KOMMENTIERUNG DER PKV ZUR GEBÜHRENORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE (GOZ) Kommentierung praxisrelevanter Analogabrechnungen Stand: 14.

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1 KOMMENTIERUNG DER PKV ZUR GEBÜHRENORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE (GOZ)

2 VORWORT Eine wesentliche Ändung in d neuen GOZ 2012 war d Wegfall d Stichtagsregelung in 6 Abs. 2 GOZ alt, d die Voraussetzungen für die Analogbechnungen gegelt hatte. Konnte man früh nur diejenigen Leistungen analog bechnen, die st nach Inkrafttreten d GOZ 1988 aufgrund wissenschaftlich Erkenntnisse entwickelt wurden, kann man heute alle nicht in d GOZ beschriebenen selbstständigen Leistungen bechnen. Diese Ändung öffnet Intpretationsspielräume und führt zu Abgrenzungsschwiigkeiten zu bestehenden Leistungsbeschreibungen. Eine Analogabrechnung ist nur zulässig, wenn eine selbstständige zahnärztliche Leistung in d GOZ od GOÄ nicht enthalten ist. Es muss also eine echte Regelungslücke bestehen, die zudem planwidrig sein muss. Nur solche Lücken, die d Vordnungsgeb übsehen und gade nicht beabsichtigt hat, darf d Zahnarzt nach Maßgabe d Kritien des 6 Abs. 1 GOZ neu ausfüllen. Dass es planwidrige Lücken im envzeichnis gibt, lässt sich nicht bestreiten. Das ist auch d Grund, warum d Vband d Privaten Krankenvsichung e. V. zusammen mit den Beihilfekostenträgn und d Bundeszahnärztekamm (BZÄK) im sog. Batungsforum für enordnungsfragen Regelungslücken im envzeichnis schließt und Abrechnungsempfehlungen für Analogabrechnungen konsentit. Die Beschlüsse des Batungsforums können unt nachfolgendem Link abgufen wden. Leid wden in d täglichen Praxis Patientinnen und Patienten imm häufig mit Analogabrechnungen konfrontit. Es wden Regelungslücken beschrieben, die nachweislich nicht vorhanden sind. Eindeutig formulite Leistungsbeschreibungen und gesetzliche Vorgaben (z. B. Abrechnungsbestimmungen od Allgemeine Bestimmungen) wden ignorit. Zahnärzte und Abrechnungsgesellschaften entwickeln stetig neue Analogpositionen, für die es aus Sicht Vbandes keine Rechtftigung gibt.

3 Auch die mit d GOZ-Novelle folgte Ergänzung des Zielleistungsprinzips in 4 Abs. 2 GOZ: Eine Leistung ist methodisch notwendig Bestandteil ein anden Leistung, wenn sie inhaltlich von d Leistungsbeschreibung d anden Leistung (Zielleistung) umfasst und auch in den Bewtung bücksichtigt worden ist. hat reichlich neue Auslegungsprobleme geschaffen statt bestehende zu lösen. Das zeigt sich insbesonde im Zusammenhang mit Leistungen des komplett übarbeiteten Abschnitts K (Implantologie). D Vordnungsgeb hat die wesentlichen implantologischen Maßnahmen zu Komplexleistungen zusammengefasst und darin die nicht gesondt bechnungsfähigen Teilleistungen ausdrücklich genannt. Trotz dies Vorgaben kommt es imm wied zu Doppelbechnungen. Die Abgrenzung zu anden Teilleistungen wird in Frage gestellt. D Patient kann aufgrund d Komplexität des enrechts und d Zahnmedizin als Laie nicht prüfen, ob eine Leistung in d GOZ tatsächlich nicht abgebildet ist od inhaltlich von ein anden Leistung umfasst und auch in den Bewtung bücksichtigt wird. Die Auseinandsetzungen üb die Zulässigkeit von Analogabrechnungen und die Einhaltung des Zielleistungsprinzips dienen wed dem Intesse d Zahnärzte noch d Patienten bzw. den hint ihnen stehenden Krankenvsichungen. Es ist fordlich, dass die rechtskonforme Auslegung d GOZ nicht allein den Zahnärztekammn, den Bufsvbänden d Zahnärzteschaft und st recht nicht den gewblichen Vrechnungsstellen üblassen wird. Diese vtreten bei gebührenrechtlichen Empfehlungen natürlich ihre eigenen Intessen. Das gilt umso mehr, als d Zeitpunkt ein Aktualisiung d GOZ ebenso unabsehbar ist wie die Auflösung strittig enrechtsfragen durch höchstrichtliche Rechtsprechung. Seit d GOZ-Novelle 2012 ist eine starke Mengenausweitung d Analogbechnungen zu beobachten. Zur Vdeutlichung: D Analogabrechnungs-Katalog d Bundeszahnärztekamm enthält inzwischen 158 Analogbechnungen. Und wird imm umfangreich. Dagegen enthält die amtliche Abrechnungsgrundlage für Zahnärzte die GOZ gade einmal 215 enpositionen. In absehbar Zeit wird es nach d BZÄK genauso viele Analog-Leistungen wie amtliche Original- Leistungen geben. Ergänzt man diese Liste noch um die d Vrechnungsstellen, denen es in st Linie um Gewinnoptimiung und Gewinnmaximiung geht, wird deutlich, dass Patientinnen und Patienten, ab auch Mitarbeit d Privaten Krankenvsichungen Mühe haben zu kennen, welche zahnärztlichen Maßnahmen sich hint den oft kompliziten Formuliungen bei Analogabrechnungen vbgen. Die fordliche Prüfung d medizinischen Notwendigkeit bzw. d zahnmedizinischen Indikation und d rechtskonformen GOZ-Abrechnung wird dadurch imm schwiig. Die nachfolgende Tabelle soll den Patientinnen und Patienten als Hilfestellung und Handreichung bei d Rechnungsprüfung dienen. Die Kommentiung geht auch auf den patientenbezogenen und durch angemessene Studien belegten Nutzen von neuen zahnmedizinischen Methoden ein, den Anwendung häufig Grund für eine Analogabrechnung ist. Die PKV muss nicht für expimentelle (und regelmäßig kostenintensive) Methoden aufkommen, wenn bewährte und nutzenbelegte Standardthapien zur Vfügung stehen. D Kommentar bewtet schließlich auch, welche enposition gemäß den

4 gesetzlichen Kritien Art, Kosten, Zeitaufwand zur Ausfüllung ein tatsächlichen bestehenden Regelungslücke analog hangezogen wden kann.

