Universität der Künste Berlin

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1 Universität der Künste Berlin Bildende Kunst Gestaltung Musik Darstellende Kunst Info Bewerbung und Zulassung Stand 08-3/2005 Inhaltsverzeichnis Bewerbungsfristen und allgemeine Hinweise... 3 Hinweise für ausländische Bewerberinnen und Bewerber... 3 Künstlerische Ausbildung/ Instrumente... 4 Künstlerische Ausbildung/ Zusatzstudium (Konzertexamen)... 6 Künstlerische Ausbildung/ Dirigieren... 7 Künstlerische Ausbildung/ Chordirigieren (Ergänzungsstudium)... 8 Komposition... 9 Kirchenmusik (B-Prüfung und C-Prüfung) Ergänzungsstudium Kirchenmusik (A-Prüfung) Tonmeister Pädagogische Ausbildung (Instrumentalpädagogik (IP), Musiktheorie, IP mit zusätzlichem Hauptfach Chor- und Ensembleleitung, IP mit zusätzlichem Hauptfach Elementare Musikpädagogik, Rhythmik, Gesangpädagogik) Bachelor of Music Education (Jazz) Bachelor of Music (Jazz)...19 Master of Music (Jazz)...20 Schulmusik Bachelorstudiengang mit Kernfach Musik (lehramtsbezogen) -BA 1 - Studienrätin/-rat Bachelorstudiengang mit Kernfach Musik (lehramtsbezogen) -BA 2 - Lehrerin/ Lehrer Musiktherapie (Berufsbegleitendes Weiterbildungs- und Ergänzungsstudium) Nachwuchsförderung für Instrumentalspiel und Gesang Julius-Stern-Institut Adressen Anhang: Studienverlaufspläne BA 1, BA Zulassungsanträge.... Info Musik 1

2 2 Info Musik

3 Wann sind die Bewerbungsfristen? Studiengang zum Sommersemester zum Wintersemester Kirchenmusik (A-Prüfung) Künstlerische Ausbildung /Instrumente (außer Orgel und Orgelimprovisation)* Künstlerische Ausbildung/ Dirigieren Komposition, Tonmeister Pädagogische Ausbildung (ehemals DME) Kirchenmusik (B-Prüfung) Künstlerische Ausbildung Orgel und Orgelimprovisation* Künstlerische Ausbildung/ Chordirigieren Bachelor of Music Education (Jazz), Bachelor of Music (Jazz), Master of Music (Jazz) Musiktherapie BA Studiengänge mit Kernfach Musik (BA 1; BA 2) Kirchenmusik (C-Prüfung) (evangelisch bzw. katholisch) bis ** bis * Nachwuchsförderung Musik/Gesang *Für die Zusatzstudiengänge KA Orgel und Orgelimprovisation (Konzertexamen) ist eine Bewerbung auch zum Sommersemester möglich. **Bitte Bewerbungsunterlagen bei folgender Adresse anfordern: Kirchenmusik (C-Prüfung) evangelisch: Evangelisches Zentrum Berlin-Brandenburg, Landeskirchenmusikdirektor Dr. Gunter Kennel, Georgenkirchstr , Berlin, Tel. (030) , Fax (030) Kirchenmusik (C-Prüfung) katholisch: Erzbischöfliches Ordinariat, Referat Kirchenmusik, Postfach 561, Berlin, Tel. (030) , Fax (030) Das Sommersemester beginnt am 1. April, die Vorlesungszeit dauert von Mitte April bis Mitte Juli, das Wintersemester beginnt am 1. Oktober, die Vorlesungszeit dauert von Mitte Oktober bis Mitte Februar. Allgemeine Hinweise zur Bewerbung Entscheidend ist der Tag des Eingangs der vollständigen Bewerbungsunterlagen, nicht der Poststempel. Fax- oder Online-Bewerbungen sind nicht möglich. Bitte verzichten Sie bei der Übersendung der Bewerbungsunterlagen auf Sichthüllen und Ähnliches. Die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen ist aus Kostengründen nicht möglich. Bei Bewerbungen für mehrere Studiengänge ist es unbedingt notwendig, jeweils einen eigenen Zulassungsantrag zu verwenden (Originalvordruck kopieren). Auch die beigefügten Unterlagen (Zeugniskopien etc.) müssen jeweils komplett sein. Welche Sprachkenntnisse müssen ausländische Studienbewerber nachweisen? Für die Studiengänge Instrumentale Hauptfächer, Chordirigieren, Dirigieren, Komposition und Kirchenmusik sowie Bachelor of Music Education (Jazz) und Bachelor of Music (Jazz) gelten folgende Bestimmungen: Mindestvoraussetzung bis zum Ende der Bewerbungsfrist: Sprachnachweis mindestens entsprechend dem Zertifikat Deutsch (ZD) bzw. dem TestDaF-Ergebnis mit Durchschnitt 3 Voraussetzung bis zur Immatrikulation: Sprachnachweis entsprechend der Zentralen Mittelstufenprüfung (ZMP) bzw. dem TestDaF-Ergebnis mit Durchschnitt 4 Für die Studiengänge Pädagogische Ausbildung, Schulmusik, Tonmeister und Musiktherapie: Mindestvoraussetzung bis zum Ende der Bewerbungsfrist: Sprachnachweis entsprechend dem Kursniveau der abgeschlossenen Mittelstufe I oder Nachweis von ca. 600 Unterrichtseinheiten in einem deutschen Intensivsprachkurs bzw. dem Test- DaF-Ergebnis mit Durchschnitt 3 Voraussetzung bis zur Immatrikulation: Sprachnachweis entsprechend der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) oder Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) bzw. dem TestDaF- Ergebnis mit Durchschnitt 4 Für den Studiengang Master of Music (Jazz) muss zur Bewerbung die Zentrale Mittelstufenprüfung (ZMP) bzw. ein TestDaF-Ergebnis mit Durchschnitt 4 nachgewiesen werden. Über Ausnahmen können Sie sich beim Akademischen Auslandsamt erkundigen. Bildungsinländer (Ausländerinnen u. Ausländer mit deutschem Schulabschluss) müssen diese Nachweise nicht erbringen. Kann man auch ohne Abitur studieren? Für den Studiengang Tonmeister und die lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge ist die allgemeine Hochschulreife zwingende Voraussetzung. Studieninteressierte ohne allgemeine Hochschulreife können nach 11 des Berliner Hochschulgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen auch in diesen Studiengängen zunächst vorläufig immatrikuliert werden. Voraussetzungen sind: 1. Realschulabschluss oder eine gleichartige Schulausbildung; 2. Abschluss einer für das Studium relevanten Berufsausbildung; 3. eine mindestens vierjährige Berufserfahrung im Info Musik 3

4 Hauptfach Klavier 1. Hauptfach Klavier (Einzelunterricht) 10 Sem, je 1,5 SWS 2. Pflichtfach Klavier (Einzelunterricht) entfällt 3. Musiktheorie a) Tonsatz (Gruppenunterricht/Seminar) 6 Sem, je 1 SWS b) Gehörbildung (Gruppenunterricht) 6 Sem, je 1 SWS 4. Formenlehre (Vorlesung) 4 Sem, je 2 SWS 5. Musikgeschichte (Vorlesung) 4 Sem, je 2 SWS 6. Instrumentenkunde (Gruppenunterricht) 2 Sem, je 1 SWS 7. Kammermusik (Gruppenunterricht) 8 Sem, je 0,5 SWS 8. Orchesterspiel entfällt, stattdessen 9. Hochschulchor 6 Sem, je 2 SWS Anschluss an den Berufsabschluss, 4. künstlerische Begabung Nähere Hinweise erhalten Sie bei der Allgemeinen Studienberatung. Künstlerische Ausbildung / Instrumente Wie lange dauert das Studium? Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester, bei dem Hauptfach Klavier 10 Semester. Andere Hauptfächer 1. Instrumentales Hauptfach (Einzelunterricht) 8 Sem, je 1,5 SWS 2. Pflichtfach Klavier (Einzelunterricht) 4 Sem, je 0,75 SWS 3. Musiktheorie a) Tonsatz (Gruppenunterricht/Seminar) 6 Sem, je 1 SWS b) Gehörbildung (Gruppenunterricht) 6 Sem, je 1 SWS c) Musikalische Analyse 2 Sem, je 2 SWS 4. Formenlehre (Vorlesung) 4 Sem, je 2 SWS 5. Musikgeschichte (Vorlesung) 4 Sem, je 2 SWS 6. Instrumentenkunde (Gruppenunterricht) 2 Sem, je 1 SWS 7. Kammermusik (Gruppenunterricht) 6 Sem, je 0,5 SWS 8. Orchesterspiel (Gruppenunterricht) 8 Sem, je 6 SWS 9. Hochschulchor (Gruppenunterricht) 6 Sem, je 2 SWS Wie ist das Studium aufgebaut und welchen Abschluss erhält man? Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern und wird mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen, die ersten beiden Semester gelten als Probesemester. Das Hauptstudium dauert vier Semester, bei Hauptfach Klavier sechs Semester, und schließt mit der Diplomprüfung ab. Siehe Tabelle. Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Studiengang? Die Zulassung zum Studium setzt eine besondere künstlerische Begabung voraus, die bei einer Aufnahmeprüfung unter Beweis gestellt werden muss. Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt für die Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltes ist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausgeschlossen. Wie und mit welchen Unterlagen muss man sich bewerben? Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unterlagen einzureichen: Zulassungsantrag (Anlage) ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält, unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erst zur Immatrikulation vorzulegen), ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00 EUR für die Bearbeitung der Bewerbung. Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt: Empfänger: Kasse der Technischen Universität Berlin, Kontonummer , Bankleitzahl (Berliner Volksbank), Verwendungszweck 35/ Entgelt Zugangsprüfung Musik. Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich: Internationale Banknummer IBAN DE BIC/SWIFT-Code BE VO DE BB Bankspesen OUR Regelung (Auftraggeber übernimmt alle anfallenden Entgelte) Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/ dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00 EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrieben werden, sonst wird die Bewerbung nicht akzeptiert. nur für ausländische Studienbewerber: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3) Bewerber aus der VR China müssen außerdem eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheit der vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschulzeugnisse) im Original einreichen. Wo muss man sich bewerben? Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebene Adresse. Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wie gestalten sie sich? Die Zugangsprüfung findet in der Regel am Ende der Vorlesungszeit für das folgende Semester statt, d.h. Ende Januar bis Mitte Februar für das Sommersemester und Ende Juni bis Mitte Juli für das Wintersemester. Das Immatrikulations- und Prüfungsamt versendet mit der Einladung zur Zulassungsprüfung einen Vordruck, auf dem das Programm sowie der eventuelle Wunsch nach Klavierbegleitung angegeben werden sollen. Die Zugangsprüfung für alle instrumentalen Hauptfächer besteht aus folgenden Einzelprüfungen: 1. Vortrag von drei Werken unterschiedlicher Stilrichtungen, die in der Regel vollständig vorbereitet sein müssen; Genaueres finden Sie in den Aufnahmebedingungen der einzelnen Instrumentengruppen (Empfehlungen zum Schwierigkeitsgrad) 2. Vomblattspiel; 3. Musiktheorie (Tonsatz und Gehörbildung); Dauer: etwa eine Stunde; schriftlich: Erkennen und Bestimmen von Intervallen, Dreiklängen, Septakkorden und deren Umkehrungen, Kadenzen sowie Melodien und freien Tonfolgen; vorausgesetzt wird die Kenntnis der allgemeinen Musiklehre. Das Ergebnis der musiktheoretischen Prüfung in den 4 Info Musik

