Studien- und Prüfungsordnung BSc General Management

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1 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang General Management an der EBS Business School, Fakultät der EBS Universität für Wirtschaft und Recht ab Jahrgang 2015 verabschiedet durch den Senat am 19. Mai Bachelor-Grad Zulassung zum Bachelor-Studium Aufnahmeverfahren Studienbeginn, Regelstudienzeit, Studienaufbau Auslandsstudium Lehrveranstaltungen Praktika Prüfungsleistungen Bachelor Thesis Bestehen der Bachelor Prüfung, Errechnung der Gesamtnote Inkrafttreten... 11

2 1 Bachelor-Grad Erfolgreichen Absolventen des Bachelorprogramms General Management wird nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen dieser Prüfungs- und Studienordnung der akademische Grad Bachelor of Science (B.Sc.) verliehen. 2 Zulassung zum Bachelor-Studium (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelor Studium an der EBS sind: a. Vorliegen des Nachweises der Hochschulzugangsberechtigung: Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder eine durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung, b. Nachweis sehr guter Englischkenntnisse c. Bestehen des Persönlichkeitsorientierten Aufnahmeverfahrens. (2) Über die Zulassung zum Bachelor Studium entscheidet der Aufnahmeausschuss auf Grundlage des Rankings, das auf Basis der Ergebnisse des Aufnahmeverfahrens gebildet wird. Die Zulassung zum Studium ist zwingend zu versagen, wenn der Studienbewerber die Zulassungsvoraussetzungen nach Abs. 1 nicht erfüllt oder eine Prüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang oder in einem nach Maßgabe des Landesrechts verwandten Studiengang an einer deutschen Universität, Fachhochschule oder gleichgestellten Hochschule endgültig nicht bestanden hat oder wenn er sich in einem solchen Studiengang in einem Prüfungsverfahren befindet. (3) Die Studien- und Prüfungsordnung ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Studienvertrages. (4) Vor Beginn des 1. Semesters wird Studierenden des Bachelor Studiengangs General Management ein mindestens 4-wöchiges kaufmännisches Praktikum dringend empfohlen. 3 Aufnahmeverfahren (1) Das Aufnahmeverfahren umfasst grundsätzlich: a. einen schriftlichen Teil mit 1. einem allgemeinen Test des logisch-analytischen Denkvermögens, 2. einem Test der mathematischen Kenntnisse, b. einen mündlichen Teil in Form eines strukturierten, 50minütigen Interviews (2) Über Änderungen des Aufnahmeverfahrens entscheidet der Aufnahmeausschuss. 2

3 4 Studienbeginn, Regelstudienzeit, Studienaufbau (1) Voraussetzung für den Beginn des Studiums sind die Zulassung zum Studium, das wirksame Zustandekommen des Studienvertrages, die Entrichtung der in der Gebührenordnung festgelegten Aufnahme- und Studiengebühren sowie die Immatrikulation an der EBS entsprechend den Regelungen des Hessischen Hochschulgesetzes. (2) Das Studium beginnt grundsätzlich mit dem Herbstsemester des ersten Studienjahres. Der genaue Termin für den Beginn der Vorlesungszeit wird von der Hochschule festgesetzt und rechtzeitig auf hochschulübliche Weise bekannt gegeben. (3) Der Bachelor Studiengang General Management wird in den Studienrichtungen Bachelor in General Management (GM) Bachelor in General Management, Studienrichtung International Business Studies (IBS) Bachelor in General Management, Studienrichtung Aviation Studies (AS) Bachelor in General Management Part-time (PT) Bachelor in General Management Part-time, International Track (PT-INT) angeboten. (4) Bachelor in General Management (GM) (4.1) Der Bachelor in General Management (GM) ist ein Intensiv-Studiengang mit einer Regelstudienzeit von 3 Jahren und einem Workload von 210 ECTS Credits. Er umfasst ein fünfsemestriges Inlands- und ein einsemestriges Auslandsstudium