HERZLICH WILLKOMMEN. Holzbaujunioren 2. Februar 2017
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- Heinz Bretz
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1 Für den erfolgsorientierten Zimmerer- und Holzbaubetrieb HERZLICH WILLKOMMEN am Wissens-Standort Biberach Holzbaujunioren 2. Februar 2017 Seite 1
2 Was Sie in den nächsten zwei Tagen erwartet DONNERSTAG, 2. Februar :30 Uhr Anreise im FORUM HOLZBAU, Begrüßungskaffee 10:00 Uhr 'Zukunft Holzbau' Statement durch den Vizepräsidenten Gerd Renz, Vizepräsident des Verbandes und Obermeister der Innung Reutlingen 10:30 Uhr Positionierung des Handwerks in der Landespolitik Bernd Scherrer, Leiter Referat Mittelstand und Handwerk, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, BW 11:15 Uhr Vorstellungsrunde der Teilnehmer 12:00 Uhr Mittagessen 13:30 Uhr Führung durch das FORUM HOLZBAU Dipl.-Ing. (FH) Torsten Windmüller, 14:15 Uhr Handwerksordnung in Deutschland zwischen Zwang und Freiwilligkeit Was wird von wem geleistet, wo ist der Nutzen? Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer, HGF, HOLZBAU BW 15:00 Uhr Kaffeepause 15:30 Uhr Mit dem Holzbau hoch hinaus mehrgeschossig in Holz bauen Brandschutz, Schallschutz, neue LBO BW ; Dipl.-Ing. (FH) Bauphysik Wolfgang Schäfer, HOLZBAU BW 19:00 Uhr Abendessen (Kleiner Saal) und Übernachtung HIRSCH HOTEL, Seite Ruit, Stuttgarter Straße 7
3 Was Sie in den nächsten zwei Tagen erwartet FREITAG, 23 Februar :00 Uhr Unternehmen Innung Landesverband Holzbau Deutschland Was erwarten Sie von Ihrer Berufsorganisation? Dipl.-Betrw. (DH) Konstantin zu Dohna, HOLZBAU BADEN-WÜRTTEMBERG 10:30 Uhr Kaffeepause 11:00 Uhr Die europäische Finanzmarktregulierung und die Auswirkungen auf Mittelstand und Verbraucher Prof. Hans-Peter Burghof, Bankwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Univ. Hohenheim 12:30 Uhr Schlussdiskussion, anschließend Mittagessen und Abreise Seite 3
4 Zukunft Holzbau zur Rolle des Ehrenamtes im Handwek Gerd Renz Vizepräsident Holzbau BW Seite 4
5 Positionierung des Handwerks in der Landespolitik Ministerialrat Bernd Scherrer Leiter Referat Mittelstand und Handwerk im Wirtschaftsministerium BW Seite 5
6 Und nun sind Sie dran Bitte stellen Sie sich gegenseitig vor Folgende Fragen interessieren uns: Woher, welcher Betrieb, Größe Schwerpunkte Welche Aufgabe nehme Sie im Unternehmen wahr? Welche Anbindung haben Sie zur Innung, zum Verband? Was war Ihre Vision als Sie in den Betrieb eingestiegen sind? oder auch Was ist Dein beruflich/unternehmerisches Ziel? Seite 6
7 Handwerksstruktur in Deutschland 2. Februar 2017 FORUM HOLZBAU, Der Referent: GF Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer Ein Seminar von HOLZBAU Baden-Württemberg Seite 7
8 Der Zimmereibetrieb eingebunden in der Handwerksordnung Zwischen Pflicht und Freiwilligkeit wo liegt der Nutzen? oder Zwischen Sinn und Zweck der Handwerksorganisation Wo ist die Lösung? Vielleicht liegt die Antwort im Gegenteil der Begriffe: Sinnlos und zwecklos? Seite 8
9 VERSTEHEN SIE, WAS SIE HIER SEHEN????? Seite 9
10 Aufbau und Struktur der Handwerksorganisation Pflicht Freiwillig ZDB Holzbau BW Ihre Innung Seite 10
11 Aktuelle Themen über den ZDH Handwerk in Europa - Meisterbrief Handwerksrecht Harmonisierung von Prüfungsordnungen Bildungspolitik Lobbyarbeit auf Bundeseben für das Handwerk - Die Macht von nebenan Seite 11
12 ZDB Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Holzbau Deutschland Seite 12
13 Aktuelle Themen ZDB SoKaSiG Baumängelrecht Novellierung des Bauvertragsrechtes Blaue Plakette Bekämpfung Schwarzarbeit HBCD auf Bundesebene Digitaler Tachograph Neues Führerscheinrecht Sozial- und Tarifrecht (Arbeitgeberverband) Löhne, Gehälter, Sozialkassen Politische Vertretung der baugewerblichen Interessen auf bundes- und europ. Ebene Seite 13
14 BDZ Bund Deutscher Zimmermeister/HBD Holzbau Deutschl. Seite 14
15 Holzbau Deutschland Der Vorstand Ehrenvorsitzende Dipl.-Ing. Heinrich Cordes Holzbau Deutschland - Verband Niedersächsischer Zimmermeister Stellv. Vorsitzender Zimmermeister Josef Schlosser Holzbau Baden-Württemberg Präsident Präsident Zimmermeister Peter Aicher Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks Präsident Stellv. Vorsitzender Dipl.-Ing. Karl Hoffmeister Holzbau Deutschland - Verband Niedersächsischer Zimmermeister Vorsitzender Seite 15
