Praxis. Ronald Kranz HUNKLER GmbH & Co. KG Karlsruhe

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1 Optimale Datenbanklizenzierung Praxis Beispiele aus der Ronald Kranz HUNKLER GmbH & Co. KG Karlsruhe 0 Einleitung Vor der Anschaffung einer Oracle-Datenbank stellt sich grundsätzlich die Frage, welche Datenbank-Lizenzen benötigt werden. Die Datenbank wird in verschiedenen Editionen angeboten, worauf später noch genauer eingegangen wird. Die Auswahl der Datenbank Edition hängt sicher einerseits von den Anforderungen der Applikationen ab, welche auf dieser Datenbank laufen sollen. Mitunter werden hier von den Applikationsherstellern auch ASFU-Lizenzen (Applikationsspezifische Full-Use-Lizenzen) angeboten. Im Gegensatz zur klassischen Full-Use-Lizenz (Volllizenz) darf diese ausschließlich für die eingesetzte Applikation verwendet werden. Auch die Anforderungen an die Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit sind bei der Wahl der Datenbank Edition zu berücksichtigen. Ein weiteres Kriterium ist die Hardware, welche eingesetzt wird. Dabei spielt die maximal mögliche Prozessor-Ausbaustufe eine wesentliche Rolle. Neben der Auswahl der Datenbank Edition geht es auch darum, die geeignete Metrik bzw. Lizenzeinheit zu finden. Auch sollte berücksichtigt werden, dass Veränderungen der Infrastruktur mitunter auch eine Änderung der Anforderungen an die Lizenzierung nach sich ziehen können. 1 Grundlagen 1.1 Lizenzierungsmöglichkeiten - Lizenzeinheiten Lizenzierung nach Named User Plus Bei der Lizenzierung nach Named User Plus werden die natürlichen Personen gezählt, die zur Nutzung der auf einem oder mehreren Servern installierten Programme autorisiert wurden. Es ist unerheblich, ob diese Personen die Programme zu einem gegebenen Zeitpunkt auch tatsächlich aktiv nutzen. Wenn Geräte vorhanden sind, die automatisch bzw. ohne Bediener auf die Programme zugreifen können, so zählt jedes dieser Geräte zusätzlich zu den zur Programmnutzung autorisierten Personen als ein Named User Plus. Wird Multiplexing- Hardware oder -Software (wie zum Beispiel ein TP-Monitor oder ein Web-Server) eingesetzt, so ist diese Anzahl am Eingang (Frontend) des Multiplexers zu ermitteln. Die automatische Stapelverarbeitung von Daten zwischen zwei Rechnersystemen ist zulässig.

2 1.1.2 Lizenzierung nach Prozessor Die zweite Möglichkeit ist die Lizenzierung nach Prozessor. Prozessor wird definiert als Summe aller Prozessoren, auf denen die Oracle-Programme installiert sind und/oder ausgeführt werden. Programme, die auf Prozessor-Basis lizenziert sind, können sowohl von internen Usern (inklusive Agenten, Subunternehmern) als auch von externen Usern genutzt werden. Zur Ermittlung der Anzahl der erforderlichen Prozessor-Lizenzen bei der Enterprise Edition müssen die Prozessorart und Anzahl der Prozessorkerne berücksichtigt werden. Beim Lizenzieren von allen Oracle Programmen, bei denen Standard Edition One oder Standard Edition Bestandteil des Produktnamens sind, wird ein Prozessor wie ein Sockel gezählt. Das heißt, es werden nur die physikalischen Prozessoren gezählt. Die Anzahl der einzelnen Prozessorkerne ist dabei egal. 1.2 Datenbank Editionen Standard Edition One Die Standard Edition One kann auf Systemen mit einer maximalen Ausbaustufe von zwei Sockeln (Steckplätze für CPUs) lizenziert werden. Dabei wird ein Prozessor wie ein Sockel gezählt. Bei Lizenzierung nach Named User Plus gilt eine