Vll. Abschnitt: Stellenplanung des Verkündigungsdienstes Folien 37-49, Kriterien zur Stellenberechnühg, Brutto- und Nettostellenplan
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- Ruth Fleischer
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1 Einqanqs-Nr. t A / (wird vom Landeskirchenamt ausgefüllt) - Vll. Abschnitt: Stellenplanung des Verkündigungsdienstes - Bitte unbedingt ausfüllen! Absender (Name und Anschrift): KMD Klaus Rilke / Kreiskantor Görkwitzer Unterweg Schleiz Stellungnahme von (Körperschaft, Gremium, Organ): Kantorenkonvent Kirchenkreis Schleiz Vll. Abschnitt: Stellenplanung des Verkündigungsdienstes Folien 37-49, Kriterien zur Stellenberechnühg, Brutto- und Nettostellenplan l, Stellungnahme zum Inhalt ln diesem Teil können Sie sich zu den Inhalten und einzelnen Elementen sowie Mechanismen des Themas äußern und Anderunqs- oder Erqänzunqsvorschläqe eintra Das geplante neue Finanzsystem der EKM ist in Teilen,die den Verkündigungsdienst betreffen für den Konvent der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker des Kirchenkreises Schleiz aus folgenden Gründen nicht tragbar. In unserer,von kleinen Gemeinden und Städten geprägten Region,könnten Mitarbeiterstellen nur gehalten werden,wenn sich viele Gemeinden an der Finanzierung beteiligen.dieses wäre nur denkbar,wenn deridie Mitarbeitende in all diesen beteiligten Gemeinden dienstlich präsent wäre.eine Regionalisierung ist im Bereich der Kirchenmusik aber nicht in dem Maße voranzutreiben wie in anderen Bereichen,z.B. der Gemeindepädagogik oder im Pfarramt. Kirchenmusikalische Arbeit,wie z.b. Chor-und lnstrumentalproben finden am Abend statt und setzen ein hohes Maß an Kontinuität voraus. Orgeldienste zu Gottesdiensten,Kasualien und Konzerte können nur in einer bestimmten Anzahl erfolgen. Somit wäre ein,,bedienen" aller beteiligten Gemeinden qualitativ und quantitativ nicht durchführbar. Das geplante Modell würde zum Abbau von 00%-Stellen oder aber zur Zerstückelung u nserer Arbeit (,,G ießkannenprinzip") fü hren. Wenn aus genannten Gründen eine Finanzierung durch die Gemeinden nicht realisierbar wäre,könnte nur der Kirchenkreis die Mitarbeiterstellen subventionieren. Da die Einnahmen des Kirchenkreises aus Umlagen der EKM für die Vielzahl der Aufgaben nicht ausreichend wären,würde es zwangsläufig zu einer Reduzierung oder Abminderunq der Kirchenmusikerstellen kommen.
2 (wird vom La ausgefüllt). v u. Ab s c h n,.i'.: HtlffiHffiili'[' liäuj'il;"älä, i s s o i e n ste s. Nach dem geplanten neuen Finanzsystem werden sich kleinere Gemeinden finanziell überfordert sehen,sich an einer Mitfinanzierung von Kirchenmusikerstellen zu beteiligen.die kirchenmusikalische Arbeit würde als wichtiger Teil des Gemeindelebens und Gemeindeaufbaus reduziert werden und teilweise entfallen. Kirchen musikerinnen und Kirchenmusiker des Kirchen kreises Schleiz i.a. KMD Klaus Rilke lb p,/4 2. z. Hinweise Hrnwerse zu übergangs- ubergangs- und Häftefa Hartefarrregelungen In diesem Teil können Sie Vorschläge zu evtl, notwendigen Übergangs- und Härtefallreqelunqen e
3 Eingangs-Nr.: A2 - I. Abschnitt: Ziele und Grobstruktur des Finanzsystems - Absender: Pfr. Martin Krautwurst, Schulstraße 8, 9944 Magdala Tel.: 072/ Stellungnahme von: Telefonseelsorge Jena/Erfurt/Gera, Kirchenkreis Jena, Pfarramt Magdala I. Abschnitt: Ziele und Grobstruktur des Finanzsystems. Stellungnahme zum Inhalt Als Vertreter des Kirchenkreises Jena gehöre ich zur TelefonSeelsorge Jena und vertrete hier alle Vorstände der Telefonseelsorge in der EKM im ehemaligen Gebiet der Thüringer Landeskirche (TS Jena, TS Gera, TS Erfurt). Die Seelsorge