5 Teilprüfungen Tonsatz und Gehörbildung muss mindestens ausreichend sein. 4. Klavier; Dauer: etwa 10 Minuten; Stücke leichten Schwierigkeitsgrades, wie z.b. J.S. Bach Notenbüchlein für Anna Magdalena oder R. Schumann Album für die Jugend. Die praktische Zugangsprüfung dauert in der Regel Minuten. Orientierung und Empfehlung zum Schwierigkeitsgrad Bereich: Blas- und sonstige Orchesterinstrumente einschließlich Schlagzeug Flöte: Eines der drei vollständig vorzubereitenden Werke muss ein Konzert sein (z. B. Mozart, Stamitz, Reinecke). Blockflöte: Vorzubereiten sind Werke aus mindestens drei Stilrichtungen (Frühbarock, Hochbarock und Avantgarde). Oboe: Eines der drei vorzubereitenden Werke muss ein Konzert sein (z. B. Mozart, Lebrun o. a.). Klarinette: Eines der drei vorzubereitenden Werke muss ein Konzert sein (z. B. Mozart, Weber o. a.). Fagott: Eines der drei vorzubereitenden Werke muss ein Konzert sein (z. B. Mozart, Weber o. a.). Trompete: Unter den vorzubereitenden Werken ein Stück nach freier Wahl im Schwierigkeitsgrad eines Konzerts von H.F. Hummel oder einer Sonate von Hindemith. Posaune: Unter den vorzubereitenden Werken ein Konzert für Posaune mit Klavierbegleitung, wie z.b. Concertino B-Dur von E. Sachse, Konzert B-Dur von F. Gräfe oder Arie-Andante, Allegro, Moderato von E. Paudert. Saxofon: Eines der drei vorzubereitenden Werke muss ein Konzert sein (z. B. Glasunow, Milhaud). Horn: Unter den vorzubereitenden Werken ein Werk aus der klassischen Epoche (Mozart, Haydn) oder eines der beiden Hornkonzerte von R. Strauss. Tuba: Vortrag von zwei Stücken nach eigener Wahl. Pauke und Schlagzeug: Geprüft wird der Ausbildungsstand an den Pauken, der kleinen Trommel und einem der Mallet-Instrumente (Vibrafon, Xylofon, Marimbafon). Bereich Saiteninstrumente: Violine: 1. ein erster Satz aus einem Violinkonzert im Schwierigkeitsgrad von Kreutzer, Rode, Viotti, Beriot (oder höher), 2.ein Satz einer Sonate für Violine und Klavier (oder Cembalo) im Schwierigkeitsgrad von Händel, Bach oder Mozart, 3. eine Etüde mittlerer Schwierigkeit von Kreutzer, Fiorillo, Rode o.ä., 4. ein Werk freier Wahl. Das Prüfungsprogramm muss einen langsamen Satz beinhalten. Dauer der Prüfung: ca. 15 Minuten Viola: 1. ein Konzert (1. Satz), 2. drei Sätze aus einer Bach-Suite BWV , o.ä., 3. eine Etüde, 4. ein Stück freier Wahl. Das Prüfungsprogramm muss einen langsamen Satz beinhalten. Dauer der Prüfung: ca. 15 Minuten Violoncello: Unter den vorzubereitenden Werken drei Sätze einer Solosuite von J.S. Bach, ein Konzert oder eine Sonate im Schwierigkeitsgrad der Konzerte von Boccerini, Saint-Saens oder Lalo, eine Etüde von Duport oder Popper. Kontrabass: Unter den vorzubereitenden Werken eine Sonate von De Fesch oder ein anderes Werk von mindestens ähnlichem Schwierigkeitsgrad. Gitarre: Unter den vorzubereitenden Werken ein größeres Werk freier Wahl aus dem 19. oder 20. Jahrhundert sowie ein oder mehrere Sätze einer Suite von J.S. Bach, eine technisch anspruchsvolle Etüde (etwa Villa-Lobos, Dodgson, Coste, op. 38, oder Sor). Dauer der Zugangsprüfung: ca. 30 Minuten. Harfe: Unter den vorzubereitenden Werken eine Sonatine mittlerer Schwierigkeit aus der Sammlung Sieben progressive Sonatinen für Harfe von F. J. Nadermann, wahlweise die Sonate für Harfe von J.L. Dussek; ein weiteres Solostück nach freier Wahl aus dem klassischen oder romantischen Repertoire. Bereich: Tasteninstrumente Klavier: Unter den drei vorzubereitenden Werken soll eines von J. S. Bach (aus dem Wohltemperierten Klavier oder aus einem der Suiten-Werke) und eines aus der Klassik gewählt werden. Cembalo und/oder andere historische Tasteninstrumente (Clavichord oder Hammerklavier): Unter folgenden Werken soll gewählt werden: Pavane, Fantasien, Liedvariationen, Präludium von Bull, Byrd, Phillips, Farnaby, Toccata, Canzone oder Capriccio von Frescobaldi, Sonata von D. Scarlatti, Ordre von Couperin (teilweise), Franz. Suite, Toccata, Präludium und Fuge, Sinfonia von J. S. Bach, Suite von G. F. Händel, Preußische Sonate von C. Ph. E. Bach. Orgel: a) Orgel: Unter den vorzubereitenden drei größeren Orgelwerken verschiedener Epochen eines von J. S. Bach (im Schwierigkeitsgrad des Präludiums und der Fuge in D-Dur von Buxtehude, der Fantasie und Fuge in g-moll von Bach oder der Sonate in A-Dur von Mendelssohn); vom-blatt-spiel im Schwierigkeitsgrad leichter Choralbearbeitung von Scheidemann. b) Klavier: Unter den vorzubereitenden drei größeren Werken verschiedener Epochen eines aus der Romantik (im Schwierigkeitsgrad des Wohltemperierten Klaviers von Bach, der Sonate a-moll von Mozart oder des Intermezzos b-moll von Brahms); Vomblattspiel im Schwierigkeitsgrad einer frühklassischen Sonate. Info Musik 5

6 Orgelimprovisation: 1. Harmonisation und Transposition von gegebenen Melodien (ad hoc) 2. Polyphone zwei- und dreistimmige Improvisation im strengen Satz (Barockstil), mit Vorbereitung 3. Improvisation mit romantischen Stilmitteln (Cantabile, Fantasie o.ä.), mit Vorbereitung 4. Freie Improvisation über ein gegebenes Thema (ad hoc) Nähere Informationen zum Hauptfach Orgelimprovisation erhalten Sie in der Allgemeinen Studienberatung. Was müssen Absolventinnen und Absolventen anderer Musik-Studiengänge bei einem Ergänzungsstudium beachten? Für Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Tonmeister, Kirchenmusik, Komposition, Dirigieren und Korrepetition, Diplom-Musikerziehung sowie Schulmusik besteht die Möglichkeit, ein Hauptstudium für die kuenstlerische Ausbildung / Instrumente in ihrem Instrumentalfach anzuschließen. Voraussetzung sind das Bestehen der Zugangsprüfung mit einem Leistungsstand, der dem in der Diplom-Vorprüfung verlangten entspricht, sowie der Nachweis einer viersemestrigen Mitwirkung in einem Hochschulorchester. Fehlende Studienleistungen in Kammermusik müssen im Ergänzungsstudium nachgeholt werden. Über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in den Pflichtfächern aus dem vorangegangenen Studium entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Zulassungskommission und dem Dekan. Orientierung und Empfehlungen zum Schwierigkeitsgrad für das Ergänzungsstudium/Hauptstudium (beispielhaft) Hauptfach Violine: 1. ein Konzert von Mozart oder Haydn (C- oder A-Dur) 2. ein modernes Stück (keine klassische Moderne!) 3. ein virtuoses Stück - incl. der Capricen von Paganini und Wieniawski 4. ein Stück freier Wahl aus einer anderen Epoche 5. Vomblattspiel Dauer der Prüfung: ca Minuten. Alle Stücke müssen vollständig vorbereitet sein. Hauptfach Viola: 1. ein klassisches Konzert (1.und 2.Satz) 2. eine romantische Sonate 3. eine Konzertetüde bzw. Caprice 4. ein modernes bzw. zeitgenössisches Stück Dauer der Prüfung: ca Minuten. Alle Stücke unter müssen vollständig vorbereitet sein. Was muss man bei einem Hochschul- bzw. Studiengangwechsel beachten? Bei einem Hochschul- bzw. Studiengangwechsel gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsfristen wie für Erststudierende. Eine Meldung zur Diplomprüfung oder zum Konzertexamen kann erst nach einem Studium von mindestens zwei Semestern an der Universität der Künste Berlin erfolgen. Einzelheiten zur Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen regelt die Prüfungsordnung für den Studiengang Musik-Instrumentale Hauptfächer - in der jeweils geltenden Fassung. Über eine Anerkennung wird grundsätzlich erst nach erfolgter Zulassung entschieden. Liegen bereits an einer anderen Hochschule erworbene, vergleichbare Abschluss- oder Zwischenprüfungszeugnisse vor, kann von der theoretischen Zugangsprüfung (Tonsatz und Gehörbildung) befreit werden. Werden Studienzeiten, Studien- oder Prüfungsleistungen nur teilweise oder gar nicht anerkannt, bestimmt der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Zulassungskommission und dem Dekan die nachzuholenden Leistungen nach Anhörung eines zuständigen Fachvertreters und setzt die dafür erforderliche Studienzeit fest. Wo sind die Studienorte? Fasanenstrasse 1B (Fa), Berlin-Charlottenburg Bundesallee 1-12 (Bu), Berlin-Wilmersdorf Mierendorffstr (Mie), Berlin-Charlottenburg Hardenbergstr. 41 (Ha-Mu), Berlin-Charlottenburg Künstlerische Ausbildung/ Zusatzstudium (Konzertexamen) Wie lange dauert das Studium? Die Regelstudienzeit für das Zusatzstudium beträgt vier Semester. Wie ist das Studium aufgebaut und welchen Abschluss erhält man? Das Studium bietet die Möglichkeit, sich intensiv dem Hauptfach zu widmen, pro Woche sind 90 Minuten Einzelunterricht angesetzt. Zusätzlich können ein instrumentales oder musiktheoretisches Nebenfach eigener Wahl im Umfang von 60 Minuten Einzelunterricht belegt werden. Das Studium wird mit dem Konzertexamen abgeschlossen. Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Studiengang und wie kann man sich bewerben? Voraussetzung für die Zulassung zum Zusatzstudium ist die mit sehr gut bestandene Diplomprüfung an der UdK Berlin. Auf Antrag des Absolventen und auf Empfehlung des Hauptfachlehrers sowie durch Entscheidung der Diplomprüfungs- Kommission kann sich das Zusatzstudium anschließen. Wurde die Diplomprüfung oder eine vergleichbare Abschlussprüfung nicht an der UdK abgelegt, entscheidet die Diplom-Prüfungskommission in einer besonderen Zulassungsprüfung, die etwa den Anforderungen der Diplomprüfung entspricht, unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse aus dem vorangegangenen Studium über die Zulassung zum Zusatzstudium. In diesem Fall ist eine reguläre Bewerbung mit Zulassungsantrag und allen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfristen notwendig (siehe Infoabschnitt Künstlerische Ausbildung / Instrumente ). Entsprechendes gilt für bereits exmatrikulierte Absolventen des Studiengangs der UdK. 6 Info Musik