Mindestlizenzierung von fünf Named User Plus Standard Edition Die Standard Edition kann auf Systemen mit einer maximalen Ausbaustufe von vier Sockeln (Steckplätze für CPUs) lizenziert werden. Auch hierbei wird ein Prozessor wie ein Sockel gezählt. Bei Lizenzierung nach Named User Plus gilt ebenfalls wie bei der Standard Edition One die Mindestlizenzierung von fünf Named User Plus. Zusätzlich zur Standard Edition One enthält die Standard Edition die Real Application Clusters Option, wobei zu beachten ist, dass im Cluster maximal vier Prozessoren vorhanden sein dürfen (zwei Knoten mit je zwei Prozessoren; vier Knoten mit je einem Prozessor; ein Knoten mit einem Prozessor und ein Knoten mit drei Prozessoren) Enterprise Edition Für die Enterprise Edition gilt bei einer Lizenzierung nach Named User Plus eine Mindestlizenzierung von 25 Named User Plus je Prozessor. Dabei werden Multicore- Prozessoren mit entsprechenden Faktoren bewertet (zum Beispiel Intel / AMD: 0,5 je Core). Die Optionen müssen identisch zu der zugehörigen Datenbank lizenziert werden. Bei der Enterprise Edition ist Data Guard enthalten, wobei die Standby-Datenbanken auch lizenziert werden müssen. 2 Named User Plus oder Prozessor? Erläuterung am Beispiel Bei der Wahl der Lizenzierungsform ist neben der aktuellen Situation (wie viel User / Geräte usw. greifen letztendlich auf die Datenbank zu, die Ausstattung der Server bzgl. Anzahl und

3 maximal möglicher Ausbaustufe der CPUs) auch der Blick in die Zukunft von Bedeutung (kommen weitere User hinzu, ändert sich die Hardware-Landschaft usw.). Rein rechnerisch entspricht der Lizenzpreis für ca. 30 Named User Plus bei der Standard Edition One dem Lizenzpreis von einem Prozessor. Bei der Standard Edition sowie bei der Enterprise Edition entspricht der Lizenzpreis von ca. 50 Named User Plus dem Lizenzpreis von einem Prozessor. Daraus ist ableitbar, dass für Unternehmen mit sehr vielen Benutzern die Lizenzierung nach Prozessor oftmals günstiger ist (natürlich abhängig von den eingesetzten Servern). Sollen zum Beispiel 300 Benutzer mit der Datenbank arbeiten und zwei Rechner mit je zwei Prozessoren eingesetzt werden, so sind nach Prozessorlizenzierung vier Prozessoren zu lizenzieren. Dieses würde dem Lizenzpreis für ca. 200 Named User Plus entsprechen. Damit wäre in diesem Fall die Lizenzierung nach Prozessor deutlich günstiger. Bei einem weiteren Ausbau der Serverlandschaft müssen aber die hinzukommenden Prozessoren für die Lizenzierung berücksichtigt werden. Sobald mehr als sechs Prozessoren zum Einsatz kommen und die Benutzerzahl bei 300 bleibt, wäre also eine Lizenzierung nach Named User Plus wieder günstiger. Die mögliche Entwicklung sollte daher im Vorfeld berücksichtigt werden. Bei einer Lizenzierung nach Named User Plus müssen die Benutzer auch bekannt bzw. benennbar sein. Handelt es sich zum Beispiel um eine Datenbank für eine frei verfügbare Web- bzw. Portallösung, so ist diese Voraussetzung nicht gegeben und es muß nach Prozessor lizenziert werden. Eine Migration von Named User Plus nach Prozessor ist prinzipiell möglich, wenn aktueller Oracle Support besteht. Ebenso ist eine Migration von Standard Edition One auf Standard Edition / Enterprise Edition sowie von Standard Edition auf Enterprise Edition möglich, wenn die Lizenzen unter Oracle Support stehen. Ein Downgrade ist nicht möglich (z.b. von Enterprise Edition auf Standard Edition). Auch ist es nicht