Elektronische Abrechnung KCH KZBV Vertragsinformatik
|
|
- Berthold Frei
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 3. Feststellungscodes des KCH-Abrechnungsmodul 3.1 Feststellungscodes des KCH-Abrechnungsmoduls auf Fallebene Stelle 1: 0xxx "Fall enthält nur Leistung(en) mit Feststellung Nr. "0 Vom Modul nicht beanstandet" 1xxx "Fall enthält mindestens eine Leistung, deren ggf. unterdrückter Feststellungstext ihre Abrechenbarkeit nicht abschließend beurteilt (z. B.: Nr. "262 Vom Modul nicht abschließend geprüfte Leistung")" 2xxx "Fall enthält mindestens eine Leistung, die entweder nicht richtig erfasst wurde (z. B.: Feststellung Nr. "421 Zahn ist kein Seitenzahn") oder nicht abrechenbar ist (z. B.: Feststellung Nr. "390 Nur einmal )" 3xxx "Keine Leistungsprüfung durchgeführt (Fall enthält keine Leistungen oder nur Leistungen mit Feststellung Nr. "262 Vom Modul nicht geprüfte Leistung" oder Kennzeichnung, dass nur ein eingeschränkter Leistungsanspruch besteht)" Stellen 2-4: "000 Info: Daten auf Fallebene plausibel" 001 "002 Info: Versichertennummer in Zahnarztpraxis manuell erfasst" 003 "004 Info: 12-stellige Kassennummer nicht im BKV enthalten" "008 Info: Die mangels Wohnortkennzeichen verwendete Postleitzahl bezeichnet nicht die Wohnadresse, sondern ein Postfach o. ä." 009 "010 Info: Wohnortkennzeichen und Postleitzahl widersprechen sich" "020 Fehler: Unzulässige(s) Zeichen in Titel (akademisch) oder Namenszusatz/Vorsatzwort(e)" 021 "022 Fehler: Familienname oder Vorname des Patienten fehlerhaft oder fehlend" 023 "024 Fehler: Geburtsdatum des Patienten falsch oder fehlend" 025 Ä "026 Fehler: Das Geschlecht des Patienten kann nur mit den Buchstaben "M" (= männlich), "W" (= weiblich) oder "X" (= unbestimmt) angegeben werden 027 L "030 Fehler: Versichertennummer im Widerspruch zum Regionalkennzeichen in der 12- stelligen Kassennummer" 031 "032 Fehler: Ziffer für die Versichertenart nicht plausibel " Dokumentation des Rückfragen unter Seite 31
2 033 "034 Fehler: Kennzeichnung Besonderer Personengruppen falsch" "037 Fehler: Wohnortkasse dem falschen KZV-Bereich zugeordnet Falls DTA: Versichertenkarte oder Praxissoftware fehlerhaft" "038 Fehler: Nummer der für die Wohnortkasse zuständigen KZV nicht überprüfbar Versichertenkarte oder Praxissoftware fehlerhaft" 039 "040 Fehler: Postleitzahl falsch oder fehlend Falls DTA: Versichertenkarte oder Praxissoftware fehlerhaft " 041 "042 Fehler: Wohnortkennzeichen falsch oder fehlend Versichertenkarte oder Praxissoftware fehlerhaft" 043 "044 Fehler: Das Bundeseinheitliche Kassenverzeichnis wurde nicht korrekt eingelesen" 045 "046 Fehler: Kassenbezeichnung fehlt oder ist nur 1 Zeichen lang oder enthält unzulässige(s) Zeichen" "047 Fehler: 12-stellige Kassennummer falsch oder fehlend" "048 Fehler: Geburtsdatum und Krankenkasse widersprechen sich" 049 "050 Fehler: Versichertennummer falsch oder fehlend Falls DTA: Versichertenkarte oder Praxissoftware fehlerhaft" 051 "052 Fehler: Regionalkennzeichen in der 12-stelligen Kassennummer im Widerspruch zum Karteneinlesedatum" "079 Fehler: Ziffer für die Versichertenart falsch" 080 "081 Fehler: Weder eine korrekte 12-stellige Kassennummer noch eine korrekte Kassenbezeichnung vorhanden" 082 "083 Fehler: Ungenügende Versichertenidentifikation" 084 "085 Fehler: PK des Wehrdienstleistenden falsch oder fehlend" "089 Fehler: Kennzeichen (0 = Ersatzverfahren -> Versichertenkarte oder Lesegerät defekt, 1 = Ersatznachweis hat vorgelegen, 2 = Versichertenkarte eingelesen), wie der Anspruchsnachweis erfolgte, falsch" "091 Fehler: Datum der Vorlage des Anspruchsnachweises falsch oder fehlend" 092 "093 Fehler: Beginn des Versicherungsschutzes und/oder Ende der Gültigkeit der Versichertenkarte fehlend oder falsch" 094 "095 Fehler: Fall enthält keine abrechenbaren Leistungen" 096 "097 Fehler: Dieser Patient ist privat nach GOZ oder einem Sondervertrag abzurechnen" 098 Fehler: Krankenversichertenkarten von gesetzlich Krankenversicherten gelten seit dem nicht mehr als Anspruchsnachweis" Dokumentation des Rückfragen unter Seite 32
3 "099 Fehler: Keine gültige KZV-Nummer (==> keine Leistungsprüfung)" "100 Info: Weit zurückliegender Leistungszeitraum (Leistungen möglicherweise verjährt!)" "110 Fehler: Sonstige Fallkennzeichnung falsch" 111 "112 Fehler: Notfallkennzeichen falsch" "113 Fehler: Datum der letzten Ä1 vor der ersten Sitzung dieses Falles falsch" "114 Fehler: Datum der letzten 01 (U) vor der ersten Sitzung dieses Falles falsch" "115 Fehler: Datum der letzten FU vor der ersten Sitzung dieses Falles falsch" "116 Fehler: Angabe zu den vorhandenen Zähnen vor der ersten Sitzung dieses Falles falsch" "199 Fehler: Abrechnungs- oder Leistungsquartal falsch" "200 Fehler: Fall enthält Leistung(en), die aufgrund quartalsübergreifender Prüfungen aus der Abrechnung zu entfernen oder ggf. nach Rücksprache mit der Zahnarztpraxis zu korrigieren ist/sind" "266 Fehler: Nur noch bis zum darf das Datum fehlen, wann ein Ersatzverfahren durchgeführt oder ein anderer Anspruchsnachweis vorgelegt wurde" Die Texte zu diesen Feststellungscodes auf Fallebene für die Stellen 2 bis 4 (ausgenommen: x000 "Info: "Daten auf Fallebene plausibel") befinden sich in der Datei "Ferr_all.txt". Diese Datei enthält die Fehlertexte aller Abrechnungsmodule auf Fallebene. Die Zuordnung zu den Fehlercodes ist so definiert, dass Zeilen- und Fehlernummer identisch sind. Dokumentation des Rückfragen unter Seite 33
4 3.2 Feststellungscodes auf Leistungsebene "000 Vom Modul nicht beanstandet" "001 Nur einmal in derselben Sitzung je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich des Oberkiefers "002 Am selben Zahn in derselben Sitzung neben 41a (L1) nur im Zusammenhang mit einer größeren chirurgischen Leistung "003 Am selben Zahn in derselben Sitzung neben 41b (L2) nur im Zusammenhang mit einer größeren chirurgischen Leistung "004 Am selben Zahn in derselben Sitzung nur bei einem lang dauernden Eingriff ein zweites Mal abrechenbar (siehe Begründung der Praxis)" "005 Nr. 41 im selben Gebiet in derselben Sitzung nur bei einem lang dauernden Eingriff ein zweites Mal abrechenbar (siehe Begründung der Praxis) "008 Am selben Zahn in derselben Sitzung nur dann wiederholt abrechenbar, wenn es sich um getrennte Verschlüsse handelt (siehe Begründung der Praxis)" "011 Nur einmal in einer Sitzung "012 Bereits ein Besuch für diese Sitzung vorhanden" "013 Bereits eine Verweilgebühr für diese Sitzung vorhanden" "014 Bereits eine Beistandsgebühr für diese Sitzung vorhanden" "015 Bereits eine Begleitungsgebühr für diese Sitzung vorhanden "016 Bereits eine Zuziehungsgebühr für diese Sitzung vorhanden "017 Bereits eine Konsiliarische Erörterung für diese Sitzung berechnet" 018 "019 Wegegeld/Reiseentschädigung nicht mehrfach für eine Sitzung "022 Am selben Zahn nur einmal "023 Am selben Zahn nur einmal in einer Sitzung "024 Am selben Zahn in derselben Sitzung bereits ein plastischer Verschluss abgerechnet" "028 Nur einmal in derselben Sitzung je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich "029 Nur einmal in derselben Sitzung im selben Operationsgebiet "031 In derselben Kieferhälfte in derselben Sitzung nicht neben GOÄ-Nr "032 Nicht neben der GOÄ-Nr "033 Nicht neben der GOÄ-Nr "034 In derselben Kieferhälfte in derselben Sitzung nicht neben GOÄ-Nr "035 In derselben Kieferhälfte in derselben Sitzung nicht neben GOÄ-Nr "036 In derselben Kieferhälfte in derselben Sitzung nicht neben GOÄ-Nr "037 In derselben Sitzung nicht neben Ä925c (Rö8) "038 In derselben Sitzung nicht neben Ä925d (Stat) "042 An derselben Stelle bzw. nicht ortsgetrennt in derselben Sitzung nicht neben 59 (Pla2) "043 In derselben Kieferhälfte oder demselben Frontzahnbereich in derselben Sitzung nicht neben 47a (Ost1) Dokumentation des Rückfragen unter Seite 34
