Studiengang BIS, PO 2016 Information für Studierende Ausführliche Fassung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Studiengang BIS, PO 2016 Information für Studierende Ausführliche Fassung"

Transkript

1 Studiengang BIS, PO 2016 Information für Studierende Ausführliche Fassung I. Worum geht es überhaupt? Die Prüfungsordnung ist die verbindliche Grundlage für Ihren Studiengang. Sie regelt, welche Module zu besuchen sind (das sog. Curriculum) und welche Regeln zu beachten sind (z. B. für die Wiederholung von Prüfungen). Ab WS 2016/17 gilt für den Studiengang Wirtschaftsinformatik eine geänderte Prüfungsordnung, die PO Sie tritt an die Stelle der bisher gültigen PO Mit der PO 2016 wurden einige Änderungen vorgenommen, um der Weiterentwicklung des Fachgebiets Rechnung zu tragen, das Studienangebot zu verbessern und erkannten Fehlentwicklungen in den Studienverläufen entgegenzuwirken. Die PO 2016 umfasst Änderungen bei den Modulen und bei den Regeln. Hier zunächst eine kurze Übersicht, in welchen Bereichen sich etwas ändert: Modul-Änderungen: 1. Verschiebungen zwischen Pflicht- und Ergänzungsbereich 2. Modul Praxisphasenseminar 3. Mehr Möglichkeiten im Ergänzungsbereich a) Neue Ergänzungsmodule b) Öffnung von Schwerpunkt-Modulen c) Ergänzungsmodule auch auf Englisch d) Wegfall der Auswahlregel e) Anerkennung von Auslandsleistungen 4. Umbenennung von Modulen Regel-Änderungen: 5. Übergang vom ersten in den zweiten Studienabschnitt 6. Verbindliche Wahl eines Schwerpunktes 7. Wiederholung von bestandenen Prüfungen zur Notenverbesserung 8. Mündliche Ergänzungsprüfungen Die wesentlichen Grundzüge des Studiengangs bleiben jedoch erhalten, insbesondere die Gliederung des Studiums in einen ersten und einen zweiten Studienabschnitt, der Aufbau des zweiten Studienabschnitts aus Pflichtmodulen, den Modulen des gewählten Schwerpunktes sowie Ergänzungsmodulen, das Angebot der bisherigen vier Schwerpunkte sowie die zwei ins Studium integrierten Praxisphasen. Studiengang BIS, PO 2016 Information für Studierende Ausführliche Fassung Seite 1 von 10

2 II. Ab wann und für wen gelten die Änderungen? Grundsätzlich gilt die geänderte Prüfungsordnung ab Beginn des WS 2016/17 für alle Studierenden des Studiengangs BIS. Aber es gibt Ausnahmen: Wenn Sie im Studium schon sehr weit fortgeschritten sind, haben Sie wahrscheinlich die letzten ein oder zwei Semester, die noch vor Ihnen liegen, schon sehr genau geplant. Dann soll Ihnen nicht zugemutet werden, Ihre Planung noch einmal zu ändern, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen (Vertrauensschutz). Konkret: Wer sein Studium innerhalb von zwei weiteren Semestern abschließt, also bis zum Ende des SS 2017, kann dies noch auf der Grundlage der bisher gültigen PO 2009 tun. Diese Regelung wird im Einzelnen wie folgt umgesetzt: Studierende, die zu Beginn des WS 2016/17 bereits 180 Credits oder mehr erworben haben, bleiben wie bisher in der PO Sie können aber in die PO 2016 wechseln, wenn sie das möchten. Alle anderen also Studierende, die zu Beginn des WS 2016/17 weniger als 180 Credits erworben haben werden der PO 2016 zugeordnet. Sie können aber in die PO 2009 zurückwechseln, wenn sie das möchten. Dazu müssen sie allerdings glaubhaft machen, dass der Abschluss des Studiums bis zum Ende des SS 2017 geplant ist und dass diese Planung unter Berücksichtigung des bisherigen Studienverlaufs auch realistisch ist. Ein Jahr später ab Beginn des WS 2017/18 gilt für alle Studierenden nur noch die PO 2016, also auch für diejenigen, die bis dahin noch in der PO 2009 waren, aber ihr Studium noch nicht beendet haben. 1 Zu einzelnen Bestimmungen der PO 2016 gibt es darüber hinaus noch spezifische Ausnahmeregeln als Vertrauensschutz. Näheres hierzu in den nächsten Abschnitten. 1 In Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss die Frist dafür, das Studium auf Grundlage der PO 2009 abzuschließen, um maximal ein Semester verlängern. Dies gilt aber nur dann, wenn Studierende das Versäumnis, ihr Studium fristgerecht abzuschließen, nicht zu vertreten haben oder wenn es als Folge der Frist zu einer unzumutbaren Härte kommen würde. Studiengang BIS, PO 2016 Information für Studierende Ausführliche Fassung Seite 2 von 10

3 III. Wie sehen die Änderungen bei den Modulen im Einzelnen aus? 1. Verschiebungen zwischen Pflicht- und Ergänzungsbereich Bei folgenden Modulen ändert sich die Zuordnung zum Pflicht- bzw. Ergänzungsbereich: o Modul Informationssicherheit : war bisher Ergänzungsmodul, wird nun zum Pflichtmodul (neue Modulnummer: BIS-207). o Modul Interorganisational Business Computing ( IBC ): war bisher Pflichtmodul, wird nun im Gegenzug zum Ergänzungsmodul (neue Modulnummer: BIS-259). o Modul Themenübergreifendes WI-Projekt : war bisher Pflichtmodul, wird nun ebenfalls zum Ergänzungsmodul (neue Modulnummer: BIS-276). Dadurch wird der Pflichtbereich insgesamt um 6 Credits verkleinert, im Gegenzug wird der Ergänzungsbereich um 6 Credits vergrößert. Künftig sind also Ergänzungsmodule im Umfang von insgesamt 30 Credits zu absolvieren. Wer sein Studium innerhalb von zwei weiteren Semestern abschließt, also bis Ende des SS 2017, kann dies noch auf Grundlage der bisher gültigen PO 2009 tun. Näheres wurde bereits in Abschnitt II ausgeführt. 2. Modul Praxisphasenseminar Im Modul BIS-292 Praxisphasenseminar wird künftig nur noch eine einzige Note statt zwei Teilnoten vergeben. Als Prüfungsleistung wird das sog. Portfolio neu eingeführt. Organisatorisch wird das Modul weitgehend unverändert in Form von zwei Blockseminaren durchgeführt, von denen eines vor und eines nach der Praxiszeit absolviert werden soll. Nähere Informationen über die Prüfungsleistung Portfolio erhalten Sie im ersten Blockseminar. Studierende, die bereits eine der beiden Teilmodul-Prüfungen bestanden haben, haben noch zwei Semester Zeit also bis Ende des SS 2017, die Prüfung auch im anderen Teilmodul nach der bisherigen Regelung abzulegen und so das Modul zu vervollständigen. Studiengang BIS, PO 2016 Information für Studierende Ausführliche Fassung Seite 3 von 10

