Seelsorgefelder - Telefonseelsorge

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1 LS 2015 Drucksache 26 Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode Seelsorgefelder - Telefonseelsorge

2 A BESCHLUSSANTRAG 1. Das Konzept Telefonseelsorge in der Evangelischen Kirche im Rheinland (siehe Anlage) wird beschlossen. 2. Die Finanzierung wird entsprechend der derzeitig gültigen Kriterien über die landeskirchliche Umlage für gesamtkirchliche Aufgaben gewährleistet. Soweit aufgrund der Überlegungen der derzeit tagenden Arbeitsgruppe Gesamtkirchliche Aufgaben Veränderungen an der Finanzierung der gesamtkirchlichen Aufgaben beschlossen werden, finden diese für die Finanzierung der Telefonseelsorge entsprechend Anwendung. Finanziert wird die Mindestausstattung des evangelischen Anteils maximal nach der Quote von Veränderungen müssen von der Landeskirche genehmigt werden. B BESCHLUSSBEGRÜNDUNG Die Arbeitsgruppe Telefonseelsorge hat das Konzept Telefonseelsorge in der Evangelischen Kirche im Rheinland überarbeitet und zur Beschlussfassung vorbereitet. Grundlage war der Beschluss Seelsorgefelder der Landessynode 2012: Beschluss 59, LS 2012: (...) (...) 3. Die Landessynode nimmt die Konzeption zur Gehörlosenseelsorge, Schwerhörigenseelsorge und Telefonseelsorge zur Kenntnis und stimmt dem Ziel zu, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Sie hält eine Umsetzung durch die Kirchenkreise in regionaler Kooperation bis 2014 für geboten. Der Landessynode 2015 soll berichtet werden, inwieweit eine flächendeckende Versorgung sichergestellt ist. Mit Beschluss 6 des Kollegiums vom wurde die Einrichtung einer Projektgruppe beschlossen, die mit der Erarbeitung eines Vorschlages beauftragt wurde, wie der Erhalt des flächendeckenden Angebots der Telefonseelsorge der Evangelischen Kirche im Rheinland sichergestellt werden kann und die regionale Umsetzung möglich ist. 2

3 Der Ständige Innerkirchliche Ausschuss hat am folgenden Beschluss gefasst: Der Ständige Innerkirchliche Ausschuss nimmt das Modell Telefonseelsorge in der Region mit Dank zur Kenntnis. Innerrheinisch wird es als ein stimmiges Modell angesehen. Schwächen werden für die Regionen des Südrheins, Stärken für die Regionen im Nordrhein gesehen. Bezüglich der Zusammenarbeit mit ökumenischen, freien und den katholischen Trägern wäre bezüglich der Rahmenbedingungen eine Weiterarbeit erforderlich. Votum zur Finanzierung: Der Ständige Innerkirchliche Ausschuss stimmt dem Vorschlag der Grundfinanzierung durch die Gesamtkirchliche Umlage zu. (bei einer Gegenstimme beschlossen) Der Ständige Finanzausschuss hat am 14. November 2013 folgenden Beschluss gefasst: Der Finanzausschuss begrüßt die Vorlage der Arbeitsgruppe Telefonseelsorge. Bevor über die Übernahme der Kosten in die Gesetzliche gesamtkirchliche Umlage entschieden werden kann, muss noch eine Gegenüberstellung der bisherigen und der zukünftigen Kosten erarbeitet und vorgelegt werden. (bei 2 Enthaltungen beschlossen) Im Nachgang der Beratungen in beiden Ausschüssen wurde das Konzept von der Projektgruppe überarbeitet und ergänzt. Das Konzept enthält nun eine IST-Stand und MODELL Darstellung, die u. a. eine Gegenüberstellung der bisherigen und der zukünftigen Kosten mit Blick auf den Stellenplan (Ansatz Personalkostenpauschalen 2014) enthält. Neue EKiR Karten, die die IST-Stand und MODELL Darstellung abbilden, wurden erstellt und dem Konzept beigefügt. Das veränderte Konzept berücksichtigt für die Region Südrhein nun zusätzlich eine 0,5 Fachkraftstelle. Exemplarisch wurde für die Modellregion Rhein-Berg eine IST- und SOLL Aufstellung berechnet, die die Herausforderungen eines regional finanzierten Modells verdeutlichen. Das veränderte Konzept wurde dem Ständigen Innerkirchlichen Ausschuss am mit zwei alternativen Beschlussvorschlägen bezüglich der Finanzierung der Telefonseelsorge vorgelegt. 3

