Selbstauskunft für natürliche Personen Common Reporting Standard (CRS) der OECD

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1 Selbstauskunft für natürliche Personen Common Reporting Standard (CRS) der OECD Stamm-Nummer: Die Deutsche Bank AG und ihre Tochtergesellschaften erheben bestimmte Daten einschließlich steuerbezogener Angaben aller ihrer Kunden. Mithilfe dieser Daten wird gewährleistet, dass alle lokalen und internationalen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden (z.b. OECD Common Reporting Standard - CRS). Vor diesem Hintergrund schreibt das Geschäftsfeld Wealth Management der Deutschen Bank alle Kunden an (hinsichtlich bestehender Kunden auch gemäß 10 ff GMSG). Die Deutsche Bank Österreich AG sendet Ihnen daher hiermit dieses Formular zur Selbstauskunft zu. Hat der Kontoinhaber und/oder wirtschaftliche Berechtigte eines Kontos seinen steuerlichen Sitz in einem anderen Land al s dem Land, in dem die Deutsche Bank Österreich AG ansässig ist, ist die Deutsche Bank Österreich AG unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet, die in dieser Selbstauskunft enthaltenen Informationen an di e entsprechenden Steuerbehörden weiterzugeben. Sie sind als Kontoinhaber (s. unten) verpflichtet, Ihren steuerlichen Wohnsitz (bzw. Ihre steuerlichen Wohnsitze) anzugeben. Bitte füllen Sie bei Gemeinschaftskonten für jeden Kontoinhaber ein separates Formular aus. Dieses Formular ist nur von einer natürlichen Person auszufüllen, die Kontoinhaberin des Kontos ist. Füllen Sie dieses Formular nicht für ein anderes Unternehmen oder in Funktion eines Treuhänders, Bevollmächtigten oder Vermögensverwalters oder in anderer vermittelnder Funktion aus, wenn das Konto im Namen eines Dritten geführt wird. In solchen Fällen füllen Sie bitte das entsprechende Formular zur Selbstauskunft für Rechtsträger aus, das Ihnen Ihr Deutsche Bank Berater gerne zur Verfügung stellt. Kontoinhaber, die das Konto als Beauftragter, Verwahrer, Bevollmächtigter, Zeichnungsberechtigter, Anlageberater, Vermittler oder in vergleichbarer Funktion zugunsten einer anderen Person führen, stellen bitte folgende Unterlagen zur Verfügung: Diese Selbstauskunft für natürliche Personen mit Ihren Daten als Kontoinhaber, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet, und eine separate, vollständig ausgefüllte Selbstauskunft für natürliche Personen für jede Person, für die Sie dieses Konto führen, mit den Angaben dieser Person und von dieser Person unterzeichnet. Bitte füllen Sie die folgenden Abschnitte gemäß den Anweisungen aus und machen Sie bei Bedarf zusätzliche Angaben. Bei Fragen bezüglich des Formulars oder der Feststellung Ihres steuerlichen Wohnsitzes wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an die lokalen Steuerbehörden. Die Deutsche Bank erbringt keine Steuerberatung und kann Ihnen über die Informationen dieses Leitfadens hinaus keine Unterstützung anbieten. Teil 1 Kundendaten (natürliche Person) Bitte füllen Sie diesen Teil in Druckbuchstaben aus. Mit (*) markierte Felder sind Pflichtfelder. 1. Familienname oder Nachname(n)*: 2. Titel: 3. Vorname*: 4. Zweite(r) Vorname(n): 5. Meldeadresse*: (Kein Postfach (es sei denn, dies ist Ihre eingetragene Anschrift) und keine z. Hd. -Anschrift) Zeile 1 (z. B. Straße/Hausnummer)*: Zeile 2 (z. B. Adresszusatz)*: Postleitzahl und Ort*: Land*: 6. Postanschrift (sofern nicht mit aktueller Anschrift identisch): Zeile 1 (z. B. Straße/Hausnummer): Zeile 2 (z. B. Adresszusatz): Postleitzahl und Ort: Land: 7. Geburtsdatum (tt.mm.jjjj)*: 8. Geburtsort*: 9. Geburtsland*: 10. Stamm-Nummer(n) bei Deutsche Bank Österreich AG: 1

