Vom 30. März 2009 (Staatsanzeiger Nr. 13 vom , S. 642)

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1 Fachprüfungsordnung der Bachelorstudiengänge Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Bioverfahrenstechnik, Maschinenbau mit BWL, Maschinenbau mit angewandter Informatik Vom 0. März 00 (Staatsanzeiger Nr. vom.0.00, S. ) geändert durch: Ordnung vom.0.00 (Staatsanzeiger Nr. vom.0.00, S. ) Ordnung vom..00 (Staatsanzeiger Nr. vom.0.0, S. ) Ordnung vom (Staatsanzeiger Nr. vom 0.0.0, S. ) Aufgrund des Abs. Nr. und Abs. Satz Nr. des Hochschulgesetzes vom. November 00 (GVBl. S. ), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 0. März 0 (GVBl. S. ), BS - hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern am. April 00 die folgende Fachprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Bioverfahrenstechnik, Maschinenbau mit BWL, Verfahrenstechnik mit BWL, Maschinenbau mit angewandter Informatik, Verfahrenstechnik mit angewandter Informatik an der Technischen Universität Kaiserslautern beschlossen. Diese Prüfungsordnung hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur mit Schreiben vom. Dezember 00, Az.: Tgb.Nr../0 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Inhaltsübersicht Geltungsbereich, Zuständigkeit Zweck der Bachelorprüfung Hochschulgrad Modularität Umfang und Dauer des Studiengangs Gliederung des Studiums Aufbau der Prüfungen, Leistungsüberprüfung Fristen für Modulprüfungen und Wiederholung von Studienmodulen Prüfungsverfahren 0 Studienarbeit Bachelorarbeit Anmeldung zu den Modulprüfungen und zur Bachelorarbeit Abschlusszeugnis Zusatzfächer Inkrafttreten

2 Geltungsbereich, Zuständigkeit () Diese Fachprüfungsordnung regelt die fachspezifischen Prüfungsanforderungen und Prüfungsverfahren für die Bachelorstudiengänge Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Bioverfahrenstechnik, Maschinenbau mit BWL, Maschinenbau mit angewandter Informatik an der TU Kaiserslautern. Fächerübergreifende Prüfungsregelungen sind in der allgemeinen Bachelorprüfungsordnung der TU Kaiserslautern (ABPO) festgelegt; insbesondere enthält sie Bestimmungen zu folgenden Aspekten: Leistungspunktesystem ( ABPO) Prüfungsausschuss und Prüfungsamt ( ABPO) Prüferinnen und Prüfer und Beisitzerinnen oder Beisitzer ( ABPO) Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen ( ABPO) Mündliche und schriftliche Prüfungen ( und 0 ABPO) Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß ( ABPO) Bestehen und Nichtbestehen der Bachelorprüfung, Bescheinigungen ( 0 ABPO) Zeugnis, Diploma Supplement, Bachelorurkunde (, und ABPO) Ungültigkeit der Bachelorprüfung ( ABPO) Informationsrecht der Kandidatin oder des Kandidaten ( ABPO) Für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten im Zusammenhang mit den Bachelorstudiengängen Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Bioverfahrenstechnik, Maschinenbau mit BWL, Maschinenbau mit angewandter Informatik ist der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik zuständig. Zweck der Bachelorprüfung Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin oder der Kandidat theoretische und praktische Fachkenntnisse erworben hat, um entsprechende berufliche Aufgaben selbstständig zu erfüllen und mit dem erworbenen Wissen kritisch und verantwortungsvoll umzugehen. Hochschulgrad Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Science, abgekürzt B.Sc. verliehen. Modularität () Die Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiengangs werden im Rahmen von Modulen angeboten. Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen mit oder ohne Übungen, Praktika (Labore), Seminare, Projekte (Studienarbeiten) und betreutes eigenständiges Studium. Die Unterrichtssprache der Lehrveranstaltungen ist Deutsch oder Englisch. () Ein Modul besteht aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen. Jede Lehrveranstaltung wird innerhalb eines Studienganges ausschließlich einem Modul zugeordnet. Über die Zuordnung beschließt der Fachbereichsrat. () Module sollen innerhalb von zwei konsekutiven Semestern studierbar sein. Neben der Anzahl der Leistungspunkte (LP) wird der Umfang der Module im direkten Kontaktstudium auch in Form von Semesterwochenstunden (im Folgenden: SWS) angegeben. Ein Modul hat in der Regel einen Umfang von bis LP bzw. bis 0 SWS.

