HERZLICH WILLKOMMEN. Holzbaujunioren 2. Februar 2017

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "HERZLICH WILLKOMMEN. Holzbaujunioren 2. Februar 2017"

Transkript

1 Für den erfolgsorientierten Zimmerer- und Holzbaubetrieb HERZLICH WILLKOMMEN am Wissens-Standort Biberach Holzbaujunioren 2. Februar 2017 Seite 1

2 Was Sie in den nächsten zwei Tagen erwartet DONNERSTAG, 2. Februar :30 Uhr Anreise im FORUM HOLZBAU, Begrüßungskaffee 10:00 Uhr 'Zukunft Holzbau' Statement durch den Vizepräsidenten Gerd Renz, Vizepräsident des Verbandes und Obermeister der Innung Reutlingen 10:30 Uhr Positionierung des Handwerks in der Landespolitik Bernd Scherrer, Leiter Referat Mittelstand und Handwerk, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, BW 11:15 Uhr Vorstellungsrunde der Teilnehmer 12:00 Uhr Mittagessen 13:30 Uhr Führung durch das FORUM HOLZBAU Dipl.-Ing. (FH) Torsten Windmüller, 14:15 Uhr Handwerksordnung in Deutschland zwischen Zwang und Freiwilligkeit Was wird von wem geleistet, wo ist der Nutzen? Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer, HGF, HOLZBAU BW 15:00 Uhr Kaffeepause 15:30 Uhr Mit dem Holzbau hoch hinaus mehrgeschossig in Holz bauen Brandschutz, Schallschutz, neue LBO BW ; Dipl.-Ing. (FH) Bauphysik Wolfgang Schäfer, HOLZBAU BW 19:00 Uhr Abendessen (Kleiner Saal) und Übernachtung HIRSCH HOTEL, Seite Ruit, Stuttgarter Straße 7

3 Was Sie in den nächsten zwei Tagen erwartet FREITAG, 23 Februar :00 Uhr Unternehmen Innung Landesverband Holzbau Deutschland Was erwarten Sie von Ihrer Berufsorganisation? Dipl.-Betrw. (DH) Konstantin zu Dohna, HOLZBAU BADEN-WÜRTTEMBERG 10:30 Uhr Kaffeepause 11:00 Uhr Die europäische Finanzmarktregulierung und die Auswirkungen auf Mittelstand und Verbraucher Prof. Hans-Peter Burghof, Bankwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Univ. Hohenheim 12:30 Uhr Schlussdiskussion, anschließend Mittagessen und Abreise Seite 3

4 Zukunft Holzbau zur Rolle des Ehrenamtes im Handwek Gerd Renz Vizepräsident Holzbau BW Seite 4

5 Positionierung des Handwerks in der Landespolitik Ministerialrat Bernd Scherrer Leiter Referat Mittelstand und Handwerk im Wirtschaftsministerium BW Seite 5

6 Und nun sind Sie dran Bitte stellen Sie sich gegenseitig vor Folgende Fragen interessieren uns: Woher, welcher Betrieb, Größe Schwerpunkte Welche Aufgabe nehme Sie im Unternehmen wahr? Welche Anbindung haben Sie zur Innung, zum Verband? Was war Ihre Vision als Sie in den Betrieb eingestiegen sind? oder auch Was ist Dein beruflich/unternehmerisches Ziel? Seite 6

7 Handwerksstruktur in Deutschland 2. Februar 2017 FORUM HOLZBAU, Der Referent: GF Dipl.-Kfm. Thomas Schäfer Ein Seminar von HOLZBAU Baden-Württemberg Seite 7

8 Der Zimmereibetrieb eingebunden in der Handwerksordnung Zwischen Pflicht und Freiwilligkeit wo liegt der Nutzen? oder Zwischen Sinn und Zweck der Handwerksorganisation Wo ist die Lösung? Vielleicht liegt die Antwort im Gegenteil der Begriffe: Sinnlos und zwecklos? Seite 8

9 VERSTEHEN SIE, WAS SIE HIER SEHEN????? Seite 9

10 Aufbau und Struktur der Handwerksorganisation Pflicht Freiwillig ZDB Holzbau BW Ihre Innung Seite 10

11 Aktuelle Themen über den ZDH Handwerk in Europa - Meisterbrief Handwerksrecht Harmonisierung von Prüfungsordnungen Bildungspolitik Lobbyarbeit auf Bundeseben für das Handwerk - Die Macht von nebenan Seite 11

12 ZDB Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Holzbau Deutschland Seite 12

13 Aktuelle Themen ZDB SoKaSiG Baumängelrecht Novellierung des Bauvertragsrechtes Blaue Plakette Bekämpfung Schwarzarbeit HBCD auf Bundesebene Digitaler Tachograph Neues Führerscheinrecht Sozial- und Tarifrecht (Arbeitgeberverband) Löhne, Gehälter, Sozialkassen Politische Vertretung der baugewerblichen Interessen auf bundes- und europ. Ebene Seite 13

14 BDZ Bund Deutscher Zimmermeister/HBD Holzbau Deutschl. Seite 14

15 Holzbau Deutschland Der Vorstand Ehrenvorsitzende Dipl.-Ing. Heinrich Cordes Holzbau Deutschland - Verband Niedersächsischer Zimmermeister Stellv. Vorsitzender Zimmermeister Josef Schlosser Holzbau Baden-Württemberg Präsident Präsident Zimmermeister Peter Aicher Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks Präsident Stellv. Vorsitzender Dipl.-Ing. Karl Hoffmeister Holzbau Deutschland - Verband Niedersächsischer Zimmermeister Vorsitzender Seite 15

16 Holzbau Deutschland Institut Präsident ZimM Dipl.-Ing. Walter Bauer Holzbau BW Stellv. Vorsitzender Dipl.-Ing. Karl Hoffmeister Holzbau Deutschland - Verband Niedersächsischer Zimmermeister Vorsitzender GF Dipl.-Ing. (FH) Johannes Niedermeyer Holzbau Deutschland Seite 16

17 Aktuelle Themen Holzbau Deutschland Musterbauordnung DATA-Holz Normung 4108 (Wärmeschutz)-Teil 4 (Bauphysik), Teil 2 (sommerlicher WS) DIN Brandschutz vvtb CoC BG Aktueller Beitrag Zimmerer; neuer Gefahrtarif Nationalmannschaft Zimmerer Etc. Seite 17

18 Holzbau Baden-Württemberg der Vorstand (fast aktuell) Präsident Josef Schlosser Vizepräsidenten: Gerd Renz Georg Grüber Seite 18

