ÖGP Sponsor- und Ausstellungsmöglichkeiten. Anmeldefrist:

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1 ÖGP 2015 Sponsor- und Ausstellungsmöglichkeiten Kongressort: Messecongress Graz Messeplatz 1, 8010 Graz Datum: Oktober 2015 Thema: Teilnehmer: Lernen, Forschen, Behandeln ca. 600 Teilnehmer Anmeldefrist: Veranstalter: Österreichische Gesellschaft für Pneumologie c/o Mondial Congress Operngasse 20b, A-1040 Wien Tel Fax Kongresssekretariat / Fachausstellung / Sponsoring / Reisebüro: Mondial Congress & Events Mondial GmbH & Co. KG Operngasse 20 b, A-1040 Wien Tel , Fax oegp2015@mondial-congress.com

2 Sponsoroptionen Allgemeine Information Bitte beachten Sie, dass manche Sponsor Optionen nur begrenzt verfügbar sind und nach einem First come, first served Prinzip vergeben werden. Alle angegebenen Preise sind in Euro, exklusive allfälliger Steuern und Abgaben; Preisbasis 2015 Green Meeting Wie 2014 beabsichtigen wir auch 2015 die ÖGP als Green Meeting zertifizieren zu lassen. Folgende Punkte sind hierfür seitens der Industrie zu beachten: der Abfall muss am Veranstaltungsort nach den Vorgaben des Abfallmanagementsystems entsorgt werden während der Veranstaltung darf kein Einweggeschirr (Becher, Teller, Besteck etc.) verwendet werden die verwendeten Materialien/Bauteile werden nach Möglichkeit wiederverwendet Unrestricted Educational Grants (UEG) EUR ,- Dauer der Sitzung 90 min Nennung des Firmennamens inkl. Firmenlogo im detaillierten Sitzungsprogramm (im Hauptprogramm inkludiert) Möglichkeit der Platzierung eines Roll-up Banners vor dem Vortragssaal freier Eintritt für 5 Teilnehmer (Kongress und Networking Programm) Gratisbeilage in den Kongresstaschen (nur Flyer; Umfang: max. 4 Seiten, bis DIN A4) Nennung des Firmennamens im Hauptprogramm inkl. Firmenlogo Lunch UEG EUR ,- Dauer der Sitzung 70 min, keine Parallelsitzung, zeitgleich mit der allgemeinen Mittagspause Nennung des Firmennamens inkl. Firmenlogo im detaillierten Sitzungsprogramm (im Hauptprogramm inkludiert) Möglichkeit der Platzierung eines Roll-up Banners vor dem Vortragssaal freier Eintritt für 4 Teilnehmer (Kongress und Networking Programm) Gratisbeilage in den Kongresstaschen (nur Flyer; Umfang: max. 4 Seiten, bis DIN A4) Nennung des Firmennamens im Hauptprogramm inkl. Firmenlogo Catering wird seitens der Firma zur Verfügung gestellt 2

3 Goldsponsor EUR Sponsor der Poster Preise freier Eintritt für 3 Teilnehmer (Kongress und Networking Programm) Gratisbeilage in den Kongresstaschen (nur Flyer; Umfang: max. 4 Seiten, bis DIN A4) Nennung des Firmennamens im Hauptprogramm inkl. Firmenlogo Silbersponsor EUR Sponsor des "Besten Fall des Jahres" freier Eintritt für 2 Teilnehmer (Kongress und Networking Programm) Gratisbeilage in den Kongresstaschen (nur Flyer; Umfang: max. 4 Seiten, bis DIN A4) Nennung des Firmennamens im Hauptprogramm inkl. Firmenlogo Bronzesponsor EUR freier Eintritt für 1 Teilnehmer (Kongress und Networking Programm) Nennung des Firmennamens auf der Sponsorenliste im Hauptprogramm Zusätzliche Sponsor Optionen Neben den Hauptsponsor Arten bieten wir Ihnen eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten an, um am Kongress präsent sein zu können: Kongresstaschen (verkauft) Platzierung Ihres Firmen- oder Produktlogos auf dem Kongressrucksack. Auflage: ca Stk. Namensschilder inkl. Umhängebänder (verkauft) Platzierung des Firmen- oder Produktlogos auf dem Umhängeband; Bänder werden von Ihnen in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt. Umhängebänder und Namensschilder müssen vor Produktion vom Veranstalter freigegeben werden. Länge des Umhängebandes muss 90 cm betragen. Auflage: ca Stk. Lesezeichen im Hauptprogramm (verkauft) Freie Gestaltung des Lesezeichens durch den Sponsor (Größe ca. 5 x 20cm); es muss jedoch vor Produktion vom Veranstalter freigegeben werden. Lesezeichen werden von Ihnen in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt. Auflage: ca Stk. 3

