Synopse GOZ 88 GOZ BEMA

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Synopse GOZ 88 GOZ BEMA"

Transkript

1 Synopse GOZ 88 GOZ GEBÜHRENBEZEICHNUNG GOZ 88 GOZ 2012 GOZ-Faktor für -Honorar A. Allgemeine zahnärztliche Leistungen Untersuchung , ,94 3, ,92 Aufstellung schriftlicher HKP nach , , Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen Aufstellung schriftlicher HKP bei , ,34 5,3 5 74,84 kieferorthopädischer Behandlung oder bei funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen Abformung eines Kiefers für ein , , Situationsmodell, auch Teilabformung Abformung beider Kiefer für , ,63 1,0 7a/7b 14,48 Situationsmodelle und einfache Bissfixierung Optisch-elektronische Abformung , Vitalitätsprüfung (Vipr) 007 6, ,47 2,0 8 5,64 LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 1

2 für -Honorar Oberflächenanästhesie 008 3, , Infiltrationsanästhesie 009 7, ,76 2,2 40 7,52 Leistungsanästhesie, intraoral 010 9, ,05 2,8 (incl. Anästhetikum) 41a 11,28 Zuschlag Anwendung eines , OP-Mikroskop Zuschlag Anwendung Laser je nach Leistung B. Prophylaktische Leistungen Mundhygienestatus, Dauer mindestens 25 Minuten , ,87 3,1 IP1 IP2 19,09 16,23 Kontrolle des Übungserfolges, , , Dauer mindestens 15 Minuten Fluoridierung 102 6, ,47 4,0 IP4 11,46 Lokale Anwendung von , Medikamenten mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger, je Kiefer PZR je Zahn, Implantat, Brückenglied , LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 2

3 für -Honorar C. Konservierende Leistungen Versiegelung kariesfreier Zahnfissuren, auch Glattflächenversiegelung, je Zahn Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer Temporärer speicheldichter Verschluss Besondere Maßnahmen beim Präparieren/Füllen (bmf), je KH oder FZB , ,64 3,0 IP5 15, , ,47 2,0 10 5, (selbst. Leistung) 12, ,68 3,2 (GOZ selbst. Leistung, allein. Leistung) 11 (alleinige Leistung) 17, , ,41 2,6 12 9,40 Anlegen von Spanngummi, je KH 204 8, ,41 2,6 12 9,40 oder FZB Füllungen, einflächig , ,55 2,5 13a 30,08 Füllung einflächig, Adhäsivtechnik, ,17 1,6 13e 48,88 Inserts Füllungen, zweiflächig , ,30 2,7 13b 36,66 Füllung zweiflächig, Adhäsivtechnik, Inserts ,92 1,9 13f 60,17 LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 3

4 für -Honorar Füllungen, dreiflächig , ,42 2,7 13c 46,06 Füllung dreiflächig, ,05 2,2 13g 78,97 Adhäsivtechnik, Inserts Füllungen, mehr als dreiflächig , ,26 3,0 13d 54,53 Füllung mehr als dreiflächig, , Adhäsivtechnik, Inserts Kontrolle, Finieren/Polieren in separater Sitzung , (Politur) 3,88 5,17 6,47 7,76 Einlagefüllung, einflächig , , zweiflächig , , mehr als zweiflächig , , Vorbereitung eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch gegossenen Aufbau mit Stiftverankerung Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch eines Schraubenaufbau oder Glasfaserstift Adhäsive Befestigung (gegossener Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer, etc.) , ,40 3,5 4, , ,21 1,5 2, , , ,40 1,5 2,4 13a 13b 18a 18b 18a 18b 30,08 36,66 38,10 60,96 38,10 60, , LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 4

5 für -Honorar Vollkrone (Tangentialpräparation) , ,01 1,5 20a 112,78 Vollkrone (Hohlkehl- oder , ,06 1,3 20b 120,40 Stufenpräparation) Teilkrone, Veneer , ,38 1,2 20c 142,49 Teilleistung, Hälfte 223 ½ 2230 ½ a ½ x 20/18 Teilleistung, drei Viertel 224 ¾ 2240 ¾ b ¾ x 20 Konfektionierte Milchzahnkrone , ,16 4, ,00 Provisorium, ohne Abformung, je , ,94 2, ,48 Zahn oder Implantat Provisorium, mit Abformung, je , ,93 0, ,48 Zahn oder Implantat Entfernung einer Einlagefüllung, , ,28 1, ,98 Krone, Brückenanker, Abtrennen Brückenglied oder Steg, o.ä. (EKr) Entfernung eines Wurzelstiftes , ,93 1, ,98 Wiedereingliederung Einlagefüllung, Teilkrone, Veneer, Krone, Wiederherstellung Verblendschale an herausnehmbaren ZE , ,76 2,3 4,0 24a 24b 19,05 32,77 Wiederherstellung Krone, Teilkrone, Veneer, Brückenanker, Verblendschale oder Verblandung an festsitzendem ZE , ,27 2,3 4,0 24a 24b 19,05 32,77 LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 5

6 für -Honorar Indirekte Überkappung (Cp) , ,23 0,9 25 5,64 Direkte Überkappung (P) , ,87 0,5 26 5,64 Amputation der vitalen Pulpa , ,51 1, ,26 (Pulp) Exstirpation der vitalen Pulpa , ,23 2, ,92 (VitE) Amputation, Versorgung der , , devitalen Milchzahnpulpa Trepanation (Trep) 239 8, ,41 2, ,34 Elektrometrische 240 9, (max. 9, Längenbestimmung 2x je Kanal/ Sitzung) Aufbereitung Wurzelkanal, auch , ,71 1, ,26 retrograd (Wk) Anwendung physikalischer 242 9, , Methoden (Phys) Medikamentöse Einlage (Med) , ,39 1, ,10 Wurzelfüllung (Wf) , ,37 1, ,98 LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 6

7 für -Honorar D. Chirurgische Leistungen Entfernung eines einwurzeligen Zahnes, oder enossalen Implantats (X1) Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes (X2) Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes (X3) Entfernung eines Zahnes oder eines enossalen Implantats durch Osteotomie (Ost1) Entfernung eines retinierten, impaktierten oder verlagerten Zahnes durch Osteotomie (Ost2) Entfernen eines extrem verlagerten und/oder extrem retinierten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen Stillung einer übermäßigen Blutung (Nbl1) durch Abbinden, Umstechen, Bolzung (Nbl2) 300 9, ,05 2,4 43 9, , ,23 2, , , ,93 2,5 (ohne OP-Zuschlag) 45 37, , ,27 2,8 (ohne OP-Zuschlag) 47a 54, , ,85 2,4 (mit OP-Zuschlag) 48 73,33 Ä , ,22 1,8 (ohne OP-Zuschlag) Ä , , ,23 2, , , ,11 3, ,26 LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 7

