Neuordnung der Einzelhandelsberufe: Verkäufer/Verkäuferin

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1 Vorhaben Nr.: Titel: Neuordnung der Einzelhandelsberufe: Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel, Verkäufer/Verkäuferin Bezeichnung der Ausbildungsberufe: Verkäufer/Verkäuferin, Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel Ausbildungsdauer: Struktur der Ausbildungsgänge: Veröffentlichung der Ausbildungsordnung: Verkäufer/Verkäuferin: 2 Jahre Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel: 3 Jahre Monoberufe mit Pflicht- und Wahlqualifikationseinheiten, jedoch mit gemeinsamen Inhalten in den ersten beiden Ausbildungsjahren Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel im Einzelhandel vom 5. August 2004 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004, Teil I, Nr. 38 vom , S. 1806) Inkrafttreten: 1. August 2004 Bekanntmachung der Ausbildungsordnung, des Rahmenlehrplans der KMK und des dreisprachigen Ausbildungsprofils: Ausbildungsberufsbilder: Bundesanzeiger Jg. 56, Nr. 208a vom Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Verkäufer/Verkäuferin A. Pflichtqualifikationseinheiten 1. Der Ausbildungsbetrieb: 1.1 Bedeutung und Struktur des Einzelhandels, 1.2 Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt, 1.3 Organisation des Ausbildungsbetriebes, 1.4 Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeitsund sozialrechtliche Vorschriften, 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 1.6 Umweltschutz; 2. Information und Kommunikation: 2.1 Informations- und Kommunikationssysteme, 2.2 Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation; 3. Warensortiment;

2 2 4. Grundlagen von Beratung und Verkauf: 4.1 kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten, 4.2 Kommunikation mit Kunden, 4.3 Beschwerde und Reklamation; 5. Servicebereich Kasse: 5.1 Kassieren, 5.2 Kassenabrechnung; 6. Marketinggrundlagen: 6.1 Werbemaßnahmen, 6.2 Warenpräsentation, 6.3 Kundenservice, 6.4 Preisbildung; 7. Warenwirtschaft: 7.1 Grundlagen der Warenwirtschaft, 7.2 Bestandskontrolle, Inventur, 7.3 Wareneingang, Warenlagerung; 8. Grundlagen des Rechnungswesens: 8.1 Rechenvorgänge in der Praxis, 8.2 Kalkulation. B. Wahlqualifikationseinheiten (eine aus 4) 1. Warenannahme, Warenlagerung: 1.1 Bestandssteuerung, 1.2 Warenannahme und -kontrolle, 1.3 Warenlagerung; 2. Beratung und Verkauf: 2.1 Beratungs- und Verkaufsgespräche, 2.2 Umtausch, Beschwerde und Reklamation, 2.3 Verhalten in schwierigen Gesprächssituationen; 3. Kasse: 3.1 Service an der Kasse, 3.2 Kassensystem und Kassieren, 3.3 Umtausch, Beschwerde und Reklamation; 4. Marketingmaßnahmen: 4.1 Werbung, 4.2 visuelle Verkaufsförderung, 4.3 Kundenbindung, Kundenservice. 2. Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel A. Pflichtqualifikationseinheiten 1. Der Ausbildungsbetrieb: 1.1 Bedeutung und Struktur des Einzelhandels, 1.2 Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt, 1.3 Organisation des Ausbildungsbetriebes, 1.4 Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeitsund sozialrechtliche Vorschriften, 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 1.6 Umweltschutz;