4 Vorschlag 1: Die Finanzierung wird über die landeskirchliche Umlage für gesamtkirchliche Aufgaben gewährleistet. Aus der Umlage wird die Mindestausstattung der Telefonseelsorge finanziert (Personalkosten und pauschale Sachkosten). Die Finanzierung des evangelischen Anteils wird maximal nach der Quote von 2015 berechnet. Veränderungen müssen von der Landeskirche genehmigt werden. Vorschlag 2: Die Finanzierung erfolgt durch die Abrechnung der Kosten der Kirchenkreise in einer Region. Aus der Umlage wird die Mindestausstattung der Telefonseelsorge finanziert (Personal- und Sachkosten). Über weitere Leistungen entscheiden die beteiligten Kirchenkreise. Der evangelische Anteil für eine regionale Stelle soll nicht steigen. Der Ständige Innerkirchliche Ausschuss hat am folgenden Beschluss gefasst: (Auszug aus dem noch nicht genehmigten Protokoll) Der Ständige Innerkirchliche Ausschuss stimmt dem Konzept Telefonseelsorge in der Evangelischen Kirche im Rheinland zu. Gespräche zur Vorstellung des Konzeptes sollen im Vorfeld der Synodenberatung mit den katholischen oder sonstigen Partnern geführt werden. Die Finanzierung wird über die landeskirchliche Umlage für gesamtkirchliche Aufgaben gewährleistet. Aus der Umlage wird die Mindestausstattung der Telefonseelsorge finanziert (Personalkosten und pauschale Sachkosten). Die Finanzierung des evangelischen Anteils wird maximal nach der Quote von 2015 berechnet. Veränderungen müssen von der Landeskirche genehmigt werden. (einstimmig) Der ständige Finanzausschuss hat am folgenden Beschluss gefasst: (Beschluss 10) Der Ständige Finanzausschuss stimmt dem Konzept Telefonseelsorge in der Evangelischen Kirche im Rheinland zu. Die Finanzierung wird entsprechend der derzeitig gültigen Kriterien über die landeskirchliche Umlage für gesamtkirchliche Aufgaben gewährleistet. Soweit aufgrund der Überlegungen der derzeit tagenden Arbeitsgruppe Gesamtkirchliche Aufgaben Veränderungen an der Finanzierung der gesamtkirchlichen Aufgaben beschlossen werden, finden diese für die Finanzierung 4