gehört zu den zentralen Hauptaufgaben unserer Kirche. Jesus Christus hat die Seelsorge um und am Nächsten selbst gelebt und gepredigt. Die TelefonSeelsorge versucht (seit 54 Jahren in Deutschland) dem Auftrag zur Nächstenliebe als niedrigschwelliges Angebot im Dienst der Kirche, gerecht zu werden Die TelefonSeelsorge ist eine bundesweite Organisation und derzeit flächendeckend in Deutschland vertreten. Rund umfassend ausgebildete ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit vielseitigen Lebens- und Berufskompetenzen stehen Ratsuchenden in 05 TelefonSeelsorgestellen vor Ort zur Seite, darunter drei (Jena, Erfurt, Gera) im Freistaat Thüringen. Träger der Telefon-Seelsorge sind vorwiegend die beiden christlichen Kirchen in Deutschland, die Evangelische Kirche und die Katholische Kirche. Seit 997 besteht die Partnerschaft zwischen der TelefonSeelsorge in Deutschland und der Deutschen Telekom AG. Die Deutsche Telekom trägt sämtliche Gebühren für die unter den beiden Sonder- Rufnummern geführten Telefongespräche. Die TelefonSeelsorge ist Mitglied im Internationalen Verband für TelefonSeelsorge IFOTES mit Sitz in Genf. Die TelefonSeelsorge ist ein Angebot für alle die auf der Suche nach Hilfe sind. Kein Anrufer wird nach seinem Namen oder gar Konfession gefragt, der Anruf bleibt anonym. Somit wird gewährleistet, dass die Sorgen und Probleme der Hilfesuchenden vertraulich behandelt werden - alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Die Erreichbarkeit besteht rund um die Uhr. Die TelefonSeelsorgestellen sind Tag und Nacht erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen, bundesweit. Ob alt oder jung, ob Berufstätiger, Hausfrau, Auszubildende oder Rentner, ob evangelisch, katholisch, Angehörige einer anderen Glaubensgemeinschaft oder ohne Kirchenzugehörigkeit die TelefonSeelsorge ist für jeden da. Die TelefonSeelsorge ist offen für alle Problembereiche, für alle Anrufenden in ihrer jeweiligen Situation. Auf die Anrufenden wird weder konfessioneller noch politischer oder ideologischer Druck ausgeübt.
4 Eingangs-Nr.: A2 - I. Abschnitt: Ziele und Grobstruktur des Finanzsystems - Die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TelefonSeelsorge sind sorgfältig ausgewählt, mindestens ein Jahr lang ausgebildet und werden durch regelmäßige Supervision begleitet. Für die Ratsuchenden entstehen keine Kosten. Die anfallenden Gesprächsgebühren übernimmt die Deutsche Telekom AG als Partner der TelefonSeelsorge. In der Vergangenheit wurden die TelefonSeelsorgestellen in Jena, Erfurt und Gera neben anderen finanziellen Unterstützern durch die katholische Kirche, Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Stiftungen und Privatspenden mit einem Hauptanteil durch die Evangelische Landeskirche finanziert. In Erfurt gab es zu der bereits bestehenden maßgeblichen Finanzierung durch die Kirchenkreise der ehemaligen Kirchenprovinz Sachsen und dem Bistum Erfurt einen geringeren Beitrag von ca. 5 Tausend Euro pro Jahr. In Jena und Gera geschah die zentrale Finanzierung durch die Landeskirche mit einem erheblich hören Beitrag in Höhe von 40 bis 50 Tausend Euro jährlich, da die bisherige Unterstützung durch die einzelnen Kirchenkreise nur sehr gering, meistens gar nicht erfolgte. Mit dem neuen Finanzsystem der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland soll die zentrale Förderung - trotz der steigenden Kosten für die einzelnen TelefonSeelsorgestellen - künftig wegfallen und auf die Kirchenkreise übertragen werden. Da diese Förderung durch die Kirchenkreise auf Freiwilligenbasis erfolgen soll, sehen wir als Verantwortliche in den Vorständen