Americans with Disabilities Act Beschwerdeformular (Complaint Form) Santa Clara Valley Transportation Authority (VTA)

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1 Americans with Disabilities Act Beschwerdeformular (Complaint Form) Santa Clara Valley Transportation Authority (VTA) Die VTA ist bemüht, wie durch Title II des Americans with Disabilities Act von 1990 ( ADA ) gesetzlich vorgeschrieben, sicherzustellen, dass niemand aufgrund einer Behinderung vom Zugang zu ihren Dienstleistungen, Programmen oder Aktivitäten ausgeschlossen wird. Beschwerden gemäß ADA müssen innerhalb von 180 Tagen ab dem Datum des mutmaßlichen Vorfalls eingereicht werden. Zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde benötigen wir die folgenden Informationen. Falls Sie beim Ausfüllen dieses Formulars Hilfe benötigen oder Ihre Beschwerde mündlich einreichen möchten, wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer (408) an den ADA Coordinator. Das ausgefüllte Formular muss an den ADA Coordinator, 3331 North First Street, Building B-1, San Jose, CA zurückgesendet werden. Beschwerdeführer: Complainant: Telefon: Phone: Anschrift: Street Address: Zweites Telefon: Alt Phone: Ort, Bundesstaat, Postleitzahl City, State, Zip Code Person, die die Beschwerde ausgefüllt hat (falls nicht der Beschwerdeführer): Person Preparing Complaint (if different from Complainant): Anschrift, Ort, Bundesstaat, Postleitzahl Street Address, City, State, Zip Code Datum des Vorfalls (Date of Incident): Bitte beschreiben Sie den mutmaßlichen Diskriminierungsvorfall, ggf. einschließlich Ort(en). Geben Sie, falls bekannt, Namen und Funktionen der beteiligten Mitarbeiter der VTA an.

2 Weiter auf der nächsten Seite Beschreibung des Vorfalls (Fortsetzung): Haben Sie eine Beschwerde bei anderen bundesstaatlichen, staatlichen oder lokalen Behörden eingereicht? Ja/Nein (Bitte eine Antwort einkreisen.) Falls Ja, geben Sie bitte nachstehend die Behörde(n) und Kontaktinformationen an: Behörde Ansprechpartner Agency Contact Name Anschrift, Ort, Bundesstaat, Postleitzahl Telefon Street Address, City, Stat, Zip Code Phone Behörde Ansprechpartner Agency Contact Name Anschrift, Ort, Bundesstaat, Postleitzahl Telefon Street Address, City, State, Zip Code Phone Ich bestätige hiermit, dass ich die vorstehende Beschwerde gelesen habe und dass diese nach meinem besten Wissen und Gewissen zutreffend ist. Unterschrift des Beschwerdeführers Datum Complainant s Signature Date

3 Name des Beschwerdeführers in Druckbuchstaben Print or Type Name of Complainant Eingangsdatum: Date Received: Entgegengenommen von: Received By:

4 Zumutbare Anpassungen/Zugeständnisse Reasonable Modifications/Accommodations Gemäß der endgültigen Regelung zu 49 CFR Teile 27 und 37 des United States Department of Transportation macht die VTA auf Anforderung durch zumutbare Anpassungen der betrieblichen Richtlinien, Praktiken und Verfahren Zugeständnisse für Fahrgäste mit Behinderungen, die Busse und Straßenbahnen nutzen. Mögliche zumutbare Anpassungen sind unter anderem Fahrgästen beim Einwerfen von Geld in Fahrkartenautomaten zu helfen, Fahrgästen das Essen, Trinken oder die Einnahme von Medikamenten an Bord von Verkehrsmitteln zu erlauben, um medizinischen Problemen vorzubeugen, und es Fahrgästen zu gestatten, separat von ihren Mobilitätshilfen aus einzusteigen, wenn der Fahrgast die Bewegungen des Geräts kontrollieren kann. Fahrgäste können Anpassungen im Voraus oder dann, wenn sie benötigt werden, anfordern. Die Fahrgäste müssen den Begriff zumutbare Anpassung nicht verwenden, wenn sie um Zugeständnisse bitten. Wenn einer Forderung nach der Anpassung einer Richtlinie, einer Praxis oder eines Verfahrens nicht entsprochen werden kann, suchen die Mitarbeiter der VTA gemeinsam mit den Fahrgästen nach einem alternativen Ansatz, um den erforderlichen Zugang zu gewährleisten. Wenn Sie eine zumutbare Anpassung anfordern möchten, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst (Customer Service) der VTA. Kundendienst: (408) Automatisierte Informationen sind rund um die Uhr auf Englisch und Spanisch verfügbar (800) außerhalb von Santa Clara County (408) TTY Richtlinie/Verfahren der VTA zu zumutbaren Zugeständnissen

