterien abgegeben werden. Aber auch Schulen, Betriebe und öffentliche Einrichtungen können von GRS Batterien unentgeltlich Sammel - behälter erhalten und in das Rücknahmesystem einbinden lassen. Was du heute kannst besorgen Lassen Sie in Ihrem Haushalt gar nicht erst ein»lager für verbrauchte Gerätebatterien«entstehen. Stecken Sie leere Batterien einfach mit dem Einkaufszettel in die Tasche und beim nächsten Einkauf heißt es dann: ab damit in die grüne Sammelbox! Für Fragen oder Anregungen zur Batterierücknahme, zu Informationsmaterialien (z. B. für Schulen) oder Projekten erreichen Sie GRS Batterien über das GRS Batterien- Infotelefon 040 / oder im Internet unter

19 BAUABFÄLLE Beim Abbruch, Umbau und Neubau von Bauwerken fallen Abfälle an, die bei entsprechender Sortierung und Behandlung wiederverwertet werden können. Bauschutt Der Bauschutt ist am Entstehungsort in mineralische und nicht mineralische Stoffe zu trennen. Die Stoffe sind einer Behandlungsanlage zuzuführen. Baustellenabfälle Zu den Baustellenabfällen zählen z. B. Fenster, Türen, Reste von Baumaterialien, Kunststoffe, Verpackungs- und Isoliermaterialien. Diese Abfälle sind am Entstehungsort zu sortieren oder an einer Baustellenabfall-Sortieranlage abzuliefern. Die sortierten Abfälle werden einer Verwertung zugeleitet. Im Landkreis Prignitz stehen entsprechende Behandlungs- und Sortieranlagen für Bauschutt und Baustellenabfälle zur Verfügung (siehe Übersicht auf den letzten Innenseiten dieser Broschüre). Gemischte Bauabfälle privater Anlieferer werden an den Kleinannahmestellen entgegengenommen (siehe Seite»Kleinanlieferung«). Asbesthaltige Baustoffe, gefährliche Dämmmaterialien, Kohlenteer und teerhaltige Produkte (Dachpappe) Diese Abfälle sind als gefährliche Abfälle eingestuft. Entsprechend werden sowohl im Umgang mit diesen Materialien als auch an die Entsorgung besondere Anforderungen gestellt. Diese Materialien werden getrennt von den übrigen Abfällen einer gesonderten Entsorgung in zugelassenen Anlagen zugeführt und nicht an der Abfallumladestation Wittenberge angenommen. Private Haushalte können asbesthaltige Abfälle, gefährliche Dämmmaterialien sowie Kohlenteer und teerhaltige Produkte an den Kleinannahmestellen des Landkreises in Perleberg, Pritzwalk und Wittenberge gebührenpflichtig anliefern. Bitte informieren Sie sich vor Anlieferung über die Annahmebedingungen (siehe Seite»Kleinanlieferung«). Batterierücknahme / Bauabfälle Für die Entsorgung der Abfälle aus dem gewerblichen Bereich bieten folgende Unternehmen ihre Leistungen an: Becker Umweltdienste GmbH Perleberg, Bad Wilsnacker Straße 47 in Wittenberge, Telefon: / ; Mitteldeutsche Logistik GmbH (MDL), Betriebsstätte Falkenhagen, Am Hünengrab 22 in Falkenhagen, Telefon: / Auskunft über die Höhe der Entgelte erteilt das entsprechende Entsorgungsunternehmen. Nähere Informationen zu gefährlichen Abfällen und ihren Entsorgungswegen erhalten Sie bei der SBB Sonderabfallgesellschaft Berlin/Brandenburg GmbH, Berliner Straße 27 a in Potsdam, Telefon: / , Internet

