Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 20. Wahlperiode Drucksache20/ Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Erweiterung und Intensivierung des Handlungskonzepts Handeln gegen Jugendgewalt Die Bekämpfung von Jugendkriminalität und Jugendgewalt hat in Hamburg neben dem Ausbau der Gewaltprävention und der Einhaltung des Kinderschutzes einen hohen Stellenwert. Mit dem Handlungskonzept Handeln gegen Jugendgewalt verfügt Hamburg über ein System aufeinander abgestimmter Maßnahmen, das von Verbindlichkeit geprägt ist und ein frühzeitiges und effektives Angebot von Hilfe und Unterstützung, aber auch von erforderlicher Intervention und Sanktion zur Verfügung stellt. Der Senat hatte bereits seit Ende der 90er Jahre mit täterorientierten Maßnahmenprogrammen auf Gewalttaten junger Straftäter reagiert. Seit ca. zwei Jahrzehnten arbeitet die Polizei mit täterorientierten Intensivtäterkonzepten für junge Wiederholungstäter bei Straftaten mit erheblicher Bedeutung. Das ab 1997 umgesetzte Anti- Raub-Konzept der Polizei zielte mit seinen täterorientierten und tatzeitnahen Ermittlungsstandards, dem verstärkten Personaleinsatz an Brennpunkten und aufsuchenden normverdeutlichen Gesprächen bei minderjährigen Ersttätern im Beisein der Erziehungsberechtigten auf die Eindämmung der zuvor erheblich angestiegenen Raubdelikte ab. Im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen der Enquete-Kommission Jugendkriminalität (vgl. Drucksache 16/4000 Bericht der Enquete-Kommission aus 2000) wurden wesentliche Standards des Anti-Raub-Konzepts auf alle Gewalttaten ausgeweitet. Hierzu gehörten normverdeutlichende Gespräche mit allen minderjährigen Ersttätern nach einer Gewalttat u.a. nach Raubdelikten oder gefährlichen und schweren Körperverletzungen und hilfeorientierte Gespräche mit jungen Gewaltopfern. Das seitens der Staatsanwaltschaft in enger Kooperation mit der Polizei durchgeführte sogenannte S T O P P-Konzept gewährleistete für zunächst ca. 40 besonders auffällige junge Wiederholungsgewalttäter eine Bearbeitungskonzentration durch einen Sonderdezernenten der Staatsanwaltschaft. Somit traf der hier erfasste junge Gewalttäter auf für den ihn jeweils dauerhaft zuständigen Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaft, der im Rahmen dieser priorisierten Bearbeitung schnelle, passgenaue und konsequente Reaktionen einleiten konnte (vgl. u.a. Drucksache 16/6405 aus 2001). 1. Anlass der Drucksache Der Bekämpfung der Jugendgewalt räumt der Senat auch in der 20. Legislaturperiode Priorität ein. Er hat deshalb in seinem Arbeitsprogramm eine konzeptionelle Überprüfung und Weiterentwicklung des Handlungskonzepts beschlossen. Die Schwerpunkte der Neugestaltung liegen insbesondere auf einer frühzeitigen Intervention, d.h. einer zügigen und konsequenten Reaktion von Schule, Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Dabei sollen sich alle Maßnahmen durch hohe Verbindlichkeit und eine enge Kooperation und Abstimmung aller beteiligten Stellen auszeichnen. Mit dem Handlungskonzept und dessen Weiterentwicklung wurden konzeptionelle Grundlagen für Maßnahmen gegen Jugendgewalt geschaffen. Seit Beginn der 20. Le- 1

2 Drucksache 20/5972 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode gislaturperiode wurde der Schwerpunkt daher insbesondere auf die Sicherstellung der praktischen Umsetzung und die Verankerung der überbehördlichen Zusammenarbeit in den bestehenden Regelsystemen gelegt. Damit tritt das Handlungskonzept Handeln gegen Jugendgewalt von einer z.t. noch projektorientierten Phase ein in die nunmehr regelhafte Umsetzung der einzelnen Maßnahmenprogramme im Rahmen einer auf Dauer angelegten behördenübergreifenden Zusammenarbeit. Hervorzuheben ist die im September 2011 begonnene Implementierung des Obachtverfahrens für besonders gewaltauffällige Minderjährige und Heranwachsende mit dem Ziel, diese kontinuierlich im Fokus aller Behörden zu haben, um schnell auf Fehlentwicklungen reagieren zu können und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die Maßnahme PROTÄKT erfuhr eine Erweiterung, die Maßnahme PriJuS wurde mit dem Schwerpunkt Gewalt modifiziert. Im Fokus standen auch die konsequente Durchsetzung der Schulpflicht, die verbesserte Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe und den Familiengerichten und die Ausweitung der Angebote von Anti-Gewalt-Trainings. Mit dem konzeptionell überarbeiteten Handlungskonzept Handeln gegen Jugendgewalt wird das Ziel verfolgt, intensiv und vernetzt gegen Jugendgewalt vorzugehen, Maßnahmen für frühe Auffälligkeiten im Kindesalter bis zur effektiven Strafverfolgung vorzuhalten, kindliche und jugendliche Opfer zu stärken und zu unterstützen sowie zeitnah und abgestimmt auf gewalttätiges Handeln durch eine behördenübergreifende Kooperation zu reagieren. Das Handlungskonzept hat zum Ziel, die Zahl der durch Gewaltdelikte auffälligen Tatverdächtigen unter 21 zu verringern. Vor diesem Hintergrund ist der Senat bestrebt, die nachstehenden Maßnahmen auf der Basis von Controllingdaten und Evaluationsergebnissen einem ständigen Optimierungsprozess zu unterziehen. Das novellierte Handlungskonzept umfasst folgende Maßnahmen: Gewaltprävention im Kindesalter (s. Ziffer 3.1), Risikoeinschätzung (s. Ziffer 3.2), Konsequente Durchsetzung der Schulpflicht (s. Ziffer 3.3), Cop4U an Schulen (s. Ziffer 3.4), Präventionsprogramm Kinder- und Jugenddelinquenz (s. Ziffer 3.5), Verbindliche Anti-Gewalt-Trainings (s. Ziffer 4.1), Anzeigepflicht an Schulen (s. Ziffer 4.2), Familiengerichtliche Maßnahmen (s. Ziffer 4.3), Intensivpädagogische Unterbringung; Frühere Anrufung des Familiengerichts; Konsequente und passgenaue Reaktionen der Justiz (s. Ziffer 4.4), PriJuS Gewalt; PROTÄKT; Obachtverfahren Gewalt unter 21 (s. Ziffer 4.5), Obachtverfahren und Fallkonferenzen; Schulisches Case-Management; Opferschutz (s. Ziffer 5), Ausgleich mit Geschädigten; Polizeilicher Opferschutz; Qualifizierung für schulisches Fachpersonal zur Opferbegleitung; Zeugenbetreuung und weitere opferschützende Maßnahmen durch die Justizbehörde. Über bisherige Ergebnisse, den Umsetzungsstand und die Bewertung der Maßnahmen sowie die neuen Akzente des Handlungskonzepts wird die Bürgerschaft mit dieser Drucksache unterrichtet. 