5 Beförderung von Personen mit Behinderungen; Richtlinie und Verfahren der VTA für zumutbare Anpassungen Transportation for Individuals with Disabilities; VTA Reasonable Modification Policy and Procedure RICHTLINIE (POLICY) Dokumentennummer: OPS-PL-0060 Versionsnummer: Zweck: Am 13. Juli 2015 traten die endgültigen Regelungen zum Americans with Disabilities Act des US Department of Transportation hinsichtlich der Beförderung von Personen mit Behinderungen sowie der zumutbaren Anpassung von Richtlinien und Praktiken in Kraft, welche vorgeben, dass Verkehrsbetriebe zumutbare Anpassungen an ihren betrieblichen Vorschriften und Verfahren vornehmen müssen, um Personen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu ihren Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. Bundesregister/Bd. 80, Nr. 49 (80 FR 13253, 13. März 2015.) Das Rundschreiben FTA C der Federal Transit Administration beinhaltet weitere Erklärungen zu dieser endgültigen Regelung unter 2.10 sowie 2.11). Diese Richtlinie bringt die betrieblichen Vorschriften und Verfahren der VTA mit der endgültigen Regelung hinsichtlich zumutbarer Anpassungen aus dem Americans with Disabilities Act des US Department of Transportation in Einklang und erleichtert somit den Zugang von Personen mit Behinderungen zu den Bussen, Straßenbahnen und Behindertentransportleistungen der VTA. 2.0 Geltungsbereich: Die VTA und ihre Vertragsnehmer sind für ggf. erforderliche und angemessene Anpassungen/Zugeständnisse hinsichtlich ihrer betrieblichen Vorschriften, Richtlinien und Verfahren verantwortlich, um Personen mit Behinderungen die Nutzung der Busse, Straßenbahnen und Behindertentransportleistungen der VTA zu ermöglichen. 3.0 Verantwortlichkeiten: 3.1 Busfahrer (Coach Operators), Straßenbahnfahrer (Light Rail Operators), Kontrolleure (Fare Inspectors), Feldverantwortliche (Field Supervisors), Transit Patrol Deputies und Sicherheitspersonal der VTA können beispielsweise mit den folgenden Anforderungen hinsichtlich zumutbarer Zugeständnisse konfrontiert sein. Hierbei handelt es sich nicht um eine vollständige Auflistung, da weitere, unvorhergesehene Anforderungen hinsichtlich der Anpassung von Richtlinien, Vorschriften oder Verfahren gestellt werden können, die umzusetzen sind. 3.1.A 3.1.B 3.1.C Auf Anfrage wird Unterstützung bei der Entrichtung des Fahrpreises geleistet (Coach Operator Rule Book 7.11). Der Fahrer darf nicht in die Geldbörse, Handtasche, das Gepäck oder die Kleidung eines Fahrgastes greifen, um das Geld oder ein anders Zahlungsmittel für den Fahrpreis hervorzuholen, um diesem bei der Entrichtung des Fahrpreises behilflich zu sein. Essen und Trinken von Fahrgästen in Verkehrsmitteln zur Vermeidung medizinischer Probleme. (Coach Operator Rule Book 8.12; vgl. VTA Ordinance 98.1 Abs. 4 (b) 7) Selbstständige Einnahme von Medikamenten durch Fahrgäste in Verkehrsmitteln (Coach Operator Rule Book 8.13). Der Fahrer darf dem Fahrgast nicht bei der Einnahme der Medikamente helfen. Die Fahrgäste sind für die Entsorgung medizinischer Materialien verantwortlich und dürfen medizinische Materialien (Kanülen, Spritzen, Teststreifen, Erstellungsdatum: Änderungsdatum: Seite 1 von k. A.