2 Teil 2 Steuerliche Ansässigkeit und zugehörige Steueridentifikationsnummer oder entsprechendes Äquivalent (TIN) Bitte füllen Sie die folgende Tabelle aus, indem Sie angeben, (i) wo der Kontoinhaber steuerlich ansässig ist und (ii) wie die TIN des Kontoinhabers für die angegebenen Länder lautet. Wenn der Kontoinhaber in mehr als drei Ländern steuerlich ansässig ist, verwenden Sie bitte ein gesondertes Blatt. Wenn keine TIN verfügbar ist, wählen Sie die entsprechende Begründung A, B oder C aus: Grund A Im Land, in dem ich steuerlich ansässig bin, werden keine TINs an die Einwohner ausgegeben. Grund B Der Kontoinhaber ist aus anderen Gründen nicht in der Lage, eine TIN oder entsprechende Nummer zu erhalten. (Bei Auswahl dieses Grundes erläutern Sie bitte in der Tabelle unten, warum Sie keine TIN erhalten können.) Grund C Es ist keine TIN erforderlich. (Hinweis: Wählen Sie diesen Grund nur dann aus, wenn die Behörden im oben genannten Land Ihrer steuerlichen Ansässigkeit keine TIN benötigen.) 11. Land der steuerlichen Ansässigkeit* 12. Steueridentifikationsnummer (TIN) in dem Land* 13. TIN-Typ 14. Wenn keine TIN verfügbar, Grund A, B oder C wählen Bitte erläutern Sie in den folgenden Feldern, warum Sie keine TIN erhalten können, wenn Sie oben Grund B ausgewählt haben Teil 3 Erklärung und Unterschrift Ich nehme zur Kenntnis, dass für die von mir in diesem Formular (einschließlich aller Anlagen hierzu) bereitgestellten Informationen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, die meine Beziehung/die Beziehung des Kontoinhabers zur Deutsche Bank Österreich AG regeln und i n denen dargelegt ist, wie die Deutsche Bank Österreich AG die von mir an di e Deutsche Bank Österreich AG bereitgestellten Informationen verwenden und weitergeben darf. Ich ermächtige die Deutsche Bank Österreich AG ausdrücklich, im Falle einer Anfrage und/oder aufgrund ihrer Meldeverpflichtungen meinen Namen und sonstige Angaben zu dem Konto/den Konten bei der Deutsche Bank Österreich AG sowie die in dieser Bestätigung enthaltenen Angaben (einschließlich etwaiger Anlagen) an zuständige Steuerbehörden oder sonstige zuständige Behörden des Landes, in dem das Konto/die Konten unterhalten wird/werden, oder eines anderen Landes/anderer Länder, in denen ich unter Umständen steuerpflichtig bin, offenzulegen. Zu diesem Zweck entbinde ich die Deutsche Bank Österreich AG hiermit ausdrücklich von jeglichen Verpflichtungen in Verbindung mit dem Bankgeheimnis gemäß 38 BWG, der Vertraulichkeit und/oder den Datenschutzbestimmungen gemäß geltendem Recht, die die Offenlegung dieser Informationen sonst ausschließen könnten. Mir ist bekannt, dass die vorgenannten Empfänger von Informationen, die außerhalb Österreichs ansässig sind, möglicherweise nicht an di e österreichischen Vorschriften zum Bankgeheimnis und/oder zum Datenschutz gebunden sind und die Informationen Dritten zugänglich machen könnten. Ich erkenne an, dass die in diesem Formular enthaltenen Informationen sowie Angaben zum Kontoinhaber und meldepflichtigen Konten den Steuerbehörden in dem Land z ur Verfügung gestellt werden können, in dem das Konto/die Konten geführt wird/ werden, und m it Steuerbehörden in einem oder mehreren anderen Ländern ausgetauscht werden können, in dem der Kontoinhaber möglicherweise eine steuerliche