möglich, Prozessorlizenzen wieder auf eine Lizenzierung nach Named User Plus umzustellen. Allerdings sollte bei der Entscheidung, ob nach Named User Plus oder Prozessor lizenziert wird, nicht nur der Break Even Point betrachtet werden. So kann es zum Beispiel sein, dass man mit einer Lizenzierung nach Named User Plus flexibler ist. So ist eine Lizenzierung nach Prozessor immer an die eingesetzte Hardware gebunden. Bei 300 Usern und einer Lizenzierung nach Named User Plus braucht man sich kaum noch um die Lizenzen kümmern. Es ist somit zum Beispiel die Möglichkeit gegeben, dass jeder Mitarbeiter zusätzlich auch eine Datenbank auf seinem Notebook installiert. Es ist weiterhin möglich, schnell noch woanders eine Datenbank aufzusetzen, zum Beispiel für Test- und Entwicklungszwecke. Auch bei der Virtualisierung (zum Beispiel Einsatz von VM Ware), wo es sehr schnell um viele Prozessoren geht, kann eine Lizenzierung nach Named User Plus sinnvoll sein. Gerade für den Einsatz der Standard Edition One und der Standard Edition, wo es keine Mindestlizenzierung je Prozessor gibt, ist dieses ein gutes Modell. Auch in Bezug auf eingesetzte Standby-Datenbanken (siehe unten) kann es mitunter sein, dass eine Lizenzierung nach Named User Plus geeigneter ist. 3 Lizenzierung von Standby-Datenbanken Für Standby-Datenbanken müssen immer Oracle-Lizenzen vorhanden sein. Eine Ausnahme dabei bildet die Cold Standby-Datenbank. Dabei handelt es sich um eine Datenbank auf einem separaten Server. Im Normalfall (bei normalen Betrieb des Produktivrechners) laufen hier keine Oracle-Prozesse. Bei Ausfall des Produktivsystems oder auch bei Wartungsarbeiten

4 kommt das Standby zum Einsatz und erst jetzt werden die Oracle-Prozesse gestartet. Der Standby-Server darf maximal an zehn Tagen im Jahr im Betrieb sein. Bei Einhaltung dieser Bedingungen ist keine zusätzliche Lizenzierung erforderlich. Ansonsten (beim Hot Standby) ist analog dem Primärsystem zu lizenzieren. Auswirkungen hat dieses bei der Lizenzierung nach Prozessor (zusätzlicher Server bedeutet mehr Prozessoren) sowie gegebenenfalls beim Einsatz der Enterprise Edition (Mindestlizenzierung von 25 Named User Plus je Prozessor). Handelt es sich um die Standard Edition oder Standard Edition One und wird nach Named User Plus lizenziert, so ist hier keine zusätzliche Lizenzierung erforderlich. 4 Lizenzen und Support Grundsätzlich ist es bei Oracle so, dass die Lizenzen dem gleichen Supportlevel pro Produktgruppe unterliegen müssen. Das bedeutet, dass die Datenbanklizenzen eines Kunden entweder alle unter Support stehen oder aber alle Lizenzen ohne Support genutzt werden müssen. Eine Mischung aus beiden (Datenbanklizenzen mit und ohne Support) ist nicht möglich. 4.1 VM Ware und Oracle VM Seit Ende 2007 ist auch Oracle VM auf dem Markt. Somit besteht die Möglichkeit eines durchgängigen Supports für VM, Linux und Oracle aus einer Hand. Alle aktuellen Lizenzen sind für Oracle VM freigegeben. Im Gegensatz zur bekannten und häufig eingesetzten VM Ware ermöglicht Oracle VM Hard-Partitioning. Das bedeutet, dass bestimmte Prozessoren für Oracle zugeteilt werden können und somit für die Lizenzierung nicht alle physikalisch verfügbaren Prozessoren berücksichtigt werden müssen. Bei VM Ware hingegen müssen nach wie vor alle physikalisch vorhandenen Prozessoren für die Lizenzierung berücksichtigt werden, unabhängig davon, wie die Prozessorzuteilung ist (Soft-Partitioning). Weiterhin