5 "044 In derselben Kieferhälfte oder demselben Frontzahnbereich in derselben Sitzung nicht neben 48 (Ost2) "045 In derselben Kieferhälfte oder demselben Frontzahnbereich in derselben Sitzung nicht neben 53 (Ost3) "046 In derselben Kieferhälfte oder demselben Frontzahnbereich in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "047 In derselben Kieferhälfte oder demselben Frontzahnbereich in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "048 In derselben Kieferhälfte oder demselben Frontzahnbereich in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "049 In derselben Kieferhälfte oder demselben Frontzahnbereich in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "050 In derselben Kieferhälfte oder demselben Frontzahnbereich in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "053 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 38 (N) "054 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 13a (F1) "055 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 13b (F2) "056 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 13c (F3) "057 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 13d (F4) "058 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 13e "059 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 13f "060 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 13g "061 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben HR1 "062 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben HR2 "063 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben HR3 "064 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben HR4 "065 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 11 (pv) "066 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 14 "067 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 27 (Pulp) "068 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 28 (VitE) "069 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 29 (Dev) "070 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 34 (Med) "071 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 31 (Trep1) "072 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 37 (Nbl2) "073 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 32 (WK) "074 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 35 (WF) "075 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 43 (X1) "076 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 44 (X2) "077 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 45 (X3) "078 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 46 (XN) "079 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 47a (Ost1) "080 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 47b (Hem) "081 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 48 (Ost2) "082 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 50 (Exc2) "083 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben plastischem Verschluss "084 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 51b (Pla0) "085 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 53 (Ost3) "086 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 54 (Wurzelspitzenresektion) Dokumentation des Rückfragen unter Seite 35
6 "087 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 55 (RI) "088 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 56a (Zy1) "089 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 56b (Zy2) "090 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 56c (Zy3) "091 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 56d (Zy4) "092 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 57 (SMS) "093 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 58 (KnR) "094 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 60 (Pla3) "095 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 61 (Dia) "096 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 62 (Alv) "097 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 63 (Fl) "098 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben IP5 "099 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben chirurgischer Leistung "100 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben den GOÄ-Nrn. 2401/2403 "101 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "102 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "103 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "104 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "105 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "106 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "107 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "108 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "109 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "110 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "111 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "112 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "113 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "114 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "115 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "116 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "117 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "118 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "119 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "120 In derselben Sitzung sind die Trepanation des Kieferknochens (Trep2) und die Inzisionen (BEMA-Nr. Ä161 (Inz1), GOÄ-Nrn. 2430, 2431, 2432) nicht nebeneinander "121 Im selben Gebiet in derselben Sitzung nicht neben plastischem Verschluss "122 Im selben Gebiet in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "123 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "124 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben der GOÄ-Nr "130 Am selben Zahn in derselben Sitzung nur mit 51b (Pla0) für den plastischen Verschluss "131 Am selben Zahn in derselben Sitzung neben Osteotomie nur 51b (Pla0) "132 Am selben Zahn in derselben Sitzung neben Osteotomie nur 56c (Zy3) "133 Am selben Zahn in derselben Sitzung neben Osteotomie nur 56d (Zy4) "134 Am selben Zahn in derselben Sitzung neben Osteotomie nur GOÄ-Nr Dokumentation des Rückfragen unter Seite 36
