SAMA-Swiss Ayurvedic Medical Academy GmbH ALLGEMEINE BEDINGUNGEN In Kraft ab Januar 2013

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1 SAMA-Swiss Ayurvedic Medical Academy GmbH ALLGEMEINE BEDINGUNGEN In Kraft ab Januar ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.1. Je nach Modul beginnt das Ausbildungsjahr zwischen August und November und endet mit einer Prüfung zwischen Juni und August des folgenden Jahres (vgl. Kursdaten ) Die Anzahl zugelassener Schüler/innen* pro Ausbildungsjahr beschränkt sich für die Ausbildung in manuellen Techniken auf 14 pro Dozent. Für die Theoriekurse und die internen praktischen Kurse kann die Anzahl der Teilnehmer höher sein Das Angebot der Einführungsmodule erlaubt dem Schüler, sich in Bezug auf eine vollständige Ausbildung zu entscheiden. Den Vorrang haben jedoch diejenigen Schüler, die sich für ein Basismodul oder für das Modul Kombi anmelden. Die Anmeldung für ein Einführungsmodul ist provisorisch und kann je nach vorhandenen Ausbildungsplätzen jederzeit in eine Anmeldung für ein Basismodul oder für das Modul Kombi umgewandelt werden Es obliegt dem Schüler, die Verantwortung für seine Entscheidung zu übernehmen und abzuschätzen, ob sein körperlicher und psychischer Zustand und seine verfügbare Zeit es ihm erlauben, die angebotene Ausbildung zu absolvieren. 2. ANMELDUNG 2.1 Die Anmeldung ist nur gültig, wenn sie mittels eines unserer Formulare erfolgt. Es muss vollständig ausgefüllt und mit Datum und Unterschrift versehen sein. 2.2 Für die verschiedenen Module gibt es spezifische Anmeldeformulare. Durch seine Unterschrift verpflichtet sich der Schüler dazu, alle Ausbildungsmodule, für die er sich angemeldet hat, vollständig zu besuchen und zu bezahlen. Durch Nichtbezahlen des Kursgeldes wird die Anmeldung nicht annuliert. 2.3 Voraussetzung für die Eröffnung eines Schüler-Dossiers ist ein Orientierungsgespräch zwischen dem Schüler und einem der Dozenten. Der Schüler muss bei der Schule ebenfalls seinen Lebenslauf und ein Bewerbungsschreiben einreichen. 2.4 Das Kursgeld für die Ausbildungsmodule ist im Voraus zu bezahlen: spätestens einen Monat vor Beginn des Ausbildungsjahres und gemäss den Angaben auf dem Anmeldeformular. Av. de Savoie 14, CH Vevey * im weiteren Text wird die männliche Form verwendet P. 1 sur 5

2 2.5 Die Zahl der Ausbildungsplätze ist beschränkt. Ihre Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Massgebend ist das Datum des Poststempels. 2.6 Bei Anmeldungen für Einzelkurse ist folgendes zu beachten : A. Der Totalbetrag des Kursgeldes muss spätestens einen Monat vor Kursbeginn und zwei Monate vor den Prüfungen bezahlt werden, um einen reibungslosen Ablauf zu sichern. B. Für die Annulierung gelten die unter Punkt 8 aufgeführten Bedingungen. 2.7 Ein Vertrag für ein Basismodul kann in einen Vertrag für das Modul KOMBI umgewandelt werden, unter der Bedingung, dass die zusätzliche Ausbildung spätestens zu Beginn des letzten Ausbildungsjahres des Basismoduls begonnen wird. 3. KURSPREISE 3.1 Die Kurspreise werden regelmässig aktualisiert. Auskunft über die aktuellen Preise gibt das Sekretariat der Schule. Gültig ist jeweils der bei der letzten Anpassung festgesetzte Preis. 4. ZAHLUNGSWEISE 4.1 In der Schweiz : Postkonto N SAMA-Swiss Ayurvedic Medical Academy Sàrl av. de Savoie 14, 1800 Vevey 4.2 Von Frankreich aus : Per Bankscheck zu Handen von Jean-Pierre Bigler 4.3 Von anderen Ländern aus : Bitte im Sekretariat anfragen. 5. PRÜFUNGEN FÄHIGKEITSAUSWEISE DIPLOM 5.1 Der Fähigkeitsausweis wird denjenigen Schülern verliehen, die die Abschlussprüfung eines Basismoduls bestanden haben, und deren schriftliche Arbeit akzeptiert wurde. Das Diplom in Ayurveda-Therapie wird denjenigen Schülern verliehen, die die Abschlussprüfung des Moduls Kombi oder eines gleichwertigen Ausbildungsgangs bestanden haben, und deren schriftliche Arbeit akzeptiert wurde. (Details: siehe internes Reglement der Schule). 5.2 Der erfolgreiche Abschluss der Komplementärmodule wird durch einen entsprechenden Fähigkeitsausweis attestiert, und der Besuch der Einführungsmodule (EMM und EMG) durch eine Ausbildungsbestätigung. Av. de Savoie 14, CH Vevey P. 2 sur 5

