Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten è Seite 1 Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto Allgemeine Entgelte Vermögenswirksames Sparen 3 2 Zinssätze für Einlagen 4 3 Privatkonto Kontoführung Kontoauszug Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 6 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemeine Informationen zur Bank Lastschriftverkehr Barauszahlung Kartengestützter Zahlungsverkehr Überweisungsverkehr Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 16 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemein Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) Wertstellungen im Scheckverkehr Reiseschecks Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 18 6 Kredite Sonderleistungen im Kreditgeschäft Avale 19 7 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 19 8 Schrankfächer/Verwahrstücke 19 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Sonstiges Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit è Seite 2 Stand:

3 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde 1 Verwahrungsentgelt für Sparbücher pro Jahr 1 nach Aufwand Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in 4 Abs VermBG geregelten Fällen) 17,50 17,50 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat è Seite 3 Stand:

4 2 Zinssätze für Einlagen Produkt Zinssatz VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8, PNr.1) 0,05 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8, PNr.2-4) Rate 25,00 0,05 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8, PNr.2-4) Rate 10 0,05 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8, PNr.2-4) Rate 25 0,05 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8, PNr.5-7) Rate 25,00 0,05 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8, PNr.5-7) Rate 10 0,05 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.5-7) Rate 25 0,05 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.11-15,20) 0,05 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.30-31) 0,05 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss ab (PB 8,PNr.30-31) 0,20 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.40-41) 0,05 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss ab (PB 8,PNr.40-41) 0,20 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.50-51)Rate 25,00 0,20 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.50-51)R.10 0,20 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.60-61)Rate 25,00 0,20 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.60-61)R. 10 0,20 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.70-71)Rate 25,00 0,20 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.70-71)R.10 0,20 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr ) 0,05 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr )R.25,00 0,05 % Supersparen Vertragsabschluss bis (PB8,PNr. 8)ab Rate 25,56 0,20 % VR Vorsorgeplan - Einmalvertrag (PB 4, PNr. 8) 0,20 % VR Vorsorgeplan - Ratenvertrag (PB 4, PNr. 11 u. 12.) 0,20 % Führerscheinsparen ( PB 8, PNr. 10) 0,20 % Zinssatz für Spareinlagen mit 30 monatiger Kündigungfrist 0,03 % VR Mein Sparkonto 0,05 % VR Rente Plus ab ,20 % VR Bonus Sparen Variabler anfängl. Vertragszins ab / Die % Zinsanpassung erfolgt individuell anhand der vertraglichen Vereinbarung. Bonus je nach Laufzeit bis zu 10,00 % Rate (ab 25,00) 0,05 % VR-MehrzinsSparen Kdg. Frist 3 Monate Kapitalsaldo unter 250 0,03 % VR-MehrzinsSparen Kdg. Frist 3 Monate Kapitalsaldo ab ,03 % VR-MehrzinsSparen Kdg. Frist 3 Monate Kapitalsaldo ab ,03 % VR-MehrzinsSparen Kdg. Frist 3 Monate Kapitalsaldo ab ,06 % VR-MehrzinsSparen Kdg. Frist 3 Monate Kapitalsaldo ab ,06 % VR-MehrzinsSparen Kdg. Frist 3 Monate Kapitalsaldo ab ,06 % VR MehrzinsSparen Kdg. Frist 6 Monate Kapitalsaldo bis ,03 % VR MehrzinsSparen Kdg. Frist 6 Monate Kapitalsaldo ab ,03 % VR MehrzinsSparen Kdg. Frist 6 Monate Kapitalsaldo ab ,03 % VR MehrzinsSparen Kdg. Frist 6 Monate Kapitalsaldo ab ,06 % VR MehrzinsSparen Kdg. Frist 6 Monate Kapitalsaldo ab ,06 % VR MehrzinsSparen Kdg. Frist 6 Monate Kapitalsaldo ab ,06 % VR WachstumsGeld ab (3 Jahre) % 1. Jahr 0,03 % 2. Jahr 0,06 % 3. Jahr 0,09 % VR WachstumsGeld ab (3 Jahre) % 1. Jahr 0,03 % 2. Jahr 0,06 % 3. Jahr 0,09 % VR WachstumsGeld ab (6 Jahre) % 1. Jahr 0,05 % 2. Jahr 0,10 % 3. Jahr 0,15 % 4. Jahr 0,20 % 5. Jahr 0,25 % 6. Jahr 0,30 % VR WachstumsGeld ab (6 Jahre) % 1. Jahr 0,05 % è Seite 4 Stand:

5 2. Jahr 0,10 % 3. Jahr 0,15 % 4. Jahr 0,20 % 5. Jahr 0,25 % 6. Jahr 0,30 % 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt VR-Individual Konto Grundpreis 3,50 - Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte Aufträge (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist): - Bareinzahlung am Schalter oder GAA 0,50 - Barauszahlung am Schalter oder GAA 0,50 - Überweisung - Ausführung beleghaft 0,50 - Ausführung beleglos 0,50 - Online-banking / Homebanking 0,20 - SB-Terminal 0,20 - Datenträgeraustausch / Datenfernübertragung 0,20 - Telefonbanking / telefonisch ohne Telefonbanking 0,50 - Dauerauftrag Ausführung 0,70 - Dauerauftrag Einrichtung und Änderung auf Wunsch des Kunden 1,00 - Gutschrift 0,50 - Lastschrift Einlösung 0,50 - Scheck Einzug 0,50 - Scheck Einlösung 0,50 VR-Komplett Basiskonto 7,30 - inkl. VR-BankCard, inkl. aller Buchungen sowie kostenloser Einrichtung, Ausführung, Änderung, Aussetzung und Löschung von Daueraufträgen VR-Net Basiskonto 5,00 - Preisvorteil bei Nutzung des elektr. Kontoauszuges und ausschließlich 4,00 OnlineBanking: -1,00 - Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- oder 1,50 Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) beleghafte Überweisung, beleghafte Lastschrift oder Scheck; Überweisung per Telefonbanking, telefonisch ohne Telefonbanking 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 2 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 3 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 4 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt è Seite 5 Stand:

6 Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 5 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) nach Aufwand nach Aufwand 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Nutzung der Dienste: , , ,14 pro Minute Festnetzpreis; Mobilfunkhöchstpreis 0,42 pro Minute 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 6 Name der Bank (Zentrale): Volksbank Hellweg eg Straße: Westenhellweg 1 PLZ/Ort: Soest Telefon: / Telefax: / Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 7 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register 8 Genossenschaftsregister 173 Arnsberg Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember Lastschriftverkehr SEPA-Basis-Lastschrift 5 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug è Seite 6 Stand:

7 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard mit unserer MasterCard mit unserer Visa Card entfällt % vom Umsatz mind. entfällt % vom Umsatz mind. 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 2,00 % vom Umsatz mind. 5, è Seite 7 Stand:

8 Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU 9 und den EWR-Staaten 10, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 11 und den EWR-Staaten 12, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten entfällt entfällt entfällt entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 7,50 1,00 % vom Umsatz mind. 7,50 1,5 % vom Umsatz mind. 7,50 1,5 % vom Umsatz mind. 7,50 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 3,0 % vom Umsatz 2,0 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 (zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 13 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 11 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 12 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses è Seite 8 Stand:

9 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR-BankCard - VR-BankCard (girocard) pro Jahr 1 - Ersatzkarte VR-BankCard mit Maestro pro Jahr entfällt - Ersatzkarte 15 entfällt - VR-BankCard mit VPAY pro Jahr entfällt - Ersatzkarte 16 entfällt Auslandseinsatz 17 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 18 und der EWR-Staaten 19 1,00 % vom Umsatz mind. 7,50 max VR-ServiceCard - VR-ServiceCard pro Jahr entfällt - Ersatzkarte 20 entfällt 14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 15 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 16 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 17 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 18 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 19 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 20 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist è Seite 9 Stand:

10 4.4.2 GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 0,51 - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,51 - anderen Kreditinstituten 0, Kreditkarten Ersatzkarte bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 5,00 zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit - bei Versendung per Kurier Auslandseinsatz 22 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 23 und der EWR-Staaten 24 1,50 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden siehe Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden siehe Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 25 8,00 - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 26 8,00 - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 27 8, ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 2 entfällt GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 66,00 21 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 22 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 23 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 24 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 25 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 26 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 27 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht è Seite 10 Stand:

11 Zusatzkarte pro Jahr entfällt BasicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Weitere Kartenprodukte Visa Platinum Plus Karte pro Jahr 279, Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden 95,oo USD 148,oo USD 4.5 Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 28 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen Montag bis Mittwoch 8.30 bis Uhr an Geschäftstagen der Bank Donnerstag 8.30 bis Uhr an Geschäftstagen der Bank Freitag 8.30 bis Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 29 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint è Seite 11 Stand:

12 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 30 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 31 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet 0,50-0,75 0,50-0,75 0,20-0,30 0,20-0,30 0,70-0,95 0,70-0,95 0,50-0,75 0,50-0,75 5,00, 1 von Nichtkunden 8,00, 1 von Nichtkunden beleglos 6,00 beleghaft 16,00 6,00 entfällt entfällt 7,50 7,50 7,50 7,50 entfällt entfällt entfällt * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. 30 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 31 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) è Seite 12 Stand:

13 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Ländergruppe 1-4 Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung 0 1 bis zu 7,50 zzgl. Courtage 27,50 zzgl. Courtage 0,25 %o min. 2,50, max. 0,25 %o mind. 2,50 10 max Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 5,00 2 Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 1,00 1, Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu Überweisung in Euro innerhalb der Bank 0,50-0,75 Überweisung in Euro von einem 0,50-0,75 anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere 7,50 Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet è Seite 13 Stand:

14 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 32 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 33 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 34 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung 0 1 bis zu Übrige Länder 7,50 zzgl. Courtage 0,25 %o mind. 2,50 max. 10 Preis auf Nachfrage 27,50 zzgl. Courtage mind. 2,50 max Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 5, Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 33 Zum Beispiel US-Dollar. 34 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) è Seite 14 Stand:

15 Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 1, Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu Ländergruppe 1-4 7,50 zzgl. Courtage 0,25 %o mind. 2,50 max. 10 Übrige Länder Preis auf Nachfrage 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die WGZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam è Seite 15 Stand:

16 Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen ( Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Fax: , kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) je nach Stückzahl und Art der Scheckvordrucke 10,00 bis 5 zzgl. MWSt. zzgl. Fremdkosten (soweit gesetzl. zulässig) Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 5,50 5,50 22, Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) per Verrechnungsscheck in Euro:, mindestens 15,00 maximal 15,00 in Fremdwährung:, mindestens 15,00 maximal 15,00 zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,50 maximal è Seite 16 Stand:

17 5.2.2 per Bankscheck in Euro:, mindestens 15,00 maximal 15,00 in Fremdwährung:, mindestens 15,00 maximal 15,00 zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,50 maximal Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro:, mindestens 14,50 maximal 14,50 in Fremdwährung:, mindestens 14,50 maximal 14,50 zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,50 maximal Wertstellungen im Scheckverkehr bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 35 am Tag der Buchung vor Uhr 2 Arbeitstage, nach Uhr 3 Arbeitstage aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Belastung bei Belastungen Scheck Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Belastungsbuchung für die Bank am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 5.5 Reiseschecks auf Euro lautende Reiseschecks Verkauf von Euro-Reiseschecks entfällt %, mindestens Barauszahlung von Euro-Reiseschecks entfällt %, mindestens Rücknahme von Euro-Reiseschecks %, mindestens pro Stück 2,00 auf Fremdwährung lautende Reiseschecks Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks entfällt %, mindestens Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks entfällt %, mindestens Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks %, mindestens pro Stück 2,00 35 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein è Seite 17 Stand:

18 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die WGZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 5.7 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Sortenankauf und Sortenverkauf von und an Nichtkunden (Sonderleistung auf Verlangen des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht) 5,00 6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft bei der Kreditbearbeitung Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 36 außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung Ratenänderung auf Wunsch des Kunden Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen je Darlehenskonto 37 9,00 entfällt 125,00 36 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen. 37 Die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts ist nach 502 Abs. 3 BGB begrenzt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet è Seite 18 Stand:

19 6.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig) Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht Erteilung von Treuhandaufträgen Abwicklung von Treuhandaufträgen / Stunde 6.2 Avale Provision 2,0 % 7 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen Bankauskunft im Ausland einholen sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 2 3 entfällt 8 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für je nach Größe Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) für je nach Größe Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für 1 Jahr von 3 bis 122,00 1 Jahr von 25,64 bis 71, è Seite 19 Stand:

20 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Kauf und Verkauf (Provision) Wertpapierart Provision: å % vom Kurswert/Minimum å pro Stück/Minimum Ausführung im Inland Online-Brokerage Provision: å % vom Kurswert/Minimum å pro Stück/Minimum Ausführung im Ausland Provision: å % vom Kurswert/Minimum å pro Stück/Minimum Online-Brokerage Provision: å % vom Kurswert/Minimum å pro Stück/Minimum Optionsscheine siehe Aktien siehe Aktien siehe Aktien siehe Aktien Verzinsliche Wertpapiere 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 0,50% mind. 20,00 Wandelanleihen/Optionsanleihen 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 Zero Bonds 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 Genussscheine/Genussrechte 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 Investmentanteile über Börse siehe Aktien siehe Aktien siehe Aktien siehe Aktien Bezugsrechte/Teilrechte siehe Aktien siehe Aktien siehe Aktien siehe Aktien Sonstige Wertpapiere auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage Aktien bis ,99 0,60%-0,75% zzgl.grundpreis 12,50 0,30% zzgl.grundpreis 1 0,60%-0,75% zzgl.grundpreis 25,00 0,30% zzgl.grundpreis 2 Aktien bis ,99 0,50%-0,60% zzgl.grundpreis 12,50 Aktien ab ,40%-0,50% zzgl.grundpreis 12,50 Hinweis zu Online-Brokerage Provisionen 0,25% zzgl.grundpreis 1 0,20% zzgl.grundpreis 1 Preise für Online- Brokerage gelten nur wenn das Depotkonto als VR Direkt Depot geführt wird. 0,50%-0,60% zzgl.grundpreis 25,00 0,40%-0,50% zzgl.grundpreis 25,00 0,25% zzgl.grundpreis 2 0,20% zzgl.grundpreis 2 Preise für Online- Brokerage gelten nur wenn das Depotkonto als VR Direkt Depot geführt wird. Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung, 38 -änderung und -streichung 7,50 pro Auftrag 38 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird è Seite 20 Stand:

21 9.1.2 Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich) Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Vermögensverwaltungsdepots Strategie Wachstum Strategie Chance Verwaltetes Vermögen von 50 T bis 100 T Vermögensverwaltungsdepots Strategie Wachstum Strategie Chance Verwaltetes Vermögen von 100 T bis 250 T Vermögensverwaltungsdepots Strategie Wachstum Strategie Chance Verwaltetes Vermögen über 250 T Vermögensverwaltungsdepots Strategie Rendite Strategie Ertrag Verwaltetes Vermögen von 100 T bis 250 T Vermögensverwaltungsdepots Strategie Rendite Strategie Ertrag Verwaltetes Vermögen über 250 T Online-Brokerage Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum 1,85 % zzgl. gesetzl. MWSt. 1,65 % zzgl. gesetzl. MWSt. 1,50 % zzgl. gesetzl. MWSt. 1,25 % zzgl. gesetzl. MWSt. 1,10 % zzgl. gesetzl. MWSt. 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per des abgelaufenen Jahres. 39 Berechnungsmodus Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung Aktien vom Kurswert 0,12 % zzgl. Ust. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Optionsscheine vom Kurswert 0,12 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Verzinsliche Wertpapiere vom Kurswert mind. Nennwert 0,12 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Inhaberschuldverschreibungen eigene vom Kurswert mind. Nennwert 0,06 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Wandelanleihen vom Kurswert mind. Nennwert 0,12 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Optionsanleihen vom Kurswert mind. Nennwert 0,12 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Zero Bonds vom Kurswert mind. Nennwert 0,12 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Genussscheine vom Kurswert mind. Nennwert 0,12 % zzgl. UST. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Investmentanteile vom Kurswert 0,12 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Verbund vom Kurswert 0,12 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. fremd vom Kurswert 0,12 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Sonstige Wertpapiere 0,12 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Bestände ohne Kurswert je Gattung 2,38 2,38 2,38 - Mindestpreis pro Depot (inkl. USt) 23,80 - Mindestpreis pro Bestandsposten (inkl. USt) 2,38 - Depot ohne Bestand (inkl. USt) 11, Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung Gebühren auf Anfrage Gebühren auf Anfrage Gebühren auf Anfrage 39 Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis è Seite 21 Stand:

22 9.2.3 Kapitalveränderungen Bezug von Inland Ausland jungen Aktien gemäß Emissionsbedingungen gemäß Emissionsbedingungen Options-, Wandelanleihen gemäß Emissionsbedingungen gemäß Emissionsbedingungen Genussscheinen gemäß Emissionsbedingungen gemäß Emissionsbedingungen Entfällt Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt) 40 pro Auftrag Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen mind. 69, Auf Kundenwunsch Erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt) 11, Entfällt Weitere Dienstleistungen Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter im Auftrag des Kunden (inkl. USt) Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Einlösung fälliger Wertpapiere und Gutschrift (zzgl. MWSt.) auf Kundenwunsch Ersatzlose Ausbuchung wertloser Wertpapiere aus Girosammelverwahrung auf Kundenwunsch pro Stück Ersatzlose Ausbuchung wertloser Wertpapiere aus Wertpapierrechnung auf Kundenwunsch pro Stück 23,80 0,2 % mind. 5,00 max. 5 23,80 35, Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt) /DEM-Kupons Gebühren auf Anfrage Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) Gebühren auf Anfrage Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist) Inland Ausland Gebühren auf Anfrage Gebühren auf Anfrage 40 Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang è Seite 22 Stand:

23 9.3.4 Entfällt 10 Sonstiges Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden außerhalb des vereinbarten Abrechnungsturnus - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 11,90 - ansonsten 1 Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) Fotokopie (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 9,52 - ansonsten 8,00 Vertrag zugunsten Dritter - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 23,80 - ansonsten 2 Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 35,70 - ansonsten 3 Erträgnisaufstellung - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 26,78 - ansonsten 22,50 Kontosperre im Auftrag des Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 11,90 - ansonsten 1 Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 17,95 - ansonsten 15,00 Mahnung 41 - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 3,57 - ansonsten 3,00 Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 73,19 / Stunde - ansonsten 61,50 / Stunde Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 142,80 / Stunde - ansonsten 12/ Stunde 41 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der Kunde erst durch die Mahnung in Verzug gerät. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde è Seite 23 Stand:

24 11 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen ( Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Fax: , kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn è Seite 24 Stand:

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