4 3. Mehr Möglichkeiten im Ergänzungsbereich Im zweiten Studienabschnitt gibt es für den Bereich der Ergänzungsmodule neue Möglichkeiten: a) Neue Ergänzungsmodule: Die Prüfungsordnung sieht vier weitere Ergänzungsmodule vor: o BIS-268 Mobile Computing o BIS-272 IT-Lösungen für den Mittelstand o BIS-274 Kennzahlenbasierte Unternehmenssteuerung o BIS-278 Verwaltungsinformatik Wie bisher schon gilt, dass jedes Semester nur eine Auswahl der insgesamt möglichen Ergänzungsmodule angeboten werden. Näheres dazu ist der jeweils aktuellen Mehrsemesterplanung zu entnehmen. b) Öffnung von Schwerpunkt-Modulen: Folgende Module aus dem nicht gewählten Schwerpunkt können künftig als Ergänzungsmodule absolviert werden: o BIS-211 Informationsmanagement o BIS-221 Produktion und Logistik o BIS-231 CRM-Prozesse o BIS-241 Data Warehousing c) Ergänzungsmodule auch auf Englisch: Schon in der Vergangenheit wurden hin und wieder Ergänzungsmodule in englischer Sprache durchgeführt. Diese Möglichkeit wird nun auch in der Prüfungsordnung verankert. Formal geschieht dies in der Prüfungsordnung dadurch, dass die Ergänzungsmodule auf Teilmodulebene gedoppelt werden: Alternativ zum deutschsprachigen Teilmodul wird ein englischsprachiges Teilmodul vorgesehen. Das Modul ist bestanden, wenn entweder das deutsche oder das englische Teilmodul bestanden wurde. Wird das Modul auf Englisch absolviert, wird dies künftig auch im Zeugnis entsprechend ausgewiesen. Näheres darüber, welche Ergänzungsmodule in welchem Semester auf Deutsch bzw. Englisch angeboten werden, ist der jeweils aktuellen Mehrsemesterplanung zu entnehmen. Studiengang BIS, PO 2016 Information für Studierende Ausführliche Fassung Seite 4 von 10

5 d) Wegfall der Auswahlregel: Nach der bisherigen Regelung musste im Ergänzungsbereich zwingend mindestens eines der Module Soziale Kompetenz Vertiefung und Wirtschaftsenglisch 2 absolviert werden. Diese Regel entfällt, Sie können künftig im Ergänzungsbereich frei wählen. Trotzdem ist es auch weiterhin sehr zu empfehlen, mindestens eines der genannten Module zu absolvieren, insbesondere Soziale Kompetenz Vertiefung. Es hat sich gezeigt, dass soziale Kompetenz neben der Fach- und Methodenkompetenz ein besonders wichtiger Erfolgsfaktor für den Berufseinstieg und die weitere berufliche Entwicklung ist. e) Anerkennung von Auslandsleistungen: Leistungen, die im Rahmen eines Auslandssemesters erbracht wurden, können künftig im Ergänzungsbereich sehr viel flexibler als bisher anerkannt werden, auch dann, wenn es keine unmittelbar entsprechenden Module im hiesigen Studiengang gibt. Möglich ist dies für Leistungen im Umfang von bis zu 24 Credits. Alternativ ist auch weiterhin die Anerkennung von Auslandsleistungen als 1. Praxisphase möglich. Über Näheres berät Sie der International Coordinator oder das TIP (Team International Programmes). Keine Regelungen notwendig, da es sich um neue, zusätzliche Möglichkeiten handelt. 4. Umbenennung von Modulen In folgenden zwei Fällen wird die Bezeichnung aktualisiert: o Das Teilmodul BIS (bisher Kommunikationstechniken ) heißt künftig Präsentation und Kommunikation. o Das Modul BIS-203 (bisher Betriebssysteme ) heißt künftig Betriebssysteme und Netzwerke. Keine Regelung notwendig, da lediglich Namensänderung. Studiengang BIS, PO 2016 Information für Studierende Ausführliche Fassung Seite 5 von 10

6 IV. Wie sehen die Änderungen bei den Regeln im Einzelnen aus? 5. Übergang vom ersten in den zweiten Studienabschnitt Schon bisher sah die Prüfungsordnung vor, dass zunächst der erste Studienabschnitt abgeschlossen werden soll, bevor der zweite Studienabschnitt begonnen wird. In der Praxis wurde dies von Studierenden oft nicht beachtet. Als Folge davon ergaben sich vielfach Probleme, z. B. dadurch, dass beim Besuch von Modulen des zweiten Studienabschnitts fachliche Voraussetzungen fehlten (etwa Absolvieren von Projekten ohne solide Kenntnisse im Projektmanagement), dass Studierende schwierige Module des ersten Studienabschnitts zu lange hinausgeschoben haben und dadurch ein erhöhtes Risiko eingegangen sind, an der 7-Semester-Grenze für das Bestehen der Vorprüfung endgültig zu scheitern. Daher regelt die PO 2016 den Übergang vom ersten in den zweiten Studienabschnitt nun sehr viel präziser. Im Einzelnen: Grundregel: Erst dann, wenn Sie die komplette Vorprüfung das sind alle Prüfungen des ersten Studienabschnitts bestanden haben, werden Sie zu den Prüfungen des zweiten Studienabschnitts zugelassen. Öffnungsklausel: Für den Fall, dass Sie z. B. im 4. Semester noch einige wenige Prüfungen aus dem ersten Studienabschnitt offen haben, damit aber für ein Semester nicht vollständig ausgelastet wären, besteht die Möglichkeit, einige der folgenden sechs Pflichtmodule aus dem zweiten Studienabschnitt bereits vorzuziehen, auch wenn der erste Studienabschnitt noch nicht vollständig bestanden ist: o BIS-201 Anwendungsprogrammierung o BIS-202 Software Engineering o BIS-203 Betriebssysteme und Netzwerke o BIS-204 Verteilte Anwendungen o BIS-205 Electronic Business and Electronic Commerce o BIS-207 Informationssicherheit Beachten Sie dabei aber, welche Fachkenntnisse in den Modulen jeweils vorausgesetzt werden. Zu allen anderen Modulen des zweiten Studienabschnitts werden Sie erst dann zugelassen, wenn der erste Studienabschnitt komplett bestanden ist. Von dieser Regel wird es keine Ausnahmen geben auch dann nicht, wenn Sie beispielsweise Prüfungen nicht bestanden haben oder wenn Sie Prüfungstermine wegen Krankheit versäumt haben. 2 Um unerwünschte Studienzeitverlängerungen zu vermeiden, wird daher dringend empfohlen: 2 Für besonders schnelle Studierende aber wirklich auch nur für diese gibt es eine weitere Öffnungsklausel, um diesen Personenkreis durch die Regelung nicht unnötig auszubremsen. Diese Öffnungsklausel ist an sehr enge Voraussetzungen geknüpft. Lassen Sie sich ggf. vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beraten. Studiengang BIS, PO 2016 Information für Studierende Ausführliche Fassung Seite 6 von 10