5 Seite 1 von 65 Beschreibung d analog bechneten Intraorales Foto zur Diagnostik je Aufnahme Fotostatus zur Behandlungsplanung häufig hangezogene GOZ-Nr. 0065a GOZ-Nr. 6000a Originär Leistungstext (Kurzform) Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbeitend Maßnahmen, einfache digitale Bissregistriung und Archiviung, je Kiefhälfte od Frontzahnbeich Profil- od Enfacefotografie einschließlich kieforthopädisch Auswtung Abschnitt A: Allgemeine Leistungen Fotografien von intraoralen Abschnitten des Mund- und Kiefbeiches zu diagnostischen Zwecken. Beim Fotostatus handelt es sich um eine festgelegte Abfolge von Bildn vschieden Ausschnitte des intraoralen Beiches (Frontalaufnahme, Bukkalaufnahme, Lingualaufnahme, Okklusalaufnahme). Dabei sollte ein festes Schema eingehalten wden, um die Vgleichbarkeit d Fotos zu gewährleisten (gleiche Patientenlagung, gleich Aufnahmeabstand etc.). D PKV-Vband hat sich mit dem 15. Beschluss des Batungsforums für enordnungsfragen zu dem Thema positionit: Im Rahmen ein zahnärztlichen Behandlung sind Fotos, die ausschließlich zu dokumentarischen Zwecken angeftigt worden sind, mit den n abgegolten und dürfen nicht gesondt bechnet wden. Fotos, die thapeutischen od diagnostischen Zwecken, nicht jedoch ein kieforthopädischen Auswtung dienen, sind analog bechnungsfähig. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. D PKV-Vband hält als Analoggebühr die GOZ-Nr für angemessen. ne Vbandes GOZ-Nr. 6000a Originär Leistungstext (Kurzform) d vom PKV Vband hangezogenen Profil- od Enfacefotografie einschließlich kieforthopädisch Auswtung Fotografie zur Dokumentation GOZ-Nr. 1030a Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung od initialen Kariesbehandlung mit ein individuell geftigten Schiene als Medikamententräg, je Kief GOZ-Nr. 6000a Profil- od Enfacefotografie einschließlich kieforthopädisch Auswtung 0706 BEB Foto- od Videodokumentation Fotografien von intra- und / od extraoralen Mund-, Kief- und Gesichtsabschnitten zu dokumentarischen Zwecken Vgl. Beilagen zur PKV-Publik 5/2014, PKV-Publik 10/2013 ( D PKV-Vband hat sich mit dem 15. Beschluss des Batungsforums für enordnungsfragen zu dem Thema positionit: Im Rahmen ein zahnärztlichen Behandlung sind Fotos, die ausschließlich zu dokumentarischen Zwecken angeftigt worden sind, mit den n abgegolten und dürfen nicht gesondt bechnet wden. Fotos, die thapeutischen od diagnostischen Zwecken, nicht jedoch ein kieforthopädischen Auswtung dienen, sind analog bechnungsfähig. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. D PKV-Vband hält als Analoggebühr die GOZ-Nr für angemessen. Zuschlag für digitales Röntgen GOZ-Nr. 2030a Besonde Maßnahmen beim Präparien od Füllen von Kavitäten (z. B. Separien, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung ein übmäßigen Digitales Röntgen umfasst radiologische Vfahren, bei denen Röntgenbild nicht mehr auf analogen Röntgenfilmen, sondn digital aufgenommen wden. Vgl. Beilagen zur PKV-Publik 5/2014, PKV-Publik 10/2013 ( D PKV-Vband hat sich mit dem 13. Beschluss des Batungsforums für enordnungsfragen zu dem Thema positionit:

6 Seite 2 von 65 Beschreibung d analog bechneten häufig hangezogene GOÄ-Nr Originär Leistungstext (Kurzform) Papillenblutung), je Kiefhälfte od Frontzahnbeich Zuschlag zu Nrn bis 5290, digitale Radiographie Im Zusammenhang mit den in d zahnärztlichen Thapie gängigen Röntgenaufnahmen (GOÄ-Nrn. 5000, 5002, 5004) ist eine Bechnung d GOÄ-Nr nicht zulässig. ne Vbandes Originär Leistungstext (Kurzform) d vom PKV Vband hangezogenen Computgestützte Auswtung d optischelektronischen Abformung zur Diagnose und Planung Piphe Artien- bzw. Venendruck- und/od Strömungsmessung GOZ-Nr. 0060a GOZ-Nr. 6010a GOZ-Nr. 9000a GOZ-Nr. 3010a Abformung beid Kief für Situationsmodelle und einfache Bissfixiung einschließlich Auswtung zur Diagnose od Planung Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefmodellen (dreidimensionale, graphische od metrische Analysen, Diagramme), je Leistung nach d Numm 0060 Implantatbezogene Analyse und Vmessung des Alveolarfortsatzes, des Kiefkörps und d angrenzenden knöchnen Strukturen sowie d Schleimhaut, einschließlich metrisch Auswtung von radiologischen Befunduntlagen, Modellen und Fotos zur Feststellung d Implantatposition, ggf. mit Hilfe ein individuellen Schablone zur Diagnostik, einschließlich Implantatauswahl, je Kief Bei d optisch-elektronischen Abformung wden die zugänglichen Beiche des Kiefs mittels optisch Vfahren (z. B. mittels Kama od Scann) im Rahmen d CAD/CAM Techniken abgetastet und digitalisit dargestellt. Entfnung eines mehrwurzeligen Zahnes Blutdruckmessungen können in d Zahnmedizin vielfältige Indikationen haben z. B. bei Behandlung von Risikopatienten, vor Narkose od im Kontext eines Notfalles etc. - Die piphe Artiendruckmessung folgt an den Artien des Fußes. Mittels eines Ultraschallgätes wden Druckuntschiede zwischen Obarm- und Knöchelartien gemessen. Die Messung möglicht die Beurteilung d Durchblutungsvhältnisse und d Beschaffenheit d Artien. Die Methode zeigt auf, ob auch an Vgl. Beilage zur PKV-Publik 5/2014 ( Die optisch-elektronische Abformung bildet die Grundlage für die Hstellung von Zahnsatz. Zu diesem Zeitpunkt sind Diagnose und Planung beits abgeschlossen. Insofn ist die computgesteute Auswtung als eigenständige Leistung nicht neben d GOZ-Nr bechnungsfähig. Im Rahmen ein kieforthopädischen bzw. implantologischen Behandlung ist die Diagnose und Planung beits mit den GOZ-Nrn bzw abgegolten, sodass eine analoge Bechnung d Leistung nicht möglich ist. Vgl. Beilage zu PKV-Publik 6/2014 ( Da d Abschnitt F d GOÄ für den Zahnarzt vschlossen ist, wird die Leistung unbechtigtweise analog bechnet. Die Untsuchungen des piphen Gefäßsystems haben jedoch keine zahnmedizinische Indikation. Sie sind gängige Untsuchungen beispielsweise in d Phlebologie od Kardiologie z. B. zur Erkennung von Durchblutungsstörungen, bei Krampfadn etc. Sollte d Zahnarzt vor d Behandlung eines Risikopatienten eine Beurteilung dessen Allgemeinzustandes inklusive des Hz-Kreislauf- Systems haben wollen, sollte den behandelnden Allgemeinmedizin bzw. Spezialisten zu Rate ziehen.