19 Der Verband die Geschäftsstelle Hauptgeschäftsführung Thomas Schäfer Referat Unternehmensentwicklung Konstantin zu Dohna Seite 19 Referat Technik Wolfgang Schäfer Referat Recht Bernhard Beck Referat Kommunikation Peter Mackowiack

20 Aktuelle Themen Holzbau Baden-Württemberg Landesbauordnung BW - Novellierung Bauteilkatalog Prof. Dederich Brandschutzprüfungen Decken Merkblatt Schallschutz CoC auf Landesebene Mitarbeit in allen technischen Gremien von Holzbau Deutschland Mitarbeit im Sozial- und tarifpolitischen Ausschuss des ZDB Mitarbeit in den Landespolitischen Gremien des BWHT Etc. Seite 20

21 Der BWHT - Baden-Württembergischer Handwerkstag Seite 21

22 Aktuelle Themen auf Landesebene über den BWHT Blaue Plakette/Fahrverbote Duales Abitur Digitalisierung Regionale Schulentwicklung Entsorgung (HBCD) Flüchtlingspolitik Seite 22

23 Die Landesvereinigung Bauwirtschaft Seite 23

24 Die Landesvereinigung Bauwirtschaft Seite 24

25 Die Landesvereinigung Bauwirtschaft Seite 25

26 Der Landesbeirat Holz die pro Holz GmbH Seite 26

27 Der Landesbeirat Holz die pro Holz GmbH Seite 27

28 ICH HOFFE, SIE VERSTEHEN JETZT BESSER; WAS SIE HIER SEHEN! Seite 28

29 Die Aufgaben der Handwerkskammer Die HWKs haben nach der Handwerksordnung (HwO) die folgenden Aufgaben: die Interessen des Handwerks zu fördern und für einen gerechten Ausgleich der Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisationen zu sorgen, die Behörden in der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und durch Erstellung von Gutachten zu unterstützen, die Handwerksrolle zu führen, die Berufsausbildung zu regeln, dazu gehört: eine Lehrlingsrolle zu führen, Prüfungsvorschriften zu erlassen und Prüfungsausschüsse hierfür zu errichten, Gesellenprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu erlassen, Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu erlassen und die Geschäfte des Meisterprüfungsausschusses zu führen. Seite 31

30 Die Aufgaben Handwerkskammer Weitere Aufgaben der HWKs nach der Handwerksordnung (HwO): regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten (Statistik), die technische und betriebswirtschaftliche Fortbildung der Meister und Gesellen zur Erhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit des Handwerks in Zusammenarbeit mit den Innungsverbänden zu fördern, die erforderlichen Einrichtungen hierfür zu schaffen oder zu unterstützen und zu diesem Zweck eine Gewerbeförderungsstelle zu unterhalten, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen, die wirtschaftlichen Interessen des Handwerks und die ihnen dienenden Einrichtungen, insbesondere das Genossenschaftswesen zu fördern, Schlichtungsstellen einzurichten. Seite 32

31 Die Funktion der Kreishandwerkerschaft Die Kreishandwerkerschaft ist der fachunabhängige Zusammenschluss aller Handwerksinnungen einer Region, die in einem bestimmten Stadt- Landkreis oder Regierungsbezirk ihren Sitz haben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer, durch deren Genehmigung der Satzung die Kreishandwerkerschaft rechtsfähig wird. Aufgaben Die Kreishandwerkerschaften werden von den Handwerksinnungen ihres Bezirks gebildet und sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Sie haben nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks folgende Aufgaben: die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirks wahrzunehmen, die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen, Seite 33 33

32 Die Aufgaben der Kreishandwerkerschaft weitere Aufgaben die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirks berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen, die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen, die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen. Die Aufgabe der Kreishandwerkerschaft besteht darin, die Gesamtinteressen der selbständigen Handwerker zu wahren und die Handwerksinnungen in ihren Aufgaben zu unterstützen. Die gesetzliche Mitgliedschaft der Innungen in der Kreishandwerkerschaft ist in den 86ff. HandwO geregelt. Die Kreishandwerkerschaft wird geleitet von einem gewählten Kreishandwerksmeister, der meist aus dem Kreis der angehörigen Innungsobermeister kommt. Seite 34

33 Die Innung Eine Innung ist in Deutschland (geregelt in der HandwO 52 78) der freiwillige Zusammenschluss selbständige Handwerker desselben Berufes in einem bestimmten Gebiet (Großstadt oder einen Landkreis) zur Vertretung ihrer Interessen. Innungen sind die Nachfolger der Zünfte. Mitglieder sind selbständige Handwerker, die in die Handwerkerrolle A mit dem Vollhandwerk eingetragen sind (z.b. Zimmerer). Handwerksähnliche Betriebe können weder eine Innung gründen noch ordentliches Mitglied einer solchen werden. Lediglich Gastmitgliedschaft ist möglich. Im von der Kammer festgelegten Innungsbezirk kann es nur eine Innung einer Fachgruppe geben Gastmitglieder: außerhalb des I-Bezirks liegende Betriebe, handwerksähnliche Betriebe, Berufsschullehrer, Lieferanten; Folge: kein Stimmrecht, kein Ehrenamt Seite 35

34 Die Aufgaben der Innung Die wesentlichen Aufgaben der Innung nach der Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks) sind: Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen Regelung und Überwachung der Ausbildung nach 33 Handwerksordnung im Rahmen der Dualen Ausbildung, Abnahme von Gesellenprüfungen Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen (z. B. durch Lehrgänge) Erstellung von Gutachten und Auskünfte über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern. Seite 36

35 Die Aufgaben der Innung ( 54 HWO) Neben der Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder 1. den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen, 2. ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben, 3. entsprechend den Vorschriften der HwO 33 und der Handwerkskammer die duale Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern, 4. die Gesellenprüfungen abzunehmen und hierfür Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten, sofern sie von der Handwerkskammer dazu ermächtigt ist, 5. das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern; zu diesem Zweck kann sie u.a. Lehrgänge veranstalten, Seite 37

36 Die Aufgaben der Innung ( 54 HWO) 6. bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken, 7. das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern, 8. über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten, 9. die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, 10. die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen. Seite 38

37 Die Frage an jede/n Holzbauunternehmer/in Möchtest du die Zukunft Deines Handwerks mitgestalten? Wenn nicht, wird diese von anderen gestaltet. Regional auf Innungsebene wir müssen den Nichtmeisterbetrieben Paroli bieten Auf Landesebene wir brauchen Mitgestalter der Verbandspolitik in unseren Ausschüssen Auf Bundesebene Mitarbeiter im Vorstand und technischen Ausschüssen. Europa ist gegen unsere Handwerksordnung Europa ist gegen den Meisterbrief Seite 39