8 für -Honorar Exzision von Schleimhaut oder 307 5, ,82 3,7 49 9,40 Granulationsgewebe (Exz1) Exzision von , ,40 4, ,78 Schleimhautwucherungen größeren Umfangs (Exz2) Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle , ,86 3,6 (ohne OP-Zuschlag) 51a 51b 75,21 37,60 Plastische Deckung im Rahmen , einer Wundversorgung einschl. Periostschlitzung Wurzelspitzenresektion, Frontzahn , ,50 2,6 (ohne OP-Zuschlag) 54a 67,69 (WR1) Wurzelspitzenresektion, Seitenzahn (WR2) , ,03 2,7 (ohne OP-Zuschlag) 54b 54c 90,25 45,12 Hemisektion und Teilextraktion , ,22 4,3 (ohne OP-Zuschlag) 47b 67,69 (Hem) 2,8 (mit OP-Zuschlag) Reimplantation (RI) , ,15 2, ,69 Transplantation eines Zahnes , , einschl. operativer Schaffung des Knochenbettes Zystektomie in Verb. mit , ,93 3,0 (ohne OP-Zuschlag) 56c 45,12 Ost/Wurzelspitzenresektion (Zy3) Zystektomie, selbst. Leistung (Zy1) , ,68 4,0 (ohne OP-Zuschlag) 2,5 (mit OP-Zuschlag) 56a 112,81 LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 8

9 für -Honorar Beseitigung störender Schleimhautbänder, je KH oder FZB (SMS) Knochenresektion am Alveolarfortsatz, je Kiefer (KnR) Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs auch Gingivaextensionsplastik, je KH/FZB , ,11 5,7 (GOZ je KH/FZB, 57 45,12 je Sitzung) , ,92 1, , , ,15 3,6 (Ohne OP-Zuschlag) ,81 Tuberplastik, einseitig (Pla3) , ,93 4,9 (ohne OP-Zuschlag) 60 75,21 3,4 (mit OP-Zuschlag) Freilegung retinierter/verlagerter , ,15 2,4 (ohne OP-Zuschlag) 63 75,21 Zahn (Fl) Germektomie (Germ) , , Korrektur des Lippenbändchens , ,93 4,4 (ohne OP-Zuschlag) 61 67,69 (Diastema mediale) (Dia) 2,9 (mit OP-Zuschlag) Kontrolle nach chirurgischem 329 7, , Eingriff Nachbehandlung nach 330 8, ,41 2,6 38 9,40 chirurgischen Eingriff (N) Chirurgische Wundrevision (XN) , ,94 3, ,74 LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 9

10 für -Honorar E. Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums PAR-Status , ,70 4,0 P4 36,66 Erhebung mind. eines ,35 2,1 04 9,40 Gingivalindex und/oder Parodontalindex (PSI) Lokalbehandlung von 402 5, ,82 3, ,52 Schleimhauterkrankungen (Mu) Subgingivale medikamentöse , antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn Beseitigung scharfer Zahnkanten, 403 4, ,53 4, ,40 je KH oder FZB (sk) Beseitigung grober Vorkontakte 404 5, ,82 2,2 P108 5,64 durch Einschleifen des Gebisses Entfernung harter und weicher 405 1, ,29 4,4 (Zähne 43-33) ,04 Zahnbeläge einschl. Polieren an einem einwurzeligen Zahn, Implantat, Brückenglied (Zst) (GOZ je Zahn, je Sitzung) Entfernung harter und weicher Zahnbeläge einschl. Polieren an einem mehrwurzeligen Zahn (Zst) 405 1, , ,04 LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 10

11 für -Honorar Kontrolle mit Nachreinigung, auch nach PZR 406 0, , Parodontalchirurgische Therapie, an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, geschlossenes Vorgehen Parodontalchirurgische Therapie, an einem mehrwurzeligen Zahn, geschlossenes Vorgehen , ,94 2,3 P200 (einw. Zahn) , ,82 3,3 P201 (mehrw. Zahn) Gingivektomie, Gingivoplastik 408 5, , Lappenoperation, offene Kürettage , ,28 2,0 P202 20,68 an einem Frontzahn (einw. Zahn) Lappenoperation, offene Kürettage an einem Seitenzahn , ,57 2,0 P203 (mehrw. 31,96 Auffüllen parodontaler Knochendefekte mit Aufbaumaterial, je Parodontium Verlegen eines gestielten Schleimhautlappens, je KH/FZB Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe 13,16 24,44 Zahn) , , , , Ä , , Ä , , LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 11

12 für -Honorar Osteoplastik auch Kronenverlängerung, Tunnelierung o.a. Verwendung einer Membran zur Behandlung eines Knochendefektes, je Zahn, je Implantat Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen , , , ,91 GOZ je Zahn, je Sitzung P111 9,40 F. Prothetische Leistungen Vollkrone, Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker (Tangentialpräparation) Vollkrone, Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker (Hohlkehl- oder Stufenpräparation) oder Einlagefüllung Teilkrone (Brücken-/ Prothesenanker) , ,43 1,6 91a 89, , ,84 1,2 91b 97, , ,33 0,9 91c 103,63 LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 12

13 für -Honorar Wurzelkappe mit Stift , ,84 1, ,35 Teleskopkrone, Konuskrone , ,97 1,0 91d 144,78 Teilleistung, Hälft 505 ½ 5050 ½ a/b ½ - ¾ Teilleistung drei Viertel 506 ¾ 5060 ¾ a/b ½ - ¾ Brückenglieder, Stege, Spanne, , ,74 2, ,24 Freiendsattel Verbindungselement , (nicht neben 5040) 29,75 2,5 91e (Geschiebe bei geteilten Brücken) Wiederherstellung , , Verbindungselement Erneuerung Sekundärteil einer , ,21 2,8 ½ mal 91d 72,93 Teleskopkrone Wiedereingliedern einer Brücke mit zwei Ankern , ,57 1,3 1,9 95a 95b 25,91 38,10 Provisorische Brücke, je Zahn oder , ,05 1, ,48 Implantat Provisorische Brücke, je Spanne , ,35 3, ,48 Brücke Adhäsivtechnik, erste zu , ,43 6,2 (1. Spanne) ,27 überbrückende Spanne (im FZB) jede weitere zu , , überbrückende Spanne Abdruck mit individuellem Löffel , ,34 1,6 98a 22,10 32,77 LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 13

14 für -Honorar Funktionsabdruck Oberkiefer , ,21 1,7 98b 43,43 Funktionsabdruck Unterkiefer , ,85 1,9 98c 57,91 Teilprothese mit einfachen Halteelementen , ,55 1,1 1,6 96a 96b 43,43 63,25 Modellgussprothese mit gegossenen Halte- und Stützelementen Totale Prothese Kunststoff-/ Metallbasis OK Totale Prothese Kunststoff-/ Metallbasis UK 2,2 96c , , g (Metallbasis in Verb. mit geg. Klammern) , ,31 1,8 97a (Metallbasis Ausnahme 98e) , ,59 1,8 97b (Metallbasis Ausnahme 98e) 87,63 33,53 190,50 (12,19 ) 220,98 (12,19 ) Teilleistungen 524 ½ - ¾ 5240 ½ - ¾ a 99b/99c 14,48 ½ - ¾ Wiederherstellung/Erweiterung , ,11 2,9 100a 22,86 ohne Abformung Wiederherstellung/Erweiterung mit , ,93 2,5 100b 38,10 Abformung Teilunterfütterung , ,28 3,3 100c 33,53 Vollständige Unterfütterung , ,93 2,8 100d 41,91 Vollständige Unterfütterung mit Funktionsrand OK , ,21 2,4 100e 61,72 LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 14

