Liebe Mühlhäuserinnen und Mühlhäuser,

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1 20. Jahrgang Mittwoch, den Nummer 9 Amtlicher Teil Liebe Mühlhäuserinnen und Mühlhäuser, wieder ist ein Jahr vergangen, das Jahr Nicht nur mir geht es so: Je älter man wird, umso schneller scheint die Zeit zu vergehen. Auch heuer sind die Rahmenbedingungen für unsere Stadt Mühlhausen nicht besser und das Hauptproblem unserer Stadt nicht kleiner geworden die Geburtenrate verharrte auf ihrem viel zu niedrigen Niveau. Zunehmend macht sich bereits das Fehlen junger Leute in der Wirtschaft bemerkbar. Und im Herbst kam dann die Hiobsbotschaft vom Abzug unserer Bundeswehr für Mühlhausen eine Katastrophe. Trotzdem sind wir mit der infrastrukturellen Entwicklung unserer Stadt ein weiteres Stück vorangekommen: Am 7. Dezember konnte mit der Verkehrsfreigabe der OB-Neumann-Straße die Beseitigung des Verkehrshindernisses Nummer 1 in Mühlhausen, des beschrankten Bahnübergang im Zuge der Wagenstedter Straße, zumindest für den motorisierten Verkehr vollzogen werden. Wenn uns das Wetter oder unvorhergesehene Hindernisse nicht einen Strich durch die Rechnung machen, wird das Warten vor der Schranke auch für die Fußgänger und Radfahrer im Sommer 2012 ebenfalls vorbei sein. Über neun Millionen Euro kostet das Projekt insgesamt glücklicherweise kommt der Löwenanteil der Summe vom Bund, und auch die Deutsche Bahn ist angemessen an der Finanzierung beteiligt. Abgeschlossen wurde in diesem Jahr die Sanierung der historischen Gassen im so genannten Gerberviertel zwischen Entenbühl und Linsenstraße. In Arbeit befindet sich nun der Bereich Hinter der Felchtaer Stube/Scherzensgasse. Auch das Jahrhundertwerk der komplexen Sanierung der Marienkirche, das der Stadt nicht nur durch eine hohe Förderung in Rahmen des Programms

2 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 9 vom: 28.Dezember 2011 Seite 2 von 12 Städtebaulicher Denkmalschutz, sondern bei den letzten Bauabschnitten auch durch die Europäische Union ermöglicht wurde, konnte weiter vorangetrieben werden. Neben ein paar Restarbeiten im Sockelbereich der Nordseite müssen noch die wertvollen gotischen Fenster im Chor saniert werden stehen auch für Mühlhausen Oberbürgermeisterwahlen an. Aus Altersgründen kann ich nicht mehr kandidieren, so dass das Amt, das ich für 22 Jahre bekleiden durfte, in jüngere Hände gelegt werden wird. Ich hoffe, sicher mit Ihnen, dass ich einen tüchtigen, verantwortungsbewussten Nachfolger erhalte, der Begonnenes fortsetzen, Geschaffenes bewahren und die Interessen unserer Stadt stets über die Einzelner stellen wird und der die erfolgreiche Haushaltspolitik der letzten zwei Jahrzehnte fortsetzt, die uns bis heute wenigstens einen kleineren finanziellen Handlungsspielraum bewahrt hat, um den uns viele Kommunen beneiden. Auf meine Amtszeit schaue ich mit großer Dankbarkeit zurück. Wenn auch nicht alles, so gelang doch vieles: Der Aufbau einer demokratisch legitimierten, leistungsfähigen Verwaltung, die Sanierung großer Teile unserer einzigartigen Altstadt, insbesondere alle hochrangigen Einzeldenkmale wie der großen Kirchen, der Neubau eines Hallenbades, die Beseitigung der berüchtigten Schranke, die Erhaltung des Charakters unseres einzigartigen Heimatfestes, der Mühlhäuser Kirmes Ich wünsche Ihnen zum Jahreswechsel ein letztes Mal viel Glück, Gesundheit und Erfolg für das Neue Jahr! Ihr Hans-Dieter Dörbaum