7 Seite 3 von 65 Beschreibung d analog bechneten Oximetrische Untsuchung ggf. einschließlich Bestimmungen nach Belastung häufig hangezogene GOZ-Nr. 3060a GOÄ-Nr. 602 analog Originär Leistungstext (Kurzform) Stillung ein Blutung durch Abbinden od Umstechen des Gefäßes od durch Knochenbolzung Oximetrische Untsuchung Lupenbrille GOZ-Nr. 0110a Zuschlag für die Anwendung eines Opationsmikroskops bei den Leistungen nach den Nummn 2195, 2330, 2340, 2360, 2410, 2440, 3020, 3030, 3040, 3045, 3060, 3110, 3120, 3190, 3200, 4090, 4100, 4130, 4133, 9100, 9110, 9120, 9130 und 9170 anden Körpregionen Probleme mit d Durchblutung vorliegen (Gehirn, Hz, Genitalorgane). Indikation: v. a. piphe artielle Vschlusskrankheit. - Bei d piphen Venendruckmessung wird eine piphe Vene punktit, z. B. eine Vene am Fuß, dann wird ein Kathet ins Venensystem vorgeschoben. Es folgen ein Belastungstest und die anschließende Messung des Venendrucks durch ein spezielles Gät. Indikation: v. a. Venenklappenkrankungen. - Die Strömungsmessung folgt meist durch Ultraschall (Doppl- Sonographie). Es wird die Strömungsgeschwindigkeit des Blutes in den Gefäßen gemessen. Indikation: grobe Beurteilung des Gefäßsystems. Bei d oximetrischen Untsuchung wird die prozentuale Saustoffsättigung im Blut bestimmt. D Wt hat v. a. Bedeutung bei d Sediung und Narkose von Patienten und gibt beispielsweise Hinweise auf eine Übdosiung des Narkotikums. Die Lupenbrille ist eine weit vbreitete Vgrößungshilfe in d Zahnmedizin. Die Anwendung d Lupenbrille im Rahmen ein zahnmedizinischen Behandlung ist fest etablit. Sie leichtt die zahnärztliche Arbeit unt Sicht und gehört zu den qualitätssteignden Maßnahmen. Die Oximetrie ist keine Standarduntsuchung in d Zahnmedizin. Falls sie im Rahmen ein Narkose indizit ist, kann d Anästhesist die GOÄ-Nr. 602 originär bechnen. Die Anwendung d Lupenbrille ist keine selbstständige Leistung und darf dah nicht gesondt bechnet wden. Sie gehört genauso wie ande Hilfs- und Hygienemittel zum Standard in d zahnärztlichen Behandlung. Auch an zahnmedizinischen Univsitäten ist die Nutzung d Lupenbrille selbstvständlich. Davon ist d Vordnungsgeb ausgegangen, so dass nur die Anwendung eines Opationsmikroskops als Vgrößungshilfe als Zuschlag in d neuen GOZ bechnet wden darf. ne Vbandes Originär Leistungstext (Kurzform) d vom PKV Vband hangezogenen

8 Seite 4 von 65 Beschreibung d analog bechneten Untsuchung Applied Kinesiology häufig han- Originär Leistungstext (Kurzform) gezogene GOÄ-Nr. 8 analog Ganzkörpstatus Die Applied Kinesiology (AK) ist eine Untsuchungsmethode mit den Hilfe Fehlfunktionen mittels Muskeltestung festgestellt wden können. Die Methode wurde im Jahre 1964 von dem Chiropraktik Dr. G. Goodheart stmals vorgestellt. Im zahnmedizinischen Beich sind Hd-/ Störfeldtests und Matialtests möglich. Die angewandte Kinesiologie ist eine wissenschaftlich nicht gesichte Methode d komplementären Medizin, mit d unt andem die (In)tolanz gegenüb dentalen Matialien sichtbar gemacht wden soll. Ein wesentlich Kritikpunkt ist d Mangel an Übeinstimmung mit konventionellen schulmedizinischen Diagnosen (vgl. z. B. Staehle, Koch et al, Double-blind study on matials testing with applied kinesiology, 2005, J Dent Res 84(11): ). ne Vbandes Originär Leistungstext (Kurzform) d vom PKV Vband hangezogenen Da die Wirksamkeit und d Nutzen dieses Vfahrens nicht belegt sind, muss es als expimentell bezeichnet wden und entspricht nicht den Anfordungen des 1 Abs. 2 Satz 1 GOZ. Vielmehr muss das Vfahren im Sinne des 1 Abs. 2, Satz 2 und 2 Abs. 3 GOZ als Vlangensleistung bechnet wden. D Zahnarzt muss, sofn dieses Vfahren anwenden möchte, den Patienten ausdrücklich darüb aufklären, dass eine Übnahme d Kosten durch seine Private Krankenvsichung od Beihilfekostenstellen nicht gesicht ist und mit welchen voraussichtlichen Kosten rechnen muss (vgl. 630 c Abs. 3 BGB). Gemäß 1 Abs. 3 Zahnheilkundegesetz ist d Zahnarzt auf die bufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefkrankheiten beschränkt (vgl. BVwG, Urteil vom , Az.: 3 B 48.13). Somit ist auch nicht zur Ausübung d AK bechtigt. Medizinische Desinfektion d Mundhöhle Keimzahlreduziung vor zahnärztlichen Eingriffen Reinigung d intraoralen Schleimhaut Desinfiziende Spülung d Mundhöhle GOZ-Nr. 4020a GOZ-Nr. 2330a Lokalbehandlung von Mundschleimhautkrankungen gegebenenfalls einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung Maßnahmen zur Erhaltung d vitalen Pulpa bei Caries profunda (Exkavien, indirekte Übkappung), je Kavität Unt medizinisch Desinfektion vsteht man definitionsgemäß gezielte Anwendungen zur Abtötung, Reduktion od Inaktiviung von unwünschten (pathogenen) Mikroorganismen, um eine Weitvbreitung zu vhindn. Bei d Desinfektion d Mundhöhle wden die Mikroorganismen durch die Einwirkung ein chemischen Substanz abgetötet od inaktivit. Die Desinfektion d Mundhöhle vor opativen Eingriffen ist integral Bestandteil d opativen Leistung und darf nicht zusätzlich bechnet wden. Die Spülung d Mundhöhle ist nicht gleichzusetzen mit d Full Mouth Disinfection. Dabei handelt es sich eine Form d systematischen Parodontitisthapie, bei d die Mundspülungen nur einen Teil des gesamten Behandlungskonzeptes darstellen (siehe auch Leistungsinhalt und

9 Seite 5 von 65 Beschreibung d analog bechneten häufig hangezogene Originär Leistungstext (Kurzform) Schleimhautreinigung GOZ-Nr. 4090a Lappenopation, offene Kürettage einschließlich Osteoplastik an einem Frontzahn, je Parodontium Erläutungen in Abschnitt E zur "Full Mouth Disinfection"). Die allgemeinen Hygienemaßnahmen zur Vmeidung ein Kontamination im Rahmen ein zahnärztlichen Behandlung gehören, unabhängig von d Dau und den angewandten Spüllösungen, zur sachgechten Durchführung ein Opation und sind Bestandteil d ärztlichen Sorgfaltspflicht. ne Vbandes Originär Leistungstext (Kurzform) d vom PKV Vband hangezogenen Plasmabehandlung Plasma-Thapie zur Schmzlindung und beschleunigten Wundheilung GOZ-Nr. 3140a GOZ-Nr. 0065a Reimplantation eines Zahnes einschließlich einfach Fixation Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbeitend Maßnahmen, einfache digitale Bissregistriung und Archiviung, je Kiefhälfte od Frontzahnbeich Mit einem Gät wird durch Ionisiung d Umgebungsluft kaltes Plasma zeugt, das aufgrund sein keimreduzienden Wirkung für eine beschleunigte Wundheilung sorgen soll. In d Zahnmedizin wird es z.b. bei d Behandlung von akut Piimplantitis und Parodontitis eingesetzt. Im "Plasmakuri" (Hausgeb PMS-Akademie, 2. Jahrgang, März, 1/2015, S. 11) heißt es: "Neben den geschildten und beits durch ste klinische Anwendungen belegten thapeutischen Möglichkeiten d Plasmaanwendung in d Dmatologie, vor allem bei d Behandlung chronisch Wunden, sind d Plasmaeinsatz in d Onkologie sowie in d Zahnmedizin intnational intensiv bearbeitete weite potenzielle Einsatzgebiete d Plasmamedizin. Es ist zu warten, dass weite Anwendungsfeld in den nächsten Jahren schlossen wden." Wie aus d Zeitschrift des Untnehmens plasma MEDICAL SYSTEMS GmbH deutlich hvorgeht, ist die Entwicklung von Studien zur Erforschung d Wirksamkeit d Plasmathapie im Ausbau, sodass die wissenschaftliche Ankennung noch nicht gegeben ist. Da die Wirksamkeit und d Nutzen dieses Vfahrens nicht belegt sind, muss es als expimentell bezeichnet wden und entspricht nicht den Anfordungen des 1 Abs. 2 Satz 1 GOZ. Vielmehr muss das Vfahren im Sinne des 1 Abs. 2, Satz 2 und 2 Abs. 3 GOZ als Vlangensleistung bechnet wden. D Zahnarzt/-ärztin muss, sofn dieses Vfahren anwenden möchte, den Patienten ausdrücklich darüb aufklären, dass eine Übnahme d Kosten durch seine Private Krankenvsichung od Beihilfekostenstellen nicht gesicht ist und mit welchen voraussichtlichen Kosten rechnen muss (vgl. 630 c Abs. 3 BGB).