4 Kugelschreiber und Blöcke (EUR 1.500,-) Platzierung des Firmen- oder Produktlogos auf den Blöcken und Kugelschreibern. Vor der Produktion muss die Freigabe durch den Veranstalter erfolgen. Blöcke und Kugelschreiber werden von Ihnen in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt. Beilage zu ca Kongresstaschen. Taschenbeilage (EUR 1.200,-) Einlage in den Kongresstaschen; wird von Ihnen in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt. Nur Flyer; Umfang: max. 4 Seiten, bis DIN A4. Freigabe durch den Veranstalter erforderlich. Beilage zu ca Kongresstaschen Sollten sich mehr Teilnehmer anmelden, sind die Sponsoren dazu verpflichtet, für die entsprechend höhere Auflage Sorge zu tragen. Weitere Sponsor Möglichkeiten sind selbstverständlich nach Absprache mit dem Veranstalter möglich. Inserate Im digitalen Vorprogramm: Das sehr detaillierte Vorprogramm wird voraussichtlich im Juni 2015 online gestellt. Im Hauptprogramm: Auflage 750 Stk., wird an alle Kongressteilnehmer ausgegeben und ist online abrufbar; Format: DIN A5, 148 x 210 mm; druckfähiges PDF inkl. 3-5 mm Überfüller wird vom Inserenten gestellt. Umschlagseite (U2, U3+ U4) im Vor- und Hauptprogramm EUR * *Preise Innenseite im Vor- und Hauptprogramm EUR * exkl. MwSt. und Werbeabgabe Umschlagseite (U2, U3+ U4) im Vor- oder Hauptprogramm EUR * Innenseite im Vor- oder Hauptprogramm EUR * Fachausstellung Allgemeine Information Sie sind sehr herzlich zur Beteiligung an der Fachausstellung eingeladen. Die Ausstellung ist eine wichtige Ergänzung zum wissenschaftlichen Programm und wird in unmittelbarer Nähe zu den Vortragssälen stattfinden. Alle Kaffeepausen und das Mittagessen werden im Ausstellungsbereich stattfinden, was Ihnen ausgezeichnete Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit den Teilnehmern bietet. Buchung und Vergabe der Standfläche Ihre Standfläche können Sie verbindlich mit beiliegendem Anmeldeformular buchen. Es gelten die beiliegenden Teilnahme- und Geschäftsbedingungen. Die Entscheidung über die Zulassung sowie die Platzzuteilung erfolgt durch den Veranstalter unter Berücksichtigung der Standgröße, des Eingangs der Anmeldung, des Gesamt- Sponsoring Volumens und weitestgehend unter Berücksichtigung der Beteiligungswünsche. Priorisierung bei der Wahl der Standfläche nach Unrestricted Educational Grant, Gold, Silber und Bronzesponsor. 4

5 Eine detaillierte Ausstellerinformation zu allen technischen Vorgaben wird Ihnen im Sommer 2015 übermittelt werden. Dieses Schreiben beinhaltet: Technische Details zum Messecongress Graz Details und Infos zur Ausstellung Buchungsformulare für Zusatzleistungen (Catering, Mietmobiliar,...) Flächenmiete EUR 400.