15 für -Honorar Vollständige Unterfütterung mit , ,85 2,0 100f 61,72 Funktionsrand UK Vollständige Unterfütterung , ,43 2,4 100e/100f 61,72 Defektprothese mit Funktionsrand Eingliederung eines Obturators , ,59 1, ,88 Eingliederung Resektionsprothese , , a 103b 103c 121,92 60,96 228,60 Prothese/Epithese zum Verschluss extraoraler Defekte , , a 104b 228,60 381,00 G. Kieferorthopädische Leistungen Profil- und Enfacefotografie , ,35 2, ,82 Analyse von Kiefermodellen , ,28 2, ,57 Kephalometrische Auswertung, Wachstumsanalyse , ,57 1, ,85 Umformung eines Kiefers, geringer Umfang Umformung eines Kiefers, mittlerer Umfang , ,63 1,3 119a 103, , ,65 1,3 1,8 119b 119c 160,73 217,43 LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 15

16 für -Honorar Umformung eines Kiefers, , ,68 1,3 119d 264,70 hoher Umfang Einstellung Kiefer in Regelbiss, , ,84 1,6 120a 160,71 geringer Umfang Einstellung Kiefer in Regelbiss, mittlerer Umfang , ,33 1,2 1,5 120b 120c 179,62 217,43 Einstellung Kiefer in Regelbiss, , ,68 1,3 120d 264,70 hoher Umfang Einstellung der Okklusion durch , , alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase einschl. Retention Eingliederung eines Klebebrackets , ,34 1,5 126a 14,18 Entfernung Klebebracket, incl , ,05 1,2 126d 4,73 Politur und ggf. Versiegelung Eingliederung eines Bandes , ,75 2,5 126b 126c 33,09 23,63 Entfernung eines Bandes, incl , ,59 4,2 126d 4,73 Politur, ggf. Versiegelung Eingliederung eines Teilbogens , ,16 1,7 127a 19,69 Eingliederung eines ungeteilten Bogens (alle Zahngruppen umfassend) , ,68 0,9 1,1 128a 128b 25,21 31,51 LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 16

17 für -Honorar Eingliederung einer intraextraoralen Verankerung (z. B. Headgear Eingliederung einer Kopf-Kinn- Kappe , ,86 2,7 1, , ,68 2,0 1, a 131b 131c a 131b 131c 56,72 39,39 56,72 39,39 Wiederherstellung der Funktion , ,93 1, ,63 und/oder Erweiterung Beratendes und belehrendes , ,11 1, ,39 Gespräch Hilfsmittel zu Beseitigung von , , Funktionsstörungen Kontrolle des , ,64 3,3 122a 16,54 Behandlungsverlaufes, je Sitzung Vorbereitende Maßnahmen zur , ,28 3,3 122b 33,87 Herstellung von Behandlungsmitteln (z.b. Abformung, Biss), je Kiefer Eingliederung von , ,28 2,1 122c 21,27 Behandlungsmitteln, je Kiefer Offenhalten einer Lücke , ,93 2,1 123a 31,31 Beseitigung des Diastemas, selbst. Leistung , ,21 2, ,69 LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 17

18 für -Honorar Einordnung eines verlagerten Zahnes in den Zahnbogen, selbständige Leistung , , H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche , ,93 2,8 K2 42, , ,49 2,2 K1 99,65 Umarbeitung einer vorh. Prothese , ,21 2,3 K3 57,35 Wiederherstellung/ Unterfütterung , ,86 1,3 K6 28,20 Aufbissbehelf Kontrolle eines Aufbissbehelfs 704 8, ,41 1,5 K7 5,64 Kontrolle und subtraktive , ,28 1,1 K8 11,28 Maßnahmen Kontrolle und additive Maßnahmen , ,04 1,4 K9 32,90 Semipermanente Schiene , ,64 2,0 K4 10,34 Laborgefertigtes Prov. im indirekten Verfahren, je Zahn oder Implantat , , LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 18

19 für -Honorar Laborgefertigtes Prov. im indirekten Verfahren, je Brückenglied Wiederherstellung der Funktion eines Interimszahnersatzes, je Krone, Spanne, Freiendsattel , , , , J. Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen Klinische FAL mit Dokumentation , , Registrieren Zentrallage UK, je , , Registrat Arbiträre Scharnierachsenbestimmung , , Kinematische , , Scharnierachsenbestimmung Kinematische , , Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung Montage Gegenkiefermodell , LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 19

20 für -Honorar Registrierung der UK-Bewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren Registrierung der UK-Bewegungen zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren Registrierung der UK-Bewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren Aufbau individuelle Frontzahnführung Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen am Gebiss Systematische subtraktive Maßnahmen, je Zahnpaar , , , , , , , , , , , , , K. Implantologische Leistungen Implantatbezogene Analyse und Vermessung , , LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 20

21 für -Honorar Verwenden einer Orientierungsschablone/ Positionierungsschablone Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone/chirurgische n Führungsschablone Implantatinsertion, je Implantat Implantatinsertion (temporäres/ orthodontisches Implantat) , , ,09 11,64 62,09 62,09 11,64 62,09 41,39 49, , , Freilegung eines Implantats 904 Ä , Auswechseln Sekundärteil , , Auswechseln Sekundärteil im , , Reparaturfall ,28 Knochengewinnung, Ä , , Knochenaufbereitung und Knochenimplantation Aufbau Alveolarfortsatz durch Augmentation Ä Ä2254 oder Ä2442 oder Ä ,02 99,06 120,66 198, , LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 21

22 für -Honorar Interner Sinuslift (geschlossene Sinusbodenelevation) Externer Sinuslift (Sinusbodenelevation durch externe Knochenfensterung) Spaltung und Spreizung von Knochensegmenten (Bone Splitting) Entnahme von Knochen außerhalb des Aufbaugebietes, ggf. Aufbereitung Fixation/Stabilisierung des Augmentates (zus. zu 9100) Entfernung unter Schleimhaut liegender Materialien Entfernung im Knochen liegender Materialien, Entfernung eines subperiostalen Gerüstimplantats Ä2699a 294, , Ä2706a Ä2712a Ä Ä2254 oder Ä2255 oder Ä ,28 402,18 62, ,06 198,41 120, , , Ä , , Ä , , Ä2009 / Ä2010 Ä ,41 15,81 50,81 142, , , LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 22

23 für -Honorar L. Zuschläge zu bestimmten zahnärztlichchirurgischen Leistungen Zuschlag zu Leistungen mit den Punktzahlen von 250 bis 499, zu den Leistungen nach den Nummern 4090 oder 4130 Zuschlag zu Leistungen mit den Punktzahlen von 500 bis 799 Zuschlag zu Leistungen mit den Punktzahlen von 800 bis 1199 Zuschlag zu Leistungen mit den Punktzahlen von 1200 und mehr 1fach 1fach Ä442 23, , Ä443 43, , Ä444 75, , Ä , , LZK BW 11/2011 Synopse - Gebührenverzeichnis der GOZ 23

E Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums. H Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen

E Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums. H Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Stand 5. Dezember 2011 Inhalt 2 13 14 17 19 27 31 35 41 46 48 51 58 62 64 Gebührenordnung für Zahnärzte Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen A Allgemeine

Mehr

GOZ INFORM 2012 Ihr Rüstzeug für die neue GOZ

GOZ INFORM 2012 Ihr Rüstzeug für die neue GOZ GOZ INFORM 2012 Ihr Rüstzeug für die neue GOZ Kommentierung Gebührenverzeichnis F Prothetische Leistungen 2 GOZ INFORM 2012 LZK BW 12/2011 F. Prothetische Leistungen LZK BW 12/2011 GOZ INFORM 2012 3 5000

Mehr

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Recht Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Gebührenverzeichnis und Liquidationsvordruck für zahnärztliche Leistungen Stand: Januar 2012 Bestellnr.: 12-010112-10 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit

Mehr

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen Zu den neuen Bundesländern siehe letzte Seite (Stand: 1. Januar 2002) Aufgrund des 15 des Gesetzes über die Ausübung

Mehr

Inhalt. Gebührenordnung für Zahnärzte. Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen. A Allgemeine zahnärztliche Leistungen

Inhalt. Gebührenordnung für Zahnärzte. Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen. A Allgemeine zahnärztliche Leistungen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Stand 5. Dezember 2011 Inhalt 2 13 14 17 19 27 31 35 41 46 48 51 58 62 64 Gebührenordnung für Zahnärzte Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen A Allgemeine

Mehr

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nach dem Stand der Ersten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nach dem Stand der Ersten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nach dem Stand der Ersten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) 1 Anwendungsbereich (1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen

Mehr

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Vom 22. Oktober 1987 (BGBl. I, S. 2316) Auf Grund des 15 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl.

Mehr

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom 22. Oktober 1987. Stand: 01.01.2002

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom 22. Oktober 1987. Stand: 01.01.2002 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom 22. Oktober 1987 Stand: 01.01.2002 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) I nhaltsübersicht 1 Anwendungsbereich 2 Abweichende Vereinbarung 3 Vergütungen 4 Gebühren

Mehr

Landeszahnärztekammer Hessen

Landeszahnärztekammer Hessen ZAHNÄRZTEKAMMER NORDRHEIN Landeszahnärztekammer Hessen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Grundlage: Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) (Kabinettsbeschluss vom 16.11.

Mehr

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gemäß Änderungsverordnung laut Bundesratsbeschluss vom 4.11.2011. Auf Grund des 15 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom 5. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2661) Auf Grund des 15 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl.

Mehr

=[X ^h[dehzdkd] \ h PW^d hpj[ =EP

=[X ^h[dehzdkd] \ h PW^d hpj[ =EP H[Y^j =[X ^h[dehzdkd] \ h PW^d hpj[ =EP c_j =[X ^h[dl[hp[_y^d_i \ h pw^d hpjb_y^[ B[_ijkd][d @ Aufgrund des 15 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.

Mehr

Vorblatt zur Ersten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Vorblatt zur Ersten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Vorblatt zur Ersten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) A. Problem und Ziel Mit der Verordnung sollen - das Gebührenverzeichnis der GOZ an die medizinische und technische Entwicklung

Mehr

Vorblatt zur Ersten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Vorblatt zur Ersten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Vorblatt zur Ersten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) A. Problem und Ziel Mit der Verordnung sollen - das Gebührenverzeichnis der GOZ an die medizinische und technische Entwicklung

Mehr

Abrechnung für Zahnmedizinische Fachangestellte

Abrechnung für Zahnmedizinische Fachangestellte Abrechnung für Zahnmedizinische Fachangestellte Übungsbuch zur Prothetik, Parodontologie, Prophylaxe Bearbeitet von Sabine Monka-Lammering 1. Auflage 2013 2013. Taschenbuch. 275 S. Paperback ISBN 978 3

Mehr

Auf einen Blick! GOZ ab GOÄ ab BEMA ab GOZ/GOÄ und BEMA. Kassenzahnärztliche Vereinigung M-V Zahnärztekammer M-V

Auf einen Blick! GOZ ab GOÄ ab BEMA ab GOZ/GOÄ und BEMA. Kassenzahnärztliche Vereinigung M-V Zahnärztekammer M-V Auf einen Blick! GOZ/GOÄ und BEMA GOZ ab 1.1.2012 GOÄ ab 1.1.1996 BEMA ab 1.1.2004 mit den in Mecklenburg-Vorpommern abrechenbaren GOÄ-Nummern Stand: Januar 2012 Das Kurzverzeichnis erhebt keinen Anspruch

Mehr

BGB. Bürgerliches Gesetzbuch

BGB. Bürgerliches Gesetzbuch BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGB 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil

Mehr

2012 2,5 2012 3,0. 250 14,06 14,06 28,12 32,34 35,15 42,18 49,21 5 Kieferorthopädische Behandlungsplanung

2012 2,5 2012 3,0. 250 14,06 14,06 28,12 32,34 35,15 42,18 49,21 5 Kieferorthopädische Behandlungsplanung 0010 Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes 0010 Eingehende Untersuchung zur Feststellung

Mehr

Gebührenordnung für Zahnärzte. Vergleich GOZ 1987

Gebührenordnung für Zahnärzte. Vergleich GOZ 1987 enordnung für Zahnärzte Vergleich und Referentenentwurf enordnung für Zahnärzte Seite 2 enordnung für Zahnärzte (GOZ) Referentenentwurf Stand 24.03.2011 Vom 22. Oktober 1987 (BGBl. I, S. 2316) Referentenentwurf

Mehr

Inhalt. Q Vorwort 7 Autorenverzeichnis 9. ^ Aufklärung und Dokumentation 11

Inhalt. Q Vorwort 7 Autorenverzeichnis 9. ^ Aufklärung und Dokumentation 11 Inhalt Q Vorwort 7 Autorenverzeichnis 9 ^ Aufklärung und Dokumentation 11 Kl Gesetzliche Grundlagen 17 Gesetzliche Grundlagen aus dem SGB V (Auszüge) 17 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot 17 70 SGB V Qualität,

Mehr

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen Zu den neuen Bundesländern siehe letzte Seite (Stand: 1. Januar 2003) Aufgrund des 15 des Gesetzes über die Ausübung

Mehr

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Zahnärztekammer Niedersachsen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Ergänzungen und einem Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Stand: 1. Januar 2012 Seite 2 Gebührenordnung für Zahnärzte Impressum:

Mehr

Zahnersatz Gebührentabelle Praxis-Schnellinformation für das Erstellen der Heil- und Kostenpläne BEMA ab 2004

Zahnersatz Gebührentabelle Praxis-Schnellinformation für das Erstellen der Heil- und Kostenpläne BEMA ab 2004 Zahnersatz Gebührentabelle Praxis-Schnellinformation für das Erstellen der Heil- und Kostenpläne BEMA ab 2004 Leistung BEMA - ZE Heil- und Kostenplan (HuK) - für die gesamte ZE-Versorgung (Gesamtplanung)

Mehr

Erneuerung innerhalb Brückenanker oder Brückenglied (UK Zähne 1-4, und OK Zähne 1-5) direkten

Erneuerung innerhalb Brückenanker oder Brückenglied (UK Zähne 1-4, und OK Zähne 1-5) direkten Erneuerung vestibuläre innerhalb der Verblendgrenze: verblendeter Brückenanker oder Brückenglied innerhalb der Verblendgrenzen der Zahnersatzrichtlinien (UK Zähne 1-4, und OK Zähne 1-5) im direkten Verfahren.