38 Der Zimmereibetrieb eingebunden in der Handwerksorganisation Die Handwerksordnung Sinnlos oder zwecklos? Egal ob Pflicht oder Freiwilligkeit Ohne beide wären wir nicht da wo wir heute sind und könnten uns nicht auf dem Level halten, den wir brauchen, um weiterhin erfolgreich zu sein! Seite 40

39 Darum Freuen wir uns, gemeinsam mit Ihnen die Geschicke und Rahmenbedingungen unseres wunderschönen Zimmererhandwerks auch in den kommenden Jahren erfolgreich zu gestalten. Schön, dass Sie mit dabei sind. Seite 41

40 Mit dem Holzbau hoch hinaus mehrgeschossig in Holz bauen Brandschutz, Schallschutz, neue LBO BW Wolfgang Schäfer, Dipl.-Ing. Bauphys. Leiter Referat Technik Holzbau BW Seite 42

41 Ihre Erwartungen an Ihre Berufsorganisation? Unternehmen Innung Landesverband Holzbau Deutschland Konstantin zu Dohna, Dipl.-Betriebswirt DH, Holzbau BW Seite 43

42 Die europäische Finanzmarktregulierung Auswirkungen auf Mittelstand und Verbraucher Prof. Hans-Peter Burghof, Bankwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Univ. Hohenheim Seite 44

43 Obermeister-Trainingscamp 2015 Vielen Dank für Ihr Interesse. Seite 45

Aufbau der Handwerksorganisation

Aufbau der Handwerksorganisation Aufbau der Handwerksorganisation Das Handwerk. Die Wirtschaftsmacht von nebenan, so treffend titelt zurzeit die werbewirksame Botschaft der Handwerksorganisation. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks

Mehr

Kreishandwerkerschaft Mittelthüringen. Herzlich Willkommen bei der. Guido Geib/ Kreishandwerkerschaft Mittelthüringen

Kreishandwerkerschaft Mittelthüringen. Herzlich Willkommen bei der. Guido Geib/ Kreishandwerkerschaft Mittelthüringen Herzlich Willkommen bei der Geschichte Ursprung der Handwerksorganisationen sind die Zünfte des Mittelalters; Zwangsmitgliedschaft, strenge Regeln; frühe Qualitätskontrolle; Protektionismus und Marktregelung,

Mehr

Kreishandwerkerschaft und Innung. ein starker Verbund. Mitglied werden. und die Gemeinschaft stärken

Kreishandwerkerschaft und Innung. ein starker Verbund. Mitglied werden. und die Gemeinschaft stärken ein starker Verbund Mitglied werden und die Gemeinschaft stärken Vorstand der Metall-Innung Groß-Gerau Obermeister Stephan Lorenz, Metallbauer- und Werkzeugmachermeister Feldbergstraße 27 65468 Trebur

Mehr

Das Handwerk Zentrale Säule der Volkswirtschaft

Das Handwerk Zentrale Säule der Volkswirtschaft Themenblatt 3: Das Handwerk Zentrale Säule der Volkswirtschaft Recherchiere statistische Daten Stelle die Aussage der folgenden statistischen Daten dar: Anzahl der Handwerksbetriebe NRW im Verhältnis zu

Mehr

Die Handwerksinnungen in der staatlichen dualen Ordnung des Handwerks

Die Handwerksinnungen in der staatlichen dualen Ordnung des Handwerks Die Handwerksinnungen in der staatlichen dualen Ordnung des Handwerks Zur Frage einer Innungspflichtmitgliedschaft und eines Kammerbeitrags-Bonussystems für Innungsmitglieder Zusammenfassung eines Rechtsgutachtens

Mehr

Handwerk in Brandenburg 2010

Handwerk in Brandenburg 2010 Handwerkskammertag Land Brandenburg Handwerk in Brandenburg 21 Zahlen + Fakten Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Handwerksbetriebe in Brandenburg 4 Handwerk regional 5 Berufsausbildung 6 Lehrlinge 7 Gesellen-

Mehr

Dritter Teil Meisterprüfung, Meistertitel Erster Abschnitt Meisterprüfung in einem Zulassungspflichtigen Handwerk

Dritter Teil Meisterprüfung, Meistertitel Erster Abschnitt Meisterprüfung in einem Zulassungspflichtigen Handwerk Ausschnitt aus dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung HwO) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 24.09.1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.03.2005

Mehr

Landesinnungsverband des Bayerischen Maler- und Lackiererhandwerks. Aufbau Fachorganisation

Landesinnungsverband des Bayerischen Maler- und Lackiererhandwerks. Aufbau Fachorganisation Aufbau Fachorganisation Internationaler Verband der Malerbetriebe UNIEP Präsident Vorstand Generalsekretär, mehr 5 Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (BV) Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz

Mehr

Kreishandwerkerschaft und Innung. ein starker Verbund. Mitglied werden. und die Gemeinschaft stärken

Kreishandwerkerschaft und Innung. ein starker Verbund. Mitglied werden. und die Gemeinschaft stärken ein starker Verbund Mitglied werden und die Gemeinschaft stärken Vorstand der Innung Sanitär- und Heizungstechnik Groß-Gerau Obermeister Thomas Kliesing Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister Sanddeich

Mehr

Änderung der Sachverständigenordnung

Änderung der Sachverständigenordnung Änderung der Sachverständigenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken hat am 5. November 2012 gemäß 106 Abs. 1 Nr. 5 der Handwerksordnung (HwO) die nachfolgenden Vorschriften beschlossen.

Mehr

Satzung der Handwerkskammer für München und Oberbayern

Satzung der Handwerkskammer für München und Oberbayern Satzung der Handwerkskammer für München und Oberbayern 1 Name, Sitz und Bezirk (1) Die Handwerkskammer führt den Namen: Handwerkskammer für München und Oberbayern. Ihr Sitz ist in München. Ihr Bezirk umfasst

Mehr

Die Handwerkskammer Ihr starker Partner für die Zukunft.