7 "135 Am selben Zahn in derselben Sitzung neben Osteotomie nur GOÄ-Nr "136 Am selben Zahn in derselben Sitzung neben Wurzelspitzenresektion nur 51b (Pla0) "137 Am selben Zahn in derselben Sitzung neben Wurzelspitzenresektion nur 56c (Zy3) "138 Am selben Zahn in derselben Sitzung neben Wurzelspitzenresektion nur 56d (Zy4) "139 Am selben Zahn in derselben Sitzung neben Wurzelspitzenresektion nur GOÄ-Nr "140 Am selben Zahn in derselben Sitzung neben Wurzelspitzenresektion nur GOÄ-Nr "150 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung 25 (Cp) erbracht wurde" "151 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung 26 (P) erbracht wurde" "152 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung 27 (Pulp) erbracht wurde" "153 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung 28 (VitE) erbracht wurde" "154 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung 31 (Trep1) erbracht wurde" "160 Am selben Zahn in Vorgängersitzung bereits eine 27 (Pulp) erbracht" "161 Am selben Zahn in Vorgängersitzung bereits eine 28 (VitE) erbracht" "162 Am selben Zahn in Vorgängersitzung bereits eine 31 (Trep1) erbracht" "163 Am selben Zahn in Vorgängersitzung bereits eine 32 (WK) erbracht" "164 Am selben Zahn in Vorgängersitzung bereits eine 35 (WF) erbracht" "165 Am selben Zahn in Vorgängersitzung bereits eine 54a (WR1) erbracht" "166 Am selben Zahn in Vorgängersitzung bereits eine 54b (WR2) erbracht" "167 Am selben Zahn in Vorgängersitzung bereits eine 54c (WR3) erbracht" "168 Am selben Zahn in Vorgängersitzung bereits eine 58 (KnR) erbracht" "169 Am selben Zahn in Vorgängersitzung bereits eine 2730 erbracht" "170 Am selben Zahn in Vorgängersitzung bereits eine 62 (Alv) erbracht" "177 Mehrere Wurzelspitzenresektionen am selben Zahn in derselben Sitzung sind über die Anzahlangabe abzurechnen" "178 Mehrere Wurzelkanalfüllungen am selben Zahn in derselben Sitzung sind über die Anzahlangabe abzurechnen" "179 Mehrere Wurzelkanalaufbereitungen am selben Zahn in derselben Sitzung sind über die Anzahlangabe abzurechnen" "180 Mehrere Vitalexstirpationen am selben Zahn in derselben Sitzung sind über die Anzahlangabe abzurechnen" 181 "182 Die Mehrfachabrechnung dieser Gebühr für dieselbe Sitzung ist nur je angefangene halbe Stunde über die Anzahlangabe möglich" "188 Falscher Eintrag in der Prüfmatrix" "203 Besuchszuschlag nur einmal "255 Leistung korrekt, aber die Angabe im Feld "KZV-interne Mitteilung" wird nicht übermittelt, weil sie nicht erforderlich ist" "256 Leistung korrekt, aber die Angabe im Zahnfeld wird nicht übermittelt, weil sie nicht erforderlich ist" Dokumentation des Rückfragen unter Seite 37
8 "257 Leistung korrekt, aber die Angabe im Bemerkungsfeld wird nicht übermittelt, weil sie nicht erforderlich ist" "258 Leistung korrekt, aber die Angabe zur vormaligen Erbringung wird nicht übermittelt, weil sie nicht erforderlich ist" "262 Vom Modul nicht abschließend geprüfte Leistung" "263 Vom Modul nicht abschließend geprüfte Leistung, da korrektes Geburtsdatum für sachlich-rechnerische Überprüfung erforderlich" "264 Ob kein zeitlicher Zusammenhang zur vorherigen Zahnextraktion besteht, ist von der KZV zu prüfen" "265 Zahn fehlt - Leistung nur bei Wurzelrest abrechenbar (siehe Begründung der Praxis)" "266 Mehrfache Abrechnung begrenzt bzw. nicht nachvollziehbar (siehe Begründung der Praxis)" "267 Nur in begründeten Ausnahmefällen (siehe Begründung der Praxis) mehr als dreimal "268 Wegen besonderer Umstände innerhalb der zweijährigen Gewährleistung (siehe Begründung der Praxis)" "269 Die 18-Tage-Frist wurde unterschritten (siehe Begründung der Praxis)" "270 Nur bei hohem Kariesrisiko (siehe Begründung der Praxis) zweimal pro Kalenderhalbjahr "271 Die Abrechenbarkeit von mehr als 4 Wurzelspitzenresektionen am selben Seitenzahn in derselben Sitzung ist von der KZV zu beurteilen (siehe Begründung der Praxis)" "272 Die Abrechenbarkeit von mehr als 99 gefahrenen Kilometern ist von der KZV zu beurteilen" "273 Keine zahnärztliche Leistung jeweils nur nach KZV-Absprache "274 Am selben Zahn in derselben Sitzung bereits eine identische Füllung vorhanden (siehe Begründung der Praxis)" "275 Mehr als zweiflächige Füllung, die nicht als Aufbaufüllung nach 13b (F2) abgerechnet wurde (siehe Begründung der Praxis)" 276 "277 Erste zahnärztliche Leistung befindet sich in Vorgängersitzung" "278 Nicht neben zahnärztlicher Leistung möglich, da bereits Untersuchung und/oder Beratung und/oder Besuch abgerechnet" "279 Nach der zuletzt abgerechneten 01 (U) oder FU nicht innerhalb von 4 Monaten "280 Bereits zweimal im selben Kalenderhalbjahr abgerechnet" "281 Nicht neben 01 (U) im selben Kalenderhalbjahr "282 Nicht neben FU im selben Kalenderhalbjahr "283 Nur einmal pro Kalenderhalbjahr "284 Nur einmal pro Kalenderjahr "285 Erneute Abrechnung frühestens nach 6 Monaten möglich" "286 Erneute Abrechnung frühestens nach 12 Monaten möglich" "287 Erneute Abrechnung frühestens im 4. Folgequartal möglich" "288 Erneute Abrechnung frühestens im 8. Folgequartal möglich" "289 Nicht abrechenbar, da innerhalb der zweijährigen Gewährleistung ohne Angabe besondere Umstände" "290 Die 18-Tage-Frist ist noch nicht abgelaufen" "291 In der Vergangenheit bereits 48 (Ost2) oder GOÄ-Nr an diesem Zahn abgerechnet" "299 Widerspruch zur begründeten Wiederholungsfüllung innerhalb der zweijährigen Gewährleistung, die keine Aufbaufüllung nach 13b (F3) ist" Dokumentation des Rückfragen unter Seite 38
9 "300 Nur zweimal in derselben Sitzung je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich des Unterkiefers "301 Am selben Zahn in derselben Sitzung sind bereits zwei Leitungsanästhesien abgerechnet" "302 Am selben Zahn in derselben Sitzung sind bereits zwei Leitungsanästhesien abgerechnet" "303 Am selben Zahn in derselben Sitzung sind bereits zwei Anästhesien abgerechnet" "304 Nr. 41 im selben Gebiet in derselben Sitzung höchstens zweimal "305 Keine korrespondierende Leistung vorhanden (siehe Begründung der Praxis)" "307 Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben Extraktion(en) in Verbindung mit einem plastischen Verschluss "310 Am selben Zahn in derselben Sitzung ohne 32 (WK) und 35 (WF) nicht neben 13a (F1) "311 Am selben Zahn in derselben Sitzung ohne 32 (WK) und 35 (WF) nicht neben 13b (F2) "312 Am selben Zahn in derselben Sitzung ohne 32 (WK) und 35 (WF) nicht neben 13c (F3) "313 Am selben Zahn in derselben Sitzung ohne 32 (WK) und 35 (WF) nicht neben 13d (F4) "314 Am selben Zahn in derselben Sitzung ohne 32 (WK) und 35 (WF) nicht neben 13e "315 Am selben Zahn in derselben Sitzung ohne 32 (WK) und 35 (WF) nicht neben 13f "316 Am selben Zahn in derselben Sitzung ohne 32 (WK) und 35 (WF) nicht neben 13g "317 Am selben Zahn in derselben Sitzung ohne 32 (WK) und 35 (WF) nicht neben HR1 "318 Am selben Zahn in derselben Sitzung ohne 32 (WK) und 35 (WF) nicht neben HR2 "319 Am selben Zahn in derselben Sitzung ohne 32 (WK) und 35 (WF) nicht neben HR3 "320 Am selben Zahn in derselben Sitzung ohne 32 (WK) und 35 (WF) nicht neben HR4 "327 Widerspruch zur 25 (Cp) am selben Zahn in späterer Sitzung" "328 Widerspruch zur 26 (P) am selben Zahn in späterer Sitzung" "329 Widerspruch zur 27 (Pulp) am selben Zahn in späterer Sitzung" "330 Widerspruch zur 28 (VitE) am selben Zahn in späterer Sitzung" "331 Widerspruch zur 31 (Trep1) am selben Zahn in späterer Sitzung" "332 Widerspruch zur 47a (Ost1) am selben Zahn in späterer Sitzung" "333 Widerspruch zur 47b (Hem) am selben Zahn in späterer Sitzung" "336 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung 13a (F1) erbracht wurde" "337 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung 13b (F2) erbracht wurde" "338 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung 13c (F3) erbracht wurde" "339 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung 13d (F4) erbracht wurde" "340 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung 13e erbracht wurde" "341 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung 13f erbracht wurde" "342 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung 13g erbracht wurde" "343 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung HR1 erbracht wurde" Dokumentation des Rückfragen unter Seite 39