Mehr

Zahnersatz Gebührentabelle Praxis-Schnellinformation für das Erstellen der Heil- und Kostenpläne BEMA ab 2004

Zahnersatz Gebührentabelle Praxis-Schnellinformation für das Erstellen der Heil- und Kostenpläne BEMA ab 2004 Zahnersatz Gebührentabelle Praxis-Schnellinformation für das Erstellen der Heil- und Kostenpläne BEMA ab 2004 Leistung BEMA - ZE Heil- und Kostenplan (HuK) - für die gesamte ZE-Versorgung (Gesamtplanung)

Mehr

Vorblatt zur Ersten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Vorblatt zur Ersten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Vorblatt zur Ersten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) A. Problem und Ziel Mit der Verordnung sollen - das Gebührenverzeichnis der GOZ an die medizinische und technische Entwicklung

Mehr

BEMA. GOÄ für GKV. GOÄ für Privatbehandlung. Kurzverzeichnis

BEMA. GOÄ für GKV. GOÄ für Privatbehandlung. Kurzverzeichnis BEMA GOÄ für GKV GOZ GOÄ für Privatbehandlung Kurzverzeichnis BEMA Geb.-Nr. Abk. Allgemeine Leistungen Punktzahl Ä1 Ber Beratung, auch fernmündlich 9 01 U Eingehende Untersuchung 18 01 K Kieferorthopädische

Mehr

GOZ 2012 Informationsveranstaltung

GOZ 2012 Informationsveranstaltung GOZ 2012 Informationsveranstaltung LZK Rheinland-Pfalz BZKen in Rheinland-Pfalz KZV Rheinland-Pfalz 09.12.2011 / A.-K. Fensterer-Lamott 1 Agenda Entwicklung der Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ 2012 Verordnungstext,

Mehr

Gebührenverzeichnis. Versorgung der Unfallverletzten und Berufserkrankten mit Zahnersatz und Zahnkronen

Gebührenverzeichnis. Versorgung der Unfallverletzten und Berufserkrankten mit Zahnersatz und Zahnkronen enverzeichnis Anlage 4 Bu- Leistung Versorgung der Unfallverletzten und Berufserkrankten mit Zahnersatz und Zahnkronen ab 01.01.2015 Beträge in EUR 1 Schriftliche Aufstellung eines Heil- und Kostenplanes

Mehr

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen Zu den neuen Bundesländern siehe letzte Seite (Stand: 1. Januar 2003) Aufgrund des 15 des Gesetzes über die Ausübung

Mehr

GOZ INFORM 2012. Ihr Rüstzeug für die neue GOZ. Kommentierung Gebührenverzeichnis. H Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen

GOZ INFORM 2012. Ihr Rüstzeug für die neue GOZ. Kommentierung Gebührenverzeichnis. H Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen GOZ INFORM 2012 Ihr Rüstzeug für die neue GOZ Kommentierung Gebührenverzeichnis H Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen 2 GOZ INFORM 2012 LZK BW 12/2011 H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und

Mehr

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Ergänzungen und einem Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Stand: 1. Januar 2002 Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom 22. Oktober 1987 ist die amtliche

Mehr

Die neue GOZ 2012 SYNOPSE GOZ 1988 GOZ 2012 SONDERAUSGABE. Ihr Plus im Netz: www.iww.de. Schnellinformation zur GOZ 2012 1

Die neue GOZ 2012 SYNOPSE GOZ 1988 GOZ 2012 SONDERAUSGABE. Ihr Plus im Netz: www.iww.de. Schnellinformation zur GOZ 2012 1 Die neue GOZ 2012 SYNOPSE GOZ 1988 GOZ 2012 MIT SCHNELLINFORMATION SONDERAUSGABE Inhalt Schnellinformation zur GOZ 2012 1 Der Paragrafenteil 1 Anwendungsbereich 9 2 Abweichende Vereinbarung 9 3 Vergütungen

Mehr

[1220 A] Festzuschüsse in e. Mit Bonus. zahntechn. Leistungen. doppelter. Ohne Bonus. ( 57 Abs. 2) in e 20% 30%

[1220 A] Festzuschüsse in e. Mit Bonus. zahntechn. Leistungen. doppelter. Ohne Bonus. ( 57 Abs. 2) in e 20% 30% Bekanntmachungen Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses über die, die zugeordneten sleistungen, für die Festzuschüsse nach den 55, 56 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Mehr

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2007 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2007 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2007 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Befunde 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der

Mehr

1/6 UK Totalprothese (Kassenpatient)

1/6 UK Totalprothese (Kassenpatient) 1/6 UK Totalprothese (Kassenpatient) Hinterlegung der Kostenzusammensetzung Kassenpatient Leistungstext Anzahl GOZ- GOZ-Nr. Bema- Bema- Bema- Preis Nr. 1 Faktor Punktwert Punktanzahl 7b OK/UK Planungsmodelle

Mehr

MAXDENTA Zahnversicherungen

MAXDENTA Zahnversicherungen MAXDENTA Zahnversicherungen Bewertungsdarstellung ***** sehr gut **** gut *** mittel Leistungen Zahnversicherung Zahnersatz Testsieger im Vergleich CSS Zahnarzt plus ARAG Z-100 BAREMANIA ZG NÜRNBERGER

Mehr

Gebührenordnung für Zahnärzte

Gebührenordnung für Zahnärzte Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Ergänzungen und einem Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Stand: 1. Januar 2002 Gebührenordnung für Zahnärzte Seite 2 Die Gebührenordnung für Zahnärzte

Mehr

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Ergänzungen und einem Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Stand: 1. Januar 2002 Gebührenordnung für Zahnärzte Seite 2 Die Gebührenordnung für Zahnärzte

Mehr

Amtliche Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gültig ab 01.01.2012. Bundesministerium für Gesundheit

Amtliche Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gültig ab 01.01.2012. Bundesministerium für Gesundheit Amtliche Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gültig ab 01.01.2012 Bundesministerium für Gesundheit GOZ: Stand 01.01.2012 Inhaltsübersicht 1 Anwendungsbereich 2 Abweichende Vereinbarung 3 Vergütungen 4

Mehr

Gebührenordnung für Zahnärzte

Gebührenordnung für Zahnärzte Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) auf der Grundlage der Ersten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte Stand 01.01.2012 GOZ 2012-1 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) Inhaltsübersicht

Mehr

Den Geb.-Nrn. 2200-2220 GOZ sind Voll- und Teilkronen in jeder zahntechnischen Ausführung (Metall-, Verblend-, Vollkeramikkronen, etc.) zuzuordnen.

