Handlungskonzept Handeln gegen Jugendgewalt. Landespressekonferenz am

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1 Handlungskonzept Handeln gegen Jugendgewalt Landespressekonferenz am

2 Einleitung, Auftrag und Zielsetzung Fachkonferenz Handeln gegen Jugendgewalt im Januar 2007 auf Initiative des Senators der Behörde für Inneres Erkanntes Phänomen, gemeinsames Handeln erforderlich Beteiligung aller erforderlichen Behörden Handlungskonzept mit ausgewählten Maßnahmen bis Herbst 2007 Folie 2

3 Grundlagen + Vorgehensweise Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Ergebnisse der Fachkonferenz Expertenbefragung in den anderen Behörden und Bundesländern Einrichtung einer Lenkungsgruppe auf Staatsräte-Ebene Einrichtung einer Amtsleiterrunde Einrichtung einer Leitstelle zur Koordination und Steuerung Bewertung aller geeigneten Maßnahmen und Analyse des Veränderungsbedarfes der geeigneten Maßnahmen Entwicklung von neuen Maßnahmen für Hamburg Folie 3

4 Maßnahmen Übersicht Handlungskonzept Handeln gegen Jugendgewalt Erzieherische Maßnahmen Präventionsprogramm Verstärkung der Gemeinsame für Lehrer Durchsetzung der 9 Säulen-Konzept

5 Durchsetzung der Eine nachhaltige Verletzung der ist ein Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung. verletzungen werden in einem gemeinsamen Verfahren von der BBS, BSG und den Bezirken bearbeitet. Die Polizei unterstützt in diesem Verfahren. Sie bringt in der Öffentlichkeit angetroffene Kinder an die zuständige Schule. In jedem Fall dokumentiert ein Berichtswesen den Vorgang der Überprüfung. Die neue Verfahrensregelung tritt zu Beginn 2008 in Kraft. Folie 5 BSG BBS BfI Bezirke

6 Stärkung der Verbindlichkeit erzieherischer Maßnahmen in der Schule Regelverletzungen, Übergriffe und Gewalthandlungen werden über erzieherische und Ordnungs-Maßnahmen geahndet. Die Bandbreite der erzieherischen Maßnahmen wird ergänzt um angemessene, sinnvolle und spürbare Auflagen und Interventionen. z.b. Coolnessgruppen (12 17 Jahre) Soziale Trainingskurse (8 12 Jahre) Auflagen bei Unterrichtsausschluss (ab 12 Jahre) Eine Handreichung zur Umsetzung der Erziehungsverantwortung in Schulen mit einer Übersicht konkreter Maßnahmen wird veröffentlicht. Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte werden durchgeführt. Beginn der Umsetzung ab 2008 Folie 6 BSG BBS Bezirke

7 Verbindliche Richtlinie zur an Schulen Das Meldewesen bei Gewaltvorfällen wird aktualisiert und über eine neue Richtlinie umgesetzt. Die Meldung eines Gewaltvorfalls soll neben den schulischen Instanzen (REBUS, Beratungsstelle Gewaltprävention, Schulaufsicht) auch die Polizei und das bezirkliche Jugendamt erreichen. Nutzung der polizeilichen und justiziellen Kompetenzen neben den schulinternen Interventionsketten durch eine verbindliche Regelung und Anzeige von Gewaltvorfällen bei der Polizei. Das mit der Strafanzeige einhergehende Ermittlungsverfahren besitzt neben dem repressiven auch präventiven Charakter (Normenverdeutlichung). Beginn der Maßnahme 2008 Folie 7 BSG BBS BfI JB Bezirke

8 Prävention gegen aggressives, dissoziales Verhalten im Kindesalter bis 14 Jahre - Frühzeitige Identifikation von Gefährdungslagen bei Kindern, die auf ein Risiko der Ausbildung von Gewaltkarrieren hindeuten. Zielgruppenspezifische Hilfen und standardisierte, evaluierte Angebote für die betroffenen Kinder und Eltern. EFFEKT Entwicklungsförderung in Familien PEP für expansives Problemverhalten - Elternprogramm Triple P Positives Erziehungsprogramm Papilio Programm für Kindertageseinrichtungen Stufige Einführung ab 2008 in den Bezirken Wandsbek, Hamburg-Mitte und Harburg. Ab 2009 auf ganz Hamburg ausgedehnt. Folie 8 BSG BBS BfI Bezirke