Die Handwerkskammer Ihr starker Partner für die Zukunft. Die Handwerkskammer Ihr starker Partner für die Zukunft. Das Handwerk und seine Organisation 25. März 2015 2 1 Bewährte Struktur Deutschlandweites, komplexes Netz von Organisationen Unterscheidung nach

Mehr

Entschädigungsordnung der Handwerkskammer der Pfalz

Entschädigungsordnung der Handwerkskammer der Pfalz Entschädigungsordnung der Handwerkskammer der Pfalz 1 Allgemeines Die Tätigkeit in der Handwerksorganisation ist ehrenamtlich 1. Für bare Auslagen, für Zeitversäumnis und Verdienstausfall wird eine Entschädigung

Mehr

Entschädigungsordnung der Handwerkskammer der Pfalz

Entschädigungsordnung der Handwerkskammer der Pfalz Entschädigungsordnung der Handwerkskammer der Pfalz 1 Allgemeines Die Tätigkeit in der Handwerksorganisation ist ehrenamtlich 1. Für bare Auslagen, für Zeitversäumnis und Verdienstausfall wird eine Entschädigung

Mehr

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis... Seite XVII Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Erster Teil. Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnliche Gewerbes Erster Abschnitt. Berechtigung

Mehr

Rechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks

Rechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks Rechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks Aktenzeichen: Abschluss

Mehr

Innung des Kraftfahrzeughandwerks Groß-Gerau Am Marktplatz 19, Groß-Gerau

Innung des Kraftfahrzeughandwerks Groß-Gerau Am Marktplatz 19, Groß-Gerau Kreishandwerkerschaft Groß-Gerau Geschäftsstelle der Innungen im Kreis Groß-Gerau Telefon: Telefax: E-Mail: Internet 06152 92529-0 06152 81287 handwerk@kh-gg.de www.kh-gg.de Kurzbeschreibung Kreishandwerkerschaft

Mehr

OA R Satzung der Handwerkskammer Dresden

OA R Satzung der Handwerkskammer Dresden Seite 1 von 19 1 Name, Sitz, Bezirk und Rechtsstellung (1) Die Handwerkskammer führt den Namen: Handwerkskammer Dresden. Ihr Sitz ist Dresden; sie umfasst den Bezirk der Landesdirektion Dresden mit den

Mehr

Der Handwerkskammerbeitrag: Ihre Fragen kurz beantwortet

Der Handwerkskammerbeitrag: Ihre Fragen kurz beantwortet Der Handwerkskammerbeitrag: Ihre Fragen kurz beantwortet 1. Wer muss Handwerkskammerbeiträge bezahlen? 2. Wer bestimmt die Beitragshöhe? 3. Wie setzt sich der Beitrag der Handwerkskammer Südwestfalen zusammen?

Mehr

Netzwerk Von Schreinern für Schreiner Engmaschiges Netzwerk für Unternehmer

Netzwerk Von Schreinern für Schreiner Engmaschiges Netzwerk für Unternehmer Netzwerk Von Schreinern für Schreiner Engmaschiges Netzwerk für Unternehmer Schreiner-Innung Das klassische Netzwerk vor Ort mit vielen Möglichkeiten zur Kooperation. Schreiner-Innung und Landesfachverband

Mehr

Auszug aus der Handwerksordnung. Gesetz zur Ordnung des Handwerks Handwerksordnung HwO

Auszug aus der Handwerksordnung. Gesetz zur Ordnung des Handwerks Handwerksordnung HwO Auszug aus der Handwerksordnung Gesetz zur Ordnung des Handwerks Handwerksordnung HwO Geltung ab 28.12.1965 (Stand: Neugefasst durch Bek. v. 24. 9.1998 I 3074; zuletzt geändert durch Art. 3b G v. 6. 9.2005

Mehr

Der Dachverband für kreative Handwerksbetriebe

Der Dachverband für kreative Handwerksbetriebe Der Dachverband für kreative Handwerksbetriebe Kompetenter Dienstleister Die Interessen selbständiger Handwerksbetriebe gegenüber Politik, Industrie und Öffentlich keit lassen sich nur gemeinsam durchsetzen.

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum Technischen Fachwirt (HWK) / zur Technischen Fachwirtin (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum Technischen Fachwirt (HWK) / zur Technischen Fachwirtin (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Technischen Fachwirt (HWK) / zur Technischen Fachwirtin (HWK) 1 Inhalt 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses...2 2 Zulassungsvoraussetzungen...2

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Vereinsrecht

Vereinsberatung: Steuern. Vereinsrecht Vereinsrecht Gesetzliche Grundlagen 21 bis 79 Bürgerliches Gesetzbuch Definition eines Vereins nach BGB Ein Verein ist: ein freiwilliger auf eine gewisse Dauer angelegter körperschaftlich organisierter

Mehr

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Ich beantrage, von der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg als Sachverständiger für das...- Handwerk/handwerksähnliche

Mehr

Interview mit den neuen DHV-Präsidenten Erwin Taglieber

Interview mit den neuen DHV-Präsidenten Erwin Taglieber PRESSE INFORMATION Interview mit den neuen DHV-Präsidenten Erwin Taglieber Der Deutsche Holzfertigbau-Verband e.v. (DHV) hat seit Ende Oktober 2012 mit Erwin Taglieber einen neuen Präsidenten. Er ist Geschäftsführer

Mehr

Fragen zum Beitrag. Viele Mitglieder stellen Fragen zum Handwerkskammerbeitrag. Hier haben wir Antworten zu Ihren häufigsten Fragen zusammengestellt:

Fragen zum Beitrag. Viele Mitglieder stellen Fragen zum Handwerkskammerbeitrag. Hier haben wir Antworten zu Ihren häufigsten Fragen zusammengestellt: Fragen zum Beitrag Viele Mitglieder stellen Fragen. Hier haben wir Antworten zu Ihren häufigsten Fragen zusammengestellt: 1. Wer muss Handwerkskammerbeiträge zahlen? 2. Für welchen Zeitraum gilt der Beitrag?

Mehr

Peter Reinhardt. Programm update17. Moderation. Geschäftsführer, Institut Fortbildung Bau

Peter Reinhardt. Programm update17. Moderation. Geschäftsführer, Institut Fortbildung Bau Moderation Peter Reinhardt Geschäftsführer, IFBau 2017 2 Programm update17 Überblick über die aktuellen berufspolitischen Themen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene Präsident, Vizepräsidenten der

Mehr

( 1 ) Der Verein führt den Namen Versorgungswerk für Innungen im Bezirk der Handwerkskammer Region Stuttgart e.v. ( neu vom 10.5.