höchste Gefahr, dass die laufenden Kosten nicht mehr abgedeckt werden können. Es besteht derzeit keine Planungssicherheit! Die Kosten beziehen sich allein auf die notwendige Unterhaltung der Diensträume, die Verwaltungskosten, die Planung, Organisation und Durchführung der Arbeit vor Ort und die Schulung, Weiterbildung und Supervision der Ehrenamtlichen. Hier haben die einzelnen Stellen Verbindlichkeiten zu erfüllen! In ihrer Sitzung vom 2. September 200 kamen die Vorstände der TelefonSeelsorge in Jena, Erfurt und Gera überein, dass die 2 Kirchenkreise der ehemaligen Thüringer Landeskirche - trotz der bereits erfolgten Einsparvorhaben - die TelefonSeelsorgestellen mit jeweils 4000 Euro pro Kirchenkreis jährlich die Arbeit unterstützen müssten. Ohne diese finanzielle Beteiligung droht die TelefonSeelsorge im Freistaat Thüringen zusammenzubrechen. Kann die Arbeit der TelefonSeelsorge in Jena, Erfurt oder Gera aus Kostengründen nicht mehr durchgeführt werden, wird die Rufnummer im Gebiet des Freistaates Thüringen künftig nicht mehr erreichbar sein. Es droht ein weißer Fleck in der Landkarte der bundesdeutschen TelefonSeelsorge. Daher erfolgt hiermit unsere Bitte im Stellungnahmeverfahren zum Finanzsystem der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland neu zu überdenken, ob die dezentrale Finanzierung durch die einzelnen Kirchenkreise realistisch ist und wie diese real umgesetzt und durchgeführt werden kann, um das notwendige Angebot der TelefonSeelsorge in Thüringen nicht zu gefährden und Planungssicherheit zu gewähren. Im Namen und im Auftrag der Vorstände, Pfarrer Martin Krautwurst 2
5 Eingangs-Nr.: A 3- - IV. Abschnitt: Finanzierung der Kirchengemeinden - Bitte unbedingt ausfüllen!! Absender (Name und Anschrift): Michel Debus, OT Triebes, Zeulenrodaer Str. 3, Zeulenroda- Triebes Stellungnahme von (Körperschaft, Gremium, Organ): Gemeindekirchenrat der Kirchgemeinde Triebes IV. Abschnitt: Finanzierung der Kirchengemeinden Folien 25-29, Berechnung der Gemeindeanteils für weitere Aufgaben und für den Verkündigungsdienst, Mitfinanzierung des Verkündigungsdienstes und der Verwaltung, Strukturfonds. Stellungnahme zum Inhalt Folie 28: Reduzierung des Kirchgemeindeanteils Der GKR hat in seiner Sitzung vom sich mit dem Finanzierungsgesetz beschäftigt und regt eine Diskussion über die Prozentsätze an. Eine Abstufung der Prozentsätze nach GGL kann der GKR nicht nachvollziehen. Es widerspricht dem Gerechtigkeitsgrundsatz. Das Ziel der Fusion kleinerer Kirchgemeinden kann auch auf diesem Weg nicht erreicht werden. Durch finanziellen Druck eine Fusion von Kirchgemeinden herbeizuführen, widerspricht auch dem christlichen Ethos nach dem eine Kirche sich in ihrem Verhalten auszurichten hat. Dass durch die kleinen Kirchgemeinden ein höherer Verwaltungsaufwand entsteht stimmt nur bedingt. Viele kleine Kirchgemeinden haben aufgrund ihrer geringen Größe gut funktionierende Kirchrechnungen. Eine Vergrößerung würde nur Verwaltungsaufwand neu schaffen der zur Zeit ehrenamtlich geleistet wird. Wir schlagen einen einheitlichen Prozentsatz für alle Kirchgemeinden vor in Höhe von 85%. Der Strukturfond muss nicht die Größe haben die im Konzept vorgesehen ist. Für die vorgesehen Aufgaben des Lastenausgleiches reichen 5 %, da ja durch die höhere Zuweisung an die Gemeinden auch diese Aufgabe geringer wird. Man muss ja nicht ein Problem schaffen um es durch einen Fond wieder zu lösen. Weiterhin sollte der Strukturfond lediglich für die Stellen im Verkündigungsdienst für die Gemeinden eingesetzt werden, denn die Gelder die die Gemeinden dafür bekommen haben fließen ja dort hinein.