6 Beförderung von Personen mit Behinderungen; Richtlinie und Verfahren der VTA für zumutbare Anpassungen Transportation for Individuals with Disabilities; VTA Reasonable Modification Policy and Procedure RICHTLINIE (POLICY) Dokumentennummer: OPS-PL-0060 Versionsnummer: D 3.1.E Medikamente oder ähnliche Gegenstände) nicht an Bord von Fahrzeugen oder in Abfallbehältern in Verkehrseinrichtungen (Bahnsteige von Straßenbahnen, Kundendienstzentren, Transitzentren, Bushaltestellen oder Wartesäle) entsorgen. Fährgäste können die Verkehrsmittel separat von ihren Mobilitätshilfen aus besteigen (Coach Operator Rule Book 8.9.1). Der Fahrer darf keine Hilfestellung beim Betrieb von Mobilitätshilfen leisten. Busse halten an oder in der Nähe von Bushaltestellen, um bei Bedarf Hindernisse zu vermeiden, oder auf Anforderung, wenn der Fahrer dies für sicher erachtet (Coach Operator Rule Book 5.16). Fahrer, die nicht in der Lage sind, die geforderten Zugeständnisse zu machen, wenden sich bitte für weitere Anweisungen an das Operations Control Center der VTA. Es ist keine zusätzliche Aufzeichnung von Daten erforderlich, um zumutbare Anpassungen vorzunehmen. 3.2 Feldverantwortliche (Field Supervisors) 3.2.A Unterstützen die Fahrer bei der Beurteilung, ob einer Anforderung einer zumutbaren Anpassung/eines zumutbaren Zugeständnisses entsprochen werden kann. 3.2.B Interagieren mit Fahrgästen, um sicherzustellen, dass diese die Dienste der VTA in Anspruch nehmen können, indem sie Entscheidungen zu zumutbaren Anpassungen treffen oder alternative Ansätze entwickeln, um den geforderten Zugang zu gewährleisten. 3.3 Kundendienst-/ISR-Mitarbeiter (Customer Service/ISR Staff) 3.2.A Die Kundendienst-/ISR-Mitarbeiter der VTA geben die Forderungen nach der Anpassung von Richtlinien, Verfahren oder Vorschriften in das Nachverfolgungssystem für Rückmeldungen des Kundendienstes ein. Diese Forderungen werden als Forderungen nach zumutbaren Anpassungen (Reasonable Modification Requests) gekennzeichnet. Die Forderungen werden an das Kundendienst-Management/die Vorgesetzten weitergeleitet. 3.2.B Falls bei den Kundendienst-/ISR-Mitarbeitern der VTA eine Kundenbeschwerde in Bezug auf die Ablehnung einer Forderung nach einer Anpassung von Richtlinien, Verfahren oder Vorschriften bei der Nutzung der Dienste der VTA eingeht, wird die Beschwerde in das Nachverfolgungssystem für Rückmeldungen des Kundendienstes eingegeben und als Ablehnung einer Forderung nach einer zumutbaren Anpassung gekennzeichnet. 3.4 Kundendienst-Management (Customer Service Management) 3.4.A Die Mitarbeiter des Kundendienst-Managements leiten Kundenanforderungen für Anpassungen von Richtlinien, Verfahren oder Vorschriften an die zuständigen Mitarbeiter der VTA weiter. Das Kundendienst-Management erfasst die Bearbeitung der Erstellungsdatum: Änderungsdatum: k. A. Seite 2 von 6