Ansässigkeit hat, wenn dies gemäß GMSG zulässig ist und/oder zwischenstaatliche Vereinbarungen über den Austausch von Finanzkontodaten bestehen. Ich bestätige, dass alle Erklärungen in diesem Formular nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, die Deutsche Bank Österreich AG unverzüglich über Änderungen von Umständen zu informieren, die bewirken, dass die hierin enthaltenen Informationen nicht mehr richtig sind, und der Deutsche Bank Österreich AG innerhalb von 30 Tagen nach einer solchen Änderung ein entsprechend aktualisiertes Formular vorzulegen. Ich bestätige, dass der Kontoinhaber für steuerliche Zwecke in keinem anderen Land als den in Teil 2 oben genannten Ländern steuerlich ansässig ist. Ich weiß, dass mit diesem Konto/mit diesen Konten sowie mit damit verbundenen Transaktionen erzielte Einkünfte Steuerforderungen gemäß geltendem Recht begründen können. Solche Forderungen müssen in der Steuererklärung des Kontoinhabers angegeben werden. 2

3 Ich bestätige, dass alle bei der Deutsche Bank Österreich AG gehaltenen Guthaben und anderen Vermögenswerte sowie alle damit zusammenhängenden Einkünfte und Gewinne berücksichtigt und in den relevanten Steuererklärungen angegeben wurden und bei künftigen Steuererklärungen angegeben werden, sodass ihre tatsächliche Versteuerung gemäß den Gesetzen des Staates, in dem der Rechtsträger steuerlich ansässig ist, gewährleistet ist. 16. Ich bestätige, dass* ich als Einzelkontoinhaber für mein eigenes Konto agiere ich als Gemeinschaftskontoinhaber agiere und mein Anteil am Konto folgenden Anteil beträgt: %. Name in Druckbuchstaben*: Unterschrift*: Datum (tt.mm.jjjj)*: 3

4 Anhang 1 Erklärungen Abschnitt A Allgemeines 1. Common Reporting Standard (CRS) Am 20. Juli 2013 haben di e G20-Regierungschefs die OECD-Vorschläge für ein globales Modell für den au tomatischen Informationsaustausch als den erwarteten neuen Standard für den Informationsaustausch genehmigt. Diese Weisung wurde am 13. Februar 2014 umgesetzt, als die OECD den Common Reporting Standard ( CRS ) und die Mustervereinbarung Competent Authority Agreement ( CAA ) veröffentlicht hat. Am 15. Juli 2014 wurde der ausführliche Kommentar zum CRS und der CAA- Mustervereinbarung vom Rat der OECD veröffentlicht. Um die Umsetzung des Common Reporting Standard innerhalb der Europäischen Union zu fördern, wurde am 9. Dezember 2014 die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (Richtlinie 2014/107/EU, Directive on Administrative Cooperation, DAC ) veröffentlicht, die die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, mit dem automatischen Informationsaustausch nach der überarbeiteten DAC spätestens im September 2017 zu beginnen. Dies steht im Einklang mit anderen Early Adopter -Ländern der OECD. Gemäß DAC ist der 31. Dezember 2015 die Frist für die örtliche Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten, wobei das Go-Live -Datum der überarbeiteten Richtlinie der 1. Januar 2016 ist. Seit dem 17. Juni 2015 haben sich über 90 Länder und Rechtsordnungen für die CRS-Teilnahme angemeldet. Davon haben sich mindestens 50 verpflichtet, zur Early Adopter -Gruppe zu gehören, die ab dem 1. Januar 2016 mit der Umsetzung beginnt. Es wird erwartet, dass weitere Länder sich für die Umsetzung des Standards entscheiden, je näher das Go-Live-Datum rückt. In Österreich wurde die DAC (Richtlinie 2014/107/EU), die Verpflichtungen zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung vorsieht, durch