6 Eingangs-Nr.: A 3- - IV. Abschnitt: Finanzierung der Kirchengemeinden - 2. Hinweise zu Übergangs- und Härtefallregelungen In diesem Teil können Sie Vorschläge zu evtl. notwendigen Übergangs- und Härtefallregelungen eintragen. Die Stellen des technischen Dienstes der ehemaligen ELKTh müssen sukzessive auf die Gemeinden die sie betreffen umgelegt werden. Der Strukturfond sollte nur für max. zwei Jahre eine Finanzierung anteilig bestreiten um dann für seine eigentlichen Aufgaben eingesetzt zu werden. 2
7 - V. Abschnitt: Baulastfonds - Eingangs-Nr.: A3-2 Bitte unbedingt ausfüllen!! Absender (Name und Anschrift): Michel Debus, OT Triebes, Zeulenrodaer Str. 3, Zeulenroda-Triebes Stellungnahme von (Körperschaft, Gremium, Organ): Gemeindekirchenrat der Kirchgemeinde Triebes V. Abschnitt: Baulastfonds Folien Stellungnahme zum Inhalt Höhe des Baulastfonds Der GKR hat in seiner Sitzung vom sich mit dem Finanzierungsgesetz beschäftigt und regt eine Diskussion über die Höhe des Baulastfonds an. Wie in den Berechnungen ersichtlich gibt es beim Baulastfond erhebliche regionale Unterschiede. Z.B. wäre der Baulastfond der Sup. Greiz nur ein Zehntel des Baulastfonds vom Kirchkreis Egeln. Die derzeitige Ausgestaltung des Baulastfonds widerspricht dem Gerechtigkeitsgrundsatz. Es wird immer Unterschiede geben aber die Aufgabe der Kirche ist es dahingehend Ausgleichend einzuwirken. Vorschlagen kann man zweierlei:. Eine Aufstockung des Betrages für jede Kirche von 500 auf 2500 und/oder 2. Die Einrichtung eines Baulastfonds auf Probsteiebene. 2. Hinweise zu Übergangs- und Härtefallregelungen In diesem Teil können Sie Vorschläge zu evtl. notwendigen Übergangs- und Härtefallregelungen eintragen.
8 Eingangs-Nr.: A4 - VII. Abschnitt: Stellenplanung des Verkündigungsdienstes - Bitte unbedingt ausfüllen!! Absender (Name und Anschrift): Berufsverband der Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen z.hd. Jochen Reinke, Stendaler Straße 4, Loitsche, Tel /27677 und Peter Herrfurth, Kirchplatz, 3967 Niederndodeleben, Tel /63042 Stellungnahme von (Körperschaft, Gremium, Organ): Berufsverband der Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen Regionalgruppe EKM VII. Abschnitt: Stellenplanung des Verkündigungsdienstes Folien 37-49, Kriterien zur Stellenberechnung, Brutto- und Nettostellenplan. Stellungnahme zum Inhalt (Folie 45) Der Berufsverband der ordinierten Gemeindepädagogen sieht in der vorgesehenen Quotierung: Mindestens 60% müssen und höchstens 70 % der Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst dürfen ordiniert sein. die Gefahr, dass es in den Kirchenkreisen einen Rückgang der Stellen für ordinierte Gemeindepädagogen im gesamten Bereich der Landeskirche geben wird. Diese Stellen wurden im Bereich der EKKPS dem weiteren Verkündigungsdienst (/3 der VBE) zugerechnet. Was sachlich auch folgerichtig war. Nach der neuen Regelung teilen sich die ordinierten Gemeindepädagogen den Nettostellenplan nun mit den Pfarrstellen, auch wenn sie beispielsweise Referentenstellen inne haben oder ausschließlich in der Jugendarbeit tätig sind. Aufgrund der insgesamt weniger werdenden Stellen, werden bei den Kirchenkreisstellenplänen vorrangig die Pfarrstellen Beachtung finden. Wir schlagen vor: Mindestens 60% müssen und höchstens 70 % der Stellen im Verkündigungsdienst dürfen Pfarrstellen sein. Damit wird dem Anliegen des Entwurfes in vollem Umfang entsprochen, neben dem Pfarrdienst einen definierten Stellenumfang für gemeindepädagogische, diakonische, soziale und kirchenmusikalische Aufgaben im Kirchenkreis festzuschreiben. Alternativ müsste eine Quote von ordinierten GP- und Pfarrstellen festgelegt werden.