7 1. Absolvieren Sie mit erster Priorität sämtliche Module des ersten Studienabschnitts, bevor Sie anfangen, Module des zweiten Studienabschnitts zu absolvieren. 2. Erst dann, wenn Sie im ersten Studienabschnitt nur noch so wenige Module offen haben, dass Sie damit im Semester nicht mehr ausgelastet wären, fangen Sie an, Module aus dem zweiten Studienabschnitt hinzuzunehmen. 3. Geben Sie auch dann weiterhin den noch offenen Modulen des ersten Studienabschnitts die erste Priorität. Sollte sich im Verlauf des Semesters herausstellen, dass Sie sich zu viel zugemutet haben, melden Sie sich lieber rechtzeitig von Prüfungen des zweiten Studienabschnitts wieder ab. Sparen Sie keinesfalls an der Vorbereitungszeit für die noch offenen Prüfungen des ersten Studienabschnitts. Anders ausgedrückt: Sparen Sie sich Ihre sechs Joker die zugelassenen Pflichtmodule des zweiten Studienabschnitts so lange wie möglich auf. Verbrauchen Sie sie nicht zu früh, es könnte dazu führen, dass sich Ihr Studium unnötig verlängert. Die Neuregelung wird erst zwei Semester später wirksam, gilt also ab dem WS 2017/18. Dadurch haben Sie genug Zeit, Ihre Studienplanung auf die neuen Regeln auszurichten. Handhabung dieser Regelung bei Auslandssemestern und bei der 1. Praxisphase: Auslandssemester (soweit gewünscht) und Praxisphasen gehören zum zweiten Studienabschnitt. Daher ist es grundsätzlich erforderlich, dass bei Antritt des Auslandssemesters bzw. der 1. Praxisphase die Vorprüfung bestanden ist. Allerdings erfordern Auslandssemester einen organisatorischen Vorlauf von ca. zwei Semestern, Praxisphasen von bis zu einem Semester. Zu Beginn dieses notwendigen Vorlaufs können Sie ggf. noch gar nicht sicher sein, dass Sie tatsächlich bis zum Antritt des Auslandssemesters bzw. der Praxisphase die Vorprüfung definitiv bestanden haben werden. Es könnte ja sein, dass Sie bis dahin eine Prüfung nicht bestehen oder an einer Prüfung wegen Krankheit nicht teilnehmen können. So könnte es passieren, dass sich kurz vor Antritt (oder sogar erst nach Antritt) des Auslandssemesters bzw. der Praxisphase herausstellt, dass Sie den ersten Studienabschnitt anders als geplant doch noch nicht bestanden haben. Müssen Sie dann im letzten Moment alles absagen? Nein vorausgesetzt, Sie hatten eigentlich alles vernünftig durchgeplant. Konkret bedeutet das folgende Handhabung: 1. Zu Beginn Ihrer Planung für ein Auslandssemester bzw. für die 1. Praxisphase benötigen Sie eine realistische Planung dafür, wann Sie die noch ausstehenden Prüfungen des 1. Studienabschnitts ablegen werden. Und zwar so, dass Sie bis zum Antritt des Auslandssemesters bzw. der 1. Praxisphase die Vorprüfung komplett bestanden haben. 2. Sollte zu dem Zeitpunkt, an dem Sie das Auslandssemester bzw. die 1. Praxisphase antreten wollen, die Vorprüfung noch nicht bestanden sein, dann muss für jede noch nicht bestandene Prüfung des ersten Studienabschnitts zumindest Ihr ernsthafter Versuch erkennbar sein, diese Prüfung zu bestehen: d. h. für jede noch offene Prüfung muss zumindest ein (nicht bestandener) erster Versuch oder eine Nichtteilnahme an der angemeldeten Prüfung wegen Krankheit (oder aus anderem triftigen Grund) vorliegen. Nur dann können Sie Ihr Auslandssemester bzw. Ihre 1. Praxisphase wie geplant antreten. Studiengang BIS, PO 2016 Information für Studierende Ausführliche Fassung Seite 7 von 10

8 Lassen Sie sich am besten zu Beginn Ihrer Planungen beraten: für Auslandssemester beim TIP und/oder beim International Coordinator, für die 1. Praxisphase bei der Prüfungsverwaltung, beim Prüfungsausschussvorsitzenden und/oder beim Praxisphasenbeauftragten. 6. Verbindliche Wahl eines Schwerpunktes Nach dem Bestehen des ersten Studienabschnitts müssen Sie gegenüber der Prüfungsverwaltung verbindlich erklären, welchen Schwerpunkt sie wählen wollen. Erst dann können Sie in den Modulen des Schwerpunktes und in den Ergänzungsmodulen zur Prüfung zugelassen werden. Die Wahl des Schwerpunktes kann nachträglich einmal geändert werden, aber nicht öfter. Keine Regelung notwendig. Soweit Studierende bei der Umstellung auf die PO 2016 bereits Module in einem Schwerpunkt absolviert haben, wird dieser Schwerpunkt als gewählt eingetragen. 7. Wiederholung von bestandenen Prüfungen zur Notenverbesserung Bisher war es in sehr vielen Fällen möglich, bestandene Prüfungen zum Zweck der Notenverbesserung zu wiederholen. Dies hat oftmals dazu geführt, dass Studierende auch dann einen Wiederholungsversuch unternommen haben, wenn es im Grunde gar nicht sinnvoll war. Dadurch ist bei bei allen Beteiligten unnötiger Mehraufwand entstanden, bei den Studierenden hat sich ggf. sogar die Studienzeit unnötig verlängert. Die PO 2016 schränkt daher die Möglichkeiten zur Wiederholung bestandener Prüfungsleistungen ein. Im Einzelnen gelten folgende Bestimmungen: Im ersten und im zweiten Studienabschnitt kann jeweils eine bestandene Prüfungsleistung zum Zweck der Notenverbesserung wiederholt werden. Voraussetzung ist wie bisher, dass die Prüfung gleich im ersten Versuch bestanden wurde. Anders als bisher ist es nicht mehr notwendig, dass die Wiederholung zum nächstmöglichen Prüfungstermin erfolgt. Die Wiederholung muss jedoch für den ersten Studienabschnitt spätestens im 4. Fachsemester, für den zweiten Studienabschnitt spätestens im 8. Fachsemester erfolgen. Die eine Wiederholungsmöglichkeit je Studienabschnitt ist kostbar: Wenn Sie sie nutzen wollen, überlegen Sie gut, bei welcher Prüfung es am sinnvollsten ist. Die Neuregelung wird erst ein Semester später wirksam, gilt also ab dem SS Prüfungen, die Sie im SS 2016 im Erstversuch bestanden haben, können Sie also im WS 2016/17 auf Grundlage der bisherigen Regeln wiederholen. Die bis einschließlich WS 2016/17 erfolgten Wiederholungen bestandener Prüfungen werden bei der Anwendung der neuen Regel nicht mitgezählt. Studiengang BIS, PO 2016 Information für Studierende Ausführliche Fassung Seite 8 von 10