3 Umfang und Dauer des Studiengangs () Jeder Bachelorstudiengang umfasst Leistungen im Umfang von mindestens 0 LP, gegliedert in - Pflicht- und Wahlpflichtmodule im Umfang von mindestens LP (bzw. - SWS), von denen je nach Studiengang mindestens 0 LP (bzw. - 0 SWS) zu benoten sind, - ein Industriepraktikum bestehend aus einem Vorpraktikum und einem Fachpraktikum, letzteres im Umfang von LP; Details regelt die Teilgrundordnung über die Durchführung des Praktikums in den Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik, - einer Studienarbeit von LP und - die Bachelorarbeit im Umfang von LP. Das Studium wird mit dem letzten Teil der Bachelorprüfung abgeschlossen. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Bachelorprüfung beträgt sieben Fachsemester. () Das Bachelorstudium umfasst folgende Teile: Gliederung des Studiums. Mathematisch-naturwissenschaftliche Fächer Pflichtmodule. Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen I Pflichtmodule. Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen II Pflichtmodule. Betriebswirtschaftliche Grundlagen Pflichtmodule (nur Studiengang Maschinenbau mit BWL ). Informatik Grundlagen Pflichtmodule (nur Studiengang Maschinenbau mit angewandter Informatik ). Anwendungsfächer I Wahlpflichtmodule. Anwendungsfächer II Wahlpflichtmodule. Softskills Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Industriepraktikum (Fachpraktikum) 0. Studienarbeit. Bachelorarbeit Die Modulprüfungen sind aus den Tabellen im Anhang unter den Spalten Modulprüfung (Prüfungsmodus) zu entnehmen. Der Umfang der Teile nach Absatz sowie deren Prüfungsmodus ist für den jeweiligen Studiengang aus Anhang I zu ersehen. () Im Lehrgebiet Nichttechnische Wahlfächer regelt der Fachbereichsrat die Wahlmöglichkeiten. () Art und Umfang der Tätigkeiten und Leistungen, die zur Anerkennung des Industriepraktikums erforderlich sind, regelt die Teilgrundordnung über die Durchführung eines Praktikums in den Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik. Es wird dringend empfohlen, das Vorpraktikum vor der Aufnahme des Studiums abzuleisten.