20 RÖNTGENBILDER Seit dem 1. Januar 2014 bietet der Landkreis Prignitz an allen drei Kleinannahmestellen in Perleberg, Pritzwalk und Wittenberge die Möglichkeit zur datenschutzgerechten und kostenfreien Entsorgung von Röntgenbildern an. Dafür stehen verschlossene Behälter mit einem Fassungsvermögen von 240 Litern bereit. Ihre nicht mehr benötigten Röntgenbilder werfen Sie dort einfach ein bitte ohne Umschlag. Für Papier stehen separate Behälter vor Ort bereit. Hinweis zum Schutz Ihrer persönlichen Daten Es empfiehlt sich, personenbezogene Daten auf den Röntgenbildern vor der Entsorgung unkenntlich zu machen. Dies können Sie beispielsweise durch gezieltes Zerschneiden oder Übermalen mit wasserfesten Faserstiften erreichen. Wenn Sie sich für den Verwertungsweg der Röntgenbilder interessieren, finden Sie im Internet auf einen entsprechenden Filmbeitrag aus der Fernsehsendung»Galileo«. Transport, Lagerung & Aufbereitung von gebrauchten Fotochemikalien & Materialien Zertifizierte und umweltschonende Entsorgungsleistungen und das seit über 20 Jahren. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Entsorgung und Verwertung von Abfällen aus fotografischen, medizinischen, wissenschaftlichen und industriellen Einrichtungen. Entsorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Neue Straße Saal Tel. ( ) 717 Fax ( ) Unternehmensgruppe

21 DEPONIEN DES LANDKREISES PRIGNITZ Im Landkreis Prignitz zählen die Siedlungsabfalldeponie (SAD) Meyenburg-Schabernack, die SAD Pritzwalk-Sommersberg und die SAD Wittenberge zu den Einrichtungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. Alle drei Deponien sind geschlossen. Sie verursachen jedoch nicht unerhebliche Kosten für die Überwachung, Stilllegung und Nachsorge. Für die Überwachung im Rahmen der Nachsorge nach Abschluss der Stilllegungsphase sind mindestens 30 Jahre anzusetzen. Die Kosten dieser Entsorgungsanlagen sind Bestandteil der Abfallgebührenkalkulation. Aktuell erfolgt die Sicherung der SAD Wittenberge im 3. Bauabschnitt. Die Sanierung dieses Abschnittes kostet ca. 7,7 Mio. Euro und wird mit 35 % aus EU-Mitteln gefördert. Ein 4. Bauabschnitt soll die Baumaßnahmen auf der SAD Wittenberge abschließen. Zu den Sicherungsmaßnahmen einer Deponie gehört auch die Errichtung eines Systems zur Deponiegasfassung. Zunächst ist eine Verbrennung des Deponiegases über eine Gasfackel erfolgt, wodurch bereits die Abgabe schädlicher Gase an die Umwelt verringert worden ist. Auf der SAD Pritzwalk-Sommersberg ist das Gasaufkommen so niedrig, dass die Gasfackel durch eine passive Entgasung ersetzt werden soll. Auf der SAD Wittenberge wird seit Juni 2009 das Deponiegas mittels Blockheizkraftwerk (BHKW) verstromt. Pro Jahr werden ca MWh elektrischer Leistung in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Ein Teil der Erlöse aus der Einspeisung fließt zurück in den Gebührenhaushalt. Die jährlichen Einnahmen aus der Verstromung betragen ca Euro. Mit der Verstromung wird ein Beitrag zur Schonung der Umwelt und auch zur Stabilisierung der Abfallgebühren geleistet. Sie ist jedoch zeitlich begrenzt und von der Menge und Qualität des Deponiegases abhängig. Mit dem 4. Bauabschnitt werden weitere Gasbrunnen an das BHKW angeschlossen, sodass das BHKW voraussichtlich noch weitere fünf Jahre wirtschaftlich betrieben werden kann. Röntgenbilder/ Deponien Kreisstraßenmeisterei Prignitz Telefon: (03877) Telefax: (03877) ksm-aust@freenet.de