7 Beförderung von Personen mit Behinderungen; Richtlinie und Verfahren der VTA für zumutbare Anpassungen Transportation for Individuals with Disabilities; VTA Reasonable Modification Policy and Procedure RICHTLINIE (POLICY) Dokumentennummer: OPS-PL-0060 Versionsnummer: B Anforderung gemäß den Angaben der zuständigen Mitarbeiter der VTA in der Datenbank des Kundendienstes. Im Falle einer Ablehnung einer Forderung nach einer zumutbaren Anpassung fordern die Mitarbeiter des Kundendienst-Managements ein Video-Datenpaket der Überwachungskameras an. Der Bericht des Kunden über die Ablehnung wird zusammen mit Informationen zu dem Datenpaket zu dem betreffenden Vorfall an den ADA Coordinator der VTA weitergeleitet. Die Video-Datenpakete der Überwachungskameras können bis zu 14 Tage nach einem gemeldeten Vorfall durch Ausfüllen eines Anforderungsformulars für ein Video-Datenpaket von Überwachungskameras des Sicherheitsdienstes unter: angefordert werden. 3.5 Zuständige Mitarbeiter der VTA (Responsible VTA Staff) Die zuständigen Mitarbeiter der VTA müssen innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Datum der Anforderung eine Entscheidung über die Kundenanforderung treffen. 3.5.A Wird der Forderung entsprochen, werden die Kunden schriftlich darüber informiert. 3.5.B Wird die Forderung abgelehnt, begründet der Mitarbeiter, der die Entscheidung getroffen hat, diese Entscheidung schriftlich und schlägt, sofern möglich, eine Alternative vor. 3.5.C Ist der Kunde mit der Ablehnung oder der angebotenen Alternative nicht einverstanden, kann er Widerspruch einlegen. Die Ablehnungsbenachrichtigung der VTA enthält die Kundenreferenznummer sowie einen Hinweis für den Kunden, dass dieser innerhalb von 21 Kalendertagen ab dem Datum der Ablehnungsbenachrichtigung beim ADA Coordinator der VTA schriftlich oder durch einen Anruf beim Kundendienstzentrum Widerspruch einlegen kann. Die Kunden sollten diese Kundenreferenznummer angeben, wenn sie Widerspruch einlegen. 3.6 ADA Coordinator Der ADA Coordinator prüft den Widerspruch des Kunden und bereitet ein Unterlagenpaket zur Berücksichtigung durch ein Appeals Review Committee (ARC) vor. Dieses Unterlagenpaket für den Widerspruch besteht aus der Zusammenfassung des geforderten Zugeständnisses, dem Grund bzw. den Gründen, warum das geforderte Zugeständnis abgelehnt wurde, dem Widerspruch des Kunden, den maßgeblichen Vorschriften der VTA, Informationen des betroffenen Fahrers/Feldverantwortlichen sowie einer Kopie eventuell vorhandener Video-Datenpakete zu dem gemeldeten Vorfall. Das ARC setzt sich aus drei Mitgliedern aus den folgenden Abteilungen zusammen: 3.6.A 3.6.B 3.6.C ADA Coordinator oder Bevollmächtigter Sachkundiger Gutachter (ein Mitarbeiter, der nicht an der ursprünglichen Entscheidung über die Ablehnung der Anforderung beteiligt war) Kundendienst Erstellungsdatum: Änderungsdatum: k. A. Seite 3 von 6