3 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 9 vom: 28.Dezember 2011 Seite 3 von 12 Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen In der Hauptausschusssitzung am und in der Stadtratssitzung am wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst: Beschluss Drucksache Nr. 419/2011 Zustimmung zum Vertrag zur Ausrichtung des Stadtfestes 2012 mit Optionsrecht 2013/2014 Der Hauptausschuss beschließt, dass die Firma Spoon.projekt Veranstaltungs GmbH den Auftrag für die Durchführung des Stadtfestes 2012 mit der Option der Durchführung der Stadtfeste 2013 und 2014 erhält. Durch den Oberbürgermeister ist der Zuschlag auf das von dieser Firma abgegebene Angebot in Form des vorliegenden Vertrages zu erteilen. Nach Beschlussfassung ist dieser Beschluss öffentlich bekannt zu machen. Beschluss Drucksache Nr. 420/2011 Berufung Wahlleiter und stellvertretende Wahlleiterin für die Kommunalwahl 2012 Für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Mühlhausen im Jahr 2012 beruft der Stadtrat: zum Wahlleiter Herrn Hans-Dieter Dörbaum (Oberbürgermeister der Stadt Mühlhausen) zur stellvertretenden Wahlleiterin Frau Johanna Müller (Leiterin Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung). Beschluss Drucksache Nr. 423/2011 Erklärung von Barcelona: Die Stadt und die Behinderten Die Stadt Mühhausen schließt sich der Barcelona-Erklärung an und beschließt, die Erklärung zu unterzeichnen. Beschluss Drucksache Nr. 429/2011 Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes Der Stadtrat beschließt, dass der Stadtverwaltung der Auftrag erteilt wird, ein als Wohnmobilstellplatz geeignetes Gelände zu finden. Nachfolgend aufgeführte Beschlüsse erhielten nicht die erforderliche Mehrheit: Beschluss Drucksache Nr. 394/2011 Freilaufflächen für Hunde Beschluss Drucksache Nr. 425/2011 Änderung der Geschäftsordnung Beschluss Drucksache Nr. 426/2011 Änderung der Geschäftsordnung gez. Dörbaum Oberbürgermeister

4 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 9 vom: 28.Dezember 2011 Seite 4 von 12 Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mühlhausen mit den Ortsteilen Felchta, Görmar, Saalfeld und Windeberg im Bereich des Gewerbegebietes "Trift" (Vogteier Weg/Wendehäuser Weg) Die vom Stadtrat am beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gewerbegebiet "Trift" (Vogteier Weg/Wendehäuser Weg) wurde mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom , Aktenzeichen / Mühlhausen 8. Ä nach 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen wirksam. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung dazu sowie die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Stadtentwicklungsamt, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten montags und donnerstags dienstags freitags von und Uhr von und Uhr von Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel / ). Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt. Eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Dies kann nur schriftlich unter Angabe des die Verletzung begründenden Sachverhaltes erfolgen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, sind sie unbeachtlich ( 21 Abs. 4 und Abs. 6 Thüringer Kommunalordnung). Mühlhausen, den gez. Dörbaum Oberbürgermeister Siegel Anlage 1: Übersichtsplan: Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gewerbegebiet Trift (Vogteier Weg/Wendehäuser Weg)

5 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 9 vom: 28.Dezember 2011 Seite 5 von 12 Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung für das Gebiet "Kümmelgraben" ( 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen hat in seiner Sitzung am beschlossen, für den Bereich zwischen der Wegeparzelle Weg 18 (Flurstück 65, Flur 72) im Westen, der Nordseite der Flurstücke 121/3, 121/5, 121/1, 121/2, 126/4, 126/1, 127/4 und 320/132 der Flur 69 im Süden, der Ostseite des Flurstückes 308/132 der Flur 69 im Osten und der Nordseite des Flurstückes 163 der Flur 69 (Kümmelgraben) im Norden das Verfahren zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß 35 Abs. 6 BauGB durchzuführen. Die genaue Grenze des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt. Der Entwurf der Außenbereichssatzung "Kümmelgraben" sowie die Begründung dazu wurden vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in der Sitzung am gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der Außenbereichssatzung und der Entwurf der Begründung liegen vom 09. Januar 2012 bis 10. Februar 2012 (einschließlich) im Stadtentwicklungsamt der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten montags und donnerstags dienstags mittwochs und freitags von 9-12 und Uhr von 9-12 und Uhr von 9-12 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel ). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Außenbereichssatzung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Einleitung einer Normenkontrolle) unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Mühlhausen, den gez. Dörbaum Oberbürgermeister Siegel Anlage 2: Übersichtsplan: Außenbereichssatzung Kümmelgraben

6 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 9 vom: 28.Dezember 2011 Seite 6 von 12 Bekanntmachung Planfeststellung für die Straßenbaumaßnahme Ortsumgehung Mühlhausen im Zuge der Bundesstraßen B 247 und B 249 in den Gemarkungen der Stadt Mühlhausen, der Verwaltungsgemeinschaft " Unstrut-Hainich", der Gemeinde Unstruttal und der Gemeinde Weinbergen Der Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes (Planfeststellungsbehörde) vom AZ /08-, der das oben angegebene Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom bis (einschließlich) im Stadtentwicklungsamt der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, Zimmer 110, Mühlhausen während folgender Zeiten montags und donnerstags dienstags mittwochs und freitags von 9-12 und Uhr von 9-12 und Uhr von 9-12 Uhr zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch bei dem Straßenbauamt Nordthüringen, Siemensstraße 12, Leinefelde-Worbis (Straßenbaubehörde) eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt ( 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz i. V. mit 17b Abs. 1 Nr. 7 FStrG). Mühlhausen, den gez. Dörbaum Oberbürgermeister Siegel