im 4. Fachsemester. (4.2) Das GM Studium ist in jeweils zweisemestrige Studienjahre gegliedert. Das Studienjahr beginnt am 1. August eines Kalenderjahres und endet am 31. Juli des nachfolgenden Kalenderjahres. Fall Terms beginnen mit Beginn des Studienjahres am 1. August und enden am darauf folgenden 31. Dezember. Spring Terms beginnen am 1. Januar und enden am 31. Juli mit Ende des Studienjahres (4.3) Das Studium setzt sich aus fachspezifischen Veranstaltungen in BWL und VWL mit einem Umfang von insgesamt 180 ECTS Credits sowie aus Veranstaltungen zur Persönlichkeitsentwicklung (Personal Development) mit insgesamt 30 ECTS Credits zusammen. (5) Bachelor in General Management, Studienrichtung International Business Studies (IBS) (5.1) Der Bachelor Studiengang General Management, Studienrichtung International Business Studies ist ein Intensivstudiengang mit einer Regelstudienzeit von 3 Jahren und einem Workload von 210 ECTS Credits. Er gliedert sich in zwei Abschnitte von je drei Semestern, von denen je einer an der EBS bzw. an einer Partnerhochschule absolviert wird. Outgoings sind Studierende, die die ersten drei Semester an der EBS und die letzten drei Semester an einer der IBS Partnerhochschulen verbringen. 3

4 Incomings sind Studierende, die nach drei Semestern an einer der IBS Partnerhochschulen die zweite Hälfte des Studiums an der EBS verbringen. (5.1) Das IBS Studium an der EBS ist in jeweils zweisemestrige Studienjahre gegliedert. Das Studienjahr beginnt am 1. August eines Kalenderjahres und endet am 31. Juli des nachfolgenden Kalenderjahres. Fall Terms beginnen mit Beginn des Studienjahres am 1. August und enden am darauf folgenden 31. Dezember. Spring Terms beginnen am 1. Januar und enden am 31. Juli mit Ende des Studienjahres. Während der Auslandssemester richten sich die Semesterzeiten nach den Regelungen der jeweiligen Auslandsuniversität. (5.2) Das Studium setzt sich für Outgoings aus fachspezifischen Veranstaltungen in BWL und VWL mit einem Umfang von insgesamt 192 ECTS Credits sowie aus Veranstaltungen zur Persönlichkeitsentwicklung (Personal Development) mit insgesamt 18 ECTS Credits zusammen. Für Incomings besteht das Studium aus fachspezifischen Veranstaltungen in BWL und VWL mit einem Umfang von 186 ECTS Credits und Veranstaltungen zur Persönlichkeitsentwicklung (Personal Development) mit 24 ECTS Credits. (6) Bachelor in General Management, Aviation Studies (AS) (6.1) Der Bachelor in General Management, Studienrichtung Aviation Studies (AS) ist ein Intensiv-Studiengang mit einer Regelstudienzeit von 3 Jahren und einem Workload von 210 ECTS Credits Er umfasst ein fünfsemestriges Inlands- und ein einsemestriges Auslandsstudium im 4. Fachsemester. (6.2) Das AS Studium ist in jeweils zweisemestrige Studienjahre gegliedert. Das Studienjahr beginnt am 1. August eines Kalenderjahres und endet am 31. Juli des nachfolgenden Kalenderjahres. Fall Terms beginnen mit Beginn des Studienjahres am 1. August und enden am darauf folgenden 31. Dezember. Spring Terms beginnen am 1. Januar und enden am 31. Juli mit Ende des Studienjahres (6.3) Das Studium setzt sich aus fachspezifischen Veranstaltungen in BWL und VWL mit einem Umfang von insgesamt 123 ECTS Credits, speziellen Veranstaltungen in Aviation Studies im Umfang von 57 ECTS Credits sowie aus Veranstaltungen zur Persönlichkeitsentwicklung (Personal Development) mit insgesamt 30 ECTS Credits zusammen. (7) Bachelor in General Management Part-time (PT) (7.1) Der Bachelor in General Management Part-time (PT) ist die berufsbegleitende Variante des Bachelor in General Management ohne Auslandssemester mit einer Regelstudienzeit von 4 Jahren und einem Workload von 180 ECTS Credits. (7.2) Das PT Studium ist in Studienjahre mit jeweils 4 Blöcken gegliedert. Ein Block erstreckt sich über drei Monate und enthält i. d. R. monatliche Präsenzzeiten von 3 aufeinanderfolgenden Tagen. Das Studienjahr beginnt am 1. August eines Kalenderjahres und endet am 31. Juli des nachfolgenden Kalenderjahres. (7.3) Das Studium setzt sich aus fachspezifischen Veranstaltungen in BWL und VWL mit einem Umfang von insgesamt 162 ECTS Credits sowie aus 4