4 Aufbau der Prüfungen, Leistungsüberprüfung () Die Bachelorprüfung besteht aus den studienbegleitenden Leistungsüberprüfungen der Studienmodule, der Studienarbeit, der Bachelorarbeit und dem Nachweis des abgelegten Industriepraktikums. Die Vergabe von LP für ein Studienmodul setzt die erfolgreiche Teilnahme voraus. Zur Feststellung der erfolgreichen Teilnahme gehört zu jedem Modul eine Leistungsüberprüfung. () Die Leistungsüberprüfungen richten sich nach der Art des Studienmoduls:. Enthält das Modul eine oder mehrere Vorlesungen, besteht die Leistungsüberprüfung in der Regel aus einer Modulprüfung. In Ausnahmefällen, die vom Fachbereichsrat zu genehmigen sind, kann eine Modulprüfung aus mehreren Teilen bestehen, die gleich zu gewichten sind. Jede Teilprüfung muss für sich bestanden sein. Gegenstand der Modulprüfungen sind die Stoffgebiete der den Modulen zugeordneten Lehrveranstaltungen. Der Fachbereichsrat beschließt, welche Studienleistungen (z.b. Übungen, Zwischenklausuren) als Prüfungsvorleistung zu erbringen sind. Die Prüferin oder der Prüfer teilt dem Prüfungsamt mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin mit, welche Studierenden die Vorleistungen erbracht haben. Bei Nichtbestehen der Modulprüfung bleibt die Zulassung in Bezug auf die Prüfungsvorleistung zur Prüfung auch in nachfolgenden Semestern erhalten.. Im Falle von Seminaren, Projekten, Praktika (Laboren) und betreutem, eigenständigen Studium erstreckt sich die Leistungsüberprüfung auf veranstaltungsbegleitende Studienleistungen. Im Falle prüfungsrelevanter Studienleistungen wird eine Note vergeben. Im Falle nicht prüfungsrelevanter Studienleistungen entscheidet die Leistungsüberprüfung lediglich über die erfolgreiche Teilnahme ( Abs. ABPO). Eine Modulnote wird in diesem Fall nicht vergeben. () Die Dauer einer Modulprüfung richtet sich nach dem im Studienplan festgelegten Umfang des Moduls. Schriftliche Prüfungen haben i. d. R. eine Dauer von 0-0 Minuten pro LP, mindestens jedoch eine Stunde und höchstens vier Stunden. Mündliche Prüfungen haben i. d. R. eine Dauer von - 0 Minuten pro LP, mindestens jedoch Minuten und höchstens 0 Minuten. () Die Prüfungen zu den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erfolgen schriftlich oder mündlich. Die Zulassung zur Modulprüfung kann gewisse Studienleistungen voraussetzen. Form und Dauer der Modulprüfung, erforderliche Studienleistungen zur Zulassung zur Prüfung, sowie die zugelassenen Hilfsmittel müssen spätestens zu Beginn des Studienmoduls bekannt gegeben werden. Fristen für Modulprüfungen und Wiederholung von Studienmodulen () Bezüglich der Häufigkeit des Angebots und der Wiederholung der Modulprüfungen gilt Abs. und der ABPO. Jede Modulprüfung der folgenden Module muss spätestens in dem Prüfungszeitraum, der im. Fachsemester beginnt, erstmalig abgelegt werden:. Mathematisch-naturwissenschaftliche Fächer Pflichtmodule. Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen I Pflichtmodule. Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen II Pflichtmodule. Betriebswirtschaftliche Grundlagen Pflichtmodule (nur Studiengang Maschinenbau mit BWL). Informatik Grundlagen Pflichtmodule (nur Studiengang Maschinenbau mit angewandter Informatik ) Alle restlichen Module müssen gemäß dem gewählten Studienmodell spätestens in dem Prüfungszeitraum, der im 0. Fachsemester beginnt, erstmalig abgelegt werden.