das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (das "GMSG") umgesetzt. Auf dessen Basis bestehen in Österreich verbindliche Meldeverpflichtungen in Zusammenhang mit Steuerinformationen. Auch für bestehende Konten ist die Bank gemäß GMSG befugt, eine Selbstauskunft des Kunden zu verlangen. CRS sieht Anforderungen vor, die über die Anforderungen anderer internationaler und l okaler Umsetzungsprogramme (wie FATCA, EUSD, QI) hinausgehen, um einen einheitlichen globalen Standard für den I nformationsaustausch zu erhalten. Die Grundlage der CAA-Mustervereinbarung und des CRS entspricht im Wesentlichen den zwischenstaatlichen FATCA-Abkommen (IGAs), wobei geringfügige Änderungen von der OECD vorgesehen und durch das örtliche Recht beeinflusst sind. Genau wie FATCA verpflichtet auch der CRS die Finanzinstitute, die in den Länder n ansässig sind, Informationen zu Finanzkonten von Personen mit steuerlicher Ansässigkeit im Ausland den örtlichen Steuerbehörden zu melden. 2. Haftungsausschluss Nach den obigen Steuervorschriften ist die Deutsche Bank Österreich AG verpflichtet, bestimmte Informationen zur steuerlichen Ansässigkeit jedes Kontoinhabers zu erfragen. Wir weisen darauf hin, dass die Deutsche Bank Österreich AG Ihnen keine Steuerberatungsleistungen, inklusive der Ermittlung der steuerlichen Ansässigkeit anbieten kann. Wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie dieses Formular auszufüllen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu sorgen und der Deutsche Bank Österreich AG zusätzliche Unterlagen, Informationen oder Ersatzformulare zur Verfügung zu stellen, wenn diese angefordert werden oder vorgeschrieben sind. Die Deutsche Bank Österreich AG übernimmt keine Verantwortung für die unabhängige Überprüfung der Angaben in diesem Formular und geht davon aus, dass diese Angaben in allen wesentlichen Belangen vollständig und richtig sind. Die Deutsche Bank Österreich AG ist außerdem nicht verpflichtet, ein Formular zu akzeptieren, wenn wir Grund zu der Annahme haben oder tatsächlich wissen, dass die Angaben im Formular ungültig oder falsch sind. Die Gesellschaft der Deutschen Bank, die dieses Formular anfordert, agiert nach den geltenden Vorschriften in der jeweiligen Rechtsordnung oder in dem Land, in dem die Person ansässig ist. 3. Wer sollte dieses Formular ausfüllen? Dieses Formular ist von allen Kontoinhabern auszufüllen. Verwenden Sie dieses Formular nicht für Kontoinhaber, die Rechtsträger sind. In dem Fall sollte das Selbstauskunftsformular für Unternehmen und Organisationen verwendet werden. Weitere Ausfertigungen dieses Formulars oder das Selbstauskunftsformular für Unternehmen und Organisationen erhalten Sie bei Ihrem Deutsche Bank Berater. 4. Gültigkeit der Selbstauskunft Grundsätzlich bleibt die Selbstauskunft unbegrenzt gültig, bis sich die angegebenen Umstände ändern. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Deutsche Bank Österreich AG innerhalb von 30 Tagen über die Änderung der Umstände zu informieren und uns eine aktualisierte Selbstauskunft zukommen zu lassen. 5. Steuerliche Folgen, wenn kein gültiges Formular bereitgestellt wird Die Deutsche Bank Österreich AG ist verpflichtet, die mit diesem Formular bereitgestellten Angaben anhand and erer Informationen zu überprüfen, die wir über den Kontoinhaber besitzen. Wenn widersprüchliche Informationen festgestellt werden, kann das Formular abgelehnt werden. Die Deutsche Bank Österreich AG kann unter Umständen weitere Informationen zur Unterstützung anfordern, sofern nach den Vorschriften erforderlich. 4