2. Lagebild: Jugendgewalt in Hamburg 2.1 Erkenntnisse aus der Polizeilichen Kriminalstatistik ) Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnete im Jahr 2011 im Hinblick auf die Zahl unter 21-jähriger Tatverdächtiger (TV) bei Delikten der Gewaltkriminalität 2) Rückgänge. Auf die nachfolgenden Tabellen wird verwiesen. 1) Die polizeiliche Kriminalstatistik wird als Ausgangsstatistik geführt, d.h. die bekannt gewordenen Fälle und Tatverdächtigen werden bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und vor Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst. Berücksichtigt werden lediglich angezeigte Straftaten und damit das sogenannte Hellfeld der Kriminalität. 2) Gewaltkriminalität (Summenschlüssel 8920) umfasst: Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung/besonders schwere sexuelle Nötigung, Raub, räuberische Erpressung, räuberische Angriffe auf Kraftfahrer, Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, gefährliche und schwere Körperverletzung, erpresserischen Menschenraub, Geiselnahme, Angriff auf den Luft- und Seeverkehr. 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/5972 Polizeilich registrierte Delikte der Gewaltkriminalität: Fälle, Anzahl unter 21-jähriger Tatverdächtiger (TVu21), Anteil unter 21-jähriger an allen Tatverdächtigen in % (PKS): Jahr Fälle TVu % an TV 40,4 43,0 42,4 42,1 41,7 42,8 39,8 39,8 37,6 35,6 Die Zahl der unter 21-jährigen Tatverdächtigen (TVu21) sank von im Jahr 2010 um 6,1 Prozent auf im Jahr 2011, während die Anzahl der über 21-jährigen Tatverdächtigen um 2,7 Prozent auf 4687 gestiegen ist. 17 Prozent der unter 21-jährigen Tatverdächtigen bei Gewaltdelikten sind weiblich (=439). Im Zehnjahresvergleich allerdings stieg die Zahl der unter 21-jährigen Tatverdächtigen bei Delikten der Gewaltkriminalität um 13,1 Prozent von im Jahr 2002 auf im Jahr Betrachtet man die Teilmenge der schweren und gefährlichen Körperverletzungen an den Gewaltdelikten, so zeigt sich für die unter 21-jährigen Tatverdächtigen Folgendes: Gefährliche und schwere Körperverletzung : Fälle, Tatverdächtige unter 21 Jahren (TVu21), Anteil unter 21-jähriger Tatverdächtiger an allen Tatverdächtigen (TV): Jahr Fälle TVu % an TV 32,9 36,6 36,4 38,8 38,9 40,2 37,9 38,2 35,6 33,3 Im Vergleich zum Vorjahr sank die Anzahl unter 21-jähriger Tatverdächtiger bei gefährlichen und schweren Körperverletzungen von im Jahr 2010 auf im Jahr Seit Erreichen der bisherigen Höchstzahl unter 21-jähriger Tatverdächtiger bei gefährlichen und schweren Körperverletzungen von im Jahr 2009 ist in den letzten beiden Jahren ein deutlicher Rückgang um 22,5 Prozent zu verzeichnen. Auch der Anteil unter 21-jähriger Tatverdächtiger an allen Tatverdächtigen sank von 38,2 Prozent im Jahr 2009 auf 33,3 Prozent im Jahr Raubdelikte (PKS Hamburg): Fälle, Tatverdächtige (TV) unter 21 Jahren (TVu21), Anteil der TVu21 an allen Tatverdächtigen (TV) in Prozent: Jahr Fälle TVu In % 59,1 61,5 61,1 58,9 57,7 60,2 55,6 54,7 54,0 48,5 3

4 Drucksache 20/5972 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Die Anzahl unter 21-jähriger Tatverdächtiger bei Raubdelikten sank von 768 im Jahr 2010 um 9,5 Prozent auf 695 im Jahr Im Zehnjahresvergleich ist ein Rückgang der Anzahl der unter 21-jährigen Tatverdächtigen von im Jahr 2002 um 40,6 Prozent auf 695 im Jahr 2011 erkennbar. Deutlich wird auch hier die prozentuale Reduzierung in den letzten beiden Jahren von 901 unter 21-jährigen Tatverdächtigen im Jahr 2009 um 22,9 Prozent auf nunmehr 695 im Jahr Unter 21-Jährige sind nicht nur als Tatverdächtige, sondern auch als Opfer überproportional d.h. im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil von Gewalttaten betroffen. Opfer von Delikten der Gewaltkriminalität (PKS Hamburg): Opfer insgesamt, Opfer unter 21 Jahren, Anteil der Opfer unter 21 Jahren an allen Opfern: Jahr Opfer u. 21 j In % 35,7 36,1 35,5 34,8 34,0 34,4 33,1 33,4 30,4 29,6 Mit 29,6 Prozent aller Gewaltopfer liegt der Anteil unter 21-Jähriger höher als der Anteil dieser Altersgruppe an der Wohnbevölkerung in Höhe von 18,23 Prozent. Dennoch ist in den letzten beiden Jahren ein Rückgang von 33,4 Prozent im Jahr 2009 auf 29,6 Prozent im Jahr 2011 zu verzeichnen. Die Anzahl unter 21-jähriger Opfer bei Delikten der Gewaltkriminalität ging im Zehnjahresvergleich von im Jahr 2002 um 12,2 Prozent auf im Jahr 2011 zurück. Opfer schwerer und gefährlicher Körperverletzungen (PKS): Opfer insgesamt, Opfer unter 21 Jahre, Anteil unter 21-jähriger Opfer an allen Opfern: Jahr Opfer u. 21 j In % 29,0 29,1 29,7 31,5 31,2 31,6 30,7 31,2 28,6 28,3 Bei den gefährlichen und schweren Körperverletzungen war im Vorjahresvergleich ein Anstieg von 55 Opfern auf im Jahr 2011 festzustellen. Im Zehnjahresvergleich stieg die Anzahl der unter 21-jährigen Opfer von gefährlichen und schweren Körperverletzungsdelikten von im Jahr 2002 um 61,1 Prozent auf im Jahr 2011 an. Bewertung Zur Gesamtsituation ist festzustellen, dass im Jahr 2011 in Hamburg über 95 Prozent der unter 21-Jährigen nicht durch Straftaten polizeilich auffällig werden. Bei Betrachtung der Struktur der Delikte im Rahmen einer 10-Jahres-Entwicklung bei jungen Tatverdächtigen wie gleichaltrigen Opfern werden für die Vergangenheit bis 2009 starke Anstiege bei schweren und gefährlichen Körperverletzungen und kontinuierlich sinkende Zahlen bei Raubdelikten deutlich. Die seit Anfang der 90er Jahre in Hamburg und bundesweit in etwa verdoppelte Anzahl unter 21-jähriger Tatverdächtiger bei Delikten der Gewaltkriminalität war einer der wesentlichen Gründe für die Entwicklung des Handlungskonzepts Handeln gegen Jugendgewalt im Jahr Deutliche Steigerungen des Niveaus ergeben sich auch bei der Anzahl unter 21-jähriger Opfer: Ihre Anzahl stieg bei Gewaltdelikten auf im Jahr 2006 und sank anschließend auf im Jahr