9 8. Mündliche Ergänzungsprüfungen Bisher war es im gesamten Verlauf des Studiums bis zu dreimal möglich, eine mündliche Ergänzungsprüfung abzulegen (bei unterschiedlichen Modulen, versteht sich). Die PO 2016 beschränkt diese Anzahl auf eine mündliche Ergänzungsprüfung im gesamten Verlauf des Studiums. Mit anderen Worten: Wenn es Ihnen zum ersten Mal passiert, dass Sie eine schriftliche Prüfungsleistung im dritten Versuch nicht bestehen, dann haben Sie mit der mündlichen Ergänzungsprüfung noch einmal eine allerletzte Chance. Wenn es Ihnen zum zweiten Mal passiert, dann ist mit der nicht bestandenen schriftlichen Prüfungsleistung das Studium sofort beendet (endgültig nicht bestanden). Spätestens dann, wenn Sie einmal in der mündlichen Ergänzungsprüfung waren (und diese bestanden haben), sollten Sie alles daransetzen, künftig jeden weiteren Drittversuch einer Prüfung unmittelbar zu bestehen. Für Prüfungen, bei denen Studierende bis zum Ende des SS 2016 den ersten, zweiten oder dritten Versuch abgelegt haben, gilt die bisherige Regel mit bis zu drei mündlichen Ergänzungsprüfungen. Soweit nach den alten Regeln bereits eine oder zwei mündliche Ergänzungsprüfungen durchgeführt wurden, kann nach der neuen Regelung trotzdem noch eine mündliche Ergänzungsprüfung stattfinden. Soweit aber nach den alten Regeln bereits drei mündliche Ergänzungsprüfungen durchgeführt wurden, gibt es nach der neuen Regelung keine weitere mündliche Ergänzungsprüfung mehr. Studiengang BIS, PO 2016 Information für Studierende Ausführliche Fassung Seite 9 von 10

10 V. Worauf müssen Sie ganz besonders achten? Kritisch können am ehesten die folgenden Bestimmungen für Sie werden. Daher ist zu empfehlen, hierauf besonderes Augenmerk zu richten: Nur wer sein Studium innerhalb von zwei weiteren Semestern abschließt, also bis zum Ende des SS 2017, kann dies noch auf der Grundlage der bisher gültigen PO 2009 tun. Informationssicherheit wird zum Pflichtmodul, Interorganisational Business Computing und das Themenübergreifende WI-Projekt werden zu Ergänzungsmodulen. Damit umfasst der Ergänzungsbereich künftig 30 Credits. Der zweite Studienabschnitt darf erst dann begonnen werden, wenn der erste Studienabschnitt vollständig(!) bestanden ist. Einzige Ausnahme: Bestimmte Pflichtmodule aus dem zweiten Studienabschnitt dürfen auch kurz vor Ende des ersten Studienabschnitts bereits besucht werden. Die Wiederholung bestandener Prüfungen zum Zweck der Notenverbesserung ist nur noch möglich bei jeweils einer einzigen Prüfung im ersten und im zweiten Studienabschnitt. Im gesamten Verlauf des Studiums ist nur noch eine einzige mündliche Ergänzungsprüfung möglich. VI. Wo bekommen Sie weitere Informationen? Das vorliegende Infodokument soll Sie umfassend darüber informieren, was sich im Zuge der PO 2016 ändert. Darüber hinaus stehen Ihnen folgende Informationsmöglichkeiten zur Verfügung: Infoveranstaltung zur PO 2016: Dort ist auch Gelegenheit, Fragen zu stellen. Der genaue Termin wird im schwarzen Brett veröffentlicht. Individuelle Beratung: Wenden Sie sich gern an Frau Miehe (Prüfungsverwaltung) oder an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Kurzfassung des Infodokuments: Das Wichtigste in Kürze. Prüfungsordnung: Der genaue Wortlaut der Prüfungsordnung ist über die Webseiten der Fakultät zugänglich. Die im vorliegenden Dokument gegebenen Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Rechtsverbindlich gültig ist jedoch nur die im Verkündungsblatt der Hochschule veröffentlichte Prüfungsordnung. Prof. Dr. Friedrich Lohmann Vorsitzender des Prüfungsausschusses Wirtschaftsinformatik ( ) Studiengang BIS, PO 2016 Information für Studierende Ausführliche Fassung Seite 10 von 10

Studiengang BIS, PO 2016 Informationen zu den Änderungen der Prüfungsordnung. Prof. Dr. Friedrich Lohmann

Studiengang BIS, PO 2016 Informationen zu den Änderungen der Prüfungsordnung. Prof. Dr. Friedrich Lohmann Studiengang BIS, PO 2016 Informationen zu den Änderungen der Prüfungsordnung Prof. Dr. Friedrich Lohmann Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Kapitel 2 Kapitel 3 Kapitel 4 Kapitel 5 Einführung Für wen gelten die

Mehr

Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (BIS), PO 2018 Information für Studierende Ausführliche Fassung

Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (BIS), PO 2018 Information für Studierende Ausführliche Fassung Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (BIS), PO 2018 Information für Studierende Ausführliche Fassung I. Worum geht es überhaupt? Die Prüfungsordnung ist die verbindliche Grundlage für Ihren Studiengang.