5 Veranstaltungen zur Persönlichkeitsentwicklung (Personal Development) mit insgesamt 18 ECTS Credits zusammen. (8) Bachelor in General Management Part-time, International Track (PT-INT) (8.1) Der Bachelor in General Management Part-time (PT-INT) ist die berufsbegleitende Variante des Bachelor in General Management inkl. Auslandssemester mit einer Regelstudienzeit von 4,5 Jahren und einem Workload von 210 ECTS Credits (8.2) Das PT-INT Studium ist während der ersten 4 Jahre in Studienjahre mit jeweils 4 Blöcken gegliedert. Ein Block erstreckt sich über drei Monate und enthält i. d. R. monatliche Präsenzzeiten von 3 aufeinanderfolgenden Tagen. Das Studienjahr beginnt am 1. August eines Kalenderjahres und endet am 31. Juli des nachfolgenden Kalenderjahres. Das 9. Semester findet als Vollzeitsemester an einer der Partneruniversitäten der EBS statt. Der Zeitplan richtet sich nach dem Zeitplan der entsprechenden Hochschule. (8.3) Das Studium während der ersten 4 Jahre setzt sich aus fachspezifischen Veranstaltungen in BWL und VWL mit einem Umfang von insgesamt 162 ECTS Credits sowie aus Veranstaltungen zur Persönlichkeitsentwicklung (Personal Development) mit insgesamt 18 ECTS Credits zusammen. Im 9. Semester belegen die Studierenden Wahlkurse in BWL und VWL im Umfang von 30 ECTS Credits an einer der EBS Partneruniversitäten. (9) Zum Ende des 1. Studienjahres muss jeder Studierende an der EBS eine sog. Literature Review über ein wirtschaftswissenschaftliches Thema im Umfang von 3 ECTS Credits anfertigen. IBS Incomings schreiben diese Arbeit am Ende des 1. Semesters an der EBS. Im Rahmen des Literature Review soll der Studierende an das wissenschaftliche Arbeiten herangeführt werden. (10) Die Bachelor-Thesis ist im 6. Fachsemester (GM, AS + IBS) bzw. im 3. Block des 4. Studienjahres (PT + PT-INT) anzufertigen und zu verteidigen. (11) Abweichungen vom vorgegebenen Studienablauf sind nur in begründeten Ausnahmen möglich, über die der Prüfungsausschuss entscheidet. (12) Zu Beginn eines jeden Studienjahres veröffentlicht die Hochschule ein aktuelles Verzeichnis der Lehrveranstaltungen für den neuen Jahrgang. Dieses Vorlesungsverzeichnis umfasst eine Übersicht der von der Hochschule angebotenen Veranstaltungen, gegliedert nach Semestern und Modulen sowie detaillierte Kurs- und Modulbeschreibungen. Diese enthalten folgende Informationen: Modul-/Kursnummer, Titel des Moduls/der Veranstaltung, Status (Pflicht-, Wahlpflicht- bzw. fakultative Veranstaltung), Dozent, Veranstaltungsziele und -inhalte, Anzahl der ECTS Credits und Arbeitslastverteilung, Unterrichtssprache, Form der Lehrveranstaltung, Prüfungsmodi, Literatur. Außerdem werden alle Module und Kurse eines Semesters mit den o. g. Informationen im hochschulinternen Studierendenverwaltungssystem veröffentlicht. 5 Auslandsstudium (1) Das Auslandsstudium kann grundsätzlich von allen Studierenden an den englischsprachigen ausländischen Partnerhochschulen der EBS absolviert werden. Für nicht englischsprachige ausländische Partnerhochschulen ist eine 5