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/5972 Die polizeilich registrierte Jugendgewalt befindet sich bei einer 10-Jahres-Betrachtung auf einem nach wie vor hohen Niveau, auch wenn es festzustellen gilt, dass die polizeilich registrierte Jugendgewalt und die Viktimisierung unter 21-Jähriger durch Gewalttaten in den letzten zwei Jahren (2010/11) spürbare Rückgänge erfuhr. Dies darf aber nicht als Signal für eine etwaige Entwarnung oder ein Nachlassen staatlichen und gesellschaftlichen Handelns verstanden werden. Ob und wieweit sich die dargestellten Rückgänge stabilisieren bzw. längerfristig verstetigen, bleibt abzuwarten. Auch die im längerfristigen Vergleich immer noch hohe Anzahl jugendlicher Gewaltopfer und ihre mögliche körperliche und psychische Verletzung bis hin zur Traumatisierung erfordern weiter intensive Aufmerksamkeit und konsequentes Handeln von Staat und Gesellschaft. Gleiches gilt im Hinblick auf junge Gewalttäter, deren möglichem Abgleiten in eine gegebenenfalls längerfristig verfestigte und eskalierende kriminelle Karriere durch konsequentes und abgestimmtes Handeln frühzeitig entgegenzutreten ist. 2.2 Gewaltmeldungen an Schulen Die Richtlinie Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Schulen ist seit September 2009 in Kraft (siehe auch Kapitel 4.2) und ermöglicht einen institutionellen Blick auf die Entwicklung der Gewalthandlungen von Kindern und Jugendlichen im Kontext Schule. Die Meldungen von schulischen Gewalttaten werden dokumentiert und jährlich ausgewertet. Das durchschnittliche Fallaufkommen pro meldender Schule lag im Schuljahr 2010/11 bei drei bis vier Gewaltvorfällen, bezogen auf die Gesamtzahl aller Hamburger Schulen lag die Rate bei ein bis zwei gemeldeten Fällen pro Schule und Jahr. Im Schuljahr 2011/12 wurden insgesamt 973 Gewaltmeldungen dokumentiert, im Schuljahr 2010/11 waren es 883, im Schuljahr 2009/ und im Schuljahr 2008/09 insgesamt 373 Meldungen. Die Gesamtschülerzahl lag in allen Schuljahren bei über Die Geschlechterverteilung bei den Tatverdächtigen ist in den drei Berichtsjahren etwa gleich: 84 Prozent der Tatverdächtigen sind männlich, 16 Prozent sind weiblich. Der Vergleich der Fallzahlen für die Schuljahre (SJ) 2008/09 bis 2011/12 zeigt, dass die gemeldeten Gewaltvorfälle von unter 14-jährigen Tatverdächtigen überproportional zugenommen haben (SJ 2008/09: 145 Meldungen; SJ 2009/10: 241; SJ 2010/11: 366; SJ 2011/12: 365). Allein die Gruppe der 13-Jährigen wies dabei über die Schuljahre die folgenden Fallzahlen aus: 63, 110, 148, 166. Ein Drittel dieser Tatvorwürfe wurde der Kategorie I (schwerwiegendere Taten) zugeordnet (im SJ 2011/12 waren 44 Gewaltmeldungen unter Kategorie I gefasst, 122 unter der Kategorie II abgebildet). Die Auswertung der Gewaltmeldungen ergibt eine relative Häufung in den Deliktarten schwere Bedrohung und gefährliche Körperverletzung. Die Bedrohungen sind im Kontext von Winnenden (Amoklauf) und anderen weltweit bekannt gewordenen Straftaten zu sehen, die Nachahmer und Trittbrettfahrer auf den Plan rufen. Die Deliktkategorie gefährliche Körperverletzung ist anzugeben, wenn mehrere Beschuldigte auf ein Opfer treffen oder wenn gefährliche Gegenstände oder Waffen zum Einsatz kommen. Bewertung und Schlussfolgerung Der hohe Anstieg der gemeldeten einfachen Körperverletzungen im dritten Berichtsjahr erklärt sich durch eine gestiegene Aufmerksamkeit bei Lehrkräften und Schulleitungen und ein dadurch geändertes Meldebewusstsein und -verhalten. Es werden nun auch zunehmend die Vorfälle gemeldet, die in der Vergangenheit als schulische Alltagsphänomene hingenommen wurden. Im Schuljahr 2011/12 ist ca. ein Viertel der Gewaltmeldungen der Kategorie I (Kat. I/Kat. II; 208/765) zuzuordnen, im Schuljahr 2008/09 waren dies noch über die Hälfte aller gemeldeten Gewalthandlungen (SJ 2008/09: 155/218; SJ 2009/10: 160/347; SJ 2010/11; 221/662). Damit ist eine wichtige Intention der Richtlinie erfüllt. Auf Grund der Ergebnisse der Auswertung der Gewaltmeldungen werden die Schwerpunkte im Ausbau und in der Weiterentwicklung bestehender Angebote und bei zukünftigen neuen Präventions- und Interventionsansätzen auf flächendeckende primärpräventive Maßnahmen für die ersten Grundschulklassen, interventive soziale Trainingskurse für einige auffällige Kinder in den Klassenstufen 3 und 4 der Grundschule sowie den Ausbau der sozialen Kompetenztrainings und jungenpädagogische Interventionsprogramme gegen körperliche Gewalt für die Stadtteilschulen (Altersgruppe Jahre) gelegt. Die gewaltpräventiven Ansätze und Maßnahmen der Hamburger Schulen werden mit Maßnahmen zum Kinderschutz an Schulen verknüpft. Für 2013 sind zentrale Fortbildungsmaßnahmen u.a. für das pädagogische Personal an Schulen vorgesehen. Ziel ist es, mögliche Kindeswohlgefähr- 5

6 Drucksache 20/5972 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode dungen noch besser erkennen und professionell darauf reagieren zu können. 3. Prävention 3.1 Gewaltprävention im Kindesalter (GiK) Der Senat setzt die Maßnahme Gewaltprävention im Kindesalter fort, um durch eine frühe Intervention auch schon bei unter 14-jährigen strafunmündigen Kindern rechtzeitig das Abrutschen in eine kriminelle Karriere zu verhindern. Sachstand Die flächendeckende Einführung der Gewaltprävention im Kindesalter (GiK) in Hamburg ist abgeschlossen. Es wurden zehn Stellen beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) in den bezirklichen Jugendämtern und acht Stellen bei den Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen (REBUS) 3) geschaffen. Es wurden flächendeckend Auftakt- und Vernetzungsveranstaltungen durchgeführt, an denen Schulen, Kindertagesstätten (KITA), freie Träger der Jugendhilfe und Vertreter der Polizei teilgenommen haben. In jedem Bezirk arbeiten die spezialisierten Fachkräfte in den ASD und REBUS regelhaft in Regionalteams zusammen. Die in der Drucksache 19/8174 aufgeführten Maßnahmen zur Weiterentwicklung, die Überarbeitung der Diagnostik-Instrumente und des Rahmenkonzepts sowie die Verknüpfung und Verankerung der gewaltpräventiven Angebote in das Konzept Sozialräumliche Hilfen und Angebote, sind umgesetzt. Seit der Umsetzung im Jahr 2008 sind Fälle im ASD und Fälle 4) bei REBUS unter Anwendung einer evaluierten Diagnostik bearbeitet worden. Bei 30 Prozent der Fälle 5) konnte ein Risiko der Verfestigung aggressiver/antisozialer Verhaltensweisen festgestellt werden. In diesen Fällen kommt das breite Spektrum der Jugendhilfe- und REBUS-Beratungsmaßnahmen zur Anwendung, das um Angebote mit nachweislicher gewaltpräventiver Wirkung erweitert wurde. Die Fachkräfte Gewaltprävention im Kindesalter des ASD und REBUS haben folgende Angebote/Maßnahmen veranlasst: Angebot/Jahr Summe Soziale Kompetenztrainings für Kinder und Trainings zur Förderung der Erziehungskompetenz für Eltern und Fachkräfte Cool in School (CiS) Soziales Kompetenztraining (SKT) Hilfen zur Erziehung nach 27 ff. SGB VIII Sonstige niedrigschwellige Angebote (z. B. Beratung) Summe Quelle: Bezirkliche Abfrage 3) zukünftig Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), die Aufgabenwahrnehmung bleibt erhalten, 4) 803 dieser Fälle wurden von ASD und REBUS gemeinsam bearbeitet. 