5 () Wurde der Erstversuch einer Modulprüfung zur jeweils letzten zulässigen Frist nach Absatz unternommen, muss die Wiederholungsprüfung spätestens ein Semester, sonst spätestens zwei Semester nach dem Erstversuch abgelegt werden. () Werden die in Absatz und genannten Fristen ohne triftigen Grund versäumt, gelten die versäumten Prüfungsleistungen und Wiederholungsprüfungen als nicht bestanden. () Jede nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Fachprüfung kann einmal wiederholt werden. Zwei Modulprüfungen können ein zweites Mal wiederholt werden. Zu jeder nicht bestandenen Wiederholungsprüfung wird eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Diese Ergänzungsprüfung ist grundsätzlich als Einzelprüfung abzuhalten und soll zwischen und Minuten dauern. Bei der mündlichen Ergänzungsprüfung wird lediglich darüber entschieden, ob der Kandidat die Note,0 oder schlechter erhält. Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist ausgeschlossen, wenn die Bewertung nicht ausreichend auf Absatz oder ABPO beruht. Auf Antrag beim Prüfungsausschuss kann für ein drittes Fach eine Zweitwiederholung gewährt werden. Werden Zweitwiederholungen von mehr als zwei Modulprüfungen benötigt oder wird eine Zweitwiederholung nicht bestanden oder gilt sie als nicht bestanden, ist die gesamte Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden Prüfungsverfahren () Das Prüfungsamt legt die Termine zur Anmeldung und Durchführung der Modulprüfungen in Abstimmung mit der zuständigen Prüferin oder dem zuständigen Prüfer fest und gibt sie rechtzeitig auf seinen Webseiten bekannt (siehe ABPO). Eine Kandidatin oder ein Kandidat kann von einer Modulprüfung ohne Angaben von Gründen zurücktreten, wenn sie oder er seinen Rücktritt dem Prüfungsamt persönlich oder schriftlich spätestens eine Woche vor dem Termin mitteilt, es sei denn, die Bestimmungen des würden verletzt. Weitere Regelungen zu Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstößen sind in ABPO festgelegt. () Die Verfahren zur Leistungsüberprüfung von Studienmodulen außerhalb des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik regelt der zuständige Fachbereich in Abstimmung mit dem Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik. () Beurlaubte Studierende können nicht an Prüfungen teilnehmen. 0 Studienarbeit () Eine Studienarbeit ist eine Prüfungsleistung. Sie ist eine unter Anleitung selbständig ausgeführte Arbeit konstruktiver, theoretischer und/oder experimenteller Art. Als Gesamtbelastung einer oder eines Studierenden ist ein Umfang von 0 Stunden vorzusehen. Die Studienarbeit soll in einem Zeitraum von vier Monaten abgeleistet werden. () Die Studienarbeit kann frühestens im. Fachsemester begonnen werden. () Die Studienarbeit wird im Rahmen eines Kolloquiums vorgestellt. Bachelorarbeit () Das Thema der Bachelorarbeit wird in von einer Professorin oder einem Professor des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik ausgegeben. Das Thema ist auf eine reine Bearbeitungszeit von höchstens Wochen auszulegen. Der Zeitraum von der Ausgabe der Bachelorarbeit bis zur Abgabe der Ausarbeitung darf maximal sechs Monate betragen. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um bis zu sechs Wochen verlängern.

6 () Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit sind, dass die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 0 LP erbracht sowie das gesamte Industriepraktikum (Vorpraktikum und Fachpraktikum) abgeleistet hat. Die Bestätigung über die Ableistung des Industriepraktikums ist durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen vom Praktikantenamt des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik nachzuweisen. () Die Frist zur erstmaligen Ausgabe eines Themas endet spätestens zu Beginn des. Fachsemesters. Wird diese Frist versäumt, ist die Bachelorarbeit erstmals nicht bestanden. () Die Ergebnisse der Bachelorarbeit sind in einem Vortrag darzustellen. Die Bewertung dieses Vortrags geht zu 0 Prozent in die Bewertung der Bachelorarbeit ein. () Weitere Regelungen, insbesondere zur Rückgabe, Verlängerung, Bewertung und Wiederholung enthält ABPO. Anmeldung zu den Modulprüfungen und zur Bachelorarbeit Das Verfahren zur Anmeldung zu den Modulprüfungen und zur Bachelorarbeit sowie der Vorlage der erforderlichen Unterlagen ist in ABPO geregelt. Abschlusszeugnis () Nach Bestehen der Bachelorprüfung wird der Kandidatin oder dem Kandidaten ein Zeugnis sowie ein Diploma Supplement gemäß ABPO ausgestellt. In das Zeugnis werden alle Studienleistungen mit aufgenommen, für die Leistungspunkte vergeben wurden. Die im Zeugnis aufgeführte Gesamtnote ergibt sich als arithmetisches Mittel aus den mit LP gewichteten Noten der benotet eingebrachten Studienmodule, der Studienarbeit und der Bachelorarbeit, wobei die Bachelorarbeit mit doppeltem Gewicht eingeht. Es können nur so viele Module in die Gesamtnote eingehen wie zum Erreichen von 0 LP erforderlich sind. Zusatzfächer Das Ablegen von nicht verpflichtenden Prüfungs- und Studienleistungen (Zusatzfächern) ist nur mit Zustimmung des Prüfungsausschusses möglich. Die Ergebnisse dieser zusätzlichen Leistungsüberprüfungen werden auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten in das Zeugnis eingetragen. Sie werden jedoch nicht auf die Gesamtnote angerechnet. Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger von Rheinland-Pfalz in Kraft. Kaiserslautern, den 0. März 00 Der Dekan des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik Prof. Dr.-Ing. Siegfried R i p p e r g e r

