Deutsches Tanzarchiv Köln/SK Stiftung Kultur Im Mediapark Köln
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- Jörn Baumgartner
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1 DEUTSCHES TANZARCHIV KÖLN/SK STIFTUNG KULTUR HINWEISE FÜR NUTZER Deutsches Tanzarchiv Köln/SK Stiftung Kultur Im Mediapark Köln 1 Öffnungszeiten von Archiv, Bibliothek und Videothek Dienstag Uhr Mittwoch und Donnerstag Uhr Telefon: +49 (0) (Zentrale Information) tanzarchiv@sk-kultur.de Bestellungen Die Bestellung von Archivalien und Filmen muss vor dem persönlichen Besuch erfolgen. Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminabsprache und bei Filmen nach Reservierung eines Filmsichtungsplatzes möglich. Benutzung der Bibliothek und Videothek Bitte verwenden Sie für Ihre Aufzeichnungen nur Bleistifte. Benutzen Sie Archivalien und Bücher nicht als Schreibunterlage und bringen Sie keine Anstreichungen und Klebezettel darin an. Berühren Sie die Archivalien mit den von uns ausgehändigten Schutzhandschuhen. Belassen Sie Archiv- und Bibliotheksgut sowie Findhilfsmittel in der vorgefundenen Ordnung. Von Ihnen festgestellte Unstimmigkeiten in der Ordnung teilen Sie uns bitte umgehend mit. Essen und Trinken ist in der Bibliothek und an den Filmsichtungsplätzen nicht gestattet. Benutzerservice Die Bestände des Deutschen Tanzarchivs Köln stehen Ihnen für wissenschaftliche, publizistische oder private Studien kostenlos zur Einsicht vor Ort zur Verfügung. Für Kopien, Fotos und andere Reproduktionen fallen Archivgebühren an, deren Höhe Sie der Preisliste (Formular Dienstleistungen und Archivgebühren) entnehmen können. Weitere Informationen zu den Bedingungen der Nutzung und Verwendung
2 finden Sie in der Benutzungsordnung sowie in den entsprechenden Antragsund Bestellformularen. Eine vorherige Anmeldung und Terminabsprache ist bei der Einsicht von Nachlässen und Sammlungen sowie der Nutzung der Filmsammlung unbedingt erforderlich. Es ist möglich, dass Einzelbestände aufgrund rechtlicher oder konservatorischer Gründe etc. eingeschränkt oder vorübergehend nicht zur Benutzung zur Verfügung stehen. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch über die Zugänglichkeit. Achtung: Vor der Bereitstellung von Briefen und anderen persönlichen Dokumenten kann eine Rückfrage bei der betreffenden Person oder ihren Rechtsnachfolgern erforderlich sein. Bitte bringen Sie zur persönlichen Anmeldung Ihren Personalausweis / Pass mit. Vorbereitung Ihres Archivbesuchs Je gründlicher Sie Ihren Archivbesuch vorbereiten, desto effizienter werden Sie bei uns arbeiten können. Zur Vorbereitung Ihres Arbeitsvorhabens gehört, dass Sie sich mit Ihrem Thema auseinandersetzen: Was genau möchte ich erforschen? Je genauer und präziser Sie Ihr Arbeitsvorhaben formulieren und gegen andere Fragestellungen abgrenzen, desto effizienter gelingt es Ihnen, Literatur und Quellen zu recherchieren. Welche Literatur gibt es zu meinem Forschungsthema? Der Überblick über die Literatur ermöglicht Ihnen die Eingrenzung Ihres Themas und gibt Ihnen erste Hinweise, welche Quellen Sie zu Ihrer Fragestellung wo finden. Nach Möglichkeit unterstützen wir Sie bei der Literaturrecherche und stellen Ihnen ausgewählte Titel zur Nutzung bereit. Archivarbeit ist zeitaufwändig. Planen Sie deshalb genügend Zeit für die notwendigen Formalitäten und die Arbeit mit den Quellen ein. Auch wenn Sie im Rahmen der Vorbereitung Ihres Besuchs bereits mit dem Archivpersonal gesprochen haben und Ihnen Unterlagen bereit gelegt worden sind, müssen Sie bei Ihrem ersten Besuch einen Benutzungsantrag ausfüllen. Bei dieser Gelegenheit wird das Archivpersonal Sie bitten, die Vorgaben unseres Archivs (Benutzungsordnung, Bestellschein, Gebührenordnung etc.) zur Kenntnis zu nehmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Das Team des Deutschen Tanzarchivs Köln