5 Wenn die Widersprüche nicht ausgeräumt werden können, wird die Person als meldepflichtige Person behandelt, woraufhin Informationen zum Kontoinhaber, Kontostände und Z ahlungen von der Deutschen Bank an die zuständige Steuerbehörde in dem Land gemeldet werden können, in dem sich die steuerliche Ansässigkeit der Person befindet. 6. Weitere Informationen Wenn Sie weitere Informationen benötigen, nutzen Sie bitte die folgenden Websites: OECD Common Reporting Standard (CRS) Abschnitt B Ausführliche Anweisungen Bitte füllen Sie alle Bereiche in Druckbuchstaben aus. Mit (*) markierte Felder sind Pflichtfelder. Teil 1 Kundendaten (natürliche Person) Zeile 1 Familienname oder Nachname(n)* Hier ist der vollständige Familien- oder Nachname anzugeben. Wenn der Name nicht dem Namen des Kontoinhabers entspricht, erläutern Sie bitte das Verhältnis zwischen den beiden. Teile 2 Titel Nennen Sie ggf. den Titel. Zeile 3 Vorname* Nennen Sie den Vornamen. Zeile 4 Zweite(r) Vorname(n) Wenn der Kontoinhaber über weitere Vornamen verfügt, sind diese hier anzugeben. Zeile 5 Meldeadresse* Dies ist in der Regel die Adresse in dem Land, in dem die Person nach eigenen Angaben zu Zwecken der Einkommensteuer in diesem Land ansässig ist. Bitte nicht die Adresse eines Finanzinstituts, eines Investment-Managers, ein Postfach (P.O. Box) oder eine z. Hd. -Adresse angeben. Zeile 6 Postanschrift Geben Sie die Postanschrift nur dann an, wenn sie nicht mit der aktuellen Anschrift identisch ist. Zeile 7 Geburtsdatum (tt.mm.jjjj)* Geben Sie das Geburtsdatum an. Zeile 8 Geburtsort* Geben Sie den Geburtsort an. Zeile 9 Geburtsland* Geben Sie das Geburtsland an. Zeile 10 Stamm-Nummer(n) bei Deutsche Bank Österreich AG Bitte nennen Sie der Deutsche Bank Österreich AG Ihre Stamm-Nummer(n). Dadurch kann die Deutsche Bank Österreich AG die Beziehung richtig identifizieren. 5

6 Teil 2 Steuerliche Ansässigkeit und zugehörige Steueridentifikationsnummer oder entsprechendes Äquivalent (TIN) Zeile 11 Land der steuerlichen Ansässigkeit* Bitte nennen Sie alle Länder, in denen die Person als steuerlich ansässig gilt. Wir weisen darauf hin, dass sich die steuerliche Ansässigkeit in bestimmten Fällen ändern kann (Beispiele: Umzug, Änderungen der örtlichen oder sonstigen geltenden Gesetze, Steuergesetze). Es ist Aufgabe des Kunden, die Deutsche Bank Österreich AG innerhalb von 30 Tagen über eine solche Änderung zu informieren. Zeile 12 Steueridentifikationsnummer (TIN) in dem Land Geben Sie die örtliche Steueridentifikationsnummer ( TIN ) an. Wenn Sie der Deutsche Bank Österreich AG keine TIN nennen können, begründen Sie dies in Zeile 14. Zeile 13 TIN-Typ Nennen Sie den TIN-Typ. Beispiele: örtliche Steueridentifikationsnummer, Arbeitgeberidentifikationsnummer Zeile 14 Keine TIN verfügbar Wenn Sie keine TIN angeben können, geben Sie einen der genannten Gründe an. Zeile 15 Bestätigung der Vollständigkeit* Markieren Sie das Kästchen, um zu bestätigen, dass der Kontoinhaber für steuerliche Zwecke in keinem anderen Land als den in Teil 2 oben genannten Ländern eine steuerliche Ansässigkeit hat. Teil 3 Erklärung und Unterschrift Zeile 16 Eigentum* Bitte wählen die für Sie richtige Angabe und ergänzen Ihren Anteil am Konto sofern ausgewählt. Bitte unterzeichnen und datieren Sie das Formular in diesem Abschnitt als Kontoinhaber. 6

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