8 Beförderung von Personen mit Behinderungen; Richtlinie und Verfahren der VTA für zumutbare Anpassungen Transportation for Individuals with Disabilities; VTA Reasonable Modification Policy and Procedure RICHTLINIE (POLICY) Dokumentennummer: OPS-PL-0060 Versionsnummer: 01 Falls erforderlich ziehen die Mitglieder des ARC weitere Mitarbeiter zurate, um den Widerspruch gegen die Ablehnung der Forderung nach einer zumutbaren Anpassung/einem zumutbaren Zugeständnis zu prüfen und eine Lösungsempfehlung auszusprechen. Das Appeals Review Committee antwortet schriftlich innerhalb von 21 Kalendertagen ab dem Datum des Widerspruchs. Wird die Ablehnung aufgehoben, lässt das ARC dem Kunden eine schriftliche Erläuterung der Entscheidung zukommen. Wird die Ablehnung bestätigt, gibt das ARC eine ausführliche schriftliche Erklärung ab, warum das Zugeständnis nicht gemacht werden kann. Dem Kunden wird ein alternativer Ansatz vorgeschlagen, um den Zugang zu den Diensten zu erhalten, den er mit dem geforderten Zugeständnis bezweckt hat. Die Entscheidung des ARC ist endgültig. Alle Informationen zu Kundenanforderungen nach zumutbaren Anpassungen und Widersprüchen werden in das Nachverfolgungssystem für Rückmeldungen des Kundendienstes eingegeben. 4.0 Richtlinie: Die VTA macht zumutbare Anpassungen/Zugeständnisse hinsichtlich ihrer betrieblichen Richtlinien, Praktiken und Verfahren, um sicherzustellen, dass die Beförderungsdienstleistungen allen Fahrgästen offenstehen. Obwohl Verkehrsbetriebe nicht verpflichtet sind, Anpassungen vorzunehmen, die als unzumutbar betrachtet werden, verpflichtet die endgültige Regelung sie, gemeinsam mit den Kunden zumutbare Alternativen zu finden. Wenn eine Forderung nach Anpassungen/Zugeständnissen hinsichtlich einer betrieblichen Richtlinie, einer Praxis oder eines Verfahrens als unzumutbar betrachtet wird, arbeitet die VTA mit dem Kunden, der die Forderung gestellt hat, bzw. mit dessen Vertreter(n) zusammen, um eine alternative Anpassung der Richtlinie, Praxis oder des Verfahrens zu ermitteln, die es dem Kunden erlaubt, die Beförderungsdienstleistungen der VTA in Anspruch zu nehmen. Die folgende Liste enthält Forderungen nach Zugeständnissen, die von USDOT als unzumutbar erachtet werden. Die Verkehrsbetreiber sind nicht verpflichtet, diese Zugeständnisse zu machen. Hierbei handelt es sich nicht um eine vollständige, Liste, da andere, unvorhergesehene Szenarien auftreten können, die nicht berücksichtigt werden können. 4.1 Unterstützung durch Fahrer als persönliche Betreuer (Personal Care Attendant, PCA) 4.2 Hilfe mit Gepäck und Paketen 4.3 Zahlung des Fahrpreises durch den Fahrer oder Nichtbezahlung 4.4 Betreuung von Begleittieren durch den Fahrer 4.5 Tragen von Fahrgästen Erstellungsdatum: Änderungsdatum: k. A. Seite 4 von 6

