ABRECHNUNG NACH DER GOZ 2012 TEIL D CHIRURGISCHE LEISTUNGEN TEIL K IMPLANTOLOGISCHE LEISTUNGEN TEIL L ZUSCHLÄGE CHIRURG.

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1 LZK RLP, BZKenRLP, KZV RLP ABRECHNUNG NACH DER GOZ 2012 TEIL D CHIRURGISCHE LEISTUNGEN TEIL K IMPLANTOLOGISCHE LEISTUNGEN TEIL L ZUSCHLÄGE CHIRURG. LEISTUNGEN Dr. P. Mohr, Dr. M. Emmel, G. Tressel; Bitburg

2 2 Was hat sich geändert? Allgemeine Regelungen GOZ vor GOÄ ( 6.2) Übernahme von Leistungen aus der GOÄ in die GOZ (z.b.: GOÄ 2381: einfache Hautlappenplastik => GOZ Position 3100: plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung) Eingeschränkter Zugriff auf die GOÄ ( 6.2) Zugriff auf GOÄ Positionen nach Abschnitt L V Knochenchirurgie nur noch bei Kieferbruch ( 6.2)

3 3 Allgemeine Regelungen Möglichkeit der Analogberechnung auch nach GOÄ-Positionen ( 6.1) Möglichkeit der Analogberechnung auch für alte Leistungen (z.b.: transdentale Fixation) Einführung von Zuschlägen für die Verwendung von OP-Mikroskopen und Lasern Einführung von OP-Zuschlägen (z.b.: 0500 Zuschlag für zahnärztl.-chirurg. Leistungen mit Punktzahlen von 250 bis )

4 4 Allgemeine Regelungen Präzisierung des Zielleistungsprinzips ( 4, allgem. Bestimmungen Teil D) Erhöhte Dokumentationspflicht Präzisierung der Materialkostenberechnung ( 4.3, z.b.: Abrechnungsmöglichkeit von atraumatischem Nahtmaterial) Weggefallene Positionen (z.b.: 315 transdentale Fixation)

5 5 Was hat sich geändert? Zuschlagspositionen Teil L 0500Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztl.-chirurg. Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind, oder zu den Leistungen nach Nummern 4090 oder 4130: 400 Punkte Konkret:x3, Ost1, Pla1, Hautlappenplastiken, WR1, Hem, Zy3, KnR, Tuberplastik, DIA, offene PA, Schleimhauttransplantat, Knochengewinnung, Membranentfernung, 22,50, je Sitzung

6 6 Zuschlagspositionen Teil L 0510Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztl.-chirurg. Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind: 750 Punkte Konkret: Ost2, Ä2650 alt, WR2, Replantation, Transplantation, Zy1, Pla2, Freilegung, Germ, Insertion eines temporären Implantats, Knochenentnahme, Osteosynthese, Membranentfernung, Osteotomie, 42,18, je Sitzung

7 7 Zuschlagspositionen Teil L 0520Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztl.-chirurg. Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind: 1300 Punkte Konkret: Bindegewebstransplantat 73,11, je Sitzung

8 8 Zuschlagspositionen Teil L 0530Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztl.-chirurg. Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind: 2200 Punkte Konkret: Implantatinsertion, Augmentation, geschlossene und offene Sinusbodenelevation, Bonesplitting, 123,73, je Sitzung

9 In Euro und Cent 9 Position 2,3x ohne Zuschlag 2012 mit Zuschlag BEMA VdeK-Punktwert X3 34,93 34,93 57,43 38,00 Ost1 45,26 45,27 67,77 55,10 Exc1 5,81 5, ,50 Exc2 19,41 19, ,15 Pla1 47,86 47,86 70,36 76,00 Hem 36,22 36,22 58,72 68,40 WR1 59,50 59,50 82,00 68,40 WR2 75,02 75,03 117,21 91,20 Zy1 64,67 64,68 106,86 114,00 Zy3 34,93 34,93 57,43 45,60 Freilegung 71,13 71,15 113,33 76,00 Ä2381 (einf. HLP) 72,92 34,93 57,43 39,90 Ä2382 (schw. HLP) 142,78 34,93 57,43 78,85

10 10 Was hat sich geändert? Zuschlagspositionen Teil L 0110Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei den Leistungen nach den Nummern (x3), 3030 (Ost1), 3040 (Ost2), 3045 (Ä2650), 3060 (Nbl2), 3110 (WR1), 3120 (WR2), 3190 (Zy3), 3200 (Zy1),... bezogen auf Teil D 22,50 je Sitzung Preis OP-Mikroskop: ca ,-

11 11 Zuschlagspositionen Teil L 0120 Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei den Leistungen nach den Nummern (Exc1), 3080 (Exc2), 3210 (SMS), 3240 (Vestibulumplastik),... bezogen auf Teil D Der Zuschlag beträgt 100 v.h. des einfachen Gebührensatzes der betreffenden Leistung, jedoch nicht mehr als 68,-. Je Sitzung