( 1 ) Der Verein führt den Namen Versorgungswerk für Innungen im Bezirk der Handwerkskammer Region Stuttgart e.v. ( neu vom 10.5. S A T Z U N G des Vereins VERSORGUNGSWERK FÜR INNUNGEN im Bezirk der Handwerkskammer Stuttgart e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr ( 1 ) Der Verein führt den Namen Versorgungswerk für Innungen im Bezirk

Mehr

Satzung. der. Baugewerbe-Innung. Düsseldorf. Die Innungsversammlung hat am , in. Abänderung ihrer bisherigen Satzung, folgende, am

Satzung. der. Baugewerbe-Innung. Düsseldorf. Die Innungsversammlung hat am , in. Abänderung ihrer bisherigen Satzung, folgende, am Satzung der Baugewerbe-Innung Düsseldorf Die Innungsversammlung hat am 11.05.2000, in Abänderung ihrer bisherigen Satzung, folgende, am 06.07.2000 von der Handwerkskammer genehmigte Neufassung ihrer Satzung

Mehr

Antrag auf Eintragung

Antrag auf Eintragung Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der Inhaber von Betrieben zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe 1. Rechtsform Einzelunternehmen Personengesellschaft

Mehr

Satzung der Handwerkskammer Potsdam

Satzung der Handwerkskammer Potsdam Satzung der Handwerkskammer Potsdam i. d. F. des Beschlusses der Vollversammlung der Handwerkskammer Potsdam vom 7. Dezember 2015 Name, Sitz, Bezirk und Rechtsstellung 1 (1) Die Handwerkskammer führt den

Mehr

Satzung der Vestischen Friseur-Innung -Sitz Recklinghausen-

Satzung der Vestischen Friseur-Innung -Sitz Recklinghausen- Satzung der Vestischen Friseur-Innung -Sitz Recklinghausen- Die Innungsversammlung hat am 09.12.2003 folgende, am... von der Handwerkskammer Münster genehmigte, Neufassung ihrer Satzung beschlossen: Inhaltsübersicht

Mehr

Satzung Handwerkskammer für Oberfranken Stand: Januar 2008

Satzung Handwerkskammer für Oberfranken Stand: Januar 2008 Satzung Handwerkskammer für Oberfranken Stand: Januar 2008 Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstraße 7 95448 Bayreuth Telefon 0921 910-0 Telefax 0921 910-309 info@hwk-oberfranken.de www.hwk-oberfranken.de

Mehr

Satzung der Tischler-Innung Ruhr

Satzung der Tischler-Innung Ruhr Satzung der Tischler-Innung Ruhr Die Innungsversammlung hat am 2016 folgende, am von der Handwerkskammer Dortmund genehmigte, Neufassung ihrer Satzung beschlossen: Name, Sitz und Bezirk 1 (1) Die Handwerksinnung

Mehr

Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt Telefon: 069 97172-0 Telefax: 069 97172-199 Internet: www.hwk-rhein-main.de E-Mail: info@hwk-rhein-main.de

Mehr

SATZUNG. DER ARBEITSGEMEINSCHAFT DER HANDWERKSKAMMERN IN BADEN-WÜRTTEMBERG VOM 19. Juli 2016*

SATZUNG. DER ARBEITSGEMEINSCHAFT DER HANDWERKSKAMMERN IN BADEN-WÜRTTEMBERG VOM 19. Juli 2016* Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Baden-Württemberg Heilbronner Straße 43 70191 Stuttgart Telefon: (0711) 26 37 156-0 Telefax: (0711) 26 37 156-100 Email: Info@handwerk-bw.de http://www.handwerk-bw.de

Mehr

Satzung. der. Handwerkskammer Rheinhessen

Satzung. der. Handwerkskammer Rheinhessen Satzung der Handwerkskammer Rheinhessen Die Vollversammlung der Handwerkskammer Rheinhessen hat am 29. November 2004 gemäß 106 Abs. 2 der HWO folgende Neufassung ihrer Satzung beschlossen. Der Beschluss

Mehr

S A T Z U N G. Der. Innung des KRAFTFAHRZEUGTECHNIKER-HANDWERKS BREMEN

S A T Z U N G. Der. Innung des KRAFTFAHRZEUGTECHNIKER-HANDWERKS BREMEN S A T Z U N G Der Innung des KRAFTFAHRZEUGTECHNIKER-HANDWERKS BREMEN S A T Z U N G der Innung des Kraftfahrzeugtechniker-Handwerks Bremen Die Innung hat am 19.03.1974 mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde

Mehr

Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL)

Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) Arbeits- und Organisationsschema des DVAL verabschiedet von der Hauptversammlung des DVAL am 16.09.2009 A. Arbeitsschema

Mehr

Das Deutsche Schornsteinfegerwesen

Das Deutsche Schornsteinfegerwesen Das Deutsche Schornsteinfegerwesen Rechtsvorschriften, Materialien und Erläuterungen Ergänzbares Handbuch für die Schornsteinfeger, die Handwerksorganisationen, die Haus- und Grundbesitzer sowie für die

Mehr

Stiftung des Deutschen Caritasverbandes. Stiftungssatzung

Stiftung des Deutschen Caritasverbandes. Stiftungssatzung CARITAS-STIFTUNG DEUTSCHLAND Stiftung des Deutschen Caritasverbandes Stiftungssatzung Mit Genehmigung durch das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden Württemberg (Erlaß Az.: Ki-0562.3-09/1 vom

Mehr

Satzung. Stand:

Satzung. Stand: Satzung Stand: 24.06.2014 Recht Tel.: 0651 207 110 Fax: 0651 207 267 E-Mail: mklisch@hwk-trier.de in der Fassung vom 06.12.1996, zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 24. Juni 2014,

Mehr

Und Du? Ich werde Schornsteinfeger!

Und Du? Ich werde Schornsteinfeger! Und Du? Ich werde Schornsteinfeger! Möchtest Du aktiv etwas zum Umweltschutz beitragen? Bist Du offen und kontaktfreudig? Interessierst Du Dich für Technik? Bist Du schwindelfrei? Dann stell Dich bei uns

Mehr

SATZUNG DER HANDWERKSKAMMER AACHEN. Handwerkskammer Aachen

SATZUNG DER HANDWERKSKAMMER AACHEN. Handwerkskammer Aachen SATZUNG DER HANDWERKSKAMMER AACHEN Handwerkskammer Aachen Satzung der Handwerkskammer Aachen in der Fassung vom 19. November 2013 2 Inhaltsübersicht 1 Name, Sitz, Bezirk, Rechtstellung... 4 2 Aufgaben...

Mehr

Satzung. der Handwerkskammer Reutlingen

Satzung. der Handwerkskammer Reutlingen Satzung der Handwerkskammer Reutlingen In der derzeit aktuellen Fassung vom 23. Juli 2013 genehmigt mit Bescheid des Wirtschaftsministeriums Baden- Württemberg vom 1. August 2013 (Az.:3-4233.62/45). Handwerkskammer

Mehr

Vorbereitung einer Mitgliederversammlung im Kleingarten(verein)

Vorbereitung einer Mitgliederversammlung im Kleingarten(verein) Vorbereitung einer Mitgliederversammlung im Kleingarten(verein) Matthias Schreiter Mediator Dipl.-Jur. Anwaltskanzlei Cornelia Gärtner Seminar für Vorstände Verband HRO 17.03.2017 Rechtliche Grundlagen?