16 Holzbau Deutschland Institut Präsident ZimM Dipl.-Ing. Walter Bauer Holzbau BW Stellv. Vorsitzender Dipl.-Ing. Karl Hoffmeister Holzbau Deutschland - Verband Niedersächsischer Zimmermeister Vorsitzender GF Dipl.-Ing. (FH) Johannes Niedermeyer Holzbau Deutschland Seite 16
17 Aktuelle Themen Holzbau Deutschland Musterbauordnung DATA-Holz Normung 4108 (Wärmeschutz)-Teil 4 (Bauphysik), Teil 2 (sommerlicher WS) DIN Brandschutz vvtb CoC BG Aktueller Beitrag Zimmerer; neuer Gefahrtarif Nationalmannschaft Zimmerer Etc. Seite 17
18 Holzbau Baden-Württemberg der Vorstand (fast aktuell) Präsident Josef Schlosser Vizepräsidenten: Gerd Renz Georg Grüber Seite 18
19 Der Verband die Geschäftsstelle Hauptgeschäftsführung Thomas Schäfer Referat Unternehmensentwicklung Konstantin zu Dohna Seite 19 Referat Technik Wolfgang Schäfer Referat Recht Bernhard Beck Referat Kommunikation Peter Mackowiack
20 Aktuelle Themen Holzbau Baden-Württemberg Landesbauordnung BW - Novellierung Bauteilkatalog Prof. Dederich Brandschutzprüfungen Decken Merkblatt Schallschutz CoC auf Landesebene Mitarbeit in allen technischen Gremien von Holzbau Deutschland Mitarbeit im Sozial- und tarifpolitischen Ausschuss des ZDB Mitarbeit in den Landespolitischen Gremien des BWHT Etc. Seite 20
21 Der BWHT - Baden-Württembergischer Handwerkstag Seite 21
22 Aktuelle Themen auf Landesebene über den BWHT Blaue Plakette/Fahrverbote Duales Abitur Digitalisierung Regionale Schulentwicklung Entsorgung (HBCD) Flüchtlingspolitik Seite 22
23 Die Landesvereinigung Bauwirtschaft Seite 23
24 Die Landesvereinigung Bauwirtschaft Seite 24
25 Die Landesvereinigung Bauwirtschaft Seite 25
26 Der Landesbeirat Holz die pro Holz GmbH Seite 26
27 Der Landesbeirat Holz die pro Holz GmbH Seite 27
28 ICH HOFFE, SIE VERSTEHEN JETZT BESSER; WAS SIE HIER SEHEN! Seite 28
29 Die Aufgaben der Handwerkskammer Die HWKs haben nach der Handwerksordnung (HwO) die folgenden Aufgaben: die Interessen des Handwerks zu fördern und für einen gerechten Ausgleich der Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisationen zu sorgen, die Behörden in der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und durch Erstellung von Gutachten zu unterstützen, die Handwerksrolle zu führen, die Berufsausbildung zu regeln, dazu gehört: eine Lehrlingsrolle zu führen, Prüfungsvorschriften zu erlassen und Prüfungsausschüsse hierfür zu errichten, Gesellenprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu erlassen, Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu erlassen und die Geschäfte des Meisterprüfungsausschusses zu führen. Seite 31
30 Die Aufgaben Handwerkskammer Weitere Aufgaben der HWKs nach der Handwerksordnung (HwO): regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten (Statistik), die technische und betriebswirtschaftliche Fortbildung der Meister und Gesellen zur Erhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit des Handwerks in Zusammenarbeit mit den Innungsverbänden zu fördern, die erforderlichen Einrichtungen hierfür zu schaffen oder zu unterstützen und zu diesem Zweck eine Gewerbeförderungsstelle zu unterhalten, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen, die wirtschaftlichen Interessen des Handwerks und die ihnen dienenden Einrichtungen, insbesondere das Genossenschaftswesen zu fördern, Schlichtungsstellen einzurichten. Seite 32
31 Die Funktion der Kreishandwerkerschaft Die Kreishandwerkerschaft ist der fachunabhängige Zusammenschluss aller Handwerksinnungen einer Region, die in einem bestimmten Stadt- Landkreis oder Regierungsbezirk ihren Sitz haben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer, durch deren Genehmigung der Satzung die Kreishandwerkerschaft rechtsfähig wird. Aufgaben Die Kreishandwerkerschaften werden von den Handwerksinnungen ihres Bezirks gebildet und sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Sie haben nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks folgende Aufgaben: die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirks wahrzunehmen, die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen, Seite 33 33