9 Eingangs-Nr.: A5 - II. Abschnitt: Finanzierung des Verkündigungsdienstes - Bitte unbedingt ausfüllen!! Absender (Name und Anschrift): Heidrun Scholz,(heidi_scholz@gmx.net) Heiko Niebergall-Aßmann (h.niebergall@gmx.de) Stellungnahme von (Körperschaft, Gremium, Organ): MAV Kirchenkreis Weimar II. Abschnitt: Finanzierung des Verkündigungsdienstes Folien 9-24, insbesondere Berechnung der Plansummenanteile (Basis-, Zusatz und Gemeindeanteil Verkündigungsdienst), Finanzierung des Religionsunterricht und der Sonderseelsorge, Beteiligung der Kirchengemeinden an der Finanzierung des Verkündigungsdienstes. Stellungnahme zum Inhalt Wenn das Finanzierungsgesetz in der vorliegenden Form beschlossen wird, befürchten wir als MAV, dass trotz vorhandenem Stellenplan, kleinere Kirchgemeinden sich aufgrund ihres Eigenanteils zukünftig Mitarbeiter im Verkündigungsdienst (gemeindepäd. Mitarbeiter und Kirchenmusiker) nicht mehr leisten können. Da die Mitarbeiter im Kirchenkreis angestellt sind, muss eine Veränderung im Finanzierungsanteil der Kirchgemeinden erfolgen. Unser Vorschlag ist, diesen Anteil auf den gesamten Kirchenkreis umzulegen und nicht den einzelnen Kirchgemeinden zur Last zu legen.
10 Eingangs-Nr.: A5 - II. Abschnitt: Finanzierung des Verkündigungsdienstes - 2. Hinweise zu Übergangs- und Härtefallregelungen In diesem Teil können Sie Vorschläge zu evtl. notwendigen Übergangs- und Härtefallregelungen eintragen. 2
11 Eingangs-Nr.: A 6- - VII. Abschnitt: Stellenplanung des Verkündigungsdienstes - Bitte unbedingt ausfüllen!! Absender (Name und Anschrift): Stellungnahme von (Körperschaft, Gremium, Organ): Kreiskirchenrat des Kirchenkreises Merseburg VII. Abschnitt: Stellenplanung des Verkündigungsdienstes Folien 37-49, Kriterien zur Stellenberechnung, Brutto- und Nettostellenplan. Stellungnahme zum Inhalt Insgesamt sind die Kriterien zur Stellenplanung gut nachvollziehbar. Bei einerseits dynamischen Aspekten sind auch stabilisierende Faktoren berücksichtigt. Allerdings kommen dabei gemeindeaufbaufördernde Stimulierungen hier etwas zu mangelhaft vor. Zur Förderung des volkskirchlichen Anteils in diesbezüglich strukturschwachen Gebieten schlagen wir deshalb vor, den hier erhöhten Aufwand für missionarische Arbeit entsprechend mit einzubeziehen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf unsere Ausführungen zu Abschnitt II (Finanzierung des Verkündigungsdienstes), Ziffer. b). Das würde eine zuverlässigere Finanzierung der auf der Tafel 48 zum gemeinsamen Finanzsystem verzeichneten Aktivitäten bedeuten. 2. Hinweise zu Übergangs- und Härtefallregelungen In diesem Teil können Sie Vorschläge zu evtl. notwendigen Übergangs- und Härtefallregelungen eintragen.
12 Eingangs-Nr.: A VI. Abschnitt: Verwaltung der Mittleren Ebene - Bitte unbedingt ausfüllen!! Absender (Name und Anschrift): Stellungnahme von (Körperschaft, Gremium, Organ): Kreiskirchenrat des Kirchenkreises Merseburg VI. Abschnitt: Verwaltung der Mittlere Ebene Folien 32-36, Kreiskirchenämter und BUKASTen und die von ihnen zu erledigenden Aufgaben. Stellungnahme zum Inhalt Zur Finanzierung der Verwaltung der Mittleren Ebene sind bisher noch keine konkreten Angaben bekannt. Deshalb wird vorgeschlagen und beantragt, das Stellungnahmeverfahren zu diesem Punkt nicht unflexibel am zu beenden, sondern, sollte die Veröffentlichung nach dem vorgenommen werden, auf 4 Wochen vom Zeitpunkt der Bekanntgabe der diesbezüglichen Angaben an zu verlängern. Die Stellungnahme zum Arbeitsmaß der einzelnen Mitarbeiter in den Arbeitsbereichen der Kreiskirchenämter ist möglich: In der vorliegenden Tabelle sind sehr anspruchsvolle Zielstellungen zum Arbeitsmaß der einzelnen Mitarbeiter formuliert. Diese zu erreichen, erfordert neben dem vorhandenem hohen Leistungswillen der Belegschaft auch entsprechende verbesserte datentechnische Voraussetzungen (verbesserte kompatible Software). Zum Arbeitsmaß werden zwei Veränderungen vorgeschlagen. a) Die ganz aktuelle Gemeindegliederzahl gewinnt im neuen Finanzsystem