10 "344 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung HR2 erbracht wurde" "345 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung HR3 erbracht wurde" "346 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung HR4 erbracht wurde" "347 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung 14 erbracht wurde" "348 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung 23 (EKr) erbracht wurde" "349 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung 29 (Dev) erbracht wurde" "350 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung 32 (WK) erbracht wurde" "351 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung 34 (Med) erbracht wurde" "352 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in Folgesitzung 35 (WF) erbracht wurde" "356 Bei Milchzähnen nur abrechenbar, wenn in derselben Sitzung eine der Leistungen 13a-g oder 14 erbracht wurde" "357 Am selben Zahn in derselben Sitzung neben 34 (Med) nur abrechenbar, wenn auch eine Wurzelkanalaufbereitung erbracht wurde" "361 Nur abrechenbar bei pädiatrischer Zahnheilkunde" "362 Patient hat das 18. Lebensjahr bereits vollendet" "363 Patient hat das 6. Lebensjahr bereits vollendet" "364 Patient ist jünger als 29 Monate" "365 Patient ist jünger als 6 Jahre" "369 Nicht neben 01 (U), 02 (Ohn), FU, Besuch oder Beistand "370 Nicht neben der 01k "373 Der Beistand ist neben anderen Leistungen nicht "374 Nicht neben Besuchen oder Leistungen aus dem Abschnitt B IV der GOÄ 1982 "376 Angabe zum Kooperationsvertrag mit dem Pflegeheim nicht vorhanden" "377 Für Samstage, Sonn- und Feiertage ist die entsprechende Gebühr abzurechnen" "378 Keine Besuchsgebühr vorhanden" "379 Für Werktage (Montag-Freitag) ist die entsprechende Gebühr abzurechnen" "381 Widerspruch zum Zuschlag oder keine Besuchsgebühr vorhanden" "382 Kinderzuschlag (GOÄ) nicht 383 "384 Übernachtungskosten nur im Rahmen einer Reiseentschädigung "385 Bei einer Entfernung von bis zu 25 Kilometer ist nur Wegegeld "386 Besuchszuschlag nicht "387 Kinderzuschlag (BEMA) nicht Ä "388 Leistung nach Par. 87 Abs. 2 i/j SGB V nicht "389 Nur einmal je Kieferhälfte "390 Nur einmal "393 Nur in Verbindung mit einer Osteotomie, einer Wurzelspitzenresektion oder einer Zystenoperation "394 Nur in Verbindung mit einer Osteotomie oder einer Wurzelspitzenresektion "395 Die erste Wurzelspitzenresektion am selben Seitenzahn in derselben Sitzung ist nur nach Bema-Nr. 54b (WR2) Dokumentation des Rückfragen unter Seite 40
11 "400 Leistung nur nach Bema-Nr. 52 (Trep2) "401 Leistung nur nach der Bema-Nr. Ä161 (Inz1) "402 Leistung nur nach der Bema-Nr. 37 (Nbl2) "403 Leistung nur nach der Bema-Nr. 57 (SMS) "404 Leistung nur nach der Bema-Nr. 59 (Pla2) "409 Nicht abrechenbar, da der Besuch bereits eine Beratung und eine eingehende Untersuchung beinhaltet" "410 Nicht abrechenbar, da mit der Bema-Nr. 16 die Materialkosten für Stifte bereits abgegolten sind" "411 Nicht abrechenbar, da im Rahmen einer Musterungsuntersuchung" "412 Zu diesem Zeitpunkt besteht kein Versicherungsschutz" "415 Unzulässige Leistungsangabe oder für diese Abrechnungsart nicht vorgesehen" 416 "417 Datumsangabe fehlerhaft" 418 "419 Zahn wurde bereits entfernt" "420 Nicht abrechenbar, weil zum Fall keine vorhandenen Zähne angegeben sind oder der zur Leistung angegebene Zahn nicht darin enthalten ist" "421 Zahn ist kein Seitenzahn" "422 Zahn ist kein Oberkieferzahn" "423 Zahn ist kein Unterkieferzahn" "424 Zahn ist kein bleibender Zahn" "425 Zahn ist kein Molar (6er oder 7er)" "426 Zahn ist kein bleibender Frontzahn" "427 Zahn ist kein bleibender Seitenzahn" "428 Zahn ist kein "Einser" "429 Zahn ist kein 6er, 7er oder 8er im Oberkiefer" "430 Zahn ist nicht als mehrwurzelig definiert" "431 Zahn ist nicht als einwurzelig definiert" "432 Zur Abgrenzung von der Bema-Nr. 16 in derselben Sitzung ist eine korrekte Zahnangabe erforderlich" "433 Operationsgebiet nicht bezeichnet (Zahnangabe fehlt oder ist fehlerhaft)" "434 Kiefer nicht bezeichnet (Zahnangabe fehlt oder ist fehlerhaft)" "435 Zahnangabe fehlt oder ist fehlerhaft" "436 Operationsgebiet nicht bezeichnet (Zahn ist kein Oberkieferzahn)" "437 Nicht abrechenbar, da am selben Zahn in derselben Sitzung bereits eine identische Füllung und keine Begründung der Praxis vorhanden" "438 Nur neben 13c (F3) oder 13d (F4) am selben Zahn in derselben Sitzung "439 Fehlende Füllung" "440 Fehlerhafte Füllungsflächenangabe" "444 Betrag in Cent fehlt oder enthält nicht-numerisches Zeichen" 445 "446 Neben Ä925d (Stat) sind nur zusätzliche Gelenkaufnahmen (Begründung 2) "447 Nur bei kieferorthopädischer Behandlung (Begründungsziffer 3) möglich" "448 Keine Begründung (eine der Ziffern 0, 1, 2, 3, 4 oder 5) angegeben" "449 Keine Begründung (eine der Ziffern 1, 2, 3, 4 oder 5) angegeben" "450 Bei kieferorthopädischer Behandlung (Begründungsziffer 3) nicht nachvollziehbar" Dokumentation des Rückfragen unter Seite 41
12 "451 Keine Kilometerangabe oder mit nicht-numerischen Zeichen" 452 "453 Alveolotomie für diesen Kiefer bereits erfasst (Für die zweimalige Abrechnung der Resektion der Alveolarfortsätze über das Gebiet von mehr als acht Zähnen in einem Kiefer ist die Anzahlangabe "2" erforderlich)" "454 Fehlerhafte oder keine Angabe zur Anzahl besuchter Patienten" "455 Fehlerhafte Anzahlangabe" 456 "457 Uhrzeitangabe nicht im Format HHMM" "487 Reservierte Fehlernummer" "488 Reservierte Fehlernummer" "503 Information, welche oder ob keine KIG-Einstufung vorgenommen wurde, falsch oder fehlend" Die Texte zu diesen Feststellungscodes befinden sich in der Datei "Lerr_all.txt". Diese Datei enthält die Fehlertexte aller Abrechnungsmodule auf Leistungsebene. Die Zuordnung zu den Fehlercodes ist so definiert, dass Zeilen- und Fehlernummer identisch sind. Dokumentation des Rückfragen unter Seite 42
Elektronische Abrechnung KBR KZBV Vertragsinformatik
2.3 Feststellungscodes des KBR-Abrechnungsmoduls 2.3.1 Feststellungscodes auf Fallebene Stelle 1: 0xxx "Fall enthält nur Leistung(en) mit Feststellung Nr. "0 Vom Modul nicht beanstandet" 1xxx "Fall enthält
Mehr3. Feststellungscodes des ZE-Abrechnungsmoduls
3. Feststellungscodes des ZE-Abrechnungsmoduls 3.1 Feststellungscodes auf Fallebene Stelle 1: 0xxx "Fall enthält nur Leistung(en) mit Feststellung Nr. "0 Vom Modul nicht beanstandet" 1xxx "Fall enthält
MehrElektronische Abrechnung ZE KZBV Vertragsinformatik
2.3 Feststellungscodes des ZE-Abrechnungsmoduls 2.3.1 Feststellungscodes/-texte auf Fallebene Stelle 1: 0xxx "Fall enthält nur Leistung(en) mit Feststellung Nr. "0 Vom Modul nicht beanstandet" 1xxx "Fall
MehrHäufig gestellte Fragen zu den Änderungen im KCH-Abrechnungsmodul Version 1.7
Häufig gestellte Fragen zu den Änderungen im KCH-Abrechnungsmodul Version 1.7 Einführung Die vom KCH-Abrechnungsmodul zu den Leistungen durchgeführten quartalsübergreifenden Plausibilitätsprüfungen umfassen
MehrFehlerausgabe auf Fallebene: allgemeiner Teil
Fehlerausgabe auf Fallebene: allgemeiner Teil x000 x002 x004 x008 x010 x020 x022 x024 x026 x028 "Info: "Daten auf Fallebene plausibel" "Info: "Versichertennummer manuell erfasst" Die Versichertennummer
MehrFehlermeldungen der Abrechnungsmodule auf Fallebene
der Abrechnungsmodule auf Fallebene 002 Info: Versichertennummer manuell erfasst Betrifft KCH/KBR/KFO/PAR/ZE und tritt auf, wenn die Versichertennummer beim KVK-Ersatzverfahren eines sonstigen Kostenträgers
MehrAbrechnungspositionen aus Lernfeld VIII Chirurgische Behandlungen begleiten
Abrechnungspositionen aus Lernfeld VIII Chirurgische Behandlungen begleiten Die Richtlinien für die chirurgische Behandlungen beziehen sich insbesondere auf Zahnextraktionen Wurzelspitzenresektionen Die
MehrEine Leistung ist als selbständige Leistung dann nicht abrechnungsfähig, wenn sie Bestandteil einer anderen abrechnungsfähigen Leistung ist.