7 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 9 vom: 28.Dezember 2011 Seite 7 von 12 Vermessungsstelle Dipl.-Ing. (FH) Angelika Schuchardt August-Bebel-Straße Mühlhausen Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin nach 17 ThürVermGeoG Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzfeststellung von Flurstücksgrenzen In der Gemeinde: Mühlhausen Gemarkung: Mühlhausen Flur: 30 Flurstück: 41/70 wurde eine: Grenzfeststellung nach den Bestimmungen der 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten vom bis in der Zeit von Uhr bis Uhr in den Räumen der Vermessungsstelle Dipl.-Ing. (FH) Angelika Schuchardt, August-Bebel-Straße 58, Mühlhausen (Tel / ) eingesehen werden. Gemäß 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Dipl.-Ing. (FH) Angelika Schuchardt, August-Bebel-Straße 58, Mühlhausen (Tel / ), schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Mühlhausen, den gez. A. Schuchardt

8 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 9 vom: 28.Dezember 2011 Seite 8 von 12 Stadtverwaltung Mühlhausen Der Oberbürgermeister Stellenausschreibung Die Stadtverwaltung Mühlhausen stellt zum 01. August 2012 für eine Erstausbildung 1 Auszubildende/n im Ausbildungsberuf Straßenwärter/in ein. Geboten wird eine dreijährige qualifizierte und umfassende Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung. Die theoretische Ausbildung erfolgt an der Gewerblichen Berufschule in Meiningen. Der praktische Teil der Ausbildung wird bei der Stadtverwaltung Mühlhausen absolviert. An die Bewerber/innen werden folgende Anforderungen gestellt: - Bildungsabschluss mittlere Reife (Realschulabschluss) - gute schulische Leistungen, insbesondere in Mathematik, Physik und Chemie - handwerkliche Fähigkeiten auch im Hinblick auf das räumliche Vorstellungsvermögen - Interesse am Arbeiten im Freien - technisches Geschick und Verständnis bei der Handhabung von Maschinen und Geräten - Teamfähigkeit Das Ausbildungsverhältnis und die Ausbildungsvergütung bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes und den diesen ergänzenden, ändernden und ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils geltenden Fassung. Sie sind interessiert, dann richten Sie bitte die aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Januar 2012 an die: Stadtverwaltung Mühlhausen Hauptamt Ratsstraße Mühlhausen Aus Kostengründen wird darum gebeten, jegliche Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Die Unterlagen verbleiben in der vorgenannten Behörde und werden nicht zurück gesandt. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen/ Bewerber werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet, sollte kein frankierter Rückumschlag (DIN A4) beigefügt sein. gez. Dörbaum Oberbürgermeister

9 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 9 vom: 28.Dezember 2011 Seite 9 von 12 Sitzungstermine im Jahr 2012 Behinderten- und Seniorenbeirat Der Behinderten- und Seniorenbeirat tagt im Jahr 2012 zu folgenden Terminen: Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Beginn ist jeweils um 17:00 Uhr im Sitzungssaal der Brotlaube, Obermarkt 21. Die Sitzungen sind öffentlich und interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Ausländerbeirat Der Ausländerbeirat tagt im Jahr 2012 zu folgenden Terminen: Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Beginn ist jeweils um 17:00 Uhr im Sitzungssaal in der Ratsstraße 25 (Hinterhaus). Die Sitzungen sind öffentlich und interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. gez. Dr. Johannes Bruns Beigeordneter