6 ausreichende Qualifikation in der jeweiligen Fremdsprache nachzuweisen. Die Anforderungen hierfür werden vom Prodekanat Lehre gemeinsam mit International Programmes und dem EBS Language Institute definiert und den Studierenden rechtzeitig kommuniziert. (2) Die Vergabe der Studienplätze im Ausland erfolgt über ein von der Hochschule vorgegebenes Verfahren. Hierzu wird bei der Vergabe der Auslandsstudienplätze eine Rangordnung aus der bis dahin zu ermittelnden Gesamtleistungsnote der ersten zwei Semester sowie der sogenannten Sozialnote für extra-curriculares Engagement gebildet. Details zur Erstellung des Rankings regeln die Policies Study Abroad für den Bachelorstudiengang. (3) Neben den von der EBS angebotenen Auslandsstudienplätzen an Partnerhochschulen können Studierende auf eigene Initiative und auf eigene Kosten ihr Auslandsstudium an anderen Hochschulen absolvieren. Hierfür ist ein gesonderter Antrag an den Associate Dean International Relations zu stellen. Die Anforderungen an hierfür geeignete Hochschulen werden vom Prodekanat Lehre gemeinsam mit International Programmes definiert und den Studierenden rechtzeitig kommuniziert. (4) Die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in den Studienrichtungen GM, AS und PT-INT müssen 30 ECTS Credits umfassen bzw. einer vollen Semesterleistung im Ausland (full load) entsprechen. Für die Studienrichtung IBS ist die Grundstruktur für jede Partnerhochschule im Detail festgelegt, die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen umfassen i. d. R. ebenfalls 30 ECTS Credits pro Semester. Details werden den Studierenden auf hochschulübliche Weise bekannt gegeben. Die im Ausland belegten Kurse müssen vor Beginn des/der Auslandssemester(s) dem Prüfungsamt der EBS im Rahmen eines Learning Agreements zur Genehmigung vorgelegt werden. Es können nur Kurse anerkannt werden, die nicht bereits an der EBS belegt wurden bzw. noch im letzten Studienjahr zu absolvieren sind. (5) Die im Ausland erzielten Bewertungen fließen in den Studienrichtungen GM, AS und PT-INT nicht in den Bachelor Grade der EBS ein. In der Studienrichtung IBS werden die im Ausland erzielten Ergebnisse nach der EBS Notenumrechnungstabelle für die Studienrichtung IBS umgerechnet und fließen in den Bachelor Grade der EBS ein. 6 Lehrveranstaltungen (1) Das Studienumfeld soll einer optimalen Ausbildung förderlich sein. Lehrveranstaltungen sollen daher entweder in Kleingruppen stattfinden oder durch Tutorien ergänzt werden. Die erforderlichen zeitlichen Spielräume zum Selbststudium sollen von den Lehrenden bei der Ausgestaltung der Lehrveranstaltungen angemessen berücksichtigt werden. (2) Lehrveranstaltungen können folgende Formen umfassen: a. Vorlesungen, b. Übungen, i. d. R. in Verbindung mit Vorlesungen, c. Seminare und Kolloquien, d. Projekt-, Fallstudien oder Planspielveranstaltungen 6

7 e. Online unterstützte Veranstaltungsformen (speziell für die Studienrichtungen PT und PT-INT) und f. sonstige innovative Veranstaltungsformen. (3) Kurse im Bachelor Studiengang General Management haben i. d. R. 3 ECTS Credits, Module i. d. R. 6 ECTS Credits. Abweichungen hiervon sind in begründeten Fällen möglich. (4) Sofern es Wahlmöglichkeiten gibt, werden die Studierenden rechtzeitig darüber informiert. Modul- bzw. Kurswahlen für den Fall Term finden im Sommer vor Semesterbeginn statt. Modul- bzw. Kurswahlen für den Spring Term finden im vorangehenden Herbst statt. Primäre Studienmaterialien (Vorlesungsunterlagen) sollen den Studierenden im Rahmen der jeweiligen Lehrveranstaltung auf hochschulübliche Weise zur Verfügung gestellt werden. (5) Nach Abschluss einer Lehrveranstaltung soll die Leistung des Lehrenden auf anonymem Wege durch die Studierenden bewertet werden. Dabei soll auch die tatsächliche Arbeitsbelastung der Studierenden erhoben werden, die für die Veranstaltung notwendig war. 7 Praktika (1) Im Rahmen des Bachelor Studiengangs General Management sind zwei kaufmännische Praktika von zusammen mindestens zehn Wochen Dauer nachzuweisen Diese sind in GM, AS und IBS i. d. R. nach dem 2. und nach dem 4. Semester und in PT und PT-INT nach dem 2. und 3. Studienjahr zu erbringen. Gehen PT und