Mehr

Stuckateur-Handwerk und Innung im Wandel

Stuckateur-Handwerk und Innung im Wandel Stuckateur-Handwerk und Innung im Wandel Wolfram Kümmel, SAF Markus Eberlein, SAF Kompetenzzentrum für Ausbau und Fassade Wolfram Kümmel 1 Die Marktsituation Film https://youtu.be/sfxk66273l0 Kompetenzzentrum

Mehr

BBA Multiplikatoren Seminar

BBA Multiplikatoren Seminar BBA Multiplikatoren Seminar Caputh 11.- 12. Mai 2016 Helmut Dittke DGB Bundesvorstand Leiter Handwerkspolitik Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen Aufgaben Kammern Spezialpolitisches

Mehr

2) [Amtl. Anm.:] Nunmehr Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten, BGBl.

2) [Amtl. Anm.:] Nunmehr Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten, BGBl. Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern Vom 13. März 1981 (BayRS S. 647) BayRS 800-21-61-W ( 1 2)

Mehr

Häufigste Fragen zum Beitrag

Häufigste Fragen zum Beitrag Häufigste Fragen zum Beitrag Hier haben wir die Antworten zu Ihren häufigsten Fragen zusammengestellt: 1. Wofür wird der Beitrag verwendet und welche Leistungen bietet Ihnen die Handwerkskammer? In Deutschland

Mehr

der Brunnenbauer-Innung der Region Leipzig

der Brunnenbauer-Innung der Region Leipzig Satzung der Brunnenbauer-Innung der Region Leipzig Die Innungsversammlung hat in Abänderung der am 12.06.1990 von der Handwerkskammer genehmigten Satzung folgende Neufassung am 06.10.1998.beschlossen und

Mehr

Satzung der Handwerkskammer für Ostthüringen

Satzung der Handwerkskammer für Ostthüringen Satzung der Handwerkskammer für Ostthüringen In der Fassung des Vollversammlungsbeschlusses vom 7.5.1990 genehmigt vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Technik am 10.1.1991; geändert durch Vollversammlungsbeschluss

Mehr

Der Antrag wird unbeschränkt für das volle Handwerk gestellt. Der Antrag wird beschränkt auf folgende wesentliche Teiltätigkeiten

Der Antrag wird unbeschränkt für das volle Handwerk gestellt. Der Antrag wird beschränkt auf folgende wesentliche Teiltätigkeiten Sandkaulbach 17-21, 52062 Aachen Tel. 02 41/ 471-0, Fax: 02 41/ 471-103 Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7a Handwerksordnung Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung für das -Handwerk

Mehr

Beschlussvorlage zum Tagesordnungspunkt 8. Blattzahl: 5

Beschlussvorlage zum Tagesordnungspunkt 8. Blattzahl: 5 TOP 8 / 1 V o l l v e r s a m m l u n g der Handwerkskammer Halle (Saale) am 25. November 2010 Beschlussvorlage zum Tagesordnungspunkt 8. Blattzahl: 5 Beschluss Der Vorstand schlägt der Vollversammlung

Mehr

S a t z u n g. der. Bäcker-Innung Landkreis Wittenberg

S a t z u n g. der. Bäcker-Innung Landkreis Wittenberg S a t z u n g der Bäcker-Innung Landkreis Wittenberg Inhaltsübersicht Name, Sitz und Bezirk 1 Fachgebiet 2 Aufgaben 3 4 Zugehörigkeit zur Kreishandwerkerschaft 5 Mitgliedschaft 6 14 Gastmitgliedschaft

Mehr

SATZUNG DER ELEKTRO - INNUNG DES WETTERAUKREISES

SATZUNG DER ELEKTRO - INNUNG DES WETTERAUKREISES SATZUNG DER ELEKTRO - INNUNG DES WETTERAUKREISES Inhalt Name, Sitz und Bezirk... 1 Fachgebiet... 2 Aufgaben... 3, 4 Zugehörigkeit zur Kreishandwerkerschaft... 5 Mitgliedschaft... 6-13 Gastmitgliedschaft...

Mehr

Erster Abschnitt: Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk

Erster Abschnitt: Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk Auszug aus der Handwerksordnung: Dritter Teil: Meisterprüfung, Meistertitel Erster Abschnitt: Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk 45 (1) Als Grundlage für ein geordnetes und einheitliches

Mehr

- 1 - Satzung. Tischler-Innung Lahn-Dill. der. W e t z l a r. genehmigt von der Handwerkskammer Wiesbaden 22. Dezember 2005

- 1 - Satzung. Tischler-Innung Lahn-Dill. der. W e t z l a r. genehmigt von der Handwerkskammer Wiesbaden 22. Dezember 2005 - 1 - Satzung der in Tischler-Innung Lahn-Dill W e t z l a r beschlossen von der Innungsversammlung am 23. November 2005 genehmigt von der Handwerkskammer Wiesbaden 22. Dezember 2005 - 2 - Inhaltsübersicht

Mehr

SATZUNG DER TISCHLER - INNUNG DES WETTERAUKREISES

SATZUNG DER TISCHLER - INNUNG DES WETTERAUKREISES SATZUNG DER TISCHLER - INNUNG DES WETTERAUKREISES Inhalt Name, Sitz und Bezirk... 1 Fachgebiet... 2 Aufgaben... 3, 4 Zugehörigkeit zur Kreishandwerkerschaft... 5 Mitgliedschaft... 6-13 Gastmitgliedschaft...

Mehr

Satzung. der Friseur-Innung Bremen

Satzung. der Friseur-Innung Bremen Satzung der Friseur-Innung Bremen Die Innungsversammlung der Friseur-Innung Bremen hat am 14.4.1980 mit Genehmigung der Handwerkskamm Bremen vom 24.11.1981 folgende Satzung beschlossen. Die Änderung der

Mehr

Presseinformation. 09. März 2016

Presseinformation. 09. März 2016 Presseinformation 09. März 2016 Sehr gute Leistungen bewiesen die ausgezeichneten Handwerkerinnen und Handwerker die aus Reken: Dorina Wameling (5.v.l.), Sebastian Schoppen (4.v.r.) und Marc Mildeweith

Mehr

Handwerk nicht ohne Innung!

Handwerk nicht ohne Innung! WWW.HWK-DRESDEN.DE/INNUNGEN Konstprosen Handwerk nicht ohne Innung! Jedes Innungsmitglied stärkt das Handwerk. Die Innungen bilden den freiwilligen Zusammenschluss selbstständiger Handwerker eines Berufes

Mehr

STARK IN DER BAUWIRTSCHAFT. mitreden mitgestalten mitbestimmen.