eine noch größere Bedeutung als Bemessungsgrundlage für den Verkündigungsdienst und zur Verteilung von Finanzen. Deshalb ist hier eine sehr hohe Präzision Bedingung. Weiterhin müssen wir den Unzulänglichkeiten, die sich aus der Anwendung des aktuellen Meldewesenprogramms ergeben, Rechnung tragen. Deshalb wird hier als Bemessungsgrundlage für das Arbeitsmaß einer VbE eine Gemeindegliederzahl von vorgeschlagen. b) Das Arbeitsmaß für eine VbE in der Kirchenkassenbearbeitung ist in der vorgeschlagenen Aufstellung viel zu pauschalisiert und deshalb stark unrealistisch. Die Einheiten Kirchenkassen und Kirchspielkassen sagen nichts darüber aus, wie umfangreich die abzurechnenden Einheiten sind. Das gleicht sich auch nicht innerhalb der Kirchenkreise aus. Lt. statistischer Erfassung sind die Größen der abzurechnenden Einheiten von Kirchenkreis zu Kirchenkreis sehr verschieden. (vgl. Gemeindeglieder/GKR) Außerdem bestehen KS (KGV) aus unterschiedlich vielen
13 Eingangs-Nr.: A VI. Abschnitt: Verwaltung der Mittleren Ebene - Ursprungskirchengemeinden, die alle ihre Gebäudelast mitgebracht haben und zum großen Teil ihre gewohnten Einzelaktivitäten vor Ort durchführen. Natürlich ist es schwierig, hier ein gerechtes Arbeitsmaß zu finden. Trotzdem muss der gegebenen Situation besser Rechnung getragen werden. Deshalb wird als Kompromiss vorgeschlagen, für dieses Arbeitsmaß als zusätzliche Kennzahl entweder die Gemeindegliederzahl oder die Anzahl Kirchengemeinden im Jahr 993 einzurechnen. 2. Hinweise zu Übergangs- und Härtefallregelungen In diesem Teil können Sie Vorschläge zu evtl. notwendigen Übergangs- und Härtefallregelungen eintragen. 2
14 Eingangs-Nr.: A IV. Abschnitt: Finanzierung der Kirchengemeinden - Bitte unbedingt ausfüllen!! Absender (Name und Anschrift): Stellungnahme von (Körperschaft, Gremium, Organ): Kreiskirchenrat des Kirchenkreises Merseburg IV. Abschnitt: Finanzierung der Kirchengemeinden Folien 25-29, Berechnung der Gemeindeanteils für weitere Aufgaben und für den Verkündigungsdienst, Mitfinanzierung des Verkündigungsdienstes und der Verwaltung, Strukturfonds. Stellungnahme zum Inhalt Die Kirchengemeinden sind die Basis der Organisation einer jeden Landeskirche, so auch der EKM. Um eine starke Basis zu sichern, sind einige, zum Teil dringende Änderungsvorschläge notwendig. a) Dem Gemeindeanteil Verkündigungsdienst i.h.v. 25 % wird so zugestimmt. b) Der Gemeindeanteil für weitere Aufgaben i.h.v. 8,5 % ist zu niedrig angesetzt und lähmt deshalb die kirchliche Arbeit vor Ort. (vgl. Bsp. Kirchenkreis Merseburg, Planjahr 200 -Neues F-System Altes F-System : Einbuße um absolut ca. 7 T, was je Gemeindeglied etwa 2,95 entspricht). Dies kann unmöglich umgehend eingespart werden. Dazu kommen noch Mehrbelastungen für Verkündigungsdienst ( alt: Besoldungs- und Vergütungsanteile) in Höhe von ca. 9 T wegen vorgesehener Neuregelung zur vollen Anrechnung der eigenen Nettoerträge aus Pfarrvermögen ( vgl. II. Abschnitt), was das Defizit auf ca. 80 T erhöht. Deshalb wird vorgeschlagen, den Gemeindeanteil für weitere Aufgaben auf mindestens 9,5 % zu erhöhen. c) Zur Verteilung der Mittel in Kirchengemeindeanteil mit Rechtsanspruch und Strukturfonds ist folgendes auszuführen: Die einzige Verteilungsbasis nach Gemeindegliedern benachteiligt massiv die Kirchengemeinden, die von ihren Altvorderen in kleinen Dörfern riesige Kirchenbauten ererbt haben, die neben einem höheren Instandhaltungsaufwand auch regelmäßig höhere Betriebskosten verursachen. (Problematik: Rübendome ) (vgl. auch Argumentation beim Pfarrland, dessen Größe und Ertrag auch nicht Verdienst der jetzigen Gemeindeglieder ist.) Hier besteht noch Regelungsbedarf. Die prozentual differenzierte Verteilung des Kirchengemeindeanteil mit Rechtsanspruch nach Gemeindegliederzahl der KG (KS; KGV) wird an sich unterstützt. Der vorgeschlagene Prozentschlüssel für die einzelnen Größenkategorien benachteiligt aber nicht nur die kleinen (gewollt), sondern auch massiv die ganz großen KG (KS; KGV).