7 Orientierung und Empfehlungen zum Schwierigkeitsgrad für die Zugangsprüfung Hauptfach Violine: 1. ein Konzert der klassisch-romantischen Literatur ab Beethoven sowie der Moderne 2. eine Solosonate von Bach oder eine barocke Solosonate kombiniert mit einer Cembalosonate von Bach 3. eine große Sonate der klassisch-romantischen Literatur mit Klavier 4. ein kürzeres virtuoses Werk 5. eine Paganini-Caprice 6. ein modernes Werk (keine klassische Moderne) Dauer der Prüfung: ca Minuten. Alle Stücke müssen vollständig vorbereitet sein. Hauptfach Viola: 1. ein großes Konzert 2. eine große Sonate mit Klavier 3. eine Solosonate von Hindemith, Reger oder Bach 4. eine Konzertetüde bzw. Caprice Dauer der Prüfung: ca Minuten. Alle Stücke müssen vollständig vorbereitet sein. Hauptfach Klavier: Bach: 3 Präl. u. Fugen aus dem Wohltemperierten Klavier oder ein größeres Werk; eine klassische Sonate; ein Werk der Romantik; ein Werk der klassischen Moderne oder Impressionismus; eine Etüde von Chopin; ein Satz eines Klavierkonzertes und eine moderne Komposition (nach 1950). Dieses Programm entspricht dem Diplom-Prüfungsprogramm. Bei der Zulassungsprüfung wählt die Kommission aus den genannten Werken aus. Künstlerische Ausbildung /Dirigieren Wie lange dauert das Studium? Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester. Wie ist das Studium aufgebaut und welchen Abschluss erhält man? Das Studium gliedert sich in ein jeweils viersemestriges Grund- und Hauptstudium. Die ersten beiden Semester des Grundstudiums gelten als Probesemester. Das Grundstudium wird mit der Diplomvorprüfung, das Hauptstudium mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Hauptfächer Dirigieren (8 Semester, 6 Semesterwochenstunden/SWS) und Klavier (8 Semester/1,75 SWS) Nebenfächer: Streich- und Blasinstrument und Schlagzeug (jeweils 2 Semester/0,5 SWS) Pflichtfächer: Musiktheorie (8 Sem./3 SWS), Musikgeschichte (6 Sem./1,5-2 SWS), Partiturspiel (8 Sem./1 SWS), Instrumentation (4 Sem./1 SWS), Gesang (4 Sem./0,75 SWS), Italienisch (4 Sem./1 SWS), Chorleitung (4 Sem./2 SWS), Chorsingen (4 Sem./2 SWS), Korrepetition (4 Sem./1,5 SWS) Obwohl es für Korrepetition keine gültige Studienund Prüfungsordnung gibt, ist ein Studium in Verbindung mit dem Studiengang Dirigieren möglich. Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Studiengang? Die Zulassung zum Studium setzt eine besondere künstlerische Begabung voraus. Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt für die Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltes ist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausgeschlossen. Wie und mit welchen Unterlagen muss man sich bewerben? Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unterlagen einzureichen: Zulassungsantrag (Anlage) ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält, unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erst zur Immatrikulation vorzulegen), ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00 EUR für die Bearbeitung der Bewerbung. Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt: Empfänger: Kasse der Technischen Universität Berlin, Kontonummer , Bankleitzahl (Berliner Volksbank), Verwendungszweck 35/ Entgelt Zugangsprüfung Musik. Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich: Internationale Banknummer IBAN DE BIC/SWIFT-Code BE VO DE BB Bankspesen OUR Regelung (Auftraggeber übernimmt alle anfallenden Entgelte) Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/ dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00 EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrieben werden, sonst wird die Bewerbung nicht akzeptiert. nur für ausländische Studienbewerber: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3) Bewerber aus der VR China müssen außerdem eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheit der vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschulzeugnisse) im Original einreichen. Wo muss man sich bewerben? Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebene Adresse. Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wie gestalten sie sich? Die Prüfungen finden in der Regel Anfang bis Mitte Februar für das Sommersemester und Anfang bis Mitte Juli für das Wintersemester statt. Anforderungen in der Zugangsprüfung 1. Schriftlich Tonsatzklausur (Dauer etwa drei Stunden): Anfertigung eines mehrstimmigen Volksliedsatzes, Anferti- Info Musik 7

8 gung einer Instrumentation, z.b. eines Chorals für transponierende Instrumente (A-Klarinette, Englischhorn, Viola, Tuba in B), Anfertigung eines Particells aus einer Partitur, kurze harmonische Analyse; eine einstündige Gehörklausur: ein rhythmisches, ein einstimmiges, ein zweistimmig polyphones und ein vierstimmig harmonisches Diktat; 2. mündlich-praktisch (Dauer etwa 1 Stunde): Klavierspiel je eines mittelschweren Werkes aus der Zeit des Barock, der Klassik, der Romantik oder der Moderne (ca Minuten insgesamt) nach eigener Wahl Vomblattspiel von Opernklavierauszügen Partiturspiel von (ca. drei) Orchesterwerken vom Blatt Gehörprüfung (Intervalle, Akkorde und ihre Umkehrungen, Modulation, Rhythmen) Dirigieren zweier Pflichtwerke, die vier Wochen vor der Prüfung mitgeteilt werden (Realisation an zwei Klavieren) Was muss man bei einem Hochschul- bzw. Studiengangwechsel beachten? Es gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsfristen wie für Erststudierende. Eine Meldung zur Diplomprüfung kann erst nach einem mindestens zweisemestrigen Musikstudium an der UdK Berlin erfolgen. Studienzeiten, Studienund Prüfungsleistungen in Haupt- und Nebenfächern an vergleichbaren Musikhochschulen werden nach Anhörung eines zuständigen Fachvertreters anerkannt, soweit sie nach Art, Inhalt und Umfang gleichwertig sind. Wurde bereits an einer anderen Hochschule eine vergleichbare Abschluss- oder Zwischenprüfung absolviert, so ist eine Befreiung von der theoretischen Zugangsprüfung möglich. Eine Anerkennung bzw. Befreiung ist in folgenden Fächern möglich: Gehörbildung, Musikgeschichte, Tonsatz, Formenlehre, Harmonielehre und Analyse, Gesang, Generalbass -Spiel, Italienisch. Wo sind die Studienorte? Fasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-Charlottenburg Hardenbergstr. 41, (Ha-Mu), Berlin-Charlottenburg Bundesallee 1-12, (Bu), Berlin-Wilmersdorf Künstlerische Ausbildung /Chordirigieren (Ergänzungsstudium) Wie lange dauert das Studium? Die Regelstudienzeit des Ergänzungsstudiums dauert vier Semester. Wie ist das Studium aufgebaut und welchen Abschluss erhält man? Inhalt des Studiums ist die Vermittlung künstlerisch-technischen Könnens, der Interpretationsfähigkeit, des Stilempfindens und des gestalterischen Vermögens durch den Vortrag selbstständig erarbeiteter Werke. Hauptfächer: Chordirigieren: 4 Semester, je 4 SWS Gruppenunterricht und 2 Sem, je 1,5 SWS Einzelunterricht, Partiturspiel und Korrepitition jeweils 4 Sem, je 0,75 SWS Pflichtfächer: UdK-Chor: 4 Sem, je 2 SWS, Orchesterleitung: 4 Sem, je 1,5 SWS, Gesang: 4 Sem, je 0,75 SWS, Chorische Stimmbildung: 4 Sem, je 0,5 SWS, Musiktheorie/Chorliteraturkunde: 4 Sem, je 1 SWS Nebenfach: Italienisch: 4 Sem, je 1 SWS Das Studium wird mit einem Diplom abgeschlossen. Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Studiengang? Die Zulassung zum Ergänzungsstudiengang Chordirigieren setzt voraus: eine besondere künstlerische Begabung; einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung für die Schulmusik, des Studiums Kirchenmusik, Diplom-Musikerziehung mit dem zusätzlichen Hauptfach Chor- und Ensembleleitung oder eines vergleichbaren Studiums, sofern das Fach Chorleitung im Umfang von in der Regel vier Semestern studiert und mit der Mindestbeurteilung gut bestanden wurde. Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt für die Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltes ist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausgeschlossen. Wie und mit welchen Unterlagen muss man sich bewerben? Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unterlagen einzureichen: Zulassungsantrag (Anlage) ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält, unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erst zur Immatrikulation vorzulegen) eine Fotokopie des Zeugnisses über den Abschluss der vorangegangenen Ausbildung gemäß den Zugangsvoraussetzungen Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00 EUR für die Bearbeitung der Bewerbung. Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt: Empfänger: Kasse der Technischen Universität Berlin, Kontonummer , Bankleitzahl (Berliner Volksbank), Verwendungszweck 35/ Entgelt Zugangsprüfung Musik. Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich: Internationale Banknummer IBAN DE BIC/SWIFT-Code BE VO DE BB Bankspesen OUR Regelung (Auftraggeber übernimmt alle anfallenden Entgelte) Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/ dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00 EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrieben werden, sonst wird die Bewerbung nicht akzeptiert. nur für ausländische Studienbewerber: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3) Bewerber aus der VR China müssen außerdem eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) 8 Info Musik

9 in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheit der vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschulzeugnisse) im Original einreichen. Wo muss man sich bewerben? Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebene Adresse. Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wie gestalten sie sich? Die Zugangsprüfung findet in der Regel Ende Juni/Anfang Juli für das folgende Wintersemester statt. Sie besteht aus drei Abschnitten. 1. Abschnitt: Prüfung in den Fächern Musiktheorie/Gehörbildung und Künstlerisches Klavierspiel mit folgenden Anforderungen: Musiktheorie/Gehörbildung: schriftlicher Teil (ca. 45 Minuten): Harmonisieren einer gegebenen Melodie; ein- und mehrstimmiges Musikdiktat; Nachschreiben von Akkorden mündlich-praktischer Teil (ca. 45 Minuten): Beherrschung der allgemeinen Musiklehre und der Harmonielehre; Grundbegriffe der Formenlehre, Generalbass-Spiel; Erfassen von Intervallen, Akkorden, Rhythmen; Nachsingen einer Melodie, Improvisieren einer Volkslied-Klavierbegleitung oder Choralharmonisierung; Kenntnis der Transposition der Blasinstrumente Künstlerisches Klavierspiel: Vortrag je eines mittelschweren Werkes der vorklassischen, romantischen und neueren Literatur (ca. 15 Minuten). Werden diese Anforderungen erfolgreich absolviert, erfolgt die Zulassung zum zweiten Abschnitt der Zugangsprüfung. Dies gilt auch für diejenigen, die im vorangegangenen Studium Musiktheorie/Gehörbildung mindestens mit der Bewertung gut sowie Künstlerisches Klavierspiel als Hauptfach belegt und mindestens mit der Bewertung befriedigend abgeschlossen haben; sie brauchen sich der Prüfung im jeweiligen Fach zu Abschnitt 1 nicht zu unterziehen. 2. Abschnitt: Prüfung in den Fächern Singen, Dirigieren am Klavier und Partitur- und Klavierauszugsspiel mit folgenden Anforderungen: Singen (ca. 10 Minuten): Singen einer einfachen Arie aus Oper oder Oratorium, die der eigenen Stimmlage entspricht. Der Bewerber begleitet sich selbst am Klavier; Vomblattsingen einer schwierigen Chorstimme (z.b. Reger, op. 110,1). Dirigieren am Klavier (ca. 10 Minuten): ein selbst gewähltes accompagnato-rezitativ aus einem klassischen Oratorium (z.b. J. Haydn - Die Schöpfung). Hierbei ist während des Dirigierens der Gesangspart selbst zu sprechen oder zu singen. Für den Orchesterpart am Klavier muss eine Pianistin oder ein Pianist mitgebracht werden. Partitur- und Klavierauszugspiel (ca. 10 Minuten): Vomblattspiel eines Chorstückes in neuen Schlüsseln (z.b. A. Bruckner - Ave Maria) und alten Schlüsseln (Bach-Choral) sowie einer kurzen Passa- ge aus einem klassischen Klavierauszug und einer Partitur mit transponierenden Instrumenten (z.b. Mozart-Requiem). Werden diese Anforderungen erfolgreich absolviert, erfolgt die Zulassung zum dritten Abschnitt der Zugangsprüfung. 3. Abschnitt: Prüfung im Fach Dirigieren mit Chor (ca. 15 Minuten): Die Aufgabenstellung wird dem Bewerber acht Tage vorher mitgeteilt (Schwierigkeitsgrad: J.Brahms, op.62 - Waldesnacht; H.Schütz - Matthäus-Passion). Wo sind die Studienorte? Fasanenstrasse 1B,(Fa), Berlin-Charlottenburg Hardenbergstr. 41, (Ha-Mu), Berlin-Charlottenburg Bundesallee 1-12, (Bu), Berlin-Wilmersdorf Komposition Wie lange dauert das Studium? Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester, ggf. kann sich ein viersemestriges Zusatzstudium anschließen. Wie ist das Studium aufgebaut und welchen Abschluss erhält man? Das Grundstudium dauert 4 Semester, wobei die ersten beiden Semester als Probesemester gelten, an deren Ende gegebenenfalls bei nicht ausreichenden Studienleistungen eine Leistungsüberprüfung über die Berechtigung zum Weiterstudium entscheidet. Die Diplomvorprüfung schließt das Grundstudium ab. Das Hauptstudium dauert vier Semester. Die Diplomprüfung wird anschließend innerhalb der nächsten sechs Monate, dem Prüfungssemester, abgelegt. Ein Zusatzstudium von in der Regel vier Semestern kann sich anschließen. Voraussetzung hierfür ist eine außergewöhnliche kompositorische Leistung. Die Diplomprüfung muss mit sehr gut bestanden worden sein. Das reguläre Studium wird mit dem Diplom abgeschlossen, das Zusatzstudium wird mit dem Meisterschüler-Examen abgeschlossen. Pflichtfächer sind: Komposition u. Tonsatz: jeweils 8 Semester (1,5 SWS) Instrumentation, Gehörbildung und Dirigieren: jeweils 4 Semester (1 SWS) Musikgeschichte, Formenlehre: jeweils 4 Semester (1,5 SWS) Partiturspiel: 4 Semester (0,5 SWS) Klavier: 4 Semester (0,75 SWS) Studiotechnik: 3 Semester (2 SWS) Hochschulchor: 6 Semester (2 SWS) Instrumentenkunde:2 Semester (1 SWS) Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Studiengang? Die Zulassung zum Studium setzt eine besondere künstlerische Begabung voraus. Info Musik 9