Den Geb.-Nrn. 2200-2220 GOZ sind Voll- und Teilkronen in jeder zahntechnischen Ausführung (Metall-, Verblend-, Vollkeramikkronen, etc.) zuzuordnen. Kronen und Brücken Geb.-Nr. 2200 GOZ Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone (Tangentialpräparation) Geb.-Nr. 2210 GOZ Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder

Mehr

Zahnärztekammer Nordrhein. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Zahnärztekammer Nordrhein. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Zahnärztekammer Nordrhein Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Mit einem Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Gebührenangabe in Euro Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Vorwort zur Euroumrechnung

Mehr

Landeszahnärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts. GOZ / GOÄ und BEMA

Landeszahnärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts. GOZ / GOÄ und BEMA Landeszahnärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts KURZVERZEICHNIS GOZ / GOÄ und BEMA e GOZ in der Fassung vom 1. Januar 2012 GOÄ in der Fassung vom 1. Januar 1996 BEMA in der Fassung vom

Mehr

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in der Fassung vom 5. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2661) Auf Grund des 15 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April

Mehr

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Recht Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Gebührenverzeichnis und Liquidationsvordruck für zahnärztliche Leistungen Stand: Januar 2012 Bestellnr.: 12-010112-10 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit

Mehr

Zahnärztekammer Hamburg GOZ 2012. Gebührenordnung für Zahnärzte. Mit einem Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Zahnärztekammer Hamburg GOZ 2012. Gebührenordnung für Zahnärzte. Mit einem Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Zahnärztekammer Hamburg Gebührenordnung für Zahnärzte Mit einem Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Stand: 1. Januar 2012 2 GEBÜHRENORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE GEBÜHRENORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE 3 ZAHNÄRZTEKAMMER

Mehr

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V. ab

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V. ab Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.04.2016 Berechnungsgrundlagen: ZE-Punktwert: 0,8605 Zahntechnik-Preise : BEL II-Preise ab 01.04.2016 Befunde

Mehr

GOZ. Gebührenordnung für Zahnärzte

GOZ. Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ Stand: 1. Januar 2012 Seite 2 Herausgeberin: Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Körperschaft des öffentlichen Rechts Impressum: GOZ - Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Körperschaft des öffentlichen Rechts

Mehr

Referentenentwurf einer. Verordnung zur Anderung der Gebührenordnung für Zahnärzte vom

Referentenentwurf einer. Verordnung zur Anderung der Gebührenordnung für Zahnärzte vom Referentenentwurf einer Stand: 24. 3. 201 1 Verordnung zur Anderung der Gebührenordnung für Zahnärzte vom Auf Grund des 15 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Gebührenordnung für Zahnärzte () nicht amtliche Fassung mit Hinweisen und Auszügen aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Hinweise (nicht amtlich): 1. Die Gebührenordnung für Zahnärzte () vom 22. Oktober

Mehr

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) GOZ Ausfertigungsdatum: 22.10.1987 Vollzitat: "Gebührenordnung für Zahnärzte vom 22. Oktober 1987 (BGBl. I S. 2316), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5.

Mehr

DKV Deutsche Krankenversicherung AG

DKV Deutsche Krankenversicherung AG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Preis- und Leistungsverzeichnis des BestMed Tarifs BM und der BestMed Komfort Tarife BMK / 0-3 für zahntechnische Leistungen 1. Leistung Arbeitsvorbereitung 0001 Modell

Mehr

Vector. Professionelles Arbeiten Professionelle Abrechnung.

Vector. Professionelles Arbeiten Professionelle Abrechnung. Professionelles Arbeiten Professionelle Abrechnung. ddddd Vector Jeannette Angermann-Daske Am Sonnenberg 12 71638 Ludwigsburg Telefon 0 71 41 / 9 90 87 81 55 Mobil 0177 / 5 01 48 33 Inhalt 01 GkV-Patient

Mehr

Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte 1 vom 16. November 2011

Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte 1 vom 16. November 2011 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Vom 22. Oktober 1987 (BGBl. I, S. 2316) und einige häufig berechnete GOÄ-Leistungen Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte 1 vom 16. November

Mehr

2. Gebçhrenordnung fçr Zahnårzte (GOZ)

2. Gebçhrenordnung fçr Zahnårzte (GOZ) 2. Gebçhrenordnung fçr Zahnårzte (GOZ) Vom 22. Oktober 1987 (BGBl. I S. 2316), zuletzt geåndert durch Gesetz vom 5. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2661) Auf Grund des 15 des Gesetzes çber die Ausçbung der Zahnheilkunde

Mehr

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Festzuschuss- Liste 2017 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Gültig ab 01.01.2017 DAISY Akademie + Verlag GmbH Heidelberg - Leipzig Zentrale: Lilienthalstraße 19

Mehr

Bekanntmachungen. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Bekanntmachung

Bekanntmachungen. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Bekanntmachung Bekanntmachungen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Besetzung für die vertragszahnärztliche Versorgung nach 91 Abs. 6 des Fünften

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis zahntechnische Leistungen Tarife Gold und Silber. Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen

Preis- und Leistungsverzeichnis zahntechnische Leistungen Tarife Gold und Silber. Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen Zahntechnische Leistungen Erstattungsfähiger Höchstbetrag in Euro Arbeitsvorbereitung Dowel-Pin setzen 4,30 Dublieren Einzelstumpf 9,12 Dublieren

Mehr

BAnz AT B6. Beschluss

BAnz AT B6. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der huss-richtlinie: Anpassung der Beträge nach 57 Abs. 1 Satz 6 und Abs. 2 Satz 6 und 7 in den Abstaffelungen nach 55 Abs. 1 Satz 2, 3 und

Mehr

BEMA: Kurzverzeichnis, Stand 01.04.2014

BEMA: Kurzverzeichnis, Stand 01.04.2014 BEMA: Kurzverzeichnis, Stand 01.04.20 Geb.- Teil 1 - Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen Ä 1 Ber Beratung eines Kranken, auch fernmündlich 9 01 U Eingehende Untersuchung zur

Mehr

1/1 Metallkeramikkronen (Kassenpatient)

1/1 Metallkeramikkronen (Kassenpatient) 1/1 Metallkeramikkronen (Kassenpatient) Hinterlegung der Kostenzusammensetzung Kassenpatient GOZ- Bema- Leistungstext Anzahl GOZ- Bema- Bema- Preis Nr 1. 2 Nr. Faktor 3 Punktwert Punktanzahl 221 Vollkrone

Mehr

1 Die Sozialgebung Überblick... 12

1 Die Sozialgebung Überblick... 12 Vorwort Vorwort Die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 04.07.2001 führte zu einer Neufassung des bundesweit geltenden Rahmenlehrplans, der nun in 13 Lernfelder

Mehr

Gemeinsame Erklärung zur gebührenrechtlichen Bewertung neuerer Verfahren in der Implantologie (Fortsetzung)

Gemeinsame Erklärung zur gebührenrechtlichen Bewertung neuerer Verfahren in der Implantologie (Fortsetzung) 174 für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich e. V. für zahnärztliche Implantologie e. V. für Mund-, Kieferund Gesichtschirurgie e. V. Berufsverband Deutscher Oralchirurgen e. V. Gemeinsame Erklärung

Mehr

Zusammenfassung des Kommentars der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern Stand 13.