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (BIS) mit dem Abschluss Bachelor of Science in der Fakultät IV Wirtschaft und Informatik, Abteilung Wirtschaftsinformatik,

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Verwaltungsinformatik (VIF) mit dem Abschluss Bachelor of Science in der Fakultät IV Wirtschaft und Informatik, Abteilung Wirtschaftsinformatik,

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (BIS) mit dem Abschluss Bachelor of Science in der Fakultät IV Wirtschaft und Informatik, Abteilung Wirtschaftsinformatik,

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Verwaltungsinformatik (VIF) mit dem Abschluss Bachelor of Science in der Fakultät IV Wirtschaft und Informatik, Abteilung Wirtschaftsinformatik,

Mehr

Nr. 01/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 37 von 48

Nr. 01/2018 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 37 von 48 Nr. 01/2018 vom 15.01.2018 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 37 von 48 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (BIS) mit dem Abschluss Bachelor

Mehr

Die Anpassung der Prüfungsordnungen für BBA und IBS ab Sommersemester 2014

Die Anpassung der Prüfungsordnungen für BBA und IBS ab Sommersemester 2014 Die Anpassung der Prüfungsordnungen für BBA und IBS ab Sommersemester 201 Prof. Dr. Hans Christian Gühlert, 8.1.201 Es gibt mehrere Prüfungsordnungen (PO): Der Allgemeine Teil der Prüfungsordnung gilt

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Digitale Transformation (MDT) mit dem Abschluss Master of Science in der Fakultät IV Wirtschaft und Informatik, Abteilung Wirtschaftsinformatik,

Mehr

Informationen für Studierende nach PO 2007 (Studiengänge BBA und BIS) Regelungen für den zweiten Studienabschnitt ab SS 2011

Informationen für Studierende nach PO 2007 (Studiengänge BBA und BIS) Regelungen für den zweiten Studienabschnitt ab SS 2011 Informationen für Studierende nach PO 2007 (Studiengänge BBA und BIS) Regelungen für den zweiten Studienabschnitt ab SS 2011 Ab SS 2011 werden die Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnitts der Bachelor-Studiengänge

Mehr

Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems

Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems an der Frankfurt University of Applied Sciences *Gemeinsamer Studiengang der Fachbereiche Informatik

Mehr

Neue Prüfungsordnungen für die Studiengänge der Angewandten Informatik Bachelor (BIN) und Master (MIN) ab WS 09/10

Neue Prüfungsordnungen für die Studiengänge der Angewandten Informatik Bachelor (BIN) und Master (MIN) ab WS 09/10 Prüfungsausschuss Angewandte Informatik Juli 2009 Neue Prüfungsordnungen für die Studiengänge der Angewandten Informatik Bachelor (BIN) und Master (MIN) ab WS 09/10 Für die Studiengänge der Angewandten

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 3.

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 3. Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft in der vom 1. Oktober 2007 an geltenden Fassung bekannt gemacht, wie er sich aus ergibt. - der Fassung der

Mehr

Amtliche Mitteilung Nr. 41/2017

Amtliche Mitteilung Nr. 41/2017 Amtliche Mitteilung Nr. 41/2017 Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für die Studiengänge Informatik, Medieninformatik, IT-Management (Informatik) [ehem. Technische Informatik] und Wirtschaftsinformatik

Mehr

Studierendeninfoveranstaltung Bachelor Chemie Wechsel der Prüfungsordnung

Studierendeninfoveranstaltung Bachelor Chemie Wechsel der Prüfungsordnung Studierendeninfoveranstaltung 27.11.2017 Bachelor Chemie Wechsel der Prüfungsordnung Prof. Dr. Uwe Ruschewitz Institut für Anorganische Chemie 28 (Prüfungsordnung vom 17.08.2015) (2) Am 30. September 2015

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (BSW) mit dem Abschluss Bachelor of Arts an der Fakultät V Diakonie, Gesundheit und Soziales der Hochschule Hannover 1 Anwendbarkeit

Mehr

Infoveranstaltung. Bachelor of Education. Studienbeginn WS 2015/16 bzw. SS Dipl.-Geogr. Kim Krames

Infoveranstaltung. Bachelor of Education. Studienbeginn WS 2015/16 bzw. SS Dipl.-Geogr. Kim Krames Infoveranstaltung Bachelor of Education Studienbeginn WS 2015/16 bzw. SS 2016 Dipl.-Geogr. Kim Krames Gliederung 2 1. Allgemeines zur neuen Prüfungsordnung 2. Änderungen in den Modulen - Bachelor of Education

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (SBW) mit dem Abschluss Bachelor of Arts in der Fakultät V, Abteilung Soziale Arbeit, der Hochschule Hannover

Mehr

Frageliste zu Prüfungen und zur Studienordnung Bachelor Meteorologie

Frageliste zu Prüfungen und zur Studienordnung Bachelor Meteorologie Frageliste zu Prüfungen und zur Studienordnung Bachelor Meteorologie Allgemeines F: Welche Studienordnung gilt für mich? A: für Studierende des Bachelor Meteorologie gibt es aktuell zwei gültige Studienordnungen:

Mehr

Prüfungen. Anmeldung/Krankmeldung. Bestehen und Nichtbestehen

Prüfungen. Anmeldung/Krankmeldung. Bestehen und Nichtbestehen Prüfungen Die Prüfungsleistungen werden grundsätzlich während der Prüfungswochen und außerhalb der Vorlesungszeit des Studiensemesters erbracht. Teilprüfungsleistungen können während des Semesters erbracht

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2010 bis 31.03.2015 aufgeh. durch 8 Abs. 2 der Verordnung

Mehr

72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Januar 2006 Nr. 13

72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Januar 2006 Nr. 13 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Januar 2006 Nr. 13 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur mit Haupt- und Nebenfach der

Mehr

Bachelor- und Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft

Bachelor- und Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c Werner Sobek Bachelor- und Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft Informationen zur Prüfungsordnung Vorsitzender des Prüfungsausschusses Immobilientechnik

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den konsekutiven, berufsbegleitenden Teilzeit-Masterstudiengang Bildungswissenschaften und Management für Gesundheitsberufe (MGB) mit dem Abschluss Master of Arts

Mehr

PRÜFUNGEN BA ELEKTROTECHNIK. Übersicht, Ablauf, Ansprechpartner

PRÜFUNGEN BA ELEKTROTECHNIK. Übersicht, Ablauf, Ansprechpartner PRÜFUNGEN BA ELEKTROTECHNIK Übersicht, Ablauf, Ansprechpartner Inhalt 2 Ansprechpartner Prüfungsordnung Prüfungsanmeldung und abmeldung Spezialfall: Prüfungen des ersten Semester Probleme Wiederholung

Mehr

Informationsveranstaltung des Prüfungsausschusses zum Studiengang Management im Gesundheitswesen