10 Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt für die Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltes ist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausgeschlossen. Wie und mit welchen Unterlagen muss man sich bewerben? Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unterlagen einzureichen: Zulassungsantrag (Anlage) ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält, unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erst zur Immatrikulation vorzulegen), ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00 EUR für die Bearbeitung der Bewerbung. Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt: Empfänger: Kasse der Technischen Universität Berlin, Kontonummer , Bankleitzahl (Berliner Volksbank), Verwendungszweck 35/ Entgelt Zugangsprüfung Musik. Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich: Internationale Banknummer IBAN DE BIC/SWIFT-Code BE VO DE BB Bankspesen OUR Regelung (Auftraggeber übernimmt alle anfallenden Entgelte) Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/ dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00 EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrieben werden, sonst wird die Bewerbung nicht akzeptiert. nur für ausländische Studienbewerber: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3) Bewerber aus der VR China müssen außerdem eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheit der vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschulzeugnisse) im Original einreichen. Bitte bei der Bewerbung keine Tonbänder einsenden. Wo muss man sich bewerben? Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebene Adresse. Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wie gestalten sie sich? Die Zugangsprüfung findet in der Regel am Ende der Vorlesungszeit für das folgende Semester statt, d.h. Anfang bis Mitte Februar für das Sommersemester und Anfang bis Mitte Juli für das Wintersemester. Anforderungen in der Zugangsprüfung: 1. schriftlicher Teil (dreistündige Klausur): dreistimmiger Kontrapunkt (eine Stimme gemischte Werte), Generalbass (Bach/Schemelli), vierstimmiger Liedsatz, Erweiterung eines gegebenen musikalischen Gedankens auf ca. 16 Takte im freien Stil; 2. mündlich-praktischer Teil: Vorlage von mindestens drei eigenen Kompositionen in verschiedener Besetzung, Prüfung des Gehörs (Intervalle, Akkorde, Rhythmen etc.), Vortrag einer kurzen mittelschweren Komposition (Klassik bis zeitgenössische Literatur) auf dem Klavier oder einem anderen Soloinstrument. Bei überragender kompositorischer Leistung kann von der instrumentalen Prüfung abgesehen werden. Die Zulassungskommissionen können Werke auch teilweise anhören. Was ist bei einem Hochschul- bzw. Studiengangwechsel zu beachten? Es gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsfristen wie für Erststudierende. Eine Meldung zur Diplomprüfung oder zum Meisterschülerexamen kann erst nach einem mindestens zweisemestrigen Musikstudium an der Universität der Künste Berlin erfolgen. Einzelheiten zur Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen regelt die Prüfungsordnung für den Studiengang Musik - Hauptfach Komposition - in der jeweils geltenden Fassung. Über eine Anerkennung wird grundsätzlich erst nach erfolgter Zulassung entschieden. Wo sind die Studienorte? Fasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-Charlottenburg Hardenbergstr. 41, (Ha-Mu), Berlin-Charlottenburg Bundesallee 1-12, (Bu), Berlin-Wilmersdorf Kirchenmusik (B-Prüfung und C-Prüfung) Wie lange dauert das Studium? Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester bis zur B-Prüfung, das Studium im C-Seminar umfasst vier Semester. Wie ist das Studium aufgebaut und welchen Abschluss erhält man? B-Prüfung: Das Studium gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. Das Grundstudium, dessen erste beide Semester als Probesemester gelten, umfasst vier Semester und wird durch die Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Das Hauptstudium umfasst in der Regel vier Semester und führt zur Diplomprüfung (B) für evangelische bzw. katholische Kirchenmusiker als erstem berufsqualifizierenden Abschluss. Ein zur Diplomprüfung (A) führendes Ergänzungsstudium kann sich anschließen (weitere Informationen siehe Abschnitt Kirchenmusik - A- Prüfung-). Pflichtfächer sind (in der Regel im Umfang von einer Semesterwochenstunde/SWS): Orgelliteraturspiel, Liturgisches Orgelspiel, Klavierspiel, Gesang, Gehörbildung, Musiktheorie/Tonsatz/Formenkunde, Theologie, Kirchenmusikgeschichte und Gregorianik für katholische Studierende (8 Semester) Partiturspiel und Partiturkunde (6 Semester) Hymnologie für evangelische Studierende, Gene- 10 Info Musik

11 ralbass-spiel, Allgemeine Musikgeschichte und Orgelbaukunde (4 Semester) Liturgisches Singen, Gregorianik für evangelische Studierende, Hymnologie für katholische Studierende, Sprecherziehung und Stimmkunde (2 Semester) Chorleitung und Orchesterleitung (8 Semester im Umfang von 2 SWS) Musikalische Arbeit mit Kindern, Gemeindesingarbeit und Arrangement (Blockunterricht) Die Beteiligung am Hochschulchor ist für alle Studierenden für die Dauer von sechs Semestern obligatorisch. Mit Zustimmung des Hauptfachlehrers können Studierende ein drittes Instrument, sowie das Fach Bläserchorleitung freiwillig, in der Regel im Umfang von 1 SWS, belegen. C-Prüfung: Das Studium im Kirchenmusikalischen C-Seminar umfasst 4 Semester und erfolgt in Form einer Gasthörerschaft, für die eine Gebühr von 107,- Euro pro Semester zu entrichten ist. Die Abschlussprüfung wird vor dem Prüfungsausschuss der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg bzw. bei der Katholischen Kirche im Erzbistum abgelegt. Im C-Seminar wird Einzelunterricht in den Fächern Gottesdientliches Orgel-, Orgelliteratur- und Klavierspiel und Gesang erteilt. Gruppenunterricht erfolgt in den Fächern Chor- und Singleitung, Musiktheorie, Gottesdienst- und Gesangbuchkunde, Musikgeschichte und Orgelkunde. Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Studiengang? die allgemeine Hochschulreife und eine künstlerische Begabung oder in Ausnahmefällen (falls kein Abitur vorliegt) eine besondere künstlerische Begabung; in der Regel ein Mindestalter von 18 und ein Höchstalter von 29 Jahren. Für das Kirchenmusikalische C-Seminar: Zugehörigkeit zur evangelischen bzw. katholischen Kirche, das Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule, hinreichende musikalische Vorbildung. Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt für die Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltes ist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausgeschlossen. Wie und mit welchen Unterlagen muss man sich bewerben? Kirchenmusik B.: Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unterlagen einzureichen: Zulassungsantrag (Anlage) ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erst zur Immatrikulation vorzulegen), ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00 EUR für die Bearbeitung der Bewerbung. Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt: Empfänger: Kasse der Technischen Universität Berlin, Kontonummer , Bankleitzahl (Berliner Volksbank), Verwendungszweck 35/ Entgelt Zugangsprüfung Musik. Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich: Internationale Banknummer IBAN DE BIC/SWIFT-Code BE VO DE BB Bankspesen OUR Regelung (Auftraggeber übernimmt alle anfallenden Entgelte) Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/ dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00 EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrieben werden, sonst wird die Bewerbung nicht akzeptiert. nur für ausländische Bewerber: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3); ausländische Zeugnisse und Zeugnisse aus der DDR müssen, sofern sie als Nachweis der allgemeinen Hochschulreife gelten sollen, von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (siehe Adressenanhang) bereits anerkannt worden sein. Bewerber aus der VR China müssen außerdem eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheit der vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschulzeugnisse) im Original einreichen. Nur mit dieser Echtheitsbescheinigung kann die Anerkennung durch die Senatsverwaltung erfolgen. Kirchenmusik C (evangelisch und katholisch): Die Bewerbung um Zulassung zum Studium am Kirchenmusikalischen C-Seminar setzt einen Aufnahmeantrag voraus, der direkt beim Ausbildungsleiter zu erhalten ist : Adresse siehe S.3 Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen: 1. ein handgeschriebener Lebenslauf, 2. zwei Passbilder neueren Datums, die mit dem Namen versehen sein müssen, 3. eine beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses, 4. ggf. Nachweise über die musikalische Vorbildung, 5. eine beglaubigte Kopie der Konfirmationsbescheinigung (nur evangelisch) 6. ein pfarramtliches Zeugnis. Wo muss man sich bewerben? Kirchenmusik B: Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebene Adresse. Kirchenmusik C (evangelisch): Bitte Bewerbungsunterlagen bei folgender Adresse anfordern: Evangelisches Zentrum Berlin-Brandenburg, Landeskirchenmusikdirektor Dr. Gunter Kennel, Georgenkirchstr , Berlin. Kirchenmusik C (katholisch): Bitte Bewerbungsunterlagen bei folgender Adresse anfordern: Erzbischöfliches Ordinariat, Referat Kirchenmusik, Postfach 561, Berlin. Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wie gestalten sie sich? Die Zugangsprüfungen finden in der Regel in den letzten zwei Unterrichtswochen eines jeden Semesters statt. Das Immatrikulations- und Prüfungsamt teilt den Bewerbern spätestens vier Wochen vor der Info Musik 11