1 Eine Leistung ist als selbständige Leistung dann nicht abrechnungsfähig, wenn sie Bestandteil einer anderen abrechnungsfähigen Leistung ist. Die Leistung provisorischer Verschluss (pv / Bema- Nr. 11)
Mehraus Kariestherapie
Abrechnungs- bestimmungen BEMA aus Kariestherapie Ä1 ist nicht abrechenbar für eine Arzneimittelverordnung (Rezept) ohne Beratung anstelle einer Sonderleistung zum Abschluss einer zahnärztlichen Behandlung
MehrKariestherapie begleiten
LF 4 Allgemeine Leistungen Kariestherapie begleiten Kunststoff - Amalgam - Keramik 1. Allgemeine Leistungen -Nr. -Text 01 - U eingehende Untersuchung Leistungsinhalt zur Feststellung von Zahn-, Mund- und
MehrSeite 55 Bema Ber Ä1 9 Punkte Beratung eines Kranken, auch fernmündlich
Seite 55 Bema Ber Ä1 9 Punkte Beratung eines Kranken, auch fernmündlich Abrechnungsfähig: Beratung durch den Zahnarzt als alleinige Leistung(Als alleinige Leistung immer) neben der ersten zahnärztlichen
MehrFehlermeldungen der Abrechnungsmodule auf Fallebene
der Abrechnungsmodule auf Fallebene geändert am: 17.05.2016 002 Info: Versichertennummer manuell erfasst Betrifft KCH/KBR/KFO/PAR/ZE und tritt auf, wenn die Versichertennummer beim KVK-Ersatzverfahren
MehrInformationen zur elektronischen Gesundheitskarte
November 2014 Ab 1. Januar gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (egk) Fallkonstellationen in der Praxis auf einen Blick Nachfolgend finden Sie einige Fallkonstellationen inklusive Lösungen,
Mehr505 mit BPol.txt SISYDENT BEGLEITSCHREIBEN P505. Veränderungen gegenüber der Aktualisierung P500:
SISYDENT BEGLEITSCHREIBEN P505 Veränderungen gegenüber der Aktualisierung P500: Patientenstammdaten - Einsicht...(2-31) Quartalsabrechnung - Schein korrigieren...(4-1-11-53) Lt. Bundes-KZV wird in der
MehrGebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) GOÄ-Pos. 1 neben GOZ-Pos. GOZ-Pos. 1000/1010, Beratung, GOÄ-Pos. 1 GOÄ-Pos. 4 neben GOZ-Pos. 0010, Fremdanamnese Untersuchung, GOÄ-Pos. 5/6 GOÄ-Pos. 6 neben GOZ-Pos. 0010
MehrBerechnungsmöglichkeiten für Endo Behandlungen bei GKV Patienten
Berechnungsmöglichkeiten für Endo Behandlungen bei GKV Patienten ZÄK Berlin GOZ Referat Bei der endodontischen Behandlung von gesetzlich Versicherten sind nach den Richtlinien für die vertragszahnärztliche
MehrHONORARVEREINBARUNGEN WAS MUSS UNTERSCHRIEBEN WERDEN?
S C H A U D T R E C H T S A N W Ä L T E R E C H T S A N W Ä L T I N S I L K E N I C K M A N N, Stuttgart HONORARVEREINBARUNGEN WAS MUSS UNTERSCHRIEBEN WERDEN? Gleichermaßen wichtig wie die ordnungsgemäße
MehrInformationen zur Praktizierung des Wohnortprinzips ab
Anlage zum MSZ Nr. 1/2003 Informationen zur Praktizierung des Wohnortprinzips ab 01.01.2003 Allgemeines Über das Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips und die daraus resultierenden Änderungen haben
MehrDie Kassenabrechnung. Allgemeines der Richtlinien:
Die Kassenabrechnung Abrechnungsgrundlagen: Die Abrechnung der Kariestherapie erfolgt im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung nach dem BEMA Teil 1 (bzw. Gebührentarif A des Ersatzkassenvertrages)
MehrVector. Professionelles Arbeiten Professionelle Abrechnung.