Informationsveranstaltung des Prüfungsausschusses zum Studiengang Management im Gesundheitswesen Informationsveranstaltung des Prüfungsausschusses zum Studiengang Management im Gesundheitswesen Informationsmöglichkeiten Wichtige Internetseite http://www.ostfalia.de/cms/de/g/pruefungsangelegenheiten/

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember Artikel 1

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember Artikel 1 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember 2009 Der Fachbereichsrat 8 (Sozialwissenschaften) hat am 8. Dezember 2009 gemäß 87 Nummer

Mehr

Alles Wissenswerte rund um Prüfungen in STiNE

Alles Wissenswerte rund um Prüfungen in STiNE Alles Wissenswerte rund um Prüfungen in STiNE STiNE-Anleitung für Studierende Regionales Rechenzentrum Service und Anwendungen Campus Management Stand des Dokuments: September 16 Inhalt 1 Alles Wissenswerte

Mehr

Anlage 4.4b: Bachelor Degree Medienwirtschaft und Journalismus Anlage 4.5: Diploma Supplement Medienwirtschaft und Journalismus

Anlage 4.4b: Bachelor Degree Medienwirtschaft und Journalismus Anlage 4.5: Diploma Supplement Medienwirtschaft und Journalismus Besonderer Teil (B) der Bachelor-Prüfungsordnung für die Studiengänge 1. Wirtschaftsingenieurwesen 2. Wirtschaftsinformatik 3. Wirtschaftsingenieurwesen Telekommunikation 4. des Fachbereichs Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

Besonderer Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth

Besonderer Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Besonderer Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Genehmigt vom Präsidium der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Erste Änderung der Diplomprüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes

Mehr

Informatik in Paderborn: Der zweite Studienabschnitt

Informatik in Paderborn: Der zweite Studienabschnitt Informatik in Paderborn: Der zweite Studienabschnitt Prof. Dr. Gerd Szwillus Vorsitzender des Prüfungsausschusses Juli 2017 Prüfungsordnungen BScPO 2009 Aktuell (heute: Juli 2017!) gültige PO für den Bachelorstudiengang

Mehr

Zu den Modalitäten des Vertiefungsstudium (ab WS 2015/2016)

Zu den Modalitäten des Vertiefungsstudium (ab WS 2015/2016) Dr. Toni Richter Zu den Modalitäten des Vertiefungsstudium (ab WS 2015/2016) Bachelorstudiengänge: Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Internationales Management Gliederung Ziel der Veranstaltung

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Ingenieurinformatik mit dem Abschluss Master of Science Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer

Mehr

Informationsveranstaltung des Prüfungsausschusses zum Studiengang Management im Gesundheitswesen

Informationsveranstaltung des Prüfungsausschusses zum Studiengang Management im Gesundheitswesen Informationsveranstaltung des Prüfungsausschusses zum Studiengang Management im Gesundheitswesen Informationsmöglichkeiten Wichtige Internetseite http://www.ostfalia.de/cms/de/g/pruefungsangelegenheiten/

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Anlagen

Inhaltsverzeichnis. Anlagen Besonderer Teil (B) der Bachelor-Prüfungsordnung für die Studiengänge 1. Wirtschaftsingenieurwesen 2. Wirtschaftsinformatik 3. Medienwirtschaft und Journalismus der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth

Mehr

Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 3 von 131

Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 3 von 131 Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 3 von 131 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Technische Redaktion (BTR) mit dem Abschluss Bachelor of Arts an der Fakultät

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Vom 19. März 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-8)

Mehr

Achte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg vom 19.

Achte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg vom 19. Achte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg vom 19. November 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit

Mehr

Die neue Studien- und Prüfungsordnung im Masterstudiengang Erziehungswissenschaften

Die neue Studien- und Prüfungsordnung im Masterstudiengang Erziehungswissenschaften Die neue Studien- und Prüfungsordnung im Masterstudiengang Erziehungswissenschaften Informationen für Studierende des Masterstudiengangs Erziehungswissenschaften, die bis einschließlich Sommersemester

Mehr

Die folgenden Folien fassen wesentliche Informationen zu den folgenden Modulen zusammen und sollen einen Gesamtüberblick vermitteln:

Die folgenden Folien fassen wesentliche Informationen zu den folgenden Modulen zusammen und sollen einen Gesamtüberblick vermitteln: Zielsetzung Praxisphasen, Praxisphasensemester, Bachelor Arbeit Die folgenden Folien fassen wesentliche Informationen zu den folgenden Modulen zusammen und sollen einen Gesamtüberblick vermitteln: 5. Semester:

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Harz Herausgeber: Der Rektor Nr. 2/2015, 27. Mai 2015 1 Herausgeber: Redaktion: Hochschule Harz Der Rektor Friedrichstraße 57-59 38855 Telefon: (0 39 43) 659-100

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftspädagogik mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. November 2005

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. November 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-84.pdf)

Mehr

FH-Mitteilungen 4. August 2017 Nr. 81 / 2017

FH-Mitteilungen 4. August 2017 Nr. 81 / 2017 FH-Mitteilungen 4. August 2017 Nr. 81 / 2017 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur im Fachbereich Architektur an der Fachhochschule Aachen vom 12. Mai 2009 FH-Mitteilung Nr. 39/2009 in

Mehr

Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge - Besonderer Teil Volkswirtschaftslehre -

Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge - Besonderer Teil Volkswirtschaftslehre - 02-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge - Besonderer Teil Volkswirtschaftslehre - vom 3. Mai 2000 1 Geltung des Allgemeinen Teils Die Prüfungsordnung der Universität

Mehr

V E R K Ü N D U N G S B L A T T

V E R K Ü N D U N G S B L A T T V E R K Ü N D U N G S B L A T T AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER FACHHOCHSCHULE SCHMALKALDEN Nr. 3/2011 2. August 2011 Inhalt Inhaltsverzeichnis (Deckblatt)... 9 Vierte Änderung der Studienordnung für den

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fakultät

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 607 2013 Verkündet am 9. Juli 2013 Nr. 155 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre der Universität Bremen Vom 17. April

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den berufsintegrierenden Bachelor- Studiengang Heilpädagogik (HBI) - Inklusive Bildung und Begleitung mit dem Abschluss Bachelor of Arts an der Fakultät V Diakonie,

Mehr

Verkündungsblatt der Fachhochschule Lippe und Höxter 31. Jahrgang 23. Dezember 2003 Nr. 14

Verkündungsblatt der Fachhochschule Lippe und Höxter 31. Jahrgang 23. Dezember 2003 Nr. 14 Verkündungsblatt der Fachhochschule Lippe und Höxter 31. Jahrgang 23. Dezember 2003 Nr. 14 Satzung zur Änderung und Berichtigung der Diplomprüfungsordnung für die Studiengänge Holztechnik, Logistik, Produktionstechnik