12 Prüfung Termin und Ort der Prüfung mit. Die Anmeldung zur Zulassungsprüfung am Kirchenmusikalischen C-Seminar gilt als angenommen, wenn keine Absage erfolgt. Der genaue Termin der Aufnahmeprüfung wird ca. eine Woche vor der Prüfung bekanntgegeben. Gegenstand der Zugangsprüfung für Kirchenmusik B ist: 1. im Fach Orgelliteraturspiel: der Vortrag von drei selbstgewählten Orgelstücken aus verschiedenen Epochen, z.b. Dietrich Buxtehude, Präludium, Fuge und Ciacona C-Dur (Hedar II, Bd. 1); J.S. Bach, Präludium und Fuge C-Dur (Peters II. Bd. 1); Max Reger, aus den Orgelstücken op. 59; Joseph Ahrens, aus den Cantiones gregorianae; Vomblattspiel leichter Werke; 2. im Fach Liturgisches Orgelspiel: Intonation und Begleitharmonisierung eines Kirchenliedes ohne Vorbereitung; 3. im Fach Klavierspiel: der Vortrag eines Präludiums mit Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier von J.S. Bach, eines klassischen Sonatensatzes sowie eines weiteren Werkes aus einer anderen Epoche; 4. im Fach Musiktheorie/Tonsatz: Klausur (schriftlich): Aussetzen eines bezifferten Basses, einfacher vierstimmiger Satz zu einer gegebenen Melodie und ggf. mündlich: Vomblattspielen eines Generalbasses (Bach- Schemelli) sowie Improvisation einer Volksliedbegleitung; 5. im Fach Gehörbildung: das Erfassen von Intervallen, Drei- und Vierklängen und Rhythmen; Vomblattsingen einer leichten Chorstimme; Klausur und ggf. mündliche Prüfung; 6. im Fach Gesang: der Vortrag eines selbstgewählten Gesangstückes im Schwierigkeitsgrad etwa der Lieder des Schemellischen Gesangbuches; 7. im Fach Chorleitung: Beherrschung der gebräuchlichen Schlagfiguren, Angeben von Tönen nach der Stimmgabel. Im Anschluss an die Prüfungsteile findet in der Regel zwischen den Mitgliedern der Zulassungskommission und der Bewerberin oder dem Bewerber ein fachliches Gespräch statt. Gegenstand der Aufnahmeprüfung für das Kirchenmusikalische C-Seminar ist: 1. im Fach Klavierspiel: der Vortrag von zwei selbstgewählten Werken mindestens im Schwierigkeitsgrad von Bachs Zweistimmigen Inventionen und leichteren Haydn- oder Mozart-Sonaten; 2. im Fach Musiktheorie: Erkennen von Intervallen und Akkorden; 3. im Fach Gesang: Vomblattsingen einer leichteren Chorstimme; Vortrag eines Kirchen- oder Volksliedes (je zwei Strophen) bzw. Kunstliedes. Was ist bei einem Hochschul- bzw. Studiengangwechsel zu beachten? Auch bei einem Wechsel muss an dem Zulassungsverfahren teilgenommen werden, um die künstlerische Begabung nachzuweisen. Nach der Zulassung erfolgt die Einstufung in ein Studiensemester unter Berücksichtigung der schon erbrachten Studienund Prüfungsleistungen. Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen an vergleichbaren Musikhochschulen und Kirchenmusikschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes werden nach Anhörung zuständiger Fachvertreter anerkannt, soweit sie nach Art, Inhalt und Umfang gleichwertig sind. Über die Anerkennung entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Zulassungskommission und dem Dekan durch schriftlichen Bescheid. Die Beantragenden sind verpflichtet, die dem Antrag zugrunde liegenden Angaben nachzuweisen. An ausländischen Musikhochschulen erbrachte Studienleistungen können angerechnet werden soweit ihre Gleichwertigkeit festgestellt ist. Werden Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen nur teilweise oder nicht anerkannt, bestimmt der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Zulassungskommission und dem Dekan die nachzuholenden Leistungen nach Anhörung eines zuständigen Fachvertreters und setzt die dafür erforderliche Studienzeit fest. Wo sind die Studienorte? Hardenbergstr. 41, (Ha-Mu), Berlin-Charlottenburg Fasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-Charlottenburg Bundesallee 1-12, (Bu), Berlin-Wilmersdorf C-Seminar (evangelisch): Gemeindehaus der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, Lietzenburger Str. 39, Berlin C-Seminar (katholisch): Kirchengemeinde Herz Jesu, Alt-Lietzow 23, Berlin Ergänzungsstudium Kirchenmusik (A-Prüfung) Wie lange dauert das Studium? Das Ergänzungsstudium dauert vier Semester. Wie ist das Studium aufgebaut und welchen Abschluss erhält man? Während des Ergänzungsstudiums sind folgende Pflichtfächer vier Semester lang in der Regel im Umfang von einer Semesterwochenstunde zu belegen: Orgelliteraturspiel, Orgelimprovisation und Gemeindebegleitung, Chorleitung, Orchesterleitung, Klavierspiel oder Cembalospiel nach Wahl, Gesang, Musiktheorie/Tonsatz/Formenkunde, Gehörbildung, Partiturspiel und Partiturkunde. Mit Zustimmung der Hauptfachlehrer können Studierende während des Ergänzungsstudiums folgende fakultative Fächer im Umfang von in der Regel einer Semesterwochenstunde belegen: Cembalospiel bzw. Klavierspiel nach Wahl, Komposition, Generalbass-Spiel, Gregorianik. Innerhalb des Ergänzungsstudiums besteht die Möglichkeit zu Spezialstudien in einem der künstlerischen oder wissenschaftlichen Fächer des Kirchenmusikspektrums. Das Studium wird mit dem Diplom (A-Prüfung) abgeschlossen. 12 Info Musik

13 Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Studiengang? Auf Antrag des Absolventen und auf Empfehlung des Hauptfachlehrers sowie durch Entscheidung der Diplomprüfungs-Kommission kann das Ergänzungsstudium im Studiengang evangelische bzw. katholische Kirchenmusik aufgenommen werden. Die Diplomprüfung (B) muss mindestens mit dem Prädikat gut (2,0) bestanden sein (Fächer Orgelliteraturspiel und Chorleitung mindestens 2,0, sowie der Durchschnitt der Noten in den Einzelfächern Orgelliteraturspiel, Liturgisches Orgelspiel, Chorleitung, Orchesterleitung, Klavierspiel, Gesang und Musiktheorie ebenfalls 2,0) Wurde die Diplomprüfung (B) nicht an der Universität der Künste Berlin abgelegt, entscheidet die Kommission in einer besonderen Zulassungsprüfung, die etwa den Anforderungen der Diplomprüfung (B) entspricht, unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse aus dem vorangegangenen Studium über die Zulassung zum Ergänzungsstudium. In diesem Fall ist eine reguläre Bewerbung mit Zulassungsantrag und allen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist notwendig. (siehe Infoabschnitt Kirchenmusik B ). Wo sind die Studienorte? Siehe Abschnitt Kirchenmusik (B- und C-Prüfung) Tonmeister Wie lange dauert das Studium? Die Regelstudienzeit beträgt zehn Semester. Wie ist das Studium aufgebaut und welchen Abschluss erhält man? Die Tonmeisterausbildung umfasst ein gleichzeitiges Studium an der Universität der Künste Berlin und an der Technischen Universität Berlin (TU). Mit der Zulassung zum Tonmeisterstudium an der UdK Berlin ist gleichzeitig das Belegen der Pflichtveranstaltungen an der TU möglich. Die Studierenden müssen sich bei der TU als Nebenhörer (kein besonderes Zulassungsverfahren!) einschreiben oder eine Doppelimmatrikulation beantragen. Das Studium umfasst ein viersemestriges Grundstudium (die ersten beiden Semester gelten als Probesemester, bei nicht ausreichenden Studienleistungen entscheidet eine Leistungsüberprüfung über die Berechtigung zum Weiterstudium), das mit der Diplomvorprüfung (Musikalische Zwischenprüfung) abgeschlossen wird. Daran schließt sich ein sechssemestriges Hauptstudium an, das mit der zweiteiligen Diplomprüfung endet. Während der Semesterferien ist außerhalb der Universität der Künste Berlin ein mindestens dreimonatiges aufnahmetechnisches Praktikum zu absolvieren. Die nachfolgend aufgeführten Fächer sind Prüfungsfächer und testatpflichtig: Hauptinstrument: 10 Semester 1 SWS Nebeninstrument: (Fakultativ, wenn Klavier Hauptinstrument) 10 Semester, 0,5 SWS Pflichtfach Klavier: (Pflicht, wenn Klavier nicht Hauptinstrument) 10 Semester 1 SWS Gehörbildung: 10 Semester 2 SWS Musiktheorie: 7 Semester 2 SWS Partiturkunde: 10 Semester 1 SWS Musikgeschichte: Semester 2 SWS Digitaltechnik: 1 Semester 1 SWS Instrumentenkunde: Semester 2 SWS Mathematik: Semester 4 SWS Elektrotechnik: Semester 8 SWS Akustik: Semester 2 SWS Studiotechnik: Semester 2-3 SWS Gerätekunde: Semester 1-2 SWS Studiobetreuung (techn.): Semester 1 SWS Musikaufnahme: Semester 1-3 SWS Kritik/Analyse: Semester 2 SWS Theoretische Aufnahmepraxis: Semester 2 SWS Einfache Studiopraxis: Semester 2 SWS Empfohlene zusätzliche Lehrveranstaltungen zur Vertiefung des Studiums (fakultative Teilnahme): Musik und Technik (Integr. Lehrveranstaltung, TU Fakultät I) Einführung in die naturwissen. Grundlagen von Sprache und Musik (Vorlesung, TU Fakultät I) Elektronische Klangsynthese (Integr. Veranstaltung, TU Fakultät I) Studioautomatisierung (Wissenschaftliches Arbeiten, TU Fakultät I) Einführung in die Kommunikationstechnik - geplant - (Vorlesung, TU Fakultät I) Elektronische Musik (Experimentelles Studio, TU Fakultät I) Elektronik I, II (Vorlesung, Übung, TU Fakultät IV) Technische Akustik 2 (Vorlesung, TU Fakultät III) Grundlagen der Mathematik (Vorlesung, TU Fakultät II) Jazz (UdK Fakultät Musik) Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Studiengang? Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeine Hochschulreife und eine künstlerische sowie künstlerisch-technische Begabung voraus. Zu einer künstlerisch-technischen Begabung gehört auch ein sehr gutes Gehör. Wegen der altersabhängigen Verringerung der oberen Hörfrequenzgrenze ist das Höchstalter in der Regel 28 Jahre. Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt für die Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltes ist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausgeschlossen. Wie und mit welchen Unterlagen muss man sich bewerben? Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unterlagen einzureichen: der Zulassungsantrag (Anlage) ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält (bitte auch Angaben zur musikalischen oder technischen Vorbildung machen) eine fachärztliche Bescheinigung über ein physiologisch einwandfreies Gehör (mit Audiogramm 100 Hz bis 12 khz, kein Gefälligkeitsaudiogramm!) unbeglaubigte Fotokopie der allgemeinen Hochschulreife (Originale oder beglaubigte Kopien sind erst zur Immatrikulation vorzulegen), Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00 EUR für die Bearbeitung der Bewerbung. Info Musik 13