32 Die Aufgaben der Kreishandwerkerschaft weitere Aufgaben die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirks berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen, die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen, die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen. Die Aufgabe der Kreishandwerkerschaft besteht darin, die Gesamtinteressen der selbständigen Handwerker zu wahren und die Handwerksinnungen in ihren Aufgaben zu unterstützen. Die gesetzliche Mitgliedschaft der Innungen in der Kreishandwerkerschaft ist in den 86ff. HandwO geregelt. Die Kreishandwerkerschaft wird geleitet von einem gewählten Kreishandwerksmeister, der meist aus dem Kreis der angehörigen Innungsobermeister kommt. Seite 34
33 Die Innung Eine Innung ist in Deutschland (geregelt in der HandwO 52 78) der freiwillige Zusammenschluss selbständige Handwerker desselben Berufes in einem bestimmten Gebiet (Großstadt oder einen Landkreis) zur Vertretung ihrer Interessen. Innungen sind die Nachfolger der Zünfte. Mitglieder sind selbständige Handwerker, die in die Handwerkerrolle A mit dem Vollhandwerk eingetragen sind (z.b. Zimmerer). Handwerksähnliche Betriebe können weder eine Innung gründen noch ordentliches Mitglied einer solchen werden. Lediglich Gastmitgliedschaft ist möglich. Im von der Kammer festgelegten Innungsbezirk kann es nur eine Innung einer Fachgruppe geben Gastmitglieder: außerhalb des I-Bezirks liegende Betriebe, handwerksähnliche Betriebe, Berufsschullehrer, Lieferanten; Folge: kein Stimmrecht, kein Ehrenamt Seite 35
34 Die Aufgaben der Innung Die wesentlichen Aufgaben der Innung nach der Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks) sind: Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen Regelung und Überwachung der Ausbildung nach 33 Handwerksordnung im Rahmen der Dualen Ausbildung, Abnahme von Gesellenprüfungen Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen (z. B. durch Lehrgänge) Erstellung von Gutachten und Auskünfte über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern. Seite 36
35 Die Aufgaben der Innung ( 54 HWO) Neben der Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder 1. den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen, 2. ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben, 3. entsprechend den Vorschriften der HwO 33 und der Handwerkskammer die duale Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern, 4. die Gesellenprüfungen abzunehmen und hierfür Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten, sofern sie von der Handwerkskammer dazu ermächtigt ist, 5. das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern; zu diesem Zweck kann sie u.a. Lehrgänge veranstalten, Seite 37
36 Die Aufgaben der Innung ( 54 HWO) 6. bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken, 7. das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern, 8. über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten, 9. die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, 10. die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen. Seite 38
37 Die Frage an jede/n Holzbauunternehmer/in Möchtest du die Zukunft Deines Handwerks mitgestalten? Wenn nicht, wird diese von anderen gestaltet. Regional auf Innungsebene wir müssen den Nichtmeisterbetrieben Paroli bieten Auf Landesebene wir brauchen Mitgestalter der Verbandspolitik in unseren Ausschüssen Auf Bundesebene Mitarbeiter im Vorstand und technischen Ausschüssen. Europa ist gegen unsere Handwerksordnung Europa ist gegen den Meisterbrief Seite 39
38 Der Zimmereibetrieb eingebunden in der Handwerksorganisation Die Handwerksordnung Sinnlos oder zwecklos? Egal ob Pflicht oder Freiwilligkeit Ohne beide wären wir nicht da wo wir heute sind und könnten uns nicht auf dem Level halten, den wir brauchen, um weiterhin erfolgreich zu sein! Seite 40
39 Darum Freuen wir uns, gemeinsam mit Ihnen die Geschicke und Rahmenbedingungen unseres wunderschönen Zimmererhandwerks auch in den kommenden Jahren erfolgreich zu gestalten. Schön, dass Sie mit dabei sind. Seite 41
40 Mit dem Holzbau hoch hinaus mehrgeschossig in Holz bauen Brandschutz, Schallschutz, neue LBO BW Wolfgang Schäfer, Dipl.-Ing. Bauphys. Leiter Referat Technik Holzbau BW Seite 42
41 Ihre Erwartungen an Ihre Berufsorganisation? Unternehmen Innung Landesverband Holzbau Deutschland Konstantin zu Dohna, Dipl.-Betriebswirt DH, Holzbau BW Seite 43
42 Die europäische Finanzmarktregulierung Auswirkungen auf Mittelstand und Verbraucher Prof. Hans-Peter Burghof, Bankwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Univ. Hohenheim Seite 44
43 Obermeister-Trainingscamp 2015 Vielen Dank für Ihr Interesse. Seite 45
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