5) Dieser Anteil bezieht sich auf die Fälle im ASD. Das REBUS-Controlling erfasst dieses Merkmal nicht. Da die Mehrzahl der Fälle gemeinsam bearbeitet wird, bleibt dieser Wert aussagekräftig. 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/5972 Darüber hinaus wurden 163 Trainerinnen und Trainer für die Kompetenztrainings für Kinder/ Eltern/Fachkräfte sowie 185 Erzieherinnen und Erzieher in 35 Kitas für das universelle Präventionsprogramm Papilio ausgebildet. Mit den sozialräumlichen Hilfen und Angeboten (SHA) steht den Bezirksämtern im Jahr 2012 für Gruppenangebote im Rahmen der Gewaltprävention bisher eine Gesamtsumme von Euro 6) zur Verfügung. Durch die Maßnahme werden Kinder mit aggressiv-antisozialem Verhalten identifiziert und durch eine gezielte Vermittlung in gewaltpräventive Hilfen vor negativen Entwicklungsverläufen geschützt. Durch die Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen im Rahmen sozialräumlicher Hilfen und Angebote ist darüber hinaus den GiK-Regionalteams Planungssicherheit beim Ausbau ihrer Angebotsstruktur gegeben worden. Dies fördert sowohl die zeitnahe Vermittlung in geeignete Hilfen als auch den Ausbau der Netzwerke im Sozialraum. Die Wirksamkeit der Maßnahme wird durch eine Pre- und Postbefragung der Melder ermittelt. Darüber hinaus wird das Diagnostik-Instrument zur Identifikation der Zielgruppe ab Januar 2013 vom Deutschen Jugendinstitut validiert. Die Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern der bezirklichen ASD und REBUS sowie die überbehördliche Arbeitsgruppe, der darüber hinaus auch Vertreter der Schulbehörde und der Polizei angehören, begleitet weiterhin die Maßnahme, um die Qualität zu steigern und die Maßnahme weiter zu entwickeln. Arbeitsgruppen zu folgenden Vorhaben wurden gebildet: Überarbeitung des gemeinsamen Controllings und Ausarbeitung eines strategischen Controllings, Optimierung der Öffentlichkeitsarbeit durch die Entwicklung einheitlicher Informationsmaterialien erweitert um Übersetzungen in andere Sprachen, Ausbau der Kommunikationsplattform für die GiK-Fachkräfte und deren Vorgesetzten zur Intensivierung der überbezirklichen und überbehördlichen Kommunikation. 3.2 Risikoeinschätzung Für gewaltauffällige Jugendliche hat der Senat mit der Einführung des SAVRY (Structured Assessment of Violence Risk in Youth), eines evaluierten Instruments zur Risikoerfassung, begonnen. Die standardisierte Beurteilungsmethode soll Fachkräfte in ihrer Praxis unterstützen, das Risiko gewaltauffälligen Verhaltens einzuschätzen, um passende Interventionen anschließen zu können. Die Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Familieninterventionsteams, des Case- Managements der Beratungsstelle Gewaltprävention im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) sowie der Multiplikatoren von Jugendgerichtshilfe, Jugendbewährungshilfe und der Koordinierungsstelle für das Obachtverfahren Gewalt u21 zum Einsatz dieses Instruments sind weitgehend abgeschlossen. Im ersten Halbjahr 2013 werden ferner Informationsveranstaltungen für die Jugendgerichte, die Staatsanwaltschaft sowie die Jugendgerichtsund Jugendbewährungshelfer durchgeführt, um über das SAVRY und die Bedeutung bzw. das Zustandekommen der Risikoeinschätzung zu informieren. 3.3 Konsequente Durchsetzung der Schulpflicht Die Erfüllung der Schulpflicht ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Schul- und anschließende Berufslaufbahn und eine gelingende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Jedes Kind und jede bzw. jeder Jugendliche mit Wohnsitz in Hamburg hat das Recht, eine zu ihm passende Schule zu besuchen, unterliegt aber auch der Schulpflicht. Sachstand Wenn Schülerinnen und Schüler dem Unterricht fernbleiben, sind Schulen in der Verantwortung, dem nachzugehen. Hierzu schreibt die Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen folgende Schritte vor: Kontakt zu Schülerinnen und Schülern und deren Eltern aufnehmen, um den Verbleib des Schülers oder der Schülerin aufzuklären, die Ursachen für die Schulpflichtverletzung feststellen, die Fehlzeiten dokumentieren und geeignete pädagogische Maßnahmen ergreifen, um wieder einen regelmäßigen Schulbesuch sicherzustellen. Bei fünf aufeinander folgenden Tagen unentschuldigten Fehlens, in denen kein Kontakt 6) Diese Summe muss noch um den Betrag ergänzt werden, der Eimsbüttel zur Verfügung gestellt wird, sobald der Kontrakt geschlossen ist. 7

8 Drucksache 20/5972 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode zum Elternhaus oder den Sorgeberechtigten aufgenommen werden konnte, erfolgt eine Meldung an REBUS bzw. die schuleigenen Sozialpädagogen. Diese Meldung muss auch dann erfolgen, wenn bei sporadischem Fehlen innerhalb von vier Wochen kein Gespräch mit einem Sorgeberechtigten zur Problemlage zu Stande gekommen ist. Im Schuljahr 2011/12 gab es 630 formale Meldungen allgemeinbildender Schulen von Schulpflichtverletzungen entsprechend der Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen. Der Grund für einen Anstieg gegenüber dem Schuljahr 2010/11 (475 Meldungen) ist darin zu sehen, dass erstmals bei dieser Zählung auch die in den Stadtteilschulen aufgetretenen Fälle mitberücksichtigt wurden; seit Januar 2012 sind die Stadtteilschulen verpflichtet, alle Schulpflichtverletzungen, die gemäß Richtlinie an die schuleigenen Sozialpädagogen gemeldet wurden, zum Zweck der statistischen Erfassung auch REBUS zur Kenntnis zu geben. Die Weiterentwicklung des Regelwerks für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen u.a. in Rückkopplung mit Schulleitungen