Gemeinderat öffentlich Beschluss

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1 Vorlage 197/2015 Zentrale Dienste Geschäftszeichen: Gemeinderat öffentlich Beschluss Thema Wahl der/des weiteren Beigeordneten Beschlussantrag 1. Durch Beschluss des Gemeinderats vom zu Vorlage Nr. 180 / 2015 wurden drei Bewerber/in für die Vorstellung und Wahl zugelassen. Nachdem eine Bewerbung zurückgezogen wurde, stehen folgende Bewerber zur Wahl - Bader Monika, - Deufel Matthias, 2. Der Gemeinderat wählt gemäß 50 Abs.2 GemO die/den Weitere/n Beigeordnete/n. 3. Der/die gewählte Bewerber/in wird im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zum/zur weiteren Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung Bürgermeister/in bestellt. Bolay Oberbürgermeister Lechner Erster Bürgermeister

2 - 2 - Erläuterungen Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gingen insgesamt 6 Bewerbungen ein. Eine gemeinderätliche Kommission, bestehend aus den vier Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltungsführung hatte in einer Vorauswahl drei Bewerber ausgewählt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11. November 2015 (Vorlage Nr. 180/2015) die weiteren Details der Wahl festgelegt und diese Bewerber für die Vorstellung und Wahl im Gemeinderat zugelassen. Eine Bewerbung wurde inzwischen zurückgezogen. Den Bewerbern wurde eine Vorstellungsredezeit von 15 Minuten eingeräumt. Folgende Reihenfolge der Vorstellungen, sowie die Aufnahme auf den Stimmzettel wurde alphabetisch festgelegt: Name Vorname Titel / Funktion Bader Monika Dipl.Ingenieur Deufel Matthias Master of Engineering Die ausgewählten Bewerber wurden über die Details (Redezeit und Reihenfolge) informiert und zur Sitzung des Gemeinderats am 9. Dezember 2015 eingeladen. Anlage 1: Grundsätze für das Wahlverfahren Anlage 2: Bewerberübersicht Anlage 3: Ausschreibung

3 - 3 - Finanzielle Auswirkungen Produkt- / Auftragssachkonto: einmalig jährlich Kostenart bzw. Investition Einzahlungen/ Erträge in Auszahlungen/ Aufwendungen in Finanzierung durch Haushaltsmittel Überplanmäßige Auszahlungen Deckung über- und außerplanmäßiger Auszahlungen Ermächtigungsrest Außerplanmäßige Auszahlungen

4 Anlage 1 zu Vorl. Nr. 197 /2015 Grundsätze für das Wahlverfahren Rechtsgrundlagen: - 50 Abs. 2 GemO - 37 Abs. 7 GemO - 25 Abs. 2 Geschäftsordnung des GR Grundsätze: Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat gewählt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied (des GR) widerspricht. Der Oberbürgermeister hat Stimmrecht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Stimmzettel für die Wahl sind vom Vorsitzenden bereitzuhalten. Sie werden verdeckt oder gefaltet abgegeben. Der Vorsitzende ermittelt unter Mithilfe eines vom Gemeinderat bestellten Mitglieds oder eines städtischen Bediensteten das Wahlergebnis und gibt es dem Gemeinderat bekannt.

5 Anlage 3 zur Vorlage Nr. 197/2015 Bei der Großen Kreisstadt Ostfildern ( Einwohner) wird nach Wahl des bisherigen Stelleninhabers in einer anderen Stadt zum 1. Oktober 2015 die Stelle der/des weiteren Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung Bürgermeister/in frei und soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederbesetzt werden. Der Geschäftskreis umfasst das Baureferat mit den Fachbereichen Planung, Baurecht (Stadtplanung, Städtebau, Freiraumplanung, Baurecht) und Bauen, Immobilien (Grundstücksverkehr, Hochbau, Tiefbau), den Baubetriebshof sowie die technische Werkleitung der Eigenbetriebe Stadtwerke und Hallenbäder. Eine Änderung des Geschäftskreises und der Aufgaben bleibt vorbehalten. Inhaltliche Schwerpunkte der nächsten Jahre sind die Stadtsanierung, die Umsetzung der Schulentwicklungsplanung und des Klimaschutzkonzeptes sowie die Erstellung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes bis hin zu kommunal übergreifenden Themen, wie z.b. die gemeinsame Entwicklung des Landschaftsraums Filder. Für diese herausragende Führungsposition sprechen wir vor allem Persönlichkeiten an, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Praxis insbesondere im kommunalen Hoch- und Tiefbau sowie in der Stadtplanung fundierte Fachkenntnisse sowie Führungskompetenz, Durchsetzungsvermögen und Teamfähigkeit besitzen. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium als Architekt, Stadtplaner oder Bauingenieur ist vorteilhaft. Der in Ostfildern praktizierte Bürgerdialog in allen Planverfahren erfordert daneben eine hohe soziale Kompetenz und ein ausgeprägtes Kommunikationsvermögen. Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl durch den Gemeinderat findet am 9. Dezember 2015 in öffentlicher Sitzung statt. Wenn wir Ihr Interesse an dieser vielseitigen und verantwortungsvollen Position geweckt haben und Sie die Voraussetzungen erfüllen, richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweisen, Zeugnissen, Lebenslauf, Lichtbild sowie einer Bescheinigung über die Wählbarkeit bitte bis spätestens 16. Oktober 2015 an Herrn Oberbürgermeister Christof Bolay, Klosterhof 12, Ostfildern. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Oberbürgermeister Christof Bolay unter der Telefonnummer gerne zur Verfügung.

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