3 3 2. Information und Kommunikation: 2.1 Informations- und Kommunikationssysteme, 2.2 Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation; 3. Warensortiment; 4. Grundlagen von Beratung und Verkauf: 4.1 kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten, 4.2 Kommunikation mit Kunden, 4.3 Beschwerde und Reklamation; 5. Servicebereich Kasse: 5.1 Kassieren, 5.2 Kassenabrechnung; 6. Marketinggrundlagen: 6.1 Werbemaßnahmen, 6.2 Warenpräsentation, 6.3 Kundenservice, 6.4 Preisbildung; 7. Warenwirtschaft: 7.1 Grundlagen der Warenwirtschaft, 7.2 Bestandskontrolle, Inventur, 7.3 Wareneingang, Warenlagerung; 8. Grundlagen des Rechnungswesens: 8.1 Rechenvorgänge in der Praxis, 8.2 Kalkulation; 9. Einzelhandelsprozesse. B. Wahlqualifikationseinheiten (eine aus 4) 1. Warenannahme, Warenlagerung: 1.1 Bestandssteuerung, 1.2 Warenannahme und -kontrolle, 1.3 Warenlagerung; 2. Beratung und Verkauf: 2.1 Beratungs- und Verkaufsgespräche, 2.2 Umtausch, Beschwerde und Reklamation, 2.3 Verhalten in schwierigen Gesprächssituationen; 3. Kasse: 3.1 Service an der Kasse, 3.2 Kassensystem und Kassieren, 3.3 Umtausch, Beschwerde und Reklamation; 4. Marketingmaßnahmen: 4.1 Werbung, 4.2 visuelle Verkaufsförderung, 4.3 Kundenbindung, Kundenservice. C. Wahlqualifikationseinheiten (3 aus 7, wobei von den Wahlqualifikationseinheiten 1 bis 3 mindestens eine gewählt werden muss) 1. Beratung, Ware, Verkauf: 1.1 kundenorientierte Kommunikation, 1.2 Konfliktlösung,

4 4 1.3 Warenkenntnisse in zusätzlichen Warengruppen; 2. beschaffungsorientierte Warenwirtschaft: 2.1 Warendisposition, 2.2 Sortimentsgestaltung, 2.3 Verträge und Zahlungsbedingungen; 3. warenwirtschaftliche Analyse: 3.1 Umsatzentwicklung, 3.2 Leistungskennziffern der Warenbewegung, 3.3 Bestandsführung; 4. kaufmännische Steuerung und Kontrolle: 4.1 Kosten- und Leistungsrechnung, 4.2 Steuerung mittels Kennziffern, 4.3 Preisgestaltung, 4.4 betriebliche Erfolgsrechnung; 5. Marketing: 5.1 Verkaufsförderung, 5.2 Standortmarketing, 5.3 Zielgruppenmarketing; 6. IT-Anwendungen: 6.1 elektronische Geschäftsabwicklung, 6.2 Datenbanken, 6.3 Optimierung der Warenwirtschaft, 6.4 Benutzerunterstützung; 7. Personal: 7.1 Selbstverantwortung und Motivation, 7.2 Führen mit Zielen, 7.3 Selbst- und Zeitmanagement, 7.4 Kommunikation, 7.5 Personalentwicklung, 7.6 Personaleinsatz. D. Qualifikationseinheit (optional, ohne Relevanz für die Abschlussprüfung): Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit Neuerungen der Ordnungsaktivitäten: 1. Verkäufer/Verkäuferin: Die Modernisierung des Ausbildungsberufs Verkäufer/Verkäuferin von 1968 ist seit vielen Jahren überfällig, da sich in über 30 Jahren die Strukturen und Anforderungen im Handel verändert haben. Nach wie vor bleibt die Verkaufs- und Serviceorientierung Kernaufgabe dieses Ausbildungsberufs. Allerdings wurden Differenzierungs- und Wahlmöglichkeiten geschaffen, um auf die Heterogenität des Einzelhandels einzugehen und Qualifikationen für seine unterschiedlichen Betriebsformen und größen sowie für die unterschiedlichen Branchen und Bedarfsbereiche bereitzustellen.