ist eingeleitet. So wird die Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen klarer als bisher von begründenden und nur empfehlenden Texten getrennt. Innerhalb der Richtlinie wird der Text an die erweiterten Handlungsmöglichkeiten, die mit der Einrichtung der Jugendberufsagentur gegeben sind, angepasst. Hier kann in Zukunft die Bearbeitungszeit zur Identifikation und Aufsuchung solcher Jugendlicher, die nach dem Abschluss der allgemeinbildenden Schule noch nicht in einer beruflichen Schule oder einer anderen geeigneten Ausbildungsmaßnahme angekommen sind, verkürzt werden. Schließlich soll durch eine redaktionelle Überarbeitung und Straffung von Formblättern und Musterschreiben die Anwendungssicherheit in den Schulen erhöht werden. Um die Prävention zu verbessern, werden beim Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule ab 2012 flächendeckend im Vorstellungsverfahren der 4,5-Jährigen alle Förderbedarfe bzw. besondere Kompetenzen erfasst und wo immer möglich einer individuellen Förderung zugeführt. Bei hartnäckiger Schulpflichtverletzung werden Schülerinnen und Schüler in Projektangebote eingebunden. Die Anzahl von ca. 160 Plätzen in diesen Projekten wird derzeit als ausreichend angesehen (siehe eine Zusammenstellung der vorhandenen Projekte zur Arbeit unter Das ESF-Projekt Schulverweigerung Die 2. Chance wird nach dem Auslaufen der ESF Finanzierung im Jahr 2013 als Regelaufgabe bedarfsangemessen weitergeführt. Dabei ist sicher zu stellen, dass alle von der Schule ergriffenen Maßnahmen der Integration bzw. Reintegration der Schüler und Schülerinnen in den Regelunterricht dienen. In seinem Arbeitsprogramm hat der Senat im Themenbereich Schule und Berufsbildung unter dem Schlagwort Qualitätsoffensive für besseren Unterricht vorgesehen, dass für die Durchsetzung der Schulpflicht die Jugendrichter(-innen) auch im Hinblick auf die Eltern zuständig sein sollen. Dementsprechend ist eine Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der Amtsgerichte in Bußgeldsachen auf dem Gebiet des Schulrechts in Vorbereitung. Die Verordnung, die sich an der entsprechenden Zuständigkeitsregelung in Berlin orientiert, wird zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Mit der Verlagerung der Zuständigkeit auf alle Hamburger Amtsgerichte, die auch jeweils über ein eigenes Jugendgericht verfügen, schafft der Senat die Voraussetzungen, dass die Jugendrichterinnen und Jugendrichter auch mit den gegen die Eltern zu verhängenden Bußgeldern befasst werden können. Die in den letzten Jahren weitgehend gleichbleibende Anzahl von gemäß Richtlinie neu bei REBUS gemeldeten Schulpflichtverletzungen kann als Indikator dafür gesehen werden, dass neben der intensiven Einzelfallbearbeitung mit hartnäckigen Schulverweigerern ein Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung der REBUS in der Sensibilisierung von Lehrkräften, schon erste Anzeichen von Schulversäumnissen wahrzunehmen und fachlich adäquat darauf zu reagieren, liegen muss. Aktuell führen REBUS Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Informationsveranstaltungen und Fortbildungen für Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen an Stadtteilschulen im Umgang mit Schulabsentismus durch. Auch das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung wird in den folgenden Jahren Fortbildungsangebote im Hinblick auf ein Verhindern von Schulpflichtverletzungen und ein Wieder-Verstetigen des Schulbesuchs für unterschiedliche Zielgruppen vorhalten. 3.4 Cop4U an Schulen Alle Hamburger Schulen werden an 503 Schulstandorten von einem der 234 Cop4U betreut. Damit betreut ein Cop4U durchschnittlich ca. 8

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/5972 zwei Schulstandorte. Die Cop4U sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die den Schulen im Rahmen der polizeilichen Zuständigkeiten als erste Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Ziel ist die Verbesserung des gegenseitigen Vertrauens, die Absprache gemeinsamer Maßnahmen zwischen den Schulen und der Polizei zur Eindämmung der Jugendkriminalität sowie die Gewährleistung eines flächendeckenden Standards der Kooperation. Die Maßnahmen der Cop4U gestalten sich sehr vielfältig und richten sich gezielt nach den jeweiligen Bedarfen der Schulen und der Polizei. Die Cop4U halten regelmäßigen Kontakt zur Schulleitung, zu den Fachkräften, der Schülerschaft sowie den Eltern und gewährleisten Präsenz vor, während und nach der Schulzeit sowie im Umfeld der Schule und auf den Schulwegen. Die Cop4U sind i.d. Regel auch Beamte des Besonderen Fußstreifendienstes (BFS) in den entsprechenden Stadtteilen. Die Zahl der Teilnahmen an schulischen Veranstaltungen bewegt sich im Jahr 2011 mit 678 weiterhin auf hohem Niveau (2010: 774, 2009: 723). Außerdem wurden 2011 durch Cop4U Sprechzeiten an Schulen durchgeführt (2010: 1.754, 2009: 1.577). Ab 2008 wurde die Zahl der Cop4U erhöht hierdurch war es möglich, zehn Stadtteile intensiver zu betreuen. Die Arbeit der Cop4U trägt zur intensiven Kooperation der Schulen mit der Polizei bei und wird unverändert fortgesetzt. Die ab Januar 2008 verstärkt betreuten zehn Stadtteile werden von den beteiligten Behörden regelmäßig unter kriminalgeografischen Aspekten bewertet, um die fachliche Notwendigkeit der Intensivierung der Arbeit der Cop4U in diesen Stadtteilen zu überprüfen. 3.5 Präventionsprogramm Kinder- und Jugenddelinquenz Der Schwerpunkt des Präventionsprogramms Kinder- und Jugenddelinquenz liegt auf der Gewaltprävention, der Stärkung des Opfers und der Zivilcourage sowie auf der Vermittlung von Normen. Seit 2008 werden verbindlich und flächendeckend in allen Schulen in den Klassenstufen 5 bis 8 je zwei Doppelstunden pro Schuljahr von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten durchgeführt. Weitere Aspekte der Optimierung und Ausweitung sind die Einführung von Standards bezüglich der Unterrichtsinhalte, der Unterrichtsmaterialien sowie der Vor- und Nachbereitung zwischen den Präventionsbeamten und den Lehrkräften. Mit Abschluss des Schuljahres 2011/12 kann mit dem Präventionsprogramm Kinder- und Jugenddelinquenz in der jetzigen Konzeption auf die Erfahrung von vier abgeschlossenen Schuljahren zurückgegriffen werden. Die Schüler, die im Sommer 2012 die Klassenstufe 8 beendet haben, sind die ersten, die in der Regel von Klasse 5 bis 8 durchgehend zweimal im Jahr Präventionsunterricht erhalten haben. Die Anzahl der im Präventionsprogramm tätigen Beamten liegt derzeit bei 166 7). Im Schuljahr 2008/09 wurden insgesamt Unterrichtsstunden durchgeführt. Im Schuljahr 2009/10 erhöhte sich die Zahl der Unterrichtsstunden auf 6.826, 2010/11 auf Im Schuljahr 2011/12 konnte die Anzahl der Unterrichtsstunden mit noch einmal gesteigert werden. Folgende Rahmenthemen sind den vier vom Präventionsprogramm erfassten Klassenstufen zugeordnet: Klasse 5 Opferprävention Klasse 6 Zeugen und Helfer Klasse 7 Gewalt gegen Personen und Sachen Klasse 8 Gewalt und danach? Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Schulen gestaltet sich weiterhin sehr positiv. Der Präventionsunterricht ist bei Schülern, Lehrkräften und Eltern gut akzeptiert. Die gemeinsame Vorbereitung des Unterrichts durch Polizeibeamte und Lehrkräfte ist Gegenstand in den Fortbildungen für Präventionsbeamte. Die BSB unterstützt die Schulen über die Beratungsstelle Gewaltprävention im LI standortspezifisch bei der Verzahnung des Präventionsunterrichts mit weiteren gewaltpräventiven Maßnahmen und Programmen. Die ersten Ergebnisse eines anonymisierten standardisierten Feedbackverfahrens (Erprobung Mai/Juni 2012) zeigen bei knapp 100 ausgewerteten Rückmeldebögen (Lehrkräfte schätzen die Umsetzung des Präventionsunterrichts durch die 7 ) Stichtag: 1. Oktober

10 Drucksache 20/5972 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Präventionsbeamten ein), dass die Polizeibeamten mit hohem Engagement und fachlicher Kompetenz den Unterricht durchführen. Die schulische Organisation und inhaltliche Absprache zwischen der Lehrkraft und dem Präventionsbeamten funktionieren sehr gut. Die Rückmeldung zu der Unterrichtsdurchführung ist in der Regel ebenfalls gut und sehr gut, die Inhalte werden verständlich vermittelt und klar strukturiert. Die Methoden sind zielorientiert und ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern sich aktiv und emotional zu beteiligen. Einzelne kritische Äußerungen sind z. B. stereotype Rollenbeschreibungen oder zu viel Frontalunterricht. Diese Rückmeldungen beziehen sich auf Einzelstunden und werden von den Lehrkräften und den Präventionsbeamtinnen und -beamten bewertet und gegebenenfalls verbessert. Das Feedbackverfahren wird fortgesetzt, die Erkenntnisse fließen einerseits in die zukünftigen Qualifizierungskurse der Präventionsbeamten ein, andererseits werden die Schulleitungen über die Beratungsstelle Gewaltprävention auf die Verknüpfungsnotwendigkeit der vorhandenen Programme hingewiesen, um die nachhaltige Wirksamkeit der Präventionsansätze zu fördern. 4. Intervention 4.1 Verbindliche Anti-Gewalt-Trainings Die Ausweitung und flächendeckende Umsetzung schulpraktischer Angebote und Auflagen gegen gewalttätiges Verhalten in der Schule stehen im Vordergrund dieser Maßnahme. Schulen erhalten fachliche und rechtliche Hinweise, Qualifizierungsangebote für Fachkräfte sowie eine Auswahl an Trainingskursen für Kinder und Jugendliche, um die Verbindlichkeit erzieherischer Maßnahmen zu stärken. Besonderes Ziel ist die verbindliche Zuweisung gewaltauffälliger Schülerinnen und Schüler gemäß 49 Hamburger Schulgesetz (HmbSG) in entsprechende von der Schule oder den REBUS vorgehaltene Trainingskurse. Desweiteren werden explizite Qualitätskriterien bzgl. der Durchführung und Umsetzung der Trainingskurse entwickelt, um den in der Qualifizierung gesetzten fachlichen Standard auch in der schulischen Praxis zu erhalten. Mit den verschiedenen Programmen gegen gewalttätiges Verhalten wurden seit 2008 insgesamt ca Schülerinnen und Schüler erreicht: Sozialtraining in der Schule Cool in School Koole Kerle Lässige Ladies Das gemeinsam zwischen BASFI, BSB und den Bezirken erarbeitete Rahmenkonzept zur Koope- Qualifizierungskurse für Fachkräfte Qualifizierte Fachkräfte Erreichte Schulen 13 (á 40 Std.) (á 100 Std.) (á 8 Std.) Durchgeführte Schülertrainings Erreichte Schüler 58 (14 Einheiten á 2 U.-Std.) ca (22 Einheiten á 3 U.-Std.) ca (5 Einheiten á 3 U.-Std.) ca. 200 Darüber hinaus wird die bisherige schulische Praxis im Umgang mit dem 49 HmbSG in den nächsten Jahren um unterstützende und begleitende Maßnahmen ergänzt: Schülerinnen und Schüler, die nach Gewaltvorfällen kurzfristig durch die Schulleitung oder gemäß Beschluss der Klassenkonferenz vom Unterricht ausgeschlossen werden, erhalten für diese Zeit fachliche Auflagen bzw. Weisungen, an die sie sich zu halten haben. Somit wird der Unterrichtsausschluss zur pädagogischen Betreuung, zur Konfliktbearbeitung, für Täter-Opfer-Gespräche, für Wiedergutmachungsleistungen und zur Reintegration in die Schule genutzt. Diese Maßnahmen werden von Schulen gemeinsam mit den REBUS, dem zuständigen bezirklichen Jugendamt und regional tätigen freien Trägern der Jugendhilfe entwickelt. 10

11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/5972 ration und Finanzierung regionaler Gruppenangebote ermöglicht die flächendeckende Umsetzung und die regionale Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe. Die Rückmeldungen zu den Qualifizierungsangeboten für Fachkräfte und den sozialen Trainingskursen für Schülerinnen und Schüler sind bisher sehr positiv und werden fortlaufend dokumentiert. 