unterliegt VM Ware bezüglich des Supports insofern einer Einschränkung, dass dieser nur für Fehlerfälle geleistet wird, die in einer nicht virtualisierten Umgebung nachvollziehbar sind. 5 Beispiele zur Lizenzierung 5.1 Beispiel 1 Die durch Kunden eingegebenen Daten an ca. 50 Verkaufsautomaten (zum Beispiel Fahrkarten) werden an ein Hintergrundsystem, welches auf einem separaten Server läuft, weitergeleitet. Dieser sammelt die Daten und übermittelt sie einmal am Tag automatisch an die Datenbank. Es sollen insgesamt zwei Server (pro Server zwei Sockel, jeweils beide bestückt mit Intel Quad-Core-Prz) eingesetzt werden. Der zweite Server dient als Standby-System (Oracle- Prozesse laufen, Hot Standby), auf welchem bei Ausfall geswitcht wird. Wie wird hier also lizenziert? Letzten Endes zählen die Benutzer am Frontend, also an den ca. 50 Automaten. Wie viele und vor allem welche Benutzer diese Automaten bedienen, ist nicht benennbar. Von daher ist hier

5 nur eine Lizenzierung nach Prozessor möglich. Da es sich sowieso um eine sehr große Benutzerzahl handelt, ist dieser Fakt nicht nachteilig. Die maximal mögliche Ausbaustufe pro Server beträgt in diesem Fall zwei Prozessoren. Gibt es also bezüglich der Applikation keine höheren Anforderungen, so ist in diesem Fall die Standard Edition One ausreichend. Bei der Standard Edition One sowie bei der Standard Edition wird ein Prozessor wie ein Sockel gezählt (siehe oben). Da das Standby-System in diesem Fall genauso wie das Primärsystem zu lizenzieren ist, handelt es sich somit um vier zu lizenzierende Prozessoren. Ändern würde sich das Ganze, wenn bereits an den Automaten eine Verarbeitung der Daten stattfindet und nur summierte bzw. zusammengefasste Daten an die Datenbank übermittelt werden. In diesem Fall wären die ca. 50 Automaten für die Lizenzierung zu berücksichtigen. Eine Lizenzierung nach Named User Plus wäre somit möglich. 5.2 Beispiel 2 Es wird folgende Ausgangssituation angenommen: Für 300 Mitarbeiter eines Unternehmens soll von Oracle die Enterprise Edition als Datenbank eingesetzt werden. Dabei gibt es zwei Server mit je vier Dual-Core-Prozessoren (Intel), auf welchen ein RAC (Real Application Cluster) läuft. Darüber hinaus gibt es für weitere Anwendungen vier Server mit je zwei Dual- Core-Prozessoren (Intel). In der folgenden Tabelle sind einige beispielhafte Schritte beschrieben, so wie sie in der Praxis vorkommen können. Aufgeführt wird dabei auch, was dieses lizenztechnisch bedeutet (siehe rechte Spalte). Maßnahme (Beschreibung) 300 Mitarbeiter arbeiten mit RAC und greifen auch auf die anderen Server zu. Insgesamt handelt es sich um 16 Intel Dual- Core-Prozessoren (8 für RAC Server, 8 für die anderen Server). Da der Faktor für einen Kern bei Intel Multi-Core-Prozessoren 0,5 beträgt, ist bei der Enterprise Edition für einen Dual-Core- Prozessor ein Prozessor zu lizenzieren (2 Kerne x 0,5 = 1). Bei einem Intel Quad-Core- Prozessor müssten somit 4 Kerne mit dem Faktor 0.5 multipliziert werden, was eine Lizenzierung von 2 Prozessoren bedeutet. Lizenzierung nach der Maßnahme 400 NUP EE 300 NUP RAC Option Die Mindestlizenzierung muß berücksichtigt werden (25 Named User Plus pro Prozessor, 16 x 25 = 400). Somit sind 400 NUP Enterprise Edition zu lizenzieren. Die Mindestlizenzierung für die RAC-Option beträgt 200 NUP (8 x 25 = 200). Somit muß die tatsächliche Anzahl von 300 Usern für die RAC-Option lizenziert werden.