5 5 Die Pflichtqualifikationseinheiten, die für den gesamten Einzelhandel vorgesehen sind, haben einen Umfang von 21 Monaten. Sie enthalten als Neuerungen die Warenkunde in die Breite gehend sowie Kommunikation, Kooperation sowie die Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen und warenwirtschaftliche Grundlagen. Als Vertiefung und Erweiterung der Pflichtqualifikationseinheiten kann je nach dem Bedarf der Ausbildungsbetriebe und dem Wunsch der Auszubildenden eine Wahlqualifikationseinheit aus vier im Umfang von drei Monaten gewählt werden: 1.Warenannahme/ Warenlagerung, 2.Beratung und Verkauf, 3.Kasse, 4.Marketingmaßnahmen. Durch die curriculare Verbindung der Ausbildungsberufe Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel wurde ein Gesamtkonzept für die Ausbildungsberufe des Einzelhandels geschaffen. Die Ausbildungsinhalte des Ausbildungsberufes Verkäufer/Verkäuferin sind identisch mit den ersten beiden Jahren des Ausbildungsberufs Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel. Dadurch wird die Durchlässigkeit des Ausbildungsberufs Verkäufer/Verkäuferin zu dem dreijährigen Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel sicher gestellt. 2. Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel: Der Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel / Kauffrau im Einzelhandel von 1987 wurde modernisiert, da sich die Anforderungen im Einzelhandel stark verändert haben. Nach wie vor bleibt die Verkaufs- und Serviceorientierung in diesem kaufmännischen Ausbildungsberuf erhalten. Eine Neuerung besteht darin, dass es bei den rechnungswesenbezogenen Inhalten zu einer Schwerpunktverlagerung in Richtung Kosten- und Leistungsrechnung, Statistik sowie Steuerung mit Hilfe von Kennziffern kommt. Eine weitere Neuerung umfasst die Warenkunde: warenkundliche Inhalte in die Breite gehend sind für alle Auszubildenden vorgesehen, dagegen können solche warenkundlichen Inhalte in die Breite und Tiefe gehend, die für den beratungsintensiven Verkauf erforderlich sind, als Wahlqualifikationseinheit gewählt werden; es können aber auch zusätzlich Warengruppen gewählt werden. Eine dritte Neuerung sind ITbezogene Qualifikationen, die erstmalig anwendungsbezogen aufgenommen werden.

6 6 Um der Heterogenität des Einzelhandels Rechnung zu tragen, werden mit der Modernisierung des Ausbildungsberufs Differenzierungs- und Wahlmöglichkeiten geschaffen, um damit spezielle und optionale Qualifikationen für die unterschiedlichen Betriebsformen und größen sowie die unterschiedlichen Branchen und Bedarfsbereiche des Einzelhandels bereitzustellen. Die Pflichtqualifikationseinheiten, die für den gesamten Einzelhandel vorgesehen sind, haben einen Umfang von 21 Monaten. Als Vertiefung und Erweiterung der Pflichtqualifikationseinheiten kann in den ersten beiden Jahren gemeinsam mit dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin - eine Wahlqualifikationseinheit aus vier im Umfang von etwa drei Monaten gewählt werden: 1.Warenannahme/ Warenlagerung, 2.Beratung und Verkauf, 3.Kasse, 4.Marketingmaßnahmen. Im dritten Ausbildungsjahr wird obligatorisch die Pflichtqualifikationseinheit Einzelhandelsprozesse für die Dauer von 3 Monaten angeboten. Aus den sieben Wahlqualifikationseinheiten können drei für die Ausbildung zusammengestellt werden. Von den Wahlqualifikationseinheiten 1-3 muss jedoch mindestens eine gewählt werden. Im Einzelnen handelt es sich um die Wahlqualifikationseinheiten: 1.Beratung, Ware, Verkauf, 2.beschaffungsorientierte Warenwirtschaft, 3.warenwirtschaftliche Analyse, 4.kaufmännische Steuerung und Kontrolle, 5.Marketing, 6.IT-Anwendungen, 7.Personal. Zusätzlich wurde eine nicht abprüfbare Wahlqualifikationseinheit Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit im 3. Ausbildungsjahr aufgenommen (möglicherweise als Zusatzqualifikation zertifizierbar). Hintergrund ist, dass Gründung und Übernahme eines Unternehmens im Einzelhandel in der späteren Berufstätigkeit von Einzelhändlern eine bedeutsame Rolle spielt, insbesondere in Verbundunternehmen, bei Franchisekonzepten usw. Eine Untersuchung des BIBB hat ergeben,

7 7 dass frühzeitig eine Orientierung in Richtung Selbstständigkeit gegeben und erste Grundlagen vermittelt werden sollten (vgl. bericht_fp_32007.pdf). Verfahrensbeteiligte: Arbeitgeber: Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels (Handelsverband BAG, Berlin Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) Arbeitnehmer: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Bund: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Bundesministerium für Bildung und Forschung Länder: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder Verfahrensmethode: Verfahrensdauer: Entwicklung der Ausbildungsordnung mit den von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen benannten Sachverständigen der Berufsbildungspraxis sowie Abstimmung mit dem von Sachverständigen der Länder entwickelten Rahmenlehrplan der KMK 7 Monate

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