14 Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt: Empfänger: Kasse der Technischen Universität Berlin, Kontonummer , Bankleitzahl (Berliner Volksbank), Verwendungszweck 35/ Entgelt Zugangsprüfung Musik. Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich: Internationale Banknummer IBAN DE BIC/SWIFT-Code BE VO DE BB Bankspesen OUR Regelung (Auftraggeber übernimmt alle anfallenden Entgelte) Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/ dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00 EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrieben werden, sonst wird die Bewerbung nicht akzeptiert. nur für ausländische Studienbewerber: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3), ausländische Zeugnisse einschließlich Zeugnisse aus der DDR müssen von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (Anschrift siehe Adressenanhang) bereits anerkannt worden sein. Bewerber aus der VR China müssen außerdem folgende Dokumente der Akademischen Prüfstelle (APS) in Peking im Original einreichen: entweder ein Zertifikat oder eine Bescheinigung über die Echtheit der vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschulzeugnisse) Diese Echtheitsbescheinigung muss zusammen mit der Anerkennung der Zeugnisse durch die Senatsverwaltung eingereicht werden. ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen Wo muss man sich bewerben? Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebene Adresse. Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wie gestalten sie sich? Der Termin der Zugangsprüfung wird in der Regel vier Wochen vor ihrer Durchführung mitgeteilt. Es wird empfohlen, eine Studienfachberatung rechtzeitig in Anspruch zu nehmen. Die Zulassungsprüfung gilt als erfolgreich abgelegt, wenn in allen Teilfächern mindestens ausreichende Fähigkeiten nachgewiesen werden können, die als Merkmal besonderer künstlerischer und technischer Begabung für das Tonmeisterstudium angesehen werden. Da sich in den letzten Jahren ca. 60 bis 80 Bewerberinnen und Bewerber pro Aufnahmetermin um die wenigen Studienplätze bemühten, ist die Auswahl sehr streng und die Anforderungen sind sehr hoch. Es sollte daher die Frage gestellt werden, ob wirklich die geforderte Doppelbegabung in musikalischer und technischer Hinsicht vorhanden ist. Ferner ist zu bedenken, dass die Anforderungen im musikalisch-technischen Gehörtest z. B. auch das Lesen von Partiturseiten einer spätromantischen Sinfonie verlangen und es wird erwartet, dass die gängigen Stücke des klassischen und romantischen Repertoires bekannt sind. Die Anforderungen der Zugangsprüfung sind: 1. Gehörbildung schriftlich (Dauer 60 Minuten) Musikdiktat einstimmig, melodisch-rhythmische und atonale Tonfolgen Musikdiktat mehrstimmig, Dreiklangsfolgen, Dreiklangsumkehrungen Anhören mehrerer, mit Fehlern versehener kurzer Musikausschnitte verschiedener Besetzungen und Kennzeichnen der Fehler in den vorgegebenen Notentexten Hören von feinen Tonhöhenunterschieden, Lautheitsabstufungen und Klangfarbenstufen nach vorgeführten Tonbeispielen Allgemeine Fragen zu Klangbildern vorgeführter Musikaufnahmen (z.b. Klangfarbe, Raumeindruck, Balance, Dynamik) Bestimmen von Orchesterinstrumenten anhand von Beispielen auf Tonträgern Stilistische Einordnung dieser Beispiele allgemeine Fragen zu den Grundlagen der Elektrotechnik (Schulkenntnisse 12. Klasse Gymnasium) und Aufnahmetechnik 2. Musiklehre schriftlich (Dauer ca. 90 Minuten) Aussetzen eines einfachen Generalbasses Ergänzen eines Melodieanfanges auf 8-12 Takte Setzen einer zweiten Stimme zu einer gegebenen Melodie (Volkslied) Vierstimmiger Satz einer erweiterten Kadenz, zu dem die Oberstimme sowie Stufen- und Funktionssymbole gegeben sind 3. Test (schriftlich) Akustik/Instrumentenkunde Fragen zur musikalischen und technischen Akustik sowie zur Instrumentenkunde 4. Gehörbildung mündlich (Dauer 10 Minuten) Schnelles Erfassen von Intervallen, Dreiklängen, Dreiklangsumkehrungen, Septakkorden mit Umkehrungen, auch in zusammenhängender Form, Rhythmen, Benennung harmoniefremder Töne in benannten Akkorden, einfache Tonhäufungen 5. Musiklehre mündlich (Dauer bis zu 10 Minuten) Kenntnis der elementaren Musiklehre 6. Hauptinstrument (Dauer 10 Minuten) Hauptinstrument können alle an der UdK im Hauptfach studierbaren Instrumente sein. Ist Klavier das Hauptinstrument, kann als Wahlfach (nach Möglichkeiten der UdK) ein Nebeninstrument belegt werden (1/2 Std. wöchentlich). Vortrag von zwei Stücken mittleren Schwierigkeitsgrades aus verschiedenen Stilepochen (Klavier zum Beispiel Bach: aus dem Wohltemperierten Klavier), ein Präludium und eine Fuge; L.v.Beethoven: einen Satz aus den Sonaten op. 10). Die künstlerische Leistung und die beherrschte Spieltechnik auf dem Hauptinstrument sollte so weit fortgeschritten sein, dass der Bewerber auch in der Lage wäre, das Studium in seinem Instrument als Hauptfachstudium aufzunehmen. An die Stelle des Hauptinstruments kann auch Gesang (klassisch) treten. 7. Pflichtfach Klavier (nur vorgeschrieben, wenn Klavier nicht Hauptinstrument) Vortrag eines einfachen Stückes eigener Wahl, Beispiele für den Schwierigkeitsgrad: zweistimmige Inventionen von Bach, Debussy Arabeske. Dabei ist nicht gefragt, 14 Info Musik

15 ein Stück perfekt anzutrainieren, wichtig sind vielmehr die Fingerfertigkeit und die Vertrautheit mit dem Instrument Klavier. 8. Vomblattspiel eines leichten Klavierstückes. Der Schwierigkeitsgrad ist nach Haupt- und Pflichtfach abgestuft. Der Bewerber soll zeigen, dass er einen unbekannten Notentext erfassen und mit den richtigen Vorzeichen und dem richtigen Rhythmus, notfalls auch im wesentlich verlangsamten Tempo, vom Blatt spielen kann. Was muss man bei einem Hochschulwechsel bzw. Studiengangwechsel beachten? Studienbewerberinnen und Bewerber, die bereits an anderen künstlerischen bzw. künstlerischwissenschaftlichen Hochschulen in gleichartigen Studiengängen studiert haben, können nach erfolgreicher Zulassungsprüfung unter Berücksichtigung bisher vollständig erbrachter Studienleistungen zu einem verkürzten Studium zugelassen werden. Diese Regelung gilt sinngemäß für Bewerberinnen und Bewerber anderer Fakultäten bzw. Studiengänge der Universität der Künste Berlin. Im Übrigen gelten die gleichen Zulassungsbedingungen. Eine Meldung zur Diplomprüfung kann erst nach einem Studium von zwei Semestern erfolgen. Der Prüfungsausschuss entscheidet nach bestandener Zulassungsprüfung über die Zahl der anzurechnenden Semester unter Berücksichtigung der bisher erbrachten Studienleistungen. Er nimmt die Einstufung in das entsprechende Fachsemester vor. An ausländischen Hochschulen erbrachte Studienleistungen können angerechnet werden, sofern ihre Gleichwertigkeit festgestellt ist. Studierende der Technischen Universität Berlin, die ein Elektrotechnik-Studium (Fachrichtung Nachrichtentechnik) durchführen, können am Tonmeisterstudium nach bestandener Aufnahmeprüfung teilnehmen und dieses mit der Diplom-Prüfung an der Universität der Künste Berlin abschließen. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die erforderlichen technischen Fächer an der Technischen Universität Berlin im Sinne dieser Prüfung absolviert worden sind. Wo ist der Studienort? Fasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-Charlottenburg Pädagogische Ausbildung Wie lange dauert das Studium? Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester, bei Gesangpädagogik zehn Semester. Wie ist das Studium aufgebaut und welchen Abschluss erhält man? Das Studium gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. Das Grundstudium umfasst in der Regel vier Semester (Gesangpädagogik sechs Semester) und wird mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen, in der nachgewiesen werden muss, dass während des Grundstudiums die erforderlichen Grundlagen erworben wurden, um das Hauptstudium mit Erfolg zu betreiben. Die Anforderungen sind je nach Studienrichtung unterschiedlich. Das Hauptstudium umfasst in der Regel vier Semester und wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen, die zwei Abschnitte umfasst. Der erste Abschnitt wird in der Regel am Ende des 6. Semesters (Gesangpädagogik 8. Semester), der zweite Abschnitt am Ende des 8. Semesters (Gesangpädagogik 10. Semester) abgelegt. Ausführliche Studienpläne finden Sie im Vorlesungsverzeichnis. Was ist eine Zusatzprüfung? Zusatzprüfungen in den zusätzlichen Hauptfächern chor- und Ensembleleitung sowie Elementare Musikpädagogik sind möglich für Bewerber und Bewerberinnen, die eine der folgenden Prüfungen bestanden haben: 1. Diplom im Studiengang Pädagogische Ausbildung 2. den Prüfungsabschnitt A der Ersten Staatsprüfung für das Amt des Studienrats mit dem Fach Musik 3. den Prüfungsabschnitt A der Ersten Staatsprüfung für das Amt des Lehrers mit dem Fach Musik, bzw. mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in 2 Fächern 4. die staatliche Prüfung für Kirchenmusiker (A-Prüfung) und Diplom-Kirchenmusik ( A) an der UdK- Berlin Für das Hauptfach im Rahmen der Zusatzprüfung ist eine zusätzliche Ausbildung von in der Regel 4 Semestern nachzuweisen. Im Fach Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentaldidaktik sind mindestens 4 Veranstaltungen nachzuweisen. Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Studiengang? Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeine Hochschulreife und eine künstlerische Begabung voraus. In Ausnahmefällen können Bewerber auch ohne allgemeine Hochschulreife bei Nachweis einer besonderen künstlerischen Begabung zugelassen werden. Für die Studienrichtung Gesangpädagogik wird zusätzlich eine für die Anforderungen des Berufs des Gesanglehrers bzw. der Gesanglehrerin geeignete körperliche und stimmliche Konstitution gefordert. Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt für die Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltes ist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausgeschlossen. Wie und mit welchen Unterlagen muss man sich bewerben? Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unterlagen einzureichen: Zulassungsantrag (Anlage) ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält, unbeglaubigte Fotokopie der allgemeinen Hochschulreife bzw. des letzten Schulzeugnisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erst zur Immatrikulation vorzulegen), Info Musik 15