Mehr

Informationen zur Umstellung auf die neue Studien und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs. Betriebswirtschaft

Informationen zur Umstellung auf die neue Studien und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs. Betriebswirtschaft Informationen zur Umstellung auf die neue Studien und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaft Diese Änderungshinweise betreffen ausschließlich Studierende, die im nationalen Bachelorstudiengang

Mehr

Nr. 1/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 26 von 48

Nr. 1/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 26 von 48 Nr. 1/2012 vom 17.1.2012 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 26 von 48 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Mechatronik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering in der Fakultät

Mehr

An- und Abmeldezeiträume von Prüfungen bzw. der Teilnahme an Prüfungen

An- und Abmeldezeiträume von Prüfungen bzw. der Teilnahme an Prüfungen Klarstellungen zur Handhabung der Prüfungsordnungen für Bachelorstudierende, Masterstudierende sowie das Fernstudium Wirtschaft für Ingenieure und Ingenieurinnen: A An- und Abmeldezeiträume von Prüfungen

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund x/2018 Seite 1

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund x/2018 Seite 1 x/2018 Seite 1 1. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Städtebau der Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen an der Technischen Universität Dortmund vom

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Komplementärfach Rechtswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 6.

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Komplementärfach Rechtswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 6. Fachspezifische Prüfungsordnung für das Komplementärfach Rechtswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 6. Juli 2011 Der Fachbereichsrat 06 (Rechtswissenschaft) hat in seiner

Mehr

Prüfungsordnung Informationsmanagement und Informationstechnologie (Bachelor of Science)

Prüfungsordnung Informationsmanagement und Informationstechnologie (Bachelor of Science) Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 (26.09.2014) - Seite 3 - Prüfungsordnung Informationsmanagement und Informationstechnologie (Bachelor of Science) Auf der Grundlage

Mehr

Informationsveranstaltung zum 4. Fachsemester - Bachelor HRSGe. Dr. Maria Bucsenez

Informationsveranstaltung zum 4. Fachsemester - Bachelor HRSGe. Dr. Maria Bucsenez Informationsveranstaltung zum 4. Fachsemester - Bachelor HRSGe Prüfungsordnung Sie finden Ihre Prüfungsordnungen unter: http://www.uni-muenster.de/biologie/studieren/ordnungen.html Bitte lesen Sie sich

Mehr

Einrichtung / Fakultät

Einrichtung / Fakultät Auslaufen des Modellversuchs gestufte Lehrerbildung an der Technischen Universität Dortmund D Informationsveranstaltung für Bachelorstudierende 02. Februar 2016 Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung vom

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 05. Mai 2015 Nr. 58/2015 I n h a l t : Zweite Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Human-Computer Interaction (HCI) Universität Siegen Vom 04. Mai 2015

Mehr

I. Neuerungen. 1. Das Modul rechtshistorische Grundlagen entfällt ersatzlos in Anpassung an die neue Zwischenprüfungsordnung Jura vom

I. Neuerungen. 1. Das Modul rechtshistorische Grundlagen entfällt ersatzlos in Anpassung an die neue Zwischenprüfungsordnung Jura vom Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Rechtswissenschaft CASTLE Center for Advanced Studies in Law and Economics Prüfungsausschuss Bonn, den 12.09.2016

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule Amtliche Mitteilungen Nr. 1 der Westfälischen Hochschule vom 19.01.2017 Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 1 3. Jahrgang Gelsenkirchen, 19.01.2017 Inhalt: Dritte Satzung zur

Mehr

Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Leipzig

Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Leipzig 5/17 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Leipzig Vom 21. Januar 2004

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Language Sciences der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Language Sciences der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Language Sciences der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013 Der Fachbereichsrat 10 hat auf seiner Sitzung am 26. Juni 2013 gemäß 87 Absatz 1 Nummer

Mehr

Informationsveranstaltung des Prüfungsausschusses zum Studiengang Management im Gesundheitswesen

Informationsveranstaltung des Prüfungsausschusses zum Studiengang Management im Gesundheitswesen Informationsveranstaltung des Prüfungsausschusses zum Studiengang Management im Gesundheitswesen Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Robert-Koch-Platz

Mehr

Info-Veranstaltung zur Wechselmöglichkeit in die neue Studienordnung 2013 Bachelorstudiengang Publizistik- und Kommunikationswissenschaft

Info-Veranstaltung zur Wechselmöglichkeit in die neue Studienordnung 2013 Bachelorstudiengang Publizistik- und Kommunikationswissenschaft Beispielbild Info-Veranstaltung zur Wechselmöglichkeit in die neue Studienordnung 2013 Bachelorstudiengang Publizistik- und Kommunikationswissenschaft 15. Oktober 2013 16.15 Uhr Foto: Freie Universität

Mehr

Vom 28. August berufsqualifizierende Abschlüsse des wissenschaftlichen Studiums.

Vom 28. August berufsqualifizierende Abschlüsse des wissenschaftlichen Studiums. Fünfte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-

Mehr

INFORMATIK. Reform des Informatik-Studiums (Bachelor) Informationsveranstaltung zur Studienreform

INFORMATIK. Reform des Informatik-Studiums (Bachelor) Informationsveranstaltung zur Studienreform Reform des Informatik-Studiums (Bachelor) Informationsveranstaltung zur Studienreform Ziele der Reform Fundierte Ausbildung im Pflichtbereich unter Berücksichtigung des Forschungsprofils des Standorts

Mehr

Fakultät für Maschinenbau Universität Paderborn

Fakultät für Maschinenbau Universität Paderborn Universität Paderborn Informationsveranstaltung für Studierende 06. Oktober 2011 Übersicht Informationen Übergangsregelungen Prüfungsordnung v1 -> v2 Lehrveranstaltungsanmeldung in PAUL 2, Universität

Mehr

Allgemein gilt das Günstigkeitsprinzip, niemand soll benachteiligt werden, kein LP geht verloren!

