Hinweise zur Vergabe von Unterstützungsmitteln für Publikationskosten, Reisen zu wissenschaftlichen Tagungen und Investitionen (P.R.I.
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- Hinrich Weiner
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1 TU Dresden,Medizinische Fakultät Fetscherstraße 74, Dresden Prof. Dr. med. Angela Rösen-Wolff Forschungsdekanin Bearbeiter: Sophia Wagner Telefon: Dresden, den Hinweise zur Vergabe von Unterstützungsmitteln für Publikationskosten, Reisen zu wissenschaftlichen Tagungen und Investitionen (P.R.I.-Programm) Die Leitung der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden hat für das Jahr 2018 die Fortsetzung des P.R.I.-Programms beschlossen. 1. Allgemeine Hinweise 2. Fördermöglichkeiten 2.1. Unterstützung von Publikationskosten 2.2. Unterstützung von Reisen 2.3. Unterstützung von Investitionen 3. Hinweise zur Antragstellung 1. Allgemeine Hinweise Beachten Sie bitte, dass je Forschendem höchstens ein Reisekostenzuschuss und ein Publikationskostenzuschuss pro Kalenderjahr vergeben werden, höchstens jedoch drei Zuschüsse je Klinik/Institut/selbständige Abteilung. Investition werden für jede Klinik/Institut/selbständige Abteilung höchstens einmalig je Kalenderjahr bezuschusst. Nicht zulässig ist die Antragstellung für alle Unterstützungsmöglichkeiten von Studierenden und Promovierenden, welche kein Anstellungsverhältnis an einer der beiden Einrichtungen haben. 1
2 2. Fördermöglichkeiten 2.1. Unterstützung von Publikationskosten Ziel Gefördert werden soll die Publikation wissenschaftlicher Ergebnisse in besonders renommierten Zeitschriften (gemessen am Impactfaktor), indem bspw. die Kosten für Farbabbildungen finanziert werden. Antragsfristen Die Antragstellung ist ganzjährig möglich. Beachten Sie bitte, dass für eine fristgerechte Bearbeitung die Rechnung bis spätestens zum im Referat Forschung vorliegen muss. a) Diese Förderung wird nur gewährt, wenn der Antragsteller die Erstautorenschaft des betreffenden Artikels innehat. b) Eine Beantragung ist nur möglich, wenn die Publikation bereits akzeptiert und der Druckauftrag noch nicht erteilt wurde. c) Sonderdrucke können nicht bezuschusst werden. d) Um eine Förderung von Open Access Publikationen zu erhalten, richten Sie bitte Ihre Anträge zunächst an den Publikationsfond der Sächsischen Landesbibliothek: Erst wenn dieser aufgebraucht ist, besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Kostenzuschusses. Reichen Sie in diesem Fall bitte den Ablehnungsbescheid der SLUB mit ein. Die Anträge werden durch die Forschungsdekanin begutachtet. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem Impactfaktor der jeweiligen Zeitschrift, maximal können jedoch bewilligt werden Unterstützung von Reisen Ziel Diese Förderung steht allen Nachwuchswissenschaftlern, die sich noch am Anfang ihrer Etablierungsphase befinden, offen. Gefördert werden soll die aktive Beteiligung an Tagungen mit eigenen Beiträgen (Poster und/oder Vortrag). 2
3 Beantragungsfristen Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Beachten Sie bitte, dass die Reise im Jahr 2018 stattfinden und bis spätestens komplett durch die Reisekostenstelle abgerechnet sein muss. Andernfalls kann die zugesagte Unterstützung nicht gewährt werden. a) Das Erwerbdatum des Hochschulabschluss darf maximal 14 Jahre zurückliegen (es gilt das Datum des Hochschulabschlusses laut Urkunde; für 2018: aus dem Jahr 2004). Die Anrechnung von Ausnahmezeiten (z. B. Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit) ist auf Antrag möglich, wenn diese den Zeitraum nach Erwerb des Qualifizierungsabschlusses betreffen. b) Eine aktive Beteiligung an der Tagung ist Voraussetzung. Dies kann z. B. in Form einer Posterpräsentation oder eines Vortrags erfolgen. c) Die Beantragung kann nur für zukünftige Dienstreisen erfolgen. Mittelumfang & -auszahlung a) Bezuschusst werden Kosten die für die Reise zum Tagungsort entstehen sowie mögliche Teilnahmegebühren. In der Regel werden diese mit 50% der tatsächlich entstandenen Kosten bezuschusst. Übernachtungskosten werden nur im Ausnahmefall und nur bei Reisen im primären Interesse der Fakultät unterstützt. Es können nur Kosten, welche dem Sächsischen Reisekostengesetz entsprechen bezuschusst werden. b) Bei Antragstellung mehrerer Beschäftigter einer/s Klinik/Instituts/Selbstständigen Abteilung für dieselbe Tagung ist zusätzlich durch den Leiter/ die Leiterin der Einrichtung eine Prioritätsreihung der Anträge vorzulegen. c) Eine zugesagte Unterstützung muss zwingend bereits auf dem Dienstreiseantrag durch Mitzeichnung des Referats Forschung freigegeben werden. Die beantragte Finanzierung muss gegebenenfalls mit Kostenschlüsselung angegeben und von den Finanzierungsträgern genehmigt werden. Die Beantragung und Abrechnung ist über GB PER/Reisekosten zu realisieren. Ein davon abweichendes Vorgehen ist mit erheblichem Mehraufwand, auch für den Reisenden, verbunden. Die Anträge werden von der Forschungsdekanin und/oder der Forschungskommission nach Eingang begutachtet. 3
4 2.3. Unterstützung von Investitionen Ziele Die Förderlinie steht für dringend benötigte Kleininvestitionen (Reparaturkosten, Wartungskosten, Beschaffungskosten), welche nicht aus anderen Mitteln abgedeckt werden können, zur Verfügung. Beantragungsfristen Anträge zur Unterstützung von Investitionen können nur begutachtet werden, wenn sie bis zum dem Referat Forschung vollständig vorliegen. a) Nur dringend notwendig und nicht anderweitig finanzierbare Kosten können bezuschusst werden. Eine Begründung hierfür ist einzureichen. b) Die Kosten werden nur anteilig (siehe Mittelumfang) übernommen. Es ist darzulegen, wie die restlichen Mittel bereitgestellt werden. Mittelumfang Als kleine Investitionen gelten: Reparatur- oder Wartungskosten Anteilige Investitions-/Beschaffungskosten für Geräte Sonstige Investitionskosten Als kleine Investition zählen Kosten bis maximal Laut Beschluss der Forschungskommision werden höchstens 70% der Kosten bezuschusst, die restlichen 30% muss die antragstellende Struktureinheit aus eigenen Mitteln decken. Handelt es sich um ein Gerät, welche durch mehrere Struktureinheiten genutzt wird, kann die Zuwendung im Ausnahmefall höher liegen. In diesem Fall ist eine gesonderte Erklärung beizufügen. Die Vergabe der Investitionskostenübernahme wird unter Einbeziehung der Mitglieder der Forschungskommision begutachtet. 3. Hinweise zur Antragstellung Die Antragstellung kann entsprechend der angegebenen Fristen beim Referat Forschung erfolgen. Anträge sind ausschließlich über das P.R.I.-Portal des Referats Forschung ( einzureichen. 4
5 Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und hängen als Anlage die jeweils benötigten Dokumente als pdf-datei (siehe nachfolgende Tabelle) an. Beantragung von Publikationskosten Reisekosten Investitionskosten Einzureichende Anlagen Annahmeerklärung die Rechnung ein Manuskript der Publikation Liste bisheriger Publikationen des Antragstellenden mit Angabe des Impactfaktors, Publikationen zum Thema der Veranstaltung mit * markieren maximal einseitige Begründung der Notwendigkeit der Teilnahme an der Veranstaltung für die künftige wissenschaftliche Entwicklung, wenn keine Publikationen vorliegen Kostenvoranschläge und/oder Belege für bereits übernommene Kosten Befürwortung der Reise durch die Einrichtungsleitung (kurz, formlos, mit Unterschrift) Begründung für die Notwendigkeit der Investition mindestens ein Angebot einer Firma Für Rückfragen steht Ihnen das Referat Forschung unter den angegebenen Kontaktdaten gerne jederzeit zur Verfügung. Prof. Dr. med. Angela Rösen-Wolff Forschungsdekanin 5
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