PT-INT-Studierende neben dem Studium einer beruflichen Tätigkeit nach, kann diese als Pflichtpraktikum mit max. 12 ECTS anerkannt werden. IBS Incomings können die beiden kurzen durch ein langes Praktikum von mindestens zehn Wochen ersetzen, sofern dieses nach dem ersten Semester an der EBS absolviert wird. (2) Zur Anerkennung als (Pflicht-)Praktika müssen praktische Tätigkeiten grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllen: a. einzelne Praktika dürfen die Mindestlänge von fünf Wochen nicht unterschreiten; b. Pflichtpraktika dürfen nicht im eigenen Betrieb des Studierenden oder in einem Betrieb, in dem der Studierende der Geschäftsführung angehört, absolviert werden; c. über Praktika muss dem Prüfungsamt ein Zeugnis oder eine entsprechende Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden (Formblatt der Hochschule). d. das Absolvieren von Praktika im Ausland wird dringend empfohlen. (3) Die Praktika sind mit 12 ECTS Credits Bestandteil des Bachelor Degrees. Für diese Leistung wird keine Note vergeben, sie geht nicht in die Berechnung des Bachelor Grades ein. (4) Im Anschluss an das 2. Praktikum ist ein Project Paper zu einem Projekt des Praktikums anzufertigen, das mit 3 ECTS Credits bewertet wird und mit 90 Punkten in die Berechnung des Bachelor Grades eingeht. 7

8 8 Prüfungsleistungen (1) Die Abschlussprüfung erfolgt studienbegleitend und besteht aus den Modulprüfungen und der Bachelor-Thesis. (2) Prüfungsleistungen sind die Modulprüfungen der Inlandssemester, die nach den Maßgaben der aufnehmenden Hochschule erfolgreich absolvierten Auslandssemester, Literature Review und Project Paper sowie die Bachelor- Thesis und ihre Verteidigung. (3) Die Prüfung basiert grundsätzlich auf den Inhalten der in den jeweiligen Prüfungsfächern des Studienganges angebotenen Lehrveranstaltungen. (4) Eine Modulprüfung setzt sich in der Regel aus Modulzwischenprüfungen sowie einer abschließenden Prüfung zusammen. Die Zwischenprüfungen dienen der zeitnahen, semesterbegleitenden Überprüfung des Lernerfolgs und sollen sicherstellen, dass die Studierenden zu bestimmten Zeitpunkten über Basisinhalte und Methodenkenntnisse verfügen, die nachfolgend im Modul angewendet werden. In der Modulabschlussprüfung werden die Zusammenhänge des Fachgebietes geprüft. (5) Literature Review und Project Paper sind als Einzelleistung zu erbringen; eine von mehreren Personen gemeinsam erbrachte Arbeit ist nur in Ausnahmefällen und auf Antrag an den Prüfungsausschuss möglich. (6) Die Prüfungsleistungen sind in der Regel in der jeweiligen Vorlesungssprache zu erbringen. Sie können mit Zustimmung und müssen auf Anforderung des Prüfers in englischer Sprache erbracht werden. In den Sprachkursen des Moduls Socio- Cultural Impact werden alle Prüfungen in der jeweiligen Sprache durchgeführt. (7) Die Wiederholung von Prüfungsleistungen ist in 12 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der EBS Universität für Wirtschaft und Recht geregelt. Prüfungsleistungen sind spätestens zu erbringen: a. für das 1.,2 und 3. Fachsemester: vor der Anmeldung zur Bachelor Thesis, b. für das Auslandssemester: so bald wie möglich nach Bekanntwerden einer nicht bestandenen Auslandsleistung, jedoch nach Maßgabe der Auslandsuniversität. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss eine an der EBS zu erbringende Ersatzleistung festsetzen. c. für das 4. Fachsemester (IBS incoming students): so bald wie möglich nach Bekanntwerden der Ergebnisse. d. für das 5. und. 6. Fachsemester: nach Abgabe der Bachelor Thesis, e. Bachelor Thesis: innerhalb eines halben Jahres nach Bekanntgabe der Bewertung. Für Prüfungsleistungen an den Partnerhochschulen im Rahmen der Studienrichtung IBS gelten die entsprechenden Prüfungsordnungen vor Ort. (8) Können die o. g. Fristen nicht eingehalten werden, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag Ausnahmeregelungen treffen. (9) Prüfungsleistungen, die unter Vorbehalt der Zulassung in das betreffende Semester erbracht werden, können nur angerechnet werden, wenn der 8