-/m 2 Die Flächenmiete beinhaltet: Standfläche netto Namentliche Nennung im Ausstellerverzeichnis im Hauptprogramm Eine Vollregistratur pro Standplatz für Mitarbeiter der Firma Mindestgröße 6 m 2 ; Ausnahmen nach Rücksprache mit dem Veranstalter. In der Flächenmiete sind weder Möbel oder Stellwände noch Stromverbrauch oder Reinigung inkludiert. Wir bitten Sie, die Anmeldung zur Fachausstellung so rasch wie möglich, spätestens jedoch bis Montag, an Mondial Congress & Events zu senden. Teilnahmebedingungen für Werbe- und Sponsor Möglichkeiten, Insertionen, Fachausstellung Anmeldung Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Anmeldeformular so rasch wie möglich, spätestens jedoch bis Montag, an Mondial Congress & Events. Bestellungen, die später eingehen, können nur mehr nach Verfügbarkeit berücksichtigt werden. Priorisierung bei der Wahl der Standfläche nach Unrestricted Educational Grant, Gold, Silber und Bronzesponsor. Allgemeine Information Die angegebenen Preise sind in Euro, exklusive allfälliger Steuern und Abgaben; (5%Werbeabgabe auf Inserate, 1% Bestandsvertragsgebühren) Preisbasis 2015 Buchungen bitte mit den beiliegenden Formularen vornehmen unterschriebene Formulare sind verbindlich. Vertragspartner für die Anmietung von Ausstellungsfläche, Einschaltungen, Werbe- und Sponsor Möglichkeiten ist Mondial GmbH & Co KG. Die Abwicklung dieser Leistungen erfolgt im Namen und auf Rechnung von Mondial GmbH & Co KG. Abendveranstaltungen: Firmeneinladungen parallel zum offiziellen Rahmenprogramm (Freitag, ) sind nicht erwünscht. Im Übrigen gelten die beiliegenden Teilnahme- und Geschäftsbedingungen Fristen Bitte senden Sie Ihre Zusagen bis spätestens: Montag, an Mondial Congress & Events (oegp2015@mondial-congress.com) 5

6 Zahlungskonditionen 50% der Gesamtkosten nach Einsendung des Anmeldeformulars und Erhalt der Anzahlungsrechnung. Der Restbetrag ist spätestens bis zum 15. Mai 2015 bzw. nach Erhalt der Endrechnung fällig. Buchungsänderungen und Stornobedingungen Änderungen und Stornos müssen in schriftlicher Form an Mondial Congress & Events erfolgen Bei Stornierung Ihrer Buchung bis zum 15. Mai 2015, fallen 50% der Gesamtkosten an, danach 100%. Kontoverbindung Bankkonto: ÖGP Jahrestagung 2015 Kontoinhaber: Mondial GmbH & Co KG IBAN: AT SWIFT/BIC: BKAUATWW Bank: UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6-8, 1010 Wien Bitte führen Sie die Überweisung spesenfrei für den Empfänger durch. Bankspesen werden dem Auftraggeber angelastet. 6

7 Mondial Congress & Events Mondial GmbH & Co. KG Operngasse 20b, 1040 Vienna, Austria t , f Teilnahme- und Geschäftsbedingungen ÖGP Jahrestagung 2015 Antrag auf Teilnahme Ausstellung/Sponsoring Um für die Teilnahme an der Ausstellung/Sponsoring in Betracht zu kommen, muss der Anmeldeantrag ausgefüllt und mit einer rechtsgültigen Unterschrift versehen rechtzeitig an uns übermittelt werden. Dadurch entsteht jedoch noch kein Anspruch auf Teilnahme an der Ausstellung/ Sponsoring, sondern erst dann, wenn das Organisationssekretariat eine schriftliche Bestätigung an den Aussteller/Sponsor geschickt hat. Im Falle der Teilnahme ist der Aussteller/Sponsor an die im Aussteller/Sponsoring-Prospekt sowie auf den Anmeldeformularen für Ausstellung/Sponsoring angeführten Teilnahme- und Geschäftsbedingungen gebunden. Das Organisations-sekretariat behält sich das Recht vor, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ausstellungsfläche sowie Sponsoring- Artikel werden laut der im Programm/Prospekt angeführten Teilnahme- und Geschäftsbedingungen zugewiesen. Das Nicht-Befolgen von Anweisungen des Organisationssekretariates kann den sofortigen Ausschluss von der Ausstellung/ Sponsoring zur Folge haben. Die betroffene Firma haftet für die gesamte Standmiete, Anmeldegebühr(en) sowie für alle anfallenden Nebenkosten, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. und Abgaben. Mündliche Abmachungen sowie spezielle Genehmigungen oder Vereinbarungen erhalten erst nach Übermittlung einer schriftlichen Bestätigung Gültigkeit. Rechte