10 Seite 6 von 65 Beschreibung d analog bechneten häufig hangezogene Originär Leistungstext (Kurzform) ne Vbandes Originär Leistungstext (Kurzform) d vom PKV Vband hangezogenen Fluoreszenzbasite, intraorale Darstellung d Mundschleimhaut zur noninvasiven Gewebediagnostik (Krebsvorsorge) GOÄ-Nr analog Die so genannte photodynamische Diagnostik basit auf d gezielten Anregung von fluoreszienden Vitalfarbstoffen, die vmehrt in dysplastischen od atypischen Zellen aufgenommen, metabolisch aktivit und in ihr aktiven Form retinit wden. Autofluoreszenz bezeichnet die biologische Eigenschaft von Gewebe, aufgrund endogen Fluorophore, wie z.b. Flavin, Tryptophan, Elastin und Kollagen, bei Bestrahlung mit Licht ein bestimmten Wellenlänge zu fluoreszien [Policard 1924, Betz et al. 1994]. Als charaktistisch für die maligne Transformation gilt eine Reduktion d Fluoreszenz im Grünbeich sichtbaren Lichtes [Poh et al. 2006] (s. Oliv Driemel et al., Erkennung oral Risikoläsionen in d zahnärztlichen Praxis, Hausgeb: Deutsche Krebshilfe, S. 29 ff.). Davon abgesehen ist die Desinfektion vor und nach einem (parodontal)chirurgischen Eingriff Bestandteil d chirurgischen Leistungen und gehört zur zahnärztlichen Sorgfaltspflicht. Für isolite keimabtötende Maßnahmen stehen die GOZ-Nrn. 3300, 3310, 4020, 4025 zur Vfügung. Ein besondes Vfahren rechtftigt keine zusätzliche analoge Bechnung. Die diagnostischen Maßnahmen zur Erkennung oral Risikoläsionen wden von d Arbeitsgemeinschaft für Kiefchirurgie (AGKi), dem Intdisziplinären Arbeitskreis Oralpathologie und Oralmedizin (AKOPOM), d Bundeszahnärztekamm e.v., d Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kiefheilkunde (DGZMK), dem Deutsch- Östreichisch-Schweizischen Arbeitskreis für Tumoren im Kief- und Gesichtsbeich (DÖSAK) und d Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefund Gesichtschirurgie (DGMKG) in ihr Broschüre folgendmaßen bewtet: "Die wichtigste Maßnahme in d (Früh-)Diagnostik von Vorläufläsionen ist die vollständige klinische Untsuchung d Mundschleimhaut. Alle gänzenden Maßnahmen setzen eine kompetente klinische Untsuchung voraus. Skalpellbiopsie und histopathologische Begutachtung sind nach wie vor d Goldstandard in d Diagnostik des Mundhöhlenkarzinoms und sein Vorläufläsionen und sind bei allen tumorvdächtigen Läsionen unvzüglich, bei allen anden Schleimhautvändungen spätestens nach ein Beobachtungszeit von 14 Tagen vorzunehmen und außdem bei jed Auffälligkeit eines Bürstenbiopsie-Befundes. Wegen d eingeschränkten Sensitivität und Spezifität von Toluidinblau bei d Markiung karzinomvdächtig Areale und dem hohen zeitlichen Aufwand d Prozedur kann diese Methode für den Einsatz in d Praxis nicht empfohlen wden. Die photodynamische Diagnose mit 5-ALA eignet sich aufgrund d sehr

11 Seite 7 von 65 Beschreibung d analog bechneten häufig hangezogene Originär Leistungstext (Kurzform) zeitintensiven Vorbeitung nicht für die Routinediagnostik. Die Wtigkeit d Autofluoreszenz kann aufgrund d schwachen klinischen Datenlage noch nicht beurteilt wden. [...] Bei jedem klinischen Karzinom-Vdacht übrigen sich sämtliche gänzenden diagnostischen Maßnahmen, denn es wird unmittelbar eine Skalpellbiopsie fordlich. (s. Oliv Driemel et al., Erkennung oral Risikoläsionen in d zahnärztlichen Praxis, Hausgeb: Deutsche Krebshilfe, S. 39). ne Vbandes Originär Leistungstext (Kurzform) d vom PKV Vband hangezogenen Zahnstumpfreinigung und Fluoridiung bei ZE (Subgingivale) Biofilm Entfnung Abschnitt B: Prophylaktische Leistungen GOZ-Nr. 1040a Professionelle Zahnreinigung Als Zahnstumpf bezeichnet man einen Kronen- od Brückenpfeil nach d Präparation. Die Reinigung folgt im Rahmen d prothetischen Behandlung. D Stumpf wird mit Wass von Blut-, Dentin- und Schmelzresten befreit und mit Lösungen (z. B. Chlorhexidin 0,2%, Wassstoffpoxid 3%) desinfizit. Die anschließende Fluoridiung dient d Vmeidung von Übempfindlichkeitsreaktionen. GOZ-Nr. 0070a Vitalitätsprüfung eines Zahnes od mehr Zähne einschließlich Vgleichstest, je Sitzung Biofilm bzw. Plaque ist ein strukturit, zäh Zahnbelag, d aus Baktienzellen und ein intrazellulären Matrix besteht. Da die Wirksamkeit und d Nutzen d floureszenzbasiten noninvasiven Krebsdiagnostik nicht belegt sind, muss sie als expimentell bezeichnet wden und entspricht nicht den Anfordungen des 1 Abs. 2 Satz 1 GOZ. Vielmehr muss das Vfahren im Sinne des 1 Abs. 2, Satz 2 und 2 Abs. 3 GOZ als Vlangensleistung bechnet wden. D Zahnarzt/-ärztin muss, sofn dieses Vfahren anwenden möchte, den Patienten ausdrücklich darüb aufklären, dass eine Übnahme d Kosten durch seine Private Krankenvsichung od Beihilfekostenstellen nicht gesicht ist und mit welchen voraussichtlichen Kosten rechnen muss (vgl. 630 c Abs. 3 BGB). Die Reinigung des Zahnstumpfes ist Leistungsbestandteil d jeweiligen prothetischen Leistung. Analog d Kavitätentoilette bei d Füllungsthapie ist die Reinigung bzw. Fluoridiung eine klassische Teilleistung, um die Zielleistung Krone, Brücke o. ä. zu realisien. Sie kann nicht gesondt bechnet wden. D Begriff gingival aus d Leistungsbeschreibung ist wahrscheinlich etwas unglücklich gewählt, da nicht hinreichend zur GOZ-Nr. 1040