Allgemein gilt das Günstigkeitsprinzip, niemand soll benachteiligt werden, kein LP geht verloren! Fragen und Antworten PVO und neue Prüfungsordnungen 1 Prof. Dr. R.Lütjen, Vorsitzender des Prüfungsausschusses FB SuG Stand 21.12.2017 Allgemeine Fragen, die kein spezielles Modul betreffen Allgemein gilt

Mehr

Informationsveranstaltung des Prüfungsausschusses zum Studiengang Angewandte Pflegewissenschaften

Informationsveranstaltung des Prüfungsausschusses zum Studiengang Angewandte Pflegewissenschaften Informationsveranstaltung des Prüfungsausschusses zum Studiengang Angewandte Pflegewissenschaften Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Robert-Koch-Platz

Mehr

Prüfungsgeschehen im Lichte des (neuen) Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) vom

Prüfungsgeschehen im Lichte des (neuen) Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) vom 1 HTW Dresden FB Vermessungswesen/Kartographie Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prüfungsgeschehen im Lichte des (neuen) Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) vom 10.12.2008 Dresden, 17.02.2009 Rahmenbedingungen

Mehr

Besonderer Teil. der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang. Medizinisches Informationsmanagement (MMI)

Besonderer Teil. der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang. Medizinisches Informationsmanagement (MMI) Nr. 02/205 vom 04.02.205 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Medizinisches Informationsmanagement (MMI) mit dem Abschluss Master of Arts in der Fakultät III - Medien, Information

Mehr

Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Diplomstudiengang Softwaretechnik

Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Diplomstudiengang Softwaretechnik Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 7 (Stand: 04.02.2002) Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Diplomstudiengang Softwaretechnik Vom 15.11. 2001

Mehr

FAQ der Prüfungsordnungen

FAQ der Prüfungsordnungen FAQ der Prüfungsordnungen Bachelor Maschinenbau Dieses Dokument befasst sich mit häufig gestellten Fragen zum Thema Prüfungsordnungen. Es gibt einige Änderungen innerhalb der Prüfungsordnungen die nicht

Mehr

Amtliche Mitteilungen der

Amtliche Mitteilungen der Amtliche Mitteilungen der Veröffentlichungsnummer: 04/2015 Veröffentlicht am: 30.01.2015 2. Änderungssatzung vom 22. Oktober 2014 Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik

Mehr

Prüfungsabläufe im Studiengang Angewandte Mathematik

Prüfungsabläufe im Studiengang Angewandte Mathematik Prüfungsabläufe im Studiengang Angewandte Mathematik Christine Bach Vorsitzende des Prüfungsausschusses Angewandte Mathematik Oktober 2018 Informationsquellen Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Fernsehjournalismus (MTV) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) in der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund x/2018 Seite 1

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund x/2018 Seite 1 x/2018 Seite 1 1. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen der Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen an der Technischen Universität Dortmund vom 1. Oktober

Mehr

Studienplan für den Masterstudiengang Systems Engineering an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom 21.

Studienplan für den Masterstudiengang Systems Engineering an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom 21. Studienplan für den Masterstudiengang Systems Engineering vom 01.10.2016 Seite 1 Studienplan für den Masterstudiengang Systems Engineering an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom 21.

Mehr

Volkswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang

Volkswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Volkswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Allgemeine Vorbemerkungen Die Lehrveranstaltungen für Volkswirtschaftslehre (VWL) als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang setzen

Mehr

Fachbereich Informatik und Medien

Fachbereich Informatik und Medien Fachbereich Informatik und Medien Studiengang Bachelor Medieninformatik Infoveranstaltung am 25.06.2014 Übersicht Regelungen RSPO12 bzgl. der Studienverlaufsberatung Wahlpflichtmodule Organisation Praxisphase

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN REKTOR AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr. 756 I Datum: 12.05.2011 Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Hohenheim für die Masterstudiengänge Biologie, Enzym-Biotechnologie, Erdsystemwissenschaft,

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN befürwortet in der 83. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science)

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Lesefassung Fassung vom 26.09.2014 inkl. Änderungen vom 27.06.2018 Stiftung Universität Hildesheim Universitätsplatz 1 31141 Hildesheim

Mehr

Modulprüfungsordnung

Modulprüfungsordnung Modulprüfungsordnung 1. Gültigkeit Die vorliegende Modulprüfungsordnung tritt mit Wintersemester 2011/2012 in Kraft und hat Gültigkeit für die Bachelor-Studiengänge Europäische Wirtschaft und Unternehmensführung,

Mehr

Studienumfang und Regelstudienzeit

Studienumfang und Regelstudienzeit Fachspezifische Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 11. November 2008 Der Rektor hat am 11. November 2008 nach

Mehr

Informationen zu der neuen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)

Informationen zu der neuen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) Informationen zu der neuen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) Inkrafttreten ab 2013/2014 B.Sc. Wirtschaftswissenschaften 07. August 2013 UNIVERSITÄT ROSTOCK WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Praktische Informatik STAND: 31.05.2017

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Hauptfach)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Hauptfach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Hauptfach) Vom 16. April 2009 Geändert am 21. Oktober 2013 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr.

Mehr

Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom

Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom 31.08.2008 Der Rektor der Hochschule für Künste hat am 31.08.2008 gemäß 110 Absatz 3 des

Mehr

Übergangsregelungen für die auslaufenden 1Fach-Studiengänge nach FPO 2007

Übergangsregelungen für die auslaufenden 1Fach-Studiengänge nach FPO 2007 Übergangsregelungen für die auslaufenden 1Fach-Studiengänge nach FPO 2007 Die Übergangsbestimmungen von FPO 2007 nach FPO 2015 sind in FPO 2015 19 geregelt. Hier finden Sie weitere Hinweise zum Übergang:

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Journalistik (BJO) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der Fakultät III -Medien, Information und Design, Abteilung Information und

Mehr

Informationen zur Belegungspflicht für Bachelor-Studiengänge (Stand März 2019)

Informationen zur Belegungspflicht für Bachelor-Studiengänge (Stand März 2019) Informationen zur Belegungspflicht für Bachelor-Studiengänge (Stand März 2019) Die AW-Fächer sind frei wählbar. Ausnahme: Wo die Studiengänge bestimmte Fächerarten vorschreiben, ist dies in dieser Übersicht

Mehr

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG für den Studiengang Regionalmanagement (Bachelor of Arts) am Fachbereich Wirtschaft, gültig ab WS 2004/05. Die folgenden fachspezifischen

Mehr

Master neue Entwicklungen an der WiWi Fakultät

Master neue Entwicklungen an der WiWi Fakultät Master neue Entwicklungen an der WiWi Fakultät und Vorstellung der Onlinebewerbung Gliederung 1. Was gibt es Neues an der Fakultät? ä? 2. Die Masterstudiengänge 3. Die Schwerpunkte und Vertiefungen 4.

Mehr

Studienumfang und Regelstudienzeit

Studienumfang und Regelstudienzeit Fachspezifische Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarschule/Gesamtschule der Universität Bremen

Mehr

Bachelor- und Masterstudiengänge Verkehrswirtschaftsingenieurwesen

Bachelor- und Masterstudiengänge Verkehrswirtschaftsingenieurwesen Information für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge Verkehrswirtschaftsingenieurwesen zu Änderungen des Modulhandbuches und der Prüfungsordnung 1 Anlass und Stand der Veränderungen Alle Studiengänge

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Facility

Mehr