12 12 Allgemeine Bestimmungen Teil D Knochenersatzmaterialiensowie Materialien zur Förderung der Blutgerinnung oder der Geweberegeneration (z.b. Membranen) sowie zum Verschluss von oberflächlichen Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen oder, wenn dies zum Schutz wichtiger anatomischer Strukturen (z.b. Nerven) erforderlichist, sowie atraumatisches Nahtmaterialoder nur einmal verwendbare Explantationsfräsensind gesondert berechnungsfähig. Neu:jetzt auch in GOZ, also bereits ab x1 Preis pro Packung Nahtmaterial ca. 6,20

13 Allgemeine Bestimmungen Teil D 13 Die primäre Wundversorgung (z.b. Reinigen der Wunde, Glätten des Knochens, Umschneidung, Tamponieren, Wundverschluss ohne zusätzliche Lappenbildung,ggf. Fixieren eines plastischen Wundverbandes)ist Bestandteil der Leistungen nach Abschnitt D und nicht gesondert berechnungsfähig. Die Schaffung des operativen Zugangs ist Bestandteil der Leistungen nach Abschnitt D und nicht gesondert berechnungsfähig. Neu: Präzisierung der Leistungsbeschreibung, dadurch Klärung strittiger Rechtsfragen

14 14 Weggefallene Positionen Teil D Alveolotomie Inhalt der Leistungsbeschreibung Wundversorgung Trep2 (Schröder sche Lüftung) Wenn durchgeführt, dann Analogberechnung Transdentale Fixation Wenn durchgeführt, dann Analogberechnung Zystostomie Wenn durchgeführt, dann Analogberechnung

15 15 Neue Gebührenpositionen Teil D 3045 Entfernen eines extrem verlagerten und/oder extrem retinierten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen, Ehemals GOÄ Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung einschl. einer Periostschlitzung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung) Ehemals GOÄ 2381 und 2382

16 16 Neue Leistungsinhalte Teil D 3040 Entfernung eines retinierten, impaktierten oder verlagerten Zahnes durch Osteotomie Notwendigkeit der tiefen Verlagerung entfällt 3240 Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs auch Gingivaextensionsplastik Jetzt für einen Bereich bis zu zwei nebeneinanderliegenden Zähnen, auch am zahnlosen Kieferabschnitt definiert. Ersetzt die alte GOZ 413

17 17 Neue Leistungsinhalte Teil D 3290Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbständige Leistung Jetzt je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 3300Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z.b. Tamponieren), als selbständige Leistung Jetzt je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung) Jetzt höchstens zweimal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich berechnungsfähig Jetzt nicht neben Blutungsstillung/Knochenbolz. (3060) und chirurg. Wundrevision (3310) berechnungsfähig

18 18 Neue Leistungsinhalte Teil D 3310Chirurgische Wundrevision (z.b. Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht) Jetzt je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung) Jetzt höchstens zweimal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich berechnungsfähig Jetzt nicht neben Blutungsstillung/Knochenbolzung (3060) und Nachbehandlung (3300) berechnungsfähig

19 19 Allgemeine Bestimmungen Teil K zusammengefasst: Wundversorgung Bestandteil der Leistungsinhalte Materialien (Implantate, Implantatteile, Einmalfräsen, Knochenersatzmaterialien, Membranen, etc.) gesondert berechnungsfähig

20 20 Weggefallene Positionen Teil K 901 (Implantatbettschaffung) 902 (Einsetzen Implantatschablone) 903 (Implantateinbringung) (subperiostale Gerüstimplantate) 909 (Nadelimplantate)

21 21 Neue Gebührenpositionen Teil K 9000 Implantatbezogene Analyse, umfasst: Vermessung des Alveolarfortsatzes, des Kieferkörpers und angrenzender knöcherner und Schleimhautstrukturen Metrische Auswertung von radiologischen Befundunterlagen, Modellen und Fotos zur Feststellung der Implantatposition Einsatz von individuellen Diagnostikschablonen Je Kiefer 884 Punkte = 114,35 (2,3fach) Material-und Laborkosten sind gesondert berechnungsfähig (z.b.: Modelle, Fotos, Diagnostikschablone, etc.)

22 22 Neue Gebührenpositionen Teil K 9003Verwendung einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation, je Kiefer 100 Punkte = 12,94 (2,3fach) Material- und Laborkosten sind gesondert berechnungsfähig

23 23 Neue Gebührenpositionen Teil K 9005Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone / chirurgischen Führungsschablone zur Implantation, ggf. einschl. Fixierung, je Kiefer 300 Punkte = 38,81 (2,3fach) Fixierungselemente sowie Material-und Laborkosten (auch Wax up) der Navigationsschablone sind gesondert berechnungsfähig