5 der Telefonseelsorge entsprechend Anwendung. Finanziert wird die Mindestausstattung des evangelischen Anteils maximal nach der Quote von 2015 berechnet. Veränderungen müssen von der Landeskirche genehmigt werden. (einstimmig) Der landeskirchliche Seelsorgeausschuss hat am folgenden Beschluss gefasst: (Auszug aus dem noch nicht genehmigten Protokoll) Nach ausführlicher Diskussion wird festgehalten, dass die 5 geplanten Regionen mit je einer 100% Pfarrstelle versehen sein soll, dass ein Kirchenkreis die Federführung hat und die landeskirchlichen Zuschüsse bekommt, dass immer neu die Aufteilung der Zuschüsse bearbeitet werden muss, da die Zuweisungen der r.k. Seite unterschiedlich ausfallen und ausgeglichen werden müssen. Bei der Beschreibung der Leitungen der TS soll es heißen, in der Regel Pfarrstelleninhaber/innen, um die Ausschließlichkeit zu relativieren. Beschluss: 1. Das Konzept Telefonseelsorge in der Evangelischen Kirche im Rheinland (siehe Anlage) wird beschlossen. 2. Die Finanzierung wird entsprechend der derzeitig gültigen Kriterien über die landeskirchliche Umlage für gesamtkirchliche Aufgaben gewährleistet. Soweit aufgrund der Überlegungen der derzeit tagenden Arbeitsgruppe Gesamtkirchliche Aufgaben Veränderungen an der Finanzierung der gesamtkirchlichen Aufgaben beschlossen werden, finden diese für die Finanzierung der Telefonseelsorge entsprechend Anwendung. Finanziert wird die Mindestausstattung des evangelischen Anteils maximal nach der Quote von Veränderungen müssen von der Landeskirche genehmigt werden. Vorschlag der Kirchenleitung: Überweisung an den Innerkirchlichen Ausschuss (IV) federführend und den Finanzausschuss (VI) 5

6 KONZEPT Anlage Stand Mai/August 2014 TELEFONSEELSORGE in der Evangelischen Kirche im Rheinland Selbstverständnis: Die Einrichtung der Telefonseelsorge ist Ausdruck der seelsorglichen Verantwortung der christlichen Kirchen für Menschen in Krisen und schwierigen Lebenssituationen. An der Gestaltung des von ihnen getragenen Dienstes wirken in ökumenischer Gemeinsamkeit Träger, Ehrenamtliche und Hauptamtliche zusammen und bieten ein niedrigschwelliges seelsorgliches Hilfsangebot. Die Telefonseelsorge bietet hilfesuchenden Menschen qualifizierte und vertrauliche Seelsorge und Beratung an, vorurteilsfrei und offen. Das Angebot der Telefonseelsorgerinnen und Seelsorger besteht im Zuhören und im Klären, im Ermutigen und Mittragen, in der Unterstützung bei Entscheidungsfindung und im Hinweis auf spezifische Hilfsangebote. Sie macht Mut zum Leben und stärkt Menschen in ihrem Glauben und Hoffen. Standard: Das Angebot am Telefon steht 24 Stunden zur Verfügung. Seelsorge und Beratung werden anonym durchgeführt. Telefonseelsorge im Internet (Mail und Chat) findet ausschließlich in den dafür bereitgestellten bundesweiten Systemen statt. Die Kontakte und alle dienstlichen Informationen sind vertraulich. Basis hierfür sind das Seelsorgegeheimnisgesetz und dessen Ausführungsbestimmungen. Personenbezogene Daten und auf Personen beziehbare Daten sind datengeschützt. Die Qualifizierung der Ehrenamtlichen erfolgt nach den verbindlichen Standards der Ausbildung Ehrenamtlicher in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Mitarbeitende Stellen arbeiten unter dem Markennamen Telefonseelsorge und dem gemeinsamen Logo und sind unter den bundesweit einheitlichen Rufnummern erreichbar. 6