12 Seite 8 von 65 Beschreibung d analog bechneten häufig hangezogene GOZ-Nr. 3310a Originär Leistungstext (Kurzform) Chirurgische Wundrevision (z. B. Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht), je Opationsgebiet (Raum ein zusammenhängenden Schnittführung) Man untscheidet zwischen supragingival und subgingival Plaque. Die supragingivale Plaque spielt eine wichtige Rolle bei d Entstehung von Karies und Gingivitis, die subgingivale Plaque ist ein ätiologisch Faktor bei d Entstehung von Parodontopathien. Abgrenzung bzw. zur klaren Umschreibung des zu reinigenden Beiches beiträgt. Da ab beide Begriffe nämlich supragingival und gingival im Leistungstext wähnt sind, muss man davon ausgehen, dass diese Begriffe nicht denselben Beich, sondn untschiedliche Beiche beschreiben. Die Definition des supragingivalen Beiches ist klar es ist d Beich des Zahnes gemeint, d obhalb des Zahnfleisches liegt. Mit dem Begriff gingival hingegen kann nur ein klein umschrieben Beich gemeint sein, nämlich d Beich, d sich unmittelbar um den Zahnfleischsaum hum befindet. Dazu gehört auch d Beich, d sich unt dem Zahnfleisch befindet, jedoch nur d Teil, d ohne chirurgischen Eingriff zu reinigen ist (i. d. R. bis 2 mm unt dem Zahnfleischsaum). Dies Beich ist klinisch reichbar und dessen Reinigung auch laut 1 Abs. 5 und 6 Zahnheilkundegesetz auch an das qualifizite Prophylaxepsonal delegibar. Diese Sichtweise ist auch vom OVG Münst (Beschluss vom , Az.: 1 A 477/13) bestätigt worden. Hinzu kommt, dass die Entfnung subgingival Beläge ein Leistungsmkmal d professionellen Zahnreinigung ist, was auch in d Patienteninformation d BZÄK/DGZMK zur PZR bestätigt wird. Hi wird als ein Behandlungsschritt die "Vollständige Entfnung all harten (Zahnstein, Vfärbungen) und weichen (Plaque) Ablagungen auf Zahn- und reichbaren Wurzelobflächen" genannt ( mk/2_03_pzr.pdf). ne Vbandes Originär Leistungstext (Kurzform) d vom PKV Vband hangezogenen D höhte Aufwand, d sich ggf. durch die Entfnung zahlreich klinisch reichbar subgingival Beläge gibt, kann sich in einem höhten Steigungsfaktor wiedspiegeln ( 5 Abs. 2 GOZ). CHX-Lackiung (z. B. Cvitec) od GOZ-Nr. 2010a Behandlung übempfindlich Zahnflächen, je Kief Die Zahnhälse sind nicht wie die Zahnkrone von Zahnschmelz bedeckt, Vgl. Beilage zur PKV-Publik 4/2012 ( Diese Maßnahme ist vgleichbar mit dem Leistungsinhalt d GOZ-Nr mit dem GOZ-Nr. 1020a Lokale Fluoridiung zur Vbessung d

13 Seite 9 von 65 Beschreibung d analog bechneten antimikrobielle Konditioniung gefährdet Zahnhälse, je Sitzung Anwendung baktienreduziend Lacke als Thapiekonzept (z. B. Cvitec) Entfnung klinisch reichbar subgingival Konkremente/Beläge häufig hangezogene GOZ-Nr. 2120a GOZ-Nr. 2430a GOZ-Nr. 2130a GOZ-Nr. 2030a GOZ-Nr. 4070/4075a Originär Leistungstext (Kurzform) Präparien ein Kavität und Restauration mit Kompositmatialien, in Adhäsivtechnik (Konditionien), mehr als dreiflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polien, ggf. einschließlich Vwendung von Insts Medikamentöse Einlage in Vbindung mit Maßnahmen nach den Nummn 2360, 2380 und 2410, je Zahn und Sitzung Kontrolle, Finien/Polien ein Restauration in separat Sitzung, auch Nachpolien ein vorhandenen Restauration Besonde Maßnahmen beim Präparien od Füllen von Kavitäten (z. B. Separien, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung ein übmäßigen Papillenblutung), je Kiefhälfte od Frontzahnbeich Parodontalchirurgische Thapie (insbesonde Entfnung subgingival Konkremente und Wurzelglättung) an einem einwurzeligen Zahn od Implantat bzw. an einem mehrwurzeligen Zahn, geschlossenes Vorgehen sondn bestehen jenseits d Schmelz- Zement-Grenze unt ein dünnen Schicht Wurzelzement hauptsächlich aus Dentin. Dentin ist aufgrund sein weichen Konsistenz im Vgleich zum Zahnschmelz sehr empfindlich gegenüb kariösen Angriffen. Baktien und baktielle Säuren dringen in die Dentintubuli ein und lösen das Dentin auf. Die Baktien können bis in die Pulpa vordringen und dort eine Entzündung vursachen. Cvitec enthält Fluorid und Chlorhexidin. Beide Substanzen können die Kariesentstehung vhindn bzw. schwen. Darüb hinaus ist Chlorhexidin auch antibaktiell wirksam als Thapeutikum bei Zahnfleischentzündungen. Im Rahmen ein professionellen Reinigung kommt es vor, dass Beläge und Zahnstein auch in Beichen entfnt wden müssen, die vom Zahnfleisch bedeckt sind (subgingival). Beläge bis zu d Tiefe ein physiologischen Zahnfleischtasche (ca. 2 mm subgingival) sind klinisch reichbar und delegibar und können mithilfe von nichtchirurgischen Maßnahmen entfnt wden. Untschied, dass hi ein andes Medikament nämlich Cvitec vwendet wird. Sie ist nur als selbstständige Maßnahme analog bechnungsfähig. D PKV-Vband hält in diesen Fällen als Analoggebühr die GOZ-Nr für angemessen. Als Begleitleistung wie beispielsweise in Vbindung mit Füllungen und prothetischen Leistungen und d PZR ist sie mit d Zielleistung abgegolten. Als Zahnfleischthapeutikum wird mit dem Auftragen von Cvitec d Leistungsinhalt d GOZ-Nr originär bracht. Die Entfnung klinisch sichtbar und klinisch reichbar Beläge/Konkremente ist Leistungsinhalt d GOZ-Nr Diese Sichtweise wird auch bestätigt durch das Urteil des VG Düsseldorf (Urteil vom , Az.: 13 K 5973/12) mit Bestätigung durch das OVG Münst (Urteil vom , Az.: 1 A 477/13). Demnach ist die Entfnung d subgingivalen Beläge von d GOZ-Nrn fasst und damit für die analoge Anwendung d GOZ-Nrn und 4075 kein Raum vorhanden. D Streitfall gibt sich aus d Tatsache, dass ein Zahnarzt für die Durchführung ein professionellen Zahnreinigung neben d originären GOZ-Nr (professionelle Zahnreinigung) die GOZ-Nr bzw (parodontalchirurgische Thapie) in entsprechend Anwendung in Rechnung gestellt hat. Vgl. Beilage zur PKV-Publik 4/2012 ( ne Vbandes GOZ-Nr Originär Leistungstext (Kurzform) d vom PKV Vband hangezogenen Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung undbehandlung, mit Lack od Gel, je Sitzung Professionelle Zahnreinigung