9 Beförderung von Personen mit Behinderungen; Richtlinie und Verfahren der VTA für zumutbare Anpassungen Transportation for Individuals with Disabilities; VTA Reasonable Modification Policy and Procedure RICHTLINIE (POLICY) Dokumentennummer: OPS-PL-0060 Versionsnummer: Technische Beschreibung von Fahrzeugen oder der Sonderausstattung von Fahrzeugen 4.7 Exklusive Behindertentransporte oder Fahrten mit verringerter Kapazität (ein Fahrgast) 4.8 ADA Behindertentransporte über den festgelegten Servicebereich hinaus oder außerhalb der Geschäftszeiten 4.9 Zwischenhalte und -aufenthalte während eines ADA Behindertentransports 4.10 Forderungen, die Gefahren für das Fahrzeug, den Fahrer oder andere Fahrgäste bedingen 4.11 Forderung eines bestimmten Fahrers 4.12 Forderungen, anderen Fahrgästen bei einem ADA Behindertentransport aus dem Weg zu gehen 5.0 Schulungsvorgaben: Das Management ist, unter der Anleitung der Abteilung für Mitarbeiterschulung und -entwicklung (Employee Training and Development Department) der VTA, für die Schulung ihrer zuständigen Mitarbeiter im Umgang mit Kundenforderungen nach zumutbaren Anpassungen/Zugeständnissen verantwortlich. Die Mitarbeiter werden bei der Einstellung und laufend geschult. 5.1 Bus- und Straßenbahnfahrer (Coach and Light Rail Operators) werden bei der Einstellung sowie während ihrer jeweiligen technischen Auffrischungskurse geschult. 5.2 Feldverantwortliche (Field Supervisors), Aufseher (Superintendants) und Funkdisponenten (Radio Dispatchers) werden bei der Einstellung zu zumutbaren Anpassungen/Zugeständnissen geschult. Bei Bedarf werden regelmäßige Auffrischungskurse von betrieblichen Mitarbeitern angeboten. 5.3 Kontrolleure (Fare Inspectors) und Transit Patrol Deputies werden bei der Einstellung zu zumutbaren Anpassungen/Zugeständnissen geschult. Bei Bedarf werden, wie vom Management des Sicherheitsdienstes vorgegeben, regelmäßig Auffrischungskurse von betrieblichen Mitarbeitern angeboten. 5.4 Kundendienstmitarbeiter werden bei der Einstellung zu zumutbaren Anpassungen/Zugeständnissen geschult. Bei Bedarf werden regelmäßige Auffrischungskurse vom Kundendienst- (Customer Service) Management angeboten. 5.5 Der ADA Coordinator stellt in Zusammenarbeit mit dem Kundendienst-Management und den festgelegten betrieblichen Mitarbeitern sicher, dass alle Mitglieder des Appeal Review Committee über das Beschwerdeverfahren und die Prüfung von Widersprüchen im Zusammenhang mit zumutbaren Anpassungen/Zugeständnissen informiert sind. 6.0 Definitionen: 6.1 Zumutbare Anpassung/zumutbares Zugeständnis: Eine Änderung einer betrieblichen Richtlinie, einer Praxis oder eines Verfahrens, mit deren Hilfe Personen mit Behinderungen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglicht werden soll. Erstellungsdatum: Änderungsdatum: k. A. Seite 5 von 6

10 Beförderung von Personen mit Behinderungen; Richtlinie und Verfahren der VTA für zumutbare Anpassungen Transportation for Individuals with Disabilities; VTA Reasonable Modification Policy and Procedure RICHTLINIE (POLICY) Dokumentennummer: OPS-PL-0060 Versionsnummer: Unzumutbare Anpassung/unzumutbares Zugeständnis: Eine Änderung einer betrieblichen Richtlinie, einer Praxis oder eines Verfahrens, die den Fahrer oder andere Personen in Gefahr bringt, nicht notwendig ist, um den Zugang zu den Dienstleistungen zu gewährleisten, eine Belastung darstellt oder die Art der Dienstleistung wesentlich verändern würde. 7.0 Zusammenfassung der Änderungen: Erste Veröffentlichung dieser Richtlinie. 8.0 Informationen zur Genehmigung: Erstellt von: Geprüft von: Genehmigt von: David Ledwitz Management Analyst Service & Operations Planning Camille C. Williams Accessible Services Program Manager/ Title VI Project Manager ~unterzeichnet Inez Evans, Chief Operating Officer ~unterzeichnet Nuria I. Fernandez General Manager Erstellungsdatum: Änderungsdatum: k. A. Seite 6 von 6