STARK IN DER BAUWIRTSCHAFT. mitreden mitgestalten mitbestimmen. STARK IN DER BAUWIRTSCHAFT DIE BAUINNUNG PARTNERBETRIEB angebot, Vorteile, Nutzen Die Bauinnung. Ein starker Partner Starke Gemeinschaft Die Innungsmitglieder Angebote Netzwerken Vorteile Gemeinsam Stärke

Mehr

Fünfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Fünfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Hauptverwaltung Fünfter Nachtrag zur Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Seite 1 von 6 Die Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vom 01.05.2005 in der Fassung des 4. Nachtrags

Mehr

Der Schornsteinfeger. Ich werde Schornsteinfeger! Ihr Sicherheits-, experte. BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS Zentralinnungsverband (ZIV)

Der Schornsteinfeger. Ich werde Schornsteinfeger! Ihr Sicherheits-, experte. BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS Zentralinnungsverband (ZIV) Der Schornsteinfeger Ich werde Schornsteinfeger! Ihr Sicherheits-, Umweltund Und Energie- du? experte BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS Zentralinnungsverband (ZIV) Westerwaldstraße 6 53757 Sankt

Mehr

Satzung. der Handwerkskammer Ulm

Satzung. der Handwerkskammer Ulm Satzung der Handwerkskammer Ulm Stand: 14. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Bezirk und Rechtsstellung... 3 2 Aufgaben... 3 3 Organe... 5 4 Vollversammlung... 5 5 Mitgliederzahl / Aufteilung

Mehr

13 Antworten auf eine berechtigte Frage

13 Antworten auf eine berechtigte Frage 13 Antworten auf eine berechtigte Frage "Was nützt mir die Innung?" *Lehrlinge heute - qualifizierte Gesellen morgen!* Die Innung überwacht die Berufsausbildung Sie bilden aus... Fragen zur Ausbildung,

Mehr

ZVKKW. Informationen, Hintergründe, Chancen

ZVKKW. Informationen, Hintergründe, Chancen ZVKKW Informationen, Hintergründe, Chancen Stand Dezember 2009 Philosophie Zweck des Verbandes ( 3 d. Satzung) 3 Ausschöpfung der gesamten Wertschöpfungskette der Kälte-, Klima-, Wärmepumpen-Branche Handwerk

Mehr

Aufgaben der zuständigen Stelle nach 73 Berufsbildungsgesetz (BBiG) beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

Aufgaben der zuständigen Stelle nach 73 Berufsbildungsgesetz (BBiG) beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Geoinformation und Landentwicklung Aufgaben der zuständigen Stelle nach 73 Berufsbildungsgesetz (BBiG) beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg LGL als Ausbildungsbetrieb

Mehr

der Landesinnung Thüringen Gebäudereiniger Handwerk Sitz Erfurt

der Landesinnung Thüringen Gebäudereiniger Handwerk Sitz Erfurt der Landesinnung Thüringen Gebäudereiniger Handwerk Sitz Erfurt beschlossen am: 18.05.2006 1 Inhaltsübersicht Name, Sitz und Bezirk... 1 Fachgebiet... 2 Aufgaben... 3, 4 Zugehörigkeit zur Kreishandwerkerschaft...

Mehr

Satzung. der. Zahntechniker-Innung. Köln

Satzung. der. Zahntechniker-Innung. Köln Satzung der Zahntechniker-Innung Köln Übersicht Name, Sitz und Bezirk 1 Fachgebiet 2 Aufgaben 3 Zugehörigkeit zur Kreishandwerkerschaft 4 Mitgliedschaft 5-13 Gastmitgliedschaft 14 Wahlrecht, Stimmrecht,

Mehr

Entschädigungsordnung der Handwerkskammer Halle (Saale) (Fassung ab )

Entschädigungsordnung der Handwerkskammer Halle (Saale) (Fassung ab ) Entschädigungsordnung der Handwerkskammer Halle (Saale) (Fassung ab 01.01.2014) A. Entschädigung für Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse der Vollversammlung der Handwerkskammer

Mehr

S A T Z U N G. für die. Landesinnung für Orthopädie-Technik. Sachsen-Anhalt. (Beschluß )

S A T Z U N G. für die. Landesinnung für Orthopädie-Technik. Sachsen-Anhalt. (Beschluß ) 1 S A T Z U N G für die Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen-Anhalt (Beschluß 28.10.2015) 2 Inhaltsverzeichnis: Name, Sitz und Bezirk 1 2 Fachgebiet 2 2 Aufgaben 3, 4 2-4 Zugehörigkeit zur Kreishandwerkerschaft

Mehr

Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Wiesbaden

Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Wiesbaden Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Wiesbaden Stand: 1. Januar 2017 1 2 3 I. Handwerksrolle und Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen

Mehr

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen "Landfrauenverband im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V.".

Mehr

als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Antrag auf Wiederbestellung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Hiermit beantrage ich, Vorname, Name meine Wiederbestellung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Mehr

Satzung. Bekanntmachung. Übersicht

Satzung. Bekanntmachung. Übersicht Bekanntmachung Satzung Übersicht Name, Sitz, Bezirk, Mitglieder und Rechtsstellung 1 Aufgaben 2 Organe 3 Vollversammlung 4-15 Vorstand 16-19 Ausschüsse 20-22 Ständige Ausschüsse 23 Berufsbildungsausschuss

Mehr

Satzung der Landesinnung Hessen für Orthopädie-Schuhtechnik

Satzung der Landesinnung Hessen für Orthopädie-Schuhtechnik Satzung der Landesinnung Hessen für Orthopädie-Schuhtechnik (Landesinnung Hessen des Orthopädieschuhmacherhandwerks) Beschlossen von der Innungsversammlung am 16.11.2011. Genehmigt von der Handwerkskammer

Mehr

Satzung der Zahntechniker-Innung Rheinland-Pfalz. 41 bis 45 Ausschuss zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Lehrlingen

Satzung der Zahntechniker-Innung Rheinland-Pfalz. 41 bis 45 Ausschuss zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Lehrlingen Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und Bezirk 2 Fachgebiet 3 u. 4 Aufgaben 5 Zugehörigkeit zur Kreishandwerkerschaft 6 bis 14 Mitgliedschaft 15 Gastmitgliedschaft 16 bis 21 Wahlrecht, Stimmrecht und Wählbarkeit

Mehr

S A T Z U N G DER HANDWERKSKAMMER ZU KÖLN. vom

S A T Z U N G DER HANDWERKSKAMMER ZU KÖLN. vom S A T Z U N G DER HANDWERKSKAMMER ZU KÖLN vom 22.06.1994 Die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Köln hat am 16.05.1994 gemäß 106 Abs. 1 Ziff. 14 HwO die Neufassung ihrer Satzung und am 30.11.1998,

