Neuordnung der Berufsausbildung der informationstechnischen Berufe

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1 Vorhaben Nr.: Titel: Bezeichnung der Verordnung: Bezeichnung der Ausbildungsberufe: Ausbildungsdauer: Struktur der Ausbildungsgänge: Neuordnung der Berufsausbildung der informationstechnischen Berufe Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik vom 10. Juli IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin, 2. Fachinformatiker/Fachinformatikerin, 3. IT-System-Kaufmann/IT-System-Kauffrau 4. Informatikkaufmann/Informatikkauffrau 3 Jahre Alle vier neuen Berufe verfügen über gemeinsame Ausbildungsinhalte, die ca. 50 Prozent der Ausbildungszeit umfassen. Der Beruf Fachinformatiker/Fachinformatikerin ist in die Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und Systemintegration gegliedert. Bei den Berufen IT-System-Elektroniker/IT- System-Elektronikerin, Fachinformatiker/Fachinformatikerin und IT-System- Kaufmann/IT-System-Kauffrau sind Einsatzgebiete vorgesehen, die vom Ausbildungsbetrieb frei gewählt werden können. Beispiele für die Einsatzgebiete werden in der Verordnung genannt. Im dritten Ausbildungsjahr sollen schwerpunktmäßig betriebsspezifische Fachaufgaben des Einsatzgebietes gelöst werden. Bei dem Ausbildungsberuf Informatikkaufmann/ Informatikkauffrau wurden Fachbereiche realisiert, die die unterschiedlichen Branchen wiederspiegeln, in denen Informatikkaufleute tätig sein können. Deshalb wurde für diesen Beruf ein Teil der Ausbildungsinhalte durch Fachbereichspläne branchenspezifisch ausgestaltet. Auch diese Liste der Fachbereichspläne ist nicht abschließend geregelt, es kann auch in anderen Branchen ausgebildet werden. Dafür werden zukünftig Empfehlungen der Sozialpartner bzw. des Hauptausschusses des Bundesinstitutes für Berufsbildung erarbeitet. Veröffentlichung der Ausbildungsordnung: Bundesgesetzblatt, (BGBl. I S. 1741) Inkrafttreten: Bekanntmachung der Ausbildungs Bundesanzeiger (in Kürze)

2 2 ordnung, des Rahmenlehrplans der KMK und des dreisprachigen Ausbildungsprofils: Ausbildungsberufsbild: Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: (1) Gemeinsame Ausbildungsinhalte: 1. Der Ausbildungsbetrieb: 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur, 1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 1.4 Umweltschutz; 2. Geschäfts- und Leistungsprozesse: 2.1 Leistungserstellung und -verwertung, 2.2 Betriebliche Organisation, 2.3 Beschaffung, 2.4 Markt- und Kundenbeziehungen, 2.5 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle; 3. Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken: 3.1 Informieren und Kommunizieren, 3.2 Planen und Organisieren, 3.3 Teamarbeit; 4. informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte: 4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends, 4.2 Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme, 4.3 Anwendungssoftware, 4.4 Netze, Dienste; 5. Herstellen und Betreuen von Systemlösungen: 5.1 Ist-Analyse und Konzeption, 5.2 Programmiertechniken, 5.3 Installieren und Konfigurieren, 5.4 Datenschutz und Urheberrecht, 5.5 Systempflege; (2) Berufsspezifische Ausbildungsinhalte: 1. Berufsspezifische Ausbildungsinhalte IT- System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin: 6. Systemtechnik: 6.1 Systemkomponenten, 6.2 Ergonomische Geräteaufstellung; 7. Installation: 7.1 Montagetechnik, 7.2 Stromversorgung, Schutzmaßnahmen, 7.3 Datensicherheit, Hard- und Softwaretests, 7.4 Netzwerke; 8. Serviceleistungen; 9. Instandhaltung; 10.1Produkte, Prozesse und Verfahren 10.3Projektdurchführung und Auftragsbearbeitung,

3 3 2. Berufsspezifische Ausbildungsinhalte Fachinformatiker/Fachinformatikerin: 6. Systementwicklung: 6.1 Analyse und Design, 6.2 Programmerstellung und -dokumentation, 6.3 Schnittstellenkonzepte, 6.4 Testverfahren; 7. Schulung. Fachrichtung Anwendungsentwicklung: 8. informations- und telekommunikationstechnische Systeme: 8.1 Architekturen, 8.2 Datenbanken und Schnittstellen; 9. kundenspezifische Anwendungslösungen: 9.1 Kundenspezifische Anpassung und Softwarepflege, 9.2 Bedienoberflächen, 9.3 softwarebasierte Präsentation, 9.4 technisches Marketing; 10.1Produkte, Prozesse und Verfahren, 10.3Projektdurchführung, Fachrichtung Systemintegration: 8. Systemintegration: 8.1 Systemkonfiguration, 8.2 Netzwerke, 8.3 Systemlösungen, 8.4 Einführung von Systemen; 9. Service: 9.1 Benutzerunterstützung, 9.2 Fehleranalyse, Störungsbeseitigung, 9.3 Systemunterstützung; 10.1Produkte, Prozesse und Verfahren, 10.3Projektdurchführung, 3. Berufsspezifische Ausbildungsinhalte IT- System-Kaufmann/IT-System-Kauffrau: 6. Marketing: 6.1 Marktbeobachtung, 6.2 Marketinginstrumente, 6.3 Werbung und Verkaufsförderung; 7. Vertrieb: 7.1 Vertriebstechniken, 7.2 Kundenberatung; 8. Kundenspezifische Systemlösungen: 8.1 Analyse, 8.2 Konzeption, 8.3 Servicekonzepte; 9. Auftragsbearbeitung:

4 4 9.1 Angebotserstellung, 9.2 Verträge, 9.3 Abrechnen von Leistungen; 10.1Projektplanung, 10.2Projektdurchführung, 10.3Projektkontrolle, Qualitätssicherung. 4. Berufsspezifische Ausbildungsinhalte Informatikkaufmann/Informatikkauffrau: 6. branchenspezifische Leistungen: 6.1 Geschäftsprozesse, 6.2 Planung, Steuerung und Kontrolle; 7. Rahmenbedingungen für den Einsatz von Informations- und Telekommunikation: 7.1 Arbeitsorganisation und Organisationsentwicklung, 7.2 Informationsorganisation, 7.3 Personalwirtschaft, 7.4 Rechnungswesen und Controlling; 8. Projektplanung und -durchführung: 8.1 Anforderungsanalyse, 8.2 Konzeption, 8.3 Projektvorbereitung, 8.4 Projektdurchführung; 9. Beschaffen und Bereitstellen der Systeme: 9.1 Einkauf, 9.2 Auftragsabwicklung, 9.3 Installation und Optimierung, 9.4 Systemverwaltung; 10. Benutzerberatung und -unterstützung: 10.1Ergonomie, 10.2Anwendungsprobleme, 10.3Einweisen und Schulen. Neuerungen der Ordnungsaktivitäten: Im Hinblick auf das dynamische Feld der Informations- und Telekommunikationstechnologie wurde bei der Entwicklung der neuen Berufe darauf geachtet, ihre Struktur zukunftsoffen und erweiterbar zu gestalten. Sowohl der sich rasch wandelnde IT- Markt als auch die daraus resultierenden unterschiedlichen Anforderungen der Betriebe unterschiedlicher Größe und Marktpositionierung finden durch den differenzierten Zuschnitt der Berufe in Form von Fachrichtungen, Einsatzgebieten oder Fachbereichen Berücksichtigung. Darüber hinaus wurden durch die Formulierung gemeinsamer Kernqualifikationen, einer an realen Arbeitssituationen orientierten Abschlußprüfung sowie an ganzheitlichen Aufgabenstellungen orientierten Lehrplänen Elemente aufgenommen, die zwar für sich genommen nicht neu sind, in ihrer Summe jedoch eine neue Qualität darstellen: - Kunden-, Geschäftsprozeß- und Dienstleistungsorientierung, ganzheitliche Aufgabenwahrneh

5 5 mung und systemische Betrachtungsweise, - Orientierung an realen Arbeitsprozessen und Projekten statt Lehrgangsausbildung, - projektbezogene Verknüpfung technischer, kaufmännischer und informations- und telekommunikationstechnischer Inhalte, - Verknüpfung von Fachsystematik und prozeßorientierter Vorgehensweise sowohl für den schulischen als auch für den betrieblichen Teil der Ausbildung, - Beschreibung komplexer Handlungsfelder statt Zersplitterung in Fächer mit fachsystematischer Inhaltsvermittlung, - Durchführung einer an konkreten Arbeitsaufträgen orientierten betrieblichen Projektarbeit sowie - ganzheitliche Aufgabenstellungen als wesentliche Bestandteile der Abschlußprüfung. Verfahrensbeteiligte: Verfahrensmethode: Verfahrensdauer: Arbeitgeber: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Deutscher Industrie- und Handelstag; Deutscher Handwerkskammertag; Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels; Gesamtmetall; Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronik- Industrie; Deutsche Telekom Arbeitnehmer: Deutsche Angestellten-Gewerkschaft; Deutscher Gewerkschaftsbund; Industriegewerkschaft Metall; Deutsche Postgewerkschaft; Gewerkschaft Handel, Banken, Versicherungen; Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr; Industriegewerkschaft Chemie Entwicklung der Ausbildungsordnung mit den von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen benannten Sachverständigen der Berufsbildungspraxis sowie Abstimmung mit dem von Sachverständigen der Länder entwickelten Rahmenlehrplan der KMK 10 Monate

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