7 Anhang : Umfang und Prüfungsmodus der Module Legende: MNG IWG BWG IG AWB KF SA FP BA Mod. Nr. SWS LP Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen Betriebswirtschaftliche Grundlagen Informatik Grundlagen Anwendungsblock Kompetenzfeld Studienarbeit Fachpraktikum Bachelorarbeit Modulnummer Semesterwochenstunde Leistungspunkt PM Prüfungsmodus schriftliche Prüfung mündliche Prüfung / schriftliche oder mündliche Prüfung Leistungsnachweis (unbenoteter Schein) benoteter Leistungsnachweis (benoteter Schein) V Vorlesung Ü Übung L Labor S Seminar

8 . Bachelorstudiengang Maschinenbau Mod. Nr. Modul LP Modulprüfung MNG.. Höhere Mathematik I Höhere Mathematik II Höhere Mathematik III Höhere Mathematik: Numerik Physik Experimentalphysik I für Ingenieure/innen Physikalisches Praktikum für Maschinenbauer Chemie für Ingenieure () Summe: IWG I B00 B0 B0 Technische Mechanik I Technische Mechanik II Technische Mechanik III Werkstoffkunde Werkstoffkunde I Werkstoffkunde II Werkstoffkundelabor Maschinenelemente I Maschinenelemente II Einführung in die Fertigungstechnik Integrierte Konstruktionsausbildung Integrierte Konstruktionsausb. I (Grundl. DG, TZ) Integrierte Konstruktionsausb. II (CAD und Konstruktionsprojekt) Informationstechnologie für den MB Thermodynamik I Thermodynamik II Elektrotechnik für Maschinenbauer Elektrotech. für Maschinenbauer I Elektrotech. für Maschinenbauer II IWG II () () () 0 0 () () () () Summe: B0 Maschinendynamik Mess- und Regelungstechnik Strömungsmechanik I Werkstoffe und ihre Bearbeitung Werkstoffe und Fertigungstechnologie I Werkstoffe und Fertigungstechnologie II Einführung in die Kunststofftechnik Summe: / SK B0 B0 B0 Allgemeine Softskills Betriebsorganisation für Ing. Unternehm. Denken und Handeln Spezielle Softskills Nichttechnisches Wahlfach Fremdsprache Summe: / Studienarbeit (SA) Fachpraktikum (FP) Bachelorarbeit (BA) Summe:

9 Mod. Nr. Modul LP Modulprüfung AW I wahlweise aus Kompetenzfeld (KF) - AW II wahlweise aus Kompetenzfeld (KF) - Summe: KF : Produktentwicklung 0 Automatisierungstechnik I Leichtbau Virtuelle Produktentwicklung I Konstruktionslehre I Strömungsmaschinen I Summe: / / KF : Fahrzeugtechnik B0 B0 Kraftfahrzeugtechnik Kraftfahrzeugtechnik I Kraftfahrzeugtechnik II Vehicle Production Verbrennungskraftmaschinen Verbrennungskraftmaschinen I Verbrennungskraftmaschinen II Fügetechnik in der Fahrzeugtechnik () Summe: / / / KF : Werkstoffe und Produktion B0 Werkzeugmaschinen Werkzeugmaschinen I Werkzeugmaschinen II Fügetechnik I Einführung in die Verbundwerkstoffe Konstruktionswerkstoffe I () Summe: / / KF : Verfahrens- und Energietechnik B0 B Apparatebau und -technik Apparatebau Apparatetechnik Kraftwerkstechnik und Energiewirtschaft Kraftwerkstechnik Energiewirtschaft Prozess- und Anlagentechnik I () () Summe: / /