3 DEUTSCHES TANZARCHIV KÖLN/SK STIFTUNG KULTUR BENUTZUNGSORDNUNG 2 Deutsches Tanzarchiv Köln/SK Stiftung Kultur Im Mediapark Köln I. Allgemeines Die Bestände des Deutschen Tanzarchivs Köln stehen der Öffentlichkeit, insbesondere für publizistische und Forschungszwecke, zur Einsichtnahme vor Ort zur Verfügung. Die Archivalien und Bibliotheksbestände werden hierzu in der Bibliothek unentgeltlich bereitgestellt. Eine Anmeldung für die Bibliothek ist nicht erforderlich. Archivalieneinsicht und Filmeinsicht sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Benutzer des Deutschen Tanzarchivs Köln müssen sich beim Empfang in die Anmeldeliste eintragen und einen Benutzungsantrag ausfüllen. Die Unterschrift auf dem Benutzungsantrag verpflichtet zur Einhaltung der Benutzungsordnung des Deutschen Tanzarchivs Köln und begründet ein Vertragsverhältnis. Jacken, Mäntel, Taschen, Rucksäcke, Koffer, Schirme usw. sind in den Schließfächern im Vorraum einzuschließen. Die Benutzung der Schließfächer erfolgt auf eigene Gefahr. Das Deutsche Tanzarchiv Köln übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Schließfächer. Fotografieren und Filmen im Lesesaal und an den Filmsichtplätzen sowie die Mitnahme von Mobiltelefonen, Kameras und Scannern sind nicht erlaubt, ebenso die Mitnahme von Tieren, Lebensmitteln und Getränken. Archivalien dürfen nicht aus der Bibliothek entfernt werden. Die Bibliotheksaufsicht ist berechtigt, in die mitgeführten Arbeitsunterlagen und Arbeitsmittel Einsicht zu nehmen. Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann ein Benutzer befristet oder auf Dauer von der Benutzung ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss kann Dritten gegenüber bekannt gemacht werden. II. Archiv 1. Anmeldeverfahren 1.1. Jeder Benutzer füllt einen Benutzungsantrag aus und weist seine Personalien nach. Er trägt sich bei jedem Besuch in das ausliegende Benutzerbuch ggf. in die Anmeldeliste ein Für die Einsichtnahme in Archivalien ist mit dem Benutzungsantrag die schriftliche Angabe von Gegenstand und Zweck der Benutzung erforderlich. Werden Archivalien für ein neues oder verändertes Thema oder anderen, etwa veränderten Zweck gewünscht, ist ein neuer Antrag notwendig.
4 2. Benutzung 2.1. Die Zustimmung zur Einsichtnahme in Archivalien kann ganz oder teilweise versagt bzw. widerrufen oder mit bestimmten Auflagen verbunden werden, falls - Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte, - Bestands- und Vertragsakten, - der Erhaltungszustand der Archivalien - der Ordnungszustand der Archivalien (das betrifft vor allem unbearbeitete Bestände) dies erfordern oder der Forschungszweck durch Auswertung vorliegender Publikationen, Reproduktionen oder Mikroverfilmungen erreicht werden kann. Zeitweilige Benutzungseinschränkungen können sich ferner für Archivmaterialien ergeben, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zur Publikation vorbereitet oder die für wissenschaftliche, publizistische und Ausstellungs- oder Archivierungs- /Erschließungsvorhaben des Deutschen Tanzarchivs Köln benötigt werden Die Bestellung von Archivalien erfolgt auf den dafür vorgesehenen Bestellscheinen. Diese sind für jede Archivalieneinheit einzeln auszufüllen Es wird nur eine begrenzte Anzahl von Archivalien ausgegeben, so dass eine Vollständigkeitskontrolle bei der Rückgabe möglich ist Die Dokumente sind sorgfältig zu behandeln und in der vorgelegten Ordnung zu belassen. Es ist nicht gestattet, das Archivgut ohne Schutzhandschuhe zu benutzen, mit Gegenständen zu beschweren, oder es als Schreibunterlage zu benutzen. Der Benutzer haftet für jeden von ihm verursachten Schaden. Anstreichungen und Unterstreichungen gelten als Beschädigung. Bereits vorhandene Beschädigungen, die vom Benutzer nach der Aushändigung der Materialien festgestellt werden, sind der Aufsicht unverzüglich zur Kenntnis zu bringen Der Benutzer ist berechtigt, Auszüge und Notizen aus dem benutzten Archivgut anzufertigen mit Ausnahme solcher Archivalien, die auf der Grundlage von Verträgen oder aus den unter 2.1. genannten Gründen besonderen Einschränkungen unterliegen Bei der Benutzung sind die Hinweise der Bibliotheksaufsicht und der betreuenden Archivare zur Handhabung des jeweiligen Materials zu beachten Die Verwendung eigener Reproduktionsgeräte (Scanner, Fotoapparate, Filmkameras, foto- und filmfähige Mobiltelefone, Smartphones, Tablets und deren Weiterentwicklungen, wie Google Glass etc., Tischkopierer, Tonbandgeräte etc.) ist nicht gestattet.