7 Als Mitglieder des Internationalen Verbandes für Telefonseelsorge (IFOTES) erkennt die Telefonseelsorge in Deutschland die Internationalen Richtlinien als Grundlage für ihren Dienst an. Sie sind Mitglieder der Ev. Konferenz für TS und OT e.v. Die Telefonseelsorge erfüllt ihren Auftrag mit einem flächendeckenden Telefon-, Mail und Chatangebot. In einigen Stellen bietet die Telefonseelsorge auch Face to Face-Beratung an. Die Telefonseelsorge sieht es als ihre Verantwortung, ihre Wahrnehmungen der psychosozialen Situation unserer Gesellschaft der Öffentlichkeit bekannt zu machen und auf eine Verbesserung hinzuwirken. Die Telefonseelsorge ist Gemeinde an einem anderen Ort in einer zunehmend entkirchlichten Welt und schlägt eine Brücke in diese. Über sie ist die Kirche 24 Stunden erreichbar. Seit mehr als 50 Jahren haben Einzelpersonen, Gemeinden und Kirchenkreise in der Evangelischen Kirche im Rheinland auf die Anforderungen unserer Zeit reagiert und Telefonseelsorgestellen eingerichtet. Telefonseelsorge basiert auf dem Einsatz qualifizierter ehrenamtlich Mitarbeitender, die ihre vielfältigen Lebenserfahrungen zum Wohl ihrer Nächsten einbringen und durch beruflich Mitarbeitende ausgebildet und begleitet werden. In der Zusammenarbeit von beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden verwirklicht sich das Priestertum aller Gläubigen. Herausforderungen: Die Kirchenkreise, die Träger der Stellen sind, ermöglichen zum einen das ehrenamtliche Engagement ihrer Gemeindeglieder und tragen zum anderen zur Bildung von kirchlichen Orten bei, die nicht nur in der praktizierten Seelsorge an Anrufenden und Mailern und einem seelsorglichen Umgang miteinander, sondern auch in Gottesdiensten, Andachten oder in der religiösen und seelsorglich-beraterischen Bildung gelebt wird. Das Engagement der Mitarbeitenden in der Telefonseelsorge ist im Wesentlichen ein Handeln aus christlich gedeuteter Wirklichkeit (Missionarisch Volkskirche sein, Handlungsfeld 6, S. 16). Dies gilt in dreifacher Weise: im Blick auf die seelsorgliche Arbeit der Mitarbeitenden, im Blick auf die Mitarbeitenden selber und im Blick auf die Träger dieser Arbeit. Durch die seelsorgliche Arbeit werden Menschen auch in ihrer religiösen Suchbewegung und ihrer Sehnsucht nach Sinn und Orientierung angenommen. Vielfach entsteht durch das Gespräch mit den in der Regel ehrenamtlich Mitarbeitenden der Telefonseelsorge ein neuer Kontakt auch zur Kirche und zur christlichen Botschaft. 7

8 Die Standards der Telefonseelsorge für die Zusammenarbeit von beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Seelsorge sind inzwischen auch für andere Bereiche zum Modell geworden. Da die Bedeutung des qualifizierten Ehrenamts in Zukunft noch wachsen wird, sollte die Telefonseelsorge auch in Zukunft eine Ausstrahlung für andere Seelsorgebereiche haben. Diese Arbeit kann auch im Blick auf die sich verändernden Rollen von beruflich Mitarbeitenden Modellcharakter bekommen. Eine theologische Herausforderung ist von daher, durch die Arbeit der Telefonseelsorge auch im Verbund mit katholischen Partnern - die Leitvorstellung der Evangelischen Kirche im Rheinland zu unterstützen und missionarisch Volkskirche zu sein. Diese Herausforderung konkretisiert sich in 3 Grundprinzipien: 1. Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung der Menschen im Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland mit dem Angebot der Telefonseelsorge, 2. Gewährleistung der Möglichkeit ehrenamtlichen Engagements durch eine angemessen hohe Zahl von Standorten, die die Erreichbarkeit der Dienststelle für ehrenamtlich Mitarbeitende sicherstellen, 3. Ausstattung der einzelnen Standorte mit den notwendigen personellen, finanziellen und strukturelle Ressourcen, um den telefonseelsorgerischen Dienst qualifiziert anbieten zu können. Struktur: Die Einzugsgebiete der Telefonseelsorge richten sich nach den Ortsnetzvorwahlen und sind ökumenisch ausgerichtet. Deswegen überschreiten die Stellen in der Regel die Grenzen von Kirchenkreisen, z.t. auch der Landeskirchen. Diese Orientierung an vorgegebenen Größen macht es faktisch unmöglich, die Telefonseelsorgestellen den Kirchenkreisgrenzen anzupassen. Durch eine bundesweit einheitliche und kostenfreie Rufnummer ist die Telefonseelsorge von jedem Festnetz- und Mobilfunkanschluss erreichbar. Auf der anderen Seite bedeutet diese Erreichbarkeit auch die Verpflichtung zur bundesweiten Abnahme der eingehenden Rufnummern. Diese werden immer auf die Festnetznummern der örtlichen Telefonseelsorgestellen weitergeleitet, so dass eine Lücke im Netz der Telefonseelsorgestelle unmittelbar bedeutet, dass andere Stellen die Anrufe zusätzlich übernehmen müssten. Deswegen ist die Telefonseelsorge vom Grundsatz her eine gesamtkirchliche Aufgabe in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die Arbeit ist auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland laut Beschluss 59 8