und Pflichten des Ausstellers Die Stände dürfen nur zur Ausstellung und Bewerbung eigener Waren, Materialien und Dienste, wie im Anmeldeantrag beschrieben, verwendet werden, nicht jedoch für den Verkauf von Waren. Werbematerial darf nur innerhalb des Standes ausgegeben werden. Jegliche Art von Werbung außerhalb des Standes ist verboten (Walking Acts, Verteilen von Flyers, etc.) Die teilweise oder vollständige Untervermietung sowie die Weitergabe des Standes an eine dritte Partei ist ebenso verboten wie private Verein-barungen zwischen Ausstellern, untereinander Standplätze zu tauschen. Das Organisationssekretariat ist jederzeit berechtigt, Stände zu betreten. Die Stände müssen während der Ausstellungszeiten besetzt sein. Die Ausstellungsräume dürfen nur während der Ausstellungszeiten benützt werden. Für die Veranstaltung von Werbevorträgen, Werbefilmen, Diavorführungen sowie für die Abgabe von Kostproben, Getränken oder Nahrungsmitteln muss zuvor die schriftliche Erlaubnis des Organisationssekretariates eingeholt werden. Firmen, die keine Aussteller/Sponsoren sind, ist es strikt untersagt, in oder vor den Ausstellungsräumen Werbung zu machen. Rechte und Pflichten des Organisationssekretariates Das Organisationssekretariat behält sich das Recht vor, die Ausstellung zu verschieben, zu verlegen, zu verkürzen oder abzusagen. Änderungen der Ausstellungsdauer oder des -termines berechtigen den Aussteller weder zum Vertragsrücktritt, noch zur Minderung des Entgeltes oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die ihm in Folge dieser Änderungen entstanden sind. Haftung Der Organisator schließt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für den Kongressort ab. Ausrüstung sowie alle dazugehörenden Ausstellungsstücke sind vom Organisator nicht versichert, dieser haftet unter keinerlei Umständen für Verlust, Schaden oder Sachschäden an Geräten, Waren oder Eigentum des Ausstellers/Sponsors. Der Aussteller haftet für seinen Besitz und seine Person sowie seiner Mitarbeiter bzw. Handlungsträger ebenso wie für jede Drittperson, die seinen Stand besucht, und hält den Organisator schadund klaglos bezüglich jedes Schadens aus Diebstahl oder anderen Gefahren, die im Rahmen eines Feuer- und erweiterten Versicherungsschutzes gedeckt sind. Für Gegenstände aller Art, die im Messecongress Graz eingebracht werden, wird keine, wie auch immer geartete Haftung übernommen. Alle Gefahren gehen zu Lasten des Ausstellers und dieser hat u.a. den Messecongress Graz von allfälligen Ansprüchen Dritter vollkommen schad- und klaglos zu halten. Bewachung wird vom Messecongress Graz nicht gestellt. Lieferungen / Sendungen Nicht zugeordnete Güter werden vom Messecongress Graz nicht übernommen. Für deklarierte Veranstaltungen bestimmte Güter werden im Auftrag und auf Kosten des Ausstellers vom Messecongress Graz übernommen, wobei eine Haftung seitens des Messecongress Graz nicht übernommen wird. Allfällige Zollformalitäten (Ein- /Ausfuhr) sind vom Aussteller zeitgerecht abzuwickeln. Dem Messecongress Graz sind die entsprechenden Unterlagen vorweg zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemäße Übernahme / -gabe gewährleistet ist. Standaufbau Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen Aussteller alle Anordnungen und Weisungen des Organisationssekretariates bezüglich der Verwendung, Gestaltung und Ausstattung der Stände sowie der Verwendung selbstgebauter und -entworfener Stände befolgen. Vor dem Aufbau des Standes/Displays/ Installation muss der Aussteller zuvor das Organisationssekretariat