Professionelles Arbeiten Professionelle Abrechnung. ddddd Vector Jeannette Angermann-Daske Am Sonnenberg 12 71638 Ludwigsburg Telefon 0 71 41 / 9 90 87 81 55 Mobil 0177 / 5 01 48 33 Inhalt 01 GkV-Patient
MehrStand: Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß 87 Abs. 2 und 2d SGB V
Anlage A zum BMV-Z Anlage A zum EKVZ Stand: 01.07.2016 Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß 87 Abs. 2 und 2d SGB V Inhaltsverzeichnis Teil 1: Teil 2: Seite Allgemeine Bestimmungen:
MehrLeistungsbeschreibung. BEMA Leistungsbeschreibung Bew.-Zahl GOZ/ GOÄ 1,0 = 5,06 2,3 = 11,64 3,5 = 17,72
Kap. 8 Seite 24 Bemerkung: keine Datumsangabe: Erforderlich (bei mehreren Sitzungen/Tag gesonderte Kennzeichnung notwendig Leistungsbeschreibung Bew.-Zahl / GOÄ Leistungsbeschreibung Versiegelung von kariesfreien
MehrAuszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) GOP Leistungsbeschreibung Punktzahl 1-fach B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen 1 Beratung auch mittels Fernsprecher 2 Ausstellung von Wiederholungsrezepten
MehrDie OP Zuschläge in der GOZ 2012: Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich chirurgischen Leistungen
Die OP Zuschläge in der GOZ 2012: Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich chirurgischen Leistungen Nr. 0500 Gebühr: 22,50 Nr. 0510 Gebühr: 42,18 Nr. 0520 Gebühr: 73,11 Nr. 0530 Gebühr: 123,73 Punktzahlen
MehrVergütungen für Blutentnahmen zur Feststellung von Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Vergütungen für Blutentnahmen zur Feststellung von Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Vergütungen für Blutentnahmen zur Feststellung von Alkohol-, Medikamenten-
MehrTeil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif D85 FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung
MehrZum Inhalt und Gebrauch dieses Lehrbuchs
4 Zum Inhalt und Gebrauch dieses Lehrbuchs Zum Inhalt und Gebrauch dieses Lehrbuchs Lernfelder für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte und Inhaltsverzeichnis des Lehrbuchs Lern- Seite
MehrInformationen zur elektronischen Gesundheitskarte (egk)
Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte () Ab 2015 gilt nur noch die Ab dem 01.01.2015 können gesetzlich Krankenversicherte beim Besuch des Zahnarztes nur noch die elektronische Gesundheitskarte
MehrWeiterbildungsinhalte und OP-Katalog
Weiterbildungsinhalte und OP-Katalog Nachfolgend angegebene, selbständig durchgeführte Untersuchungsverfahren, Behandlungsverfahren, operative Eingriffe und Kurse sind zu dokumentieren. I. Röntgen und
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den G KombiMed Tarif DBE FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil
MehrÜberempfindliche Zähne
Überempfindliche Zähne 269 Überempfindliche Zähne 10 üz Behandlung überempfindlicher Zähne, für jede Sitzung 6 Prophylaktische Maßnahmen können nicht nach Nr. 10 abgerechnet werden. In einer Sitzung sollen
MehrLeistungskomplexe im Rahmen Blutentnahme und Gewahrsamsfähigkeitsuntersuchung
Leistungskomplexe im Rahmen und Gewahrsamsfähigkeitsuntersuchung Leistungs- komplex Bezeichnung Seite 1 B1 bei der Polizei 31,90 inkl. Beratung, symptombezogener Untersuchung und B2 bei der Polizei bei
MehrBEMA. Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß 87 Abs. 2 und 2d SGB V. Stand:
Leist Abkürzung BEMA Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß 87 Abs. 2 und 2d SGB V Stand: 16.11.2005 Diese Version stellt keine amtliche Ausgabe des BEMA dar. Inhaltsverzeichnis
MehrUpdate-News. Version 8.06/7.88 Stand: 20.03.2013
Update-News Version 8.06/7.88 Stand: 20.03.2013 Für einen fehlerfreien Betrieb von CHARLY führen Sie bitte unbedingt dieses Update aus. In den Update-News finden Sie wichtige Informationen, die zur fehlerfreien
MehrHinweise zur Online-Ausgabe der Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ
Hinweise zur Online-Ausgabe der Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ Änderungen zum 01.06.2015: Seite/ 16 Kap. 2.1.1 Vergütungsvereinbarung nach 2 Abs. 1 und 2 GOZ Vereinbarung der Gebührenhöhe nach 2
MehrCheckliste Rezeptannahme
Checkliste Rezeptannahme Krankenkasse Versichertenkarte Patient fragen, ob noch Mitglied dieser Kasse Sozialamt: meistens erst Kostenzusage / Genehmigung einholen (als Kostenträger äußerst Selten) Gebührenfrei
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 397. Sitzung am 21. Juni 2017
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 397. Sitzung am 21. Juni 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017
MehrEndodontische Abrechnung im BEMA und erlaubte Zuzahlungen Eine Übersicht
Juli August 2015 7 8 427 Endodontische Abrechnung im BEMA und erlaubte Zuzahlungen Eine Übersicht Andrea Räuber, Manuela Hackenberg Mit der Novellierung des BEMA zum 01.01.2004 sind besonders im Bereich
MehrNeue BEMA-Positionen ab Zahnärztliche Leistungen für Versicherte in häuslicher und stationärer Pflege
Neue BEMA-Positionen ab 01.04.2013 Zahnärztliche Leistungen für Versicherte in häuslicher und stationärer Pflege INHALTSVERZEICHNIS: 1. Rechtliche Grundlage 2 2. Neuerungen 3 2.1. Aufnahme einer neuen,
MehrEinheitlicher Bewertungsmaßstab. für. zahnärztliche Leistungen. gemäß 87 Abs. 2 und 2d SGB V. Allgemeine Bestimmungen
Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß 87 Abs. 2 und 2d SGB V Allgemeine Bestimmungen Teil 1: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen Teil 2: Behandlung
MehrTIPPS UND TRICKS VERSICHERUNGSWECHSEL
TIPPS UND TRICKS VERSICHERUNGSWECHSEL Pionier der Zahnarzt-Software. Seit 986. . Allgemeines Seite /3 In dieser Anleitung erfahren Sie wichtige Informationen rund um den Versicherungswechsel eines Patienten.
MehrAnlage 1. Datensatzbeschreibung Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis - reduzierter Datensatz für den Einsatz in der Zahnarztpraxis -
Anlage 1 Datensatzbeschreibung Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis - reduzierter Datensatz für den Einsatz in der Zahnarztpraxis - Stand: 05.08.2002 letzte Änderung am: 06.06.2002 Feldname Feldnummer
MehrWesentliche Merkmale des Tarifs dentzb.100. Tarif dentzb.100 Versicherung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie Fassung Juli 2016
Wesentliche Merkmale des Tarifs dentzb.100 Leistungen beim Zahnarzt Wir erstatten 100% der Kosten für: Füllungen Wurzelbehandlungen Parodontalbehandlungen Narkose und Akupunktur bis insgesamt 250 pro Kalenderjahr
MehrABRECHNUNG NACH DER GOZ 2012 TEIL D CHIRURGISCHE LEISTUNGEN TEIL K IMPLANTOLOGISCHE LEISTUNGEN TEIL L ZUSCHLÄGE CHIRURG.
LZK RLP, BZKenRLP, KZV RLP ABRECHNUNG NACH DER GOZ 2012 TEIL D CHIRURGISCHE LEISTUNGEN TEIL K IMPLANTOLOGISCHE LEISTUNGEN TEIL L ZUSCHLÄGE CHIRURG. LEISTUNGEN Dr. P. Mohr, Dr. M. Emmel, G. Tressel; Bitburg
MehrAbrechnungshinweise Teilleistungen
Folgende Abrechnungshinweise sind für die Abrechnung und Übermittlung von zu beachten: Auf dem bewilligten HKP wird die Begründung für die Abrechnung der Teilleistung im Feld Bemerkungen eingetragen (z.