24 24 Neue Gebührenpositionen Teil K 9010 Implantatinsertion, je Implantat umfasst: Präparieren einer Knochenkavität Überprüfung der Knochenkavität (z.b. Tiefenlehre) Knochenkondensation und Knochenglättung im Bereich des Implantates Einbringen eines enossalen Implantates einschl. Verschlussschraube Ggf. Einbringen von Aufbauelementen bei offener Einheilung Wundverschluss 1545 Pkte = 199,86 (2,3fach) + Zuschlag 0530 = 325,59

25 25 Neue Gebührenpositionen Teil K 9020Insertion eines Implantates zum temporären Verbleib, auch orthodontisches Implantat 515 Punkte = 66,62 (2,3fach) + Zuschlag 0510 = 108,80

26 26 Neue Gebührenpositionen Teil K 9040Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z.b. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem 626 Punkte = 80,98 (2,3fach), keine Zuschläge berechnungsfähig

27 27 Neue Gebührenpositionen Teil K 9050Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase 313 Punkte = 40,49 (2,3fach), keine Zuschläge Je Sitzung einmal je Implantat Maximal dreimal je Rekonstruktion Nicht neben Implantation und Freilegung berechnungsfähig

28 28 Neue Gebührenpositionen Teil K 9060Auswechseln von Aufbauelementen (Sekundärteilen) im Reparaturfall 313 Punkte = 40,49 (2,3fach), keine Zuschläge Je Sitzung einmal je Implantat

29 29 Neue Gebührenpositionen Teil K 9090Knochengewinnung (z.b. Knochenkollektor oder Knochenschaber) Knochenaufbereitung und implantation, auch zur Weichteilunterfütterung 400 Punkte = 51,74 (2,3fach) + Zuschlag 0500 = 74,24 Materialkosten (z.b. Safe Scraper, Einmal-Bonecollector) sind gesondert berechnungsfähig

30 30 Neue Gebührenpositionen Teil K 9100Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohnezusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, 2694 Punkte = 348,49 (2,3fach) + Zuschlag 0530 = 472,22 Nur Teilgebührenabrechnung bei gleichzeitigem Ansatz von 9110 (interner Sinuslift) und 9120 (externer Sinuslift)

31 31 Neue Gebührenpositionen Teil K 9110Geschlossene Sinusbodenelevation vom Kieferkamm aus (interner Sinuslift) 1500 Punkte = 194,04 (2,3fach) + Zuschlag 0530 = 317, Sinusbodenelevation durch externe Knochenfensterung (externer Sinuslift), je Kieferhälfte 3000 Punkte = 388,07 (2,3fach) + Zuschlag 0530 = 511,80

32 32 Neue Gebührenpositionen Teil K 9130Spaltung und Spreizung von Knochensegmenten (Bone Splitting) ggf. mit Auffüllung der Spalträume mittels Knochen oder Knochenersatzmaterial, ggf. einschl. zusätzlicher Osteosynthesemaßnahmen, ggf. einschl. Einbringung resorbierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren und deren Fixierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, oder vertikale Distraktion des Alveolarfortsatzes einschl. Fixierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1540 Punkte = 199,21 (2,3fach) + Zuschlag 0530 = 322,94

33 33 Neue Gebührenpositionen Teil K 9140Intraorale Entnahme von Knochen außerhalb des Aufbaugebietes ggf. einschl. Aufbereitung des Knochenmaterials und/oder der Aufnahmeregion einschl. der notwendigen Versorgung der Entnahmestelle, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 650 Punkte = 84,08 (2,3fach) + Zuschlag 0510 = 106,26 Doppelte Gebührenberechnung bei Verwendung fixierter Knochenblöcke

34 34 Neue Gebührenpositionen Teil K 9150Fixation oder Stabilisierung des Augmentates durch Osteosynthesemaßnahmen (z.b. Schraubenoder Plattenosteosynthese oder Titannetze), zusätzlich zu der Leistung nach der Nr. 9100, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 675 Punkte = 87,32 (2,3fach) + Zuschlag 0510 = 129,50

35 35 Neue Gebührenpositionen Teil K 9160Entfernung unter der Schleimhaut liegender Materialien (z.b. Barrieren einschl. Fixierung -, Osteosynthesematerial), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 330 Punkte = 42,69 (2,3fach) + Zuschlag 0500 = 65,19

36 36 Neue Gebührenpositionen Teil K 9170Entfernung im Knochen liegender Materialien durch Osteotomie (z.b. Osteosynthesematerial, Knochenschrauben) oder Entfernung eines subperiostalen Gerüstimplantats, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 500 Punkte = 64,68 (2,3fach) + Zuschlag 0510 = 106,86

37 Take home message GOZ Offensiv und detailliert mit der GOZ auseinandersetzen Gute Dokumentation aller Behandlungsschritte Zuschläge 0500, 0510, 0520, 0530 nicht vergessen Material- und Laborkosten berechnen Faktoren steigern und erhöhte Schwierigkeitsgrade unmittelbar mit dem Patienten besprechen Bei komplexem Behandlungsfall 2 Am Ball bleiben, weitere Kommentare werden folgen

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