Reglement für die Personalkommission des Universitätsspitals Basel (USB)

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1 Reglement für die Personalkommission des Universitätsspitals Basel (USB) Das Reglement wurde von der Spitalleitung des USB anlässlich der Sitzung vom 16. Juli 2015 verabschiedet und wird per in Kraft gesetzt.

2 Inhalt 1. Zweck 2 2. Aufgaben 2 3. Zusammensetzung und Konstitution 2 4. Arbeitsweise 2 5. Ressourcen 3 6. Zusammenarbeit mit der Spitalleitung und der HR-Fachorganisation 3 7. Wahlverfahren und Amtsdauer 3 8. Inkraftsetzung 4 Seite 1 von 4

3 1. Zweck 1. Die Personalkommission (Peko) vertritt im Rahmen der betrieblichen Sozialpartnerschaft die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber der Spitalleitung. 2. Die Peko setzt sich ein für zeitgemässe und attraktive Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden. 3. Die Peko fördert das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitarbeitenden und der Spitalleitung und leistet einen Beitrag zur Entwicklung einer positiven Betriebskultur. 2. Aufgaben 1. Die Peko nimmt Stellung zu wichtigen Vorhaben, die ihr von der Spitalleitung oder von den HR- Verantwortlichen unterbreitet werden, und reicht selbst Vorschläge und Anträge ein. Die spitalweit personalrelevanten Reglemente werden der Peko vor Erlass zur Stellungnahme unterbreitet. 2. Die Peko wird gemäss GAV in folgenden Fällen einbezogen: Im Rahmen der jährlichen Lohnentwicklung bezüglich der vorgesehenen Lohnanpassungen (GAV Ziff resp. 3.6) Bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich Auslegung und Vollzug des GAV (GAV Ziff. 3.4) Bei Massnahmen zur Vermeidung von Entlassungen oder zur Milderung von Härten bei Entlassungen (Sozialplan, GAV Ziff. 4.3) 3. Die Peko befasst sich mit sämtlichen betrieblichen Themen, die das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des USB betreffen. Dies sind insbesondere: Arbeitszeit Vergütung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Zusammenarbeit und Konfliktmanagement Fort- und Weiterbildung Werte und Führungsgrundsätze Bei wichtigen Geschäften wird die Form der Mitwirkung rechtzeitig geklärt. 4. Die Peko wählt die betriebliche Arbeitnehmervertretung der Vorsorgekommission USB der Pensionskasse Basel-Stadt. 5. Die Peko behandelt Anliegen von Mitarbeitenden, welche ihr zugetragen werden. 6. Die Mitglieder der Peko pflegen den aktiven Austausch mit Personen ihrer Berufsgruppe. 3. Zusammensetzung und Konstitution 1. Die Peko besteht aus 10 Mitgliedern. Die Verteilung der Sitze erfolgt nach Berufsgruppen (Wahlkreise) wie folgt: Ärztinnen, Ärzte und übrige Akademiker/innen (v.a. der Naturwissenschaften) 3 Sitze Pflege 3 Sitze Medizinisch-Technische und Medizinisch-Therapeutische Berufsgruppe (MTT) Verwaltung Medizinisch administratives Personal Ökonomie/Hausdienst/Hotellerie 2. Die Peko konstituiert sich selbst. Sie wählt aus ihrer Mitte die Präsidentin bzw. den Präsidenten und eine oder zwei Vize- oder Co-Präsidentinnen bzw. einen oder zwei Vize- oder Co-Präsidenten. 4. Arbeitsweise 1. Die Peko trifft sich je nach Bedarf, jedoch mindestens sechsmal pro Jahr. Sie ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Peko beschliesst mit einfachem Mehr. Die Themen und die Beschlüsse werden protokolliert. Seite 2 von 4