MehrDer Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kranken-Zusatzversicherung
Wesentliche Merkmale des Tarifs dentze.90 Leistungen beim Zahnarzt Wir erstatten 80-90% der Kosten für: Zahnersatz Inlays Narkose und Akupunktur bis insgesamt 250 pro Kalenderjahr Es gelten Höchstbeträge
MehrKassenärztliche Vereinigung Hessen. Qualitätssicherung Substitution & weitere Genehmigungen. Europa-Allee Frankfurt
KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Substitution & weitere Genehmigungen Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Substitutionsgestützte Behandlung
Mehr1 Allgemeine Gebührenordnungspositionen
1 Allgemeine Gebührenordnungspositionen 1.1 Aufwanderstattung für die besondere Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten -/-Hinweise 01100 196 Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes
MehrAnlage 3 zum Rahmenvertrag vom Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen
Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014 Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen gültig ab 01.10.2017 für Bayern zwischen dem Deutschen Bundesverband
MehrAnlage 3 zum Rahmenvertrag vom Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen
Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014 Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen gültig ab 01.10.2017 für Baden-Württemberg zwischen dem Deutschen
MehrVereinbarung über Änderungen der Vordrucke der Anlagen 19b 19d BMV-Z/EKVZ. im Rahmen des Gutachterwesens. zwischen der
Vereinbarung über Änderungen der Vordrucke der Anlagen 19b 19d BMV-Z/EKVZ im Rahmen des Gutachterwesens zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln und dem GKV-Spitzenverband,
MehrI. Anwendungsbereich und Zuständigkeit. 1 Anwendungsbereich
Richtlinien der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen nach 106a Abs. 6 SGB V zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungs- und Plausibilitätsprüfungen nach
Mehr1. Variante: Knochenregeneration regio 36/37 mit GUIDOR easy-graft (Privatpatient)
Knochenregeneration mit GUIDOR easy-graft in der Parodontalchirurgie Hat sich der Knochen aufgrund einer Parodontitis zurückgebildet, ist die Entfernung des Zahnes in der vertragszahnärztlichen Praxis
MehrAbrechnung: Einsatz des Kariesdiagnose gerätes DIAGNOcam
Abrechnung: Einsatz des Kariesdiagnose gerätes DIAGNOcam Die Kariesdiagnostik mithilfe der DIAGNOcam (KaVo, Biberach) kann als analoge Leistung abgerechnet werden. Unsere Expertin Sabine Schröder schlüsselt
MehrDie Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Köln (KZBV), vertreten durch den Vorstand,
Die Bundesvereinigung, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Köln (KZBV), vertreten durch den Vorstand, der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden e.v., Berlin (BDK) vertreten durch die Bundesvorsitzenden
MehrWesentliche Merkmale des Tarifs dentze.100
Wesentliche Merkmale des Tarifs dentze.100 Leistungen beim Zahnarzt Wir erstatten 90-100% der Kosten für: Zahnersatz Inlays Narkose und Akupunktur bis insgesamt 250 pro Kalenderjahr Es gelten Höchstbeträge
MehrGemeinsames Rundschreiben. der. KZBV, K.d.ö.R., Köln. und des. GKV-Spitzenverbandes, Berlin. zu Änderungen. bei der. Versorgung mit Adhäsivbrücken
Gemeinsames Rundschreiben der KZBV, K.d.ö.R., Köln und des GKV-Spitzenverbandes, Berlin zu Änderungen bei der Versorgung mit Adhäsivbrücken in der vertragszahnärztlichen Versorgung Inhalt 1. Beschluss
MehrOnline-Erfassungsmasken. für Zahnarztpraxen in Berlin
Online-Erfassungsmasken für Zahnarztpraxen in Berlin Datenträgeraustausch (DTA) für alle Leistungsarten ab dem 01.01.2012: Gemäß der Vereinbarung zur Einführung der papierlosen Abrech-nung zwischen dem
MehrELStAM Ende der Übergangsfrist
ELStAM Ende der Übergangsfrist Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1695 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Vorgehensweise.1. Arbeitnehmer mit fehlenden ELStAM ermitteln.. Ursache für fehlende ELStAM ermitteln
Mehr1.1 Prüfung des Vor- und Nachlaufsatzes der Daten vom Sozialhilfeträger zur DSRV. Fehler-Nr. Feld Prüfung Fehlertext
Fehlerkatalog 1.1 Prüfung des Vor- und Nachlaufsatzes der Daten vom Sozialhilfeträger zur 1. Vorlaufsatz Fehler-Nr. Feld Prüfung Fehlertext V0001 - Eingang der Sendung nach dem 15.01., 15.04., 15.07. oder
MehrAbschnitt C. VIII. Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen C - 69
Abschnitt C VIII. Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen C - 69 Anästhesiekommentar zur GOÄ, Von A. Schleppers und W. Weißauer, Herausgeber Berufsverband Deutscher Anästhesisten Allgemeine
MehrRahmenvereinbarung Datenübertragung Anhang B zu Anlage 2 Fehlerkodes 1
Rahmenvereinbarung Datenübertragung Anhang B zu Anlage 2 Fehlerkodes 1 Anhang B zur Anlage 2 - Fehlerkodes Allgemeine Fehler der Prüfstufe 1 10001 Segment UNB fehlt bzw. folgt nicht auf UNA 10003 Segment
MehrGOZ INFORM 2012 Ihr Rüstzeug für die neue GOZ
GOZ INFORM 2012 Ihr Rüstzeug für die neue GOZ Kommentierung Gebührenverzeichnis F Prothetische Leistungen 2 GOZ INFORM 2012 LZK BW 12/2011 F. Prothetische Leistungen LZK BW 12/2011 GOZ INFORM 2012 3 5000
MehrMerkblatt für die Arztpraxis zur Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) Handlungsoptionen beim Einlesen der Patientendaten
Seite 1 Merkblatt für die Arztpraxis zur Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) Handlungsoptionen beim Einlesen der Patientendaten Auslandsversicherung, Patient wohnt dauerhaft in Deutschland
MehrMerkblatt für die Arztpraxis zur Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) Handlungsoptionen beim Einlesen der Patientendaten
Seite 1 Merkblatt für die Arztpraxis zur Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) Handlungsoptionen beim Einlesen der Patientendaten Auslandsversicherung, Patient wohnt dauerhaft in Deutschland
MehrPreisvereinbarung nach 125 SGB V
Anlage 6 zum Rahmenvertrag mit dem Deutschen Bundesverband für Logopädie, Landesverband Baden-Württemberg vom 14.02.1992 Zwischen dem Deutschen Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen Lehrervereinigung
MehrPreisvereinbarung nach 125 SGB V
Anlage 6 zum Rahmenvertrag mit dem Deutschen Bundesverband für Logopädie, Landesverband Baden-Württemberg vom 14.02.1992 Zwischen dem Deutschen Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen Lehrervereinigung
MehrWesentliche Merkmale des Tarifs dentzb.100. Tarif dentzb.100 Versicherung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie Fassung Juli 2016
Wesentliche Merkmale des Tarifs dentzb.100 Leistungen beim Zahnarzt Wir erstatten 100% der Kosten für: Füllungen Wurzelbehandlungen Parodontalbehandlungen Narkose und Akupunktur bis insgesamt 250 pro Kalenderjahr
MehrAnlage 4 zu den Gemeinsamen Verfahrensgrundsätzen zur Durchführung des Datenabgleichs nach 4 der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung (GrSiDAV)
Hinweis zum Aufbau der Fehlernummern: Stellen 1-2 Feldnummer Stellen 3-5 lfd. Fehlernummer Fehlerkatalog 1. Prüfung des Vor- und Nachlaufsatzes bei der Kopfstelle 1.1 Vorlaufsatz Fehler-Nr. Feld Prüfung
MehrSonderrundschreiben vom 9. Juli 2015
Kassenzahnärztliche Vereinigung berlin (KdöR) Der Vorstand Sonderrundschreiben vom 9. Juli 2015 Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Bereits im Leitartikel zum MBZ Nr. 5/2015 haben wir
Mehrnachfolgende Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte
Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte Zwischen dem GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K.d.ö.R, Berlin und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
MehrVertrag über den Datenaustausch auf Datenträgern oder im Wege elektronischer Datenübertragung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und
Vertrag über den Datenaustausch auf Datenträgern oder im Wege elektronischer Datenübertragung Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
MehrHonorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin gemäß 85 Absatz 4 5. Sozialgesetzbuch (SGB V)
Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin gemäß 85 Absatz 4 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) durch Beschluss der Vertreterversammlung der KZV Berlin vom 03.12.2012 Inhaltübersicht
MehrErneuerung innerhalb Brückenanker oder Brückenglied (UK Zähne 1-4, und OK Zähne 1-5) direkten
Erneuerung vestibuläre innerhalb der Verblendgrenze: verblendeter Brückenanker oder Brückenglied innerhalb der Verblendgrenzen der Zahnersatzrichtlinien (UK Zähne 1-4, und OK Zähne 1-5) im direkten Verfahren.