10 . Bachelorstudiengang Maschinenbau mit BWL Mod. Nr. Modul LP Modulprüfung.. B00 B0 B0 MNG Höhere Mathematik I Höhere Mathematik II Höhere Mathematik III Höhere Mathematik: Numerik Physik Experimentalphysik I für Ingenieure/innen Physikalisches Praktikum für Maschinenbauer IWG I Technische Mechanik I Technische Mechanik II Technische Mechanik III Werkstoffkunde Werkstoffkunde I Werkstoffkunde II Werkstoffkundelabor Maschinenelemente I Maschinenelemente II Einführung in die Fertigungstechnik Integrierte Konstruktionsausbildung Integrierte Konstruktionsausb. I (Grundl. DG, TZ) Integrierte Konstruktionsausb. II (CAD und Konstruktionsprojekt) Informationstechnologie für den MB Thermodynamik I Thermodynamik II Elektrotechnik für Maschinenbauer Elektrotech. für Maschinenbauer I Elektrotech. für Maschinenbauer II () Summe: () () () 0 0 () () () () Summe: IWG II B0 Maschinendynamik Mess- und Regelungstechnik Strömungsmechanik I Werkstoffe und ihre Bearbeitung Werkst. und Fertigungstechnolog. I Werkst. und Fertigungstechnolog. II Summe: BWG Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre Grundzüge des Rechnungswesens und der Finanzwirtschaft SK Summe: B0 B0 B0 Allgemeine Softskills Betriebsorganisation für Ing. Unternehm. Denken und Handeln Spezielle Softskills Nichttechnisches Wahlfach Fremdsprache Studienarbeit (SA) Fachpraktikum (FP) Bachelorarbeit (BA) Summe: Summe: / 0

11 Mod Nr Modul LP Modulprüfung AWB I Module im Umfang von LP aus einem Kompetenzfeld des Bachelorstudiengangs Maschinenbau / Patentrecht für den Maschinenbau Summe: 0 AWB II Mikroökonomik Makroökonomik Wirtschaftspolitik und Finanzwissen Summe:

12 . Bachelorstudiengang Maschinenbau mit angewandter Informatik Mod. Nr. Modul LP Modulprüfung.. MNG Höhere Mathematik I Höhere Mathematik II Höhere Mathematik III Höhere Mathematik: Numerik Physik Experimentalphysik I für Ingenieure/innen Physikalisches Praktikum für Maschinenbauer IWG I () Summe: B00 B0 B0 Technische Mechanik I Technische Mechanik II Technische Mechanik III Werkstoffkunde Werkstoffkunde I Werkstoffkunde II Werkstoffkundelabor Maschinenelemente I Maschinenelemente II Einführung in die Fertigungstechnik Integrierte Konstruktionsausbildung Integrierte Konstruktionsausb. I (Grundl. DG, TZ) Integrierte Konstruktionsausb. II (CAD und Konstruktionsprojekt) Informationstechnologie für den MB Thermodynamik I Thermodynamik II Elektrotechnik für Maschinenbauer Elektrotech. für Maschinenbauer I Elektrotech. für Maschinenbauer II IWG II () () () 0 0 () () () () Summe: B0 Maschinendynamik Mess- und Regelungstechnik Strömungsmechanik I Werkstoffe und ihre Bearbeitung Werkst. und Fertigungstechnolog. I Werkst. und Fertigungstechnolog. II Summe: IG 000 Grundlagen der Softwareentwicklung Softwareentwicklung SK Summe: 0 0 B0 B0 B0 Allgemeine Softskills Betriebsorganisation für Ing. Unternehm. Denken und Handeln Spezielle Softskills Nichttechnisches Wahlfach, Fremdsprache Studienarbeit (SA) Fachpraktikum (FP) Bachelorarbeit (BA) Summe: Summe: /