9 Vorbehalt nachträglich aufgehoben und der Student zugelassen wird. Wird der Student beurlaubt und steigt er später wieder in dasselbe Fachsemester ein,, verfallen die bereits erbrachten Prüfungsleistungen. 9 Bachelor Thesis (1) Die Bachelor Thesis soll als studienbegleitende Abschlussarbeit zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein praxisrelevantes Problem der Wirtschaftswissenschaften selbstständig und mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und damit einen Transformationsbeitrag zwischen Wissenschaft und Praxis zu leisten. Sie besteht aus dem Anfertigen der eigentlichen Bachelor Thesis als schriftlichem Prüfungsteil und einem mündlichen Prüfungsteil ( Thesis Defense ). Beide Teilleistungen müssen für sich bestanden und können jeweils nur einmal wiederholt werden. Der schriftliche Prüfungsteil ist als Einzelleistung des Studierenden selbstständig und ausschließlich unter Benutzung der zulässigen Hilfsmittel innerhalb der festgelegten Bearbeitungszeit anzufertigen. Er ist durch mindestens zwei Prüfer (Gutachter) zu bewerten. Die bestandene schriftliche Arbeit ist im Rahmen der Thesis Defense vor den Gutachtern zu verteidigen. (2) IBS Incomings schreiben ihre Bachelor Thesis grundsätzlich an der EBS. IBS Outgoings fertigen ihre Bachelor Thesis an der EBS an, falls die Prüfungsordnung der Partnerhochschule keine Bachelor Thesis vorsieht. (3) Für die bestandene Bachelor Thesis werden insgesamt 12 ECTS Credits angerechnet (quantitative Bewertung). Hierbei entfallen auf den schriftlichen Prüfungsteil 10 ECTS Credits und auf den mündlichen Prüfungsteil 2 ECTS Credits. Beide Prüfungsteile sind für sich zu bestehen. Die Gesamtnote (qualitative Bewertung) ergibt sich aus den mit den ECTS Credits gewichteten Teilnoten. (4) Der Studierende hat mit einem prüfungsberechtigten Betreuer (Erstgutachter) die Vergabe und Betreuung eines zur Erreichung des vorgenannten Prüfungszwecks geeigneten Themas rechtzeitig vor Beginn der Bearbeitungszeit zu vereinbaren. Zum Erstgutachter können aus der Gruppe der Prüfungsberechtigten ausschließlich Professoren des Fachbereichs oder Lehrbeauftragte bestellt werden, die am Fachbereich eine eigenverantwortliche Lehrtätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, die sich auf das Fachgebiet bezieht. (5) Der Studierende muss innerhalb der hochschulüblichen Fristen eine Anmeldung einreichen. Diese umfasst das Thema, sowie den Namen des Erst- und Zweitgutachters, und muss die Unterschrift des Erstgutachters enthalten. Bei Erfüllung aller Kriterien wird die Anmeldung durch das Prüfungsamt bestätigt. In Zweifelsfällen entscheidet der Programme Director. (6) Soll einer Einrichtung außerhalb der Hochschule maßgeblicher Einfluss auf das Thema und die Bearbeitung eingeräumt werden, so bedarf es hierzu ebenfalls der Genehmigung des Programme Directors. (7) Die Bearbeitungszeit für die Bachelor Thesis ist grundsätzlich auf acht Wochen beschränkt. Für Studierende der Part-time Studienrichtungen (PT und PT-INT) erstreckt sich die reguläre Bearbeitungszeit auf 16 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit auf begründeten Antrag des Studierenden um bis zu zwei Wochen verlängern. Als Antragsgründe kommen lediglich Krankheit, schwere körperliche Behinderungen des Studierenden und 9