9 der Landessynode 2012 flächendeckend sicherzustellen. Die Landessynode 2012 hielt eine Umsetzung durch die Kirchenkreise in regionaler Kooperation bis 2014 für geboten. Die hier dargestellte Struktur spiegelt die ordnungspolitische und finanzpolitische Perspektive und das Verständnis der EKiR. Vor allem auf Grund der ökumenischen Zusammenarbeit kann es in der Realität abweichende Organisationsformen geben. Hier sind dann jeweils spezielle Regelungen zu treffen, die sich im Rahmen der hier festgelegten Grundordnung bewegen und die hier festgelegten Grundbedingungen anerkennen. Telefonseelsorge auf dem Gebiet der EKiR wird durch fünf regionale Stellen wahrgenommen. Das sind die regionalen Stellen: Nord Rhein-Wupper West Köln-Bonn Süd Eine Sonderrolle kommt der Exklave in Hessen zu, da dieses Gebiet von der Stelle Gießen/Wetzlar versorgt wird. Die Kirchenkreise, die gemeinsam eine regionale Stelle tragen, legen einen federführenden Kirchenkreis fest. Zur Stärkung dieser Struktur und um eine Steuerung der hier angelegten Struktur zu ermöglichen werden folgende Konferenzen mindestens einmal jährlich sichergestellt: Trägerkonferenz Rheinland Teilnehmende: Superintendentinnen und Superintendenten der federführenden Kirchenkreise, Zuständigkeit: Absprachen auf Trägerebene, Finanzentscheidungen, Änderungen der Struktur Leiterkonferenz Rheinland Teilnehmende: fünf leitende Pfarrstelleninhaberinnen und Pfarrstelleninhaber Zuständigkeit: konzeptionelle Absprachen und Weiterentwicklungen Träger-Leiter-Konferenz Rheinland Teilnehmende: leitende Pfarrstelleninhaberinnen und Pfarrstelleninhaber und federführende Superintendentinnen/Superintendenten Zuständigkeit: Koordination und Absprachen zwischen Träger- und Leiterebene 9