kontaktieren, um nochmals den Standort zu bestätigen sowie um sich über spezielle Aufbauanordnungen für den Stand zu informieren. Bei der Einbringung sind die behördlichen Vorschriften zu beachten. Das Verwenden von Geräten und Maschinen, die nicht vom Messecongress Graz zur Verfügung gestellt werden, ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Messecongress Graz erlaubt. Die Licht-, Lautsprecher- und sonstigen technischen Anlagen dürfen nur durch hauseigenes Personal oder durch die vom Messecongress Graz genehmigten konzessionierten Fachunternehmen installiert werden. In den Veranstaltungsräumen dürfen Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotoren nicht betrieben werden. Sofern Maschinen und Geräte mit leicht flüchtigen Kraftstoffen (Benzin, Benzol, Gas etc.) aufgestellt werden, müssen deren Kraftstoffbehälter vor dem Einbringen in den Raum entleert und ihre Einfüllöffnungen verschlossen sein. Die Batterie ist auszubauen bzw. abzuklemmen. Die Seiten- bzw. Rückwände dürfen max. 2,5 (zweieinhalb) Meter betragen. Jegliche Abweichung von dieser Norm muss im Vorhinein vom Organisationssekretariat bewilligt werden. Auch jegliche Veränderungen an der vermieteten Fläche oder den vermieteten Gegenständen dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung des Organisationssekretariates vorge-nommen werden. Vienna (HQ) Baden Barcelona Berlin Budapest Duesseldorf Istanbul Malaga Prague Salzburg Warsaw Mondial GmbH & Co. KG 2500 Baden: LG Wr. Neustadt, FN 14350d, UID-Nr.: AT U

8 Mondial Congress & Events Mondial GmbH & Co. KG Operngasse 20b, 1040 Vienna, Austria t , f Feuerlösch-, Brandmelde- und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verbaut, überspannt oder verstellt werden. Alle Gänge in den Räumen sowie die Ausgänge und Notausgänge sind in voller Breite freizuhalten und dürfen nicht durch Aufbaumaterial, Transportmittel, Bauteile oder andere Gegenstände verstellt werden. Stände müssen innerhalb der zugewiesenen Zeitspanne fertig aufgebaut werden. Vor dem Aufbau eigener Stände hat der Aussteller bzw. dessen Werbegestalter dem Organisationssekretariat Skizzen und Farbangaben des Standes/Objektes vorzulegen. Das Organisations-sekretariat behält sich das Recht vor, Änderungen zu verlangen, sollten Sicherheitsvorschriften, technische Notwendigkeiten oder das Streben nach einem einheitlichen Gesamtbild dies erfordern. Standwände sind grundsätzlich an der Innen- und Außenseite zu verkleiden. Jede Beeinträchtigung der Sicht auf die Nachbarstände muss vermieden werden. Es ist Sorge zu tragen, dass Standbeleuchtung und Strahler weder für Standbesucher noch Nachbarstände störend sind. Kommt der Aussteller diesbezüglichen Aufforderungen des Organisationssekretariates nicht (rechtzeitig) nach, behält sich das Organisationssekretariat das Recht vor, die nötigen Maßnahmen auf Kosten des Ausstellers zu ergreifen. Das Organisationssekretariat behält sich auch das Recht vor, unbenutzte Einund Ausgänge der Ausstellungsräume zu verschließen oder zu blockieren, sowie Ausstellern andere Plätze zuzuweisen, auch wenn dies vorherigen schriftlichen Vereinbarungen widerspricht. Das Organisations-sekretariat behält sich weiters das Recht vor, die Mietfläche eines Standes, der nicht zeitgerecht fertiggestellt wurde, einem anderen Interessenten anzubieten. In so einem Fall ist der Aussteller verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die sich aus der Auftragsstornierung ergeben. Der Aussteller ist verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen und sonstigen