Mehr

Der Antrag wird unbeschränkt für das volle Handwerk gestellt. Der Antrag wird beschränkt auf folgende wesentliche Teiltätigkeiten: Vorname: Wohnort:

Der Antrag wird unbeschränkt für das volle Handwerk gestellt. Der Antrag wird beschränkt auf folgende wesentliche Teiltätigkeiten: Vorname: Wohnort: An die Handwerkskammer Düsseldorf Georg-Schulhoff-Platz 1 40221 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7a Handwerksordnung Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung für das

Mehr

Handwerksordnung: HwO

Handwerksordnung: HwO Gelbe Erläuterungsbücher Handwerksordnung: HwO Kommentar Bearbeitet von Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Dr. Thomas Günther, Dr. Gerhart Honig, Dr. Matthias Knörr, Prof. Dr. Eva-Maria Kremer, Christian Olthaus,

Mehr

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G des Verbandes der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg I. NAME, SITZ UND ZWECK DES VERBANDES 1 NAME, SITZ,

Mehr

Bedeutung persönlicher Voraussetzungen

Bedeutung persönlicher Voraussetzungen Bedeutung persönlicher Voraussetzungen Ein häufiges Argument für die Unternehmerschaft ist sicherlich die Möglichkeit, ein höheres Einkommen zu erzielen. Allerdings sollte man sich auch dessen bewusst

Mehr

Satzung des Europäischen Berufs-Kraftfahrerverbandes e.v.

Satzung des Europäischen Berufs-Kraftfahrerverbandes e.v. Satzung des Europäischen Berufs-Kraftfahrerverbandes e.v. 1 Name und Sitz 1. Als Zentralverband für Berufs-Kraftfahrer führt der Verband den Namen: EUROPÄISCHER BERUFS-KRAFTFAHRERVERBAND e.v. Kurzform:

Mehr

S A T Z U N G der Steinmetz- und Bildhauer-Innung Berlin. Inhaltsübersicht

S A T Z U N G der Steinmetz- und Bildhauer-Innung Berlin. Inhaltsübersicht S A T Z U N G der Steinmetz- und Bildhauer-Innung Berlin Inhaltsübersicht Name, Sitz und Bezirk 1 Fachgebiet 2 Aufgaben 3, 4 Zugehörigkeit zur Kreishandwerkerschaft 5 Mitgliedschaft 6-14 Gastmitgliedschaft

Mehr

Richtlinien zur Führung der Berichtshefte (Ausbildungsnachweise)

Richtlinien zur Führung der Berichtshefte (Ausbildungsnachweise) Beschlussvorlage zum TOP 5 der Sitzung des Berufsbildungsausschusses der Handwerkskammer Aachen am 18. April 2013 Richtlinien zur Führung der Berichtshefte (Ausbildungsnachweise) Aufgrund der Beschlüsse

Mehr

PRESSEMITTEILUNG 6. Februar 2017

PRESSEMITTEILUNG 6. Februar 2017 MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT PRESSEMITTEILUNG 6. Februar 2017 Nr. 23/2017 Sperrfrist: 06. Februar 2017, 17 Uhr Wirtschaftsministerin initiiert EU-Wirtschaftsforum

Mehr

Satzung der Handwerkskammer Hamburg

Satzung der Handwerkskammer Hamburg Satzung der Handwerkskammer Hamburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 2005 (Amtlicher Anzeiger 2006, Seite 346), zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer

Mehr

SATZUNG DER HANDWERKSKAMMER MÜNSTER

SATZUNG DER HANDWERKSKAMMER MÜNSTER Stand: 04.12.2013 SATZUNG DER HANDWERKSKAMMER MÜNSTER Die Vollversammlung der Handwerkskammer Münster hat am 30.11.1994 gem. 106 Abs. 1 Nr. 12 i. V. m. 105 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks in der

Mehr

Satzung der Metall-Innung Karlsruhe

Satzung der Metall-Innung Karlsruhe Satzung der Metall-Innung Karlsruhe (Musterinnungssatzung BW in der Fassung vom 09.05.2006) 1 Name, Sitz, Bezirk und Rechtsform S. 4 2 Fachgebiet S. 4 3 Aufgaben S. 4 4 Innungseinrichtungen S. 5 5 Zugehörigkeit

Mehr

Gewinnung von Mädchen für technische Ausbildungsberufe. Work-Life-Balance Netzwerk Region Stuttgart Freitag, 5. Februar 2010

Gewinnung von Mädchen für technische Ausbildungsberufe. Work-Life-Balance Netzwerk Region Stuttgart Freitag, 5. Februar 2010 Gewinnung von Mädchen für technische Ausbildungsberufe Work-Life-Balance Netzwerk Region Stuttgart Freitag, 5. Februar 2010 Ingrid Dünzl, Stuckateurmeisterin Ausbildungsberaterin Handwerkskammer Region

Mehr

Satzung. der. Maler und Lackierer Innung München Stadt und Land

Satzung. der. Maler und Lackierer Innung München Stadt und Land Satzung der Maler und Lackierer Innung München Stadt und Land Die Innungsversammlung hat am 13. November 2012 in Abänderung ihrer bisherigen Satzung, folgende Neufassung ihrer Satzung beschlossen. Die

Mehr

7. KASSELER HOLZBAUKONGRESS

7. KASSELER HOLZBAUKONGRESS 7. KASSELER HOLZBAUKONGRESS WER ABHEBEN WILL BRAUCHT SCHWUNG! SEEHEIM-JUGENHEIM 19. MÄRZ 2011 ur to on 19. März 2011 Ablaufplan 09:00-9:15 Eintreffen der Teilnehmer 09:15-9:20 Begrüßung 09:20-10:10 10:10-11:00

Mehr

Anordnung der Handwerkskammer zu überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen

Anordnung der Handwerkskammer zu überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen Anordnung der Handwerkskammer zu überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen Die Vollversammlung der Grafschaft Bentheim hat in der Sitzung am 3. Juni 205 eine Satzung zur Anordnung zu überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen

Mehr

Handwerkskammer Dortmund

Handwerkskammer Dortmund Handwerkskammer Dortmund Satzung beschlossen in der Vollversammlung am 12. November 1998 1 Inhaltsübersicht Name, Sitz, Bezirk und Rechtsstellung 1 Aufgaben 2 Organe 3 Vollversammlung 4-16 Vorstand 17-20

Mehr

S A T Z U N G des Bundesinstitutes für Risikobewertung

S A T Z U N G des Bundesinstitutes für Risikobewertung S A T Z U N G des Bundesinstitutes für Risikobewertung Gemäß 7 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesinstitutes für Risikobewertung - BfRG vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082) in der jeweils geltenden

Mehr