9 Gemeinsame An staatlichen Reaktionen auf delinquentes Verhalten von jungen Menschen sind oftmals verschiedene Stellen beteiligt. Die Abstimmung dieser Stellen ist eine wichtige Voraussetzung für ein effektives und glaubwürdiges Handeln gegenüber besonders auffälligen Kindern und Jugendlichen. Zielgruppe sind delinquent gewordene Kinder und straffällige Jugendliche, die als gewalttätige Intensivtäter aufgefallen sind. Ziel der sind: ganzheitliches und zeitnahes Vorgehen aller beteiligten Stellen zügiger Informationsaustausch, gemeinsame Problemanalyse begonnene Gewaltkarrieren zu stoppen Stufige Einführung ab 2008 in den Bezirken Wandsbek, Hamburg-Mitte und Harburg. Ab 2009 auf ganz Hamburg ausgedehnt. Folie 9 BSG BBS BfI JB Bezirke

10 Verstärkung der an Schulen Die stehen der Schule als erste Ansprechpartner im Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit zur Verfügung. Durch eine Erhöhung der regelhaften Präsenz wird das Vertrauensverhältnis zwischen dem und der Schule intensiviert. Diese Intensivierung wird erreicht durch die Neustrukturierung der Betreuungsgebiete der. Jeder betreut in Zukunft max. 4 Schulen. Verbindliche Regelungen über feste Sprechzeiten an der Schule und die Teilnahme an Elternabenden sind vorgesehen. Beginn der Maßnahme 2008 Folie 10 BBS BfI

11 Optimierung und Ausweitung des Präventionsprogramms an Schulen Das Präventionsprogramm wird in Zukunft flächendeckend und verbindlich in den Klassenstufen 5 bis 8 durchgeführt. Der Unterricht wird zwei Doppelstunden pro Schuljahr in jeder Klassenstufe umfassen. Die Themen sind auf die unterschiedlichen Klassenstufen abgestimmt: 5. Klasse: Thema Opfererfahrungen 6. Klasse: Thema Zeugen und Helfer 7. Klasse: Thema Gewalt gegen Personen und Sachen 8. Klasse: Thema Gewalt und danach? Den Schülern wird Sicherheit im Umgang mit Situationen als auch Wissen über bestimmtes Verhalten und die entstehenden Folgen vermittelt. Beginn: Anfang 2008, flächendeckend mit Schuljahr 2008/2009 Folie 11 BBS BfI

12 Ausgleich mit Geschädigten (Aufstockung des ) Um die Interessen der Opfer zu stärken, soll häufiger von einer Schadenswiedergutmachung oder einem Täter-Opfer-Ausgleich Gebrauch gemacht werden. Für den Schadensausgleich zugunsten der Opfer können mittellosen Tätern in begrenztem Umfang Darlehen aus dem gewährt werden. Der Täter ist verpflichtet, das Darlehen durch Ableisten gemeinnütziger Arbeit zurückzuzahlen. Damit die Justiz diese Möglichkeit im Interesse der Opfer künftig vermehrt nutzen kann, wird der von Euro auf Euro aufgestockt. Folie 12 BSG JB Bezirke

13 Projekt täterorientierte Kriminalitätsbekämpfung Das -Konzept der Staatsanwaltschaft nimmt jugendliche und heranwachsende Gewaltstraftäter in den Blick, die innerhalb eines Jahres wiederholt mit Gewaltdelikten in Erscheinung getreten sind; bei besonders roher Handlung werden auch Ersttäter erfasst. Verfahren gegen diese Tätergruppe werden abgetrennt und beschleunigt verfolgt. Die Zuständigkeit wird bei demselben Mitarbeiter bei Staatsanwaltschaft und Polizei konzentriert. Alle relevanten Informationen werden behördenübergreifend in einer Täterakte zusammengeführt. Seit dem hat die Staatsanwaltschaft ein weiteres Sonderdezernat eingerichtet und gemeinsam mit der Polizei die 110 Täter in die besondere Bearbeitungszuständigkeit übernommen. Seit dem sind auch die anderen Behörden mit eingebunden. Folie 13 BfI JB Bezirke

14 Ressourcen Für die Umsetzung der Maßnahmen des Handlungskonzeptes sind Personal- und Sachmittel in einer Größenordnung von ca. 2,5 Mio. Euro pro Jahr erforderlich. Folie 14

15 Weiteres Vorgehen Umsetzung der Maßnahmen ab 2008 Begleitung der Maßnahmen durch die Leitstelle Weitere begleitende Befassung in der Amtsleiterrunde Optimierung und Entwicklung weiterer Maßnahmen und Integration in die bestehenden 9 Maßnahmen Vorlage eines Zwischenberichtes an die Lenkungsgruppe Ende 2008 Weitere Intensivierung der Kooperation zwischen den Behörden Nutzen der Ergebnisse Hamburgs für die auf Bundesebene eingerichtete Arbeitsgruppe (IMK) Folie 15

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