geltenden Unfallverhütungsvorschriften beim Auf- und Abbau und während der Dauer der Veranstaltung einzuhalten. Instandhaltung des Standes und der Ausstellungsräume Aussteller haben für die schonende Verwendung der Fußböden, Wände, Stiegenaufgänge und Lagerplätze sowie der Mietkojen und Ausstattung Sorge zu tragen. Letztere müssen in ordnungsgemäßem Zustand und auf korrekte Weise zurückgegeben werden. Um Kratzer und Rillen in den Fußböden durch das Schieben schwerer Kisten zu vermeiden, sind Aussteller verpflichtet, Schutzbeläge zu verwenden. Große Kisten und sonstige schwere Ladungen sind von Ausstellern und deren Zustellerfirmen mit besonderer Vorsicht zu transportieren. Aussteller, die besonders schwere Ausstellungs-stücke präsentieren möchten, die Fundamente oder Stützen erfordern, müssen dazu vorher die Genehmigung des Organisationssekretariates einholen. Es ist nicht gestattet, Nägel oder Haken in die Wände einzu-schlagen, eigene Leitungen zu verlegen oder Löcher in die Kojenwände zu bohren/schneiden. Bei Gebrauch von Doppelklebebändern zur Anbringung von Böden, Dekorationen udgl. dürfen ausschließlich die vom Messecongress Graz genehmigten Klebebänder verwendet werden. Zur Auslegung von Räumlichkeiten mit Teppichböden dürfen nur selbst liegende Teppichböden oder Platten verwendet werden. Das Aufkleben von Bodenbelägen oder selbstklebenden Teppichfliesen ist untersagt. Leergut und Verpackungsmaterial müssen vor Ausstellungsbeginn auf Kosten des Ausstellers entfernt werden; auch die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller. Es ist nicht erlaubt, Standkonstruktionen an der Decke zu befestigen. Der zugewiesene Standplatz darf an keiner Stelle überschritten werden. Firmenschilder dürfen nicht über die Kojengrenze hinausragen. Dekorationsstoffe und Tapeten müssen feuerfest sein, dies muss dem Organisationssekretariat im Vorhinein schriftlich belegt werden. Auf die Einhaltung aller (feuer- )polizeilichen oder sonstigen behördlichen Vorschriften ist zu allen Zeiten zu achten, auch während des Auf- und Abbaus. Fotografische Betreuung Das Fotografieren aller Veranstaltungen im Messecongress Graz erfolgt ausschließlich durch den vom Haus beauftragten Fotografen. Elektroinstallationen Stromverbrauch Die Kosten für einen Elektrohauptanschluss sind nicht in der Miete enthalten. Dieser kann mit dem technischen Ausstellungshandbuch bestellt werden. Für Elektroinstallationen innerhalb des Standes muss der Aussteller selbst aufkommen; diese dürfen jedoch nur von einer vom Organisationssekretariat zugelassenen Installationsfirma durchgeführt werden. Das Organisationssekretariat haftet jedoch nicht für Verluste und Schäden, die durch Störungen der Elektrizitäts-zuführung oder dergleichen entstehen. Abbau der Stände Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand bis zum angegebenen Termin abzubauen und gemietete Ausstattung rechtzeitig zurückzugeben. Der Standplatz muss vor dem Verlassen geleert und der Boden gereinigt werden. Klebebänder sind rückstandslos zu entfernen. Gelagerte Waren, Leergut und Verpackungsmaterial müssen entfernt werden. Gegenstände, für deren Abtransport oder Aufbewahrung der Aussteller keine Regelung getroffen hat, gehen ohne Anspruch auf Entschädigung in den Besitz des Organisationssekretariates über. Das Organisationssekretariat kann verlangen, dass Aussteller die Ausstellungsräume auf deren Kosten in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Baut der Aussteller seinen Stand bzw. entfernt er seine Ausstellungsgegenstände nicht rechtzeitig, wird