10 Finanzierung: Die Finanzierung des flächendeckenden Angebotes der Telefonseelsorge hat auch flächendeckend zu erfolgen. Eine gleichmäßige Finanzausstattung gewährleistet auch die Möglichkeit einer gleichmäßigen Qualität. Vorschlag: Die Finanzierung wird entsprechend der derzeitig gültigen Kriterien über die landeskirchliche Umlage für gesamtkirchliche Aufgaben gewährleistet. Soweit aufgrund der Überlegungen der derzeit tagenden Arbeitsgruppe Gesamtkirchliche Aufgaben Veränderungen an der Finanzierung der gesamtkirchlichen Aufgaben beschlossen werden, finden diese für die Finanzierung der Telefonseelsorge entsprechend Anwendung. Finanziert wird die Mindestausstattung des evangelischen Anteils maximal nach der Quote von 2015 berechnet. Veränderungen müssen von der Landeskirche genehmigt werden. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über den federführenden Kirchenkreis. Die Mindestausstattung der Stellen beträgt gemäß der Konzeption: Eine Pfarrstelle pro Region: Eine Fachkraftstelle pro Standort: 5 Pfarrstellen 15 Fachkraftstellen (Soz.-Päd, Dipl. Psychologe) 0,5 Sekretariatsstelle pro Standort 7,5 Sekretariatsstellen (gemäß einer Zielgröße von ca Einwohnern pro Standort, wird bei einer Wohnbevölkerung auf dem Gebiet der EKiR von 15 Standorten in 5 Regionen ausgegangen). Sachkosten für 15 Standorte (Mieten, Betriebskosten, Erstattungen für Ehrenamtliche, Kosten für Ausbildung, Fortbildung und Supervision, Technische Ausstattung, Medien usw.) Auswirkungen: Über die neue Konzeption der evangelischen Kirche müssen die katholischen Partner zeitnah informiert werden. Mit den katholischen Partner und den wenigen Vereinen ist zu verhandeln, ob und wie das Modell in der jeweiligen Region umgesetzt werden kann (Regionaler Zuschnitt, Standorte, Personalausstattung, Leitungsmodell). Der Einstieg in eine Umlagefinanzierung könnte nach einem Beschluss der Synode 2015 frühestens 2017 erfolgen, da die Gespräche mit den Partnern vorher abgeschlossen sein müssen. 10

11 Über zusätzliche Leistungen (z.b. Face-to-face-Beratung, Krisenintervention) entscheiden die Partner in der jeweiligen Region. Diese Leistungen werden nicht über die gesamtkirchlichen Aufgaben finanziert. Sowohl für die Leitungsgremien als auch zu den übrigen Leitungsfragen müssen Konzepte erarbeitet werden. Dies kann nur unter Einbezug von Verantwortlichen aus den Kirchenkreisen, von Stellenleitungen und der katholischen Partner geschehen. 11

12 Telefonseelsorge IST und MODELL in Regionen Stand August 2014 Region Standort Nord Pfarrstelle Rhein- Wupper West Duisburg 0 2 0,75 Duisburg Essen Nord Essen 1 3 1, Wesel 1 0,5 0,6 Wesel Düsseldorf 0 2 0,5 Düsseldorf Neuss 0 2 0,5 Rhein- Neuss ,5 Wuppertal 1 0,5 0,15 Wupper Wuppertal Köln- Bonn Süd IST MODELL Stellen Fachkraft Assistenz Region Standort Pfarrstelle Stellen Fachkraft Assistenz Einwohnerzahlen Solingen Solingen Aachen 1 1 0,5 Aachen Düren 1 1 0,5 West Düren 1 3 1, Krefeld 0 1,9 0,51 Krefeld Bonn 0 1,5 0,69 Bonn Köln- Köln ev. 1 0,39 1 Köln ev , Bonn Oberberg 0 0,5 0,5 Oberberg Koblenz 0,5 0,75 0,5 Koblenz Saarbrücken 1 2,25 0,6 Saarbrücken Süd 1 3,5 1,5 Bad Kreuznach Bad Kreuznach Bad Neuenahr Bad Neuenahr Summe 7,5 19,29 8,29 Summe 5 15,5 7, Anmerkung: Nicht berücksichtigt sind die rein katholischen Stellen in Köln und Trier. Hinzugerechnet werden muss die Mit- Versorgung von einwohnerstarken Regionen im Ruhrgebiet (z. B. Gelsenkirchen) und Westmünsterland, die hier nicht abgebildet sind. Für die Region Süd wird zusätzlich eine 0,5 Fachkraftstelle gerechnet. Braunfels/Wetzlar ist an den im Bereich der EKHN vorgehaltenen Stellenanteilen nicht finanziell beteiligt. Personalkosten Personalkosten Einsparung Gesamt Gesamt IST MODELL Pfarrstellenpauschale KGST Wert EG KGST Wert EG

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