11 ADA: Beschwerdeverfahren (Complaint Process) Die Santa Clara Valley Transportation Authority (VTA) gewährt allen Bürgern gleichen Zugang zu ihren Beförderungsdienstleistungen. Dieses Beschwerdeverfahren wurde eingerichtet, um den Vorgaben des Americans with Disabilities Act von 1990 ( ADA ) zu entsprechen. Jeder, der eine Beschwerde über eine mutmaßliche Diskriminierung aufgrund einer Behinderung bei der Erbringung von Dienstleistungen und der Bereitstellung von Programmen, Aktivitäten oder Leistungen der VTA einreichen möchte, kann dieses Verfahren nutzen. Beschwerden über Diskriminierung wegen einer Behinderung im Zusammenhang mit einer Beschäftigung sind in der Personalrichtlinie der VTA geregelt. Einreichen einer Beschwerde Die Beschwerde muss spätestens 180 Kalendertage nach dem mutmaßlichen Diskriminierungsvorfall eingereicht werden. Die Beschwerde ist vorzugsweise schriftlich mithilfe des ADA-Beschwerdeformulars (siehe unten) einzureichen, das an folgende Anschrift zu senden ist: ADA Coordinator Office of Diversity and Inclusion Santa Clara Valley Transportation Authority 3331 North First Street, B1 San Jose, CA (408) Mündliche Beschwerden werden vom Kundendienstzentrum der VTA unter der Rufnummer (408) angenommen und in Schriftform übertragen. Beschwerden können außerdem bei externen Stellen wie der Federal Transit Administration, der Equal Employment Opportunity Commission oder dem Department of Fair Employment and Housing eingereicht werden. Einzelheiten zum Einreichen von ADA Beschwerden finden Sie auf der Website der jeweiligen Behörde. Wird gleichzeitig eine Beschwerde bei der VTA und einer externen Stelle eingereicht, hat die Beschwerde bei der externen Stelle Vorrang vor der Beschwerde bei der VTA. Die VTA setzt ihre eigenen Untersuchung der Beschwerde jedoch fort und stellt die Ergebnisse zur Verfügung. Untersuchungen Der ADA Coordinator benachrichtigt den Beschwerdeführer innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der formellen Beschwerde und beginnt eine Untersuchung. Die Untersuchungen behandeln Beschwerden gegen jede beliebige Abteilung der VTA. Die Untersuchung wird in Zusammenarbeit mit und unter Anleitung durch die Abteilung für Mitarbeiterangelegenheiten (Employee Relations Department) durchgeführt.

12 Im Zuge der Untersuchung kann die Beschwerde mit allen beteiligten Parteien diskutiert werden, um das Problem zu ermitteln. Der Beschwerdeführer kann durch einen Rechtsanwalt oder einen anderen Beauftragten seiner eigenen Wahl vertreten werden und im Verlauf der Untersuchung Zeugen sowie Aussagen und Beweismittel präsentieren. Die Untersuchung wird innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der formellen Beschwerde durchgeführt und abgeschlossen. Der ADA Coordinator fertigt auf der Grundlage aller erhaltenen Informationen einen Bericht an, der dem Chief Administrative Officer vorgelegt wird. Der Beschwerdeführer erhält vor dem Ende der 60-tägigen Frist ein Schreiben, in dem ihm die abschließende Entscheidung mitgeteilt wird. Die meisten Untersuchungen werden innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen. Der Beschwerdeführer wird über sein Recht informiert, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Der Widerspruch kann bei der Federal Transit Administration, der Equal Employment Opportunity Commission oder dem Department of Fair Employment and Housing eingelegt werden. Alle schriftlichen Beschwerden, die beim ADA Coordinator oder dessen Bevollmächtigtem eingehen, Widersprüche bei der Federal Transit Administration, der Equal Employment Opportunity Commission oder dem Department of Fair Employment and Housing und die Antworten dieser Behörden werden von der VTA mindestens drei Jahre lang aufbewahrt. ADA COMPLAINT FORM (ADA BESCHWERDEFORMULAR)