16 Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00 EUR für die Bearbeitung der Bewerbung. Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt: Empfänger: Kasse der Technischen Universität Berlin, Kontonummer , Bankleitzahl (Berliner Volksbank), Verwendungszweck 35/ Entgelt Zugangsprüfung Musik. Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich: Internationale Banknummer IBAN DE BIC/SWIFT-Code BE VO DE BB Bankspesen OUR Regelung (Auftraggeber übernimmt alle anfallenden Entgelte) Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/ dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00 EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrieben werden, sonst wird die Bewerbung nicht akzeptiert. nur für ausländische Bewerber: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3); ausländische Zeugnisse und Zeugnisse aus der DDR müssen, sofern sie als Nachweis der allgemeinen Hochschulreife gelten sollen, von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (siehe Adressenanhang) bereits anerkannt worden sein. Bewerber aus der VR China müssen außerdem eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheit der vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschulzeugnisse) im Original einreichen. Nur mit dieser Echtheitsbescheinigung kann die Anerkennung durch die Senatsverwaltung erfolgen. ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen Wo muss man sich bewerben? Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebene Adresse. Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wie gestalten sie sich? Die Prüfungen finden in der Regel in den letzten zwei Unterrichtswochen eines jeden Semesters statt.. Das IPA teilt spätestens 4 Wochen vor der Zugangsprüfung Termin und Ort der Prüfung mit. Gegenstände und Anforderungen der Zugangsprüfungen Die Zugangsprüfung besteht grundsätzlich aus drei Teilen: A) der Prüfung im jeweiligen Hauptfach (zum Schwierigkeitsgrad siehe Ende dieses Abschnittes) B) der Prüfung im instrumentalen Beifach Klavier; C) der Prüfung in Musiktheorie (Gehörbildung und Tonsatz). A) Hauptfächer 1. Instrumentale Hauptfächer (gilt für die Studienrichtungen Instrumentalpädagogik (IP), IP mit zusätzlichem Hauptfach Chor- und Ensembleleitung, IP mit zusätzlichem Hauptfach Elementare Musikerziehung, Rhythmik) Nachweis eines Ausbildungsstandes, der den erfolgreichen Abschluss in der vorgesehenen Studienzeit erwarten lässt, durch Vorspiel von mindestens 3 Stücken aus verschiedenen Stilepochen. Vomblattspiel eines leichten Stückes. Gespräch über pädagogisch-interpretatorische Fragen. Die Zugangsprüfung im instrumentalen Hauptfach Schlagzeug findet in den Bereichen klassisches Schlagzeug und Drumset statt. Im instrumentalen Hauptfach der Studienrichtung Rhythmik sind zwei Stücke mittlerer Schwierigkeit vorzutragen. 2. Gesang Nachweis eines Ausbildungsstandes, der den erfolgreichen Abschluss in der vorgesehenen Studienzeit erwarten lässt durch: Vorsingen von mindestens drei Stücken aus verschiedenen Epochen, darunter ein Kunstlied sowie ein Stück aus Oratorium oder Oper, davon eines in deutscher Sprache. ggf. eine Stimmprüfung, die auf Antrag der Zulassungskommission durchgeführt wird; vom-blatt-singen eines leichteren Stückes; ein fachliches Gespräch. Im Zweifelsfall kann auf Beschluss der Kommission ein ärztliches Gutachten zur körperlichen und stimmlichen Konstitution angefordert werden. 3. Hauptfach Musiktheorie Das Hauptfach kann nur in der Kombination der Teilstudiengänge Musiktheorie und Gehörbildung gewählt werden. Es sind folgende Qualifikationen nachzuweisen: Gehörbildung: Erkennen musikalischer Phänomene aus dem 17. bis 20. Jahrhundert (Klausur von 1 Stunde); Ausarbeitung von 3 unterschiedlichen satztechnischen Aufgaben und einer schriftlichen Analyse- Aufgabe (Klausur von 3 Stunden) Klavierpraktische Fertigkeiten (Kadenz-/Modulationsspiel, Generalbass, Partiturspiel, Liedbegleitung,Improvisation). 4. Zusätzliches Hauptfach Chor- und Ensembleleitung Dieses zusätzliche Hauptfach ist erst ab dem 3. Studiensemester parallel zum instrumentalen Hauptfachstudium möglich. Folgende Qualifikationen sind dann nachzuweisen: Nachweis stimmlicher Begabung durch Vortrag von Liedern; vom-blatt-singen einer Chorstimme; Beherrschung des dirigiertechnischen Handwerks, das einen erfolgreichen Abschluss des zusätzlichen Hauptfachs Chor- und Ensembleleitung im Rahmen der Regelstudienzeit erwarten lässt. Der Nachweis wird durch eine Chorprobe erbracht. 5. Zusätzliches Hauptfach Elementare Musikerziehung Dieses zusätzliche Hauptfach ist erst ab dem 3. Studiensemester parallel zum instrumentalen Hauptfachstudium möglich. Folgende Qualifikationen sind dann nachzuweisen: Test der Sprechstimme (Gesundheit der Sprechstimme, Belastbarkeit, Modulationsfähigkeit): Vorsprechen eines vorbereiteten Textes; Test der Singstimme: auswendiges Singen einer begleiteten oder unbegleiteten Melodie nach eige- 16 Info Musik

17 ner Wahl (z. B. einfaches Kunstlied, Volkslied); Gestaltung einer Gruppenarbeit über ein von der Prüfungskommission gestelltes Thema aus dem Bereich elementaren Musizierens mit vokalen und instrumentalen Mitteln sowie mit Bewegung. 6. Hauptfach Rhythmik Die Prüfung besteht aus einer Gruppenprüfung (Dauer:1,5 Stunden) und einer Einzelprüfung (Dauer 30 Minuten). Vortrag zweier Stücke mittlerer Schwierigkeit in einem Instrumentalen Hauptfach Musik: vorbereitete eigene Komposition über ein Thema (z.b. Thema und Variationen, Liedbearbeitung), Improvisation am Instrument (tonal und freitonal), Umsetzung von Rhythmen, Taktarten, Spiel eines Liedes (z.b. Kinderlied, Tanzlied, Volkslied, Song) Bewegung: Vorbereitete Bewegungsgestaltung zu einer selbstgewählten Musik, improvisatorischgestalterische Aufgaben (angeregt durch Musik, Bewegungsmotiv, Objekt, Bild,...); Umsetzung von Rhythmen und Taktarten Interaktion: Partner- und Gruppenaufgaben, deren Lösungen Fähigkeiten differenzierter Wahrnehmung und situationsgerechten Verhaltens erfordern, schrifrtliche Reflexion über diesen Teil der Prüfung Lehrversuch: Anregung und Führung einer Unterrichtsgruppe (ca. 10 Minuten). zu einem selbstgewählten Thema aus dem Gesamtgebiet Musik - Bewegung. Colloquium: Begründung der Studienwahl, Stellungnahme zu Fachliteratur eigener Wahl, B) Instrumentales Beifach Klavier Durch Vortrag von mindestens zwei vorbereiteten Stücken, vom-blatt-spiel und Spiel von Kadenzen bzw. Improvisationen Nachweis der Voraussetzungen, um im Studium die für die Unterrichtspraxis des Hauptinstruments erforderlichen klavierpraktischen Fähigkeiten erwerben zu können. Die Zugangsprüfung im Beifach Klavier ist auch für Bewerber mit dem Hauptfach Gitarre obligatorisch. Die Möglichkeit, nach der Zugangsprüfung ein anderes instrumentales oder vokales Beifach zu wählen, bleibt hiervon unberührt. C) Musiktheorie 1. Gehörbildung und Tonsatz (für alle Studienrichtungen mit Ausnahme des Hauptfachs Musiktheorie und der Studienrichtung Jazz). Folgende Qualifikationen sind nachzuweisen: Gehördiktat, Höranalyse (Klausur von 1 Stunde); schriftliche Ausarbeitung einfacher Tonsatz-Beispiele: Intervall- und Akkordbestimmungen, Generalbass, Grundlagen der klassischen Harmonielehre, Syntax- und Formbestimmungen (Klausur von 1 Stunde); gegebenenfalls Nachprüfung (mündlich). 2. Musiktheorie Jazz (nur Studienrichtung Jazz) siehe Abschnitt Pädagogische Ausbildung Jazz. hoven), ein romantisches oder neueres Werk Orgel: z. B. aus der Zeit vor Bach oder von Bach (Präludium und Fuge), aus dem 19. und 20. Jahrhundert (Reger, Pepping u. a.) Cembalo: z. B. englisch (Byrd, Bull); italienisch (Frescobaldi, Scarlatti); Suite oder Tokkata von Bach Violine: z. B. ein Konzert (Bach, Mozart), eine Sonate, ein Spielstück bzw. eine anspruchsvolle Etüde Viola: z. B. ein Konzert, eine Sonate und ein Spielstück bzw. eine Etüde Violoncello: z. B. ein Konzert im Schwierigkeitsgrad der Konzerte von Boccherini, Saint-Saens oder Lalo, eine Sonate, ein weiteres Stück bzw. eine Etüde z. B. von Duport oder Popper Kontrabass: z. B. ein Konzert oder eine Sonate, eine Etüde (Simhandl Nr.15-20) Gitarre: z. B. ein technisch anspruchsvolles Spielstück bzw. eine entsprechende Etüde (z. B. Sor-Etüde op. 29) Flöte: darunter ein Konzert (z. B. Stamitz, Haydn) Oboe: darunter ein Konzert (z. B. Haydn) Klarinette: darunter ein Konzert, ein Sonatensatz und ein technisch orientiertes Spielstück bzw. eine Etüde (z. B. Stamitz) Fagott: darunter ein Konzert, ein Sonatensatz, ein Spielstück bzw. eine Etüde Waldhorn: Vortrag eines Stückes der klassischen Epoche (Haydn, Mozart) oder eines der beiden Hornkonzerte von Richard Strauss Trompete: z. B. Konzert (Hummel) oder Sonate (Hindemith) Posaune: ein Konzert mit Klavierbegleitung, z. B. Sachse: Concertino B-Dur, Gräfe: Konzert B-Dur, Paudert: Arie - Andante, Allegro, Moderato Blockflöte: aus dem 18. bzw. 20. Jahrhundert (Konzert, Sonate, Spielstück). Was muss man bei einem Hochschul bzw. Studiengangwechsel beachten? Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Studium absolviert haben und /oder von einer anderen Hochschule wechseln wollen, haben sich grundsätzlich einer Aufnahmeprüfung zu unterziehen. Bewerberinnen und Bewerber, die die zusätzlichen Hauptfächer Chor- und Ensembleleitung oder Elementare Musikerziehung als Zusatzstudium studieren, legen die Zugangsprüfung nur im jeweiligen Hauptfach ab. Wo sind die Studienorte? Mierendorffstrasse 30, (Mie), Berlin-Charlottenburg Bundesallee 1-12, (Bu), Berlin-Wilmersdorf Fasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-Charlottenburg Lietzenburger Strasse 45, (Lie), Berlin-Wilmersdorf Orientierung und Empfehlung zum Schwierigkeitsgrad für die Zulassungsprüfung in einigen instrumentalen Hauptfächern Hauptfach: Klavier: z. B. Präludium und Fuge oder Suite von Bach, eine klassische Sonate (Haydn, Mozart, Beet- Info Musik 17

18 Jazz Institut Berlin Die folgenden Studiengänge Bachelor of Music Education (Jazz), Bachelor of Music (Jazz) sowie Master of Music (Jazz) werden vom Jazz Institut Berlin getragen, das sich aus den Jazz Lehrenden der Universität der Künste und der Hochschule für Musik Hanns-Eisler Berlin zusammensetzt. Bachelor of Music Education (Jazz) Wie lange dauert das Studium? Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungen acht Semester. Studienbeginn ist jeweils zum Wintersemeter. Wie ist das Studium aufgebaut und welchen Abschluss erhält man? Die ersten beiden Semester sind Probesemester. Alle Lehrveranstaltungen des Studiums sind Modulen zugeordnet., die durch Prüfungen abgeschlossen werden. Module sind u.a. Hauptfachmodul I-IV, Korrepetition I/II, Pflichtfach Klavier I/II, Beifach I/II, Ensemble und Improvisation I-IV, Jazz Theorie I/II, Jazz Hörtraining I-III, Musikgeschichte, Jazztanz/ Bewegung I (nur für Sängerinnen/ Sänger), Big Band und Satzproben (nur für Instrumentalisten), Jazzgeschichte, Ringvorlesung Jazz Education, Lehrpraxis Hauptfachunterricht, Lehrpraxis Ensembleleitung etc. Das Studienziel ist die Befähigung, als praktizierende Jazzmusikerin/-musiker diese Musikform zu vermitteln.das Studium wird mit der Prüfung Bachelor of Music Education (Jazz) abgeschlossen. Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Studiengang? Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeine Hochschulreife und eine künstlerische Begabung sowie ein Höchstalter von 27 Jahren voraus. In Ausnahmefällen ist eine Zulassung auch ohne allgemeine Hochschulreife bei Nachweis einer besonderen künstlerischen Begabung möglich. Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt für die Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltes ist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausgeschlossen. Wie und mit welchen Unterlagen muss man sich bewerben? Zulassungsantrag (Anlage); ein tabellarischer Lebenslauf; unbeglaubigte Fotokopie der allgemeinen Hochschulreife bzw. des letzten Schulzeugnisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erst zur Immatrikulation vorzulegen); ggf. Nachweise über zurückliegende Studienzeiten an inländischen Hochschulen (Im- oder Exmatrikulationsbescheinigung); ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen in- und ausländischer Hochschulen; Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00 EUR für die Bearbeitung der Bewerbung. Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt: Empfänger: Kasse der Technischen Universität Berlin, Kontonummer , Bankleitzahl (Berliner Volksbank), Verwendungszweck 35/ Entgelt Zugangsprüfung Musik. Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich: Internationale Banknummer IBAN DE BIC/SWIFT-Code BE VO DE BB Bankspesen OUR Regelung (Auftraggeber übernimmt alle anfallenden Entgelte) Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/ dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00 EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrieben werden, sonst wird die Bewerbung nicht akzeptiert. Tonträger mit Improvisationen über zwei Titel aus dem allgemeinen Jazz-Repertoire (keine Studioqualität erforderlich); erwünscht auch eine Eigenkomposition (keine Pflicht); nur für ausländische Bewerber: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3); ausländische Zeugnisse und Zeugnisse aus der DDR müssen, sofern sie als Nachweis der allgemeinen Hochschulreife gelten sollen, von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (siehe Adressenanhang) bereits anerkannt worden sein. Bewerber aus der VR China müssen außerdem eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheit der vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschulzeugnisse) im Original einreichen. Nur mit dieser Echtheitsbescheinigung kann die Anerkennung durch die Senatsverwaltung erfolgen. Wo muss man sich bewerben? Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebene Adresse. Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wie gestalten sie sich? In der Regel findet die Zugangsprüfung jeweils im Juni statt. Die Aufnahmeprüfung besteht aus zwei Teilen: der Vorauswahl und der Zugangsprüfung. Anhand der eingereichten Tonträger entscheidet eine Zulassungskommission über die Zulassung zur Zugangsprüfung. Die Zugangsprüfung besteht aus folgenden Einzelprüfungen: 1) der Prüfung im jeweiligen Hauptfach; Spiel mit der bereitgestellten Rhythmusgruppe drei stilistisch unterschiedliche Titel aus dem allg. Jazz-Repertoire mit Improvisation möglichst eine Eigenkomposition spontane Aufgabenstellung (z.b. Improvisation/ Etüde); außerdem Vortrag einer Solotranskription zur Originalaufnahme Blattspiel/ -singen Colloquium 18 Info Musik