14 Seite 10 von 65 Beschreibung d analog bechneten häufig hangezogene Originär Leistungstext (Kurzform) ne Vbandes Originär Leistungstext (Kurzform) d vom PKV Vband hangezogenen Wurzelkanalrevision Entfnung ein alten Wurzelkanalfüllung Entfnung von altem definitiven Wurzelkanalfüllungsmatia l GOZ-Nr. 2100a GOZ-Nr. 2120a GOZ-Nr. 2150a GOZ-Nr. 2170a GOZ-Nr. 2300a GOZ-Nr. 2320a GOZ-Nr. 2410a GOZ-Nr. 3120a GOZ-Nr. 3270a GOZ-Nr. 7010a GOZ-Nr. 9010a Präparien ein Kavität und Restauration mit Kompositmatialien, in Adhäsivtechnik (Konditionien), dreiflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polien, ggf. einschließlich Vwendung von Insts Präparien ein Kavität und Restauration mit Kompositmatialien, in Adhäsivtechnik (Konditionien), mehr als dreiflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polien, ggf. einschließlich Vwendung von Insts Einlagefüllung, einflächig Einlagefüllung, mehr als zweiflächig Entfnung eines Wurzelstiftes Wiedhstellung ein Krone, ein Teilkrone, eines Venes, eines Brückenanks, ein Vblendschale od ein Vblendung an festsitzendem Zahnsatz, gegebenenfalls einschließlich Wiedeingliedung und Abformung Aufbeitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in mehren Sitzungen Resektion ein Wurzelspitze an einem Seitenzahn Gmektomie Eingliedung eines Aufbissbehelfs mit adjustit Obfläche Implantatinstion, je Implantat Präparien ein Knochenkavität für ein enossales Implantat, Einsetzen ein Implantatschablone zur Übprüfung d Knochenkavität (z. B. Tiefenlehre), ggf. einschließlich Knochenkondensation, Knochenglättung im Beich des Implantates, Einbringen eines enossalen Abschnitt C: Konsviende Leistungen Eine bestehende Wurzelkanalfüllung wird entfnt (z. B. wegen ein Reinfektion des Wurzelkanals od ein chronischen Entzündung an d Wurzelspitze). Im Anschluss folgt neut die Aufbeitung (Reinigung und Desinfektion) des Wurzelkanalsystems. Dies Prozess wird als Wurzelkanalrevision bezeichnet. Zum Leistungsinhalt d Wurzelkanalaufbeitung gehört auch die Entfnung von zuvor eingebrachtem definitivem Wurzelfüllmatial. Die Maßnahme ist gemäß 4 Abs. 2 GOZ mit GOZ-Nr abgegolten. Sofn sich die Aufbeitung aufwendig gestalten sollte, z. B. bedingt durch die Entfnung adhäsiv befestigten Wurzelfüllmatials, kann d Steigungsfaktor höht wden. Auch in diesen Fällen stellt die Entfnung definitiven Wurzelfüllmatials keine selbstständige Leistung im Sinne des 6 Abs. 1 GOZ dar und kann somit nicht analog zusätzlich bechnet wden. Diese Auffassung wird auch durch die 1. Abrechnungsbestimmung nach d GOZ-Nr gestützt. Eine zweite originäre Bechnung dies Leistung ist vorgesehen, wenn d Wurzelkanal nach d sten Aufbeitung definitiv gefüllt wurde. Insofn hat d Vordnungsgeb diesen Fall nicht etwa vgessen ins envzeichnis aufzunehmen, sondn die Entfnung von definitivem Wurzelfüllmatial als Leistungsbestandteil d Aufbeitung nach d GOZ-Nr angesehen. Häufig wird die analoge Bechnung d Wurzelkanalrevision mit d "Wissenschaftlichen Mitteilung d Deutschen Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET) zur Abbildung endodontologisch Thapien in d neuen enordnung für Zahnärzte (GOZ) 2012" begründet. Bei d Mitteilung handelt es sich um eine gebührenrechtliche Meinungsäußung ein Intessenvtretung des Fachgebietes Endodontologie und zahnärztlichen Traumatologie. GOZ-Nr Aufbeitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in mehren Sitzungen

15 Seite 11 von 65 Beschreibung d analog bechneten Auffinden od Ausschluss zusätzlich Kanalstrukturen, Auffinden od Ausschluss von Rissen, Sprüngen und Frakturen d Zahnhartsubstanzen, Pforationen, Stufen, Obstruktionen od Anatomisch Besondheiten mittels Mikroskop Untsuchung mit OP- Mikroskop zu diagnostischen Zwecken Präendodontische mikroskopische intrakoronale Diagnostik und Dokumentation Auffinden und/od Ausschluss zusätzlich Kanalstrukturen mittels Mikroskop Darstellung komplex Wurzelkanalsysteme mittels Mikroskop Darstellung und Präparation von intkanalären Vbindungen und Isthmen häufig hangezogene GOZ-Nr. 9170a GOZ-Nr. 2060a GOZ-Nr. 2120a GOZ-Nr. 2210a GOZ-Nr. 2220a GOZ-Nr. 5000a GOZ-Nr. 5020a Originär Leistungstext (Kurzform) Implantates, einschließlich Vschlussschraube und ggf. Einbringen von Aufbauelementen bei offen Einheilung sowie Wundvschluss Entfnung im Knochen liegend Matialien durch Osteotomie (z. B. Osteosynthesematial, Knochenschrauben) od Entfnung eines subpiostalen Güstimplantats, je Kiefhälfte od Frontzahnbeich Präparien ein Kavität und Restauration mit Kompositmatialien, in Adhäsivtechnik (Konditionien), einflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polien, ggf. einschließlich Vwendung von Insts Präparien ein Kavität und Restauration mit Kompositmatialien, in Adhäsivtechnik (Konditionien), mehr als dreiflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polien, ggf. einschließlich Vwendung von Insts Vsorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- od Stufenpräparation) Vsorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone mit Retentionsrillen od -kästen od mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion d gesamten Kaufläche, auch Vsorgung eines Zahnes durch ein Vene Vsorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke od Prothese: je Pfeilzahn od Implantat als Brücken- od Prothesenank mit ein Vollkrone (Tangentialpräparation) Vsorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke od Prothese: je Pfeilzahn als Brücken- od Prothesenank mit ein Teilkrone mit Retentionsrillen, od - kasten od mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion od Kaufläche Das Opationsmikroskop dient in d Zahnmedizin d bessen Sichtbarkeit und Beurteilung von feinen Strukturen. Es bietet eine bis zu 40-fache Vgrößung und ist somit d Leistung d Lupenbrille mit ein bis zu 5-fachen Vgrößung weit üblegen. Es kann Strukturen sichtbar machen, die mit bloßem Auge nicht zu kennen sind. Die intrakoronale / -kanaläre Diagnostik (IKD) ist Bestandteil d Wurzelkanalaufbeitung. Während d IKD wden objektive Befunde fasst und dokumentit, am effektivsten unt Nutzung ein optischen Vgrößung und Lichtzufuhr. Die IKD dient sowohl d Übprüfung d Vdachtsdiagnose, d Frühkennung möglich Komplikationen ein endodontischen Thapie als auch d Frühkennung nicht haltungsfähig Zähne. Jed Zahn kann zusätzliche Kanäle od Vengungen (Isthmen) im Vborgenen haben, die gefunden und geinigt bzw. den Zugang geschaffen wden muss. Ein nicht behandeltes Kanalsystem im Zahninnen stellt mit seinen Gewebesten Nahrung für Baktien dar und sorgt dafür, dass d Zahn sich früh od spät wied entzündet, od eine bestehende Entzündung nicht vschwindet. Diese Maßnahme ist maßgeblich mitentscheidend für den D PKV-Vband hat sich mit dem 1. Beschluss des Batungsforums für enordnungsfragen zu dem Thema positionit: D Zuschlag für die Anwendung des Opationsmikroskops ist nur für die in d GOZ-Nr abschließend aufgezählten enpositionen bechnungsfähig. Eine analoge Anwendung dies Zuschlagsposition od and GOZ-Positionen für die Vwendung des Opationsmikroskops bei anden als den in GOZ- Nr bezeichneten Leistungen kommt nicht in Betracht. Wird eine nicht zuschlagsfähige Leistung bracht, die aufgrund von darzulegend Schwiigkeit od Zeitaufwand den Einsatz des Opationsmikroskops fordt, kann dies mittels d 5 bzw. 2 GOZ abgebildet wden. Vgl. Beilagen zur PKV-publik 3/2014, PKV-publik 5/2012 ( ne Vbandes GOZ-Nrn. 2410, Originär Leistungstext (Kurzform) d vom PKV Vband hangezogenen Aufbeitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in mehren Sitzungen/Füllung eines Wurzelkanals + Zuschlag für die Anwendung eines OP-Mikroskops