13 Mod. Nr. Modul LP Modulprüfung AWB I Module im Umfang vom LP aus einem Kompetenzfeld des Bachelorstudiengangs Maschinenbau / 000 Software-Entwicklung Summe: AWB II Rechnersysteme Rechnersysteme Summe:

14 . Bachelorstudiengang Verfahrenstechnik und Bioverfahrenstechnik Modul Nr Modul LP Modulprüfung MNG.. 0 B Höhere Mathematik I Höhere Mathematik II Höhere Mathematik III Höhere Mathematik: Numerik Physik Experimentalphysik I für Ingenieure/innen Physikalisches Praktikum für Maschinenbauer Allgemeine und anorg. Exp.Chemie Organische Chemie I Reaktionstechnik (Technische Chemie I) Mikrobiologie Zellbiologie I Mikrobiologie I IWG I () () Summe: / B B0 Elemente der Tech. Mechanik I Elemente der Tech. Mechanik II Thermodynamik I Thermodynamik II Thermodynamik der Mischungen Werkstoffkunde Werkstoffkunde I Werkstoffkunde II Wärmeübertragung Strömungsmechanik I Informationstechnologie für den MB Integrierte Konstruktionsausbildung I (Grundl. DG, TZ) Apparatebau und -technik Apparatebau Apparatetechnik () () () () Summe: / IWG II B Mess- und Regelungstechnik Mechanische Verfahrenstechnik I Thermische Verfahrenstechnik I Bioverfahrenstechnik Grundlagen der Bioverfahrenstechnik Bioreaktor- und Bioprozesstechnik Prozess- und Anlagentechnik I () () Summe: / SK B0 B0 B B0 Allgemeine Softskills Betriebsorganisation für Ing. Unternehm. Denken und Handeln Spezielle Softskills Nichttechnisches Wahlfach Projektarbeit im Team Fremdsprache Summe: / Studienarbeit (SA) Fachpraktikum (FP) Bachelorarbeit (BA) Summe:

15 Modul Nr. Modul LP Modulprüfung AW I wahlweise aus Kompetenzfeld (KF) - AW II wahlweise aus Kompetenzfeld (KF) - Summe: KF : Verfahrenstechnik Umweltverfahrenstechnik I Partikeltechnologie I Wahlpflichtfach KF - zwei Labore gemäß Auswahl Summe: / / / KF : Energietechnik B Kraftwerkst. und Energiewirtschaft Kraftwerkstechnik Energiewirtschaft Strömungsmaschinen I Wahlpflichtfach KF - zwei Labore gemäß Auswahl Summe: / / / KF : Bioverfahrenstechnik B Bioanalytik u. Bioprozessanalytik Bioanalytik u. Bioprozessanalytik I Bioanalytik u. Bioprozessanalytik II Aufbereitung in der Biotechnologie I Wahlpflichtfach KF - zwei Labore gemäß Auswahl (,) (,) Summe: / / / KF -: Wahlpflichtfächer für die Kompetenzfelder bis B B B 0 B 0 Bio-, Medizin- und Membrantechnik Partikeltechnologie I Kraftwerkst. und Energiewirtschaft Kraftwerkstechnik Energiewirtschaft Umwelt- und Energierecht Rechtskunde + GL Umweltrecht Feststoffverfahrenstechnik und Abfallbehandlung I Entwickl. u. Planung verfahrenst. Anlagen Entstaubungstechnik I Produktgestaltung in der Verfahrenstechnik Maschinentechn. Komponenten in Kraftwerken Strömungsmaschinen I Betr. Arbeits- und Umweltschutz Betr. Arbeits- und Umweltschutz I Betr. Arbeits- und Umweltschutz II Biotechnologie Grundlagen der Genetik Chemische Produktionsverfahren () () / / / / / / / / KF -: Labore zur Wahl 0 Labor Bioverfahrenstechnik Labor Mechan. Verfahrenstechnik Labor Therm. Verfahrenstechnik Labor Reaktionstechnik

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