3 5.3 Zu den Modul-Abschlussprüfungen zugelassen werden diejenigen Schüler, welche : a) die allenfalls zum Modul gehörende Zwischenprüfung bestanden haben b) alle zum Modul gehörenden Unterrichtsstunden (gemäss Punkt 9 der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen) besucht haben c) den Nachweis für die verlangte praktische Arbeit erbracht haben. 5.4 Der Fähigkeitsausweis oder das Diplom wird mit dem Datum des letzten Tages der bestandenen Abschlussprüfung versehen, sofern die schriftliche Arbeit spätestens am 30. April vor der Abschlussprüfung eingereicht und vor Ende August akzeptiert wurde. Anderenfalls lautet das Datum des Fähigkeitsausweises oder des Diploms auf den Tag, an dem die schriftliche Arbeit akzeptiert wurde. 5.5 Die Details betreffend Prüfungen, schriftliche Arbeit und Nachweis der praktischen Arbeit werden im internen Reglement der Schule erläutert. 5.6 Rekursinstanz Ein allfälliger Rekurs muss schriftlich und eingeschrieben innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsresultate an die Schulleitung gerichtet werden. Demzufolge stellt die Schulleitung eine Rekurskommission, zusammengesetzt aus einem Mitglied der Schulleitung, einem Dozenten und einem von der Schule unabhängigen Experten. Die Rekurskosten richten sich nach dem Umfang des Dossiers und gehen zu Lasten des Schülers, sofern die Kommission nicht zum Schluss kommt, dass der Rekurs gerechtfertigt ist. 6. UNTERRICHTSORGANISATION TEILNEHMERZAHL 6.1 Die Schule behält sich vor, nötigenfalls ohne Vorankündigung Programmänderungen und Aenderungen des Unterrichtsinhalts vorzunehmen. 6.2 Im Falle einer ungenügenden Anzahl Anmeldungen (weniger als 8 Schüler) kann die Schule einen Einzelkurs oder ein vollständiges Modul annulieren. Das von den Schülern einbezahlte Kursgeld wird dann vollständig zurückerstattet. 6.3 Falls ein Kurs infolge höherer Gewalt zeitlich verschoben werden muss, übernimmt SAMA keine Verantwortung hinsichtlich der Disponibilität der Schüler. 7. HAFTPFLICHT UND VERSICHERUNG Der Gebrauch der Einrichtungen der Schule erfolgt auf Risiko des Schülers. SAMA übernimmt den Schülern gegenüber keine Verantwortung für allfälligen erlittenen Schaden während des Besuchs des Unterrichts. Der Schüler muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung abschliessen. SAMA kann nicht für allfälligen Diebstahl oder Verlust verantwortlich gemacht werden. Av. de Savoie 14, CH Vevey P. 3 sur 5