16 Seite 12 von 65 Beschreibung d analog bechneten mittels Mikroskop Mikroendodontische Zugänglichmachung eines oblititen od vkalkten Kanals, Auffinden od Ausschluss von Rissen, Frakturen, o. ä. und Pforation, Abtrag von Übhängen, Dentikeln etc., Passage von Stufen o. ä. Auffinden + Beseitigen von Penetrationshindnissen, z. B. iatrogene Stufen, natürliche Oblitationen, Dentikel Übwinden von intrakanalären Stufen/Oblitation häufig hangezogene GOZ-Nr. 9000a GOZ-Nr. 2220a GOZ-Nr. 5040a Originär Leistungstext (Kurzform) Implantatbezogene Analyse und Vmessung des Alveolarfortsatzes, des Kiefkörps und d angrenzenden knöchnen Strukturen sowie d Schleimhaut, einschließlich metrisch Auswtung von radiologischen Befunduntlagen, Modellen und Fotos zur Feststellung d Implantatposition, ggf. mit Hilfe ein individuellen Schablone zur Diagnostik, einschließlich Implantatauswahl, je Kief. Vsorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone mit Retentionsrillen od -kästen od mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion d gesamten Kaufläche, auch Vsorgung eines Zahnes durch ein Vene Vsorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke od Prothese: je Pfeilzahn od Implantat als Brücken- od Prothesenank mit ein Teleskopkrone, auch Konuskrone Behandlungsfolg. Die Anwendung eines Mikroskops möglicht es dem Zahnarzt sehr feine od übzählige Seitenkanäle (akzessorische Kanäle) darzustellen und zu thapien. Anatomische Besondheiten des Wurzelkanalsystems wie Dentikel (kleine Vhärtungen innhalb des Wurzelkanals) und Oblitationen (Vengung innhalb des Wurzelkanals) od auch selbst vom Zahnarzt während d Wurzelkanalbehandlung vursachte Anomalien (iatrogene Stufen) können die Aufbeitung d Wurzelkanäle schwen. D PKV-Vband hat sich mit dem 10. Beschluss des Batungsforums für enordnungsfragen zu dem Thema positionit: Das schwte Aufsuchen vengt Wurzelkanaleingänge und das Übwinden natürlich Hindnisse bei d Aufbeitung des Wurzelkanals (Dentikel, Oblitationen, Vengungen, Krümmungen etc.) sowie natürlich od iatrogen Stufen stellen keine selbstständigen, analog zu bechnenden Leistungen dar, sondn sind mit d Grundleistung unt Bücksichtigung von 5 Abs. 2 GOZ zu bechnen. ne Vbandes GOZ-Nr Originär Leistungstext (Kurzform) d vom PKV Vband hangezogenen Aufbeitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in mehren Sitzungen Inspektion des Pulpenkammbodens (mittels OP-Mikroskop) Diagnostik des Pulpenkammbodens zur Darstellung sämtlich Kanaleingänge (mittels OP- Mikroskop) GOZ-Nr. 5010a Vsorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke od Prothese: je Pfeilzahn als Brücken- od Prothesenank mit ein Vollkrone (Hohlkehl- und Stufenpräparation) od Einlagefüllung Die Zahnpulpa (Zahnnv) füllt den innen Teil des Zahnes die Pulpenhöhle aus, die von d Zahnhartsubstanz umhüllt wird. Dabei bezeichnet man den Raum, den d Zahnnv (Pulpa) innhalb d anatomischen Krone eines Zahnes einnimmt als Kronenpulpa. Den Raum, den d Zahnnv (Pulpa) innhalb d Wurzel einnimmt als Wurzelpulpa. Mit dem Boden d Pulpenkamm ist d unte Beich d Kronenpulpa gemeint. Hi befinden sich die Eingänge zu den Wurzelkanälen, die im Rahmen d Wurzelkanalaufbeitung dargestellt Vgl. Beilagen zur PKV-Publik 5/2014, PKV-publik 2/2014, PKV-publik 10/2013 ( D PKV-Vband hat sich mit dem 1. Beschluss des Batungsforums für enordnungsfragen zu dem Thema positionit: D Zuschlag für die Anwendung des Opationsmikroskops ist nur für die in d GOZ-Nr abschließend aufgezählten enpositionen bechnungsfähig. Eine analoge Anwendung dies Zuschlagsposition od and GOZ-Positionen für die Vwendung des Opationsmikroskops bei anden als den in GOZ- Nr bezeichneten Leistungen kommt nicht in Betracht. Wird eine nicht zuschlagsfähige Leistung bracht, die aufgrund von darzulegend Schwiigkeit od Zeitaufwand den Einsatz des