15 Eingangs-Nr.: A IV. Abschnitt: Finanzierung der Kirchengemeinden - Deshalb wird vorgeschlagen, in der Verteilungstabelle bei 57 % statt bei 50 % zu beginnen und in 7 %-Schritten für die einzelnen Stufen zu steigern. Dadurch würde dann eine KG (KS; KGV) mit über 2000 Gemeindegliedern 85 % erhalten, um die Bildung der größeren Einheiten, die für einen effektiven Verkündigungsdienst Voraussetzung sind, weiterhin wirklich zu fördern. Die daraus folgende Verkleinerung des Strukturfonds wäre erträglich. Somit kann man vermeiden, dass eine größere Anzahl Kirchengemeinden in eine Bittstellerrolle gedrängt wird (Anträge Strukturfonds). Außerdem würde der Verwaltungsaufwand zur Bearbeitung von Anträgen gesenkt und der Kreiskirchenrat nicht noch mehr zu einem Geldverteilungsgremium gemacht. 2. Hinweise zu Übergangs- und Härtefallregelungen In diesem Teil können Sie Vorschläge zu evtl. notwendigen Übergangs- und Härtefallregelungen eintragen. 2
16 Eingangs-Nr.: A6-4 - III. Abschnitt: Finanzierung der Kirchenkreise - Kirchenkreisanteil - Bitte unbedingt ausfüllen!! Absender (Name und Anschrift): Stellungnahme von (Körperschaft, Gremium, Organ): Kreiskirchenrat des Kirchenkreises Merseburg III. Abschnitt: Finanzierung der Kirchenkreise - Kirchenkreisanteil Folien 7 und 8. Stellungnahme zum Inhalt Die Ermittlung des Kirchenkreisanteils auf Basis der Einwohner wird gutgeheißen. 2. Hinweise zu Übergangs- und Härtefallregelungen In diesem Teil können Sie Vorschläge zu evtl. notwendigen Übergangs- und Härtefallregelungen eintragen.
17 Eingangs-Nr.: A II. Abschnitt: Finanzierung des Verkündigungsdienstes - Bitte unbedingt ausfüllen!! Absender (Name und Anschrift): Stellungnahme von (Körperschaft, Gremium, Organ): Kreiskirchenrat des Kirchenkreises Merseburg II. Abschnitt: Finanzierung des Verkündigungsdienstes Folien 9-24, insbesondere Berechnung der Plansummenanteile (Basis-, Zusatz und Gemeindeanteil Verkündigungsdienst), Finanzierung des Religionsunterricht und der Sonderseelsorge, Beteiligung der Kirchengemeinden an der Finanzierung des Verkündigungsdienstes. Stellungnahme zum Inhalt Die Grundstruktur der Finanzierung des Verkündigungsdienstes ist nachvollziehbar, sollte aber in Teilen geändert werden. Änderungsvorschläge: a) Kirchensteuerzuweisung für den Verkündigungsdienst Die Anrechnung der Nettoerträge Pfarrvermögen auf die Kirchensteuerzuweisung für Verkündigungsdienst zu 00 % sollte auf maximal 80 % (vgl. Finanzierung Baulastfonds) geändert werden(=vorschlag), um bei Vorgängen wie z.b. Pachtflächenvergabe, Genehmigung von Aufbauten auf Pfarrland (u.a. Windenergieanlagen...) und ähnlichem, eine Argumentationsbasis gegenüber Kirchengemeinden bei unpopulären Entscheidungen zu haben. ( Wir müssen die Kirchengemeinden mitnehmen.) b) Finanzielle Absicherung des Religionsunterrichts Der Religionsunterricht ist in unserer stark entkirchlichten Gesellschaft eine der wichtigsten Möglichkeiten, Menschen mit dem christlichen Glauben und mit kirchlichen Angeboten bekannt zu machen. Der volkskirchliche Faktor spielt nicht zufällig speziell in unserer Region bei der Stellenplanung kaum eine messbare Rolle. Um so mehr arbeiten wir aktiv daran, über den binnenkirchlichen Raum