4 8. ANNULIERUNG DER ANMELDUNG 8.1 Die Annulierung der Anmeldung für ein Modul oder der Abbruch einer Ausbildung muss der Schule schriftlich und eingeschrieben mitgeteilt werden. Die Annulierung der Anmeldung für einen Einzelkurs muss schriftlich erfolgen. Das Empfangsdatum des Briefes gilt offiziell als Annulierungsdatum. 8.2 Bei Annulierung einer Anmeldung werden folgende Gebühren erhoben: Bis 45 Kalendertage vor Beginn eines Moduls CHF Kalendertage vor Beginn eines Moduls 10% des Kursgeldes für das 1. Jahr* Kalendertage vor Beginn eines Moduls 30% des Kursgeldes für das 1. Jahr* 14 8 Kalendertage vor Beginn eines Moduls 50% des Kursgeldes für das 1. Jahr* 7 1 Kalendertag(e) vor Beginn eines Moduls 80% des Kursgeldes für das 1. Jahr* (*bezieht sich auf den realen Wert dieser Unterrichtsstunden und nicht auf die Pauschale für das vollständige Modul.) 8.3 Abbruch/Unterbruch der Ausbildung (vom ersten Kurstag an) A. Die Schule behält Anspruch auf das Kursgeld für den Einzelkurs oder für das laufende Ausbildungsjahr (gemäss dem realen Wert der Unterrichtsstunden, nicht im Verhältnis zur Pauschale für das gesamte Modul), sowie auf die Anmeldegebühren (gemäss Vertrag) und die Annulierungskosten von CHF 250.-, zuzüglich eines Anteils des Kursgeldes für die bis zum Vertragsende verbleibenden Ausbildungsstunden in der Höhe von 30% ihres realen Werts. B. Angesichts der beschränkten Anzahl der Ausbildungsplätze ist es nicht möglich, die Ausbildung zu unterbrechen und in einem späteren Kurs fortzusetzen, ohne erneut den Gesamtbetrag des Kursgeldes zu bezahlen. 9. ABSENZEN 9.1 Ein Ausbildungsmodul gilt als vollständig absolviert, sofern die Absenzzeit nicht mehr als 10% beträgt. 9.2 Bei einer Absenzzeit von mehr als 10% des gesamten Moduls sind für die Teilnahme an der Abschlussprüfung Nachholstunden erforderlich. Bei einer hohen Anzahl von Absenzstunden muss der verpasste Unterricht nachgeholt und die Abschlussprüfung aufgeschoben werden. Av. de Savoie 14, CH Vevey P. 4 sur 5

5 9.3. Bei einer Abwesenheit von bis zu 30% der Unterrichtszeit kann die Ausbildung durch individuelle intensive Nachholstunden zum Stundenansatz von CHF vervollständigt werden, damit sie ohne Verzögerung fortgesetzt werden kann. Die Anzahl Nachholstunden kann je nach Fähigkeiten des Schülers reduziert werden. Diese Nachholstunden können von mehreren Schülern gleichzeitig besucht und die Kosten unter ihnen aufgeteilt werden. 9.4 Bei mehr als 30% Abwesenheit muss der verpasste Teil der Ausbildung während eines folgenden regulären Kurses der Schule nachgeholt werden Mit Ausnahme des Grundkurses in Massage ( Abhyanga ) kann ein Kurs je nach vorhandenen Plätzen und nach Absprache mit der Schule im folgenden Jahr nachgeholt werden. Dies erlaubt die unmittelbare Fortsetzung der Ausbildung, kann jedoch in gewissen Fällen zu einem zeitlichen Aufschub der Abschlussprüfung führen. 9.6 Falls der Schüler den Kurs «Abhyanga» nicht vollständig besucht hat und ihn nicht durch intensive individuelle Nachholstunden (gemäss 9.3) vervollständigen kann, hat er die Möglichkeit, ausschliesslich mit dem theoretischen Teil des Moduls Massage direkt weiterzufahren. Die Schule hat Anspruch auf das Kursgeld gemäss 8.3 A. Der Schüler kann das Modul Massage mit dem nächsten Kurs auf seine Kosten nochmals beginnen, indem er sich nur für den praktischen Massageunterricht anmeldet. In diesem Fall werden ihm die unter 8.3 A erwähnten 30% des Kursgeldes für die bis zum Vertragsende verbleibenden Ausbildungsstunden erlassen. 10. GERICHTSSTAND Der auf der Basis dieser Allgemeinen Bedingungen eingegangene Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist VEVEY. Die Schulleitung Av. de Savoie 14, CH Vevey P. 5 sur 5

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