Zusammenfassung des Kommentars der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern Stand 13. Dr. Peter Klotz, Landsberger Str. 27, 82110 Germering Zusammenfassung des Kommentars der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-) Zahnärztekammern Stand 13. August 2013 Neue Analogberechnungsempfehlung

Mehr

BEL II Zahntechnische Leistungen nach 88 Absatz 1 SGB V Regelversorgung nach 57 Absatz 2 und 88 Absatz 2 SGB V (Höchstpreise)

BEL II Zahntechnische Leistungen nach 88 Absatz 1 SGB V Regelversorgung nach 57 Absatz 2 und 88 Absatz 2 SGB V (Höchstpreise) BEL- 0 001 0 Modell Modell 6,32 6,00 001 8 Modell Modell 6,32 6,00 002 1 Weitere Maßnahmen zur Modellher- Doublieren eines Modells 14,83 14,09 stellung/doublieren eines Modells 002 2 Weitere Maßnahmen

Mehr

0 Arbeitsvorbereitung

0 Arbeitsvorbereitung 0 Arbeitsvorbereitung 001 Modell 001-0 Modell 4,78 Hierunter ist das Modell aus Hartgips und Superhartgips abzurechnen. Wird ein Kunststoffmodell gefertigt, so ist zusätzlich zur Position 001 die Pos.

Mehr

Abrechnung von Total- und Teilprothetik Worauf kommt es an, was sind die Knackpunkte? Teil 1

Abrechnung von Total- und Teilprothetik Worauf kommt es an, was sind die Knackpunkte? Teil 1 November 0 607 Abrechnung von Total- und Teilprothetik Worauf kommt es an, was sind die Knackpunkte? Teil Andrea Räuber, Manuela ackenberg Gerade bei der Versorgung von älteren Patienten mit reduziertem

Mehr

GOZ Gebührenverzeichnis nach Referentenentwurf vom 22.10.2008

GOZ Gebührenverzeichnis nach Referentenentwurf vom 22.10.2008 GOZ Gebührenverzeichnis nach Referentenentwurf vom 22.10.2008 GOZ-Nr.Bezeichnung Punktzahl 1fach 2,3fach 3,5fach A. Allgemeine zahnärztliche Leistungen 001 Beratung, auch telefonisch 81 4,58 10,53 16,02

Mehr

Neue GOZ ein kurzer Überblick

Neue GOZ ein kurzer Überblick Neue GOZ ein kurzer Überblick Zahnarzttag 2011; Paderborn, 05. November 2011 Referent: Dr. Dagmar Schaefer frei nach Uli Stein frei nach Uli Stein Ausschnitt aus der Drucksache (Bundesratsbeschluss) Quelle:

Mehr

Implantatprothetik Abrechnung Stand: März 2013 GOZ-Gruppe Bitburg

Implantatprothetik Abrechnung Stand: März 2013 GOZ-Gruppe Bitburg Implantatprothetik Abrechnung Stand: März 2013 in Kooperation mit GOZ-Gruppe Bitburg Grusswort Liebe Kollegin, lieber Kollege! Als kleine Hilfe haben wir versucht eine Übersicht zum Thema Implantatprothetik

Mehr

12.05.2011. Merke: Es gibt keine Substanz, die einen chemischen Verbund mit Schmelz oder Dentin eingeht!! All Copyrights by P.-A.

12.05.2011. Merke: Es gibt keine Substanz, die einen chemischen Verbund mit Schmelz oder Dentin eingeht!! All Copyrights by P.-A. Lernfeld 12 Prothetik 02 Kronen + Brücken Zahnersatz kann in 3 Gruppen eingeteilt werden: 1. Festsitzender Zahnersatz 2. herausnehmbarer Zahnersatz 3. kombinierter festsitzend-herausnehmbarer Zahnersatz

Mehr

Abrechnung von Total- und Teilprothetik Worauf kommt es an, was sind die Knackpunkte? Teil 2

Abrechnung von Total- und Teilprothetik Worauf kommt es an, was sind die Knackpunkte? Teil 2 Dezember 2012 12 695 Abrechnung von Total- und Teilprothetik Worauf kommt es an, was sind die Knackpunkte? Teil 2 Andrea Räuber, Manuela Hackenberg Totalprothetik Durch die totale Prothese wird die Kaufähigkeit

Mehr

001 0 Modell Modell 6,23 5, Modell bei Implantatversorgung Modell bei Implantatversorgung 6,23 5,92

001 0 Modell Modell 6,23 5, Modell bei Implantatversorgung Modell bei Implantatversorgung 6,23 5,92 BEL-Leistungs-Nr. Bezeichnung Kurzbezeichnung Fremdlabor Preis Eigenlabor Preis 001 0 Modell Modell 6,23 5,92 001 8 Modell bei Modell bei 6,23 5,92 002 2 002 3 002 4 005 1 005 2 005 3 005 5 Weitere Maßnahmen

Mehr

Zum Inhalt und Gebrauch dieses Lehrbuchs

Zum Inhalt und Gebrauch dieses Lehrbuchs 4 Zum Inhalt und Gebrauch dieses Lehrbuchs Zum Inhalt und Gebrauch dieses Lehrbuchs Lernfelder für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte und Inhaltsverzeichnis des Lehrbuchs Lern- Seite

Mehr

Stichwortverzeichnis G. Kieferorthopädische Leistungen

Stichwortverzeichnis G. Kieferorthopädische Leistungen Stichwortverzeichnis. Kieferorthopädische Leistungen Seiten A Abformung, Bissnahme (6220).......................................................... 42 Analyse v. Kfo-Modellen, Anwendung v. Methoden (6010).....................................

Mehr

ADVANCED TISSUE-MANAGEMENT

ADVANCED TISSUE-MANAGEMENT ADVANCED TISSUE-MANAGEMENT The easy way to aesthetics. GOZ 2012: Abrechnungsempfehlung Stand: Oktober 2013 Vorwort Im Rahmen der GOZ Novellierung haben sich auch die Abrechnungsmodalitäten für Materialien

Mehr

Auch für zahntechnische Leistungen gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit.