10 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 9 vom: 28.Dezember 2011 Seite 10 von 12 An alle Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern in Mühlhäuser Kindertagesstätten Einführung von Halbtagsplätzen Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte, mit diesem Elternbrief möchten wir Sie auf die Einführung von Halbtagsplätzen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Mühlhausen ab dem aufmerksam machen. Gemäß 20 Abs. 2 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) ist bei der Bemessung der Elternbeiträge neben der Anzahl der Kinder auch der vereinbarte Betreuungsumfang zu berücksichtigen. Daraus folgt, dass Ihnen die Möglichkeit gegeben werden muss, aus mindestens zwei verschiedenen Betreuungszeiten in der Kindertageseinrichtung zu wählen. Für das Jahr 2012 stehen pro Kindertageseinrichtung Halbtagsplätze mit einem Umfang von 10 % der in der jeweils aktuellen Betriebserlaubnis der Kindertageseinrichtung vorgegebenen Rahmenkapazität zur Verfügung. Ab haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind neben der bisher schon geltenden Ganztagsbetreuung auch halbtags betreuen zu lassen. Ein Halbtagsplatz umfasst eine tägliche Kinderbetreuung bis 12:00 Uhr und darf eine tägliche Betreuungszeit von 5 Stunden nicht überschreiten. Als Ganztagsplatz gilt eine Betreuung unabhängig von der tatsächlichen Betreuungszeit (z. B. mehr oder weniger als 5 Stunden), die die Zeit ab 12:00 Uhr überschreitet. Der Wechsel des Betreuungsumfangs (von Halbtags- auf Ganztagsbetreuung bzw. umgekehrt) ist grundsätzlich nur zu den Stichtagen 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember möglich. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei kurzfristiger Arbeitsaufnahme der Eltern des zu betreuenden Kindes) ist der Wechsel von Halbtags- auf Ganztagsbetreuung auch außerhalb dieser Stichtage möglich. Über den Wechsel des Betreuungsumfangs ist der Kita-Träger mindestens einen Monat vorher zu informieren. Die Gebühr für einen Halbtagsplatz beträgt 60 % der Gebühr eines Ganztagsplatzes. Ausgehend von der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder im Haushalt ergeben sich ab folgende Elternbeiträge: Elternbeitrag Ganztagsplatz Elternbeitrag Halbtagsplatz Familie mit 1 Kind: 125,00 75,00 Familie mit 2 Kindern: je 110,00 je 66,00 Familie mit 3 Kindern: je 95,00 je 57,00 Familie mit 4 Kindern: je 80,00 je 48,00 Familie mit 5 und mehr Kindern: je 65,00 je 39,00 Weitere Informationen zu den Halbtagsplätzen und den Elternbeiträgen erhalten Sie in allen Kindertagesstätten, bei den Trägern und der Stadtverwaltung Mühlhausen.

11 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 9 vom: 28.Dezember 2011 Seite 11 von 12 Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Johannes Bruns Stadtverwaltung Mühlhausen gez. Regina Haupt ASB KV Unstrut-Hainich e.v. gez. Manfred Wiesler AWO KV Mühlhausen e.v. gez. Dechant Gerhard Stöber Katholische Pfarrgemeinde St. Josef gez. Pfarrer Andreas Schwarze gez. Pfarrer Dietmar Opitz Evangelisches Kirchspiel Mühlhausen Evangelische Kirchengemeinde Felchta gez. Thomas Baier Priorat für Kultur und Soziales gemn. e.v. Die Wahl zum Stadtelternsprecher der Stadt Mühlhausen ist erfolgt Gemäß 10 Abs. 1 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) haben die Eltern das Recht, an Entscheidungen der Kindertageseinrichtung mitzuwirken und einen Elternbeirat zu bilden. Die Elternbeiratsvorsitzenden aller Kindertageseinrichtungen der Gemeinde bilden die gemeinsame Elternvertretung, den sog. Stadtelternbeirat ( 2 Abs. 1 ThürKitaVO). Aus dessen Mitte wird für die Dauer von einem Jahr der Stadtelternsprecher und dessen Stellvertreter gewählt. Die Wahl zum Stadtelternsprecher für das Jahr 2011/2012 fand am statt. Zur Stadtelternsprecherin der Stadt Mühlhausen wurde Frau Sandy Stanke gewählt. Frau Stanke ist telefonisch (0172/ ) oder per (elternbeiratbutzemannhaus@gmx.de) zu erreichen. Zur stellvertretenden Stadtelternsprecherin wurde Frau Daniela Heymann gewählt. Frau Heymann ist telefonisch (03601/423448) oder per (info@stbdh) zu erreichen. Amt für Jugend, Sport und Soziales

12 Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 9 vom: 28.Dezember 2011 Seite 12 von 12 Schließung Bereich Einwohnermeldewesen Die Stadtverwaltung Mühlhausen informiert, dass der Bereich Einwohner- und Meldewesen am Samstag, den 31.Dezember 2011 geschlossen ist. Ab Montag, den 02. Januar 2012 stehen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Mühlhausen zu den gewohnten Sprechzeiten zur Verfügung. gez. Böttcher Hauptamt Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen Herausgeber: Stadt Mühlhausen/Thüringen Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG In den Folgen 43, Langewiesen Tel / , Fax / Bezugsbedingungen/Bezugsmöglichkeiten: Die Verteilung des Amtsblattes erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Mühlhausen. Bezug: Das Amtsblatt ist erhältlich im Hauptamt Ratsstraße 19 in der Tourist-Information Ratsstraße 20 Einzelbezug: Das Amtsblatt ist im Einzelbezug bestellbar: Hauptamt der Stadt Mühlhausen, Ratsstraße 19, Mühlhausen. Portokosten sind zu erstatten. Leserzuschriften: Stadtverwaltung Mühlhausen Hauptamt Postfach 12 43, Mühlhausen Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Mühlhausen

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