17 Seite 13 von 65 Beschreibung d analog bechneten Beseitigung ein intrakanalären Stufe häufig hangezogene GOZ-Nr. 5000a GOZ-Nr. 2060a Originär Leistungstext (Kurzform) Vsorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke od Prothese: je Pfeilzahn od Implantat als Brücken- od Prothesenank mit ein Vollkrone (Tangentialpräparation) Präparien ein Kavität und Restauration mit Kompositmatialien, in Adhäsivtechnik (Konditionien), einflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polien, ggf. einschließlich Vwendung von Insts wden müssen. D Zahnarzt ist im Rahmen sein Sorgfaltspflicht gehalten, die Inspektion bzw. Diagnostik kontinuilich während d Wurzelkanalaufbeitung zu betreiben, ggf. unt Hinzunahme eines Mikroskops. Eine intrakanaläre Stufe kann künstlich durch Fremdeinwirkung od natürlich als anatomische Besondheit entstanden sein. Sie befindet sich im Wurzelkanal eines Zahnes und kann je nach Lage die Aufbeitung des Kanals schwen. Opationsmikroskops fordt, kann dies mittels d 5 bzw. 2 GOZ abgebildet wden. Vgl. Beilagen zur PKV-Publik 3/2014, PKV-publik 5/2012 ( D PKV-Vband hat sich mit dem 10. Beschluss des Batungsforums für enordnungsfragen zu dem Thema positionit: Das schwte Aufsuchen vengt Wurzelkanaleingänge und das Übwinden natürlich Hindnisse bei d Aufbeitung des Wurzelkanals (Dentikel, Oblitationen, Vengungen, Krümmungen etc.) sowie natürlich od iatrogen Stufen stellen keine selbstständigen, analog zu bechnenden Leistungen dar, sondn sind mit d Grundleistung unt Bücksichtigung von 5 Abs. 2 GOZ zu bechnen. ne Vbandes GOZ-Nr Originär Leistungstext (Kurzform) d vom PKV Vband hangezogenen Aufbeitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in mehren Sitzungen Vgl. Beilage zur PKV-publik 5/2014 ( Präendodontische Aufbaufüllung Präendodontisch Ersatz fehlend Kavitätenwände Praeendodontic built up- Zahnaufbau zur Hstellung dicht Vhältnisse vor endodontisch Behandlung GOZ-Nr. 2150a GOZ-Nr. 2170a GOZ-Nr. 2300a GOZ-Nr. 2320a Einlagefüllung, einflächig Einlagefüllung, mehr als zweiflächig Entfnung eines Wurzelstiftes Wiedhstellung ein Krone, ein Teilkrone, eines Venes, eines Brückenanks, ein Vblendschale od ein Vblendung an festsitzendem Zahnsatz, gegebenenfalls einschließlich Wiedeingliedung und Abformung Häufig sind Wurzelkanalbehandlungen die notwendige Folge ein Karies, die sich im Zahn ausgebreitet und ihn so geschwächt hat. Oft geht dadurch dart viel Hartsubstanz vloren, dass nur noch dünne Außenlamellen des Zahnes zurückbleiben. Damit die restliche Substanz auch zwischen mehren Behandlungssitzungen stabil bleibt, ist es GOZ-Nr. 2410a Aufbeitung eines Wurzelkanals auch angezeigt, schon zu Beginn d retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in Wurzelbehandlung einen soliden Aufbau mehren Sitzungen am Restzahn zu befestigen, d einen GOZ-Nr. 3270a Gmektomie guten Zugang zu den Wurzelkanälen GOZ-Nr. 7010a Eingliedung eines Aufbissbehelfs mit gewährleistet. adjustit Obfläche Hidurch soll u. a. d Zutritt von Blut, GOZ-Nr. 9170a Speichel etc. während d Wurzelbehandlung vhindt wden. Entfnung im Knochen liegend Matialien durch Osteotomie (z. B. Osteosynthesematial, Knochenschrauben) od Entfnung Ist es im Vorfeld ein endodontischen Behandlung notwendig, den zstörten Zahn zunächst aufzubauen, ist für diesen präendodontischen Aufbau die GOZ-Nr zu bechnen, und zwar originär, soweit nicht nach d endodontischen Behandlung vor d Vsorgung mit ein Krone ein neut Aufbau des Zahnes fordlich ist (postendodontisch Aufbau). Ist Letztes d Fall, weil z. B. durch das mehrfache Aufbohren die Füllung dart geschwächt ist, hält d PKV- Vband für den präendodontischen Aufbau die GOZ-Nr analog für angemessen. Wird die Aufbaufüllung adhäsiv befestigt, kann die GOZ-Nr zusätzlich bechnet wden. Vgl. Beilage zur PKV-publik 9/2012 ( GOZ-Nr ggf. GOZ-Nr od 2180a + ggf. GOZ-Nr Vorbeitung eines zstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumatial zur Aufnahme ein Krone + ggf. Adhäsive Befestigung (plastisch Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Vene, etc.)

18 Seite 14 von 65 Beschreibung d analog bechneten Postendodontische Aufbaufüllung Entfnen d avitalen Pulpa häufig hangezogene Originär Leistungstext (Kurzform) eines subpiostalen Güstimplantats, je Kiefhälfte od Frontzahnbeich GOZ-Nr. 2120a Präparien ein Kavität und Restauration mit Kompositmatialien, in Adhäsivtechnik (Konditionien), mehr als dreiflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polien, ggf. einschließlich Vwendung von Insts GOZ-Nr. 2170a Einlagefüllung, mehr als zweiflächig Neben d Abdichtung d Wurzelfüllung in Adhäsivtechnik steht bei dies Maßnahme vor allem die Stabilisiung des endodontisch behandelten Zahnes im Vordgrund. Eine Reinfektion des Wurzelkanalsystems kann damit zuvlässig vmieden wden. Diese Maßnahme wird im direkten Anschluss an die Wurzelkanalfüllung notwendig. Es kommt vor, dass die Pulpa (Zahnmark) weitgehend unbemkt z. B. nach Trauma abstirbt und im Rahmen ein Wurzelkanalbehandlung entfnt wden muss. D postendodontische Ausbau dient in d Regel dazu, den wurzelbehandelten Zahn für die Aufnahme ein Krone vorzubeiten. In diesem Fall ist die GOZ-Nr originär anzusetzen. Vgl. Beilage zur PKV-Publik 1/2014 ( D PKV-Vband hat sich mit dem 9. Beschluss des Batungsforums für enordnungsfragen zu dem Thema positionit: Die Entfnung nekrotischen Pulpengewebes vor d Aufbeitung des Wurzelkanals stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß 6 Abs. 1 GOZ analog bechnet. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. D PKV-Vband hält als Analoggebühr die GOZ-Nr (Vitalexstirpation) für angemessen. ne Vbandes GOZ-Nr ggf. GOZ-Nr GOZ-Nr. 2360a Originär Leistungstext (Kurzform) d vom PKV Vband hangezogenen Vorbeitung eines zstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumatial zur Aufnahme ein Krone + ggf. Adhäsive Befestigung (plastisch Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Vene, etc.) Exstirpation d vitalen Pulpa einschließlich Exkavien, je Kanal Entfnen frakturit Wurzelkanalinstrumente Entfnung metallisch Fremdkörp/Fragmente aus dem Wurzelkanal Orthograde Entfnung eines abgebrochenen Wurzelkanalinstruments GOZ-Nr. 2220a GOZ-Nr. 2300a GOZ-Nr. 5010a Vsorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone mit Retentionsrillen od -kästen od mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion d gesamten Kaufläche, auch Vsorgung eines Zahnes durch ein Vene Entfnen eines Wurzelstiftes Vsorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke od Prothese: je Pfeilzahn als Brücken- od Prothesenank mit Während d Kanalaufbeitung ist es nicht ausgeschlossen, dass Wurzelkanalinstrumente zu Bruch gehen. Die frakturiten Instrumente stellen einen Fremdkörp dar und müssen in d Regel mitunt aufwendig entfnt wden. In diesem Zusammenhang bedeutet orthograd, dass die Entfnung eines abgebrochenen Wurzelkanalinstruments "von d Krone Vgl. Beilagen zur PKV-Publik 5/2014, PKV-publik 9/2013 ( D PKV-Vband hat sich mit dem 8. Beschluss des Batungsforums für enordnungsfragen zu dem Thema positionit: Die Entfnung frakturit Wurzelkanalinstrumente aus dem Wurzelkanalsystem stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß 6 Abs. 1 GOZ analog bechnet. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. D PKV-Vband hält als GOZ-Nr. 2300a Entfnen eines Wurzelstiftes

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