19 2) Jazz-Klavier (Pflichtfach) Vortrag eines funktionsharmonischen Jazz-Titels; Pianisten müssen ein klassisches Werk vortragen. 3) Tonsatz/ Gehörbildung (nach erfolgreichem Absolvieren der beiden anderen Teile) Notation im Violin- und Bass-Schlüssel mit Bestimmung der Oktavbereiche (Rhythmus-, Melodie- Diktat); Tonarten und ihre Vorzeichen, Modi (Kirchentonarten) sowie weitere jazztypische Skalen, Intervalle; Akkorde (Dreiklänge mit Umkehrungen; Septakkorde); Jazz-Akkordsymbolschrift; Erkennen einfacher Akkordverbindungen bzw. Kadenzen anhand von Klangbeispielen; Erkennen von Instrumneten anhand von Klangbeispielen. Eingeladene Bewerberinnen/ Bewerber erhalten ein detailliertes Informationsblatt zur Durchführung der Zugangsprüfung. Was ist bei einem Hochschul- bzw. Studiengangwechsel zu beachten? Studienbewerberinnen/- bewerber einer inländischen Hochschule, die bereits Jazz studiert haben, sind bei Vorlage des Immatrikulationsnachweises von der Zugangsprüfung in den Pflichtfächern Jazz- Klavier und Tonsatz/ Gehörbildung befreit. Bei einer Zulassung in ein höheres Fachsemester ist mit der Immatrikulation unverzüglich ein Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen zu stellen und mit der Studienfachberatung des Studiengangs ein Termin zur Klärung des Studienverlaufs zu vereinbaren. Was ist sonst noch von Interesse? Die Anmeldung zum Zulassungsverfahren ist verbindlich. Die Zulassungsversuche sind auf drei beschränkt. Nicht antreten und Rücktritt vom Zulassungsverfahren gelten als Zugangsprüfungsversuch. Wo sind die Studienorte? Mierendorffstrasse 30, (Mie), Berlin-Charlottenburg Bundesallee 1-12, (Bu), Berlin-Wilmersdorf Fasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-Charlottenburg Lietzenburger Strasse 45, (Lie), Berlin-Wilmersdorf Bachelor of Music (Jazz) Wie lange dauert das Studium? Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungen acht Semester. Studienbeginn ist jeweils zum Wintersemeter. Wie ist das Studium aufgebaut und welchen Abschluss erhält man? Die ersten beiden Semester sind Probesemester. Das Studium gliedert sich in fächerbezogene Module, die durch Prüfungen abgeschlossen werden. Hauptfachmodul I-IV, Korrepetition I/II, Pflichtfach Klavier I/II, Beifach I/II, Ensemble und Improvisation I-IV, Jazz Theorie I/II, Jazz Hörtraining I-III, Musikproduktion Jazztanz/ Bewegung I (nur für Sängerinnen/ Sänger), Big Band und Satzproben (nur für Instrumentalisten), Jazzgeschichte, Ringvorlesung Jazz Theorie, Physioprophylaxe, Musikbusiness etc. Das Studienziel ist die Entwicklung eines Künstlerprofils als Jazzmusiker/Jazzmusikerin. Das Studium wird mit der Prüfung Bachelor of Music (Jazz) abgeschlossen. Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Studiengang? eine besondere künstlerische Begabung für den Studiengang Bachelor of Music (Jazz) in der Regel die erfüllte Schulpflicht ein Höchstalter von 27 Jahren Zahlung in Höhe von 30,- EUR für die Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltes ist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausgeschlossen. Wie und mit welchen Unterlagen muss man sich bewerben? Zulassungsantrag (Anlage); ein tabellarischer Lebenslauf; unbeglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erst zur Immatrikulation vorzulegen); ggf. Nachweise über zurückliegende Studienzeiten an inländischen Hochschulen (Im- oder Exmatrikulationsbescheinigung); ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen in- und ausländischer Hochschulen; Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00 EUR für die Bearbeitung der Bewerbung. Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt: Empfänger: Kasse der Technischen Universität Berlin, Kontonummer , Bankleitzahl (Berliner Volksbank), Verwendungszweck 35/ Entgelt Zugangsprüfung Musik. Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich: Internationale Banknummer IBAN DE BIC/SWIFT-Code BE VO DE BB Bankspesen OUR Regelung (Auftraggeber übernimmt alle anfallenden Entgelte) Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/ dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00 EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrieben werden, sonst wird die Bewerbung nicht akzeptiert. Tonträger mit Improvisationen über zwei Titel aus dem allgemeinen Jazz-Repertoire (keine Studioqualität erforderlich); erwünscht auch eine Eigenkomposition (keine Pflicht); nur für ausländische Bewerber: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (siehe S. 3) Bewerber aus der VR China müssen außerdem eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) in Peking (siehe Adressenanhang) über die Echtheit der vorgelegten Dokumente (Schul-/ Hochschulzeugnisse) im Original einreichen. Wo muss man sich bewerben? Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebene Adresse. Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wie gestalten sie sich? In der Regel findet die Zugangsprüfung jeweils im Info Musik 19

20 Juni statt. Die Aufnahmeprüfung besteht aus zwei Teilen: der Vorauswahl und der Zugangsprüfung. Anhand der eingereichten Tonträger entscheidet eine Zulassungskommission über die Zulassung zur Zugangsprüfung. Die Zugangsprüfung besteht aus folgenden Einzelprüfungen: 1) der Prüfung im jeweiligen Hauptfach; Spiel mit der bereitgestellten Rhythmusgruppe drei stilistisch unterschiedliche Titel aus dem allg. Jazz-Repertoire mit Improvisation möglichst eine Eigenkomposition spontane Aufgabenstellung (z.b. Improvisation/ Etüde); außerdem Vortrag einer Solotranskription zur Originalaufnahme Blattspiel/ -singen Colloquium 2) Jazz-Klavier (Pflichtfach) Vortrag eines funktionsharmonischen Jazz-Titels; Pianisten müssen ein klassisches Werk vortragen. 3) Tonsatz/ Gehörbildung (nach erfolgreichem Absolvieren der beiden anderen Teile) Notation im Violin- und Bass-Schlüssel mit Bestimmung der Oktavbereiche (Rhythmus-, Melodie- Diktat); Tonarten und ihre Vorzeichen, Modi (Kirchentonarten) sowie weitere jazztypische Skalen, Intervalle; Akkorde (Dreiklänge mit Umkehrungen; Septakkorde); Jazz-Akkordsymbolschrift; Erkennen einfacher Akkordverbindungen bzw. Kadenzen anhand von Klangbeispielen; Erkennen von Instrumneten anhand von Klangbeispielen. Eingeladene Bewerberinnen/ Bewerber erhalten ein detailliertes Informationsblatt zur Durchführung der Zugangsprüfung. Was muss man bei einem Hochschul-/Studiengangwechsel beachten? Studienbewerberinnen/- bewerber einer inländischen Hochschule, die bereits Jazz studiert haben, sind bei Vorlage des Immatrikulationsnachweises von der Zugangsprüfung in den Pflichtfächern Jazz- Klavier und Tonsatz/ Gehörbildung befreit. Bei einer Zulassung in ein höheres Fachsemester ist mit der Immatrikulation unverzüglich ein Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen zu stellen und mit der Studienfachberatung des Studiengangs ein Termin zur Klärung des Studienverlaufs zu vereinbaren. Was ist sonst noch von Interesse? Die Anmeldung zum Zulassungsverfahren ist verbindlich. Die Zulassungsversuche sind auf drei beschränkt. Nicht antreten und Rücktritt vom Zulassungsverfahren gelten als Zugangsprüfungsversuch. Wo sind die Studienorte? Mierendorffstrasse 30, (Mie), Berlin-Charlottenburg Bundesallee 1-12, (Bu), Berlin-Wilmersdorf Fasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-Charlottenburg Lietzenburger Strasse 45, (Lie), Berlin-Wilmersdorf Master of Music (Jazz) Wie lange dauert das Studium? Das Masterstudium dauert 4 Semester. Studienbeginn ist jeweils zum Wintersemester. Wie ist das Studium aufgebaut und welchen Abschluss erhält man? Das erste Semester gilt als Probesemester. Alle Lehrveranstaltungen des Studiums sind Modulen zugeordnet. Das Studium gliedert sich in 6 Module. 1. Hauptfach I 2. Hauptfach II 3. Komposition/Arrangement I 4. Komposition/Arrangement II 5. Musikproduktion 6. Musikbusiness Ein Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Modulabschlussprüfung bzw. die entsprechenden Teilprüfungen bestanden wurden. Bei Erfüllung der Leistungen werden entsprechende Leistungspunkte (LP) bescheinigt. Ein LP entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden. Im Laufe des Studiums sind in 4 Semestern Regelstudienzeit insgesamt 120 Leistungspunkte zu erbringen (30 LP pro Semester). Das Studium wird mit der Prüfung Master of Music abgechlossen. Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Studiengang? Die Zulassung zum Studiengang Master of Music (Jazz) setzt voraus: ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium eine besondere künstlerische Begabung Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt für die Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltes ist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausgeschlossen. Wie und mit welchen Unterlagen muss man sich bewerben? Zulassungsantrag (Anlage); ein tabellarischer Lebenslauf; Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines entsprechenden Studiums ein repräsentatives Tondokument eine Erklärung darüber, ob der Bewerber einen anderen Master erworben oder eine solche Prüfung nicht bestanden hat oder an einer anderen Masterausbildung teilnimmt. Kontoauszug über ein Entgelt in Höhe von 30,00 EUR für die Bearbeitung der Bewerbung. Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt: Empfänger: Kasse der Technischen Universität Berlin, Kontonummer , Bankleitzahl (Berliner Volksbank), Verwendungszweck 35/ Entgelt Zugangsprüfung Musik. Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich: 20 Info Musik

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