10 sonstige besondere Gründe, die der Studierende nicht zu vertreten hat und die ihn zwingend an der fristgerechten Bearbeitung hindern, in Betracht. Der Antrag muss vor Ablauf der Bearbeitungszeit und unverzüglich nach Eintreten des Antragsgrundes gestellt werden. (8) Bearbeitungszeit und Abgabefristen sind den Studierenden auf hochschulübliche Weise, mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bearbeitungszeit, bekannt zu gegeben. (9) Die Bachelor Thesis ist fristgemäß in elektronischer Form in die Dropbox auf einzustellen. Zusätzlich ist innerhalb von einer Woche eine handschriftlich und leserlich unterzeichnete Versicherung des Studierenden im Prüfungsamt einzureichen, dass er die Arbeit selbstständig und ausschließlich unter Benutzung der angegebenen Hilfsmittel angefertigt hat. Nicht fristgemäß oder ohne die erforderliche Versicherung des Verfassers eingereichte Arbeiten werden mit nicht bestanden bewertet. (10) Im Falle einer nicht fristgemäß eingereichten oder nicht bestandenen Thesis findet keine Verteidigung statt. (11) Die Prüfer können dem Prüfungsamt bei Einigkeit ein gemeinsames, sonst zwei getrennte Gutachten einreichen. Werden zwei Gutachten eingereicht, wird die Gesamtnote als arithmetisches Mittel aus den beiden Einzelbewertungen gebildet. Gelangt einer der beiden Gutachter zur Bewertung als nicht bestanden, so bestimmt der Prüfungsausschuss einen dritten Prüfer zur weiteren Begutachtung der Arbeit. Die Gesamtnote berücksichtigt in solchen Fällen alle drei Gutachten. (12) Die Bachelor Thesis ist in englischer Sprache anzufertigen. Hat der Studierende seine Literature Review oder sein Project Paper in englischer Sprache verfasst, darf er mit Zustimmung seines Betreuers die Bachelor Thesis in deutscher Sprache schreiben. Außerdem kann der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag in begründeten Fällen Ausnahmeregelungen gewähren. 10 Bestehen der Bachelor Prüfung, Errechnung der Gesamtnote (1) Die Bachelor Prüfung ist bestanden, wenn der Studierende alle hierfür erforderlichen (Teil-) Prüfungsleistungen und die erforderlichen (Pflicht-)Praktika und Auslandssemester bestanden bzw. erfolgreich abgeleistet und die für den Studiengang vorgeschriebene Anzahl von ECTS Credits erreicht hat. (2) Die Bachelor Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn der Studierende die Prüfungsleistungen gemäß Abs. 1 und auch etwaige zulässige Wiederholungen nicht bestanden oder nicht fristgerecht erbracht hat. Über die endgültig nicht bestandene Bachelor Prüfung und die hiermit verbundene Zwangsexmatrikulation wird ein mit einer Rechtsmittelbelehrung versehener Bescheid erstellt. (3) Der ECTS grade der Bachelor Prüfung errechnet sich wie folgt: Zunächst wird der Gesamtbenotungsquotient bestimmt. Dieser ergibt sich als Summe der mit der jeweiligen Anzahl der Modulcredits gewichteten und gemäß der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der EBS Universität für Wirtschaft und Recht gerundeten Modulquotienten, dividiert durch die Summe der Modulcredits. Dieser Wert wird gemäß 8 Abs 2c gerundet und im Semester Report mit 3 Nachkommastellen ausgewiesen: 10

11 Gesamtbenotungsquotient = n i 1 Modulquotient i * Modulcredits i n i 1 Modulcredits i mit i = Modul und n = Anzahl der Module, in denen Prüfungsleistungen zu erbringen sind. In diese Berechnung fließen analog zu den mit den Modulcredits gewichteten Modulquotienten die Benotungsquotienten der sonstigen Prüfungsleistungen einschließlich der Bachelor Thesis, gewichtet mit den jeweiligen ECTS Credits, ein. (4) Nach Bestehen der Bachelor Prüfung sind eine Urkunde, ein Transcript und ein Diploma-Supplement auszustellen. Das Transcript ist vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterschreiben, die Bachelor of Science Urkunde vom Dean und Vice Dean Education der EBS Business School. 11 Inkrafttreten Die Studien- und Prüfungsordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt ab dem Studienjahr 2015/16 und ab dem Jahrgang

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