Auch für zahntechnische Leistungen gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gem. 91 Abs. 6 SGB V in der Besetzung für die vertragszahnärztliche Versorgung für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche

Mehr

Home Impressum Kontakt

Home Impressum Kontakt Page 1 of 5 Home Impressum Kontakt ZA-GOZette GOZette Nr. 02/2010 vom Chancen nutzen clever abrechnen Die Themen: Editorial des ZA-Vorstands Editorial des ZA- Vorstands Tipp Nr. 1 Wurzelbehandlung - Kassenleistung

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskostenversicherung

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskostenversicherung Allianz Private Krankenversicherungs-AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskostenversicherung Teil II - Tarif mit Tarifbedingungen Tarif ZahnPlus - Kurzbezeichnung ZP01 - Zusatzversicherung

Mehr

B. Befunde und zugeordnete Regelversorgungen (Beträge gültig ab dem 1. Januar 2015)

B. Befunde und zugeordnete Regelversorgungen (Beträge gültig ab dem 1. Januar 2015) B. Befunde und zugeordnete Regelversorgungen (Beträge gültig ab dem 1. Januar 2015) Zahnärztliche Zahntechnische Beträge für hüsse 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender

Mehr

Seit 20 Jahren Ihr Profi für zahnärztliche Abrechnung

Seit 20 Jahren Ihr Profi für zahnärztliche Abrechnung Seit 0 Jahren Ihr Profi für zahnärztliche Abrechnung Zahnärztekammer Baden-Württemberg Zahnärztekammer Freiburg Forestadent Dentalline TOP-Lingualtechnik Ormco 3 M Unitek Computer Konkret Charly Solutio

Mehr

Festzuschüsse Beispiele und vergleichende Berechnungen. 14. März 2005

Festzuschüsse Beispiele und vergleichende Berechnungen. 14. März 2005 Festzuschüsse 2005 Beispiele und vergleichende Berechnungen 14. März 2005 Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Universitätsstr. 73, 50931 Köln Grundsätzliche Anmerkungen zu den Berechnungen Bei

Mehr

Befunde. Festzuschüsse in EURO. Ohne Bonus. doppelter. Mit Bonus 20 % 30 % FZSch. 1. Erhaltungswürdiger Zahn

Befunde. Festzuschüsse in EURO. Ohne Bonus. doppelter. Mit Bonus 20 % 30 % FZSch. 1. Erhaltungswürdiger Zahn Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2009 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V - ohne Fortschreibung des zahnärztlichen Honorars - Befunde Mit 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1

Mehr

FESTZUSCHÜSSE: BEFUNDKLASSEN

FESTZUSCHÜSSE: BEFUNDKLASSEN FESTZUSCHÜSSE: BEFUNDKLASSEN 1. Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone 2. Zahnbegrenzte Lücke mit höchstens vier fehlenden Zähnen 3. Zahnbegrenzte Lücke mit mehr als vier

Mehr

Konservierende Leistungen

Konservierende Leistungen Konservierende Leistungen (GOZ-Pos. 2000-2440) Fissurenversiegelung, GOZ-Pos. 2000 Remineralisierung von Zahnschmelz mit neuen Methoden, GOZ-Pos. 2010 Aufbaufüllungen bei Inlays, GOZ-Pos. 2180 Stiftverankerung,

Mehr

Hinweise zur Neufassung der Festzuschussrichtlinien in der Befundgruppe 6

Hinweise zur Neufassung der Festzuschussrichtlinien in der Befundgruppe 6 Hinweise zur Neufassung der Festzuschussrichtlinien in der Befundgruppe 6 Änderungen der Festzuschuss-Richtlinien Durch Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17.11.2006 sind die Festzuschuss-Richtlinien

Mehr

Beschluss. Vom 3. Dezember 2015

Beschluss. Vom 3. Dezember 2015 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der huss-richtlinie: Anpassung der Beträge nach 57 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 2 Satz 5 und 6 in den Abstaffelungen nach 55 Absatz 1 Satz 2,

Mehr

KOMMENTIERUNG DER PKV ZUR GEBÜHRENORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE (GOZ) Kommentierung praxisrelevanter Analognummern Stand: 27. Oktober 2016

KOMMENTIERUNG DER PKV ZUR GEBÜHRENORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE (GOZ) Kommentierung praxisrelevanter Analognummern Stand: 27. Oktober 2016 KOMMENTIERUNG DER PKV ZUR GEBÜHRENORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE (GOZ) Kommentierung praxisrelevanter Analognummern VORWORT Eine wesentliche Änderung in der neuen GOZ 2012 war der Wegfall der Stichtagsregelung

Mehr

Berechnungsmöglichkeiten für Endo Behandlungen bei GKV Patienten

Berechnungsmöglichkeiten für Endo Behandlungen bei GKV Patienten Berechnungsmöglichkeiten für Endo Behandlungen bei GKV Patienten ZÄK Berlin GOZ Referat Bei der endodontischen Behandlung von gesetzlich Versicherten sind nach den Richtlinien für die vertragszahnärztliche

Mehr

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V. ab 01.01.2015

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V. ab 01.01.2015 Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2015 Berechnungsgrundlagen: ZE-Punktwert: 0,8358 Zahntechnik-Preise ab 01.01.2015 Befunde Mit 1. Erhaltungswürdiger

Mehr

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2012

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2012 Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2012 Berechnungsgrundlagen: ZE-Punktwert: 0,7771 ab 01.01.2012 Zahntechnik-Preisfortschreibung: + 1,98

Mehr

Befunde und Festzuschüsse. Befunde und Festzuschüsse mit zugeordneten Regelversorgungen

Befunde und Festzuschüsse. Befunde und Festzuschüsse mit zugeordneten Regelversorgungen Befunde und Festzuschüsse Befunde und Festzuschüsse mit zugeordneten Regelversorgungen 16 1 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weit - gehender Zerstörung der klinischen Krone oder

Mehr

B. Voraussetzungen für Leistungsansprüche der Versicherten im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung

B. Voraussetzungen für Leistungsansprüche der Versicherten im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen in der Fassung vom

Mehr

Preisliste der BEL-KFO Leistungen

Preisliste der BEL-KFO Leistungen 0010 Modell 5,43 0018 Modell bei Implantatversorgung 5,47 0021 Doublieren 11,51 0022 Platzhalter einfügen 11,56 0023 Verwendung von Kunststoff 11,56 0024 Galvanisieren 11,56 0030 Set-up 5,04 0051 Sägemodell

Mehr

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen (Zahnersatz-Richtlinie) vom 8. Dezember

Mehr

BEMA. GOÄ für GKV. GOÄ für Privatbehandlung. Kurzverzeichnis

BEMA. GOÄ für GKV. GOÄ für Privatbehandlung. Kurzverzeichnis BEMA GOÄ für GKV GOZ GOÄ für Privatbehandlung Kurzverzeichnis BEMA Geb.-Nr. Abk. Allgemeine Leistungen Punktzahl Ä1 Ber Beratung, auch fernmündlich 9 01 U Eingehende Untersuchung 18 01 K Kieferorthopädische

Mehr

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V für die Bundespolizei ab 01.07.2014

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V für die Bundespolizei ab 01.07.2014 Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V für die Bundespolizei ab 01.07.2014 Berechnungsgrundlagen: ZE-Punktwert: 0,8969 Bundesmittelpreise Zahntechnik

Mehr

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Schnellübersicht

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Schnellübersicht Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Schnellübersicht BEMA - GOZ - GOÄ - BEL II und Festzuschüsse Stand: 1. April 2016 Teil 1 Kons./Chirurgie Bema-

Mehr

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinie

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinie Vom 1. März 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Mehr