4 2. Die Peko kann zur Behandlung bestimmter Themen Arbeitsgruppen bilden und bei Bedarf weitere interne und/oder externe Personen beiziehen. 3. Die Peko informiert die Mitarbeitenden des USB zeit- und sachgerecht über ihre Aktivitäten. Dies erfolgt über die USB-internen Medien und/oder über Mitarbeiterveranstaltungen. 4. Anliegen der Mitarbeitenden im Sinne von Ziff werden vertraulich behandelt. Allfällige Massnahmen der Peko setzen das Einverständnis der Ratsuchenden voraus. 5. Ressourcen 1. Die Spitalleitung unterstützt die Peko bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Sie stellt ihr die hierzu erforderlichen Ressourcen zur Verfügung. 2. Dies umfasst: Die Gewährung der erforderlichen Zeit für die Mitglieder der Peko im Umfang von bis zu 100 Stunden für die einzelnen Mitglieder und von je 250 Stunden für das Präsidium und das Vizebzw. Co-Präsidium. Diese Stunden gelten als Arbeitszeit. Die erforderlichen Räumlichkeiten für Sitzungen und Besprechungen. Ein Budget in der Höhe von CHF pro Jahr für Auslagen, wie z.b. Publikationen, den Beizug von Fachexperten, allfällige Miete externer Räume, Fort- und Weiterbildungen. Allfällige, diesen Budgetbetrag übersteigende Aufwendungen sind im Voraus von der HR- Leiterin bzw. vom HR- Leiter zu genehmigen. 3. Das Präsidium der Peko gibt der Leitung HR jeweils zum Jahresende Rechenschaft über den Zeitaufwand ihrer Mitglieder und die veranlassten Kosten. 6. Zusammenarbeit mit der Spitalleitung und der HR-Fachorganisation 1. Zweimal jährlich informieren der Spitaldirektor bzw. die Spitaldirektorin und der Leiter bzw. die Leiterin HR die Peko über den Geschäftsgang und dessen Auswirkung auf die Beschäftigten. 2. Einmal im Jahr findet ein Treffen zum Austausch von personalrelevanten Angelegenheiten zwischen der Personalkommission und den Mitgliedern der HR-Leitungskonferenz statt. 3. Für den Austausch über die aktuellen personalrelevanten Geschäfte treffen sich das Präsidium und Vize- bzw. Co-Präsidium der Peko mit der Leiterin bzw. dem Leiter HR und einer Vertretung der dezentralen HR-Leitungen alle zwei Monate. Zu diesen Besprechungen können weitere Personen beigezogen werden. 4. Zur Behandlung von Angelegenheiten eines einzelnen Bereichs bzw. Ressorts wird die jeweils zuständige HR-Leitung einbezogen. 5. Die Leiterin bzw. der Leiter HR stellt der Peko HR-Kennzahlen gemäss definiertem Zeitplan zur Verfügung. 7. Wahlverfahren und Amtsdauer 1. Aktives und passives Wahlrecht haben alle Mitarbeitenden des USB, die nicht der Spitalleitung angehören und seit mindestens einem Jahr am USB angestellt sind (inkl. Drittmittelangestellte). 2. Der Leiter bzw. die Leiterin HR setzt in Absprache mit der Peko für die Organisation und Durchführung der Wahlen einen Wahlausschuss ein. 3. Jede und jeder Mitarbeitende mit passivem Wahlrecht kann ihre bzw. seine Kandidatur bis spätestens 1 Monat vor Wahlbeginn einreichen. Zur Kandidatur gehören Name/Vorname, Alter, Berufsgruppe, Arbeitsort, Datum des Arbeitseintritts sowie eine kurze schriftliche Begründung zur Kandidatur mit Foto und Unterschrift. Verspätet eingegangene Kandidaturen sind ungültig. 4. Die Liste der Kandidierenden wird nach Wahlkreis gegliedert und in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt den Wahlberechtigten mit den Wahlzetteln zugestellt. Seite 3 von 4

5 5. Werden für eine Wahl nicht mehr Personen zur Wahl vorgeschlagen als Sitze vorhanden sind, kann der Wahlausschuss die Kandidierenden als gewählt erklären. 6. Die Wahlzettel werden per Post an die private Adresse zugestellt. Die Stimmabgabe hat auf diesen Wahlzetteln zu erfolgen. Die Wahlberechtigten haben mindestens 4 Wochen Zeit zur Stimmabgabe. 7. Die Wahlberechtigten können nur so viele Stimmen abgeben, wie für ihren Wahlkreis vorgesehen sind. Für jede kandidierende Person kann nur eine Stimme abgeben werden. Stimmen, die auf Nichtkandidierende entfallen, sind ungültig. 8. Der Wahlzettel ist in die bereit gestellten Urnen zu legen oder in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens am letzten Wahltag dem Wahlausschuss zuzustellen. Später eingehende Wahlzettel bleiben unberücksichtigt. Die Umschläge dürfen erst bei der Auszählung der Stimmen durch den Wahlausschuss geöffnet werden. 9. Als gewählt gelten die Kandidierenden, die in einem Wahlkreis am meisten Stimmen erhalten haben. Bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los. 10. Die Resultate der Wahl werden publiziert. 11. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Mitglied während einer Wahlperiode aus, rückt diejenige Person für den Rest der Wahlperiode nach, die bei der letzten Wahl im entsprechenden Wahlkreis unter den Nichtgewählten die meisten Stimmen erhalten hat. 8. Inkraftsetzung Das Reglement wurde von der Spitalleitung des USB anlässlich der Sitzung vom 16. Juli 2015 verabschiedet und wird per in Kraft gesetzt. Für die Spitalleitung: Dr. med. Werner Kübler, MBA Burkhard Frey Direktor Universitätsspital Basel Leiter Generalsekretariat Datum: Seite 4 von 4

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