13 Nichtdiskriminierungserklärung zur Richtlinie (Nondiscrimination Statement of Policy) In Übereinstimmung mit den staatlichen und bundesstaatlichen Bürgerrechtsgesetzen gewährleistet die Santa Clara Valley Transportation Agency (VTA), dass niemand aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, nationaler Herkunft, Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe, Alter, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung oder genetischen Informationen von der Teilnahme an Programmen oder Aktivitäten bzw. der Nutzung von Dienstleistungen der VTA ausgeschlossen wird, ihre Vorteile oder Leistungen nicht nutzen kann oder auf andere Weise diskriminiert wird. Hinweis im Rahmen des Americans with Disabilities Act Santa Clara Valley Transportation Agency Gemäß den Vorgaben aus dem Americans with Disabilities Act von 1990 ( ADA ) diskriminiert die Santa Clara Valley Transportation Agency (VTA) berechtigte Personen mit Behinderungen bei ihren Dienstleistungen, Programmen oder Aktivitäten nicht aufgrund ihrer Behinderung. Beschäftigung: Die VTA diskriminiert bei der Einstellung und Beschäftigung nicht aufgrund von Behinderungen und hält alle von der U.S. Equal Employment Opportunity Commission veröffentlichten Vorschriften ein. Effektive Kommunikation: Die VTA stellt berechtigten Personen mit Behinderungen im Allgemeinen auf Anforderung angemessene Hilfsmittel und Dienstleistungen zur Verfügung, die ihnen eine effektive Kommunikation ermöglichen, damit diese gleichberechtigt an den Programmen, Dienstleistungen und Aktivitäten der VTA teilnehmen können, darunter qualifizierte Dolmetscher für Gebärdensprache, Dokumente in Braille und andere Möglichkeiten, um Menschen mit eingeschränkter Sprach-, Hör- oder Sehfähigkeit den Zugriff auf Informationen und die Kommunikation zu ermöglichen. Anpassung von Richtlinien und Verfahren: Die VTA nimmt alle zumutbaren Anpassungen an Richtlinien und Programmen vor, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, gleichberechtigt an allen ihren Programmen, Dienstleistungen und Aktivitäten teilzunehmen. So sind beispielsweise Personen mit Begleittieren in den Fahrzeugen, Verkehrseinrichtungen und Verwaltungsbüros der VTA willkommen, auch wenn das Mitführen von Haustieren generell untersagt ist. Personen, die zusätzliche Hilfsmittel oder Dienstleistungen für eine effektive Kommunikation benötigen oder eine Anpassung von Richtlinien oder Verfahren anfordern möchten, um an einem Programm oder einer Aktivität der VTA teilnehmen bzw. eine ihrer Dienstleistungen nutzen zu können, wenden sich bitte an den: ADA Coordinator Office of Diversity and Inclusion 3331 North First Street, B1 San Jose, CA (408)

14 Bitte kontaktieren Sie den ADA Coordinator so früh wie möglich, spätestens jedoch 72 Stunden vor dem geplanten Ereignis. Der ADA schreibt nicht vor, dass die VTA Maßnahmen ergreifen muss, die die Beschaffenheit ihres Programms oder ihrer Dienstleistungen maßgeblich verändern oder einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand bzw. Verwaltungsaufwand erfordern. Beschwerden, dass ein Programm, eine Dienstleistung oder eine Aktivität der VTA Personen mit Behinderungen nicht zugänglich sind, sind an den ADA Coordinator der VTA (Kontaktdaten siehe oben) zu richten. Die VTA erhebt keine zusätzlichen Gebühren von bestimmten Personen oder Personengruppen mit Behinderungen, um die Kosten für die Bereitstellung zusätzlicher Hilfsmittel/Dienstleistungen oder zumutbarer Anpassungen von Richtlinien, wie etwa das Abholen von Gegenständen von Orten, die öffentlich zugänglich jedoch für Personen im Rollstuhl nicht zu erreichen sind, zu decken.

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