hinaus Menschen zu erreichen. In diesem Schuljahr unterrichten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchenkreises Merseburg an 34 Schulen in 46 Wochenstunden etwa 2000 Schülerinnen und Schüler. Wir wissen sehr wohl, dass dies vom Gesetz her eine staatliche Aufgabe ist. Wir sehen aber vor allem die Chancen, die sich aus der Präsens kirchlicher Mitarbeiter in staatlichen Schulen ergeben. Unzählige Kontakte sind bereits geknüpft worden. Es finden Schulgottesdienste statt und es wird zu Gottesdiensten der Kirchengemeinden eingeladen. Schulische Projekte werden durch kirchliche Mitarbeiter mitgestaltet und kirchliche Projekte finden unter schulischer Beteiligung statt. Regelmäßig kommen Schulklassen zu Kirchenbesichtigungen und Kirchenraumerkundungen.
18 Eingangs-Nr.: A II. Abschnitt: Finanzierung des Verkündigungsdienstes - Krippenspiele werden in Schulen eingeübt und dann in Kirchengemeinden aufgeführt. Kirchliche Mitarbeiter bieten für Schüler Taize andachten an. Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Zahlreiche Möglichkeiten der Zusammenarbeit bilden mittlerweile eine starke Brücke zwischen Schulen und Kirchengemeinden. Wenn Schülerinnen und Schüler oder sogar Lehrerinnen und Lehrer Kirche entdecken und sich in manchen Fällen auch taufen lassen, dann ist das auch Folge dieser Arbeit, die eine regelmäßige Präsenz in den Schulen bedeutet. Allerdings ist diese Arbeit mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht im Rahmen eines Gestellungsvertrages in der Schule tätig sind, bekommen wir derzeit eine Erstattung von 9,89 / Unterrichtsstunde. Die tatsächlichen Kosten liegen pro Mitarbeiter/in ca. um geschätzte 30,- höher. Bei 7 Unterrichtsstunden sind das pro Schulwoche 2.30,- (ohne volle Berücksichtigung des Vorbereitungsaufwandes). Um diese gerade in unserer entkirchlichten Region so wichtigen Angebote aufrechterhalten und weiterentwickeln zu können, muss (=Vorschlag) der dadurch entstehende zusätzliche Finanzaufwand angemessen erstattet und dauerhaft durch kirchengesetzliche Maßgaben abgesichert werden. 2. Hinweise zu Übergangs- und Härtefallregelungen In diesem Teil können Sie Vorschläge zu evtl. notwendigen Übergangs- und Härtefallregelungen eintragen. 2
19 Eingangs-Nr.: A6-6 - I. Abschnitt: Ziele und Grobstruktur des Finanzsystems - Bitte unbedingt ausfüllen!! Absender (Name und Anschrift): Stellungnahme von (Körperschaft, Gremium, Organ): Kreiskirchenrat des Kirchenkreises Merseburg I. Abschnitt: Ziele und Grobstruktur des Finanzsystems Folien 8 bis und 5. Stellungnahme zum Inhalt Zur Folie 8: Beide Punkte sind konsequent durchzusetzen. Diese Vorgaben müssen auf Dauer miteinander korrespondieren. Zur Folie : Welche Struktur ist gewollt? (vgl. Abschnitt IV Stellungnahmeverfahren)
20 Eingangs-Nr.: A6-6 - I. Abschnitt: Ziele und Grobstruktur des Finanzsystems - 2
Im Anhang finden Sie zu folgenden Elementen des neuen gemeinsamen Finanzsystems weitergehende Erläuterungen:
Erläuterungen Im Anhang finden Sie zu folgenden Elementen des neuen gemeinsamen Finanzsystems weitergehende Erläuterungen: 1. Finanzierung Verkündigungsdienst 2. Finanzierung Kirchengemeinde 3. Strukturfonds
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