dies vom Organisationssekretariat durchgeführt. Der Aussteller haftet dem Organisationssekretariat gegenüber für die dabei entstandenen Kosten. Mietgegenstände, die vom Aussteller ursprünglich ohne Reklamation entgegengenommen wurde, müssen im selben Zustand unbeschädigt zurückgegeben werden. Sofern bei der Entgegennahme keine schriftliche Reklamation stattfindet, die vom Organisationssekretariat unterschrieben wird, gilt für alle Mietgegenstände, dass sie in befriedigendem Zustand übergeben wurden. Der Aussteller trägt die Kosten für Reparaturen beschädigter Ausstellungsflächen oder Mietgegenstände sowie für deren Reinigung. Zahlungen Vertragsrücktritt Die Zahlungskonditionen und Richtlinien zu Storno- bzw. Standplatzreduktion sowie die dazugehörigen Fristen entnehmen Sie bitte dem Aussteller/Sponsoring-Prospekt sowie den Anmelde-formularen für Ausstellung/Sponsoring. Die angegebenen Maße der Bodenfläche, Standgröße sowie der Ausstellungseinrichtungen sind annähernde Werte. Das Organisations-sekretariat behält sich das Recht vor, diese Maße zu Vienna (HQ) Baden Barcelona Berlin Budapest Duesseldorf Istanbul Malaga Prague Salzburg Warsaw Mondial GmbH & Co. KG 2500 Baden: LG Wr. Neustadt, FN 14350d, UID-Nr.: AT U

9 Mondial Congress & Events Mondial GmbH & Co. KG Operngasse 20b, 1040 Vienna, Austria t , f ändern, um die vorhandene Ausstellungsfläche bestmöglich zu nützen und um die Stände den Raumplänen anzupassen. Die Verrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Ausmaße; wurde mehr Platz zugeteilt und verwendet als ursprünglich angemeldet, dann muss der Mehrbetrag unverzüglich nachbezahlt werden. Besondere Wünsche punkto Standplatzierung bzw. Sponsoring werden in Betracht gezogen, können jedoch vom Aussteller/Sponsor nicht als Bedingung für eine Beteiligung gestellt werden. Außerdem behält sich das Organisationssekretariat das Recht vor, die ursprünglich bestellte Ausstellungs-fläche zu verringern. Die Nichtein-haltung lokaler oder internationaler Vorschriften kann nicht als Rücktritts-grund genannt werden und es können daraus auch keinerlei Ansprüche von Ausstellern/Sponsoren/ Drittpersonen gegenüber dem Organisations-sekretariat wirksam gemacht werden. Der Aussteller hat die Vertragsgebühr zu tragen, die 1% (1 Prozent) der Mietgebühr beträgt, sowie alle anderen Steuern, Gebühren und öffentlichen Abgaben. Eine Sondergebühr wird verrechnet, wenn Mietgegenstände nach Wünschen des Ausstellers dekoriert werden. Auch die Kosten spezieller Aufbauten müssen vom Aussteller getragen werden. Bei Zahlungsverzug werden 10% Verzugszinsen p.a. verrechnet. Verzichtet eine Firma nach Vertrags-abschluss auf die Teilnahme an der Ausstellung, muss sie dennoch für die Mietkosten sowie alle anfallenden Kosten aufkommen. Wird die Ausstellung abgesagt, so erstattet das Organisationssekretariat die erhaltenen (Teil-)Zahlungen abzüglich der Teilnahmegebühren sowie der dem Organisationssekretariat bis zum Zeitpunkt der Absage entstandenen Kosten zurück. Ort der Gerichtsbarkeit Für alle Streitigkeiten wird der ausschließliche Gerichtsstand bei dem sachlich zuständigen Gericht in Wien, Österreich, vereinbart. Wahlweise kann das Organisationssekretariat auch das zuständige Gericht anrufen, unter dessen Rechtsprechung der Aussteller fällt. Es ist österreichisches Recht anzuwenden. Vienna (HQ) Baden Barcelona Berlin Budapest Duesseldorf Istanbul Malaga Prague Salzburg Warsaw Mondial GmbH & Co. KG 2500 Baden: LG Wr. Neustadt, FN 14350d, UID-Nr.: AT U

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