6 Weitere 50 Mitarbeiter sollen mit den Systemen arbeiten, so dass es sich jetzt insgesamt um 350 User handelt. Es müssen somit für die RAC-Option zusätzlich 50 User lizenziert werden. Die Lizenzierung für die Datenbank bleibt unverändert, da die Userzahl von 350 weiterhin unter der Mindestlizenzierung von 400 NUP liegt. Ein weiterer Server mit 2 Intel Dual-Core-Prozessoren kommt für eine neue Anwendung hinzu, so dass es sich jetzt insgesamt um 18 zu lizenzierende Prozessoren handelt. Die Anzahl der User bleibt bei 350. Die Mindestlizenzierung erhöht sich nun von 400 NUP auf 450 NUP (18 x 25 = 450). Auf die RAC-Option hat dieses keinen Einfluß, da sich hier nichts ändert. Wenn hier alternativ ein Einsatz der Standard Edition erfolgen könnte, würde die Lizenzierung für die Enterprise Edition unverändert bleiben. In diesem Fall wäre für die insgesamt 350 User eine Lizenzierung von 2 Prozessoren für die Standard Edition erforderlich. Es ist die maximal mögliche Prozessor-Ausbaustufe (maximal 4 Sockel) der Server zu beachten. Es kommt eine neue Anwendung mit Oracle Datenbank hinzu, die auf einen der bestehenden Server (nicht RAC) implementiert wird. Auf diese greifen weitere 100 Mitarbeiter zu. Somit steigt die Anzahl der User von 350 auf insgesamt 450, wobei weiterhin 350 User auf das RAC-System zugreifen. Damit wird die Mindestlizenzierung von 450 NUP für die Enterprise Edition erreicht. Eine zusätzliche Lizenzierung ist hier nicht erforderlich. Es wird ein neues Zeiterfassungssystem auf einem separaten Server (2 Intel Quad-Core-Prozessoren) für alle Mitarbeiter auf Basis Oracle eingesetzt. Für diese Anwendung ist nicht zwingend die Enterprise Edition erforderlich. In diesem Fall ist eine Lizenzierung der Standard Edition / Standard Edition One nach Prozessor sinnvoll. Hier ist die Anzahl der Prozessorkerne unerheblich. Es ist die maximal mögliche Prozessor-Ausbaustufe (Sockel) der Server zu beachten. 400 NUP EE 450 NUP EE (alternativ mit SE: 400 NUP EE 2 Prozessoren SE) 450 NUP EE 450 NUP EE 2 Prozessoren SE/SEO Erläuterungen: NUP Named User Plus Prz Prozessor SE Standard Edition SEO Standard Edition One EE Enterprise Edition RAC Real Application Cluster

7 6 Betrachtung von Optimierungsmöglichkeiten bei der Lizenzierung Durch historisch gewachsene und häufig heterogene Strukturen finden sich oftmals Optimierungs- bzw. Konsolidierungsmöglichkeiten in den Unternehmen in Bezug auf die Lizenzierung. Dabei sind im Vorfeld insbesondere folgende Fragen zu klären: Welche Applikationen laufen auf Oracle Datenbanken? Welche / wie viele Benutzer arbeiten mit welchen Applikationen? Inwieweit überschneiden sich die Benutzer? Auf wie vielen Servern wurden Datenbanken installiert? Wie viele und was für Prozessoren haben diese Server? Welche maximal mögliche Prozessor-Ausbaustufe (Sockel) haben die Server? Welche Datenbank Editionen werden derzeit wofür eingesetzt? Welche Anforderungen seitens der Applikationen gibt es an die Datenbank Edition (ist zum Beispiel der Einsatz der Enterprise Edition gefordert)? Welche Anforderungen gibt es bezüglich Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit (Data Guard, RAC)? Wie sieht die zukünftige Entwicklung aus? Es handelt sich also um eine ganze Reihe von Fragen, welche es sorgfältig zu klären gilt. In vielen Fällen kann im Anschluss daran die Lizenzierung optimiert werden, was auch Kostenersparnis beim jährlichen Support bedeutet. Kontaktadresse: Ronald Kranz HUNKLER GmbH & Co. KG Bannwaldallee 32 D Karlsruhe Telefon: +49(0) Fax: +49(0) ronald.kranz@hunkler.de Internet:

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