MehrFAQs zur Unfallversicherung UV-Stammdatenabfrage / UV-Lohnnachweis zum Stand
FAQs zur Unfallversicherung UV-Stammdatenabfrage / UV-Lohnnachweis zum 01.01.2017 Stand 14.02.2017 Warum muss ich eine Stammdatenanfrage an die Unfallversicherung schicken? Was muss ich im Lohnprogramm
MehrVergütungsvereinbarung. gemäß 125 SGB V
Anlage 2 gemäß 125 SGB V zur Abrechnung von Leistungen der Stimm-, Sprech- und Sprachth erapie zwischen dem Deutschen Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmiehrer/innen Lehrervereinigung Schlaffhorst
MehrTestdaten und -szenarien VSD Telematikkonformität - Profilpaket 0 - Release Fallback-Prüfstelle Fraunhofer FOKUS
und -szenarien VSD Telematikkonformität - Profilpaket 0 - Release 0.5.3 Fallback-Prüfstelle Fraunhofer FOKUS Version 1.0 Berlin, 27. Mai 2014 1 Inhalt 1 Einleitung 3 2 Allgemeine für Profil VSD, Profilpaket
MehrGOZ Aktualisierungen zur 92087/1. Auflage
www.abrechnung-zfa.de GOZ 2012 - Aktualisierungen zur 92087/1. Auflage Stand: 15.03.2012 Alle Änderungen/Aktualisierungen in roter Schriftfarbe Seitenangaben in grüner Schriftfarbe Seite 20 Rechenbeispiel:
MehrGefördert durch den GKV-Spitzenverband.
Zahnthema_komp_2.qxd 25.08.2008 16:51 Uhr Seite 8 Impressum Herausgeber: Unabhängige Patientenberatung Deutschland Zahnärztliche Kompetenzstelle Heidelberg, Kurfürstenanlage 38-40 Redaktion: Cornelia Wagner
MehrBeihilfe Zahnärztliche Leistungen
FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe Zahnärztliche Leistungen 1. Allgemeines Zahnärztliche Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig, wenn sie dem Gebührenrahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) entsprechen.
MehrVergütungsvereinbarung
Anlage 2 zum Vertrag vom 01.01.2007 Vergütungsvereinbarung gemäß 125 SGB V über ergotherapeutische Leistungen ab dem 01.01.2012 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.v. (DVE) - nachstehend
MehrFehlercheck bei der Quartalsabrechnung: Was muss vor der Abgabe unbedingt beachtet werden?
Oktober 2014 10 557 Fehlercheck bei der Quartalsabrechnung: Was muss vor der Abgabe unbedingt beachtet werden? Manuela Hackenberg, Andrea Räuber Vorbei sind die Zeiten, in denen eine Zahnarztpraxis zur
MehrTIPPS UND TRICKS GOZ-VERZEICHNIS
TIPPS UND TRICKS GOZ-VERZEICHNIS Version:. Pionier der Zahnarzt-Software. Seit 98. Inhaltsverzeichnis. Allgemeines. Analogpositionen.. Anlegen einer Analogposition nach Abs. GOZ... Rechnungsansicht. Wegegeldpositionen..
MehrDie Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte ist im Anhang 1 zu Anlage 4a Bundesmantelvertrag Ärzte geregelt.
Seite 1 Merkblatt zur Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) in der Arztpraxis Gesetzliche und vertragliche Regelungen Die Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte ist im Anhang 1 zu
MehrÜbersicht. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Leistungen zur zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen
Übersicht der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Leistungen zur zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen Stand: Juni 2015 Besuche, Zuschläge, Wegegeld/Reiseentschädigung, konsiliarische
MehrUV-GOÄ Änderungen und Ergänzungen zum
UV-GOÄ Änderungen und Ergänzungen zum 01.10.2016 142a Vordruck F 6120-2113 - Bericht Carpaltunnel-Syndrom BK Nr. 2113; 16,14 Euro Vergütungsempfehlung für die Abrechnung des Behandlungsplans für die Chemotherapie
MehrAllgemeine Tipps zur ZE/PAR/KB-Abrechnung
Allgemeine Tipps zur ZE/PAR/KB-Abrechnung Keine erneute Einreichung von Fällen Wir bitten dringend darauf zu achten, dass einmal zur Abrechnung eingereichte und abgerechnete Fälle nicht erneut eingereicht
MehrAnlage 4 zu den einheitlichen Verfahrensgrundsätzen zur Durchführung des Datenabgleichs nach 21 Wohngeldverordnung. Fehlerkatalog
Fehlerkatalog Hinweis zum Aufbau der Fehlernummern: Stellen 01-02 Feldnummer Stellen 03-05 Fehlernummer innerhalb des Feldes 1. Prüfung des Vor- und Nachlaufsatzes bei der Datenstelle 1.1 Vorlaufsatz Feld
MehrVergütungsvereinbarung
Vergütungsvereinbarung zur Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen (gültig ab 01.04.2015) zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.v. (nachstehend DVE genannt) - einerseits und der AOK Nordost
MehrSehr Wichtig Wichtig Unwichtig. bis 50 % % höher als 70% keine Vorgabe bis 80 % bis 100 % Sehr Wichtig Wichtig Unwichtig
Leistungs-Check up zur Zahn-Zusatzversicherung Welche zahnmedizinische Versorgung ist mir wichtig? Vorname, Name Geburtsdatum Datum Leistungen bei sind mir... Wie hoch soll die Erstattung durch die Zahn-Zusatzversicherung
MehrUV-GOÄ. Änderungen im Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger In die Ihnen vorliegende Datenbank sind diese Texte schon eingearbeitet.
UV-GOÄ I. Quartal 2017 Änderungen/Ergänzungen Diese folgenden Informationen wurden erst kurzfristig veröffentlich. Fettgedruckt sind ergänzende Texte, durchstrichen sind die nicht mehr aktuellen Texte.
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2008
MehrAbrechnung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege ( 37 SGB V)
Abrechnung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege ( 37 SGB V) Im Nachgang zur Schlichtungsentscheidung vom 19.12.2000 durch den Schlichter Herrn Dr. Helmut Göppel, Vizepräsident des Bayerischen Landessozialgerichts,
MehrReferentenentwurf. Artikel 1 Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte. "Abweichende Vereinbarung mit dem Zahlungspflichtigen zur Gebührenhöhe".
Referentenentwurf GOZ Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte vom Auf Grund des 15 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Elektronische Gesundheitskarte November 2014 Alte Chipkarte hat ausgedient Ab 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte Die alte Krankenversichertenkarte
MehrVereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte vom 1. Juli 2004
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin einerseits und der GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin, andererseits Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte
MehrHome Impressum Kontakt
Page 1 of 5 Home Impressum Kontakt ZA-GOZette GOZette Nr. 02/2010 vom Chancen nutzen clever abrechnen Die Themen: Editorial des ZA-Vorstands Editorial des ZA- Vorstands Tipp Nr. 1 Wurzelbehandlung - Kassenleistung
MehrElektronische Mitteilung an das Finanzamt Spezifikation der Schnittstelle
Elektronische Mitteilung an das Finanzamt Spezifikation der Schnittstelle Verlag für Standesamtswesen GmbH Hanauer Landstr. 197, 60314 Frankfurt am Main V 2.2 Juni 2014 Spezifikation El. Mitteilung Finanzamt
Mehr