22 UMLADESTATION Seit 1. Juni 2005 betreibt der Landkreis Prignitz, Eigenbetrieb Kreisstraßenmeisterei Prignitz die Abfallumladestation Wittenberge Wahrenberger Chaussee 1 Telefon: / Öffnungszeiten: Montag Freitag 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr Wahrenberger Chaussee Die Abfallumladestation wurde neben dem Standort der Siedlungsabfalldeponie Wittenberge auf einer Fläche von ca m² errichtet. Die Abfallumladung erfolgt nach dem Prinzip des losen Umschlages mit einer direkten Verladung vom Müllsammelfahrzeug in Unterflurcontainer. Jährlich werden ca bis Tonnen Abfälle umgeschlagen. Behandlung der Abfälle Ab der Umladestation übernimmt die Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbh (MEAB) die Entsorgung der Abfälle. Die MEAB sorgt mit fachlicher Kompetenz und moderner Anlagentechnik für eine wirtschaftliche, umwelt- und ressourcenschonende Behandlung und Ablagerung der Abfälle. Die Abfälle aus der Prignitz werden durch die Firma Alisch Recycling GmbH in die mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) der MEAB nach Vorketzin transportiert. In Vorketzin erfolgt eine Sortierung der Abfälle in verwertbare und nicht verwertbare Stoffgruppen. Die verwertbaren Bestandteile sind einer Wiederverwertung zuzuführen. Nicht verwertbare Abfälle werden zerkleinert und biologisch behandelt. Durch diese Behandlung werden die biologischen Bestandteile im Abfall abgebaut und die abzulagernde Abfallmenge sinkt. Die Ablagerung erfolgt auf der Deponie Vorketzin. Ausnahmen von der Abfallannahme an der Umladestation Aufgrund der mechanisch-biologischen Vorbehandlung der Abfälle werden an der Abfallumladestation keine gefährlichen Abfälle angenommen. Dazu zählen z. B. asbesthaltige Baustoffe, Dämmmaterialien, Kohlenteer und teerhaltige Produkte. Ausgenommen sind gefährliche Abfälle aus privaten Haushalten, die an den Kleinannahmestellen des Landkreises (siehe Seite»Kleinanlieferungen«in dieser Broschüre) angenommen werden. Abfallerzeuger und Besitzer von gefährlichen Abfällen aus dem gewerblichen Bereich bedienen sich eines Entsorgungsfachbetriebes zur ordnungsgemäßen Entsorgung dieser Abfälle (siehe Seite»Bauabfälle«). Beantragung einer Abfallerzeugernummer Vor Anlieferung von Abfällen an der Abfallumladestation haben Unternehmen eine Abfallerzeugernummer zu beantragen. Die Abfallerzeugernummern werden von der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh vergeben. Nähre Informationen erhalten Sie unter Telefon: / und , Telefax: / , identnummern@sbb-mbh.de.

23 Folgende nicht gefährliche Abfälle werden angenommen: Abfall- Abfallbezeichnung Gebühr/Mg schlüssel Euro *** Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) (Abfälle aus Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau) 124, für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe (tierischen Ursprungs) 124, für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe (pflanzlichen Ursprungs) 124, für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe (Back- und Süßwaren) 124, für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe (Abfälle aus Getränkeherstellung) 124, Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 124, Abfälle aus unbehandelten Textilfasern 124, Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern 124, Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub 124, Kunststoffspäne und Drehspäne (mechanische Formgebung/Oberflächenbearbeitung) 124, Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 124, *** Verpackungen aus Papier und Pappe 124, *** Verpackungen aus Kunststoff 124, Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 124, *** Kunststoffe (Abfälle aus der Fahrzeugwartung) 124, *** Kunststoff 124, *** Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 124, *** Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt 124, *** Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen 124, *** nicht kompostierbare Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen (Abfälle aus der aeroben Behandlung) 124, *** nicht kompostierbare Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen 124, *** nicht spezifikationsgerechter Kompost 124, ** Sieb- und Rechenrückstände 124, *** Sandfangrückstände 124, *** gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze 124, *** sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 124, Gemischte Siedlungsabfälle Hausmüll 124, Sortierreste 124, Hausmüll aus öffentlichen Fluren 124, *** Marktabfälle 124, Straßenkehricht 124, Sperrmüll 124,46 Umladestation ** Trockengehalt einhalten *** Vorlage Negativattest erforderlich

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