4.2 Anzeigepflicht an Schulen Die Richtlinie Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Schulen mit dem überarbeiteten Meldebogen ist seit September 2009 in Kraft. Diese Maßnahme dient einer schnelleren Hilfestellung für Schulen in schwierigen Situationen und fördert bzw. beschleunigt die überbehördliche Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendhilfe und der Polizei. Ergänzt wurde diese Maßnahme im Jahr 2011 durch die Inkraftsetzung der Richtlinie zum Umgang mit Mitteilungen der Staatsanwaltschaft und der Gerichte in Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende. Diese wurde seitens der BSB gemeinsam mit der Behörde für Justiz und Gleichstellung, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, der Polizei Hamburg, der BASFI und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erarbeitet und abgestimmt. Im Falle von Strafverfahren gegen Schülerinnen und Schüler, die auf Gewaltmeldungen von Schulen beruhen, sollen die Schulleitungen regelhaft von der Staatsanwaltschaft über die Anklageerhebung oder Verfahrenseinstellung beziehungsweise von den Gerichten über deren abschließende Entscheidung informiert werden. Sachstand und Bewertung Seit dem Schuljahr 2008/09 nutzen immer mehr Schulen den Gewaltmeldebogen bei schulischen Gewaltvorfällen. Dies führt zu einer verbesserten Bearbeitung der Einzelfälle und mittelfristig zur Stärkung der Handlungssicherheit im Umgang mit Gewalttaten an Schulen. Seit Herbst 2010 erfolgt eine Auswertung aller schulischen Gewaltmeldungen des jeweils vorangegangenen Schuljahres (Ergebnisse s. 2.2). Entsprechend können bei Steigerungsraten in spezifischen Deliktkategorien passgenaue Maßnahmen und Interventionen entwickelt bzw. angeboten werden. 4.3 Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Intensivpädagogische Unterbringung Das Regierungsprogramm des Senats sieht vor, dass für die gesamte Bandbreite der Reaktion auf Fehlverhalten angemessene Angebote vorgehalten werden, dazu gehört auch die Intensivpädagogische Unterbringung. Dabei ist es notwendig, auf unterschiedliche Zielgruppen (u.a. delinquente Jugendliche, Jugendliche mit psychiatrischen Problemen oder einer Suchtproblematik) jeweils mit spezifischen Angeboten zu reagieren. Aus Sicht der beteiligten Fachbehörden ist es daher zurzeit weder zielführend noch erforderlich, in Hamburg eine eigene, umfassende neue Einrichtung zu schaffen. Vielmehr sind die bundesweiten Einrichtungen mit insgesamt ca. 370 Plätzen zur Unterbringung nach 1631 b BGB zu nutzen. So ist es möglich, dass die Minderjährigen aus Hamburg (zurzeit 15) gemäß ihrer speziellen Problematik in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht werden. Gleichzeitig ist es sinnvoll, delinquente Minderjährige aus ihrem bisherigen Milieu herauszulösen und szenefern unterzubringen. Auch wenn die Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) Freiheitsentziehende Maßnahmen (2010) ein überwiegend positives Fazit hinsichtlich der Effekte freiheitsentziehender Maßnahmen zieht, stellt die Beendigung der Maßnahme ein weiteres kritisches Lebensereignis für den Minderjährigen dar. Es bedeutet erneute Trennung von vertrauten Orten und Abläufen sowie erneute Beziehungsabbrüche verbunden mit der Aufnahme und Gestaltung neuer Beziehungen. Daher hat der Senat ein verbindliches Übergangsmanagement eingeführt, das im Bereich der Jugendhilfe im Anlagenband zur Fachanweisung Hilfen zur Erziehung und im schulischen Bereich in der Kooperationsvereinbarung zwischen der Abteilung Prävention, Intervention und Beratung (LIP) im LI und den REBUS verankert ist. Ein wesentliches Ziel ist die Wiedereingliederung in das Bildungssystem. Im Übergangsmanagement ist verbindlich geregelt, dass Jugendamt/Familieninterventionsteam und REBUS zusammenarbeiten, drei Monate vor Beendigung einer auswärtigen Unterbringung die konkrete Planung für die Anschlussmaßnahmen in das Bildungssystem 11

12 Drucksache 20/5972 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode und die Jugendhilfemaßnahmen unter Einbeziehung des Minderjährigen und seiner Sorgeberechtigten sowie der Einrichtung beginnt, spätestens sechs Wochen vor Beendigung der Geschlossenen Unterbringung (GU) die Folgeeinrichtungen und -maßnahmen feststehen sowie fachliche Standards wie zum Beispiel die Mitbestimmung des Minderjährigen, Unterstützung durch Eltern und soziales Umfeld einzuhalten sind. Bei einer ungeplanten Beendigung der Maßnahme ist das Verfahren schnellstmöglich einzuleiten. Die Entlassung eines Minderjährigen aus einer GU ist der Koordinierungsstelle im Obachtverfahren mitzuteilen, sofern er vorher auf der Obachtliste war Frühere Anrufung des Familiengerichts Dem durch das Handlungskonzept verfolgten Ziel, bereits durch eine frühere Intervention bei unter 14-jährigen strafunmündigen Kindern ein Abrutschen in eine kriminelle Karriere zu verhindern, kommt entgegen, dass der Bundesgesetzgeber die familiengerichtlichen Eingriffsmöglichkeiten mithilfe des 2008 in Kraft getretenen Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (BGBl. I 2008 S. 1188) durch eine Herabsetzung der Eingriffsschwelle und ergänzende verfahrensrechtliche Verbesserungen erweitert hat. Um kraft gerichtlicher Autorität die Handlungsmöglichkeiten der Jugendhilfe zu verbessern und das Potential niedrigschwelliger Maßnahmen unterhalb des Sorgerechtsentzuges zu nutzen, wurden etwa durch Veränderungen in 1666 BGB die Voraussetzungen für eine frühere Anrufung des Familiengerichts geschaffen. In gemeinsamen Gesprächen, die im Rahmen einer durch die Behörde für Justiz und Gleichstellung einberufenen und unter anderem mit Vertretern der Familiengerichte und der Jugendhilfe besetzten Arbeitsgemeinschaft geführt worden sind, hat sich gezeigt, dass der mit dem Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls eingetretene Paradigmenwechsel in der Hamburger Praxis noch nicht vollständig vollzogen worden ist. Die Familiengerichte wünschen sich oftmals eine frühere Anrufung, um die Möglichkeit zu erhalten, ihre spezifischen Kompetenzen einzusetzen. Das Spektrum, in dem sich die Aufgabenbereiche des Jugendamtes einerseits und des Familiengerichts andererseits überschneiden, hat sich vergrößert. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind ausreichend. Gegenwärtig besteht diesbezüglich auch nach Befragung der Praxis kein Änderungsbedarf. Um die Zusammenarbeit zwischen Familiengericht, Jugendamt und Schule zu intensivieren und zu verstetigen, sollen zukünftig gemeinsame Veranstaltungen von Seiten der Fachbehörden angeboten werden, etwa zur fachlichen und interdisziplinären Fortbildung. Eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung der Behörde für Justiz und Gleichstellung hat damit begonnen, hierzu Kriterien zu erarbeiten und Fallgruppen zu identifizieren, die frühzeitiger an die Familiengerichte gemeldet werden sollen. Die Zielgruppe wird auf den Bereich der Minderjährigen (unter 18 Jahren) ausgeweitet, so dass auch die Staatsanwaltschaft beteiligt wird. 4.4 Konsequente und passgenaue Reaktionen der Justiz Um eine konsequente und passgenaue Reaktion der Hamburger Justiz auf Gewaltdelikte von Jugendlichen und Heranwachsenden zu gewährleisten, ist zum einen das bisherige Schwellentäterprogramm überarbeitet und zum Prioritären Jugendstrafverfahren für gewalttätige Schwellentäter (PriJuS Gewalt) weiterentwickelt worden. Zum anderen ist das Gewalttäterkonzept Projekt täterorientierte Kriminalitätsbekämpfung (PROTÄKT) ausgebaut worden Prioritäres Jugendstrafverfahren für gewalttätige Schwellentäter (PriJuS Gewalt) Ziel von PriJuS Gewalt ist es, in möglichst kurzer Zeit mit den Mitteln des Jugendstrafrechts erzieherisch auf Jugendliche einzuwirken, die durch erhebliche Gewaltdelikte auffällig geworden sind, jedoch noch nicht die Voraussetzungen für die Aufnahme in das PROTÄKT-Programm erfüllen. Dies kommt einem dem PROTÄKT-Programm vorgelagerten Gewaltschwellentäterprogramm gleich, das die Entwicklung zum Mehrfachgewalttäter durchbrechen soll. Die Altershöchstgrenze der Zielgruppe wurde um ein Jahr angehoben, so dass nunmehr der Definition des Jugendgerichtsgesetzes entsprechend alle Jugendlichen erfasst werden, die zur Tatzeit noch nicht 18 Jahre alt sind. Ein fest umgrenzter Katalog von Gewaltdelikten sowie klare, an die Be- 12

13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/5972 gehungsweise und die Folgen der begangenen Gewalttat anknüpfende Auswahlkriterien erhöhen die Praktikabilität des Konzepts. Das Konzept PriJuS Gewalt wird seit dem 1. Juni 2012 umgesetzt. Alle bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung beteiligten Stellen können ein Verfahren im Gegensatz zum bisherigen Konzept ohne vorherige Abstimmung mit den übrigen Verfahrensbeteiligten als PriJuS-Gewalt- Fall kennzeichnen und so veranlassen, dass das Verfahren nachfolgend wie eine Haftsache beschleunigt behandelt wird. Dadurch wird das Maß der in Jugendstrafverfahren ohnehin gebotenen Beschleunigung bei der Bearbeitung und im Zusammenwirken zwischen Polizei, Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe, Jugendgericht und gegebenenfalls Jugendarrestanstalt nochmals erhöht. Dies gilt auch für die durch die Polizei identifizierten PriJuS-Gewalt-Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft durch die Einschaltung der Jugendgerichtshilfe oder die Durchführung eines staatsanwaltschaftlichen Ermahnungsgespräches noch die Herbeiführung der Voraussetzungen des 45 Absatz 2 JGG beabsichtigt. Bisher (Stand: 1. Oktober 2012) wurden 31 Verfahren als PriJuS-Gewalt-Fälle gekennzeichnet. Allerdings bleibt die Dauer eines Ermittlungsverfahrens von vielen äußeren Faktoren abhängig, die nicht oder nur in einem gewissen Umfang durch die Sachbearbeitung beeinflussbar sind. Verzögerungen können sich beispielsweise durch Anträge der Verteidigung ergeben oder in Fällen, in denen die Beiziehung anderer Akten erforderlich ist. Für die Fälle, in denen sich der Abschluss des Verfahrens verzögert, sind gesonderte Verfahrensempfehlungen erarbeitet worden, die mit Hilfe von vorläufigen Anordnungen über die Erziehung nach 71 JGG einen denkbaren Weg zu einer schnellen erzieherischen Reaktion durch den Jugendrichter aufzeigen. Hierbei kommt insbesondere der Jugendgerichtshilfe eine tragende Rolle zu. Sie soll mit konkreten Maßnahmenvorschlägen direkt oder über die Staatsanwaltschaft an die Jugendgerichte herantreten, um so deren Entscheidungsfindung zu erleichtern. Als konkreter Maßnahmenvorschlag kommt etwa die Anordnung in Betracht, den Aufenthalt an bestimmten Orten zu unterlassen oder die Anordnung, regelmäßig am Schulunterricht teilzunehmen. Die Überarbeitung der Verfahrensempfehlungen war erforderlich, weil das PriJuS -Konzept in seiner bis Mai 2012 geltenden Fassung in der Praxis nicht die erhoffte Akzeptanz erfahren hat. Nach den nunmehr seit Anfang Juni gewonnenen Erfahrungen wird das veränderte Konzept insbesondere durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft auf Grund der erhöhten Praktikabilität gut angenommen. Die praktische Überprüfung des Konzepts erfolgt in einer Begleitarbeitsgruppe, an der alle beteiligten Stellen teilnehmen. Diese Arbeitsgruppe kann gegebenenfalls für notwendig erachtete konzeptionelle Veränderungen beschließen Projekt täterorientierte Kriminalitätsbekämpfung (PROTÄKT) Ziel des PROTÄKT-Programms ist es, die Entwicklung passgenauer justizieller Maßnahmen durch eine täterorientierte Verfahrensbearbeitung zu fördern und so die Strafverfolgung besonders gewaltauffälliger Jugendlicher und Heranwachsender effektiver und zielorientierter zu gestalten. In das Programm werden auch weiterhin Beschuldigte aufgenommen, die innerhalb kurzer Zeit in qualitativ bzw. quantitativ erheblicher Weise mit Gewaltdelikten in Erscheinung getreten sind und die nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft besonders gefährdet sind, in eine gewalttätige kriminelle Karriere abzugleiten. Durch eine personelle Aufstockung sind zum 1. Oktober 2011 zwei weitere Sonderdezernate bei der Staatsanwaltschaft eingerichtet worden, so dass nunmehr insgesamt sechs Sonderdezernate zur Verfügung stehen. Dies war die Voraussetzung, um in der Folgezeit wesentlich mehr Beschuldigte in das PROTÄKT-Programm aufnehmen zu können. Derzeit (Stand: 1. Oktober 2012) werden insgesamt 202 PROTÄKT-Täter geführt. Mit der Aufnahme der oder des Jugendlichen in das PROTÄKT-Programm geht eine Zuständigkeitskonzentration bei Polizei, Staatsanwaltschaft und soweit rechtlich zulässig Gericht einher, die zu einer umfassenden Kenntnis über alle laufenden Verfahren auf allen Bearbeitungsebenen führt und den Informationsaustausch zwischen den jeweils festen Ansprechpartnern erleichtert. Auch bereits gerichtsanhängige Verfahren gehen bei der Aufnahme der oder des Beschuldigten in das PROTÄKT-Programm in die Zuständigkeit eines Sonderdezernats der Staatsanwaltschaft über. Durch die Dokumentation der persönlichen Lebensumstände in den begleitenden Täterakten wird eine besondere Informationsdichte über das familiäre und soziale Umfeld und die persönliche Entwicklung erreicht, die eine den tatsächlichen Bedürfnissen der oder des Betroffenen 13

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