Schleswig-Holstein Der echte Norden. Länderforum Landesgesetzliche Vorgaben
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- Horst Keller
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1 Schleswig-Holstein Der echte Norden Länderforum Landesgesetzliche Vorgaben
2 Gesetzliche Grundlagen Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) In Kraft seit 01. August 2014 Ziele: eine, für alle drei Phasen der Lehrkräftebildung gemeinsame Rechtsgrundlage bessere Verbindung der Phasen Verankerung von aktuellen Anforderungen an die Lehrkräftebildung ( 12 Abs. 2 und 24 Abs. 1 LehrBG) pädagogische und didaktische Basisqualifikationen in den Themenbereichen Umgang mit Heterogenität und Inklusion sowie Grundlagen der Förderdiagnostik Durchgängige Sprachbildung Vermittlung von Medienkompetenz Gewährleistung von Mobilität Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 2
3 Struktur der Lehrkräftebildung angebotene Lehrämter 1. Lehramt an Grundschulen 2. Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I 3. Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen 4. Lehramt für Sonderpädagogik Angebotene Förderschwerpunkte: Pädagogik für Menschen mit Sprach- und Kommunikationsstörungen Pädagogik und Didaktik zur Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung Sonderpädagogik des Lernens Pädagogik bei Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung 5. Lehramt an berufsbildenden Schulen Handelslehrer Im gewerblich-technischen Bereich wird ein Masterstudiengang angeboten, der an einen Bachelorstudiengang an kooperierenden Fachhochschulen anschließt Angebotene Fachrichtungen: Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Informationstechnik oder Metalltechnik Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 3 -.
4 Kooperationsvorschriften 13 des LehrBG Praxisbezug des Studiums Kooperationsvorschriften zur Verankerung und Umsetzung der Praktika während des Studiums umfasst der Absatz 2 des 13 des LehrBG: Die Praktika werden von der Hochschule verantwortet. Sie werden von den Hochschulen in Kooperation mit den Schulen, das Praxissemester in Kooperation mit den Schulen und dem IQSH* durchgeführt. Die Hochschule bietet begleitende Module an. Beim Praxissemester werden Vergleichbarkeit und Qualität an den lehrerbildenden Hochschulen insbesondere bezüglich des organisatorischen Ablaufes, der Inhalte und der Länge ergänzend durch gemeinsame Eckpunkte geregelt. *IQSH - Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein; das IQSH ist u.a. zuständig für die Organisation und die Durchführung des Vorbereitungsdienstes Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 4
5 Das Praxissemester Verpflichtend für alle Lehramtsstudiengänge Einbindung von Schulen in ganz Schleswig-Holstein Fahrtkostenerstattung für Studierende im Praxissemester Umsetzung in einer engen Kooperation von 1. Universitäten Vor-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen 2. Schulen Betreuung durch geschulte Mentoren (Entlastungsstunden) 3. IQSH begleitende Reflexionsveranstaltungen während der schulpraktischen Phase vor Ort Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 5
6 Kooperationsvorschriften 7 des LehrBG Koordinierung der Lehrkräftebildung Beirat Lehrkräftebildung Aufgaben: gemeinsame Beratung, Koordinierung und Bewertung von Fragen der Lehrkräftebildung Mitglieder: Vertreter der lehrerbildenden Hochschulen, Vertreter des IQSH Vertreter der Schulen Vertreter der Lehramtsstudierenden Vertreter des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN), Gaststatus: Vertreter des für Bildung und des für Wissenschaft zuständigen Ministeriums Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 6
7 Verbindung 1. und 2. Phase 4 LehrBG: Studium und Vorbereitungsdienst sind mit dem Ziel wissenschaftlich fundierter und praxisorientierter Berufsausbildung aufeinander abzustimmen. Abstimmung der Ausbildungscurricula für den Vorbereitungsdienst mit den Hochschulen Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 7
8 2. Phase Vorbereitungsdienst Dauer: 18 Monate Ausbildungsorte: Schulen: Hospitationen im Unterricht Unterricht unter Anleitung eigenverantwortlicher Unterricht (10 Std. pro Woche) Mitarbeit bei sonstigen schulischen Aufgaben IQSH 360 Ausbildungsstunden, ein fester Ausbildungstag pro Woche lehramtsbezogene Ausbildungsgruppen (max. 14 TN) i.d.r. Besuch einer Ausbildungsschule mit Unterrichtsbesuch durch die Gruppe 8 bis 10 individuelle Unterrichtsbesuche mit Beratung durch die Studienleitung Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 8
9 2. Phase Staatsprüfung Vorleistungen: - Dienstliche Beurteilung (25 %) - Hausarbeit oder IQSH-Zertifikatskurs Deutsch als Zweitsprache (20 %) Leistungen am Prüfungstag: - Zwei Unterrichtsstunden (30 %) - Aufgabe in Pädagogik, Fachdidaktik, Diagnostik oder Schulentwicklung (10 %) - Prüfungsgespräch (15 %) Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 9
10 3. Phase Fort- und Weiterbildung Anbieter - IQSH - Hochschulen - Externe Verbindungen mit der 1. und 2. Phase - Inhaltliche Abstimmung mit dem Vorbereitungsdienst durch das IQSH - Kooperationen zwischen IQSH und Hochschulen Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 10
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