5 3. Reproduktionen 3.1. Reproduktionen aus Archivalien sind grundsätzlich genehmigungspflichtig Reproduktionen werden nur in Ausnahmefällen von Einzelstücken genehmigt und in der Regel nicht mehr als 10 Kopien je Benutzer und Thema. Die dafür anfallenden Gebühren sind in der Gebührenordnung des Deutschen Tanzarchivs Köln festgelegt Kopien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nur zu dem im Benutzungsantrag respektive im Reproduktionsauftrag angegebenen Zweck verwendet werden. Es ist nicht gestattet, von den ausgehändigten Reproduktionen Vervielfältigungen jeglicher Art anzufertigen oder sie an Dritte weiterzugeben Die unter 2.1. genannten Gründe können zur Ablehnung der Reproduktionswünsche führen. Darüber hinaus werden keine Kopien von archivischem Sammlungsgut angefertigt, welches sich in Form von Kopien aus anderen Archiven und Institutionen im Archiv des Deutschen Tanzarchivs Köln befindet. 4. Veröffentlichung 4.1. Der Benutzer verpflichtet sich, bei der Auswertung von Archivalien die Urheber- bzw. Verlagsrechte sowie die Persönlichkeitsrechte zu wahren. Das Deutsche Tanzarchiv Köln übernimmt keine Verantwortung für die Verletzung dieser Rechte durch den Benutzer. Für die Wiedergabe einer unveröffentlichten Archivalie ist die schriftliche Genehmigung des Archivs sowie der Inhaber der Verwertungsrechte und ggfs. betroffenen Persönlichkeitsrechte erforderlich In Veröffentlichungen sind Archivalien nach folgendem Muster zu zitieren: Deutsches Tanzarchiv Köln, Bestand Nr Der Nutzer ist verpflichtet, von Publikationen, die unter der Auswertung von Archivalien zustande gekommen sind, dem Deutschen Tanzarchiv Köln kostenfrei ein Belegexemplar zu übersenden. Dies bezieht sich auch auf Examens-, Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten, Dissertationen und Kataloge sowie audiovisuelle Produktionen. Im Falle der Publikation im Internet (Website, Blog etc.) ist der Nutzer zur Mitteilung des entsprechenden Links verpflichtet. Siehe auch: Antrag auf Veröffentlichung von Schriftgut Antrag auf Veröffentlichung von Bildmaterial. 5. Ausleihe zu Ausstellungszwecken Auf Ausleihe von Archiv- und Sammlungsgut zu Ausstellungszwecken besteht kein Anspruch. Eine Ausleihe ist nur möglich, wenn der Erhaltungszustand der Archivalien, Bücher bzw. Objekte dies zulässt, wenn die Archivalien, Bücher bzw. Objekte wirksam vor Verlust, Beschädigung und unbefugter Nutzung geschützt und ausreichend versichert sind.
6 III. Bibliothek Ausleihersuchen sind schriftlich an die Leitung des Deutschen Tanzarchivs Köln zu richten. Einzelheiten regelt der Leihvertrag. Siehe auch: Hinweise für Leihnehmer. Die Bibliothek des Deutschen Tanzarchivs Köln ist eine wissenschaftliche, öffentliche Fachbibliothek ohne Ausleihmöglichkeiten. Die Bestände der Bibliothek, inclusive der Sondersammlungen und der Zeitschriften, werden nur in der Bibliothek zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Dasselbe gilt für Bücher, die wegen ihrer Seltenheit und Unersetzlichkeit eines besonderen Schutzes bedürfen (z.b. künstlerische Drucke, Rara) sowie für Bestände aus den Nachlassbibliotheken. Das Kopieren aus Büchern ist nicht gestattet. IV. Videothek Die Videothek des Deutschen Tanzarchivs Köln ist eine öffentliche Präsenzvideothek. Die Ansicht der Filme ist nur in den Räumen des Deutschen Tanzarchivs Köln und nach Voranmeldung möglich. Die vorherige Reservierung eines Sichtungsplatzes ist obligatorisch! Eine Ausleihe oder die Anfertigung von Kopien ist nicht möglich!
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